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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Asrael
Beitrag 18.06.2006, 19:15
Beitrag #2151


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Doch Thommy du mußt 185 Tage deinen Lebensmittelpunkt in Polen haben vorher bekommt man keinen Führerschein gemeldet bist du natürlich auch für 185 Tage
Siehe hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ndpost&p=470699


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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 19:36
Beitrag #2152


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Ob ich in bsp. Pl meinen Lebensmittelpunkt habe, kann ich auch nicht in Pl belegen. Wohnsitznahme verhindert die Ausreise und weitere Wohnsitznahme, bsp. in Cz, nicht. Nach 185 Tage reise ich zurück, "verlasse die Cz-Freundin und wende mich wieder meiner neuen polnischen Ex-Liebe zu". Wie in aller Welt soll da bestätigt werden können, ob man in Pl für mindestens 185 Tage einen ordentlichen Wohnsitz hatte? Letztendlich geht es nicht!

Maximal lassen sich Anhaltspunkte finden, die für oder gegen einen ordentlichen Wohnsitz sprechen. Oftmals findet man, siehe oben, einfach nichts.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 19:49
Beitrag #2153


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@ Cornelius aus deiner Ausage wird ja wohl niemand schlau.
Das was ich geschrieben habe das ist Fakt und gesetzlich geregelt das man erst nach 185 Tage Lebensmittelpunkt sein Führerschein erhällt somit hat jeder der einen PL Führerschein vorzeigen kann der nach dieser Regelung ausgehändigt wurde diese Grundlage zu 100% erfüllt.Wer dieses nicht begreifen kann oder aber auch nicht will der tut mir Leid ich bin Weder Vermittler noch Fahrschulbesitzer sondern Fahrschüler es ist so wie es ist und alles andere brauch man nicht mehr zu diskutieren


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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 19:55
Beitrag #2154


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Du, das sehe ich anders. Durch die Aushändigung einer PL-FE erst nach 185 Tagen verstößt Pl ggf. gegen EU-Recht (siehe Lexus Beitrag) und kann denncoh cniht den Aufenthalt (= die ordentlcihe Wonsitznahme) belegen, (siehe meinen Beitrag).

Frage: Was soll es dann bringen?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Capture
Beitrag 18.06.2006, 22:04
Beitrag #2155


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@ Thommy

Na den Fahrschullehrern in CZ oder PL scheint es ja so zu gehen wie den Psychologen bei der MPU, nur umgekehrt. blink.gif Das heißt, was die eine Seite gewinnt, verliert die andere Seite.

Scherzkeks greife ich aber gerne auf...

und dennoch kämpfen beide um den Erhalt der MPU ! laugh.gif
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Beitrag 18.06.2006, 22:07
Beitrag #2156


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@Asrael

Im Prinzip ändert sich ja durch die 185 Tage nichts denn, wer es wirklich darauf anlegt, kann auch seinen
Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern.


Damals habe ich nach der ersten Polizeikontrolle, die Meldung machte zur FEB, innerhalb von ! 24 Std. !
den deutschen Lebensmittelpunkt aufgelöst und bin hier her, nach Österreich gezogen!

Sicher, soetwas kann nur ein junger Mensch, der kein Haus, Familie usw. hat machen...


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Freelancer
Beitrag 18.06.2006, 22:37
Beitrag #2157


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Was ich auch noch erwähnen möchte, dass z.b. ein Italiener der in Deutschland wohnte der auch ein
entzogenen deutschen FS besaß, sinnlos ist, nach Umzug nach Italien mit italienischem FS weiter
mit der deutschen Erfindung, der MPU zu belasten!
Egal welche Rilis da noch kommen!


Persönlich muss ich sagen, dass mir nach dem Entzug des deutschen FS, NIEMAND etwas von einer MPU
gesagt hat bzw. eingeladen wurde... tongue.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 19.06.2006, 03:19
Beitrag #2158


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Zitat (corneliusrufus @ 18.06.2006, 19:55) *
Du, das sehe ich anders. Durch die Aushändigung einer PL-FE erst nach 185 Tagen verstößt Pl ggf. gegen EU-Recht (siehe Lexus Beitrag) und kann denncoh cniht den Aufenthalt (= die ordentlcihe Wonsitznahme) belegen, (siehe meinen Beitrag).


