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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 13:17
Beitrag #2501


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 14:55) *
Kennt jemand die normalen Preise einer Polnischen Fahrschule für die Klasse B ?
Also ohne Vermittler.
Und was kostet eine Wohnsitzanmeldung in Polen?


Kleiner Tip: Check mal UK:

KEIN Fahrschulzwng, gebühren all inn ca. 200 GBP (300EUR) wink.gif
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penny
Beitrag 22.06.2006, 13:58
Beitrag #2502


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aber dort brauch ich doch einen wohnsitz.
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Ziggy Stardust
Beitrag 22.06.2006, 13:59
Beitrag #2503


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Zitat (Kanexy @ 22.06.2006, 13:37) *
Mal eine kleine UMFRAGE:

Gibt es hier CZ-FS Besitzer wo auf dem FS am Punkt8 Des FS der Cz-Wohnort steht???

Bei mir steht der Deutsche Wohnort und das erteilungsdatum ist der 4.05.06 Das würde doch eigentlich auch noch Probleme bei VKR geben oder ????

Mfg Kane


Klar, bei mir steht der CZ-Wohnsitz drin Ausstellungsdatum:15.112004

Gruß Ziggy
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JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 14:05
Beitrag #2504


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Falsch. In UK gibt es keine Meldepflicht. whistling.gif

Hab ein mögliches Vogehen für UK hier schonmal aufgezeigt. Musst mal nach älteren Beiträgen von mir suchen.
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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 14:08
Beitrag #2505


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 13:55) *
Kennt jemand die normalen Preise einer Polnischen Fahrschule für die Klasse B ?
Also ohne Vermittler.
Fahrschule für Inländer: 200,- bis 300,- Euro
Vereidigter Dolmetscher: 50,- Euro
Wohnsitz: Verhandlungsbasis
Das heißt, der Führerschein könnte ohne Anreise & Übernachtung 700,- Euro kosten

Die Vermittler, die mit 999,- Euro locken, geben sich mit dem Preis im Endeffekt nicht zufrieden.


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Kanexy
Beitrag 22.06.2006, 14:12
Beitrag #2506


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Und wieso steht bei 60% von den leuten die ich kenne DER DEUTSCHE WOHNSITZ drin??? Sind die alle falsch ausgestellt worden???

Mfg Kane
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penny
Beitrag 22.06.2006, 14:33
Beitrag #2507


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Den Wohnsitz versuche ich über Verwandschaft zu bekommen. Also ist das ein Problem weniger.
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JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 14:33
Beitrag #2508


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Im anderen Forum ist mittlerweile auch gut Diskussion.
Da melden sich auch öfter mal FEB Mitarbeiter...

http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...c&start=160

So ca. ab Seite 12 wirds richtig Lustig laugh2.gif
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RARex
Beitrag 22.06.2006, 14:52
Beitrag #2509


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Halbritter-Beschluss

mit Kommentierung

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/05/c-227-05.php

Beantragt somit der Inhaber eines gültigen Führerscheins, der nach Ablauf der Sperrfrist für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, bei dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, die Umschreibung seines Führerscheins in einen nationalen Führerschein, nachdem die befristete Verbotsmaßnahme nicht mehr wirksam ist, so kann dieser Mitgliedstaat auch dann keine erneute Überprüfung der Fahreignung des Antragstellers verlangen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften aufgrund von Umständen, die zum Entzug einer zuvor erworbenen Fahrerlaubnis geführt hatten, eine solche Prüfung vorschreiben, sofern diese Umstände vor der Ausstellung des neuen Führerscheins bestanden.
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 14:53
Beitrag #2510





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Aus einem anderen Forum, von einen SB einer FEB, ich zitiere:

Aber um allen mal etwas den Wind aus die Segel zu nehmen, seid beruhigt, es gibt die ersten Landeserlasse zum EuGH-Beschluss. Somit dürften den Fahrerlaubnisbehörden nacheinander klar werden, wie die Verfahrensweise von nun an lautet.

