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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 00:43
Beitrag #2451


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Was mich an der Härte des Widerstandes der BRD gegen den Führerschein aus anderen Ländern wundert, ist, dass man an anderen sicherheitsrelevanten Dingen ohne jedes Aufhebens sich an die niedrigeren EU-Standards angepasst hat. Beispiel: Laufzeit von Luftfahrzeugteilen. Die war früher streng limitiert nach Laufzeitstunden oder Lebenszeit. Unabhängig vom tatsächlichen Zustand, ein ziemlicher Schmarrn, deutsch halt. Das wurde ersatzlos aufgehoben, das kann jetzt der Halter in Eigenverantwortung entscheiden, wie in den übrigen EU-Ländern.

Also auch etwas, dass letzendlich die vielbeschworenen Sicherheit betrifft, und wohl auch schon zu Todesfällen geführt hat. Außer in Fachzeitschriften wird da niemand etwas davon gehört haben.

Für mich ein Indiz, dass die Psychologenlobby, die ja sicherlich weiß, wie sowas geht, massiv beeinflusst.

Mag ja sein, das ich mir das was zurechtspinne, sind nur so Gedanken.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2006, 00:46
Beitrag #2452


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... wie die sich auch drehen und winden - eine endgültige Kontrollmöglichkeit, ob die 185 Tage (oder mehr) nun eingehalten wurden oder nicht, hat niemand. So bleibt seitens Deutschland genug Raum trotzdem eine Verletzung des Wohnsitzprinzips anzumahnen. Anmelden kann sich schliesslich jeder - doch er muß eigentlich nur dort sein ...

Die Holländer machen das so: Da fliegen regelmässig Briefkästen auf, in denen zwanzig Deutsche gemeldet sind. Einfach, weil die jemanden zu der Adresse hinschicken. Ist auch kein hundertprozentiger Schutz, aber schon etwas besser ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Capture
Beitrag 22.06.2006, 03:07
Beitrag #2453


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2006, 01:32) *
Naja, da ich meinen FS nun seit 2004 in der Tasche habe, wäre wohl schon was gekommen ... think.gif



Hallo /8 Doc &……alle anderen….

ich kann mich noch sehr gut an Deine ersten Erfahrungsberichte als Posting in diesem Forum über Deinen FS Erwerb in Polen erinnern, Du warst einer der ersten die diesen Weg begangen haben und dies über einer der ersten Führerschein-Vermittler und zwar den aus Nürnberg ( na ja Du wirst es selbst besser wissen, als ich mich erinnern kann )

Ob Du nun aufgrund Deines FS Erwerbes damals 2004, in PL Angst haben musst wegen einer KBA Meldung durch Stettiner halte ich persönlich eher für unwahrscheinlich, man war damals in PL noch nicht weit, wie heute.

Bevor ich wiederholt, auf die Sachverhalte bezüglich der Meldegesetze / Ausländergesetze in PL und CZ im einzeln eingehe möchte ich mir erlauben zunächst erstmal auf die Postings der letzten Zeit hier Stellung zu nehmen.

=====================================================================

Es widert mich an hier in diesem Forum lesen zu müssen das sich einige Betroffene das Recht erlauben hier über andere Betroffene bezüglich des EU-FS den Stab brechen zu müssen.

Unerträglich sind für mich gegenseitige Vorhalte bezüglich Äußerungen gegenüber des Gelsenkirchner’s VG Urteils wie in etwa:

„Na der Betroffene hat es bei seinen Leberwerten in der ja gar nicht anders verdient“

oder

Alkoholstraftäter gehören besonderst sanktioniert (weil vielleicht Kiffen oder das werfen Pillen oder vielleicht sogar schniefen von Koks etwas schicker ist ?)

oder

Warum denken einige hier nur weil von dem Erhalt ausgerechnet ihres Eu-Führerscheines 2-5 oder 7 – 20 Arbeitsplätzen abhängig sind, das ihr Eu-Führerschein eine Besonderheit darstellt im Vergleich zur anderen EU-FS???

Quint Essenz :

Wieso sitzt man gemeinsam in einen Boot und schwimmt darin gegen den Strom, wenn man sich trotzdem gegenseitig ‚behackt’ und über den anderen den Stab bricht ohne dabei selbst eine moralische Grundlage hierfür zu besitzen???

Oder etwa schwingen wir uns aufgrund hier Forumsposter zu sein, mittlerweile zum Kläger und Richter auf?

Hört, Bitte auf damit, es wäre unerträglich von Forumsfremden die Frage gestellt zu bekommen, ob man sich hier in einen ‚Vor’ MPU Prüfungsverfahren befindet.

Ich habe es hier immer so in diesem Forum gesehen, das es sich hier um einer der besten Institutionen im Internet handelt, sich in punkto EU-Führerscheine, Eugh. Rechtssprechung, und Verwaltungs-Praktiken sowie deren Gegenstrategien, zu Informieren.

Vielen Dank für das Forum an die Betreiber !!!

MPU Schematisch gesehen würde ich hier einigen „das Recht aberkennen, aufgrund von charakterlichen Zweifeln“ hier im Forum Posten zu dürfen oder nicht, allerdings bin ich weder Kläger noch Richter.

Falls der Qualitätsverlust dieses Forums als Informationsquelle darin liegt, das ich mir hier neuerdings erlaube zu Posten möchte ich das von Bitte von Euch wissen, derweil dessen werde ich natürlich meine Postings einstellen.
Dies ist hier ein Öffentliches Forum bedenkt umso mehr was Ihr hier von Euch gebt!!!