Ich schätze, daß es sich um einen Versuch seitens der Polen handelt (... und gleichzeitig um eine und nicht die erste falsche Auslegung der EU-Richtlinie), den grassierenden Führerscheintourismus einzudämmen. Natürlich kann das nicht gelingen.
Aber kann die Forderung nach den 185 Tagen überhaupt Erfolg haben ? Wie sollen denn die Beweise aussehen ?
Ist dem mündigen Bürger zuzumuten, tatsächlich alle Belege aufzuheben und sich dann bei der Abholung des FS zu erklären ? Dies evtl. zweimal - je nachdem, wann er den Schein ausgehändigt bekommt ? Was ist mit dem Datenschutz, wenn so - genaugenommen - jeder Schritt dieses Bürgers über einen längeren Zeitraum fast minutiös nachvollzogen werden könnte ? Dürfen auch Videomitschnitte von öffentlichen Plätzen (D, I, F, GB) als Beweise verwendet werden ?

Zudem ist dieser Teil der Richtlinie in sich nicht schlüssig : "..l.während eines Aufenthaltes von mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr ..." So ein Quatsch. Das Kalenderjahr dauert vom 1.1. bis zum 31.12. - was machen denn Leute, die vom 1.8 bis zum 1.4. im EU-Land leben ? Sie erfüllen trotz möglicher Anwesenheit die Richtlinie auch nicht, da sie in zwei Kalenderjahren einmal 4 und einmal 3 Monate dort sind. Zusammen mehr als 185 Tage - aber eben nicht "im Kalenderjahr".

Und selbst wenn man diese Nachweise der 185 Tage zukünftig noch so streng regelt: Es wird immer die Möglichkeit geben, nicht personalisierte Belege zu tauschen, evtl. sogar zu fälschen. Und das Entdeckungsrisiko ist einigermassen gering, wenn man nicht grobe Fehler macht ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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mirko1
Beitrag 19.06.2006, 07:58
Beitrag #2159


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Mal ne Frage, wäre es sinnvoll und würde es was bringen von einem RA ein schreiben im Auto mit zu führen in dem die Situation EU-FS klar dargestellt wird? um Situationen wie Beschlagnahmung Auto abschleppen und anderen netten Dingen der police.gif vor zu beugen?
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 09:12
Beitrag #2160


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Moin,

mir hat jemand von einer FS Stelle (HH) gesagt, eine endgültige Rücknahme von NU sei nicht möglich, somit sei Umtausch ZWINGEND erforderlich. Dies sei widerum kein Problem und würde sofort gemacht werden.

Ich riech hier schon wieder Lunte. da ist doch was faul, oder?

Meinungen?
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 09:34
Beitrag #2161


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Zitat (JoeCool @ 19.06.2006, 10:12) *
Moin,
mir hat jemand von einer FS-Stelle (HH) gesagt, eine endgültige Rücknahme von NU sei nicht möglich, somit sei Umtausch ZWINGEND erforderlich. Dies sei wiederum kein Problem und würde sofort gemacht werden.
Wäre eine ausdrückliche Umschreibebestätigung nicht auch faktisch eine Rücknahme der Nutzungsuntersagung?

Weiß jemand von Euch, wie ich im Internet die Telefonnummern aller Führerscheinstellen in Deutschland bekomme?


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Beitrag 19.06.2006, 09:36
Beitrag #2162


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Zitat (JoeCool @ 19.06.2006, 11:12) *
Moin,

mir hat jemand von einer FS Stelle (HH) gesagt, eine endgültige Rücknahme von NU sei nicht möglich, somit sei Umtausch ZWINGEND erforderlich. Dies sei widerum kein Problem und würde sofort gemacht werden.

Ich riech hier schon wieder Lunte. da ist doch was faul, oder?

Meinungen?


Von dem zum Teil von mir mit losgetrettenen Thema der Umschreibung bin ich erstmal weg.
Bei der Abwägung von allem pro und contra tausche ich erst mal nicht um, werde allerdings die 3.Rili. und deren Entwickelung im Auge behalten.

Das Wort "Zwingend" gefällt mir nicht, auch wüsste ich nicht warum eine NU nur vorläufig anstatt endgültig von Tisch sollte ?
Kann man da zwischen den Zeilen lesen das die NU nur vorläufig zurückgenommen wird, um sie nach einer Umschreibung wieder im vollen Umfang gelten zu lassen ?
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 09:50
Beitrag #2163


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Zitat
Das Wort "Zwingend" gefällt mir nicht, auch wüsste ich nicht warum eine NU nur vorläufig anstatt endgültig von Tisch sollte ?


