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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
SL_bodensee
Beitrag 26.06.2006, 09:57
Beitrag #2651


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Zitat (gerri @ 26.06.2006, 11:36) *
Schaut es euch an....


http://www.handelsblatt.com/Auto/Recht-Ste...nnt-werden.html


Nichts mit Schadensersatz think.gif



Abwarten.

Bei Entscheidungen der höchsten Instanz, die gegen die EuGh-Auslegung laufen, kann die Schadenersatzfrage durchaus interessant werden.
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bardino
Beitrag 26.06.2006, 11:35
Beitrag #2652


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Ich denke, Schadensersatzklagen haben nach dem Kapper-Urteil Aussicht auf Erfolg. Ab diesem Zeitpunkt hätten die FEBs einfach anders entscheiden müssen. Ich versuche es auf jeden Fall.
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Adabei2005
Beitrag 26.06.2006, 11:59
Beitrag #2653


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Von einem Mitarbeiter der FEB Freising (Bayern) habe ich folgende Aussage:
Letzten Freitag sei die Anweisung eingetroffen, alle offenen, d.h. noch nicht rechtskräftig gewordenen Bescheide aufzuheben. Für alle die bereits eine rechtskräftige Nutzungsuntersagung haben, wird es eine gesonderte Anweisung geben.
Wann diese zu erwarten sei und wie sie lautet, wusste er er nicht. Er könnte sich aber vorstellen,
dass auch hierin die Anweisung lautet, die Bescheide zurückzunehmen, soweit keine neuen Eignungszweifel
hinzugekommen sind (wie auch !!??)
Anscheinend gibt es juristische Probleme bei der Regierung von Oberbayern in Bezug auf die rechtskräftig gewordenen Bescheide.

Es würde ihn sehr wundern, wenn zumindest in Bayern von einer FEB anders verfahren würde.
Kann es sein, dass die bayrischen NU die bereits zurückgenommen waren, noch vor Gericht verhandelt wurden, oder wg. Wiederspruchs noch nicht rechtskräftig waren??

Die juristische Auslegung der Aussage überlasse ich den Fachleuten, aber ich persönlich
finde die Unterscheidung rechtskräftig/noch offen als sehr ungerecht. think.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 26.06.2006, 12:04
Beitrag #2654


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Gegen wen willst Du klagen? Die FEB verstecken sich hinter den Gerichten, die ihnen Recht gegeben haben.
Willst Du die Gerichte verklagen?

Rechtsbeugung ist es auch nicht, weil niemand einen Vorteil davon hatte.

Der gelackmeierte ist immer der Betroffene. Ich hab schon oft genug sowas mitgemacht und habe da mittlerweile ziemlich resigniert.

Das ist wohl das, wo man den Bürger hier hinhaben will.
Schnautze halten und alles hinnehmen.
Wenn nicht, gibts solange Prügel, bis Du so weit bist.

Zitat (Adabei2005 @ 26.06.2006, 13:59) *
Von einem Mitarbeiter der FEB Freising (Bayern) habe ich folgende Aussage:
Letzten Freitag sei die Anweisung eingetroffen, alle offenen, d.h. noch nicht rechtskräftig gewordenen Bescheide aufzuheben. Für alle die bereits eine rechtskräftige Nutzungsuntersagung haben, wird es eine gesonderte Anweisung geben.



Das könnte ein Indiz dafür sein, dass man sich vor Schadensersatz drücken will.
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RARex
Beitrag 26.06.2006, 12:23
Beitrag #2655


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§ 339 StGB

" ein Richter........, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache.....ZUM NACHTEIL einer Partei einer Beugung des Rechts...."
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lucas
Beitrag 26.06.2006, 12:27
Beitrag #2656


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...dann must du ihm aber auch Vorsatz nachweisen
was wohl schier unmöglich ist.
Die sichern sich schon ab, keine Sorge. whistling.gif
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RARex
Beitrag 26.06.2006, 12:33
Beitrag #2657


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Bedingter Vorsatz genügt.
Aber der Weg über § 339 StGB scheint eh aussichtslos.
Interessanter dürfte wohl der Weg über die mögliche Amtshaftung sein § 839 BGB iVm. Art. 34 GG sein.
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MaximilianNRW
Beitrag 26.06.2006, 12:34
Beitrag #2658


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Ich hatte da mal im Internet gestöbert, zu Anklagen gegen Richter kam es nur, wenn z.B. dann in einer Sache die eigene Tochter des Richters bevorzugt wurde, der Richter sogar noch von einem Kollegen darauf hingesiesen wurde, dass er sich eigentlich befangen erklären müsste. Meiner Erinnerung nach wurde der dann noch nicht mal verurteilt. Also diese Schiene können wir ganz getrost vergessen.
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bardino
Beitrag 26.06.2006, 13:17
Beitrag #2659


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Zitat (MaximilianNRW @ 26.06.2006, 14:04) *
Gegen wen willst Du klagen? Die FEB verstecken sich hinter den Gerichten, die ihnen Recht gegeben haben.
Willst Du die Gerichte verklagen?