Zu meiner Person:

Ich bin Ex-Führerscheinvermittler und selbst betroffener der D MPU Problematik, was man über unser eins dachte und denkt ist mir hinreichend bewusst, dennoch habe ich mich für rein gar nichts zu schämen.

Genauso wie gegenüber den Berufsgruppen:

Der MPU Psychologen
Den Amtsinspektoren der FSST
Den EU-FS Inhaber
Den verantwortlichen Politbeamten in den Landesministerien
Den Lehrgangsgeber zum ‚Auswendig Lernkurs’
Den Vorsitzenden Richtern beim Eugh. oder den VG’s
Den Advokaten die auch nur letztendlich ihr Geld hier mit den Betroffenen verdienen wollen.
oder
Den anderen FS-Vermittlern die sauber und seriös Arbeiten oder gearbeitet haben!

Ergänzend hierzu:
Um evtl. Anfeindungen vorzubeugen:

Nein, = ich besitze keinen DB 280se,
Nein, = ich trage keine Rollexuhr
Nein, = auch war ich zuvor nicht im Zuhältergewerbe tätig.
(Vielleicht war zu Fair und zu uneigennützig?)

Nichts desto trotz bin ich ein eifriger Leser und nunmehr Poster dieses Forums und hoffe sehr mit meinen Wissen UNS weiterhelfen zu können, bedingt durch noch immer sehr gute Kontakte zur Szene in CZ und PL.

=====================================================================

Zur Sache:
PL Meldefristen/Ausländerbehörde und FS…

Wie bereits von mir berichtet war man in PL immer bemüht das 185 Tage Wohnsitzerfordernis irgendwie einzuhalten.
Zu frühen Zeiten des EU-FS Erwerbes in PL (Stettin) ( /8Doc Juni 2004) ging man von Seiten der Vermittler und der Polnischen Fahrschulen noch auf Nummer sicher, man Arbeitete mit fingierten Arbeitsverträgen und Mietverträgen um damit eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, die wiederum Vorraussetzung für die FS –Erteilung war.

Man erkannte schnell in Polen (Stettin) das sich hier raus ein Riesen-Geschäft entwickeln würde, Fahrschulen schossen aus dem Boden wie Pilze in Stettin z.Z. 168 in einer 400.000 Einwohner Stadt.

Die Gesetze wurden den EU-Richtlinien angepasst, die Fahrschulen passten sich wiederum, erfindungsreich, den nunmehr Eu-konformen Meldegesetzen an, und so begann in Stettin ein nettes Spielchen um ganz großes Geld, mit Billigung der dortigen Behörden und nichts anders war auch bis Ende 2004 / Anfang 2005 in CZ Gang und gebe.

Die Deutschen machten politischen Druck auf PL & CZ, zuerst brach in Prag ein mit dem ‚Dekret’ zur 185 Wohnsitzregel vom 17.01.2005, die PL zeigten sich hingegen bis dato noch Reistend, bis zum Sommer 2005, als man den D versprach die 185 Tage nunmehr strikt einzuhalten und jeden Deutschen der in Stettin einen FS machte dem KBA zu melden sowie ein besonderes Merkmal darauf zu legen, ob ein D FS Bewerber noch in der Sperrfrist ist oder nicht.
Hier raus erfolgte die Verordnung der Stettiner FS-Behörden, das nur FS für D ausgestellt werden, die auch selbstständig nachweisen können (durch KBA Auszug) keine Sperrfrist mehr zu besitzen, andernfalls wurde Anfrage durch die FSB Stettin beim KBA gehalten, nur insofern keine negativen Infos bezüglich einer Sperrfrist vorlagen wurde auch erteilt / ausgestellt!

Zur gleichen Zeit in CZ:

Mit dem Dekret zur 185 Tages Wohnsitzregel zum 17.01.05 durch das Prager Verkehrsministerium war es für viele CZ Bezirke nicht mehr möglich EU-FS ohne Wohnsitzerfordernis auszustellen.

---Ganz Gallien ? Nein ! ---

Die kleine Enklave ‚Plizen’ weigerte sich beharrlich dieses Umzusetzen.

( Man dachte in Pilsen schon immer anders, als im Rest der CZ Republik , auch zur Zeiten des Sozialmus, Thommy Bumm hätte dort gut lachen)

Der kleine Ing. Thomaz Vysoká, hatte im CZ Verwaltungsrecht eine Lücke entdeckt und zwar das es einen solches Derektes einer Gesetzesgebung bedurfte, sodann zog der Bezirk Karlovy Vary dem Pilsner nach und es wird bis 01.07.05 in beiden Bezirken, weiter dort munter erteilt.

Dies wurde per Gesetz zum 01.07.06 geändert und wird umgesetzt!


Morgen werde ich mich mit einem sehr Kompetenten Abt. des Hess. Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr unterhalten, mit dem habe ich mich schon öfters unterhalten, ein CDU Hardliner und Politbeamter, doch ich mag ihn, alles was er von sich gab traf auch ein, die Gespräche mit ihm verliefen bisher sehr kurz aber nichts desto trotz äußert informativ.

Ich werde ihn intensiv zur Auslegung der 185 Tages Wohnsitzregel befragen, denn die wird die Zielrichtung der Verantwortlichen sein.

