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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 19.06.2006, 15:31
Beitrag #2201


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Der Schluss, den du da ziehst, geht zu weit. Zwar bezieht sich auch bei einem umgeschriebenen Führerschein der neue auf die alte Fahrerlaubnis, aber eine Umschreibung würde im Widerspruch stehen zu einer weiterhin aufrecht erhaltenen NU. D. h. man ist entweder der Meinung, dass mit einer Umschreibung die alte NU sowieso aus der Welt ist, oder man ist der Auffassung, dass der Antrag auf Umschreibung auch gleich inzidenter einen Antrag auf Aufhebung der NU zum Inhalt hat, der dann auch beschieden werden muss (entweder stillschweigend durch die Erteilung des umgeschriebenen Führerscheins oder ausdrücklich, was ich wegen der für Verwaltungsakte vorgeschriebenen Schriftform für richtig halten würde).

Im Fall der Umschreibung muss die FE-Behörde natürlich anschließend auch die NU im VZR löschen lassen.

Die Umschreibung unterscheidet sich sachlich schon deshalb von der Ausstellung eines Ersatzführerscheins, weil beim Ersatzführerschein ja nur das Bestehen einer schon vorhandenen FE eine Rolle spielt, während bei der Umschreibung an sich alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung vorliegen müssen (jedenfalls nach der zur Zeit geltenden FeV), jedenfalls alle bis auf diejenigen, von denen § 30 FEV im Falle einer EU-FE Befreiung erteilt hat. Daraus wurde bisher natürlich immer geschlossen, dass der Antragsteller, der umschreiben lassen wollte, auch geeignet sein müsse. Dies wird nun nach Halbritter nicht mehr möglich sein.

Auch bei der Umschreibung ist allerdings in Feld 10 das Datum der Erteilung der jeweiligen Klasse zu vermerken (§ 30 Abs. 4 FeV). Auch aus einem umgeschriebenen Führerschein sieht man also jederzeit, welche FE dem zugrundelag.


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marco67
Beitrag 19.06.2006, 15:41
Beitrag #2202


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Hallo Leute,

meine Freundin möchte in Polen einen Eu-Führerschein erwerben und spekuliert mit der Fahrschule " Drivepoint" in Stettin.
Hat vielleicht irgend jemand von euch schon Erfahrungen mit dieser Fahrschule gemacht ?

Danke für eure Antworten. smile.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 19.06.2006, 15:44
Beitrag #2203


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Mein damaliger Rechtsanwalt hat gepennt. dadurch wurde iene zu unrecht ausgesprochene NU rechtsgültig und die behörde weigert sich bis jetzt, die NU zurückzunehmen. Sie warten auf einen Sprcuh des OVG und/oder einer Anweisung der Bezirksregierung. Ja, toll, was nützt mir das. Verzögerungstaktik ohne, es geht einem jede Menge den Bach herunter und wer kommt für die Folgen dieses Handelns auf? Wie immer: Ich.
Da kann ich so viel Recht haben, wie ich will.
Oder meinen Exanwalt verklagen.
Aber ich bin es müde, diese ewigen Prozesse, ich will einfach nur meine Ruhe haben, mich brav an die Verkehrsgesetze halten und nicht ständig durch Behörden verfolgt werden. Das ist alles.
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Medusa
Beitrag 19.06.2006, 16:16
Beitrag #2204


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.06.2006, 13:45) *
.. Ich verstehe es so, daß nicht die Nutzung des Führerscheines untersagt ist, sondern die Nutzung der sich aus der Fahrerlaubnis ergebenen Rechte. Demnach ist in Deutschland jedes Dokument ungültig, welches auf Grundlage einer nutzungsuntersagten Fahrerlaubnis erteilt wurde. ..


Zitat (Lexus @ 19.06.2006, 15:22) *
Schon hieran sieht man, dass auch die anderen Länder den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein sehr wohl verstehen und handhaben. Selbst wenn ihnen das nicht bewusst ist, dann meinen sie doch immer die Fahrerlaubnis und nicht nur die Karte, wenn sie sich auf die Erwerbsdaten beziehen.