Wer sagt denn, dass in jedem Fall die Gerichte hinter den FEBs stehen? Wie kommt es denn dann überhaupt zu Vorlagefragen beim EuGH? Fakt ist, das ich seit Kapper hätte fahren dürfen und mir das verweigert wurde. Genaueres, wenn mein Advokat die Unterlagen gesichtet hat.

Wenn jeder so wie Du den Kopf in den Sand steckt, gäbe es heute weder Kapper noch Halbritter
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Gallier
Beitrag 26.06.2006, 13:27
Beitrag #2660


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In NÜRNBERG nichts neues...
Laut telefonischer Auskunft warte man immer noch auf Anweisungen. Bis dahin ruhen sämtliche Anträge...
Auch wurde mir gesagt daß jetzt von der Bundesregierung nach Mitteln und Wegen gesucht wird einem die Umschreibung einer CZ/PL/...FE verweigern zu können und weiterhin MPU-Aufforderungen zu vergeben!

Der Typ meinte daß meine Akte so dick wäre daß es schon 2 Menschen Bedarf um die Akte transportieren zu können rofl1.gif tongue.gif
Ich solle mich nicht zu früh freuen... Es werden Mittel und Wege gefunden werden um uns(mich) von Deutschen Straßen fern zu halten unsure.gif
Wenn alles für Deutschland schief laufen sollte, dann sollte ich besser meine CZ FE behalten-denn bei Antrag auf Umschreibung/Erweiterung können die ALTEN EIGNUNGSZWEIFEL herangezogen werden think.gif
Die MPU ist in Deutschland das Maß der Dinge... Das waren die Worte des stellvertretenden Leiters der FEB Nürnberg...

Bin jetzt nicht mehr so erfreut wie kurz nach dem Halbritter Beschluß crybaby.gif


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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pascal344
Beitrag 26.06.2006, 13:40
Beitrag #2661


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Zitat (Gallier @ 26.06.2006, 15:27) *
denn bei Antrag auf Umschreibung/Erweiterung können die ALTEN EIGNUNGSZWEIFEL herangezogen werden


Sie werden niemals aufgeben, irgendwas zaubern die sich schon noch aus dem Hut, und wieder etwas Zeit gewinnen, bis die 3. Richtlinie nach D-Vorstellung auf den Markt geschmissen wird.



Von einer Anerkennung sind wir jedenfalls noch Lichtjahre entfernt whistling.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 26.06.2006, 13:42
Beitrag #2662


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Zitat (bardino @ 26.06.2006, 15:17) *
Zitat (MaximilianNRW @ 26.06.2006, 14:04) *

Gegen wen willst Du klagen? Die FEB verstecken sich hinter den Gerichten, die ihnen Recht gegeben haben.
Willst Du die Gerichte verklagen?



Wer sagt denn, dass in jedem Fall die Gerichte hinter den FEBs stehen? Wie kommt es denn dann überhaupt zu Vorlagefragen beim EuGH? Fakt ist, das ich seit Kapper hätte fahren dürfen und mir das verweigert wurde. Genaueres, wenn mein Advokat die Unterlagen gesichtet hat.

Wenn jeder so wie Du den Kopf in den Sand steckt, gäbe es heute weder Kapper noch Halbritter



1. Mein Kopf ist seit gut 30 Jahren nicht im Sand. Und ich habe den auch in noch ganz anderen Sachen nicht im Sand gehabt.

2. Die FEB sagen ganz einfach, dass die Gerichte in der Mehrzahl für MPU entschieden haben und schon sind sie auf der sicheren Seite.

3. Nimm zur Kenntnis, dass auch ich nicht nur einen RA an der Sache hatte. Eine Entschädigung bekam ich bisher nicht. Und da waren auch noch ganz andere Sachen im Spiel.

4. Hast Du denn Quittungen gesammelt? Oder willst Du auf entgangene Lebensfreude klagen?

Wie naiv bist Du?
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Capture
Beitrag 26.06.2006, 14:23
Beitrag #2663


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Zitat (pascal344 @ 26.06.2006, 15:40) *
Sie werden niemals aufgeben, irgendwas zaubern die sich schon noch aus dem Hut, und wieder etwas Zeit gewinnen, bis die 3. Richtlinie nach D-Vorstellung auf den Markt geschmissen wird.
Von einer Anerkennung sind wir jedenfalls noch Lichtjahre entfernt whistling.gif


*seufz* ...wie recht Du hast

Euere Ungeduld bei der Beitreibung Euerer Schadensersatzansprüche in allen Ehren….aber Ihr tut gerade so als seien wir schon durch das Thema "Halbritter" durch ….dass sind wir noch nicht.

Neues von der Annerkennungsfront…
Hess. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Fachreferat Verkehr "Herr ********"
Zitat aus dem Sinn nach einen Telefonat:

"Das kurz nach dem Halbritterbeschluss gefällte Urteil vom VG Wiesbaden steht z.Z. im Eilverfahren beim VGH Kassel an, es würde wenig Sinn machen jetzt schon einen Richtungswechsel zu veranlassen und der VGH Hessen würde dem ganzen in vielleicht in ca. 3 Wochen widersprechen, Bay., BW, hätten vorschnell gehandelt."
******** weiter:
"Zurzeit seien aber alle NU, MPU Anordnungen für EU FS auf Eis gelegt, falls der VGH im Sinne des Halbritterbeschlusses Urteilt würde man umgehend so verfahren wie in BW und Bay."

