EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
Gast_charly68_* |
29.05.2006, 18:03
Beitrag
#251
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Dann dürfte aber auch bei Wiedererteilung bzw. Neuerteilung (wie es heute heißt) bei einer deutschen Behörde keine MPU mehr gefordert werden.
Wenn die deutsche FeV nicht entsprechend angepasst wird, dann werden die Fahrschulen in Deutschland noch mehr Schüler verlieren. Zwei Gründe hierfür sind: 1. deutsche Fahrschulen sind gegenüber dem Ausland zu teuer 2. alle die eine MPU vor sich haben, hauen ins EU-Ausland ab, weil dann nach dortiger FS-Erteilung in D keine MPU mehr gefordert werden kann. Somit ist mit dem Urteil m Endeffekt auch die MPU in D gestorben. Oder sehe ich da was falsch. Gruß charly |
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29.05.2006, 18:03
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#252
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Was denken die Experten:
Man stellt den Antrag auf sofortige Rücknahme der NU bei der Behörde zur Niederschrift. Für die Nichtrücknahme droht man eine Schadensersatzklage an. Wie sind da wohl die Erfolgsaussichten? (Schadensersatz ab Antrag). Wie hoch fällt dann der Schadenserstz aus? (z.B. eine unmenge sehrt teurer Taxifahrten?)Wie lange dauert wohl die Rücknahme einer NU? Geht sowas sofort? Oder darf das dann wieder ein paar Monate dauern? Was steht eigentlich dann im Zentralregister? Ratlos Maxe |
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29.05.2006, 18:05
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#253
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
und nochmal @cornelius:
Wenn ich jetzt ein Verfahren beginne zwecks Führerscheinumschreibung, gilt dann nicht bei längerer Verfahrensdauer das Recht, welches zum zeitpunkt des Antrags existiert??? Bei nem schwebendem Steuerverfahren für 2004 wird doch kein neues Recht aus 2006 angewandt, oder??? (vielleicht blödes Beispiel, ich hoffe Du weist, was ich meine?) |
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29.05.2006, 18:10
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#254
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 01.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8148 |
Frage:
Was hat die 3.Führerscheinrichtl. für Nachteile nach dem positiven Urteil von heute? Kann man trotzallem noch zur einer MPU berufen werden für altfälle? Können dann wieder NU ausgesprochen werden,wenn ja wie ist das ganze dann vereinbar mit diesem neuen EUGH-Urteil? Ich verstehe nicht wieso die Angst noch da ist wegen der 3.Führerscheinrichtlinie? Das EUGH-Urteil steht doch darüber,oder? Kann mir jemand bitte dies kurz erläutern. LG Lino Es ist sooo schön auch mal zu gewinnen:-) |
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29.05.2006, 18:12
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#255
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Danke Cornelius
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das auf eine in Zukunft geltende Richtlinie 2012 5 jahre vorher vor greifen darf. Immerhin ist vor Inkraft treten der Richtline noch die heutige Rechtsprechung gültig. Ich werde gespannt die nächsten Wochen und nahen Monate verfolgen und wenn es Irgendwo in DE entsprechende Beschlüsse zur Umschreibung oder Infos gibt wo umgeschrieben wird, schnellst möglich handeln. |
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29.05.2006, 18:47
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#256
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
So merkwürdig es auch ist, der Dank gebührt dem VG München. Das hat die Vorlage gestartet. aus fehlern lernt man! HOCHNESIGKEIT wird bestraft! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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29.05.2006, 19:18
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#257
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
Dagegen spräche, dass die 3.FSRiLi in D bald kommt. sicher kommt sie, wird auch umgesetzt---------------------aber wie, und was da stehen wird und vorallem warum? wäre nett wenn du das erklären könntest NEIN; die 3.rili wird auf keinen fall die ausbreitung des EU-FS hindern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- sicher und tatsache: mpu ist geschichte eignungszweifel können in jedem EU-LAND ausgeräumt werden und für mich sehr wichtig: IHR HABT VERLOREN! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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29.05.2006, 19:36
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#258
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17975 |
was ein Verkehr hier,komme gar nicht hinterher alles zulesen!
