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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gallier
Beitrag 23.06.2006, 13:39
Beitrag #2601


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2006, 15:34) *
im Lichte des Halbritter-Beschlusses erneut zu prüfen.



Erklär mir das mal ganz kurz bitte! Versteh ich jetzt nicht ganz.. Warum erneut prüfen?


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RA XDiver
Beitrag 23.06.2006, 13:41
Beitrag #2602


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Im Endeffekt heisst das, drübergucken, aufheben, fertig. cool.gif


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Emilies
Beitrag 23.06.2006, 13:43
Beitrag #2603


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.06.2006, 12:10) *
Eine Umschreibung ist eine Neuerteilung, weil z.B. auch die Gültigkeitsdauer erneuert wird. Es spielt keine Rolle, wie in einem anderen Land erteilt wird, wichtig ist das erteilt wurde.




Hi.
Stimmt diese aussage oder eben nicht?
Kann ich es irgendwo nachlesen?
MfGG
Emilies
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Gallier
Beitrag 23.06.2006, 13:48
Beitrag #2604


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2006, 15:41) *
Im Endeffekt heisst das, drübergucken, aufheben, fertig. cool.gif



OK-DANKE
wavey.gif



EDIT://

Habe gerade meinen RA angerufen und nachgefragt ob er schon Meldung von der FEB hätte...
Er hat mich nur angepflaumt und meinte daß er auch noch was anderes zu tun hätte als sich um meinen Fall zu kümmern und daß ich sowieso nur die 10.-€ Beratungsgutschein bezahlt habe und daß ich wohl eh nicht so schnell meinen D-FE haben muß... Ich sagte das geht Ihn nichts an ob und wann ich meinen Schein umgeschrieben haben möchte-und ja-ich will ihn schnell umgeschrieben haben-will endlich die "A"-FE machen...

So eine Frechheit. Muß ich ihm jetzt schriftlich mitteilen daß er sich meiner Sache nicht mehr annehmen darf/braucht-oder wie läuft das jetzt ab? Ich hab keinen Bock auf so einen Anwalt der mir sagen will wann ich meinen Schein umzuschreiben habe und daß ich ihn jetzt im Moment eh nicht so schnell brauche ranting.gif
Die 10.-€ werd ich wohl in den Wind geschossen haben oder?
10.€ sind für Otto-Normalverdiener nicht viel-jedoch für mich schon...
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bekomme ich vom Gericht nochmals einen Beratungsschein wenn ich denen sage daß ich mit dem "alten" RA nicht zufrieden bin/war oder nicht? Oder soll ich direkt zur FEB gehen und Antrag auf Umschreibung stellen?

Gruß
Gallier


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gerri
Beitrag 23.06.2006, 13:58
Beitrag #2605


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Das bedeutet jetzt wenn ich es richtig verstehe das die Nu. aufgehoben werden bis zur 3 . Fs Rili und dann wieder NUs. verteilt werden..??


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Matte
Beitrag 23.06.2006, 14:09
Beitrag #2606


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Bleibt bitte beim Thema!

@Gallier

Dein Probleme mit deinem Anwalt haben nichts mit dem Thema des EUGH-Thread zu tun. Ich bitte dies hier zu unterlassen!


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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mirko1
Beitrag 23.06.2006, 14:23
Beitrag #2607


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@RAXDiver
also sind wir in BaWü wegen dem VG Freiburg Beschluss die deppen?
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Gallier
Beitrag 23.06.2006, 14:24
Beitrag #2608


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Zitat (Matte @ 23.06.2006, 16:09) *
Bleibt bitte beim Thema!

@Gallier

Dein Probleme mit deinem Anwalt haben nichts mit dem Thema des EUGH-Thread zu tun. Ich bitte dies hier zu unterlassen!




Sorry-tut mir leid!
Kommt nicht mehr vor!


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RA XDiver
Beitrag 23.06.2006, 14:25
Beitrag #2609


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Zitat
also sind wir in BaWü wegen dem VG Freiburg Beschluss die deppen?


Warum? Das VG Freiburg ist nicht der VGH Mannheim. Ein Urteil von dort hat keine Bindingswirkung für andere VG, maximal Signalwirkung. Und inwieweit das so ist, bleibt abzuwarten.


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Freelancer
Beitrag 23.06.2006, 16:30
Beitrag #2610


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@RA XDRIVER

Sicher keine bindende Wirkung, aber wohl richtungsweisend! think.gif
Welches Rundschreiben ist da rausgegangen, von welcher stadt, ?Bez.Reg. Ddorf?
Erneut prüfen, was genau soll nochmal geprüft werden, 185 Tage?