Hieraus resultierend wird der Hess. VGH das erste Gericht auf OVG Ebene sein das einen Beschluss in 2. Instanz eines anderen VG nach Halbritter zu beschließen hat.
Besonders pikant, unser VGH hat schon in 2 Eilverfahren gegen den Eugh./ EU-FS beschlossen.


(ups sorry ich wollte nicht beim ausrechnen des Regresses stören....) blushing.gif

----------
*** Anmerkung Admin: Klarnamen anonymisiert

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 26.06.2006, 16:43
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bardino
Beitrag 26.06.2006, 15:31
Beitrag #2664


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Zitat (MaximilianNRW @ 26.06.2006, 15:42) *
1. Mein Kopf ist seit gut 30 Jahren nicht im Sand. Und ich habe den auch in noch ganz anderen Sachen nicht im Sand gehabt.

2. Die FEB sagen ganz einfach, dass die Gerichte in der Mehrzahl für MPU entschieden haben und schon sind sie auf der sicheren Seite.

3. Nimm zur Kenntnis, dass auch ich nicht nur einen RA an der Sache hatte. Eine Entschädigung bekam ich bisher nicht. Und da waren auch noch ganz andere Sachen im Spiel.

4. Hast Du denn Quittungen gesammelt? Oder willst Du auf entgangene Lebensfreude klagen?

Wie naiv bist Du?


zu 1. Freut mich für Dich lieber Maximilian!

zu2. Nimm zur Kenntnis, dass Kapper schlicht ignoriert wurde und das ist der Knackpunkt

zu3. Vielleicht lag es an deinen RAs oder an deinen ganz anderen Sachen, die da noch im Spiel waren ? Oder ist jeder RA, der da eine Chance sieht, nur geldgeil und kennt sich nicht aus ?

zu4. Wenn das Deine Argumente waren, wundert mich nichts mehr.


Grüße nach NRW
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der Sachse
Beitrag 26.06.2006, 16:36
Beitrag #2665


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Zitat (Capture @ 26.06.2006, 16:23) *
Hieraus resultierend wird der Hess. VGH das erste Gericht auf OVG Ebene sein das einen Beschluss in 2. Instanz eines anderen VG nach Halbritter zu beschließen hat.
Besonders pikant, unser VGH hat schon in 2 Eilverfahren gegen den Eugh./ EU-FS beschlossen.


ich denke das auch der vgh nach eu recht urteilen muss. wenn der gegen kapper und halbritter entscheiden sollte, kann ich mir nicht vorstellen das sich das der eugh bieten lässt. wäre dann doch in etwa so, als wenn ein deutscher richter vor die eugh tür schei.... würde.(bildlich gesprochen)
das der vgh schon 2x gegen eufs entschieden hat ist eigentlich egal,spätestens nach halbritter ist die rechtslage eindeutig, und auch, oder gerade, ein vhg hat sich an eu recht zu halten, auch wenn das manchen in D nicht so recht passt smile.gif


--------------------
*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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bardino
Beitrag 26.06.2006, 18:08
Beitrag #2666


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Zitat (Capture @ 26.06.2006, 16:23) *
Neues von der Annerkennungsfront…
Hess. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Fachreferat Verkehr "Herr ********"
Zitat aus dem Sinn nach einen Telefonat:

"Das kurz nach dem Halbritterbeschluss gefällte Urteil vom VG Wiesbaden steht z.Z. im Eilverfahren beim VGH Kassel an, es würde wenig Sinn machen jetzt schon einen Richtungswechsel zu veranlassen und der VGH Hessen würde dem ganzen in vielleicht in ca. 3 Wochen widersprechen, Bay., BW, hätten vorschnell gehandelt."
******** weiter:
"Zurzeit seien aber alle NU, MPU Anordnungen für EU FS auf Eis gelegt, falls der VGH im Sinne des Halbritterbeschlusses Urteilt würde man umgehend so verfahren wie in BW und Bay."

Hieraus resultierend wird der Hess. VGH das erste Gericht auf OVG Ebene sein das einen Beschluss in 2. Instanz eines anderen VG nach Halbritter zu beschließen hat.
Besonders pikant, unser VGH hat schon in 2 Eilverfahren gegen den Eugh./ EU-FS beschlossen.


(ups sorry ich wollte nicht beim ausrechnen des Regresses stören....) blushing.gif



Wenn ich daran denke, was mir schon alles am Telefon von der FEB geagt wurde, kann ich darüber nur müde lächeln. Nur Schriftliches ist interessant, aber das lernst Du auch noch.