ich muss jetzt mal abklären ob man seinen "Wohnsitz" auch nachwirkend anmelden kann...geht ja in GER auch. Vll komm ich jetzt doch noch zu meinem Polen Urlaub Bin mal gespannt was man die nächsten Tage lesen wird von den "Gelehrten". Die Sache sollte trotzdem klar sein. Früher hätte ich jetzt das ganze mit Bier gefeiert! Aber die Zeiten sind vorbei. Bereite mich zwar exzesiv auf ne MPU vor Bücher, Kurse usw und ganz wichtig KEIN ALC, aber es ist mir trotzdem zu riskant. Ohne Alc ist gar net verkehrt, wenn man sich dran gewöhnt hat fällt es einem gar nicht schwer. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen den Rest meines Lebens auf ein kaltes Radler im Sommer zu verzichten, und genau dieser Satz würde mir in einer MPU das Genick brechen. Deswegen reime ich mir seit Wochen ne Geschichte zusammen, der die Madame bei der MPU Vorbereitung auch gekauft hat. Ich soll mir alles nur verinnerlichen und ein paar Stadtpunkte besser ausarbeiten. Das das nicht Sinn der MPU ist weiss ich auch. Aber wie soll ich es sonst jemand weiss machen?! Es ist ja gar nicht andes möglich. Hab in den letzten 2 Monaten sehr viel dazu gelernt,trotzdem kann ich mir finanziel nicht erlauben bei der MPU durchzufallen. Ihr wisst ja was die MPU Vorbereitung kostet. Und wisst ihr überhaupt wie fehl man sich in ner Runde mit 10 Mann vorkommt die alle Ende 40 sind und eine rote Nase haben, Harz 4 Empfänger sind und deren Leben zum größten Teil gelaufen ist!? Aber es wird "verlangt", also mach ich es. Ich werd jetzt mal meinen Kumpel anrufen und fragen ob so ne rückwirkende Anmeldung möglich ist. Versteht mich bitte nicht falsch was die MPU angeht, aber ohne ein paar Lügen oder lebenslange Abstinez kommt mann meines Erachtens nicht durch. Und meine Probleme hab ich trotzdem meiner meinung nach aufgearbeitet, aber ob mir das einer glaubt oder nicht ist was anders. Ich für mich weiss was ich gerlernt hab! Und jetzt muss ich für ne Klausur morgen lernen! Kam ja den Rest des Tages nicht dazu Viva la Europa! |
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Gast_emile_* |
29.05.2006, 19:43
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#259
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Hier der offizielle Beschluß auf den Seiten des EuGH
Nachtrag: Ist Lexus im Urlaub? Seine Meinung würde mich interessieren |
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29.05.2006, 19:58
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#260
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zu der Frage, ob man trotz Nutzungsuntersagung jetzt ohne weiteres fahren kann:
Das hat RAXDiver ja schon erkärt: Eine Nutzungsuntersagung ist weiterhin zu beachten, da sie einen individuellen Verwaltungsakt darstellt, der mit Bekanntgabe auch dann wirksam ist, wenn er rechtswidrig sein sollte. Bei Rechtsmitteln gegen die Nutzungsuntersagung ist natürlich der neue EUGH Beschluss zu beachten. Wenn die Nutzungsuntersagung vom Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 VwGO schon bestätigt wurde, ist sie natürlich weiterhin zu beachten. Hier gilt aber nach § 80 Verwaltungsgerichtsordnung: Zitat (7) Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach Absatz 5 jederzeit ändern oder aufheben. Jeder Beteiligte kann die Änderung oder Aufhebung wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen. Sobald das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt hat, kann der betroffene Empfänger einer NU wieder fahren. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.05.2006, 20:02
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#261
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
nein, der ist nicht in Urlaub, keiner von den Hardlinern ist in Urlaub, die haben nur den Schwanz eingezogen,
die sitzen zuhause und schnitzen an irgendwelchen harten Knüppeln, die sie wieder ins Forum werfen können, warten wir mal ab, was ihnen so einfällt, sorry das ist eine Antwort ist auf emiles Posting, bazi -------------------- |
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Gast_emile_* |
29.05.2006, 20:09
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#262
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Sind ja auch immer ne Menge "Besucher" bzw "Gäste" auf der Seite
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29.05.2006, 20:13
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#263
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Rolf Tjardes
Vergiß nicht, beim ändern der FAQ, das Urteil von Günzburg, indem auch eine Fahrerlaubnis die WÄHREND der Sperrzeit ausgestellt wurde, nach der Sperrzeit oder Fahrverbot gültig ist (war keine Einzelfallentscheidung)! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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29.05.2006, 20:31
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#264
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19671 |
hallo ich steige durch den ganzen Mißt auch nicht durch, aber ich habe einige Fragen an all die halb, und voll Juristen unter euch...
Habe seid 04.05 meine CZ FE und möchte, wollte in D meinen CE machen, da ich jetzt weiß das ich keine MPU machen brauch oder soll. Sollte D Nein sagen, werde ich mich in CZ anmelden und mir auch eine Freundin suchen. Auf der E55 gibt es ja genug davon oder ?????? Ich könnte auch meinen RA beauftragen eine Einstweilige Verf. zu bewürken, aber die Kohle könnte ich dann ja auch für Freundin, und FE brauchen oder Was könnte mir passieren wenn ich in D eine Erweiterung beantrage mit CZ FE Und was ist wenn ich noch dieses Jahr nach Bulgarien fahre und dort mein CE mache, kann ich ihn dann hier nach dem 01.01.07 auch benutzen ???? Dann noch mal ne Frage an ALLE !!!!!!!!!! Warum wollt ihr eure CZ- PL FE überhaupt umschreiben ????? Der, die Karte ist doch EU und ihr braucht sie nicht umschreiben oder sehe ich das falsch ?????? Und an all die die eine ernste Bindung in CZ flegen, bei denen ist die frage ob sie die 3 RiLi überhaupt noch erleben. Wann wahr die ????? 2012 ?????? Ich würde mich freuen wenn ich ausführliche Info erhalte, und dem entsprechend handeln kann. L:G Bigmaster |
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29.05.2006, 20:34
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#265
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Auch unsere "Gegenspieler" haben uns hier immer mit sehr nützlichen Infos versorgt. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle einmal danken. Dito dem VP und seinem Team - es war mit uns EU-FE'lern ja auch nicht immer leicht für Euch . Trotz mancher Probleme war es der hiesige EuGH Thread, der zur absoluten Nr. 1 unter den Informationsquellen zur EU-FE NU Problematik angewachsen ist, und uns EU-FE'lern zum Informationsaustausch diente.