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2006, 16:35
Beitrag #2611


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Zitat
Sicher keine bindende Wirkung, aber wohl richtungsweisend!


Kann sein, muss aber nicht. Genaueres wissen wir erst nach der nächsten VG-Entscheidung. Es kommt oft genug vor, dass ein Gericht eine Mindermeinung ausspricht, welche ein anderes Gericht nicht teilt.

Zitat
Welches Rundschreiben ist da rausgegangen, von welcher stadt, ?Bez.Reg. Ddorf?


Von der BezReg an die unteren Straßenverkehrsbehörden.

Zitat
Erneut prüfen, was genau soll nochmal geprüft werden, 185 Tage?


Wohl eher nicht.


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MaximilianNRW
Beitrag 23.06.2006, 18:36
Beitrag #2612


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Wie lange wird es denn nun noch dauern, bis die NUen aufgehoben werden?
Es sind Ferien jetzt und da würde ich schon ganz gerne mobil sein.
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Karlsbader
Beitrag 23.06.2006, 19:00
Beitrag #2613


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Kann mir jemand helfen!

Suche Artikel Passauer Neue Presse vom 8.6.2006:
-> Kobler will den Idiotentest entschärfen
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darkstar
Beitrag 23.06.2006, 19:08
Beitrag #2614


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Zitat (Karlsbader @ 23.06.2006, 21:00) *
Suche Artikel Passauer Neue Presse vom 8.6.2006:
Kobler will den Idiotentest entschärfen

Was hat das mit der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis zu tun? dry.gif
Dieser Artikel ist via Google innerhalb von 15 Sekunden auffindbar...
klick

mfg
darkstar thread.gif


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Karlsbader
Beitrag 23.06.2006, 20:02
Beitrag #2615


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Danke-

Habe hier in CZ nur länderspez. CZ-Google
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Capture
Beitrag 23.06.2006, 20:40
Beitrag #2616


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Zitat (darkstar @ 23.06.2006, 21:08) *
Zitat (Karlsbader @ 23.06.2006, 21:00) *

Suche Artikel Passauer Neue Presse vom 8.6.2006:
Kobler will den Idiotentest entschärfen

Was hat das mit der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis zu tun? dry.gif
Dieser Artikel ist via Google innerhalb von 15 Sekunden auffindbar...
klick

mfg
darkstar thread.gif


Gemäß ersten Augenscheines hat dieser Artikel tatsächlich nicht viel mit der derzeitigen Diskussion über die 185 Tages Wohnsitzregel zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis zu tun, weil derselbe auch schon 2 Wochen alt ist, was bei der Einschätzung von Rechtslagen bezüglich EU-FE Lichtjahre bedeutet

Allerdings, beim genaueren Lesen zwischen den Zeilen, wird dem zu Recht misstrauischen EU-Führerscheinbesitzer, ein Ausblick auf die nächste Schlacht um die Annerkennung des EU-Führerscheines geboten die, wie bereits von mir befürchtet, auf der Grundlage der 3. Führerscheinrichtlinie ausgetragen wird.

Okay, okay…. cheers.gif
ich will ja mal kein Spielverderber sein, ein Gläschen Sekt dürfen wir uns schon gönnen, während wir mit dem einen Auge das Halbritter Urteil lesen und mit dem anderen die 3. Führerscheinrichtlinie aufmerksam beobachten.
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Kanexy
Beitrag 23.06.2006, 22:36
Beitrag #2617


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Hallo und guten Abend,

ich weiss auch nicht ob man jezt schon wieder zittern sollte??? Schaut euch das mal an :
Auszug aus der 3.Führerscheinrichtlinie

Die Mitgliedstaaten sind zur gegenseitigen Anerkennung bestehender Führerscheine verpflichtet. Aber auch in Zukunft muss der Führerschein in dem Land erworben werden, in dem der Betroffene tatsächlich lebt. Die uneingeschränkte Anerkennung gilt zumindest so lange, wie der Führerscheininhaber seinen Wohnsitz beibehält. Bei einem Wohnsitzwechsel kann der Mitgliedstaat des neuen Wohnsitzes seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und dazu den betreffenden Führerschein umtauschen.