(Du störst nicht beim ausrechnen, macht der Anwalt, wenn´s ein guter ist)
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Capture
Beitrag 26.06.2006, 18:12
Beitrag #2667


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Zitat (der Sachse @ 26.06.2006, 18:36) *
ich denke das auch der vgh nach eu recht urteilen muss. wenn der gegen kapper und halbritter entscheiden sollte, kann ich mir nicht vorstellen das sich das der eugh bieten lässt. wäre dann doch in etwa so, als wenn ein deutscher richter vor die eugh tür schei.... würde.(bildlich gesprochen)
das der vgh schon 2x gegen eufs entschieden hat ist eigentlich egal,spätestens nach halbritter ist die rechtslage eindeutig, und auch, oder gerade, ein vhg hat sich an eu recht zu halten, auch wenn das manchen in D nicht so recht passt smile.gif



ich erlaube mir für Dich weiter zu vollenden:

wäre dann doch in etwa so, als wenn ein deutscher Richter vor die Eugh Tür schei.... würde, um danach noch Klingeln um noch nach Toilettenpapier zu fragen…


Es ist alles drin in der Tüte!
Stell Dir mal vor, folgender nicht unrealistischer Zeitplan würde ablaufen:

Alle OVG’s und VGH’s lassen sich Zeit mit den Vorlagen bis nach den Sommerferien um erst dann die Beratung zu gehen.

Entscheidungen würde man dann frühestens im Oktober erwarten können, falls die dann für uns positiv verlaufen würden, könnten wir dann erst Anträge für dass Umschreiben stellen.
(sofern wir dazu bereit wären)

Die FEB’s könnten sich damit spielend bis Ende Jan. 2007 Zeit lassen (3 Monats Bearbeitungsfrist), bis dahin dürften dann allerdings auch die Beratungen über die 3. Rili. dicke beendet sein, die dann wegen dem schönen Datum wegen zum 01.01.07 in Kraft tritt, (vielleicht / bestimmt samt D Passus.)

Immerhin würde man uns noch erlauben in Urlaub zu fahren und unsere Weinachtseinkäufe zu tätigen oder unsere ’Blase’ über die Feiertage zu besuchen.
Ich finde mehr entgegenkommen konnte man als EU-FS Besitzer von den MPU–Hardlinern nicht verlangen, ein wahrhaft gnadenvolles Ende ?

„ An alle = dies war ein Horror Scenario, dass so oder anders kommen könnte!!! „


Ich empfand Thommy Bumm’s Theorien oftmals als wirr oder weltfremd, allerdings muss ich jetzt so langsam zugeben das wir uns in einer real existierenden Verschwörung, von Legislative, Judikative und Exkutive befinden, was dass aushebeln von Eugh. Beschlüssen in punkto EU-FS angeht.

Nur ein eindeutiger positiver Beschluss des BVG alsbald (der schon lange aussteht), könnte uns schnell noch einen kleinen Vorteil, im immer enger werdenden Zeitfenster verschaffen aber wer glaubt bei einer Verschwörung schon an Überraschungen ?

@bardino
Dieser Mann dessen Name man hier nicht erwähnen darf, ist 100% glaubwürdig !!!
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Medusa
Beitrag 26.06.2006, 18:29
Beitrag #2668


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Zitat (Capture @ 26.06.2006, 19:12) *
Nur ein eindeutiger positiver Beschluss des BVG alsbald (der schon lange aussteht), könnte uns schnell noch einen kleinen Vorteil, im immer enger werdenden Zeitfenster verschaffen aber wer glaubt bei einer Verschwörung schon an Überraschungen ?


Du meinst nicht dieses, bereits ergangene, BverwG Urteil? BverwG 3 C 54.04
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bardino
Beitrag 26.06.2006, 18:38
Beitrag #2669


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@Capture

anderes mögliches Szenario: Ebenso wie die 1.Rili von der 2.Rili bestätigt wurde, wird die 3.Rili diese beiden bestätigen und die Deutschen müssen diese bittere Pille schlucken.

Ich kann nicht nachvollziehen, das die EuGh-Richter ihre eigenen Beschlüsse über den Haufen werfen, nur weil die Bundesrepublik Deutschland das gerne so hätte.


MfG

Bardino
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darkstar
Beitrag 26.06.2006, 20:11
Beitrag #2670


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Schonmal daran gedacht das die Richter auf Basis der Führerscheinrichlinien urteilen könnten? Neue Richtlinien ermöglichen neue Urteile.

Zitat
Ich kann nicht nachvollziehen, das die EuGh-Richter ihre eigenen Beschlüsse über den Haufen werfen, nur weil die Bundesrepublik Deutschland das gerne so hätte.

Recht ist halt im Fluss, möglicherweise auch in die andere Richtung.... think.gif

mfg
darkstar


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der Sachse
Beitrag 26.06.2006, 20:52
Beitrag #2671


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Zitat (Capture @ 26.06.2006, 20:12) *
Alle OVG’s und VGH’s lassen sich Zeit mit den Vorlagen bis nach den Sommerferien um erst dann die Beratung zu gehen.

Entscheidungen würde man dann frühestens im Oktober erwarten können, falls die dann für uns positiv verlaufen würden, könnten wir dann erst Anträge für dass Umschreiben stellen.
(sofern wir dazu bereit wären)

Die FEB’s könnten sich damit spielend bis Ende Jan. 2007 Zeit lassen (3 Monats Bearbeitungsfrist), bis dahin dürften dann allerdings auch die Beratungen über die 3. Rili. dicke beendet sein, die dann wegen dem schönen Datum wegen zum 01.01.07 in Kraft tritt, (vielleicht / bestimmt samt D Passus.)


das würde dann aber nur die betreffen, die schon eine nu haben, der rest konnte in der zeit locker umschreiben lassen (falls gewünscht). ich kann mir nicht vorstellen wie die feb die umschreibung ein halbes jahr rauszögern will.