Auf die Gefahr mich zu wiederholen twinkle.gif :

Zitat
Aussage der EU Kommission in einem Brief vom 08.06.2005 zur Unterscheidung zw. Fahrerlaubnis und Führerschein:

Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden.


Auch:

Zitat (Peter Lustig @ 21.01.2006, 19:23) *
.. Dies hängt damit zusammen, dass in der RICHTLINIE DES RATES vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG) nicht wie im deutschen Fahrerlaubnisrecht zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein differenziert, sondern nur vom Führerschein gesprochen wird. Damit fährt jemand, der einen abgelaufenen ausländischen Führerschein in Deutschland benutzt, ohne Fahrerlaubnis. Inwieweit dies von den deutschen Justizbehörden verfolgt wird, ist mir allerdings nicht bekannt...


Auch diese Fragen müßten vielleicht mal vom EuGH geklärt werden ..
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MaximilianNRW
Beitrag 19.06.2006, 16:33
Beitrag #2205


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Medusa: zum Verhalten unserer Behörden fällt mir lediglich ein Sprichwort ein: Niemand versteht weniger, als jemand, der nicht verstehen will.

Was willst Du noch alles vom EUGH klären lassen?

Wenn ich mich so verhalten würde wie die Behörden, sprich: mich einfach weiter benehmen wie bisher, wäre ich recht schnell im Knast, als unbelehrbar. Aber als Behörde darf man anscheinend alles, durch diese komische pseudogestzgebung in diesem Land gedeckt. Sorry, das ist Inländerdikriminierung, einfach eine Schweinerei was da abgeht.
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Freelancer
Beitrag 19.06.2006, 16:35
Beitrag #2206


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@Lexus

Wenn eine Umschreibung im Prinzip eine Neuerteilung ist, wäre es doch für Thommy sinnvoller
seinen Führerschein bzw. FE in einem anderen Land umschreiben zu lassen?

Sehe ich das richtig?


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Lexus
Beitrag 19.06.2006, 16:37
Beitrag #2207


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@Medusa

Dieser Einwand ist mir schon klar, deshalb hab ich die Formulierung "nicht bewusst" gewählt.

Eine Lizenz (drivers licence usw.) ist nun mal eine Erlaubnis und kein Schein. Da müsste man jetzt für 25 Länder Sprachhistorie betreiben, um zu klären,

welche exakte Wortbedeutung das hat, was in ihren Gesetzen mit "Führerschein" usw. ausgedrückt wird und ob sie nicht in ihren Gesetzen auch beide Begriffe kennen.

So unterscheidet NL z. B. zwischen rijbewijs (das ist der Führerschein, wörtlich: Fahrbeweis) und rijbevoegdheid (das ist die Fahrberechtigung, wörtlich: Fahrbefugtheit).

So wird es wohl in fast allen Ländern sein. Allein um z. B. einen Ersatzführerschein ausstellen zu können, muss ein Land doch einen Unterschied machen zwischen der Karte, für die Ersatz ausgeschrieben wird, und der Berechtigung, ein Kfz. im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, die man erwirbt und die durch den Führerschein nur ausgewiesen wird.

Nicht alles, was der EuGH und Peter Lustig schreiben, muss nicht auch immer voll zutreffend sein.

Beweis: Zitat aus Art. 8 Abs. 2 der 2. FS-RiLi:

"Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen."

Manchmal kennt die Kommssion nicht mal die eigene Richtlinie.


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 16:47
Beitrag #2208


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Wißt Ihr was wir hier in Deutschland bräuchten und Zwar ein Gesetz das auf die Behörden zugreift.
Wenn sich z.b. eine FEB sich nachweißlich nicht an Regeln hält sofort 5000 Euro Strafe per Sofortvollzug Was meint Ihr wie schnell sowas dann auf einmal alles regulär läuft-Das währ es doch


Ich weiß Lexus das ist eine Träumeridee


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Lexus
Beitrag 19.06.2006, 16:49
Beitrag #2209


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Nein, das wär es nicht. Denn gegen das Strafgeld muss es ja Rechtsmittel geben. Und dann wird eben jahrelang um die selben Rechtsfragen gestritten, um die es geht, weil ja erst mal geklärt werden muss, ob die Behörde rechtswidrig gehandelt hat oder nicht. Oder bestimmst du das?


