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#2351
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Mimi Aktenzeichen bitte
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#2352
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 ![]() |
Zitat Wo kann ich Strafanzeige stellen? Bei jeder Polizeidienststelle oder einem unserer Aufnahmestudios (kurz: direkt bei der StA).... ![]() ![]() Wunder Dich aber nicht, wenn nach nicht allzu langer Zeit eine Einstellungsmitteilung kommt. Was würde es mich denn ca. kosten, wenn ich die Anzeige über einen RA erstatten würde, vielleicht über Dich oder Lexus ![]() ![]() |
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#2353
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 ![]() |
Super mimi viel Glück.
![]() bin gerade dabei meine Mietshäuser zu verticken und dann ab aus diesem Chaos-Land. Habe einfach auch die Schnauze voll. ![]() ![]() |
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#2354
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Was würde es mich denn ca. kosten, wenn ich die Anzeige über einen RA erstatten würde Kommt drauf an. Da sich in der Regel niemand bereit erklärt, sowas nach den RVG-Sätzen zu erledigen, ca. 150 EUR / Stunde . -------------------- |
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#2355
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 ![]() |
Wunder Dich aber nicht, wenn nach nicht allzu langer Zeit eine Einstellungsmitteilung kommt. neee keine Sorge, wundern würde es mich, wenn keine Einstellung kommen würde. Es ist mir schwer vorstellbar, das ein Richter einen anderen wegen Amtsmissbrauch verklagen würde, die werden sich gegenseitig nicht ans Bein pinkeln, und deswegen haben wir auch keinen Rechtsstaat, weil die Richter urteilen können wie sie wollen, ohne Strafe befürchten zu müssen. |
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#2356
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 39 Beigetreten: 14.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20294 ![]() |
Aber bitte mit einem hohen Vorschuss, denn der Mandant wird schwer enttäuscht sein,
wenn die Mitteilung der StA kommt |
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#2357
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat weil die Richter urteilen können wie sie wollen, ohne Strafe befürchten zu müssen. Sowas nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Übrigens eines der höchsten Güter eines Rechtsstaates. Und wie ich bereits zuvor sagte, kommt mal wieder runter. -------------------- |
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#2358
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 ![]() |
Aber bitte mit einem hohen Vorschuss, denn der Mandant wird schwer enttäuscht sein, wenn die Mitteilung der StA kommt Mit welcher Begründung darf das denn überhaupt eingestellt werden? Der Beschluss verstößt klar gegen geltendes Recht, es wird sogar in der Begründung darauf hingewiesen, das Halbritter und Kapper nicht interessieren, das finde ich ja den Gipfel der Unverschämtheit, klarer geht ein Amtsmissbrauch ja garnicht mehr. Ich denke aber, das einer der vielen Rechtsanwälte in D, das genauso sehen wird, und sich an seine Tugenden erinnern wird, nämlich Anwalt des Rechtes zu sein, und von sich aus in diese Richtung aktiv werden wird ![]() |
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#2359
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Mit welcher Begründung darf das denn überhaupt eingestellt werden? § 170 Abs. 2 StPO. Mangelnder Tatverdacht. Kurz und bündig. Zitat Ich denke aber, das einer der vielen Rechtsanwälte in D, das genauso sehen wird, und sich an seine Tugenden erinnern wird, nämlich Anwalt des Rechtes zu sein, und von sich aus in diese Richtung aktiv werden wird Das wage ich zu bezweifeln. Gerade weil wir unabhängige Organe der Rechtspflege sind, hängen wir uns nicht so einen Tinnef ans Bein. -------------------- |
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#2360
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 ![]() |
Zitat weil die Richter urteilen können wie sie wollen, ohne Strafe befürchten zu müssen. Sowas nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Übrigens eines der höchsten Güter eines Rechtsstaates. Und wie ich bereits zuvor sagte, kommt mal wieder runter. Ein tolles Gut, wenn der Richter nicht mal an geltendes Recht gebunden ist, theoretisch kann er ja dann auch einen Serienmörder frei sprechen, weil er mit ihm in der Schulzeit mal ein Bier getrunken hat, und darauf verweisen, das ihn die Paragraphen X und Y heute ausnahmsweise mal nicht interessieren, weil andere Interessen hier höher anzusehen seien. Nichts anderes steht auch in dem Beschluss. |
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Gast_emile_* |
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#2361
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Das wage ich zu bezweifeln. Gerade weil wir unabhängige Organe der Rechtspflege sind, hängen wir uns nicht so einen Tinnef ans Bein. Alles eine Frage des Preises. Ich sage immer: Bargeld lacht. Und Zahnspangen für Kinder sind teuer. Nachtrag: Herzlichen glückwunsch Mimi2. Alles gute für euch |
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#2362
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Dann lies ihn mal richtig. Und nimm vorher ein Blutdrucksenkendes Mittel. Dann liest sich der Beschluss zwar rechtlich immer noch nicht unbedingt zutreffend, aber fernab jeden Verdachts eines § 339 StGB.