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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bardino
Beitrag 26.06.2006, 20:55
Beitrag #2672


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Zitat (darkstar @ 26.06.2006, 22:11) *
Recht ist halt im Fluss, möglicherweise auch in die andere Richtung.... think.gif



Möglicherweise hast du recht und die EU-Richter werfen ihre eigenen Entscheidungen über den Haufen. Ich halte das aber eher für unwahrscheinlich und es macht auch keinen Sinn weiter darüber zu philosophieren. Hellsehen kann keiner von uns.

Ich für meinen Teil gehe nächste Woche zur FEB und hole meine Nutzungserlaubnis ab, dann sehen wir weiter!
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Beitrag 26.06.2006, 21:27
Beitrag #2673


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@Sachse

Undenkbar, dass eine FE in Deutschland ungültig ist, eher sehe ich einen umgeschriebenen CZ in einen deutschen gefährdet... dry.gif

Deshalb möchte ich auch sagen, dass sich die nächsten 6 Jahre nichts ändern wird, dass ich auch so unbegründet stehen lasse...


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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Lexus
Beitrag 27.06.2006, 07:11
Beitrag #2674


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Hier ist zunächst einmal ein Link zum Urteil des OLG Karlsruhe zum Schadensersatzanspruch.

Zu diesem Thema wird es schon noch einige Auseinandersetzungen geben. Zwei Gesichtspunkte scheinen mir insoweit diskussionswürdig:

Das Gericht meint zum einen, dass hier deshalb kein offenkundiger Verstoß vorliege, weil die Vorinstanzen sich ja in Übereinstimmung mit einem Großteil der nationalen Rechtsprechung befunden haben. Dieser Art der Argumentation war ich anfangs auch zugeneigt. Aber wenn man sich die Entscheidungen des EuGH

im Fall Köbler

und

im Fall TDM

ansieht, dann ist auffallend, dass der EuGH zwar das Verschulden erwähnt, aber nur als ein winziges Merkmal unter vielen anderen; vor allem wird dieses Merkmal nicht isoliert betrachtet, sondern unter dem Blickwinkel anderer Merkmale, z. B. auch wie sich das Verschulden des Richters unter dem Blickwinkel von Äußerungen von Gemeinschaftsorganen darstellt - also z. B. des EuGH. Man kann hier leicht zu der Überlegung gelangen, ob nicht jeder Verstoß eines Richterspruchs gegen die EuGH-Meinung selbstverständlich offenkundig gemeinschaftswidrig ist. Dies wird man noch gründlich überlegen müssen.

Dazu kommt der zweite Gesichtspunkt: Im TDM-Fall hat der EuGH ausdrücklich ausgeführt:

"Das Gemeinschaftsrecht steht ferner nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die diese Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grob fehlerhaftem Verhalten des Richters begrenzen, sofern diese Begrenzung dazu führt, dass die Haftung des betreffenden Mitgliedstaats in weiteren Fällen ausgeschlossen ist, in denen ein offenkundiger Verstoß gegen das anwendbare Recht im Sinne der Randnummern 53 bis 56 des Urteils vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Köbler) begangen wurde."

Der EuGH hält also die Haftungsbegrenzung für Richter über das Maß leichter Fahrlässigkeit hinaus für gemeinschaftswidrig. Das sog. Richterprivileg in § 839 Abs. 2 BGB (Amtshaftung nur bei Rechtsbeugung) ist somit geradezu ein klassischer Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht.

Mich wundert, dass das OLG Karlsruhe so mit einem Schwupp-die-Wupp-Dich-Satz über diese Hürde hinweggekommen ist. Es wäre vielmehr angezeigt gewesen, unter dem Eindruck der TDM-Entscheidung die Frage, ob § 839 Abs. 2 BGB mit dem Gemeinschaftsrecht verträglich ist, dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen, wenn es diese Bestimmung für entscheidungserheblich gehalten hat, was zweifelhaft ist, weil die Entscheidung in erster Linie auf anderen Erwägungen beruht.

Der meiner Meinung nach entscheidende Punkt - insoweit geb ich dem Urteil des OLG Karlsruhe recht - ist, dass in dem entschiedenen Fall in der Tat keine letztinstanzliche Entscheidung vorlag.


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SL_bodensee
Beitrag 27.06.2006, 07:59
Beitrag #2675


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Zitat (Lexus @ 27.06.2006, 09:11) *
Zu diesem Thema wird es schon noch einige Auseinandersetzungen geben. .............



Das zeichnet sich in der Tat ab.

Ich rechne damit, in Kürze vor dem VG (Ba-Wü) wg Rücknahme der NU in mündlicher Verhandlung zu stehen. Sehr vermutlich werde ich unterliegen und dann in die nächste Instanz gehen.
Unterstellt, dass sich die Tendenz der obergerichtlichen Rechtssprechung zugunsten der Auslegung des EuGh entwickelt, wird das dann durchaus eine interessante Sache hinsichtlich "Schadenersatz".