Eben, so geht es mir ja auch. Eigentlich müssten die die NU doch einfach im Computer tilgen können,
ggf. noch mitteilung an Flensburg und mir ne entsprechende schrift. Bestätigung geben.
Nur das wollen die eben so nicht. Haben gesagt, das wäre nun eben Anweisung das die Lappen dann eben umgetauscht werden. Die meinten noch, ich solle mich doch freuen, damit hätte ich doch dann einen völlig neuen & unbelasteten Lappen.
Wollte noch mit dem Leiter sprechen, aber der ist wohl nicht da.

Mein Problem ist nun, das ich ja auch nicht mehr ewig warten will. Sonst könnte ich ja auch auf (wohl positiven) Ausgang meiner OVG Klage warten. Wenn da steht "...blh bla ... NU unzulässig..." das wäre dann ja wohl gleichbedeutend mit rücknahme der NU und ich dürfte defakto wieder fahren, oder?

Aber wie gesagt, das kann ja auch locker noch ein paar Monate dauern.

Werd wohl mal mit meinem RA hierüber sprechen. Kann doch nicht sein, das eine Rechtswiedrige Auflage nicht zurück genommen werden kann. Hab ja nichtmal den hässlichen Aufkleber auf der Karte - hab den NIE im original vorgezeigt cool.gif
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Mr.T
Beitrag 19.06.2006, 10:02
Beitrag #2164


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 10:34) *
Weiß jemand von Euch, wie ich im Internet die Telefonnummern aller Führerscheinstellen in Deutschland bekomme?

Guckst du hier. cool.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Beitrag 19.06.2006, 10:13
Beitrag #2165


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Ohne RA würde ich gar nichs mehr in dieser Angelegenheit machen !!!

Der Weg müsste so aussehen:
1. Rechtssichere Rücknahme der NU (einherfolgend Rücknahme der OVG Klage)
2. Umschreibung

Rein von Amt's wegen gesehen, ist die NU und die Umschreibung 2 isolierte in sich geschlossene Verwaltungsakte die einer getrennten Abhandlung bedürfen, warum sollte man beide in einen Topf werfen und daraus ein neues Süppchen kochen ? think.gif
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Psycho Andi
Beitrag 19.06.2006, 10:14
Beitrag #2166


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..oder hier
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lucas
Beitrag 19.06.2006, 10:17
Beitrag #2167


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@joecool

was hast du denn vorgezeigt? thread.gif
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 10:23
Beitrag #2168


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Hahahahahahaha.......!

Ich habe soeben mit Herrn Pariwetz (Name klingt so ähnlich) Leiter der Führerscheinstelle vom Magistrat in Karlovy Vary (Tel.: +420 *** *** 670) telefoniert. Er sagte mir, dass ein Ersatzdokument ohne Probleme zu bekommen sei.

Voraussetzung:
  1. Ausweis
  2. Passbild
  3. 40 Tschechische Kronen = 1,41 Euro
...und das Wichtigste ist: Es wird kein tschechischer Wohnsitz gefordert! Das Ganze dauert etwa 2 Wochen. Die reguläre Zugfahrtkarte von Berlin nach Karlovy Vary kostet 55,20 Euro.

So, jetzt seid Ihr dran!


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 10:33
Beitrag #2169


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Na Bitte Thommy das ist doch Klasse aber ist damit auch die NU erloschen


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Capture
Beitrag 19.06.2006, 10:34
Beitrag #2170


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@Thommy

Bin ohne Worte ... ich weis es anders allerdings sind Deine Infos besser, da aus 1. Hand !

viel Glück & gute Reise wavey.gif
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 10:40
Beitrag #2171


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Zitat (lucas @ 19.06.2006, 12:17) *
@joecool

was hast du denn vorgezeigt? thread.gif


Gar nix :-)) Hab im Parkverbot gestanden und wurde abgeschleppt.
Als ich den Wagen abgeholt habe (ist ein Privatunternehmen) wurden kopien von meinem FS
gemacht. So haben die Behörden wind davon bekommen. Die Kopien waren allerdinbgs
so schlecht, das darauf kaum was zu erkennen war.
Somit haben die dann Anfrage in UK gemacht, ob Lappen ect etc. Antwort: No Comments.
Daraufhin wurde Interpol eingeschaltet (kein Witz!). Antwort: dürfen erst ab Streitwert von min. xxx tätig werden. Dann wurden irgendwelche dubiosen Quellen angezapft. Antwort (originaltext): "DARF IN UK ALLES FAHREN, AUSSER PANZER" rofl1.gif
Naja, hab dann irgendwann das übliche Schreiben mit Aufforderung zur Abgabe/Vorzeigen bekommen, inkl. Androhung von 500,- Strafe etc.
Hierauf hat mein Anwalt denen geschrieben, das ich dem nicht nachkommen werde, solange das/die Verfahren (VG/OVG) laufen. Hat aber darauf hingewiesen, das ich die NU zur Kenntniss genommen habe und selbstredent nicht fahre.
Ergo: Ich hab das gute Stück NIE bei irgendeiner D. Behörde oder Ähnliches vorgezeigt und die haben bis heute soweit ich weis nichtmal die komplette FS Nummer rofl1.gif