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 16:52
Beitrag #2210


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Das ist klar das diese da gegenan gehen können deshalb ja auch erstmal zur Probe per sofortvollzug 5000 Euro Strafe wie die das mit uns gemacht haben mit den NU´s


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RA XDiver
Beitrag 19.06.2006, 16:53
Beitrag #2211


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Das Zwangsgeld ist keine Strafe. wink.gif


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 16:55
Beitrag #2212


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Ich weiß das doch aber somit müßten die FEB erstmal bei jeden Streitfall 5000 Euros hinlegen ich denke schon das dieses einige Sachbearbeiter ihre Ignoranz stoppen wird
Im Moment ist es doch auch so das jeder Privatmann der nun Ärger hat erstmal sämtliche Kosten auf seine Kappe nehmen muß sei es Rechtsanwalt und ect.pp


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RA XDiver
Beitrag 19.06.2006, 16:59
Beitrag #2213


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Eigentlich ist die ganze Diskussion Humbug, aber nun gut. Du sagtest ein Zwangsgeld, wenn die Behörde sich nachweislich nicht an die Regeln hält. Da stellt sich zunächst die bereits von Lexus aufgeworfene Frage, wer beurteilt das.

Möchtest Du, dass jeder Widerspruch gegen einen VA zu einem vorläufigen, nennen wir es Bearbeitungsgeld, der Behörde führt? Da musst Du Dir doch selbst an den Kopf fassen oder? wink.gif

Da konstruiere ich doch eben mal einen schönen Fall. Du möchtest eine Baugenehmigung. Es könnte jedoch sein, dass der Nachbar Drittwiderspruch einlegt, weil die abstandsflächen eng bemessen sind. Folge: Du bekommst Deine BG gar nicht, weil die Behörde ja Angst haben muss, einen Widerspruch zu riskieren..... Ich schrei mich weg.


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Beitrag 19.06.2006, 17:01
Beitrag #2214


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@Asrael

Das ist doch einer Behörde S......EGAL, solange der Steuerzahler die Kohle hinblättert!
Nönö, wenn dann der Leiter aus der Privattasche! laugh2.gif


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RA XDiver
Beitrag 19.06.2006, 17:02
Beitrag #2215


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Da kennst Du aber die Behörden schlecht. Da wird regelmäßig auf´s Budget geachtet. wink.gif


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 17:04
Beitrag #2216


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Letztendlich ist es doch leider so bei jedem VA geht der Betrag in die Staatskasse und da die FEB ja auch Staatlich ist geht es hier nur im Kreis aber verliert z.B. ein Antragsteller dieser hat dann jede menge Schulden zu tilgen -ist ja keine faire Lösung oder was


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Beitrag 19.06.2006, 17:06
Beitrag #2217


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@RA XDRIVER

Naja, so auf das Budget kann da nicht geachtet werden, wenn ich daran denke, wie oft ich schon angezeigt
wurde, obwohl die Sachlage sonnenklar ist... wavey.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 19.06.2006, 17:09
Beitrag #2218





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Ich weiss nicht wer es nochmal war aber irgend jemand hat hier mal eine Frage zum Falle Kremer
(guckst du hier) gestellt.
Wer weiss da genaueres? Könnte das der dritte EuGH-Beschluss zu unseren (EU-FS-Inhaber) Gunsten werden?
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Beitrag 19.06.2006, 17:21
Beitrag #2219


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Das ist doch fast die gleiche Vorlagefrage, wie im Halbritterfall....?
Naja, etwas anderes als der Halbritterbeschluß wird auch nicht entschieden!

Stehen die auf der Leitung???