Ich denke, dass sich damit die Grundsatzdiskussion erledigt hat.
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Capture
Beitrag 22.06.2006, 15:14
Beitrag #2511


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Zitat (JoeCool @ 22.06.2006, 16:33) *
Im anderen Forum ist mittlerweile auch gut Diskussion.
Da melden sich auch öfter mal FEB Mitarbeiter...

http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...c&start=160

So ca. ab Seite 12 wirds richtig Lustig laugh2.gif


Eines muss man Volker Kalus lassen, er hat schneid sich der Meute zu stellen (Hut ab) und außerdem herrscht in seinen Forum Zucht und Sitte, da spricht man sich mit Sie an!

Kalus Zitat:

„ Bei weiteren Posting's der Art "Dumm und dämlich" werde ich Sie für das Forum sperren.
Verstehe das als "GELBE KARTE", die im Gegensatz zum Fussball im Widerholungsfall direkt zur roten Karte führt.


((( tztztztz…. immer wieder dieser User aus Berlin wavey.gif )))
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2006, 15:18
Beitrag #2512


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@ Emile Davon lautet das Zitat (bitte deutlicher kenntlich machen!) :
Zitat
Aber um allen mal etwas den Wind aus die Segel zu nehmen, seid beruhigt, es gibt die ersten Landeserlasse zum EuGH-Beschluss. Somit dürften den Fahrerlaubnisbehörden nacheinander klar werden, wie die Verfahrensweise von nun an lautet.

Ich denke, dass sich damit die Grundsatzdiskussion erledigt hat.


Ich denke, daß die Grundsatzdiskussionen noch ein bißchen weitergehen werden ...


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 15:21
Beitrag #2513





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Zitat (Capture @ 22.06.2006, 17:14) *
Eines muss man Volker Kalus lassen, er hat schneid sich der Meute zu stellen (Hut ab).


Das muss man ihm wirklich lassen. Auch wenn ihm zum Schluss die Argumente ausgehen und er von Lexus ziemlich deutlich gestellt wurde. Feigheit ist was anderes.

@/8:

Diskutieren dürfen die meinetwegen noch......
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der Sachse
Beitrag 22.06.2006, 15:23
Beitrag #2514


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.06.2006, 17:18) *
Davon lautet das Zitat:
Zitat
Aber um allen mal etwas den Wind aus die Segel zu nehmen, seid beruhigt, es gibt die ersten Landeserlasse zum EuGH-Beschluss. Somit dürften den Fahrerlaubnisbehörden nacheinander klar werden, wie die Verfahrensweise von nun an lautet.

Ich denke, dass sich damit die Grundsatzdiskussion erledigt hat.


Ich denke, daß die Grundsatzdiskussionen noch ein bißchen weitergehen werden ...



zumindest solange der nicht damit rausrückt was in dem erlass steht. jedenfalls scheint ihm der ganz und gar nicht zu schmecken, sonst hätte der sich schon geäussert whistling.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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K@i
Beitrag 22.06.2006, 15:28
Beitrag #2515


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Zitat (Capture @ 22.06.2006, 14:21) *
, nie hätte ich gedacht dass man in PL FS von D an das KBA meldet.



Meinst du damit PL gibt Meldung an das KBA, wenn sie an einen Deutschen eine Fe ausstellen ? think.gif
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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 15:28
Beitrag #2516


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Zitat (Capture @ 22.06.2006, 16:14) *
((( tztztztz…. immer wieder dieser User aus Berlin wavey.gif )))


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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 15:45
Beitrag #2517





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Zitat (der Sachse @ 22.06.2006, 17:23) *
zumindest solange der nicht damit rausrückt was in dem erlass steht. jedenfalls scheint ihm der ganz und gar nicht zu schmecken, sonst hätte der sich schon geäussert whistling.gif


@sachse:

Jetzt hat er sich geäußert und beim Geschmack hast du anscheinend recht. Andererseits muss jetzt schnell eine Lösung betr. der Chaoten her. Solche Jungs, wie in der Freiburger Sache, dürfen jetzt weiter fahren. Und die viel zitierte Selbstreinigung wird auch nicht so schnell funktionieren.
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Capture
Beitrag 22.06.2006, 15:48
Beitrag #2518


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Zitat (K@i @ 22.06.2006, 17:28) *
Zitat (Capture @ 22.06.2006, 14:21) *

, nie hätte ich gedacht dass man in PL FS von D an das KBA meldet.