….so long - bis dahin wavey.gif
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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 03:26
Beitrag #2454


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Hier ist ein alter Beitrag vom Dezember letzten Jahres, wo klare Aussagen getroffen wurden, was die Gültigkeit einer Nutzungsuntersagung nach einem neuen EuGH-Urteil angeht:
>Die Nutzungsuntersagung bezüglich einer Fahrerlaubnis<
Zitat (verkehrsrecht-ratgeber.de)
Jedenfalls bis zu einer entgegenstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird davon auszugehen sein, dass wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu bestrafen ist, wer trotz einer ihm dies verbietenden rechtswirksamen Nutzungsuntersagung mit einem EU-Führerschein am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kfz teilnimmt.
Genau diese entgegenstehende Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof ja jetzt klar & deutlich gesprochen. Das heißt, deutlicher kann eine Entscheidung ja nun nicht mehr ausfallen.


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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 04:19
Beitrag #2455


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Zitat (Capture @ 22.06.2006, 04:07) *
Zu meiner Person:
Ich bin Ex-Führerscheinvermittler ...
Na und...?
Wir haben hier Rechtsanwälte, Sachbearbeiter von Führerscheinstellen, Psychologen, Polizisten, Schuldige & Unschuldige, da hat uns ein Ex-Vermittler gerade noch gefehlt...
... also dann, herzlich willkommen!

Jetzt habe ich schlechte Erfahrungen mit meinem Vermittler gemacht, weil er mir einen absolut sicheren Führerschein versprochen hatte & noch dazu ausdrücklich versprach mir bei Schwierigkeiten beizustehen "Führerschein ohne Reue" hieß es da. Die Hilfe beschränkte sich dann aber nur auf den Schriftverkehr mit der Führerscheinstelle. Den Widerspruch hätte ich auch alleine machen können, weil vorhersehbar war, dass er in jedem Fall abgelehnt werden würde. Bei der gerichtlichen Vertretung hatte der Vermittler mich dann hängengelassen. Eine Rechtsschutzversicherung wäre zweckmäßiger & vor allem viel billiger gewesen. Hätte ich damals gewusst, dass der Führerschein nicht sicher ist, hätte ich mich besser absichern können.

@Capture
Das muss ja auf Dich nicht zutreffen. Ich wäre allerdings neugierig, warum Du ein "Ex-Führerscheinvermittler" bist. think.gif

Jedenfalls finde ich Deine Beiträge ganz klasse. Nur weiter so! thumbup.gif

Zitat (Capture @ 22.06.2006, 04:07) *
Man dachte in Pilsen schon immer anders, als im Rest der CZ Republik , auch zur Zeiten des Sozialismus, Thommy Bumm hätte dort gut lachen
Ich war noch nie in Pilsen, ich war nur in Karlovy Vary! wavey.gif Aber vielleicht wäre Pilsen mal ne Reise wert.


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eu-andy
Beitrag 22.06.2006, 07:46
Beitrag #2456


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Hallo,

Wie sieht’s momentan aus in Baden Württemberg, wie arbeiten dort die Behörden, werden die NU’s zurückgezogen? Oder noch immer nicht? Mich interessiert der Raum Ludwigsburg & Rottweil...


@Thommy, das Urteil habe ich vom Innenministerium Baden-Württemberg per E-Mail erhalten, es handelt sich dabei NICHT um mich dry.gif
whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 07:47
Beitrag #2457


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Steht weiter oben. LB wartet auf Anweisungen.


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eu-andy
Beitrag 22.06.2006, 07:48
Beitrag #2458


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Gilt das auch für ganz BW, oder nur für LB?
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 07:55
Beitrag #2459


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Kann ich nicht sagen. Vermute aber, dass es landesweit so ist.


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eu-andy
Beitrag 22.06.2006, 08:15
Beitrag #2460


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Vielen Dank!
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 09:12
Beitrag #2461


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/8

Irgendwie muss ich jetzt ein bisserl grinsen, sei mir nicht bös.
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Freelancer
Beitrag 22.06.2006, 09:43
Beitrag #2462


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@/8

Die deutschen Behörden haben sich die längste Zeit um geltendes Recht gewunden und gedreht!

Um meinen Lebensmittelpunkt (für NU) in Deutschland festszustellen, wurde meine damalige (deutsche) Freundin von einem cop.gif sogar gefragt, ob wir intim werden (persönliche Bindung)! blink.gif

Wenn das so weitergeht werden die noch neben dem Bett stehen um zusehen, ob wirklich persönliche Bindung in dem Land besteht!
rofl1.gif whistling.gif


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Kanexy
Beitrag 22.06.2006, 09:48
Beitrag #2463


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Hallo und guten morgen,

mal eine Frage an alle CZ Führerschein Besitzer,sit es eigentlich auch ein Problem das auf den Führerscheinen der Deutsche Wohnort steht,und das Austellungs datum Des Führerscheins ja noch keine 185 Tage her ist in meinem Fall.Habe den lappen am 05.04.06 gemacht.Und wen ich jezt fahre sehen die ja das noch keine 185Tage rum sind.Oder sehe ich das falsch??? Gibt es auch noch zusätzliche Probleme wegen dem Deutscehm Wohnort der auf dem FS steht!!!!

Ps.Ich habe einen CZ Studentenausweis bei der Fahrschule bekommen!! Ist das so weit alles Rechtens???

Mfg Kane

Viele Liebe grüsse smile.gif
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corneliusrufus
Beitrag 22.06.2006, 09:57
Beitrag #2464


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Wegen des deutschen Wohnsitzes in einem EU-FS mal folgender hypothetischer Fall:

Man zieht von D nach bsp. Cz. In D erfolgte die Abmeldung. Man hält sich in Cz für mindestens 185 Tage auf. Nachweis wäre möglich und einwandfrei. Am Tag 185 macht hat man alle Fahrprüfungen bestanden, beantragt die FE.