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 18:18
Beitrag #2220


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Zitat (Lexus @ 19.06.2006, 16:31) *
Zwar bezieht sich auch bei einem umgeschriebenen Führerschein der neue auf die alte Fahrerlaubnis, aber eine Umschreibung würde im Widerspruch stehen zu einer weiterhin aufrecht erhaltenen NU.
Also, ich verstehe das so: Wenn ich meinen CZ-Führerschein in Luxemburg, Deutschland oder Polen umschreiben lasse, dann wäre es verwaltungsrechtlich immer eine Neuerteilung, auf die sich die deutsche Nutzungsuntersagung nicht beziehen kann. Sollte ich mir allerdings in Tschechien nur ein Ersatzführerschein besorgen, dann würde sich die Nutzungsuntersagung stillschweigend auf das neue Dokument übertragen. Jetzt hab' ich’s verstanden! Die berliner Führerscheinstelle sieht das natürlich ganz anders. Sie halten jede zukünftige EU-Fahrerlaubnis für ungültig.

Ich habe übrigens erfahren, dass MPU-Aufforderungen & Nutzungsuntersagungen nach wie vor weiter verschickt werden. Einige Gerichte bestätigen diese Nutzungsuntersagungen selbst heute noch, weil sie behaupten, dass der ausstellende Staat die charakterliche Eignung nicht genug oder gar nicht geprüft hätte, dass heißt, sie zweifeln ganz klar den hoheitlichen angeblich fehlerhaften Akt an.


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Capture
Beitrag 19.06.2006, 18:52
Beitrag #2221


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 20:18) *
Zitat (Lexus @ 19.06.2006, 16:31) *
Zwar bezieht sich auch bei einem umgeschriebenen Führerschein der neue auf die alte Fahrerlaubnis, aber eine Umschreibung würde im Widerspruch stehen zu einer weiterhin aufrecht erhaltenen NU.
Also, ich verstehe das so: Wenn ich meinen CZ-Führerschein in Luxemburg, Deutschland oder Polen umschreiben lasse, dann wäre es verwaltungsrechtlich immer eine Neuerteilung, auf die sich die deutsche Nutzungsuntersagung nicht beziehen kann. Sollte ich mir allerdings in Tschechien nur ein Ersatzführerschein besorgen, dann würde sich die Nutzungsuntersagung stillschweigend auf das neue Dokument übertragen. Jetzt hab' ich’s verstanden! Die berliner Führerscheinstelle sieht das natürlich ganz anders. Sie halten jede zukünftige EU-Fahrerlaubnis für ungültig.



*räusper*

Ich dachte Lexus meinte die Umschreibung in Deutschland ?
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 18:53
Beitrag #2222


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Zitat (marco67 @ 19.06.2006, 16:41) *
Hallo Leute,
meine Freundin möchte in Polen einen Eu-Führerschein erwerben und spekuliert mit der Fahrschule "Drivepoint" in Stettin.
Hat vielleicht irgendjemand von Euch schon Erfahrungen mit dieser Fahrschule gemacht?
Danke für eure Antworten. smile.gif
Bild' Dir Deine Meinung:
Zitat (EU- Führerschein in Szczecin (anderes Forum))
Wenn ich meinen Führerschein jetzt nicht erhalte, das schwöre ich, will ich mein Geld vom Vermittler zurück und der läuft mit ein blauem Auge rum. Die Schweinerei ist, die Fahrschulen wussten es schon lange, dass diese Änderung kommt. Leute ich rate Euch, wenn Ihr aus Deutschland kommt, meldet Euch nicht in einer polnischen Fahrschule an! Das ist echter Betrug was da jetzt passiert!!! Quelle
Zitat (EU- Führerschein in Szczecin (anderes Forum))
toll Fahrschule Drivepoint. Ich bin nicht diese Fahrschule selbst, habe aber dort meinen Führerschein erworben. Wenn jemand möchte, dann lohnt es sich dort bei Pablo wirklich!
Für mich klingt das eher nach versteckter Eigenwerbung. Ich würde da eher vorsichtig sein.