@Capture:
Die Frage ist doch, ob ich überhaubt umschreiben lassen will.
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 10:41
Beitrag #2172


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Zitat (Asrael @ 19.06.2006, 11:33) *
... aber ist damit auch die NU erloschen?
Das kommt darauf an wen Du fragst! Mein Anwalt sagt: Ja! Meine Führerscheinstelle sagt: Nein! Allerdings sagen sie auch, dass jede zukünftige ausländische Fahrerlaubnis automatisch ungültig sein würde. Das Problem ist, dass ich den Sachbearbeitern der berliner Führerscheinstelle kein Wort glaube. no.gif


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 10:47
Beitrag #2173


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Ich weiß auch nicht so Recht der Führerscheinstelle würde ich auch keinen glauben schenken aber ist bei einer Ersatzausstellung nicht deine alte Führerscheinnr drauf denn wenn die NU sich auf dieses beläuft ist es natürlich Mist.Was mir einfallen würde währ eine einfache Erweiterung meinetwegen Anhänger dann müßte ja eigentlich alles okay sein


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pascal344
Beitrag 19.06.2006, 11:00
Beitrag #2174


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Zitat (Capture @ 18.06.2006, 14:59) *
185 Tage Wohnsitzregel in CZ und PL für Umschreibungen / Ersatzausstellungen / FS- Neuerwerb neuster stand:

Tschechische Republik:

Schon jetzt vor dem 01.07.06 wird für Umschreibungen / Ersatzausstellungen ein Aufenthaltsnachweis in Form eines „ Pasy „ verlangt und das bei jeder CZ Führerscheinstelle auch in dem Bezirk Karlovy Varsky“


Was bedeutet das rechtlich gesehen? Nur weil ich meinen EU-Führerschein angenommen beim baden verliere, bin ich ja nicht plötzlich ohne Fahrerlaubnis.

Wenn nun mir die CZ aber kein Ersatzdokument mehr ausstellt , kann aber außerhalb der "CZ" kein Staat feststellen das ich eine Fahreralubnis erteilt bekommen habe.

Rein rechtlich, darf ich noch fahren, aber beweisen kann ich es schwer.


Da nun mein Wohnsitz in D ist, wäre D eigentlich auch für die Ersatzausstellung zuständig richtig?

D weiss aber garnicht das ich in CZ eine EU-FE erworben habe, und werden wohl auch wenig unternehmen um das Gegenteil festzustellen whistling.gif


Was mache ich nun in solch einem Fall think.gif

Also ich persönlich lasse ja meine EU-Lizenz immer zu Hause, um sie bloß nicht zu verlieren und bezahle lieber 10 Euro, im schlimmsten Fall stelle ich auch erstmal das Auto solange ab, bis ich meine FE vorgezeigt habe, ausnahme natürlich wenn ich vor habe, mich von meinem Wohnort mehrere 100 KM zu entfernen.
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cleo
Beitrag 19.06.2006, 11:02
Beitrag #2175


Neuling
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man kann doch einen d-führerschein in einen eu-führerschein umschreiben lassen, da würde doch dann anstatt cz in der linken oberen ecke ein d stehen.somit wäre es immer noch ein eu-führerschein, allerdings einer der bei polizeikontrollen kein aufsehen erregt.
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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 11:08
Beitrag #2176


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@cleo du meinst wohl Eher einen CZ-EU führerschein in einen D EU Führerschein dann währe das der Fall das du oben links ein D drin hast ja das ist richtig


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cleo
Beitrag 19.06.2006, 11:11
Beitrag #2177


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ja, aber das wäre doch dann immer noch ein eu-führerschein und nicht ein rein deutscher.
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 11:22
Beitrag #2178


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Naja, die Frage ist dann aber, wie weit trozdem noch durch EUGH gedeckt.
Obwohl meines erachten die reine Umschreibung in D Lappen keinen Einfluss auf
rechtliche Würdigung durch EUGH haben sollte, oder?

Nur ist es natürlich unwahrscheinlich, das ein VG/OVG im Zweifel beim EUGH anfragen würde, wenn es eben um einen D-Lappen geht.