Nun zieht es einen "heimwärts". Nach Antragsstellung verlässt man Cz, meldet sich in D wieder an. Man teilt den Cz-Behörden die neue Anschrift mit.

Frage1: Ist dann noch die Cz für die Ausstellung der FE zuständig? Falls nicht, kann man dann in D eine FE erwerben? Eine FE muss es ja irgendwie geben, denn sonst könnte man durch Rundreisen in der EU nie eine FE erwerben.

Frage2: Fall Cz dann noch eine FE ausstellt, warum könnte die dann nicht mit deutschem Wohnsitz sein?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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penny
Beitrag 22.06.2006, 10:02
Beitrag #2465


Neuling
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Ich habe mal eine frage an euch.
Wenn ich in Polen einen Wohnsitz anmelde kann ich dann hier in Deutschland meinen Wohnsitz zum 2 Wohnsitz machen?
Oder muß ich mich hier total abmelden? Weil ist ja auch doof. Ich arbeite ja noch in Deutschland.
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pascal344
Beitrag 22.06.2006, 10:02
Beitrag #2466


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Zitat (Lexus @ 21.06.2006, 19:27) *
Kann es nicht einfach sein, dass der Richter am Verwaltungsgericht das alles auch nicht so ganz cool und sachlich sieht, sondern sich sagt: "Von mir kann keiner verlangen, dass ich die persönliche Verantwortung dafür übernehme, diesen Kerl in D. wieder auf die Straße zu lassen; über mir gibts ja noch eine Instanz, sollen die am OVG das doch regeln, von mir kriegt der jedenfalls keine freie Fahrt!"?




Wenn er sich für jede Entscheidung die er zu treffen hat persönlich in Verantwortung zieht, dann hat er seinen Beruf verfehlt und ist nicht tragbar. Es gibt Gesetze nach denen er zu richten hat, da bleibt für persönliche Verantwortung meines Erachtens wenig Platz.

Man stelle sich nur mal vor, der nächste Richter könnte die persönliche Verantwortung dafür nicht übernehmen, das jemand seinen Arbeitsplatz aufgrund der Aufrechterhaltung der "NU" verliert oder mit Suizid liebäugelt, dann können wir den Rechtsstaat ja einbuddeln.
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Beitrag 22.06.2006, 10:05
Beitrag #2467


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@Cornelius

Frage 1: Nach bestandener Prüfung ist der Tschechische Staat zuständig für die Ausstellung des FS.

Frage 2: Denke, dass bei bestehendem Wohnsitz in CZ, nur die Tschechische Adr. am Schein steht,
alles andere wäre doch wieder ohne 185 Tage!


Man muß "nur" vorhaben, 185 Tagen in dem Land zu wohnen und das glaubhaft machen, Student, Arbeit, Freundin usw..
Bei abhandenkommen im Sinne von verloren, sollte dann wieder der Aufnehmende Mitgliedsstaat sein, für ein Ersatzdokument!


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Kanexy
Beitrag 22.06.2006, 10:11
Beitrag #2468


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Sorry für das Doppelposting,
aber kan mir mal bitte jemand auf meine Frage bitte Antworten wäre mir echt ser wichtig ob das mit dem Deutschen Wohnsitz auf dem FS Relevant ist ????

Mfg Kane





Zitat (Kanexy @ 22.06.2006, 11:48) *
Hallo und guten morgen,

mal eine Frage an alle CZ Führerschein Besitzer,sit es eigentlich auch ein Problem das auf den Führerscheinen der Deutsche Wohnort steht,und das Austellungs datum Des Führerscheins ja noch keine 185 Tage her ist in meinem Fall.Habe den lappen am 05.04.06 gemacht.Und wen ich jezt fahre sehen die ja das noch keine 185Tage rum sind.Oder sehe ich das falsch??? Gibt es auch noch zusätzliche Probleme wegen dem Deutscehm Wohnort der auf dem FS steht!!!!

Ps.Ich habe einen CZ Studentenausweis bei der Fahrschule bekommen!! Ist das so weit alles Rechtens???

Mfg Kane

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Quote korrigiert

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.06.2006, 11:26
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Beitrag 22.06.2006, 10:17
Beitrag #2469


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Hallo Kanexy,

wie das mit dem Studentenausweis ist, weiß ich nicht, mit dem Führerschein
bekommst du abgesehen von ein paar Schickanen keine Probleme, ausser
du fährst WÄHREND einer Sperre oder Fahrverbot!

1. 185 Tage (sollten) eingehalten werden, FS ist aber trotzdem gültig
2. Wohnort, darf von den deutschen Behörden nicht überprüft werden.
3. MPU bzw. Nutzungsuntersagungen sind laut Halbritterurteil auch nichtmehr zu begründen!


Allzeit gute Fahrt!

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pascal344
Beitrag 22.06.2006, 10:18
Beitrag #2470


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Zitat (Kanexy @ 22.06.2006, 12:11) *
aber kan mir mal bitte jemand auf meine Frage bitte Antworten wäre mir echt ser wichtig ob das mit dem Deutschen Wohnsitz auf dem FS Relevant ist ????