Hier der Link: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-F...px-05-04-EU.htm



was sagt ihr dazu??? think.gif
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mala_fides
Beitrag 24.06.2006, 00:29
Beitrag #2618


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Zitat (Kanexy @ 23.06.2006, 23:36) *
Bei einem Wohnsitzwechsel kann der Mitgliedstaat des neuen Wohnsitzes seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und dazu den betreffenden Führerschein umtauschen.



Moin, das verstehe ich nicht ganz. Also den Inhalt schon, aber würde das nicht entgegen dem Halbritter-Beschluss stehen?

Das wäre doch altes Lied in neuem Gewand. Oder täusche ich mich da? cold.gif


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darkstar
Beitrag 24.06.2006, 00:35
Beitrag #2619


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Zitat
Moin, das verstehe ich nicht ganz. Also den Inhalt schon, aber würde das nicht entgegen dem Halbritter-Beschluss stehen?


Urteile schützen nicht vor neuen Gesetzen oder Richtlinien. Was meinst du warum jetzt einige umschreiben wollen? Weil keiner weiß was die Richtlinie in bezug auf Altfälle aussagt. Im übrigen steht noch gar nicht der genaue Wortlaut fest bzw. wann die Richtlinie in Kraft tritt. Im Hinterkopf behalten würde ich das allerdings schon... think.gif

mfg
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Beitrag 24.06.2006, 00:50
Beitrag #2620


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Zitat (Kanexy @ 24.06.2006, 00:36) *
Hallo und guten Abend,

ich weiss auch nicht ob man jezt schon wieder zittern sollte??? Schaut euch das mal an :
Auszug aus der 3.Führerscheinrichtlinie

Die Mitgliedstaaten sind zur gegenseitigen Anerkennung bestehender Führerscheine verpflichtet. Aber auch in Zukunft muss der Führerschein in dem Land erworben werden, in dem der Betroffene tatsächlich lebt. Die uneingeschränkte Anerkennung gilt zumindest so lange, wie der Führerscheininhaber seinen Wohnsitz beibehält. Bei einem Wohnsitzwechsel kann der Mitgliedstaat des neuen Wohnsitzes seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und dazu den betreffenden Führerschein umtauschen.

Hier der Link: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-F...px-05-04-EU.htm



was sagt ihr dazu??? think.gif




WooW Du machst Deinen „Avatar“ alle Ehre, gut erschnüffelt, informativer Link,

„das ist guter Käse für die Maus,
dann ziehen wir uns doch gleich mal
die Quint-Essenz daraus“



Skizzieren wir den weg einer EU-Richtlinie, zum Beispiel der der 3.Führerscheinrichtlinie:
(Ich wollte immer schon wissen was die in der EU den ganzen Tag so treiben)

1.
Richtlinien werden von den zuständigen Generaldirektionen der Kommission in enger Zusammenarbeit mit nationalen Experten vorbereitet und als Entwurf dem Ministerrat zugeleitet.

2.
Die dort beschlossene Fassung wird sodann von den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments beraten und schließlich dem Plenum zur Abstimmung zugeleitet.

3.
Die vom Parlament beschlossene Version geht wieder an die Kommission zurück und wird dort geprüft.

4.
Ist die Kommission mit dem Text einverstanden, leitet sie die Richtlinie erneut dem Ministerrat zu.
(jetzt wird mir langsam schwindelig)

5.
Dieser (Ministerrat) entscheidet, ob die vom Parlament vorgelegte Fassung bekannt gemacht wird oder ob weitere Beratung erforderlich ist.

„so far so well“

„Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurde am 23. Februar 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die vom Parlament beschlossene Fassung wird zurzeit in der Kommission beraten, bevor sie erneut dem Ministerrat vorgelegt wird. „

Das heißt im Klartext, wir sind bei der Geburt der 3. Rili. bei Punkt 4. angelangt, sollte sie den Punkt 5. durchlaufen haben, kann gemäß Artikel 18 derselben, schon ab dem erscheinen derselben im EU Amtsblatt, bereits frühestens nach dem 20.Tag umgesetzt werden, der maximale Zeitraum zur Umsetzung wurde auf 4 Jahre angesetzt d.h. bis zum Jahr 2009.

Nach der maximalen Umsetzungsfrist bis zum Jahr 2009 haben die einzelnen Staaten noch eine weitere Frist von 2 Jahren ihre Nationalen Vorschriften denen der EU anzupassen.

mmmmhhh Kanexy ?

Was meinst Du, wie lange Deutschland benötigen wird diese Richtlinie nach ihrem erscheinen im EU-Amtsblatt zur ihrer vollen, unbarmherzigen, rücksichtlosen, und brutalsten sowie schnellstmöglichen Umsetzung zu bringen?