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Gast_emile_* |
29.05.2006, 20:40
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#266
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@Medusa
dem kann ich nur zustimmen. Trotzdem ist heute ein schöner Tag für mich Und da ich glaube, dass das alles noch nicht durch ist, wird es bald zur zweiten Runde läuten. Wartets ab |
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29.05.2006, 20:51
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#267
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17519 |
Mär.2006 VG Bestätigt NU danach Berufung Proßess OvG steht noch aus Bitte mach doch für uns das "Versuchskaninchen". Geh zu Deiner FS-Stelle und beantrage die Aufhebung der NU und gleichzeitig die Umschreibung in einen D-FS mit Hinweis auf den neuen EuGh Beschluß. Hast ja im mom nix zu verlieren und fragen kostet ja auch nix. Aus welchem Bundesland kommst Du ? sehr gute idee .. |
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29.05.2006, 20:53
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#268
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
Auch unsere "Gegenspieler" haben uns hier immer mit sehr nützlichen Infos versorgt. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle einmal danken. Dito dem VP und seinem Team - es war mit uns EU-FE'lern ja auch nicht immer leicht für Euch . Trotz mancher Probleme war es der hiesige EuGH Thread, der zur absoluten Nr. 1 unter den Informationsquellen zur EU-FE NU Problematik angewachsen ist, und uns EU-FE'lern zum Informationsaustausch diente. Medusa kann das so schön beschreiben bzw umschreiben, Kompliment! bazi -------------------- |
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29.05.2006, 21:20
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#269
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Medusa
dem VP dank schliese ich mich gerne an. Warum die MPU-Befürworter heute mit kleinen ausnahmen sich verkrümeln liegt wahrscheinlich an dem EUGH Beschluss Ich muss eigentlich zur MPU wegen 2 mal 0,7 Promil das mit Abstand von 5 Jahren witzig nicht, der Schwachsinn dabei ist ich muss dafür 1 Jahr Abstinez nachweisen. Also mit 2 mal 0,7 Promile wird man als Alki hingestellt, als ich meinen ersten FS gemacht habe galt 0,8 Promil und heute gehen wir mit 0,7 Promil zum "Idiotentest" Das Grundsätzliche Problem in Deutschland ist, DE erkennt nicht wie viele unnötige Steine sie ihren eigenen Bürgern wegen lächerlichen Delikten vor die Beine werfen. Die dämliche MPU hat schon bei vielen dafür gesorgt das sie nicht mehr auf die Beine gekommen sind. Wenn einer wirklich ein ALK Problem hat muss er zur Therapie. Sollen sie doch selber zur MPU gehen. *Prost heute wird gefeiert* ohne fahren natürlich. Danke EUGH, Danke Halbritter und vorallem DANKE VG München |
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29.05.2006, 21:21
Beitrag
#270
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
hmmm bis jetzt noch kein Wort von der MPU-Befürworter Fraktion Nachdem der "Vaterag" einige Abwesenheit ermöglicht hat, war ja auch gleich wieder Arbeit da, Einarbeitung des EuGH-Beschlusses in dei Website und Ergänzung der entsprechenden Überblicks über die Rechtslage durch folgende Ergänzungen: Zitat Die Entwicklung im Jahre 2006 (3. EU-Führerschein-Richtlinie und erneute EuGH-Entscheidung):
Somit war bis 2006 offen, welche Antwort auf die vom Verwaltungsgericht München dem EuGH gestellten Fragen kommen würde. Möglicherweise konnte erwartet werden, dass eine entscheidende Wirkung von einem künftigen EuGH-Urteil aber gar nicht mehr ausgehen werde. Denn inzwischen soll durch den Rat der Verkehrsminister am 27.03.2006 ein Entwurf einer 3. Führerschein-Richtlinie beschlossen worden sein, die nach Zustimmung des europäischen Parlamentes noch 2006 oder Anfang 2007 in Kraft treten könnte. Nach bisher noch nicht amtlich veröffentlichten - jedoch glaubhaften - Berichten soll in die Führerschein-Richtlinie auf deutsches Drängen und als Gegenleistung für die von Deutschland erteilte Zustimmung zu einem langfristigen Führerschein-Umtauschzwang ein Passus eingefügt worden sein, nach dem ein Mitgliedsstaat die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins verweigern darf, wenn in seinem Hoheitsgebiet die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte. Dies hätte dann künftig die Vollanwendung des derzeitigen § 28 der Fahrerlaubnisverordnung zur Folge, womit dann auch die Anforderung eines positiven Fahreignungsgutachtens (MPU) in den Fällen rechtmäßig wäre, in denen sich die Fahrerlaubnisbehörde auf noch verwertbare Eignungszweifel stützt, die vor dem Zeitpunkt der Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis vorhanden, aber noch nicht ausgeräumt wurden. Mitten in diese Spekulationen hinein platzte dann der Beschluss des EuGH vom 06.04.2006. In diesem Beschluss stellt der EuGH auf den Vorlagebeschluss des VG München hin fest, dass Deutschland nicht berechtigt ist, nach der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (nach Ablauf der innerdeutschen Sperrfrist) die Anerkennung oder Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis noch an weitere Voraussetzungen zu knüpfen. Unter Juristen gibt es ein geflügeltes Wort: "Ein Wort des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur". Dies scheint vorerst das Schicksal der herrschenden deutschen Verwaltungsrechtsprechung zu diesem Themenkomplex zu sein. Ob es gerade auch infolge der EuGH-Rechtsprechung zu einer Ausweitung des sog. Führerscheintourismus kommen wird, hängt nun entscheidend davon ab, ob die anderen EU-Mitgliedsstaaten das 185-Tage-Erfordernis künftig ernst nehmen oder nicht. Sollten sie das tun, dann wird es zweifellos zu einer Zweiklassengesellschaft kommen, was die Fahrerlaubnisse betrifft: Die Familienväter mit Arbeit im Inland werden in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen keinen wirklichen auf Dauer angelegten Auslandsaufenthalt begründen können, während es sich für freischwebende Alkohol- und Drogen-Existenzen schon lohnen mag, sich mal für ein halbes Jahr in einem anderen Land niederzulassen. Vielleicht stellen ja aber die Nachbarstaaten auch künftig das ökonomische Schicksal ihrer Fahrschulbetriebe über Sicherheitsbedenken, so wie es in der Vergangenheit auch war. Auch ein Warten auf die in Arbeit befindliche 3. Führerschein-Richtlinie muss nicht unbedingt etwas an der nun eingetretenen Rechtslage ändern; denn erstens wird auch die neue Richtlinie entsprechend "eng ausgelegt" - d. h. im Klartext "ignoriert" - werden müssen, und zweitens wird deren ohnehin derzeit unbekannter Wortlaut unter dem Eindruck des letzten EuGH-Beschlusses möglicherweise erneut überdacht werden. -------------------- |
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29.05.2006, 21:22
Beitrag
#271
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hallo Fans!