Natürlich ist dadurch sicherlich ein Angangsverdacht durchaus begründet, aber das alleine reicht natürlich nicht aus um Dir die EU-FE zu entziehen.
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 10:18
Beitrag #2471


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 12:02) *
Ich habe mal eine frage an euch.
Wenn ich in Polen einen Wohnsitz anmelde kann ich dann hier in Deutschland meinen Wohnsitz zum 2 Wohnsitz machen?
Oder muß ich mich hier total abmelden? Weil ist ja auch doof. Ich arbeite ja noch in Deutschland.



Nach Auskunft meiner Meldebehörde in D . ist es nicht möglich, in der EU zwei Wohnsitze zu haben. Also musst Du Dich hier abmelden.

Früher ging das, da hatte in´ch z.B. in zwei Städten einen Wohnsitz, Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz, Im Personalausweis, das war damals so ein kleines Büchlein, war dafür auch so eine extra Seite eingerichtet.

Ach, waren das noch schöne Zeiten...


Also, ganz komkret, in D. kannst di keine 2 Wohnsitze haben. Wie das in anderen EU-Ländern aussieht, weiß ich nicht.

Die Wohnsitzregelung schreibt ja den Lebensmittelpunkt vor. Und das wird nat. ein bisschen schwer, als Arbeitnehmer, Tranferleistungsempfänger oder was auch immer, den ins Aulsand zu verlegen, wenn er nicht wirklich da ist.

Andererseit: Probier es doch einfach mal, Dich abzumelden. Musst ja nicht begründen, warum beim Einwohnermeldeamt. Dein Chef merkt das doch nicht. Und Postr b ekommst Du weiter zugestellt.
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 10:22
Beitrag #2472





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Zitat (MaximilianNRW @ 22.06.2006, 12:18) *
Andererseit: Probier es doch einfach mal, Dich abzumelden. Musst ja nicht begründen, warum beim Einwohnermeldeamt. Dein Chef merkt das doch nicht. Und Postr b ekommst Du weiter zugestellt.


Nur wenn das deine Bank erfährt, könntest du ein Problem bekommen.
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 10:23
Beitrag #2473


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Vorsicht, Banken und ähnliche Institutionen reagieren bisweilen etwas unwirsch, wenn die Kunden, wohlmöglich mit einem netten Soll auf dem Girokonto, plötzlich verschwinden.... shutup.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 10:26
Beitrag #2474


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Zitat (emile @ 22.06.2006, 12:22) *
Nur wenn das deine Bank erfährt, könntest du ein Problem bekommen.

Erfährt sie das?

Hab hier gestern noch ein Vorstandsgespräch mit meiner Hausbank gehabt. (Ich hab soviel Schulden, dass mir sogar der Vorstand zum Geburtstag gratuliert)

Also von da, kein Problem.



Nachtrag:
O.K.

Ich habe ausreichende Sicherheiten dagegenstehen.

Quote korrigiert

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 22.06.2006, 11:28
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 10:26
Beitrag #2475


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Zitat
Ich hab soviel Schulden, dass mir sogar der Vorstand zum Geburtstag gratuliert


Klar, die wollen sicherstellen, dass Du noch lebst..... wink.gif

Zitat
Erfährt sie das?


Im Zweifel via Schufa.


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pascal344
Beitrag 22.06.2006, 10:29
Beitrag #2476


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Zitat (RA XDiver @ 22.06.2006, 12:23) *
Vorsicht, Banken und ähnliche Institutionen reagieren bisweilen etwas unwirsch, wenn die Kunden, wohlmöglich mit einem netten Soll auf dem Girokonto, plötzlich verschwinden.... shutup.gif


wobei man hier evtl. mal durch den EUGH prüfen lassen sollte, ob sie das überhaupt dürfen, oder nur eine nette Anfrage an die Bank des vom Schuldner neu gewählten EU-Landes stellen dürfen rofl1.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 10:29
Beitrag #2477


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Eine Gratulation kann man mir auch auf den Sarg legen.
Und bekommt die Schufa Auzüge aus dem Melderegister?
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 10:36
Beitrag #2478





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Wenn du in einem Dorf lebst, kann es schon passieren das der Bankdirektor und der Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts im Vorstand des Schützenvereins sind. Aber auch da gilt eine Verschwiegenheitspflicht rofl1.gif

OT on:

@Maximilian NRW: Na dann hoffen wir mal das dir deine Bank nicht demnächst ein Blutdruckmessgerät schenkt welches du mit dem Handy koppeln kannst.

OT off
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 10:44
Beitrag #2479


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Ich habe einen Wohnsitz auf dem Dorf, emile.
Ich kennen keinen, aber alle kennen mich, das ist hier die Situation.

Das ist doch der.... Der wohnt doch in dem ....Haus? Dem ist jetzt schon die dritte Frau weggelaufen u.s.w.
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 10:49
Beitrag #2480





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Zitat (MaximilianNRW @ 22.06.2006, 12:44) *
Ich kennen keinen, aber alle kennen mich, das ist hier die Situation.


Geht mir fast genauso, manchmal habe ich den Verdacht das viele unsere Dorfbewohner, in der Schule im Sozialkundeunterricht, von Else Kling unterrichtet wurden. Sorry für OT
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 10:57
Beitrag #2481


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emile, nur ein Tip.
Drüberstehen.
Freundlich sein, mit keinem per Du sein,
die örtlichen Kneipen meiden,
reichlich sprenden, wenn einer stirbt, Schützenfest ist oder St. Martin

Ganz einfach dafür sorgen, dass alle alles wissen und doch nichts.