Es wäre jetzt ratsam den genauen Inhalt der 3. Rili zu kennen, Gegenstrategien zu Entwickeln und die RA’s unter Euch zu bitten die Frage des Bestandschutzes noch einmal eingehend juristisch zu durchleuchten.


gn8
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Beeblebrox
Beitrag 24.06.2006, 01:12
Beitrag #2621


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So, jetzt trifft es auch Prominente:
http://onunterhaltung.t-online.de/c/82/96/16/8296160.html

Sabine Christiansen hört also auf:
"Die Gründe für diese Entscheidung lägen ... in einer Verlagerung ihres Lebensmittelpunktes ins Ausland."

Die Frau wartet doch garantiert ihre Sperrfrist bis Juli 2007 ab, um dann in Tschechien ihren Führerschein zu machen - unter Einhaltung der 185-Tage-Regelung.

ups, sry for OT, aber ein bisserl Satire hier muss mal sein...

Beeblebrox
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Kanexy
Beitrag 24.06.2006, 10:19
Beitrag #2622


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Zitat (Capture @ 24.06.2006, 01:50) *
mmmmhhh Kanexy ?

Was meinst Du, wie lange Deutschland benötigen wird diese Richtlinie nach ihrem erscheinen im EU-Amtsblatt zur ihrer vollen, unbarmherzigen, rücksichtlosen, und brutalsten sowie schnellstmöglichen Umsetzung zu bringen?





Hmmmmm ich würde sagen sie machen es SCHNELLST MÖGLICH WIRKEND,in ihrer BRUTALSTEN WEISE das heisst spätestens nach 20 TAGEN.

Korrigiert mich wen ich falsch liege!!!

Und wie ist das mit den leuten die zu dem ZEITPUNKT ihren FS schon haben,werden die in Mittleidenschaft gezogen oder wie verfäht der EUGH hof bei solchen fällen,ich meine Beschlüsse können doch nicht RÜCKWIRKEND beschlossen werden,oder irre ich da auch mal wieder. BItte Korrigiert mich.DANKE

Mfg Kane

***** Anmerkung Moderator:

Quote korrigiert. Bitte Fremdtext unbedingt als solchen kenntlich machen.
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Beitrag 24.06.2006, 11:58
Beitrag #2623


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Zitat (Kanexy @ 24.06.2006, 12:19) *
Korrigiert mich wen ich falsch liege!!!

Und wie ist das mit den leuten die zu dem ZEITPUNKT ihren FS schon haben,werden die in Mittleidenschaft gezogen oder wie verfäht der EUGH hof bei solchen fällen,ich meine Beschlüsse können doch nicht RÜCKWIRKEND beschlossen werden,oder irre ich da auch mal wieder. BItte Korrigiert mich.DANKE

Mfg Kane



Zunächst müssen wir uns erst einmal darüber klar werden das wir uns hier ‚ über noch ungelegte Eier’ unterhalten, doch bevor wir noch tiefer in das Privatleben von Frau Christiansen eintauchen oder uns ‚Kochrezepte’ austauschen, erörtere ich lieber die Auswirkungen der 3. Führerscheinrichtlinie.

Der von Dir Zitierte Auszug aus dem Richtlinienentwurf bezüglich der Wohnsitzfrage ist einer der weniger relevanten, hierzu wird es keine umwerfenden Veränderungen zu der bestehenden 2. Richtlinie geben.

Viel erheblicher, wird dieser Passus in seinen Auswirkungen auf unsere EU-Führerscheine haben:

(Nennen wir ihn den Deutschland Passus.)

„Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.“

Hierzu passend das Zitat von ‚Schorschi Schmid:

„Gerade Verkehrsteilnehmer mit Alkohol- oder Drogenproblemen seien eine große Gefahr, „die nur mittels MPU wirksam ausgeschlossen werden können“.
Doch bald soll ein wenig Licht ins Dunkel kommen, glaubt Schmid: „Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die voraussichtlich in wenigen Monaten kommen wird, bekommen wir verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen.“

Was sich einer der Speerspitzen der ‚Pro MPU’ Fraktion unter verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellt kann man sich ausmalen.