Ich sagte es übrigens schonmal: Beeindruckend, wie fair Eure Auseinandersetzung mit gerichtlichen Entscheidungen ist. Solange sie einem passen, werden sie beklatscht und hochgelobt, aber wehe, der Inhalt ist nicht im persönlichen Interesse. Dann kommen die Aufschreie nach dem Staatsanwalt, Zweifel am Rechtsstaat und der ganze Schwachsinn. Merken diejenigen, die hier lauthals aufschreien eigentlich nicht, wie sehr sie sich unglaubwürdig machen? Ein wenig mehr Sachlichkeit wäre wirklich förderlich. So wie momentan gepostet wird vewrliert jeder halbwegs seriös daherkommende User die Lust, sich damit zu beschäftigen, weil jedes 2. Posting voll Selbstmitleid und juristisch unhaltbarem Humbug trieft. Vielleicht wäre das auch mal einen Gedanken wert. Ich erwarte nicht, dass Ihr Euch mit den Beschlüssen im Stil eines RA auseinandersetzt. Das wäre vielleicht ein wenig zuviel verlangt. Aber ein Hauch Sachlichkeit hat noch keinem geschadet. Was hier auf den letzten drei Seiten abgeht ist wirklich unerträglich . Zitat Alles eine Frage des Preises. Ich sage immer: Bargeld lacht. Und Zahnspangen für Kinder sind teuer. Er sprach ja von selbstständigem Tätigwerden. Ich schreibe gerne sofort eine Strafanzeige, der Kurs steht oben und bitte 500 EUR Vorkasse. -------------------- |
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#2363
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 ![]() |
Ein Richter ist dem Gesetz verpflichtet. Punkt.
Aber wie sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Neskovic am BGH 9. Zivilsenat so schön? Die Rechtsprechung ist schon lange konkursreif. Es gibt auch kritische Richter. |
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Gast_emile_* |
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#2364
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@Ra xdiver:
ohne Schwarz kein Weiss, ohne Hell kein Dunkel. Vielleicht bist du ja ein wenig zu "sachlich"? Wir sind immer noch Menschen und auch wenn es hier um trockenes Verwaltungsrecht geht, lasse ich meine Emotionen raus, hat schließlich der Therapheut empfohlen. Und wenn sich einer bei dir vorm Schreibtisch ausweint, schmeißt du den ja auch nicht raus, oder? Nur weil das hier ein Forum ist, bedeutet das noch lange nicht das ich denke und mich mitteile wie ein Roboter. Nachtrag: Und wenn das hier so unerträglich ist, warum hat dann noch kein Admin oder Mod eingegriffen? Weil es eben dazu gehört. Ohne unsere menschlichen Abgründe würde es dieses Forum gar nicht geben. |
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#2365
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 ![]() |
Ich sagte es übrigens schonmal: Beeindruckend, wie fair Eure Auseinandersetzung mit gerichtlichen Entscheidungen ist. Solange sie einem passen, werden sie beklatscht und hochgelobt, aber wehe, der Inhalt ist nicht im persönlichen Interesse. Das stimmt so nicht, auch wenn es oberflächlich betrachtet so aussieht. Hätte der EUGH anders entschieden, hätten wir es aktzeptieren müssen, und wir hätten auch die OVG-Bschlüsse so hingenommen, nun hat der EUGH aber klare Aussagen getroffen, spätestens seit Halbritter auch in der Eignungsfrage, nun ist es jawohl verständlich das wir nicht verstehen können (als Laie) wieso die Entscheidungen des EUGH hier mit höchster Arroganz ignoriert werden. P.S.: Das Blutdruck senkende Mittel, wird heute nicht mehr viel bei mir erreichen ![]() |
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#2366
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 ![]() |
pascal
Prooost ![]() |
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#2367
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Vielleicht bist du ja ein wenig zu "sachlich"? Emotionalität ist idR kein allzu guter Berater im Umgang mit Gerichten. ![]() -------------------- |
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#2368
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Von mir wird verlang, dass ich mich ans Recht halte.