So lebe ich seit ewigen Zeiten.

Unnahbar aber nett.

Und wenn Dir dann Deine Spione berichten, was man so alles über Dich erzählt, wirst Du nur noch grinsend den Kopf schütteln.

So, und jetzt zurück zur Sachlichkeit.

Also: Mit der Schufa hatte ich bisher keinerlei Probleme. Sollte vielleicht mal anfragen, was da über mích eingetragen ist.
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penny
Beitrag 22.06.2006, 11:01
Beitrag #2482


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Das ist natürlich schlecht.
Werde das jetzt erstmal im Urlaub abklären.
Von meiner Frau der Onkel ist Pole. Der wohnt zwar in Deutschland aber gleich an der Grenze zu Polen.
Mal schauen wo ich mich da in Polen anmelden kann und ob ich mit im eine Fahrschule finde bei der ich den EU Schein machen kann.
Wird bestimmt günstiger als über einen Vermittler.

Oder was meint Ihr dazu?
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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 11:03
Beitrag #2483


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 12:02) *
Ich habe mal eine frage an euch.
Wenn ich in Polen einen Wohnsitz anmelde kann ich dann hier in Deutschland meinen Wohnsitz zum 2 Wohnsitz machen?
Oder muß ich mich hier total abmelden? Weil ist ja auch doof. Ich arbeite ja noch in Deutschland.

Moinsen also ich habe mich nur zusätzlich in Polen angemeldet dieses scheint absolut kein problem zu sein es geht ja nicht um Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz fakt ist du mußt vorhaben die 185 Tage einhalten mehr nicht


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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 11:11
Beitrag #2484


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Zitat (emile @ 22.06.2006, 11:22) *
Nur wenn das deine Bank erfährt, könntest du ein Problem bekommen.
Zitat (RA XDiver @ 22.06.2006, 11:23) *
Vorsicht, Banken und ähnliche Institutionen reagieren bisweilen etwas unwirsch, wenn die Kunden, wohlmöglich mit einem netten Soll auf dem Girokonto, plötzlich verschwinden.... shutup.gif
Was bitteschön haben Banken mit dem Wohnort zu tun? Man kann doch wohl sein Konto bei Wohnortwechsel behalten, oder? Ich gehe jetzt davon aus, dass man sein Konto nicht als Kreditinstitut missbraucht (Guthabenkonto). Wenn man ein ausländisches Konto für seine Inlandsgeschäfte verwendet, dann benutzt man halt den europäischen Iban-Code & den B.I.C.-Code übers Internet. unsure.gif

Was den CZ-Führerschein angeht, da ist es vollkommen unerheblich welche Adresse draufsteht. Wenn die deutsche Adresse draufsteht, wie bei mir übrigens auch, dann könnte es trotzdem sein, dass man sich mehr als 185 Tage in dem Land aufgehalten hatte. Was ist, wenn auf dem CZ-Führerschein "Szczecin - Polská Republika" steht? Dann gucken die police.gif cop.gif aber ganz schön blöd! blink.gif


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Capture
Beitrag 22.06.2006, 11:19
Beitrag #2485


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Zitat (Freelancer @ 22.06.2006, 12:05) *
@Cornelius

Frage 1: Nach bestandener Prüfung ist der Tschechische Staat zuständig für die Ausstellung des FS.

Frage 2: Denke, dass bei bestehendem Wohnsitz in CZ, nur die Tschechische Adr. am Schein steht,
alles andere wäre doch wieder ohne 185 Tage!


Man muß "nur" vorhaben, 185 Tagen in dem Land zu wohnen und das glaubhaft machen, Student, Arbeit, Freundin usw..
Bei abhandenkommen im Sinne von verloren, sollte dann wieder der Aufnehmende Mitgliedsstaat sein, für ein Ersatzdokument!



Deine Antwort zu Cornelius Frage bei Punkt schätze ich auch so ein, es gibt allerdings in CZ eine allgemein nur kaum bekannte Alternative auch mit D Wohnsitz eine Führerscheinprüfung ohne CZ Wohnsitzerfordernis abzulegen.

Das geht wie folgt :
Man meldet sich in einer CZ Fahrschule an beginnt die Ausbildung und legt eine Prüfung gemäß den CZ Prüfungsrichtlinien ab, hierauf wird von der zuständigen FSST ein Prüfungszeugnis ausgestellt mit dem man zur zuständigen D FSST am Heimatort geht und lässt sich eine D FS-Karte ausstellen.
Diese Vorgehensweise soll gemäß Auskunft der FSST in CZ ‚Novi Bor’ EU-konform sein und D FSST müssten darauf hin auch eine D FS-Karte ausstellen.


Allerdings, wenn der Sachbearbeiter der FSST aus seiner Ohnmacht wieder erwacht ist, wird er den Antrag ablehnen, dann müsste man bei entsprechender Weigerung der D FSST wahrscheinlich wieder vor den Eugh. ziehen um dass durchzusetzen.

„Lexus“ lag nicht Grundlegend falsch als er die Hypothese aufstellte, auch ausländischen FS-Behörden sei der Unterschied zwischen einem Führerschein und einer Fahrerlaubnis nicht gänzlich fremd, allerdings ist dies wieder eine andere Baustelle.

@Kanexy
Die Eintragung des D Wohnsitzes auf der CZ FS-Karte kann/könnte als Beleg dafür dienen die 185 Tage in CZ nicht eingehalten zu haben, für mich persönlich ein großes Ärgernis das ich alsbald zu ändern gedenke.