Wird auf jeden Fall spannend.
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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 09:19
Beitrag #2676


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Was ist den überhaupt bei einer Schadensersatzforderung aufzuführern?
Lediglich Kosten für Taxi oder Fahrer? Event. noch gekürzt um den Betrag X für Nichtnutzung des eigenen Fahrzeuges?
Ein Pauschbetrag pro Tag?
Was ist mit entgangenen Geschäften durch Immobilität?
Oder mit dem Verlust an Lebensqualität, also eine Art Schmerzensgeld?
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Lexus
Beitrag 27.06.2006, 10:20
Beitrag #2677


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Ich halte Schadensersatzansprüche eigentlich - mal sehr pauschal gesagt - fast nur für Berufskraftfahrer für denkbar, die keinen anderen Job in der führerscheinlosen Zeit gefunden haben.

Entgangene Geschäfte? Die dürften kaum mit dem Fehlen eines Führerscheins zusammenhängen (Benutzung anderer Verkehrsmittel)

Ersatz von Fahrkosten ÖNVP? Diese dürften in allen Fällen unterhalb der Benutzung eines eigenen Fahrzeugs gelegen haben, sodass kein Schaden, sondern nur ein Gewinn vorliegt.

Schmerzensgeld ist ausgeschlossen.

Die Beweisanforderungen in den übrigen Fällen (Taxikosten, Fahrer) dürften äußerst streng sein (einfach mal so einen getürkten Vertrag für die Einstellung eines Fahrers vorzulegen, dürfte sich wohl nicht empfehlen; immer schön an Anstiftung zum Meineid denken!). Von derartigen Kosten - die natürlich auch für jede Einzelfahrt mit Datum, Uhrzeit, Start, Ziel usw. substanttiert dargestellt werden müsste, müssen natürlich ersparte Kosten für die fiktive Benutzung eines eigenen Fahrzeugs abgezogen werden.

Nutzungsausfall dürfte aus mehreren Gründen nicht in Betracht kommen: Es liegt keine Beschädigung des Fahrzeugs vor. Und wer nach dem Führerscheinverlust sein Fahrzeug nicht stilllegt, ist selber schuld.

Noch ein Gedanke zum OLG Karlsruhe: Dies betraf ja lediglich den Schaden aus einer strafgerichtlichen Verurteilung. Der Gedanke der letztinstanzlichen Entscheidung ist dort natürlich bedeutsam; bei den Nutzungsuntersagungen kommt es wohl nicht darauf an, dass man irgendwie dagegen gerichtlich vorgegangen sein müsste. Denn die Letztinstanzlichkeit betrifft nur das Eintreten des Staates für seine Gerichte; für das Handeln anderer Organe - z. B. der FE-Behörde - muss er in jedem Fall eintreten.

Zitat
So hat z. B. der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem es um den gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruch ging, ausgeführt:

"Eine Haftung der Beklagten zu 2 kommt daher nur unter dem Gesichtspunkt des vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs in Betracht. Hiernach ist der Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem einzelnen durch diesem zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, gleichviel, ob der zur Last gelegte Verstoß dem nationalen Gesetzgeber, seiner Verwaltung oder seinen letztinstanzlich entscheidenden Gerichten zuzuschreiben ist, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und den dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht."

Quelle


Angesichts der offenbaren Interessenbrisanz des Themas habe ich einen neuen Artikel über den

gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruch

eingerichtet.

Ich werde nur immer sporadisch mal zu dem Thema Stellung nehmen.


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mirko1
Beitrag 27.06.2006, 10:38
Beitrag #2678


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zu Schadensersatz

Wenn man zu Unrecht in den Knast geht, bekommt man Pauschal als Schadensersatz 10 Euro am Tag.

Ich denke ein schlimmeres Scenario oder höherer Anspruch kann es nicht geben. thread.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 10:46
Beitrag #2679


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Ist doch prima.
Die Behörde hier verweigert nämlich die Aufhebung der NU, trotz Anweisung der Bezirksregierung. Man wolle noch ein OVG-Urteil abwarten. (welches? Keine Ahnung)

Wir machen weiter wie bisher und es passiert uns exakt gar nichts.

Echt toll.

Genau das, was ich mir unter einem Rechtsstaat vorstelle.

Bei Gerichten hat man noch eine Chance, bei Behörden anscheinend nicht. Sie dürfen sich alle Zeit der Welt lassen, kurz vor Ablauf von drei Monaten, wenn eine Untätigkeitsklage droht kommt dann wieder eine Finte und man kann absolut nichts dagegen machen.

Das ist Machlosigkeit pur gegen Behördenwillkür.

Oder hat irgend jemand eine Idee, wie man dem Amtsschimmel auf die Sprünge helfen kann?

Mittlerweile kann ich nachvollziehen, warum Leute mit einer Schrotflinte in Verwaltungen gehen.
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mirko1
Beitrag 27.06.2006, 12:13
Beitrag #2680


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Zitat
Mittlerweile kann ich nachvollziehen, warum Leute mit einer Schrotflinte in Verwaltungen gehen.