Hast Du schon mal in Tschechien geschaut? Die scheinen dort eine etwas wohlwollendere Mentalität zu haben, wie in Polen. >Autoškola - Karlovy Vary<


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Asrael
Beitrag 19.06.2006, 19:03
Beitrag #2223


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Thommy achte doch mal auf das Datum von den Eintrag des anderen Forums-ich bin selbst in diesem Forum aktiv-Das war die Zeit wo die FEB in Stettin damit begonnen hat die 185 Tage einzuhalten


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 19:15
Beitrag #2224


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Zitat (Lexus @ 19.06.2006, 17:37) *
So unterscheidet NL z. B. zwischen rijbewijs (das ist der Führerschein, wörtlich: Fahrbeweis) und rijbevoegdheid (das ist die Fahrberechtigung, wörtlich: Fahrbefugtheit).
@Lexus
Was hältst Du von "permis de conduire"?

Wörtlich übersetzt heißt es:
permis = erlaubt
de conduire = zu führen

Genau genommen stecken da beide Worte drin: Führerschein & Fahrerlaubnis

Ich bin übrigens der Meinung, wenn es nur in einem EU-Mitgliedsstaat die Unterscheidung zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis definitiv nicht gibt, dann kann diese Unterscheidung zwischen 2 Ländern keine rechtliche Bedeutung haben, selbst wenn es diese Unterscheidung im Einzelfall geben sollte. Genau so hatten es auch der EuGH im Fall Kapper & die EU-Kommission festgestellt. Es spielt deswegen keine Rolle länderübergreifend die Unterschiede rauszustellen.


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MaximilianNRW
Beitrag 19.06.2006, 19:23
Beitrag #2225


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 20:18) *
[Ich habe übrigens erfahren, dass MPU-Aufforderungen & Nutzungsuntersagungen nach wie vor weiter verschickt werden. Einige Gerichte bestätigen diese Nutzungsuntersagungen selbst heute noch, weil sie behaupten, dass der ausstellende Staat die charakterliche Eignung nicht genug oder gar nicht geprüft hätte, dass heißt, sie zweifeln ganz klar den hoheitlichen angeblich fehlerhaften Akt an.


Wenn sich eh keine Sau bei den Behörden an die Urteile des immerhin höchsten europäischen Gerichts hält, warum müssen wir uns dann eigentlich an die Verwaltungsakte irgendwelcher mittelbehörden halten? Ist jetzt eine Art Behördenanarchie ausgebrochen? Eine Anarchie mit einem ganz starken Anarchen?

So langsam geht bei mir der Rest des Glaubens an einen Rechtsstaat den Bach runter. Viel ist es eh nicht mehr, was da abgespült wird.
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andrexx
Beitrag 19.06.2006, 19:39
Beitrag #2226


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Hallo ihr EU Führerscheinbesitzer, hab mal was erfreuliches zu berichten.
Hatte eine OWI und anschließend einen netten Bußgeldbescheid bekommen, weil ich meinen EU Schein nicht fristgemäß abgeliefert hatte und natürlich auch die Androhung eines netten Zwangsgeldes von nur 500 Teuro.
Meine Klage läuft bereits.
Gegen beides hab ick Widerspruch ( eines meiner Lieblingswörter seit geraumer Zeit) laugh2.gif eingelegt.
Letzens erhielt ich nun die Antwort:



nach Prüfung des Einspruches wird der Bußgeldbescheid gemäß §69 Abs.2 Satz1 OWIG zurückgenommen
das Verfahren wird auf Grundlage des § 47 Abs.1 OWIG eingestellt

Die Einstellung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltungsbehörde.




Cool, oder?
Nun warte ich nur noch auf die Rücknahme der NU!!!!! wavey.gif whistling.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 19.06.2006, 19:43
Beitrag #2227


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Und woher kommst Du?
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 20:04
Beitrag #2228


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Zitat
Ich habe übrigens erfahren, dass MPU-Aufforderungen & Nutzungsuntersagungen nach wie vor weiter verschickt werden. Einige Gerichte bestätigen diese Nutzungsuntersagungen selbst heute noch, weil sie behaupten, dass der ausstellende Staat die charakterliche Eignung nicht genug oder gar nicht geprüft hätte, dass heißt, sie zweifeln ganz klar den hoheitlichen angeblich fehlerhaften Akt an.