Entsprechende Augenscheinbelege gibt es auch bei PL FS -Karten und zwar das Ausstellungsdatum der Bürgerkarte zu dem Erteilungsdatum der FS-Karte, bei kaum einen - bis zum Okt. 2005 - dürften da 185 Tage rauskommen ?
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 11:20
Beitrag #2486


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2006, 13:11) *
Dann gucken die police.gif cop.gif aber ganz schön blöd! blink.gif



Tommy, vielleicht können die gar nicht anders?

Ich weiß offtopic.gif und ab jetzt bin ich wieder ganz brav.
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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 11:21
Beitrag #2487


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2006, 13:11) *
Was den CZ-Führerschein angeht, da ist es vollkommen unerheblich welche Adresse draufsteht. Wenn die deutsche Adresse draufsteht, wie bei mir übrigens auch, dann könnte es trotzdem sein, dass man sich mehr als 185 Tage in dem Land aufgehalten hatte. Was ist, wenn auf dem CZ-Führerschein "Szczecin - Polská Republika" steht? Dann gucken die police.gif cop.gif aber ganz schön blöd! blink.gif


Das würde ich absolut cool finden wenn das so währ und dann noch Staatsangehörigkeit deutsch


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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 11:21
Beitrag #2488


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 12:01) *
Wird bestimmt günstiger als über einen Vermittler.
Lass die Pfoten von den Vermittlern! Die wollen nur Dein Bestes und war Deine Kohle. dribble.gif Schließe lieber eine Rechtsschutzversicherung ab, falls Du später Probleme mit den deutschen Behörden haben solltest!


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Beitrag 22.06.2006, 11:23
Beitrag #2489





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Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2006, 13:11) *
Zitat (emile @ 22.06.2006, 11:22) *
Nur wenn das deine Bank erfährt, könntest du ein Problem bekommen.
Zitat (RA XDiver @ 22.06.2006, 11:23) *
Vorsicht, Banken und ähnliche Institutionen reagieren bisweilen etwas unwirsch, wenn die Kunden, wohlmöglich mit einem netten Soll auf dem Girokonto, plötzlich verschwinden.... shutup.gif
Was bitteschön haben Banken mit dem Wohnort zu tun? Man kann doch wohl sein Konto bei Wohnortwechsel behalten, oder? Ich gehe jetzt davon aus, dass man sein Konto nicht als Kreditinstitut missbraucht (Guthabenkonto). Wenn man ein ausländisches Konto für seine Inlandsgeschäfte verwendet, dann benutzt man halt den europäischen Iban-Code & den B.I.C.-Code übers Internet. unsure.gif



Wenn ich ins Ausland gehe dann entziehe ich mich auch der deutschen Justiz. Sollte ich also ein Konto im Soll hinterlassen und meinen Lebensmittelpunkt in Jamaica habe, dann kommt die Bank nicht mehr an ihre Kohle. Ergo: Bekommt die Bank, wie auch immer, mit das du dich abmeldest, klingelt sofort das Telefon bei dir. Da ist es auch egal woher die das wissen. Man wird dir das auch nicht erzählen.

Das ist ein Pferdefuss der bei der 185 Tage-Regelung nicht zu unterschätzen ist.
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Kanexy
Beitrag 22.06.2006, 11:27
Beitrag #2490


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@Capture

wie gedenkst du das den zu ändern mit dem Wohnort uuf dem FS??? Meinst du das gibt echt noch Probleme??? sad.gif

Mfg Kane
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MaximilianNRW
Beitrag 22.06.2006, 11:28
Beitrag #2491


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Meine Kredite sind zu über 200 % abgesichert. Also ist denen das wurst. Deshalb vielleicht?
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penny
Beitrag 22.06.2006, 11:28
Beitrag #2492


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2006, 13:21) *
Zitat (penny @ 22.06.2006, 12:01) *
Wird bestimmt günstiger als über einen Vermittler.
Lass die Pfoten von den Vermittlern! Die wollen nur Dein Bestes und war Deine Kohle. Schließe lieber eine Rechtsschutzversicherung ab, falls Du später Probleme mit den deutschen Behörden haben solltest!

Habe Anwalts Liebling. Und das schon seid Jahren. Die ist sogar bei meiner Trunkenheitsfahrt 1999 eingesprungen obwohl ich die Versicherung erst 2 1/2 Monate davor abgeschlossen hatte.
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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 11:29
Beitrag #2493


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Sehr interessanter Link in bezug auf NU´s lest es euch einfach mal aufmerksam durch
http://www.it-wimmer.de/images/ra_merkl.jpg


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Kanexy
Beitrag 22.06.2006, 11:37
Beitrag #2494


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Mal eine kleine UMFRAGE:

Gibt es hier CZ-FS Besitzer wo auf dem FS am Punkt8 Des FS der Cz-Wohnort steht???

Bei mir steht der Deutsche Wohnort und das erteilungsdatum ist der 4.05.06 Das würde doch eigentlich auch noch Probleme bei VKR geben oder ????