Dann verlange ich, dass die, die das Recht verkörpern und auch Vorbildfunktion haben, sich ebenso ans Recht halten. Tun sie aber nicht. Ich erinnere an den Ausspruch von Tiefensee, dass das zwar nicht legal wäre, aber man es trotzdem so machen würde. Ich kann ja mal versuchen, so vor einem Strafrichter zu argumentieren. Mal gucken, wohin mich das bringt. Ich ahne aber schon, wohin mich die Täterliche Unabhängigkeit hinbringt. Dort soll man wenigstens vor Einbrüchen einigermaßen geschützt sein |
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#2369
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (VG Freiburg vom 1.06.2006) Die Ausnahmeregelung des Art.8 Abs.2 der Richtlinie ist also zwar eng auszulegen, so dass eine, wie der EuGH zu Recht ausführt „unbegrenzte“ Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis durch die Mitgliedstaaten nicht möglich ist, die das Gegenseitigkeitsprinzip ins Gegenteil verkehren würde. Sie darf aber aus Gründen der Verkehrssicherheit auch wiederum nicht so eng ausgelegt werden, dass sie ihre Bedeutung völlig einbüßt und die Mitgliedstaaten von der Anerkennungsverpflichtung nur noch in den Fällen freistellt, in denen die ausländische Fahrerlaubnis bereits vor Ablauf der nach nationalem Recht verhängten Wiedererteilungssperre erteilt wurde. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Da wird eine Sperre von 7 Monaten angeordnet & dann wird die Sperre verwaltungsrechtlich "auf ubestimmte Zeit" verlängert. Soweit der EuGH in der jüngsten Entscheidung die nationalen Behörden darauf beschränkt sehen möchte, nur noch aufgrund neuer, nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis liegender Umstände oder Verhaltensweisen des Inhabers nach nationalem Recht ein Entzugsverfahren durchführen zu können, ist zu erwägen, dass auch eine nach Ablauf der Sperrfrist aus materiellen medizinischen Gründen (weiter) fortbestehende Ungeeignetheit einen solchen Umstand darstellen kann. Denn alkoholbedingte Eignungsmängel sind häufig zeitlich nicht determiniert. ![]() @'eu-andy Bei einer oberlehrerhaften Bewertung Deiner Vergangenheit werde ich mich mal dezent zurücknehmen. Du könntest Dir eine Bürgerkarte & Anmeldung in Polen besorgen, Dein offensichtliches Alkoholproblem lösen & dann in Polen eine freiwillige MPU machen. Ob das allerdings Sinn hat, weiß ich auch nicht. ![]() Ob allerdings die deutschen Behörden berechtigt sind die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil vermutlich das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde, das wage ich zu bezweifeln. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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Gast_emile_* |
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#2370
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Zitat Vielleicht bist du ja ein wenig zu "sachlich"? Emotionalität ist idR kein allzu guter Berater im Umgang mit Gerichten. ![]() Und weil das dein Job ist, habe ich auch Verständnis dafür. Ich bin Handwerker. So richtig mit schimpfen, fluchen, Kundengenörgel und Bildzeitungspolemik auf Baustellen. Einer meiner größten Leistungen hier, ist es schon einigermassen fehlerfrei zu schreiben. Aber eben diese Unterschiede machen das Leben interessant. |
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#2371
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Vielleicht kann ja mal jemand der Armen Justitia die Augenbinde ein wenig über die Nase ziehen, damit sie nicht dauernd ungeschützt dem Gestank hier ausgeliefert ist.
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Gast_emile_* |
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#2372
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Guests ![]() |
Vielleicht kann ja mal jemand der Armen Justitia die Augenbinde ein wenig über die Nase ziehen, damit sie nicht dauernd ungeschützt dem Gestank hier ausgeliefert ist. Wie kommst du denn dadrauf, dass Justizia überhaupt noch eine Augenbinde trägt? Höchstens ne Sonnenbrille von Heino. |
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#2373
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Die Frage ist doch einfach: wie stehen die Chancen, dass ein Gerichtsbeschluss, der ausdrücklich das EUGH-Urteil in Frage stellt, bestehen bleibt.