Ich bin gerade in Luxemburg. Am Freitag könnte ich zu meiner berliner Fahrerlaubnisbehörde gehen, das EuGH-Urteil denen auf den Tisch knallen & ihnen erklären, dass ich ab jetzt wieder fahre, weil sie ganz klar im Unrecht sind. Gleichzeitig beantrage ich ganz frech die Umschreibung. Das wird ganz sicher ein heiden Spass. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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29.05.2006, 21:32
Beitrag
#272
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Am Freitag könnte ich zu meiner berliner Fahrerlaubnisbehörde gehen, das EuGH-Urteil denen auf den Tisch knallen & ihnen erklären, dass ich ab jetzt wieder fahre, weil sie ganz klar im Unrecht sind Zitat Das wird ganz sicher ein heiden Spass. Das stimmt, vor allem für den Sachbearbeiter. Der stellt sich ans Fenster, wartet bis Du los fährst, erstattet Strafanzeige und begründet damit für die Behörde neue Eignungszweifel. Wahrlich ein Spaß. Fragt sich nur, für wen. -------------------- |
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29.05.2006, 21:43
Beitrag
#273
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
hmmm bis jetzt noch kein Wort von der MPU-Befürworter Fraktion Nachdem der "Vaterag" einige Abwesenheit ermöglicht hat, war ja auch gleich wieder Arbeit da, Einarbeitung des EuGH-Beschlusses in dei Website und Ergänzung der entsprechenden Überblicks über die Rechtslage durch folgende Ergänzungen: Zitat Die Entwicklung im Jahre 2006 (3. EU-Führerschein-Richtlinie und erneute EuGH-Entscheidung): Somit war bis 2006 offen, welche Antwort auf die vom Verwaltungsgericht München dem EuGH gestellten Fragen kommen würde. Möglicherweise konnte erwartet werden, dass eine entscheidende Wirkung von einem künftigen EuGH-Urteil aber gar nicht mehr ausgehen werde. Denn inzwischen soll durch den Rat der Verkehrsminister am 27.03.2006 ein Entwurf einer 3. Führerschein-Richtlinie beschlossen worden sein, die nach Zustimmung des europäischen Parlamentes noch 2006 oder Anfang 2007 in Kraft treten könnte. Nach bisher noch nicht amtlich veröffentlichten - jedoch glaubhaften - Berichten soll in die Führerschein-Richtlinie auf deutsches Drängen und als Gegenleistung für die von Deutschland erteilte Zustimmung zu einem langfristigen Führerschein-Umtauschzwang ein Passus eingefügt worden sein, nach dem ein Mitgliedsstaat die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins verweigern darf, wenn in seinem Hoheitsgebiet die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte. Dies hätte dann künftig die Vollanwendung des derzeitigen § 28 der Fahrerlaubnisverordnung zur Folge, womit dann auch die Anforderung eines positiven Fahreignungsgutachtens (MPU) in den Fällen rechtmäßig wäre, in denen sich die Fahrerlaubnisbehörde auf noch verwertbare Eignungszweifel stützt, die vor dem Zeitpunkt der Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis vorhanden, aber noch nicht ausgeräumt wurden. Mitten in diese Spekulationen hinein platzte dann der Beschluss des EuGH vom 06.04.2006. In diesem Beschluss stellt der EuGH auf den Vorlagebeschluss des VG München hin fest, dass Deutschland nicht berechtigt ist, nach der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (nach Ablauf der innerdeutschen Sperrfrist) die Anerkennung oder Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis noch an weitere Voraussetzungen zu knüpfen. Unter Juristen gibt es ein geflügeltes Wort: "Ein Wort des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur". Dies scheint vorerst das Schicksal der herrschenden deutschen Verwaltungsrechtsprechung zu diesem Themenkomplex zu sein. Ob es gerade auch infolge der EuGH-Rechtsprechung zu einer Ausweitung des sog. Führerscheintourismus kommen wird, hängt nun entscheidend davon ab, ob die anderen EU-Mitgliedsstaaten das 185-Tage-Erfordernis künftig ernst nehmen oder nicht. Sollten sie das tun, dann wird es zweifellos zu einer Zweiklassengesellschaft kommen, was die Fahrerlaubnisse betrifft: Die Familienväter mit Arbeit im Inland werden in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen keinen wirklichen auf Dauer angelegten Auslandsaufenthalt begründen können, während es sich für freischwebende Alkohol- und Drogen-Existenzen schon lohnen mag, sich mal für ein halbes Jahr in einem anderen Land niederzulassen. Vielleicht stellen ja aber die Nachbarstaaten auch künftig das ökonomische Schicksal ihrer Fahrschulbetriebe über Sicherheitsbedenken, so wie es in der Vergangenheit auch war. Auch ein Warten auf die in Arbeit befindliche 3. Führerschein-Richtlinie muss nicht unbedingt etwas an der nun eingetretenen Rechtslage ändern; denn erstens wird auch die neue Richtlinie entsprechend "eng ausgelegt" - d. h. im Klartext "ignoriert" - werden müssen, und zweitens wird deren ohnehin derzeit unbekannter Wortlaut unter dem Eindruck des letzten EuGH-Beschlusses möglicherweise erneut überdacht werden. Wieder mal ein echter "Lexus" bazi -------------------- |
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29.05.2006, 21:50
Beitrag
#274