Meinst du damit PL gibt Meldung an das KBA, wenn sie an einen Deutschen eine Fe ausstellen ? think.gif


Ja leider
Zumindest in Stettin tun sie das.
Wann hattest Du Deinen PL FS Erwerb ?
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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 15:52
Beitrag #2519


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Ist doch nicht schlimm wenn sie das tun wenn die Sperrzeit abgelaufen ist darfst du ja deine Prüfung machen,und alte Eignungszweifel dürfen ja nicht verwertet werden


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Capture
Beitrag 22.06.2006, 16:10
Beitrag #2520


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Zitat (Asrael @ 22.06.2006, 17:52) *
Ist doch nicht schlimm wenn sie das tun wenn die Sperrzeit abgelaufen ist darfst du ja deine Prüfung machen,und alte Eignungszweifel dürfen ja nicht verwertet werden



Vollkommen richtig asrael !
Eignungszweifel werden kein Angriffspunkt mehr für FSST sein.
und
Wer bis Antragstellung Spätsommer 2005 in die Gesetzeslage zum 17.Okt.2005 in Polen gerutscht ist und jetzt in den nächsten Tagen / Wochen seinen PL FS bekommt, dessen Karte ist auch bei den 185 Tagen Felsensicher und Wasserdicht.
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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 16:17
Beitrag #2521


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Das sage ich ja immer wieder war das erste mal Anfang Mai diesen Jahres in Stettin damit brauchen sich alle die jetzt Ihre FE machen überhaupt keine Sorgen mehr machen


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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 16:32
Beitrag #2522





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Mal eine Frage an die EuGH-Kenner:

Betrefend der Sache aus Freiburg: Wenn sich die FEB dort gem. der Aussage des VG`s weiter querstellt und die Sache dann weiterläuft zum OVG und dieser auch damit argumentiert, dass es aufgrund des Gefährdungspotential des Betroffenen seine Einwände betr. der EuGH-Entscheidungen aufrecht erhält, würde der EuGH bei seiner Meinung bleiben, könnte der EuGH noch nachträglich seine Entscheidungen revidieren oder würde man die Staaten auffordern eigene Wege zu finden?
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JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 16:36
Beitrag #2523


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Zitat (emile @ 22.06.2006, 18:32) *
Mal eine Frage an die EuGH-Kenner:

Betrefend der Sache aus Freiburg: Wenn sich die FEB dort gem. der Aussage des VG`s weiter querstellt und die Sache dann weiterläuft zum OVG und dieser auch damit argumentiert, dass es aufgrund des Gefährdungspotential des Betroffenen seine Einwände betr. der EuGH-Entscheidungen aufrecht erhält, würde der EuGH bei seiner Meinung bleiben, könnte der EuGH noch nachträglich seine Entscheidungen revidieren oder würde man die Staaten auffordern eigene Wege zu finden?


das Gefährdungspotential Argument wurde bereits in beiden vorherigen Vorlagefragen angebracht und hat den EUGH nicht beeindruckt.
Übrigens führe ich grade verschärften Dialog mit einigen FEB Beamten unter:

http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...c&start=170

Ich fürchte, ich werd da bald fürs Forum gesperrt laugh2.gif
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SL_bodensee
Beitrag 22.06.2006, 16:38
Beitrag #2524


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Zitat (emile @ 22.06.2006, 17:45) *
Jetzt hat er sich geäußert und beim Geschmack hast du anscheinend recht. Andererseits muss jetzt schnell eine Lösung betr. der Chaoten her. Solche Jungs, wie in der Freiburger Sache, dürfen jetzt weiter fahren. Und die viel zitierte Selbstreinigung wird auch nicht so schnell funktionieren.


Eine Lösung betreff der Chaoten..........

.......die kann doch ernsthaft nur so aussehen: FS-Entzug als Sanktion. Auflagen hinsichtlich ärztlicher Untersuchungspflicht weit über die Sanktionsmassnahme hinaus. Hilfestellung durch Empfehlung von SHG und/oder Psych.-Betreuung.
Nach Ablauf der Sanktion gibts eine FE - die sofort widerrufen wird, wenn die beizubringenden Untersuchungsergebnisse nicht "passen".