Ich finde nämlich diesen Gerichtsspruch auch emotional. Denn die begründung baut nicht rational auf den EUGH Beschluss auf, sondern ist emotional: das kann ja nicht sein. |
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#2374
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (VG Freiburg vom 1.06.2006) Wie der vorliegende Fall zeigt, liegt noch nicht einmal eine Antwort der polnischen Behörden auf die bloße Anfrage vor, ob überhaupt der Entzug der deutschen Fahrerlaubnis vor Erteilung der neuen bekannt war und ob und in welchem Umfang eine Fahreignungsuntersuchung durchgeführt wurde. Klar, wenn die Chinesen mir einen Brief auf chinesisch schicken würden, würde ich darauf ganz sicher auch nicht antworten. ![]() -------------------- (\_/)
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#2375
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Ablauf in Polen ab 01.07.06 durch neues Gesetz
1.Anreise Wohnsitz anmelden Erhalt der Unterlagen auf deutsch zum lernen Theoriestunden können variabel in der ersten oder aber in der zweiten Anreise gemacht werden(empfehlenswert ist es aber in der zweiten Anreise) 2.Anreise 3Monate später nach Anmeldung des Wohnsitzes Beantragung der Bürgerkarte für den Erwerb der FE Fertigungsdauer der Bürgerkarte bis diese durch Vollmacht des Führerscheinsanwärters(Abholung durch Mitarbeiter der Fahrschule) ausgehändigt wird ca 4 Wochen Anmeldung zur FE-Prüfung FEB benötigt 10-12 Wochen(Theorie Praktisch)nach Absprache mit dem Führerscheinanwärter 3.Anreise Anreise ca 10 Tage vor Prüfungstermin um genug Praktische Stunden zu erhalten Prüfung Theorie und Praxis -------------------- |
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#2376
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Bei der Vorgeschichte können auch die Luxemburger Richter nicht die Augen zu machen. Es zeigt sich auch, dass die MPU hier völlig versagt hat. Dennoch will ich, als MPU-Gegner, so einem nicht nachts um 2 auf der Landstrasse begegnen. Also, ich würde bei alkoholisierten Straftätern generell das Recht auf Sucht infrage stellen. Alkoholabhängige Straftäter sind für eine Gesellschaft nicht hinnehmbar. Das hat erst einmal mit der Fahrerlaubnis nichts zu tun. Sollte eu-andy sich jetzt sofort auf nach Tschechien machen, dann dürfte er hier ganz einfach eine neue Fahrerlaubnis erwerben & hier wieder ganz legal Fahrzeuge fahren. Sollte eu-andy allerdings das Recht auf Sucht generell aberkannt werden, dann würde jede zukünftige Fahrerlaubnis keine Rolle mehr spielen. Das Recht auf Kleptomanie oder Pädophilie kann bei verurteilten Straftätern auch nicht hingenommen werden. Außerdem ist hinreichend nachgewiesen, dass alkoholabhängige Straftäter sich auf unsoziale Weise dem Arbeitsmarkt entziehen, was von einer funktionierenden Gesellschaft nicht hingenommen werden kann.Der Staat soll endlich dazu übergehen die Fahrerlaubnis von der Alkoholsucht zu trennen. Das heißt, wenn auf rechtsstaatliche Weise die Fahrerlaubnis nicht vom Betroffenen sicher getrennt werden kann, dann muss eben die Alkoholabhängigkeit vom jeweiligen Straftäter zwangsweise getrennt werden. Bei Strafgefangenen & Freigängern klappt das ja auch sicher. -------------------- (\_/)
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#2377
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Ich sagte es übrigens schonmal: Beeindruckend, wie fair Eure Auseinandersetzung mit gerichtlichen Entscheidungen ist. Solange sie einem passen, werden sie beklatscht und hochgelobt, aber wehe, der Inhalt ist nicht im persönlichen Interesse. Das stimmt so nicht, auch wenn es oberflächlich betrachtet so aussieht. Hätte der EUGH anders entschieden, hätten wir es aktzeptieren müssen, und wir hätten auch die OVG-Bschlüsse so hingenommen, nun hat der EUGH aber klare Aussagen getroffen, spätestens seit Halbritter auch in der Eignungsfrage, nun ist es jawohl verständlich das wir nicht verstehen können (als Laie) wieso die Entscheidungen des EUGH hier mit höchster Arroganz ignoriert werden. P.S.: Das Blutdruck senkende Mittel, wird heute nicht mehr viel bei mir erreichen ![]() Kann es nicht einfach sein, dass der Richter am Verwaltungsgericht das alles auch nicht so ganz cool und sachlich sieht, sondern sich sagt: "Von mir kann keiner verlangen, dass ich die persönliche Verantwortung dafür übernehme, diesen Kerl in D. wieder auf die Straße zu lassen; über mir gibts ja noch eine Instanz, sollen die am OVG das doch regeln, von mir kriegt der jedenfalls keine freie Fahrt!"? -------------------- |
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#2378
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Bei der Vorgeschichte können auch die Luxemburger Richter nicht die Augen zu machen. Es zeigt sich auch, dass die MPU hier völlig versagt hat. Dennoch will ich, als MPU-Gegner, so einem nicht nachts um 2 auf der Landstrasse begegnen. Bei Strafgefangenen & Freigängern klappt das ja auch sicher.Stimmt nicht. Im Knast gibt es mehr Drogen als auf der Strasse. Nicht umsonst war es mal ein Thema, Strafgefangenen Spritzen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zwischen Alk und Drogen besteht ein Unterschied. Drogen werden alleine zum Erzeugen von Rausch genommen, die Beschaffung bereits setzt die Bereitschaft zur Ausführung einer unrechtmäßigen Handlung voraus. Alkohol ist ein legal zu beschaffendes Genussmittel, Rauschgift und Suchtgift. Je nach Anwendung. wer nicht damit umgehen kann (wir z.B.) wird