Das meinet ich damit, mich wundert es manchmal das solche Botschaften nicht wöchentlich zu lesen sind.

2 eindeutige EUGH Beschlüsse und wir haben 2 VG Beschlüsse Wiesbaden und Freiburg die sich einfach darüber hinweg setzen, vor dem Halbritter Beschluss war von mir aus die Rechtslage noch nicht eindeutig, doch nach Halbritter ist die Rechtslage Sonnen klar.

Schon Irre. thread.gif thread.gif thread.gif
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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 12:29
Beitrag #2681


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An alle die eine NU erhalten haben hier mal ein Link das es garnicht so schlecht aussieht mit der Aufhebung
http://www.it-wimmer.de/images/aufhebungsbescheid.jpg


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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 12:59
Beitrag #2682


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Zitat (Asrael @ 27.06.2006, 14:29) *
An alle die eine NU erhalten haben hier mal ein Link das es garnicht so schlecht aussieht mit der Aufhebung
http://www.it-wimmer.de/images/aufhebungsbescheid.jpg

Für alle MPU Befürworter und Zweifler gegen den EU- Führerschein
die Angelegenheit ist nun Sonnenklar


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RalfBochum
Beitrag 27.06.2006, 13:05
Beitrag #2683


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Das ist ja wenigstens schon mal was! Danke Asrael

Vieleicht sollte mann sich davon eine kopie ins Auto legen.

Grüße
Ralf


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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 13:11
Beitrag #2684


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Währ eine überlegung aber besser ist es damit zur FEB zu gehen und direkt die angeordnete NU zu bezweifeln und eine Rückname beantragen-Schließlich haben Polizisten nicht das Recht eine NU zurück zu nehmen


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RalfBochum
Beitrag 27.06.2006, 13:15
Beitrag #2685


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So meinte ich das ja auch nicht, hab noch keine NU. Aber den wisch könnte mann bei einer kontrolle dabeihaben um den Polizisten direkt zeigen damit die kontrolle nicht so lange dauert!

Habe da schon so einiges mitbekommen.

Grüße
Ralf


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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 13:19
Beitrag #2686


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Da hast du Recht vorallem wird dadurch den Polizisten endlich klar das Nu´s aufgrund alter Eignungszweifel nicht mehr antastbar sind und durch weiterleiten der Personaldaten an die FEB auch keine Wirkung mehr hat


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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 13:30
Beitrag #2687


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Ist ja ganz nett, dass man in Bayern Gerichtsurteile lesen kann. Fakt ist aber, dass man im Regierungsbezirk Düsseldorf zwar duch die Bezirksregierung einen entsprechenden Erlass rausgegeben hat, der wohl ein wenig gummiartig formuliert ist und sich die für mich zuständige FEB einfach nicht dran hält. Man wolle noch ein OVG-Urteil abwarten.

Und anscheinend kann man gegen derartige Willkür nicht vorgehen.
Und Schadenersatz bekommt man dann auch nicht, wie Lexus ausführte.

So, was tun?

Die Behördenleitung anzeigen? Geht sowas?
Dienstaufsichtbeschwerde?
Petitionsausschuss?

Was kann man machen, vor allem, was, um schnell an ein Ergebnis zu kommen?
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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 13:37
Beitrag #2688


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Das ist kein Gerichtsurteil sondern die Rücknahme der Regierung in Niederbayern zwecks angeordneter NU was ich hier nun verlinkt habe druck das doch einfach mal aus und nenn den Sachbearbeiter deiner FEB das Aktenzeichen dises Vorgangs oder leg ihm das Schreiben auf den Tisch


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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 13:42
Beitrag #2689


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Ich lese gerade, hier wäre Fachaufsichtbeschwerde wohl der richtige Ausdruck.

Asrael: da kann ich Dir jetzt schon sagen, was der zu mir sagt:
Was Niederbayern veranlasst interessiert uns nicht. Wir halten das für vorschnell. Wir warten ab, wie unser OVG urteilt (wobei ich noch nicht mal weiß, worüber und wann das OVG denn nun urteilen muss)

So wie ich das sehe, geht es um reine Schikane, das ist nicht mehr rationell zu begründen. Zumal ich durchaus einiges für mich sprechendes vorzulegen habe (Therapiebescheinigung eines anerkannten Institutes) Also Schutz der Allgemeinheit vor dem ach-so-gefährlichen Maxe kann es nicht sein, das hat andere Gründe.
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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 13:48
Beitrag #2690


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Eine Fachaufsichtsbeschwerde geht denen am Ar... vorbei da sei dir mal sicher das beste ist es immer noch nichts alleine zu machen sondern zu einem Anwalt zu gehen und sich beraten bzw.vertreten zu lassen das sind eben halt leider nur die möglichen Wege alles andere wird schlichtweg übersehen-Wer es doch alleine Versucht hätte "eventuell" eine Chance wenn er sich an den Leiter der hiesigen FEB wendet alles andere hat eh keinen Sinn


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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 13:54
Beitrag #2691


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Ich habe einen Anwalt und zwar einen, der sich richtig drum kümmert, also keinen der nur Rechnungen schreibt. So einen hatte ich, der hat mir allerhand versiebt.