Alles sehr verwirrend crybaby.gif
Was passiert eigentl. bei Umschreibung? Schicken die dann den alten Lappen zum Aussteller, oder wie?
Ein Bösewicht könnte sonst ja ganz einfach den alten verloren melden, bekommt also Ersatzdokument und lässt dann umschreiben. Dann hat er letzendlich 2 Lappen, was ja eigentl. nicht sein darf/soll.
ist alles NATÜRLICH REIN HYPOTHETISCH whistling.gif
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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 11:24
Beitrag #2179


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Also ich bin der Meinung das D nur noch D Eu Führerscheine in Kartenformat ausstellt die Rosanen und die Grauen werden ja nicht mehr ausgehändigt wavey.gif


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Medusa
Beitrag 19.06.2006, 11:47
Beitrag #2180


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Zitat (pascal344 @ 19.06.2006, 12:00) *
Da nun mein Wohnsitz in D ist, wäre D eigentlich auch für die Ersatzausstellung zuständig richtig?


klick
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Beitrag 19.06.2006, 11:52
Beitrag #2181


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Blitzumfrage bei D FSST …
Fragestellung:
„ Wie werden Umschreibungen von einem CZ zu einen D FS nach neuster Rechtsprechung des Eugh. bei bestehenden Eignungszweifeln behandelt? „


Saarlouis Stadt :
Eugh Urteile interessieren nicht wenn sich beim Umschreiben alte Eignungszweifel ergeben kommt es zur MPU oder evtl. NU.

Kassel Stadt :
Keine Auskunft am Telefon (Einzelfallprüfung)

Postsdam:
Man wartet auf weitere Anweisungen vom Landesministerium und hofft in 14 Tagen mehr zu wissen.


Wolfsburg:
Einzelfallprüfung, es wurde aber nach den 185 Tagen Wohnsitz in CZ sehr intensiv nachgefragt.

Felnsburg:
Hier wird der Antrag auf Umschreibung als defakto Antrag auf Widererteilung einer D FE bewertet, der dann alte Eignungszweifel begründet ergo MPU und dann evtl. NU.

Pforzheim Stadt:
Es muss der Nachweis eines 185 Tages Wohnsitz zum Zeitpunkt des EU-FS Erwerbs erbracht werden, dies könnte auch über das D Melderegister geschehen, denn wer in CZ seinen Lebensmittelpunkt hatte müsste hier in D abgemeldet gewesen sein.

Köln Stadt
Gibt nur Auskunft bei Preisgabe der Identität. (Ober Unfreundlich)

Suhl: (Thüringen)
Laufende MPU Anordnungen und NU’s werden zwar noch durchgezogen es wird aber nach dem Halbritter Urteil nichts Neues unternommen.
Zum Thema Umschreibungen weis man im Moment noch nichts, man wartet noch auf Anweisungen.
(Sehr freundlich, man sprach von den „Betroffenen“)

Erstaunlich alle wollten sofort Name und Geb. Datum haben nachdem das Wort CZ Fahrerlaubnis gefallen ist.
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pascal344
Beitrag 19.06.2006, 12:15
Beitrag #2182


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Zitat (Medusa @ 19.06.2006, 13:47) *
Zitat (pascal344 @ 19.06.2006, 12:00) *

Da nun mein Wohnsitz in D ist, wäre D eigentlich auch für die Ersatzausstellung zuständig richtig?


klick


Danke Medusa, so richtig klar sehe ich jetzt auch nicht, außer das es nicht besonders ratsam wäre die EU-FE zu verlieren, besser gesagt man sie auf keinen Fall verlieren sollte, da sie faktisch weg ist in meinen Augen.

Zitiere Kalus


"Lag nachweislich (!) eine tschechische FE vor, dann ist ein Antrag auf Umschreibung dieser Fahrerlaubnis möglich. Liegen keine Daten vor, bzw, können keine ermittelt werden, dann muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden"

Zitat Ende

bzw, können keine ermittelt werden, dann muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden


Alles klar wink.gif
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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 12:24
Beitrag #2183


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Das beste ist immer noch den Führerschein von beiden Seiten zu kopieren somit habt Ihr Führerscheinnr. Ausstellungsdatum und Ort hier müßt Ihr dann darauf bei der FEB drauf bestehen das diese Daten bzw. die Akte angefordert wird dann dürfte einer Ersatzerteilung dieser Fahrerlaubnis nichts im Wege stehen.
Am besten ist es natürlich direkt zur Ausstellende FEB im Ausland eine Ersatzerteilung zu beantragen


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 12:27
Beitrag #2184


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Zitat (pascal344 @ 19.06.2006, 12:00) *
Wenn nun mir die CZ aber kein Ersatzdokument mehr ausstellt ...
Sie stellen aber ohne Probleme ein Ersatzdokument aus! Warum denkst Du über Sachen nach, die nicht relevant sind? Ich hatte es doch hier mit Telefonnummer genau beschrieben. Du brauchst doch nur dort anrufen, wenn Karlovy Vary für Dich zuständig ist. Der Herr dort spricht auch ein bisschen deutsch.