sanktioniert. Also bitte nicht nach dem Tenor: guter Kiffer, böser Alki. Wir nehmen für uns in Anspruch und geändert zu haben, das müssen wir auch anderen zugestehen. Wer eine legale Fahrerlaubnis hat, der hat eine. Feierabend. Und die darf nach Halbritter erst nach neuen Eignungszweifeln entzogen werden. Und davon habe ich in dem Saarbrückenurteil nichts gelesen. Sondern nur von den alten Eignungszweifeln. Und das hat der EUGH eindeutig nicht gestattet. Gleiches Recht für Alle. Kann es nicht einfach sein, dass der Richter am Verwaltungsgericht das alles auch nicht so ganz cool und sachlich sieht, sondern sich sagt: "Von mir kann keiner verlangen, dass ich die persönliche Verantwortung dafür übernehme, diesen Kerl in D. wieder auf die Straße zu lassen; über mir gibts ja noch eine Instanz, sollen die am OVG das doch regeln, von mir kriegt der jedenfalls keine freie Fahrt!"? Wieso? Er hätte doch reinschreiben können: dies ist jedoch leider nach dem Beschluss des EUGH nicht mehr möglich... und schon hätte er den Pilatus spielen können und seine Hände in Unschuld waschen. Außerdem dürfen doch angeblich Richter solche Emotionen nicht einfließen lassen, sondern haben sich an die Buchstaben des Gesetzes zu halten. Und die sind recht eindeutig. Ich für meinen Teil sehe nach Kapper und Halbritter jedenfalls keinen Interpretationsspielraum. Alles andere sind Spitzfindigkeiten und versuche, klare Vorgaben auszuhebeln. |
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#2379
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
mir wurde eine lösung zugesteckt (ausserhalb der (D) verhältnissen) was die mpu angeht mitgeteilt , was das heißt ,(MARKTLÜCKE) überleben und gleichzeitig der wirtschaftlichkeit für sich selber und für D garantieren würde.
die lösung heißt: mpu für alle alg2 empfänger mit anderen worten: DER SOZIALSTAAT ZAHLT NUR AN DIE DIE EINE MPU BESTEHEN (NICHTS MIT VERKEHR)alg 2 empfänger haben wirklich ein problem und um die selben können psychos sich kümmern natürlich hard aber gerecht!!! und "da" kann man die sprey vom weizen unterscheiden! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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Beitrag
#2380
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Es zeigt sich auch, dass die MPU hier völlig versagt hat. Für mich zeigt das eindeutig, dass die MPU definitiv nichts taugt! ![]() Trotzdem gibt es den Halbritterbeschluss. Und wenn er sich nichts Neues geleistet hat, dann ist auch kein neuerlicher Eignungszweifel begründet. Es steht diesem Staat ja frei, Auflagen zu machen, die die Sucht betreffen, was mit der Fahrerlaubnis nichts zu tun hat. Schließlich wäre ein alkoholisierter Fußgänger oder Radfahrer auch eine Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit....nicht rechtzeitig sich Hilfe gesucht zu haben. @CorneliusSich Hilfe bei einer Alkoholsucht zu suchen, würde alleine schon neue Eignungszweifel begründen. Kein Mensch wäre so blöd, sich behandeln zu lassen, wenn deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#2381
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Es steht diesem Staat ja frei, Auflagen zu machen, die die Sucht betreffen, was mit der Fahrerlaubnis nichts zu tun hat. Es steht ihm auch in Fragen der Fahrerlaubnis frei. ![]() -------------------- |
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#2382
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 02.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19965 ![]() |
![]() wir sind mitten im Umzug und haben gestern von unserem Anwalt erfahren,dass wir den Prozess gewonnen haben-juhu- und mein Mann ab sofort wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen darf.Sämtliche Kosten werden uns zurückerstattet.Naja,schönen Gruß an alle Steuerzahler.Unsere sind es ja nicht mehr,denn wir verlassen die Bananenrepublik trotzdem.Wir tauschen den Fü noch um bevor mein Mann sich ummeldet. Die Führerscheinstelle hat uns jetzt auch informiert,dass alles aufgehoben ist.Ich frag mich nur,ob sich das für die jetzt gelohnt hat,denn wir werden jetzt auf Nutzungsausfallentschädigung klagen.Hat Dr.Säftle schon angekündigt. Ich wünsch Euch alles Gute,melde mich aus der Schweiz wieder,wenn der Pc wieder läuft,den nehme ich jetzt mit. ![]() ![]() ![]() Na denn......... Was für einen Prozess habt ihr denn gewonnen? Und welchen Sinn macht es - zumindest merkantil - bei Auswanderung noch Prozesse zu führen? |
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Beitrag
#2383
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
die lösung heißt: mpu für alle alg2 empfänger Sowas wird nicht durchkommen weil wie heißt es doch Vor dem Gesetz sind alle gleich Wie willst du z.B.einen Kraftfahrer nach 10 jähriger arbeitslosigkeit rausholen obwohl dieser auf seine FE angewiesen ist aber aufgrund von Arbeitslosengeld 2 keine MPU bezahlen kann-Nach deiner Aussage wird dieser bis zum Lebensende arbeitssuchend bleiben -------------------- |
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Beitrag
#2384
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
An die Buchstaben des Gesetzes hat sich der Richter ja gehalten. Sowohl an Art. 8 der 2. FS-RiLi wie an alle einschlägigen deutschen Bestimmungen. Er folgt aber nicht der Auslegung der Gesetze, wie sie der EuGH ihm vorgegeben hat und konstruiert sich einen juristisch mehr als zweifelhaften Weg, zum EuGH zu sagen, dass er das nicht so gemeint hat wie es den Anschein hat.