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Naja mal sehen wie lange man sich freuen kann.... Die deutschen Behörden könnten auf die Idee kommen den Antrag auf Aufhebung der Nutzungsuntersagung zeitlich zu verschleppen, weil ja eh die 3. Führerscheinrichtlinie bald kommt. Sie würden mir wahrscheinlich strafrechtliche Konsequenzen androhen, falls ich doch fahren sollte. Dann drohe ich denen eine Strafanzeige an, weil sie mir den CZ-Führerschein beschlagnahmen wollen. Im Endeffekt könnte ich mich dabei aufreiben.Das gleiche hatten wir ja schon mal, und wenn jetzt bald die 3 Rili kommt, dann prost Mahlzeit... Und niemand, aber auch wirklich niemand sollte nur eine Sekunde dran glauben, dass Deutschland sich das hier ohne weiteres gefallen lässt.. Die lassen sich wieder was Neues einfallen... Ich glaube, es wäre besser den Gegenschlag besser vorzubereiten. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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29.05.2006, 21:56
Beitrag
#275
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Lexsus
wie soll man das vestehen? Zitat Auch ein Warten auf die in Arbeit befindliche 3. Führerschein-Richtlinie muss nicht unbedingt etwas an der nun eingetretenen Rechtslage ändern; denn erstens wird auch die neue Richtlinie entsprechend "eng ausgelegt" - d. h. im Klartext "ignoriert" - werden müssen, und zweitens wird deren ohnehin derzeit unbekannter Wortlaut unter dem Eindruck des letzten EuGH-Beschlusses möglicherweise erneut überdacht werden. zweitens ist mir klar, doch zu eins? wenn in der Richtlinie der DE Satz steht, wie soll man nun den genannten Punkt eins verstehen? |
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29.05.2006, 22:04
Beitrag
#276
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
@mirko1
In der derzeitigen Richtlinie steht auch was über die Anwendbarkeit innerstaatlicher Maßnahmen ... Trotzdem schwingt sich der EuGH dazu auf, zu konstatieren, dass das eng ausgelegt werden muss (dem kann ich noch zustimmen), aber dann schlussfolgert er weiter, dass enge Auslegung völlige Nichtanwendung bedeutet (und das finde ich nun übertrieben bzw. unehrlich). Wenn die innerstaatlichen Maßnahmen gänzlich unanwendbar sein sollen, dann soll der EuGH auch klipp und klar sagen, dass Art. 8 der 2. FS-Richtlinie für ihn ein unbedeutender Schmarrn ist und nicht so tun, als nehme er eine enge Auslegung vor. So meine ich das mit dem "ignorieren". Aber das sind jetzt alles mehr oder weniger interessante Wortspielereien. Kohl hat es immer erfasst, wenn er darauf abgestellt hat, dass entscheidend ist, was unten rauskommt. -------------------- |
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29.05.2006, 22:08
Beitrag
#277
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
@mirko1
das ist wohl so zu verstehen, dass auch die 3. Ri nur heisse Luft sein kann, im Endeffekt kann es in einem vereinigten Europa NICHT sein, das die Führerscheine der anderen Staaten nicht anerkannt werden!! Ich versteh die 3. Ri ( bei allem was ich bis jetzt gelesen habe ) auch nicht anders: Solange der Führerschien unter Einbehaltung der 185 Tage und nach der Sperrzeit erworben wurde ist er anzuerkennen, die "mögliche Nichterkennung" kann IMHO nur für "erschlichene" Scheine gelten. Sollte wirklich einmal ein kompletter Datenabtausch stattfinden, wie in der 3. Ri verlangt, bekommt mann den Fleppen ja auch in den anderen Staaten nicht mehr, wegen der Vorbelastungen... So versteh ich das zumindest, und was anderes kann auch kaum gemeint sein... Ziht jemand wirklich um in ein anderes Land hat er nur die Möglichkeit den Lappen das zu machen.... Und solange da nach Erkenntnissen des anderen Landes nichts dagegen ansteht, ist er auch gültig, BASTA, würde der Gerd sagen.... |
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29.05.2006, 22:11
Beitrag
#278
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
... gleich zwei Ex-Bundeskanzler in zwei aufeinander folgenden Postings ... ist echt was los hier *g*
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29.05.2006, 22:28
Beitrag
#279
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Lexus
ich sehe das so, der EUGH kann nur im Europäischen Sinne Urteilen und muss die Auswirkungen für 25 EU-Staaten berücksichtigen, der EUGH möchte eben das ein Ausgestellter FS von wem auch immer zu 100% gleichwertig anerkannt wird. Da nur DE die MPU hat kann der EUGH mit Blick auf alle EU-STaaten auf den einzelgänger MPU keine rücksicht nehmen. So muss der EUGH zum Kapper Urteil + dem EUGH Beschluss kommen, anders wäre die Einheit EU in Bezug auf Führerscheine nicht zu machen, der EUGH kann nicht nur DE das Recht einräumen MPU´s auf neu Erteilte FS wegen alten Sachen zu verlangen, sondern kann nur ein Urteil gültig für alle EU-STaaten erlassen. Wäre der EUGH DE gefolgt würde das ein heilloses durcheinander auslösen, Spanien akzeptiert die DE MPU doch nicht die Österreichische u.s.w. |
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29.05.2006, 22:48
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#280
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
@ Lexus oder RA XDiver...