Ob den nun unsere alten Eu-FS, nach dem Inkrafttreten der 3.Rili gleichfalls unter dieselbe fallen dass wird die Beantwortung der Fragestellung nach dem ‚Bestandsschutz’ klären.
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K@i
Beitrag 24.06.2006, 12:00
Beitrag #2624


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Zitat (Kanexy @ 24.06.2006, 12:19) *
Und wie ist das mit den leuten die zu dem ZEITPUNKT ihren FS schon haben,werden die in Mittleidenschaft gezogen oder wie verfäht der EUGH hof bei solchen fällen,ich meine Beschlüsse können doch nicht RÜCKWIRKEND beschlossen werden,oder irre ich da auch mal wieder. BItte Korrigiert mich.DANKE

Mfg Kane


Die neue Richtlinie zählt ab dann wenn sie in Kraft tritt, auch wenn man schon einen EU-Schein hat zählen die neuen Bedingungen.


Besitzstandswahrung wird wohl darauf nicht wirken ! whistling.gif

Ist mal meine Meinung ! wavey.gif
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Beitrag 24.06.2006, 12:38
Beitrag #2625


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Zitat (K@i @ 24.06.2006, 14:00) *
Besitzstandswahrung wird wohl darauf nicht wirken ! whistling.gif



Die Fragestellung bezüglich des Bestandschutzes unserer EU-FS nach der 3. Rili. ist ‚streitig’ und von diesem Begriff leben zigtausende Juristen, auch die des Eugh. smartass.gif

Sieht man sich den Artikel 18 (4 Jahresfrist) der Richtlinie an, so könnte man denken das es zumindest für diesen Zeitraum einen Bestandsschutz für alte EU-FS gibt, ansonsten wäre der Grundsatz der gegenseiten Anerkennung ausgebelt, der sich mit Sicherheit in der 3.Rili befinden wird. book.gif
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K@i
Beitrag 24.06.2006, 12:59
Beitrag #2626


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Du kannst in Deutschland nicht auf ein Dukoment aus Polen/CZ Bestandschutz haben !

Der Bestandschutz hättest du wenn überhaupt nur im Ausstellerland !
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Beitrag 24.06.2006, 13:19
Beitrag #2627


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Falls der "Deutschland Passus" in dieser Form so kommen sollte gebe ich Dir recht, dann wird es verdammt eng!

*seufz*
Die Häme der "Pro MPU" Fraktion klingt mir jetzt schon in den Ohren:

"Das habt Ihr nun davon, Ihr habt nach EU-Recht geschrieen und jetzt bekommt Ihr es serviert"
(welch Ironie)


Aber…
"Nach letzten Äußerungen beider Seiten bestehen noch erheblich unterschiedliche Auffassungen zwischen Kommission und Parlament. Dies betrifft namentlich den Zwangsumtausch alter Führerscheine und andere die Bürger belastende Regelungen".
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Asrael
Beitrag 24.06.2006, 14:23
Beitrag #2628


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Leute macht euch doch keine Sorgen um Sachen die es noch garnicht gibt-ich denke das D unsere Fe anerkennen muß auch nach der neuen Richtlinie wie Lexus einmal sagte in der Richtlinie werden wir die Punkte wieder finden die bei Kapper und Halbritter verhandelt wurden sind und die sind für uns positiv.
Überlegt wie viele Personen dann ohne Führerschein dastehen,das ist für mich alles unvorstellbar zuerst anerkannt und dann wieder nicht vergesst es Leute


--------------------
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K@i
Beitrag 24.06.2006, 14:29
Beitrag #2629


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Ich weis nit, man wollte doch den FE-Touris, stoppen und das waren nit nur Deutschland´s Wunsch .... darin waren sich alle Minister einig.
Ich denke wenn man so denkt, träumt man mehr !
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GSX-R
Beitrag 24.06.2006, 14:47
Beitrag #2630


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Zitat (Capture @ 24.06.2006, 13:19) *
Die Häme der ‚Pro MPU’ Fraktion klingt mir jetzt schon in den Ohren:

Ob die kommt wollen wir erst mal sehen. Allerdings hat sich die Kontrafraktion diesbezüglich nicht gerade zurückgehalten, als das Halbritterurteil feststand, oder? wink.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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der Sachse
Beitrag 24.06.2006, 15:11
Beitrag #2631


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Zitat (Capture @ 24.06.2006, 15:19) *
Falls der „ Deutschland Passus „ in dieser Form so kommen sollte gebe ich Dir recht, dann wird es verdammt eng!


und genau aus dem grund habe ich meinen Pl schein umschreiben lassen. einen d-fs müssen die ja wohl anerkennen, und wegnehmen können sie den mir auch nicht mehr wenn ich keine neue sch.... baue.
ausserdem haben die meinen pl schein in dem moment anerkannt, als sie mir aufgrund meiner pl-fe, eine deutsche gegeben haben smile.gif