Wer mal meine alten Beiträge von vor dem Halbritter-Beschluss liest, wird unschwer feststellen, dass ich auch immer der Meinung war, dass der EuGH mit seiner Behauptung, die enge Auslegung des Art. 8 führe zu seiner Nichtanwendung für falsch gehalten habe. Solch eine den Wortlaut vergewaltigende Auslegung wäre nach deutschem juristischem Methodenverständnis nicht möglich. Nun muss man sich aber mal mit der Geschichte der EuGH-Rechtsprechung etwas beschäftigen. Tut man das, dann darf man als deutscher Jurist lernen, dass wir so vorgehen, dass wir mit dem Wortlaut anfangen und dann die Geschichte der Gesetzesentstehung angucken und schließlich bei Zweifeln noch die Absicht des Gesetzgebers hinzunehmen, um dahinter zu kommen, was mit einer gesetzlichen Bestimmung eigentlich geregelt und gemeint ist. Für diese Methode haben die Europa-Richter aber kein Verständnsi: Sie fangen immer mit dem Ziel des Gesetzgebers an (und was dessen Ziel war, bestimmen sie, denn sie sind nach dem EG-Vertrag die Hüter des Gemeinschaftsrechts, und erst ganz zum Schluss passen sie dann den Wortlaut des Gesetzes (also des Art. 8 dre FS-RiLi) ihren Wünschen an. Ich darf mal ausnahmsweise aus einem Standardwerk des Europarechts zitieren: Zitat Im van-Gend & Loos-Fall hatte der EuGH ausgeführt: "Ob die Vorschriften eines völkerrechtlichen Vertrages eine solche Tragweite haben, ist vom Geist dieser Vorschriften, von ihrer Systematik und von ihrem Wortlaut her zu entscheiden." Hierzu schreibt Ulrich Haltern, Euorparecht, Dogmatik im Kontext, 2005, S. 272: "Ohne weiteres dreht der EuGH die Reihenfolge der rechtlichen Auslegungsmethoden um. Sowohl im Vökerrecht als auch im nationalen Recht beginnt die Auslegung üblicherweise mit der Wortlautinterpretation, um über die systematische Interpretation zur teleologischen Interpretation zu gelangen. Der EuGH hingegen beginnt mit der teleologischen Interpretation, widmet sich dann systematischen Argumenten und schließt ganz zum Schluss noch eine Wortlauslegung an. Dabei privilegiert er - wie wir noch sehen werden - die teleologische Interpretation nicht nur im Hinblick auf die Reihenfolge, sondern auch im Hinblick auf den Umfang und das Argumentationsgewicht." Die deutsche Juristenausbildung ist, was das Gemeinschaftsrecht betrifft, äußerst desolat. Bei mir - mein Studium liegt Jahrzehnte zurück - war sie gleich Null. RA XDiver könnte mal berichten, ob es zu seiner Zeit besser geworden ist. Insofern habe ich eine ganze Zeit lang entsprechend den gewohnten deutschen Auslegungsmethoden gegen den EuGH angeschrieben (also gegen das Kapper-Urteil, weil mich die Reduktion des Art. 8 FS-RiLi auf Null einfach methodisch gestört hat). Ich war der Meinung - und bin das wohl auch jetzt noch -, dass man mit einem "Gesetzestext" so nicht umgehen darf. Aber ich musste eben lernen, dass in anderen Ländern und auf europäischer Ebene die deutschen Rechtsanwendungsmethoden auch eben nur eine lokale Eigenart sind, auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts herrscht eben die europäische Auslegungsmethode. Und mit dieser Einsicht kann ich mich der EuGH-Rechtsprechung in ihrer Ausprägung durch die beiden Entscheidungen (Kapper und Halbritter) sogar anschließen. Auch juristisch sind wir eben nicht der Nabel der Welt. Aber aus dem oben Gesagten erkären sich die deutschen Abwehrgefechte durch Verwaltung und Gerichte. Man kann irgendwie dem EuGH methodisch nicht richtig folgen und weiß aber auf der anderen Seite, dass der EuGH das Gemeinschaftsrecht nun mal verbindlich auslegt. Insofern entsteht für deutsche Juristen ein echtes Dilemma, dem sie nur mit großer juristischer Toleranz beikommen können. Hoffen wir, dass es ihnen gelingt, damit nicht eine Krise zwischen EuGH und nationalen Gerichten entsteht, die es schon zweimal gegeben hat. -------------------- |