Mfg Kane
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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 12:00
Beitrag #2495


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Zitat (emile @ 22.06.2006, 12:23) *
Wenn ich ins Ausland gehe dann entziehe ich mich auch der deutschen Justiz. Sollte ich also ein Konto im Soll hinterlassen und meinen Lebensmittelpunkt in Jamaica habe, dann kommt die Bank nicht mehr an ihre Kohle.
Also, ein Konto im Ausland bekommt man entweder, wenn man es als Gehaltskonto mit ausländischen Wohnsitz einrichtet, oder wenn man viel Geld hat & Nachweise über die Herkunft des Geldes (Geldwäschegesetz). Sollte man später ins Ausland ziehen, dann gibt man bei der Bank halt seine neue Adresse an, damit sie die Kontoauszüge dorthin schicken können. Ein ausländisches Konto hätte so seine Vorteile, wenn man im Inland unangenehme Schufa-Einträge hat. Im Ausland hätte man da plötzlich ne blütenweiße Weste.

Wenn man wegen dem Führerschein sowieso im Ausland wohnt, dann liegt es doch nahe, wenn man die anderen Vorteile auch gleich nutzt. Davon mal abgesehen, können die Konten im Ausland viel billiger sein. In Luxemburg kostet ein Gehaltskonto zum Beispiel 8,- Euro im Jahr. Wahrscheinlich wäre es in Tschechien nicht viel teurer.

Zitat (Kanexy @ 22.06.2006, 12:27) *
@Capture,
wie gedenkst Du das denn zu ändern mit dem Wohnort auf dem FS??? Meinst Du das gibt echt noch Probleme??? sad.gif
@Kane
Wenn man nach Tschechien geht um ein Ersatzführerschein zu bekommen, dann könnte man ja seinen nichtdeutschen Wohnsitz angeben. Ich glaube, der wird dann auch eingetragen.


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Capture
Beitrag 22.06.2006, 12:00
Beitrag #2496


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Zitat (Kanexy @ 22.06.2006, 13:27) *
@Capture

wie gedenkst du das den zu ändern mit dem Wohnort uuf dem FS??? Meinst du das gibt echt noch Probleme??? sad.gif

Mfg Kane



LöL

uff druff un de wider 

Es ist müßig die Zielrichtung der D Behörden im Moment prognostizieren zu wollen, man sondiert und brütet, zu hoffen aber kaum zu glauben wäre für mich, das man von der Pro MPU Fraktion die Flinte ins Korn wirft und sagt: „Okay das mit Halbritterbeschluss war es dann jetzt, wir erkennen alles EU-getreu an“

Wenn es einen „Punkt“ geben wird dann werden es die 185 Tage sein soviel ist sicher.

Das Szenario könnte dann so aussehen.

Herr X wird mit CZ Pappe von der Polizei angehalten, es kommt zu einer Meldung bei der FSST, dort wird nun keine arbeitsintensive MPU/NU mehr ausgesprochen, sondern man meldet weiter an das KBA.
Von KBA aus ergeht Anfrage an die entsprechende CZ FSST ob den nun Herr X sein 185 Tage Wohnsitzerfordernis EU-konform in CZ erfüllt hat?

Möglichkeiten:

1. CZ antwortet mit Nein, tut uns leid aber wir waren damals noch nicht weit und müssen einräumen den FS nicht EU-konform erteilt zu haben, wir werden Herrn X anschreiben um ihn den FS wieder einzuziehen.

2.
CZ antwortet gar nicht oder wie folgt:
Das geht Euch nichts an wie wir FS erteilen.

Bei ersterer Antwort hätte die D FSST mit einem Mimimalen Aufwand einen CZ FS aus dem Verkehr gezogen ohne dabei Gefahr laufen zu müssen durch D VG’s ausgebremst zu werden, denn die Karte wurde von Ausstellerland eingezogen.


Ich gedenke mein CZ Karte in eine PL umzuwandeln auch wegen der unbefristeten Gültigkeit.
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mirko1
Beitrag 22.06.2006, 12:11
Beitrag #2497


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Die Bitte den FS wegen fehlender 185 Tage wieder zu entziehen hat DE schon bei NL PL CZ des öfteren vergeblich versucht. wink.gif
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pascal344
Beitrag 22.06.2006, 12:13
Beitrag #2498


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Zitat (Capture @ 22.06.2006, 14:00) *
Möglichkeiten:

1. CZ antwortet mit Nein, tut uns leid aber wir waren damals noch nicht weit und müssen einräumen den FS nicht EU-konform erteilt zu haben..............


Meines Erachtens gibt es noch eine ganz andere Aussagemöglichkeit.

Vielen Dank für ihre Anfrage, der Führerschein wurde unter damals geltenden nationalem Recht erteilt

Sagt das gleiche aus wie in Punkt 1, hört sich doch aber bedeutend besser an und sollte D ins leere laufen lassen.
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Capture
Beitrag 22.06.2006, 12:21
Beitrag #2499


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Zitat (mirko1 @ 22.06.2006, 14:11) *
Die Bitte den FS wegen fehlender 185 Tage wieder zu entziehen hat DE schon bei NL PL CZ des öfteren vergeblich versucht. wink.gif



Ich könnte jetzt anfangen zu philosophieren oder versuchen Dir meine Einschätzung beider Landesmentalitäten zu vermitteln aber dass lassen wir besser mal.

Nur soviel:
Ich habe in knapp 2 Jahren in CZ und PL so viele Gesetzesänderungen mit erlebt das ich sie schon gar nicht mehr aufzählen kann, nie hätte ich gedacht dass man in PL FS von D an das KBA meldet.

Aber:
Ich teile Deine Hoffnung !!!
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penny
Beitrag 22.06.2006, 12:55
Beitrag #2500


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Kennt jemand die normalen Preise einer Polnischen Fahrschule für die Klasse B ?
Also ohne Vermittler.
Und was kostet eine Wohnsitzanmeldung in Polen?
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