Nur mal so am Rande: Wenn eine Person im Ausland seinen D-Führerschein verliert & keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, dann bekäme er doch auch jederzeit ein Ersatzdokument. Oder sehe ich da was falsch?

Der EuGH macht keinen Unterschied zwischen Neu-Führerschein & Ersatz-Führerschein, genauso wie er kein Unterschied macht zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis. Nur deutsche Amtsträger versuchen Euch fusselig zu labern, damit Ihr denkt, es gäbe da Unterschiede.

Es spielt also keine Rolle, ob die Nutzungsuntersagung unanfechtbar geworden ist, oder der Führerschein wegen neuer Eignungszweifel entzogen wurde, mit einem neuen Führerschein mit neuem Erteilungsdatum sind alle vorherigen Eignungszweifel verbrannt. Der Weg zu einem neuen Führerschein nach einer Nutzungsuntersagung kostet 1,41 €uro. Ich wüsste also nicht, wo das Problem selbst für einen Alg.II-Empfänger sein sollte. unsure.gif


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pascal344
Beitrag 19.06.2006, 12:34
Beitrag #2185


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 14:27) *
Zitat (pascal344 @ 19.06.2006, 12:00) *
Wenn nun mir die CZ aber kein Ersatzdokument mehr ausstellt ...
Sie stellen aber ohne Probleme ein Ersatzdokument aus! Warum denkst Du über Sachen nach, die nicht relevant sind? Ich hatte es doch hier mit Telefonnummer genau beschrieben. Du brauchst doch nur dort anrufen, wenn Karlovy Vary für Dich zuständig ist. Der Herr dort spricht auch ein bisschen deutsch.



Laut aktuellem Gesetzt stellen sie kein Ersatzdokument aus, und zuständig sind sie dafür auch nicht mehr, wenn ich dort meinen Wohnsitz nicht mehr habe, insofern ist eher dein Anruf nicht relevant.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.06.2006, 12:45
Beitrag #2186


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@Thommy Bumm
Ich verstehe es so, daß nicht die Nutzung des Führerscheines untersagt ist, sondern die Nutzung der sich aus der Fahrerlaubnis ergebenen Rechte. Demnach ist in Deutschland jedes Dokument ungültig, welches auf Grundlage einer nutzungsuntersagten Fahrerlaubnis erteilt wurde.
D.h.: Du kannst so viele Ersatzdokumente anschleppen, wie Du willst und Du darfst trotzdem nicht fahren.


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 13:14
Beitrag #2187


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Naja Fakt ist es doch wir müssen die erste erfolgreiche Umschreibung und die erste zurückgenomene NU abwarten ansonsten spekulieren wir hier noch ein Jahr lang rum und haben immer noch kein Ergebnis


Übrigens /8 ich muß keine Quittungen bzw.Belege zwecks Einhaltung der 185 Tage vorzeigen dazu bin ich nicht verpflichtet.Ich kann einen EU Führerschein vorzeigen daraus ergibt sich ich hatte meinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage in Polen und ich war auch da weil ich auch einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen kann


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 13:18
Beitrag #2188


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.06.2006, 13:45) *
Demnach ist in Deutschland jedes Dokument ungültig, welches auf Grundlage einer nutzungsuntersagten Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Wenn das so wäre, dann dürfte murksel mit seiner L-Fahrerlaubnis heute auch nicht in Deutschland fahren, weil der L-Führerschein auf Grundlage der entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Ich wüsste auch nicht, wo es eine Rolle spielen sollte, aus welchem Land das Ersatzdokument stammt. Wichtig ist nur, dass der EU-Führerschein nach einer Sperre & Entziehung erteilt wurde.

Wo soll bitte im Gesetz stehen, dass eine Ersatz-Erteilung anders zu bewerten wäre als eine Neu-Erteilung? Ich habe also nirgendwo im Gesetz gelesen, dass ein neuer Führerschein nur mit einer Fahrschule gültig wird. Es kommt immer auf das Erteilungsdatum an.


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 13:29
Beitrag #2189


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Genau Thommy Erteilungsdatum und das Datum der Prüfung ist wichtig wie du schon sagst darf die Prüfung nicht in einer Sperre sein


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pascal344
Beitrag 19.06.2006, 13:42
Beitrag #2190


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 15:18) *
Ich wüsste auch nicht, wo es eine Rolle spielen sollte, aus welchem Land das Ersatzdokument stammt.