Kann ich theoretisch morgen zur Fahrerlaubnisbehörde gehen und eine erweiterung meine CZ-FE beantragen-ohne daß die mir ans Bein pinkeln können? Müsste für ne D-FE zur MPU... -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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29.05.2006, 22:49
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#281
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 19.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15482 |
Bei allen klaren Worten des EU-GH:
Bin wirklich TOTAL gespannnt, wie die MPU-Befürworter dieses Urteil noch in Ihrem Sinne drehen wollen... Uwe W. war ja nun seeeehr schlau... gar nicht erst drauf eingehen. Toll!!! Lexus akzeptiert es,Respekt!!!, zwar auch mit einem zynisch, sarkstischem Hinterhergrummeln ( jaja, nur die Drogis und Voll-Alkis haben davon nen Vorteil....). Das jetzt aber mal einer sagt: " Oooh, da hab ich das Kapper Urteil aber nun wirklich falsch interpretiert" bzw. endlich sagt: " Ich will das aber einfach auch nicht wahrhaben "... Na? Wer hat den Mumm??? Ich warte sehr auf Andreas.... ( " der Eu-Gh hat sich ganz sicher geirrt, das is sicher falsch abgetippt... " ) Nun, nicht alle so schweigsam... |
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29.05.2006, 22:52
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#282
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Also so zwingend ist das alles nicht, wie du das darstellst, die ellenlangen Begründungen der deutschen Urteile zeigen zumindest, dass man auch anders argumentieren kann.
Man muss meiner Meinung nach auch erhebliche Verschiedenheiten in Europa akzeptieren können, die Welt hat auch ohne EU schon Jahrhunderte bestanden und schlechter war sie auch nicht. Und z. B. die ablehnenden Stellungnahmen der Franzosen und meiner geliebten Holländer sind auch deutliche Anzeichen dafür, was passiert, wenn der Einheitsbogen überspannt wird. Es wird irgendwann auch wieder ein Leben nach der EU geben. Es kommt eben immer darauf an, wofür sich die Entscheider grad erwärmen: Bei den Atommeilern mussten die Tschechen eben auf das deutsche oder österreichische Sicherheitsniveau angehoben werden (Pech für die Tschechen, kostet halt), bei den Führerscheinen muss nun Deutschland auf das allgemeine Niveau herunter, that's life ... Trinken, Sperrfrist, neuen Führerschein abholen, wo auch immer, weitertrinken, Sperrfrist, neuen Führerschein abholen usw. usw. Ich bin mir der Schwächen der MPU durchaus bewusst. Aber dass man jetzt einfach die MPU mit längeren Sperrfristen kompensieren wird, glaube ich auch nicht; denn da wird wieder das Bundesverfassungsgericht kommen und uns belehren, dass man einen Menschen nicht übermäßig bestrafen darf, sondern ihm Gelegenheit geben muss, durch eine geeignete Überprüfungsprozedur nachzuweisen, dass er charakterlich wieder geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen (... und prompt gründen sich erneut MPU-Institute). Irgendwie haben wir jetzt ein Ergebnis. Es begeistert mich nicht. Aber ich denke, dass die wirkliche Anzahl der Nutznießer der EuGH-Rechtsprechung sich in Grenzen hält und daher ein hinnehmbares Sicherheitsrisiko darstellt (wie schon öfter beschrieben: Unter den ausländischen Transitreisenden sind sicher auch einige Alkoholiker und Drogensüchtige, die ja auch hier fahren dürfen, und nie hört man etwas von hohen durch sie verursachten Unfallzahlen). -------------------- |
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29.05.2006, 22:54
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#283
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Naja Andreas war noch nie ein Freund vieler Worte, mit sicherheit aber einer der Sperrspitzen der MPU-Befürworter Fraktion.