Die Herkunft der FE muss europarechtlichen Normen genügen, fertig.
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JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 16:43
Beitrag #2525


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Lt. fahrerlaubinsrecht forum ist die viel zitierte Amtsanweisung seit gestern raus und sie schreibt vor,
EU-FS künftig gemäss EUGH zu handhaben!

http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...c&start=180
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bardino
Beitrag 22.06.2006, 17:23
Beitrag #2526


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@ Joe Cool

gratuliere zu deinem entschluß auf schadensersatz zu klagen. weiter so!
die unterlagen für meine schadensersatzklage sind bereits beim rechtsanwalt.


mfg bardino
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JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 17:37
Beitrag #2527


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Danke.
bin seit Gespräch mit RA recht zuversichtig. Wäre ja auch noch schöner, schliesslich ist ja tats. enormer Schaden entstanden.
Halte Euch informiert :-))
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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 17:40
Beitrag #2528


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Mal was Neues aus Bayern. Ich habe gerade per E-Mail die Bestätigung einer FEB erhalten, dass jedenfalls die NU eines Mandanten aufgehoben wird. Sogar die Erlaubnis zum Abkratzen des Vermerks ist dabei. Jetzt muss nur noch 1-2 Tage auf die entsprechende Verfügung gewartet werden. Zumindest in BY geht es also voran.


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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 17:48
Beitrag #2529


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Meinst du das wird hier in Hamburg auch der Fall sein bisher habe ich nur gehört nee machen wir nicht und bei einer Umschreibung wollen sie die Wohnsitzregelung prüfen.Angeblich gildet es auch nicht das man Zwei Wohnsitze hat was natürlich nicht richtig ist und Ferienführerscheine sind sowieso ungültig was bitte ist ein Ferien Führerschein???

Unter einen Ferienführerschein verstehe ich das man diesen innerhalb der Ferien machen kann aber in Polen werden sowieso erst die Führerscheine ausgestellt wenn die 185 Tage eingehalten werden-ich habe das Gefühl die wollten mich richtig durcheinander bringen


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Bayer
Beitrag 22.06.2006, 17:52
Beitrag #2530


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Zitat (Asrael @ 22.06.2006, 18:48) *
Ferienführerscheine sind sowieso ungültig was bitte ist ein Ferien Führerschein???


Ein Führerschein der nur während den Schulferien gültig ist ? think.gif
Sicher bin ich mir da aber nicht laugh.gif
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Asrael
Beitrag 22.06.2006, 17:55
Beitrag #2531


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Wie gesagt einige FEB versuchen hier den FE Inhaber richtig durcheinander zu bringen


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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 17:58
Beitrag #2532





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Trotzdem werde ich auch weiterhin abwarten und nicht umschreiben. Meine Bedenken gegen die Kreativität der FEB`s sind noch zu groß.
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lucas
Beitrag 22.06.2006, 18:03
Beitrag #2533


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genau... emile ich traue keinem mehr weder Verwaltung noch Justziz.

Und was bricht man sich dabei ab?

bestenfalls noch Lexus rolleyes.gif
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lucas
Beitrag 22.06.2006, 18:14
Beitrag #2534


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Übrigens schaut noch mal bei Fahrerlaubnisrecht rein (Kalus) der letzte Satz von morty wavey.gif
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THOR
Beitrag 22.06.2006, 18:22
Beitrag #2535


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Kann mal jemand bitte einen Link setzen auf die Beiträge die hier immer erwähnt werden (Lexus, Morty).

Danke. wavey.gif


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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 18:59
Beitrag #2536


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@RA XDiver & @Lexus
Hätte es vielleicht Sinn kurz nach Augsburg zu ziehen, damit ich dort den Antrag auf Aufhebung der Nutzungsuntersagung stellen könnte? blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 19:05
Beitrag #2537


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Nein. Zumindest dann nicht, wenn das Verfahren noch läuft. Anderenfalls, also um einen Antrag nach § 28 Abs. 5 zu stellen, evtl.