verräts Du uns auch deine Quellen?
Ich hingegen weiss nämlich inzwischen von einigen FEBs die sich geschlagen geben und umtauschen.
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MaximilianNRW
Beitrag 19.06.2006, 20:10
Beitrag #2229


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Und welche wären das? Auf welcher Grundlage? Anweisungen ihrer Bezirksregierungen?
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 20:17
Beitrag #2230


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Zitat (MaximilianNRW @ 19.06.2006, 22:10) *
Und welche wären das? Auf welcher Grundlage? Anweisungen ihrer Bezirksregierungen?



meinst Du umtauschen? zb. Hamburg. KA aus welchem Anlass.
Schätze die haben einfach eingesehen, das sie auf verlorenem Posten stehen.
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Beitrag 19.06.2006, 20:25
Beitrag #2231


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Zitat (MaximilianNRW @ 19.06.2006, 21:23) *
Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 20:18) *

[Ich habe übrigens erfahren, dass MPU-Aufforderungen & Nutzungsuntersagungen nach wie vor weiter verschickt werden. Einige Gerichte bestätigen diese Nutzungsuntersagungen selbst heute noch, weil sie behaupten, dass der ausstellende Staat die charakterliche Eignung nicht genug oder gar nicht geprüft hätte, dass heißt, sie zweifeln ganz klar den hoheitlichen angeblich fehlerhaften Akt an.


Wenn sich eh keine Sau bei den Behörden an die Urteile des immerhin höchsten europäischen Gerichts hält, warum müssen wir uns dann eigentlich an die Verwaltungsakte irgendwelcher mittelbehörden halten? Ist jetzt eine Art Behördenanarchie ausgebrochen? Eine Anarchie mit einem ganz starken Anarchen?

So langsam geht bei mir der Rest des Glaubens an einen Rechtsstaat den Bach runter. Viel ist es eh nicht mehr, was da abgespült wird.



Du hättest die ‚Schnäpfe’ von der FSST in Saarlouis heute hören sollen.
„ Eugh Urteile Interessieren uns hieeeerrr doch nicht „
(So ungefähr als wäre Saalouis eine eigenständige Republik jenseits des Sonnensystems.)

Ganz zu schweigen von ‚Hein Blöd’ in der FSST Felnsburg dort kannste einen Antrag auf Umschreibung stellen, der dann als Antrag zur FE Widererteilung bearbeitet wird.
(Es wäre ungefähr das gleiche beim Metzger 2 Steaks zu wollen und von hinten kommt der Gemüsehändler mit 6 Salatgurken an)

Die Krönung von allem „ Miss Marple „ aus Pforzheim noch 2 Min. mit ihr länger am Tel. und sie wäre mir durch die Leitung gekrochen um meine CZ Karte zu Beschlagnahmen.


Ja Du hast recht das ist Behördenanarchie und es ist Rechtsbruch in Permanenz !
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 20:27
Beitrag #2232


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Hatte schonmal folgende Frage an die RAs hier gerichtet, wäre für Antwort dankbar:

Wenn jemand mit NU vorm OLG gewinnt - die also Urteilen, das NU unzulässig ist etc.
muss man dann trozdem noch Rücknahme von FEB beantragen, oder kann man sofort wieder fahren?
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andrexx
Beitrag 19.06.2006, 20:35
Beitrag #2233


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@maximillianNRW

Komme aus dem schönen Sachsen, ehemals Karl- Marx- Stadt, wenn de weeßt wo dat is
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darkstar
Beitrag 19.06.2006, 20:37
Beitrag #2234


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Zitat (andrexx @ 19.06.2006, 22:35) *
Komme aus dem schönen Sachsen, ehemals Karl- Marx- Stadt, wenn de weeßt wo dat is

Das wird er wohl ein Weilchen auf der Landkarte suchen....

mfg
darkstar


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der Sachse
Beitrag 19.06.2006, 20:38
Beitrag #2235


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Zitat (andrexx @ 19.06.2006, 22:35) *
@maximillianNRW

Komme aus dem schönen Sachsen, ehemals Karl- Marx- Stadt, wenn de weeßt wo dat is


hättste chemnitz gesacht, hättersch oh gewussd rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 19.06.2006, 20:45
Beitrag #2236


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Zitat
Wenn jemand mit NU vorm OLG gewinnt - die also Urteilen, das NU unzulässig ist etc.
muss man dann trozdem noch Rücknahme von FEB beantragen, oder kann man sofort wieder fahren?