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29.05.2006, 22:58
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#284
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 129 Beigetreten: 07.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10148 |
Also ich werbe jetzt demnächst mit dem Urteil direkt vor einer MPU stelle täglich, für tschechische führerschiene
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29.05.2006, 23:01
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#285
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Bei allen klaren Worten des EU-GH: Bin wirklich TOTAL gespannnt, wie die MPU-Befürworter dieses Urteil noch in Ihrem Sinne drehen wollen... Uwe W. war ja nun seeeehr schlau... gar nicht erst drauf eingehen. Toll!!! Lexus akzeptiert es,Respekt!!!, zwar auch mit einem zynisch, sarkstischem Hinterhergrummeln ( jaja, nur die Drogis und Voll-Alkis haben davon nen Vorteil....). Das jetzt aber mal einer sagt: " Oooh, da hab ich das Kapper Urteil aber nun wirklich falsch interpretiert" bzw. endlich sagt: " Ich will das aber einfach auch nicht wahrhaben "... Na? Wer hat den Mumm??? Ich warte sehr auf Andreas.... ( " der Eu-Gh hat sich ganz sicher geirrt, das is sicher falsch abgetippt... " ) Nun, nicht alle so schweigsam... So einfach geht es nun auch nicht; ich habe lange Gehirnschmalz darauf verwendet, mir eine eigene Meinung zu dem Themenkomplex zu bilden, andere werden das auch getan haben. Wenn nun ein Gericht ein Urteil spricht, dann muss das noch lange nicht zur Folge haben, dass man nun umschwenkt mit seiner Meinung auf die des Gerichts. Man kann die Rechtslage als solche akzeptieren für die Praxis, aber ist dennoch intellektuell berechtigt, an seiner Meinung festzuhalten, solange man die eigenen Argumente für besser begründet hält (und ich habe immer versucht, aus der Interpretation der 2. Führerschein-Richtlinie heraus zu argumentieren). Ich halte daher weder das Kapper-Urteil noch den Halbritter-Beschluss für wirklich richtig. Aber mich stört es nicht, wenn sich jetzt erst mal alle im Interesse einer einheitlichen und voraussehbaren Rechtsanwendung an diese Entscheidungen halten. Rechtssicherheit ist auch ein Wert an sich. Aber wie oft schon ist es passiert, dass einzelne Juristen jahrzehntelang gegen eine gefestigte Rechtsprechung des BGH angeschrieben haben ... und schließlich kam es doch zu dem Tag, an dem der BGH schlicht und ergreifend feststellte: "Der Senat hält daher an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht länger fest." Das ist nicht alltäglich, aber es kommt viel öfter vor, als mancher sich das vorstellt. -------------------- |
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29.05.2006, 23:05
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#286
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
bei den Führerscheinen muss nun Deutschland auf das allgemeine Niveau herunter, that's life ... Trinken, Sperrfrist, neuen Führerschein abholen, wo auch immer, weitertrinken, Sperrfrist, neuen Führerschein abholen usw. usw. Also eine MPU nach 10 Jahren oder länger verlangen ist doch wohl eine sehr lange Sperrfrist. Auserdem kann man gegen immer wieder betrunkene Auto Fahrer auch eine Lebenslange Sperrfrist verhängen das wars dann. Bei 1 Entzug die MPU über einen Zeitraum von 10 - 15 Jahren zu verlangen ist doch Schwachsinnig. Eine Chance sollte jeder erhalten. Ich für meinen Teil fahre nun unendeckt seit september 2004 mit meinem CZ-FS, ich habe meine Lektion gelernt und das ohne MPU. |
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29.05.2006, 23:06
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#287
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@ Lexus oder RA XDiver... Kann ich theoretisch morgen zur Fahrerlaubnisbehörde gehen und eine erweiterung meine CZ-FE beantragen-ohne daß die mir ans Bein pinkeln können? Müsste für ne D-FE zur MPU... Die Frage interessiert mich auch sehr 3. EU-FE Rili - Bedeutung für bereits erteilte ausl. EU-FEs? |
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29.05.2006, 23:06
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#288
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Kann ich theoretisch morgen zur Fahrerlaubnisbehörde gehen und eine erweiterung meine CZ-FE beantragen Was willst Du beantragen? Eine Erweiterung Deines tschechischen FS in Deutschland? -------------------- |
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29.05.2006, 23:08
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#289
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich finde den EUGH-Beschluss konsequent und begrüße diese Konsequenz im Sinne eines einheitlichen Europa: bereits im ersten Beschluss wurde ja gesagt, dass ein Entzug von seiner zeitlichen Wirkung her als nationale Maßnahme auf die Dauer der Sperrfrist beschränkt ist.
Dass dann für die Neuerteilung das jeweilige Wohnsitzland ausschließlich zuständig ist und dass die nationalen Vorschriften des Entzugslandes dann keine Rolle mehr spielen, stand ja so auch schon im ersten Urteil. Bereits am ersten EUGH-Urteil hat mir die Regel missfallen, dass für die Überprüfung der Einhaltung der 185 Tage Regelung ausschließlich das Ausstellerland zuständig sein soll. Hier wäre es europarechtlich konsequent, dem wirklichen Wohnsitzland diese Prüfungskompetenz zuzubilligen. Durch den neuen EUGH-Beschluss sind jetzt einige obergerichtliche Urteile obsolet geworden: Mannheim, Münster etc. Nicht vom Tisch ist meiner Meinung nach die Argumentation des VGH München und (teilweise) des OVG Lüneburg: diese Gerichte argumentieren ja mit Vorfälllen nach Ausstellung des EU-Führerscheins, wenn sie das Nichtbeibringen einer positiven MPU als Grund für eine NU ansehen. Die MPU-Anorndung wird dann ja mit fortgeltenden Eignungsbedenken begründet (Lüneburg) oder mit dem in der Führerscheinrichtlinie enthaltenen Gebot, Alkoholiker streng zu behandeln. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.05.2006, 23:08
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#290
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Klar, eine Zeitdiskussion haben wir hier auch schon mal geführt; wenn ich mich richtig erinnere, hatte ich damals 5 Jahre vorgeschlagen. Ich finde die 15-jährige Verwertbarkeit auch viel zu lange, aber das ist eine andere Baustelle, obwohl man einen gewissen inneren Zusammenhang mit dem FE- Fernweh natürlich nicht bestreiten kann.