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sifis
Beitrag 24.06.2006, 16:10
Beitrag #2632


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Zitat (K@i @ 24.06.2006, 14:59) *
Du kannst in Deutschland nicht auf ein Dukoment aus Polen/CZ Bestandschutz haben !


richtig!

man kann auf kein ausländisches dokument bestandschutz von D verlangen

anderseitz muss sich D an regeln halten die die EU vorgiebt

ein beispiel: ich kann von D kein bestandschutz verlangen auf mein pass oder personal ausweis, trotzdem hab ich beide dokumente und die sind gültig und anzuerkennen und keine D behörde dürfte auch nur ansatzweise darin herumpfuschen (anschauen und dankent nicken, mehr nicht)
(so sind die regeln der EU an die sich D auch halten muss)

und so wird es auch in zukunft bleiben, zusätzlich für alle dokumente für die die EU die regeln aufstellt


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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sifis
Beitrag 24.06.2006, 16:29
Beitrag #2633


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Zitat (der Sachse @ 24.06.2006, 17:11) *
Zitat (Capture @ 24.06.2006, 15:19) *




Falls der „ Deutschland Passus „ in dieser Form so kommen sollte gebe ich Dir recht, dann wird es verdammt eng!


und genau aus dem grund habe ich meinen Pl schein umschreiben lassen. einen d-fs müssen die ja wohl anerkennen, und wegnehmen können sie den mir auch nicht mehr wenn ich keine neue sch.... baue.
ausserdem haben die meinen pl schein in dem moment anerkannt, als sie mir aufgrund meiner pl-fe, eine deutsche gegeben haben smile.gif


um die anerkennung geht es doch gar nicht mehr!

aber ich hätte eine frage an dich:

denkst du das deine akte durch die umschreibung erloschen ist?

nein! ist sie nicht! das gegenteil wäre utopie

also hast du dich freiwillig in die höhle des löwen begeben, kannst nicht mehr raus, was dir über bleibt ist warten bist der löwe aufwacht und dich frist, sorry


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Capture
Beitrag 24.06.2006, 17:29
Beitrag #2634


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Zitat (Asrael @ 24.06.2006, 16:23) *
Leute macht euch doch keine Sorgen ....


tztztztztz asrael….

Hast Du schon mal einen dieser wunderschönen CZ FS Karten in Deinen Händen gehalten?

Der CZ „Ridicsky Prukaz“ ist mit Abstand der schönste aller EU FS Karten Dokumente und gleichsam einer Fälschungssichersten.
Ich liebe meine CZ FS Karte über alles, gleich einem eigenem Kind, mindestens 2 mal am Tag hole ich ihn aus der eigens dafür angefertigten Schatulle her raus und betrachte mir denselben.
Ich kann hierbei nur schwerlich der Versuchung widerstehen die Oberflächengravuren der Karte durch reiben mit meinen Fingern abzutasten.

Ein CZ Kommissar hat mir mal mit einen Augenzwinkern erzählt, das in der Mitte zwischen dem Plastik, unsichtbar für das Auge, der erste Artikel der CZ Verfassung mit ein geschweißt wurde der sich auf die Freiheit und die Würde des Menschen bezieht.

Selbst das Feuer eines Diamanten erblasst wenn man den „Ridicsky Prukaz“ unter das UV –Licht hält.
Wußtest Du dass die CZ FS Karte in AUT - Wien in der dortigen Bundesdruckerei hergestellt wird und dass das Design derselben von einem Künstler von Florenz entworfen wurde?

In anbetracht des zuvor geschilderten sowie unter Einbeziehung der Begehrlichkeiten der D FEB gegenüber meinem kleinen ‚Baby’, stellst Du allem ernstes die These auf…

„ Ich soll mir keine Sorgen machen….“


Das war meine Art von Satire und TOTAL offtopic.gif
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sifis
Beitrag 24.06.2006, 17:53
Beitrag #2635


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@ capture

ja aber auch devinitiv nein,


wo und wie und was ? SIE AUSGEDRUCKT werden ist nebensächlich, haubtsache legal und das kann nur das austellerland beurteilen (hauptsache EU-Mitgliedsland) (


PS: der "euro" ist auch legal (der echte zumindestens)


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der Sachse
Beitrag 24.06.2006, 18:12
Beitrag #2636