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#2385
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
Wir ersuchen Sie daher, in den nächsten Tagen persönlich bei uns vorzusprechen. kann ich der feb vertrauen? oder soll ich mit allem was ich hab dort antanzen? Du kannst da sicher ganz vertrauensvoll hingehen. Aber du musst sicher deinen griechischen FS mitnehmen, denn einen deutschen wirst du nur Zug um Zug gegen Abgabe des griechischen bekommen. Wenn du das nicht willst, dann musst du auf einen deutschen verzichten, brauchst aber keine NU mehr zu fürchten. @ lexus ich habe auf den D nicht verzichten müssen da ich (wie ich schon sagte) AUF den anträgen gelogen habe. heute habe ich den D-fs in der hand, der mir nur darum wichtig war das ich alle klassen zurück bekomme wie ich in der vergangenheit schon sagte: ich habe "2" eu-fs mit verschiedenen klassen natürlich werde ich auf einen verzichten müssen! aber sicher nicht auf meinen GR da der D für mich unwichtig ist ( AUSSER DIE KLASSEN DIE EINGETRAGEN SIND) -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#2386
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Gut, Lexus. Aber was heißt das denn jetzt konkret?
Ich habe recht aber kann es nicht durchsetzen? Erinnert mich an den Grabstein, auf dem steht: "Er hatte Vorfahrt." Was gibt das denn jetzt in Zukunft? Wie lange dauert es, bis die Verwaltungen gemäß EUGH Spruch arbeiten? Werden sie es jemals tun? Oder ist der Halbritterbeschluss einfach nur eine nette Aussage von den Onkels aus Luxemburg, ohne jede konkrete Auswirkung? Diesen Eindruck gewinne ich nämlich langsam. |
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#2387
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Nein, die EuGH-Rechtsprechung wird sich durchsetzen. D. ist mit seiner MPU zu singulär, als dass sich dieser Sonderweg lange halten kann.
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Gast_emile_* |
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#2388
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Insofern entsteht für deutsche Juristen ein echtes Dilemma, dem sie nur mit großer juristischer Toleranz beikommen können. Eigentlich ist das schlimmste an der Situation das die Juristen von ihrem Dienstherrn im Stich gelassen worden sind. Und der Dienstherr lässt tüchtig wurschteln, in der Hoffnung, das einer seiner treuen Soldaten den Zündfunken für die nächste Großoffensive entfacht. Und wir wählen die immer wieder. |
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#2389
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Ich möchte noch mal an die Beschlüsse des VG Frankfurt am Main erinnern; habt ihr noch im Gedächtnis, wie dieser Richter von euch gelobt wurde, für seinen tapferen Widerstand gegen sein eigenes Oberverwaltungsgericht und die Mehrzahl der deutschen Rechtsprechung?