Es geht hier nicht um Rolle spielen, sonder darum, welche Fahrerlaubnisbehörde für das Ausstellen eines Ersatzdokumentes zuständig ist, und das ist bei den meisten die deutsche Fahrerlaubnisbehörde, da sie hier
zur Zeit ihren Wohnsitz haben.

Wenn die CZ dir trotz fehlender Zuständigkeit ein Ersatzdokument ausstellt haste Glück gehabt, ich bezweifel das aber mal zur Zeit ganz stark, das du da noch jemanden finden wirst, trotz deines Telefonates.
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 13:55
Beitrag #2191


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Zitat (Asrael @ 19.06.2006, 15:14) *
Naja Fakt ist es doch wir müssen die erste erfolgreiche Umschreibung und die erste zurückgenomene NU abwarten ansonsten spekulieren wir hier noch ein Jahr lang rum und haben immer noch kein Ergebnis


Übrigens /8 ich muß keine Quittungen bzw.Belege zwecks Einhaltung der 185 Tage vorzeigen dazu bin ich nicht verpflichtet.Ich kann einen EU Führerschein vorzeigen daraus ergibt sich ich hatte meinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage in Polen und ich war auch da weil ich auch einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen kann



also ich weis schon von erfogten Umschreibungen (HH) whistling.gif
Ging wohl sehr reibungslos.
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 14:06
Beitrag #2192


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Zitat (JoeCool @ 19.06.2006, 11:40) *
Hab im Parkverbot gestanden und wurde abgeschleppt. Als ich den Wagen abgeholt habe (ist ein Privatunternehmen) wurden Kopien von meinem FS gemacht. So haben die Behörden Wind davon bekommen.
War das zufällig der "Autoknast" im Ausschläger Weg? In der gleichen Straße sitzt auch die Führerscheinstelle. *nurmalsoanmerk* think.gif

Ich würde sagen, dumm gelaufen, dass Du da selber erschienen bist. Da zahlst Du diesen Wucher & zum Dank gibt's noch ne Nutzungsuntersagung zum Nachtisch. Hier, hier & hier wurde dieses Thema schon mal hinreichend diskutiert.


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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 14:13
Beitrag #2193


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 16:06) *
Zitat (JoeCool @ 19.06.2006, 11:40) *
Hab im Parkverbot gestanden und wurde abgeschleppt. Als ich den Wagen abgeholt habe (ist ein Privatunternehmen) wurden Kopien von meinem FS gemacht. So haben die Behörden Wind davon bekommen.
War das zufällig der "Autoknast" im Ausschläger Weg? In der gleichen Straße sitzt auch die Führerscheinstelle. *nurmalsoanmerk* think.gif



Ne, Aussch. Weg is nicht mehr.
die schleppen dich jetzt buchstäblich an den Axxxx der Welt. Wenn du dann mal völlig entnervt nach ca,
6 Stunden anfahrt da ankommst wollen die auch noch 180 - 230 Euronen haben.
Und jetzt das allerschärfste: Als mein Anwalt den Fall übernommen hat meint der doch glatt, ich
hätte das Vorzeigen von FS verweigern können, dazu wären die gar nicht befugt etc.
Fahrzeugschein muss reichen.

SUUUPER ranting.gif
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Lexus
Beitrag 19.06.2006, 14:22
Beitrag #2194


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Ich halte die Spekulationen, die sich an einen Ersatzführerschein so knüpfen, für eigentlich bedeutungslos. Im Ersatzführerschein stehen doch die alten FE-Erwerbsdaten für die jeweiligen Klassen auch wieder drin, so dass man immer weiß, auf welche Fahrerlaunbis sich der jeweilige wechselnde Führerschein bezieht.

Schon hieran sieht man, dass auch die anderen Länder den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein sehr wohl verstehen und handhaben. Selbst wenn ihnen das nicht bewusst ist, dann meinen sie doch immer die Fahrerlaubnis und nicht nur die Karte, wenn sie sich auf die Erwerbsdaten beziehen.

Weil ein Ersatzführerschein auch immer nur ein Ersatzbeweisstück für eine in der Vergangenheit liegende Erteilungshandlung ist, kann man eigentlich auch nicht verlangen, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ersatzausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nochmals für 185 Tage im Ausstellerland haben muss; wohl aber kann ein - wenn auch kurzfristiger - Wohnsitz deshalb nötig sein, um überhaupt erst einmal eine Zuständigkeit der ausländischen FE-Behörde für die Ausstellung des Ersatzführerscheins zu begründen. Hat man dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ist eben die FE-Behörde des Wohnsitzlandes zuständig, die dann über eine Anfrage beim Ausstellerstaat klären muss, ob eine Fahrerlaubnis besteht.