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Zitat (sifis @ 24.06.2006, 18:29) *
Falls der „ Deutschland Passus „ in dieser Form so kommen sollte gebe ich Dir recht, dann wird es verdammt eng!



um die anerkennung geht es doch gar nicht mehr!

aber ich hätte eine frage an dich:

denkst du das deine akte durch die umschreibung erloschen ist?

nein! ist sie nicht! das gegenteil wäre utopie

also hast du dich freiwillig in die höhle des löwen begeben, kannst nicht mehr raus, was dir über bleibt ist warten bist der löwe aufwacht und dich frist, sorry


@ sifis.
ich habe mich, bevor ich die umschreibung beantragt habe, von meinem anwalt(verkehrs&verwaltungsrecht) beraten lassen. der sagt mir das nach der umschreibung nichts mehr von der feb kommen kann (vorausgesetzt das keine neuen eignungszweifel dazukommen), auch lexus war der meinung.jetzt kommst du daher und willst mir sowas erzählen. sorry, aber wenn mir 2 anwälte erzählen das es ok ist, und du erzählst mir das der große böse wolf, äh, der löwe kommt, was denkst du was ich da wohl glaube, zumal du ja auch kein anwalt bist.
meine akte wird natürlich nicht gelöscht, nur eben die alten eignungszweifel dürfen nicht mehr verwendet werden, wobei auch wieder voraussetzung ist, das nichts neues dazu kommt.
ich gönne ja auch jeden seine meinung, aber wie du das hier mit absoluter sicherheit erzählst ist fast schon etwas gefährlich. hast du mal drüber nachgedacht das, wenn der "deutsche passus" in der 3 rili stehen sollte, und einer glaubt das was du schreibst, lässt wegen deiner meinung nicht umschreiben, das der dann evtl. wieder solange im tarnmodus fahren muss bis der eugh diesen passus wieder kickt, wobei das ja noch das geringste übel wäre, schlimmer wäre die nichtanerkennung (auch wenn sie nur vorübergehend ist.)
ich bin der meinung das jeder selber wissen muss ob er umschreibt oder nicht.
ich werde auch nicht so richtig schlau aus dir, einmal schreibst du das die mpu am ende ist, und jetzt kommt wieder der "löwe" der hunger hat. think.gif


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sifis
Beitrag 24.06.2006, 18:31
Beitrag #2637


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Zitat (der Sachse @ 24.06.2006, 20:12) *
Zitat (sifis @ 24.06.2006, 18:29) *




Falls der „ Deutschland Passus „ in dieser Form so kommen sollte gebe ich Dir recht, dann wird es verdammt eng!



um die anerkennung geht es doch gar nicht mehr!

aber ich hätte eine frage an dich:

denkst du das deine akte durch die umschreibung erloschen ist?

nein! ist sie nicht! das gegenteil wäre utopie

also hast du dich freiwillig in die höhle des löwen begeben, kannst nicht mehr raus, was dir über bleibt ist warten bist der löwe aufwacht und dich frist, sorry


l
ich bin der meinung das jeder selber wissen muss ob er umschreibt oder nicht.


ein mann ein wort!

DAS war nur eine anregung zum nachdenken, kein entschluss (aufforderung) zum handeln und wie du schon sagtest "jeder muss es selber wissen"

DU hast dich entschieden und gehandelt, respekt

die resultate deiner entscheidung trägst allerdings nur du



ps: ich habe drei anwälte in "brot und wasser" UND keine RSV, also was meinst du wer arbeitet intensiever


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mirko1
Beitrag 25.06.2006, 00:32
Beitrag #2638


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@sachse
also hast du deinen D-FS schon in der Tasche?
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Weißnichtsogenau
Beitrag 25.06.2006, 11:52
Beitrag #2639


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@ mirko1
"Sachse" hat seinen FS noch nicht in der Tasche. Er hat aber die Umschreibung vor, ich glaube, 2 Wochen beantragt. Das dauert aber in der Regel auch 3-4 Wochen ehe er den "neuen" FS dann abholen kann.
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Perplex
Beitrag 25.06.2006, 15:18
Beitrag #2640


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2006, 14:34) *
Von der Bezirksregierung Düsseldorf erreicht mich soeben die Mitteilung, dass eine Rundverfügung erlassen wurde, nach der alle Fahrerlaubnisbehörden aufgefordert werden, die anliegenden Fälle im Lichte des Halbritter-Beschlusses erneut zu prüfen.
Was soll das jetzt heißen? blink.gif Bin ich jetzt etwa umsonst nach Augsburg gefahren, um, nach polizeilicher Ummeldung, dort meinen CZ-Führerschein umzuschreiben. unsure.gif Könnte ich das jetzt etwa ganz normal in Berlin erledigen? Ich traue den Sachbearbeitern in Berlin nicht, weil es böswillige Menschen zu sein scheinen. ranting.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.06.2006, 16:35
Beitrag #2641