Wenn auf die Beschwerde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs / der Klage wieder hergestellt wird, darf man ab sofort wieder fahren.

Die NU ist dann zwar immer noch in der Welt, aber nicht vollziehbar, bis ggf. in einem Hauptsacheverfahren eine Bestätigung stattfindet oder eben auch nicht.


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 20:46
Beitrag #2237


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Zitat (JoeCool @ 19.06.2006, 21:04) *
Verrätst Du uns auch Deine Quellen?
Telefonat mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin!

Zitat (Capture @ 19.06.2006, 21:25) *
Ja Du hast recht, dass ist Behördenanarchie und es ist Rechtsbruch in Permanenz!
Ich bin gerade mit einem Redakteur von der Springer-Zeitung "Dei Welt" in Kontakt. Ich werde im wegen der Rechtsbrüche Deine Recherchen vortragen. Er will das Ganze veröffentlichen. Deine Recherchen sind echt klasse! thumbup.gif


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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 20:54
Beitrag #2238


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Na, das hört sich ja nun mal vielversprechend an. Und wenn die Welt das bringt, nehmen andere Medien das sicher auf. Könnte richtig ein Stein ins Rollen kommen dry.gif
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RA XDiver
Beitrag 19.06.2006, 20:55
Beitrag #2239


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Ich will ja keinen Ernüchtern, aber gerade die Welt recherchiert gerne selber. Für Quellen vom Hörensagen interessiert sich vielleicht die andere Zeitung aus dem Hause Springer. shutup.gif


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Medusa
Beitrag 19.06.2006, 20:58
Beitrag #2240


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Schlagzeilenentwurf:

Zitat
EU Führerscheinterroristen setzen Rechtsstaat unter Druck


rofl1.gif

(Sorry für OT thread.gif )
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JoeCool
Beitrag 19.06.2006, 21:06
Beitrag #2241


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erstmal danke für die Antwort auf meine Frage.

zu_

Zitat (RA XDiver @ 19.06.2006, 22:55) *
Ich will ja keinen Ernüchtern, aber gerade die Welt recherchiert gerne selber. Für Quellen vom Hörensagen interessiert sich vielleicht die andere Zeitung aus dem Hause Springer. shutup.gif


naja, wenn ein serioeser Journalist tatsächlich in sachen EUFS recherchiert, dann ist dieses Forum
sicherlich ein interessanter Ansatzpunkt. Also warum nicht.
Ausserdem wäre mir auch ein entsprechnder Artikel in der Blöd recht, sofern er das Dilemma mit den D. Behörden aufdeckt.


Zitat (Medusa @ 19.06.2006, 22:58) *
Schlagzeilenentwurf:

Zitat
EU Führerscheinterroristen setzen Rechtsstaat unter Druck


rofl1.gif

(Sorry für OT thread.gif )



Ich dachte eher an:
"Deutsche Amtsstuben treten Bürgerrechte mit füssen - Minister Weit-Im-Nass hilft dabei!" wink.gif
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 21:07
Beitrag #2242


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Zitat (RA XDiver @ 19.06.2006, 21:55) *
Ich will ja Keinen Ernüchtern, aber gerade die Welt recherchiert gerne selber. Für Quellen vom Hörensagen interessiert sich vielleicht die andere Zeitung aus dem Hause Springer. shutup.gif
Na was glaubst Du denn was der Redakteur machen wird, wenn ich ihm sage was welche Führerscheinstelle gesagt hat? Ist doch wohl logisch, dass er dort anruft! Ist übrigens der gleiche Redakteur, der mich am 27. März in seinem Artikel erwähnt hatte.


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THOR
Beitrag 19.06.2006, 21:12
Beitrag #2243


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.06.2006, 22:07) *
Ist übrigens der gleiche Redakteur, der mich am 27. März in seinem Artikel erwähnt hatte.