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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 19:08
Beitrag #2538





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@thor:
Schau mal hier, zweiter Beitrag (ich bekomme das nicht hin, das posting direkt zu linken)
Beitrag Lexus

Beitrag Morty, lies ab hier bis zum Schluss durch.
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penny
Beitrag 22.06.2006, 19:18
Beitrag #2539


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Zitat
@JoeCool


Du hast den Kalus aber ganz schön saures gegeben im anderen Forum.
Ich hoffe Du wurdest noch nicht gesperrt.
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THOR
Beitrag 22.06.2006, 19:18
Beitrag #2540


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@emile: Danke.

Mal eine ganz andere Frage (hoffe ich habe es nicht überlesen):

Wenn von jemanden eine jetzt eine MPU gefordert wird (z.B. Punkte, gesundheitliche Sachen etc.) und derjenige hat die FE noch kann er die MPU umgehen?

Z.B. Ummelden und sofort die FE umschreiben da ja die neue Behörde zuständig ist.


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JoeCool
Beitrag 22.06.2006, 19:23
Beitrag #2541


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 21:18) *
Zitat
@JoeCool


Du hast den Kalus aber ganz schön saures gegeben im anderen Forum.
Ich hoffe Du wurdest noch nicht gesperrt.


Nein, noch nicht.
mein letzter Beitrag auf folgende Aussage:

"Im Übrigen sind mit jedem EuGH-Urteil neue Erlasse gekommen und die Behörden haben sich angepasst. Nur jetzt ging es einigen Leuten im Forum wohl zu langsam - kann man als Betroffener auch verstehen- und nun, denke ich, wird wieder Ruhe einkehren, Einige erhalten ihre FE, die FEB können sich wieder um die Hauptaufgabe - Sicherheit im Straßenverkehr - kümmern."


So langsam glaube ich doch, die FEB's haben den Inhalt der EUGH Beschlüsse einfach nicht geschnallt. Die raffen ja nichtmal Sinn & Bedeutung Ihres eigenen Berufs!

Wer bitte hat Sie zu Sherriffs der Strasse ernannt? Auf welcher Grundlage basieren obige Behaubtungen?
Sie sind aus beruflicher sicht AMTSGEHIlLFEN bzw. STAATSDIENER.
Weiter nix! Sorry, wenn ich hier jetzt jemanden ins persönliche Nirvana wg. Selbstzweife, Ideologiekrise & l und ruiniertem Selbstwertgefühl stürze. Übrigens alles durchaus Gefühle, die einem Betroffenen noch-Fussgänger dank Ihrer Ignoranz sehr gut bekannt sind.

Schonmal darüber nachgedacht, das Ihre massive Uneinsichtigkeit lt. hoch gepriesener MPU-Psychos idR. EIGNUNGSZWEIFEL untermauern?

Mir bleibt nur Kopfschütteln.


vieleicht wird das ja mein Rauswurf wavey.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 19:32
Beitrag #2542





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@joe cool:

Wenn in einem Krieg der Frieden erklärt wird dann wird auch die Schlacht beendet. Die Soldaten stehen auf und gehen nach Hause. Jederes weitere Scharmützel dient nur der Befriedigung eines niederen Triebes.

Wir alle freuen uns, heute ein wenig mehr Deutlichkeit bekommen zu haben aber Nachtreten ist schlechter Stil. Würde Kalus nicht Kalus heissen dann würde vielleicht der Herr Meier ein solches Forum betreiben.

Auf Teufel komm raus aus einen Forum zu fliegen ist ziemlich infantil. Gebt diesen Leuten keine weiteren Gründe mehr EU-FS-Inhaber zu hassen. Vielleicht wird ein anderer für deine Nummer ziemlichen Wiggel kriegen. Noch kennen wir den Text dieser Weisung nicht.
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ein Bayer
Beitrag 22.06.2006, 20:55
Beitrag #2543


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@RA XDiver

Hallo bin auch schon eininge Zeit auf diesem Portal.
Nun hätte ich mal eine Frage an Ihnen(dich).
Da ich ja auch aus dem Freistaat Bayern komme würde
Ich sehr gerne wissen aus welchem Regierungsbezirk das war.