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29.05.2006, 23:09
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#291
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
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29.05.2006, 23:10
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#292
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Da habe ich meine Zweifel, dass man Dir das zubilligen wird.
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29.05.2006, 23:11
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#293
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Wie kann man verhindern, daß ein B Inhaber die BE macht?
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29.05.2006, 23:12
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#294
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 116 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17944 |
Zitat Man muss meiner Meinung nach auch erhebliche Verschiedenheiten in Europa akzeptieren können, die Welt hat auch ohne EU schon Jahrhunderte bestanden und schlechter war sie auch nicht. Darüber solltest Du vielleicht nochmal nachdenken........ Zitat Es wird irgendwann auch wieder ein Leben nach der EU geben. Klar doch!!! Aber dann lebst Du auch wieder im Bezirk Potsdam und grüßt ganz freundlich den ABV..........*kopfschüttel* |
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29.05.2006, 23:15
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#295
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Wie kann man verhindern, daß ein B Inhaber die BE macht? Im Zweifel unter Zuhilfenahme der berühmten §§ 11 ff. FeV. Übrigens kommt der Beschluss für einen meiner Kunden zu spät. Den haben sie vor ein paar Wochen erwischt, während einer NU ohne FE. Das Ermittlungsverfahren läuft. Übrigens nicht nur wegen § 21 StVG sondern auch noch wegen § 315c..... -------------------- |
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29.05.2006, 23:15
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#296
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die MPU-Anorndung wird dann ja mit fortgeltenden Eignungsbedenken begründet (Lüneburg) oder mit dem in der Führerscheinrichtlinie enthaltenen Gebot, Alkoholiker streng zu behandeln. Das "Fortwirkungs"-Argument hat mir noch nie gefallen. Ich empfand es eigentlich immer als einen Trick, um um die Tatsache herunzukommen, dass die Tatsachen (FeV!!!). auf die sich die Eignungszweifel stützen, eben in der Zeit vor der Erteilung der EU-FE lagen. Da erschienen mir die Entscheidungen redlicher, die der Auffassung waren, dass auch alte Geschichten Grundlage für eine MPU-Anordnung sein können. Und die sind jetzt eben vom EuGH belehrt worden. Der Wert des Halbritter-Beschlusses liegt schon darin, dass eben deutlich über das Wohnsitzprinzip hinaus auch weitere Voraussetzungen (MPU oder ähnliches - eben jegliche sachliche Überprüfung der Erteilung) nicht verlangt werden dürfen. Insofern geht die Halbritter-Entscheidung über das Kapper-Urteil hinaus. -------------------- |
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29.05.2006, 23:19
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#297
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Wie kann man verhindern, daß ein B Inhaber die BE macht? Im Zweifel unter Zuhilfenahme der berühmten §§ 11 ff. FeV. Eignugszweifel nur für die BE, wenn für die B die Eignung gegeben ist (EuGH Beschluß)? Wie könnte da die Fragestellung aussehen? |
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29.05.2006, 23:20
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#298
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
der EUGH Beschluss sagt doch auch was zur Umschreibung, muss nun von DE umgeschrieben werden ja oder nein? SO wie ich es lese muss DE Umschreiben.
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29.05.2006, 23:21
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#299
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Eignugszweifel nur für die BE, wenn für die B die Eignung gegeben ist (EuGH Beschluß)? Wie könnte da die Fragestellung aussehen? Da musst Du die Behördenmitarbeiter hier fragen. Diese Frage ist aber europarechtlich völlig uninteressant. Zitat der EUGH Beschluss sagt doch auch was zur Umschreibung, muss nun von DE umgeschrieben werden ja oder nein? SO wie ich es lese muss DE Umschreiben. Wir reden ja nicht von der Umschreibung, die geht mit einer Erweiterung ohnehin parallel (§ 30 FeV). Wenn reden wir bei einer Erweiterung von einer partiellen Neuerteilung. Und da hat man dann spätestens wieder den vollen Zugriff auf das Programm der FeV. In der Tat halte ich eine entsprechende Fragestellung für interessant. -------------------- |
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29.05.2006, 23:22
Beitrag
#300
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Ich finde den EUGH-Beschluss konsequent und begrüße diese Konsequenz im Sinne eines einheitlichen Europa: bereits im ersten Beschluss wurde ja gesagt, dass ein Entzug von seiner zeitlichen Wirkung her als nationale Maßnahme auf die Dauer der Sperrfrist beschränkt ist. Und genau das wird sich imho auch mit der 3.Fs-Richtlinie nicht ändern, wenn aus einem kann es ablehnen..., ein lehnt es ab.... wird. Damit ist mit Sicherheit die Sperrfrist gemeint und nicht nationale Spezialitäten nach Ablauf derselbigen. Ich glaube nur Minister Tiefensee hat das etwas falsch verstanden. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:09 |