Stell doch mal rein den Artikel. wavey.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 19.06.2006, 21:12
Beitrag #2244





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Zitat (JoeCool @ 19.06.2006, 23:06) *
Ich dachte eher an:
"Deutsche Amtsstuben treten Bürgerrechte mit füssen - Minister Weit-Im-Nass hilft dabei!" wink.gif


Neues von der Behördenterrorgruppe Deepsea laugh2.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 19.06.2006, 21:19
Beitrag #2245


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Da ist eine gewisse Vorsicht angesagt. Schon oft haben Springerjournalisten dann ganz was anderes draus gemacht als sich die initatioren gewünscht hatte. Ich denke an "Freibrief vom EUGH für Drogenkranke".
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Gast_emile_*
Beitrag 19.06.2006, 21:22
Beitrag #2246





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Zitat (MaximilianNRW @ 19.06.2006, 23:19) *
Da ist eine gewisse Vorsicht angesagt. Schon oft haben Springerjournalisten dann ganz was anderes draus gemacht als sich die initatioren gewünscht hatte. Ich denke an "Freibrief vom EUGH für Drogenkranke".


Das ist nicht zu unterschätzen was du da sagst zumal die Springerpress schon unter Gerhard Schröder einen immer schwereren Stand hatte. Es könnte passieren, dass sie sich mit solch einer Geschichte wieder einschmeicheln möchten.Ich wäre da auch ein wenig vorsichtig.
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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 21:25
Beitrag #2247


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Zitat (THOR @ 19.06.2006, 22:12) *
Stell doch mal rein den Artikel! wavey.gif
HIER!


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andrexx
Beitrag 19.06.2006, 21:41
Beitrag #2248


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Auf MDR läuft auch was interessantes,
jetzt geht wohl die MPU als solches flöten und nu rücken ranting.gif se den Rentnern ab 65 auf die Pelle
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sifis
Beitrag 19.06.2006, 22:16
Beitrag #2249


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Zitat (Rolf Tjardes @ 18.06.2006, 13:37) *
Zitat (JoeCool @ 18.06.2006, 11:25) *
Hier wird immer wieder vergessen, das EU-FS inhaber sehr wohl ihre Eignung nachweisen. Nur eben nicht nach Deutschen Vorstellungen.

Soso? Wie kann denn z.B. die charakterliche "Eignung" im Rahmen einer "Befähigungsprüfung" nachgewiesen werden? Das sind doch wohl zwei Paar Schuhe ...

Ich hatte ja bereits ein Gegenbeispiel gepostet (Stichwort "Friedenstaube"), ... aber dein unbedingter Wille mich als Moralapostel wahrzunehmen verursacht bei dir wohl einen geistigen Aufnahmestau wavey.gif


soso! ROLF! möchte die Götter nicht angreifen, leider werden die charakterlichen eigenschaften erst nach einem fehltritt "kontrolliert"
(was sicher bei deiner befähigung nicht berücksichtigt wurde) UND bei niemanden der einen fs in D erworben hat´(DIE CHARAKTERLICHEN EIGENSCHAFTEN)

befähigungsprüfung:ist in zukunft dass was EU weit vorgeschrieben wird

charakterliche resultate oder auch meinungen werden nicht berüksichtigt, nur Fakten

anmerkung: psychologie

wortstamm: PSYCHH (leider kann ich mit meiner tastatur im .de (ie) KEIN kyrillisch übermitteln)

auf jeden fall heißt das wort psychologie= lehre der seele

jetzt kommt ein dahergelauferner (der sich psychologe nennt) und möchte mich aufklären über meine fehler die doppelt solange her sind wie er alt ist (nee oder)


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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sifis
Beitrag 19.06.2006, 22:44
Beitrag #2250


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@ all

ich weiß nicht wo lexus seine infos her hat, das was er schreibt ist wahr.

leider kann ich meine aussagen nicht schön umschreiben wie er, würde ich wenn ich könnte (bin ausländer)
aber trotz allem ist er der einzige der momentan die situation richtig einschätzt.

@ all
nicht mehr D denken, sondern EU-WEIT denken


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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