Wenn man das mal mit den Schimpfkanonnaden vergleicht, die jetzt über das VG Freiburg abgeschossen werden (das ist auch nur ein tapferer Richter, der sich von übergeordneten Gerichten nicht beeindrucken lässt). dann muss einem doch die Diskrepanz auffalllen, oder? -------------------- |
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#2390
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Hoffen wir, dass es ihnen gelingt, damit nicht eine Krise zwischen EuGH und nationalen Gerichten entsteht, die es schon zweimal gegeben hat. Wann & wo?@Lexus Danke für Deine ausführliche Beschreibung! ![]() -------------------- (\_/)
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Gast_emile_* |
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Beitrag
#2391
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Ich möchte noch mal an die Beschlüsse des VG Frankfurt am Main erinnern; habt ihr noch im Gedächtnis, wie dieser Richter von euch gelobt wurde, für seinen tapferen Widerstand gegen sein eigenes Oberverwaltungsgericht und die Mehrzahl der deutschen Rechtsprechung? Wenn man das mal mit den Schimpfkanonnaden vergleicht, die jetzt über das VG Freiburg abgeschossen werden (das ist auch nur ein tapferer Richter, der sich von übergeordneten Gerichten nicht beeindrucken lässt). dann muss einem doch die Diskrepanz auffalllen, oder? Good Guy, Bad Guy, hier wurde ja auch schon, nicht gerade zimperlich miteinander umgegangen. Das ist wie mit Robin Hood und dem Sheriff von Nottingham. Und wenn du lange genug bei den Bad Guys bist dann kommt so einer(VG Frankfurt) auch schon mal ganz gut für die Seele. Und jetzt Freiburg, na das bedeutet Bestätigung der negativen Aura. Du wirst eine Disskusion über solch ein wichtiges Thema FS, welches ja für die Mobilität steht, nie emotionslos bekommen, hatten wir heute schon mal. Hier sind alle Altersgruppen vertreten, da kann man sich nicht nur auf gehobenen,verbalen Austausch beschränken wie es vielleicht eines englischen Gentlemen würdig wäre. Da müssten die Admins schon einen VIP-Room schaffen. |
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#2392
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Der eine Richter hat den Kapperbeschluss richtig ausgelegt, bestätigt jetzt noch einmal durch den Halbritterbeschluss. Der andere zitiert sogar den Bschluss und sagt mehr oder weniger, ist mir egal. Da seh ich schon einen Unterschied.
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#2393
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Nein, die EuGH-Rechtsprechung wird sich durchsetzen. @ LEXUS ich bin nicht nur deiner meinung sondern weiß das es so kommen wird, an alle EU-fs inhaber, nicht nur seine worte sind wahr er hat auch noch recht. privat: @ lexus woher und warum hast du solche infos? -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#2394
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Übrigens, da hier bereits mehrfach auf die Behörden aus BW geschimpft wurde. Ich habe vorhin mit der FEB Ludwigsburg telefoniert. Dort wartet man auch noch auf eine Anweisung von oben, erwartet aber wohl, dass sie entsprechend dem Halbritter-Beschluss ausfällt.
Der, übrigens sehr nette, SB war natürlich mit der Unsicherheit auch nicht zufrieden und würde wohl lieber heute als morgen die ganzen Akten zumachen. Kann er aber nicht, weil eben die oberste Heeresleitung noch kein gründes Licht gegeben hat. -------------------- |
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Gast_emile_* |
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#2395
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Der, übrigens sehr nette, SB war natürlich mit der Unsicherheit auch nicht zufrieden und würde wohl lieber heute als morgen die ganzen Akten zumachen. Kann er aber nicht, weil eben oberste Heeresleitung noch kein gründes Licht gegeben hat. Hat man den angedeutet wann mit einer Anweisung zu rechnen ist? Oder wird den SB`s auch nur die grobe Richtung des Horizonts gezeigt? |
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#2396
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Nö, Du bist nicht der Einzige. Das hat ein Mandant von mir auch gemacht..... und jetzt ein neuerliches Strafverfahren am Hals. Darfst Du mehr darüber schreiben, ohne Deine Schweigepflicht zu verletzen? Ich meine, war die Nutzungsuntersagung rechtswidrig oder gab es neue Eignungszweifel? Wie weit ist das Verfahren? Ist er schon verurteilt worden oder gab es nur eine Strafanzeige. Wurde der Führerschein beschlagnahmt? Gibt es in diesem Fall neue Eignungszweifel, weil er trotz Nutzungsuntersagung gefahren ist? Zahlt die Rechtsschutzversicherung? -------------------- (\_/)
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#2397
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Zitat Hat man den angedeutet wann mit einer Anweisung zu rechnen ist? Er hoffte, Ende der Woche. Aber wie schon gesagt, genau weiss er es auch nicht. Zitat Darfst Du mehr darüber schreiben, ohne Deine Schweigepflicht zu verletzen? Nein, aber vielleicht erübrigen sich Deine Fragen damit, dass auch Alkohol wieder im Spiel war. -------------------- |
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Gast_emile_* |
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#2398
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Der Herr Tiefensee hat doch damals von ca. 2800 Eu-FS gesprochen. Gibt es ev. auch eine Zahl wieviel Nu`s ausgesprochen wurde? Weiss da einer was?
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#2399
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Sind eigentlich auch nachträgliche MPU Aufforderungen nach dem Halbritter Beschluß verschickt worden? Bisher scheint es ja nur so zu sein, daß manche dt. VGs sich nicht um den EuGH Beschluß scheren. Wie verhält sich die Verwaltung?
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#2400
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@Kanexy FE wieder in der Tasche?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43 |