Ich persönlich habe meinen CZ-FS schon seit fast 2 Jahren und bin noch nie
in eine Kontrolle gekommen.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2006, 21:03
Beitrag #2544


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Zitat
Ich persönlich habe meinen CZ-FS schon seit fast 2 Jahren und bin noch nie
in eine Kontrolle gekommen.

Sei froh. Eigentlich hast Du doch nur Glück gehabt ...
shutup.gif rofl1.gif wavey.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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ein Bayer
Beitrag 22.06.2006, 21:20
Beitrag #2545


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wie meinst du das @strichachtdoktor

waren es nicht die Bayern denen es zu verdanken ist das es den Halbritterbeschluß gibt?
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Gast_emile_*
Beitrag 22.06.2006, 21:26
Beitrag #2546





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@ein Bayer:

wärst du oder ich vor dem Halbritterbeschluss in eine Kontrolle gekommen und hätten die Beamten Meldung an die FSST gemacht dann wäre auch für uns minimal der MPU/NU/VG Zirkus losgegangen. OVG hätten wir uns dann bei Bedarf geben müssen. Und eventuell mehr. Wir sind so durchgeschlüpft. wavey.gif

Den eigentlichen Halbritterbeschluss hat das VG München gezündet.
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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 21:32
Beitrag #2547


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Zitat (RA XDiver @ 22.06.2006, 20:05) *
Zitat (Thommy Bumm @ 22.06.2006, 19:59) *
@RA XDiver & @Lexus
Hätte es vielleicht Sinn kurz nach Augsburg zu ziehen, damit ich dort den Antrag auf Aufhebung der Nutzungsuntersagung stellen könnte? blink.gif
Nein. Zumindest dann nicht, wenn das Verfahren noch läuft. Anderenfalls, also um einen Antrag nach § 28 Abs. 5 zu stellen, evtl.
Mein Fall ist in Berlin abgeschlossen. Ich müsste also einen neuen Verwaltungsakt begründen. Mir wäre es nur wichtig, dass ich bei der Augsburger Fahrerlaubnisbehörde nicht klagen müsste, wie in Berlin. Ich fahre Morgen nämlich nach Augsburg, um einen Freund zu besuchen. Wie lange könnte es dauern, bis die die berliner Akte haben & die NU zurücknehmen könnten? hypocrite.gif

Beschluss des VG Augsburg Au 3 S 06.600 vom 01.06.2006


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RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 21:44
Beitrag #2548


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Zitat
Ich sehr gerne wissen aus welchem Regierungsbezirk das war.


Oh Gott, ich habe die Akte logischerweise nicht unter dem Kopfkissen, aber ich meine Niederbayern oder Schwaben.

Edit: Ich nehme alles zurück: Unterfranken


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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 21:58
Beitrag #2549


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Zitat (RA XDiver @ 22.06.2006, 20:05) *
Anderenfalls, also um einen Antrag nach § 28 Abs. 5 zu stellen, evtl.
Zitat (trixn @ 07.06.2006, 17:33) *
Beschluss des VG Augsburg Au 3 S 06.600 vom 01.06.2006:
Insbesondere kann ein Rechtsschutzbedürfnis wegen Fehlens einer in jedem Fall erforderlichen, aber nicht erteilten Genehmigung zum Gebrauchmachen der ausländischen Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht verneint werden. Die Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV widerspricht europäischem Recht und ist dementsprechend nicht anzuwenden.
@'RA XDiver,
wäre § 28 Abs.1 FeV nicht sinnvoller, um die Nutzungsuntersagung in Bayern aufheben zu lassen?


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mcrevanche
Beitrag 22.06.2006, 22:06
Beitrag #2550


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Hallo! bin neu hier und hoffe auf Hilfe! ...... habe vor ende august in PL den FS zu machen, und die Zusage einer Vermittlungsagentur, selbigen bereits drei Wochen nach Prüfung ausgehändigt zu bekomme, also abwicklung innerhalb von ca. 6 wochen. zu denken gibt mir nur, die 185 tage regelung ab dem 01.07.! Ist das nicht eher eine Zusage, die nicht mehr getroffen werden kann?
Weiterhin bin ich auf der suche nach einer empfehlung bezüglich einer Vermittlung!!
hoffe ihr macht mich schlauer!!
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