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Ich glaube nicht, dass die Rundverfügung der BezReg Ddorf irgendwie für Berlin relevant ist. wink.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 25.06.2006, 17:21
Beitrag #2642


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Ab wann greift die Verfügung denn? Können die Behörden dann trotzdem noch wochenlang rumhampeln oder ist jetzt eine schnelle Bearbeitung zu erwarten?
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RA XDiver
Beitrag 25.06.2006, 17:23
Beitrag #2643


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Laut E-Mail der BezReg soll die Bearbeitung kurzfristig erfolgen.


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bazi
Beitrag 25.06.2006, 18:27
Beitrag #2644


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ebensolches weiss ich vom VG Regensburg, ich bin selber betroffen:

.... die Kammer wird daher ihre bisherige Rechtsprechung ändern, ................................

.................damit wird die Klage voraussichtlich Erfolg haben.

AZ: RO 5 K 06.1224 v. 12.06.2006

Gruß vom Bazi.


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MaximilianNRW
Beitrag 25.06.2006, 18:53
Beitrag #2645


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Na, denn warte ich mal auf den erlösenden Anruf.
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bazi
Beitrag 25.06.2006, 19:09
Beitrag #2646


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ja, aber dann rein in den Wagen und ab!!!!

Bazi


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Kanexy
Beitrag 25.06.2006, 21:53
Beitrag #2647


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Hallo und guten Abend,

was sagt ihr dazu,w unsure.gif as soll man davon noch halten? Wieder weiterzittern (TARNMODUS) ???


1. Der Entscheidung des EUGH im Fall Halbritter kann nicht die generelle Aussage entnommen werden, dass ein Gebrauchmachen von der Ausnahmeermächtigung des Art.8 Abs.2 der Richtlinie auch dann grundsätzlich richtlinienwidrig sein soll,

wenn offensichtlich eine medizinisch-psychologische Überprüfung der Fahreignung durch den anderen Mitgliedstaat vor Ausstellung der neuen Fahrerlaubnis überhaupt nicht stattgefunden hat,
wenn dem anderen Mitgliedsstaat der vorangegangene Entzug der deutschen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis gar nicht bekannt war oder gar vorsätzlich verschwiegen wurde und
wenn schließlich zu keinem Zeitpunkt ein dauerhafter Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers in dem anderen Mitgliedsstaat bestand, d.h. wenn sich der betreffende Inhaber nach vorangegangenem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis die ausländische Fahrerlaubnis ausweislich solcher Umstände ganz offensichtlich allein zu dem Zweck beschafft hat, die Folgen des Entzugs seiner nationalen Fahrerlaubnis zu umgehen.
2. Besteht die nationale Fahrerlaubnisbehörde in einem solchen Fall auf einem Eignungsnachweis, so greift sie damit nicht in die Prüfungskompetenz der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde ein, wenn diese von ihrer Prüfungskompetenz aufgrund von Unkenntnis bzw. möglicherweise sogar vorsätzlicher Täuschung durch einen die Fahrerlaubnis beantragenden Ausländer zu diesem Punkt gar keinen Gebrauch gemacht hat und auch gar nicht machen konnte. Ein Aussagegehalt dahingehend, der Fahrerlaubnisinhaber sei „trotz des früheren Eignungsmangels nun wieder zum Führen eines Fahrzeugs geeignet“ kann der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vielmehr gar nicht zukommen.

Hier die Quelle http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...665&ID=7704
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bazi
Beitrag 25.06.2006, 22:37
Beitrag #2648


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Dummfug !!!
nächste Woche fahr ich wieder !
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Beitrag 26.06.2006, 09:36
Beitrag #2649


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Schaut es euch an....


http://www.handelsblatt.com/Auto/Recht-Ste...nnt-werden.html


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Beitrag 26.06.2006, 09:54
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Zitat (gerri @ 26.06.2006, 11:36) *
Schaut es euch an....


http://www.handelsblatt.com/Auto/Recht-Ste...nnt-werden.html


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Da steht aber, Autofahrer, denen vor der EUGH entscheidung eine Geldstrafe.... also nicht über die, denen nachher Unbill zugefügt wurde.
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