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 14:22
Beitrag #2195


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Ja der neue Bau des Autoknastes ist wirklich am arsch der welt normalerweise braucht man da jemanden der einen da hinfährt und Stimmt die Preise sind echt der reine Wahnsinn


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 14:30
Beitrag #2196


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Zitat (Asrael @ 19.06.2006, 14:29) *
Genau Thommy, Erteilungsdatum und das Datum der Prüfung ist wichtig wie Du schon sagst darf die Prüfung nicht in einer Sperre sein.
Das Prüfungsdatum spielt keine Rolle, nur das Erteilungsdatum ist wichtig!

Ob ein Ersatzführerschein ein neues Erteilungsdatum & eine neue Führerscheinnummer hat ist rein spekulativ, allerdings glaube ich dass das so ist. huh.gif


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pascal344
Beitrag 19.06.2006, 14:33
Beitrag #2197


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Zitat (Lexus @ 19.06.2006, 16:22) *
ist eben die FE-Behörde des Wohnsitzlandes zuständig, die dann über eine Anfrage beim Ausstellerstaat klären muss, ob eine Fahrerlaubnis besteht.


Und wenn dann keine Daten ermittelt werden können oder wollen, gibt es ein Problem wink.gif
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Capture
Beitrag 19.06.2006, 14:39
Beitrag #2198


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 16:30) *
Zitat (Asrael @ 19.06.2006, 14:29) *
Genau Thommy, Erteilungsdatum und das Datum der Prüfung ist wichtig wie Du schon sagst darf die Prüfung nicht in einer Sperre sein.
Das Prüfungsdatum spielt keine Rolle, nur das Erteilungsdatum ist wichtig!

Ob ein Ersatzführerschein ein neues Erteilungsdatum & eine neue Führerscheinnummer hat ist rein spekulativ, allerdings glaube ich dass das so ist. huh.gif



Formaljuristisch gesehen, tritt die neu ausgestellte FS CZ-Karte die Rechtsnachfolge Deiner „verloren“ gegangenen alten CZ FS Karte an.

Um dem ganzen nach D Recht noch die Krone aufzusetzen, müsstest Du streng genommen mit dieser Karte zu Deiner FSST gehen um Dir dort einen neuen Aufkleber verpassen zu lassen, der Zeugnis über Deine NU ablegt.

Unabhängig davon ob Du nun eine neue Karte bekommen solltest, würde auf derselben immer dass Datum Deiner Prüfung auf der Rückseite stehen, der FS ist auch jetzt schon ohne EU Zentralregister Europaweit nachverfolgbar.

Wenn man in Thommy’s Fall seinen CZ-FS nehmen würde um ihn nach LUX zu tragen (immer Wohnsitz voraus gesetzt) um dort eine Umschreibung veranlassen würde, würden die LUX es gleichwohl in ihren Akten festhalten dass derselbe ursprünglich aus CZ stammt.


Zum Thema Ersatzführerscheine allgemein.
Um den Verlust vorzubeugen tragt immer eine beglaubigte Kopie bei Euch, diese kann durch einen Notar oder durch das zuständige AG (billiger) beglaubigt werden.

Wie ich heute in Brünn erfahren ist es in CZ auch noch möglich ein Prüfungszeugnis von der jeweiligen FSST zu bekommen dass Auskunft über bestandene FS Prüfungen und deren Klassen ablegt, mit diesem Prüfungszeugnis wäre eine Umschreibung allerdings zwingend notwendig.
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 14:48
Beitrag #2199


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Zitat (Lexus @ 19.06.2006, 15:22) *
Ich halte die Spekulationen, die sich an einen Ersatzführerschein so knüpfen, für eigentlich bedeutungslos. Im Ersatzführerschein stehen doch die alten FE-Erwerbsdaten für die jeweiligen Klassen auch wieder drin, so dass man immer weiß, auf welche Fahrerlaubnis sich der jeweilige wechselnde Führerschein bezieht.
@Lexus
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert Deine Behauptung?


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 15:13
Beitrag #2200


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Das würde ja bedeuten, dass selbst eine deutsche Umschreibung die Nutzungsuntersagung nicht aufheben würde, weil sich der D-Führerschein dann auf das CZ-Dokument bezieht. huh.gif


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