Und der rennt auch nur vor Gummimauern. "Ich habe nicht vor, stattzugeben..." u.s.w.
Wäre ja schön, wenn wenigstens ein rechtsmittelfähiger Bescheid käme. Aber auch der nicht.

Das ist eine reine Racheveranstaltung.

Wir wissen, dass Dir die Sache unter den Nägeln brennt und jetzt lassen wir uns erst recht Zeit.

Und da Schadenersatz anscheinend ein stumpfes Schwert ist, gehet es denen am A---- vorbei.
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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 14:02
Beitrag #2692


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Es ist klar das es Rechtsanwälte gibt die nicht zwischen Europäischen und deutschen Recht unterscheiden können das ist leider die traurige Wahrheit das solche Verteidiger dich noch tiefer in die Sch.....reinziehen
deshalb nehm lieber einen teureren Anwalt damit es besser ausgeht man sollte nicht überall zuviel geizen ein Beratungsgutschein z.B. taugt einen Dreck man darf nicht von einem verlangen für 10 Euronen sämtliche Gerichtsurteile zu suchen bzw. zu intepretieren-Kein KFZ Mechaniker macht eine Inspektion samt reparaturen für 5 Euro


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RA XDiver
Beitrag 27.06.2006, 14:17
Beitrag #2693


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Zitat
man darf nicht von einem verlangen für 10 Euronen sämtliche Gerichtsurteile zu suchen bzw. zu intepretieren


Na gut, es sind ca. 80 EUR netto, bei einer Einigung noch ein paar mehr. Dennoch nicht das Wahre.... crybaby.gif


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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 14:22
Beitrag #2694


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Zitat (RA XDiver @ 27.06.2006, 16:17) *
Zitat
man darf nicht von einem verlangen für 10 Euronen sämtliche Gerichtsurteile zu suchen bzw. zu intepretieren


Na gut, es sind ca. 80 EUR netto, bei einer Einigung noch ein paar mehr. Dennoch nicht das Wahre.... crybaby.gif

Das möchte ich ja auch damit sagen lieber mal etwas tiefer in die Tasche schauen dann hat es zumindest Hand und Fuß


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pascal344
Beitrag 27.06.2006, 14:26
Beitrag #2695


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Zitat (RA XDiver @ 27.06.2006, 16:17) *
Na gut, es sind ca. 80 EUR netto, bei einer Einigung noch ein paar mehr. Dennoch nicht das Wahre.... crybaby.gif


na Klasse, das nenne ich mal eine tolle Berufsauffassung, soll heißen wer nicht ordentlich zahlen kann, der muss sich nicht wundern, wenn ihm sein "Recht" verweigert wird, wo wir dann wieder beim so tollen Rechtsstaat wären whistling.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 14:32
Beitrag #2696


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Was soll den ein Anwalt noch machen? Die entsprechenden Beschlüsse zitieren, denen auf die Nerven gehen, was noch mehr?

Wenn die Verwaltung einfach sagt: Interessiert uns nicht, wir warten noch dies und jenes ab.

Gerichtlich zwingen kannst Du sie nicht, denn Du hast ja noch nicht mal eine Ablehnung in der Hand.

Und das schlimme ist, es schint noch nicht einmal rechtswidrig zu sein.
Anscheinend sind Verwaltungen irgendwo weit über dem EUGH und nur ganz knapp unter dem lieben Gott angesiedelt.
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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 14:36
Beitrag #2697


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Am besten mal über den Anwalt fragen auf welchen Beschluß noch gewartet wird und gleich ein Aktenzeichen nennen lassen Hier wird man dann sehr wahrscheinlich sehen das es nur hinhalte ist weil sie kein Aktenzeichen gibt worauf angeblich gewartet wird.


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MaximilianNRW
Beitrag 27.06.2006, 14:37
Beitrag #2698


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Das AZ wirds schon geben.
Hinhalte: erst wenn die drei Monate nichts tun, kannst Du klagen.

Nett, nicht?
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Asrael
Beitrag 27.06.2006, 14:40
Beitrag #2699


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Genau und dann sofort Klage erheben nicht lange zögern sondern sofort durchziehen Die sollte man ganz einfach genauso behandeln wie sie einem selbst behandeln -Quasi mit ner Rohrzange anfassen .Ich glaub nicht das es ein Aktenzeichen gibt


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RA XDiver
Beitrag 27.06.2006, 14:44
Beitrag #2700


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Zitat (pascal344 @ 27.06.2006, 15:26) *
Zitat (RA XDiver @ 27.06.2006, 16:17) *

Na gut, es sind ca. 80 EUR netto, bei einer Einigung noch ein paar mehr. Dennoch nicht das Wahre.... crybaby.gif


na Klasse, das nenne ich mal eine tolle Berufsauffassung, soll heißen wer nicht ordentlich zahlen kann, der muss sich nicht wundern, wenn ihm sein "Recht" verweigert wird, wo wir dann wieder beim so tollen Rechtsstaat wären whistling.gif


Ne, das nennt sich wirtschaftliches Denken. Ich kann für meine Person sagen, auch Beratungshilfemandate ordentlich zu bearbeiten. Aber Anwälte sind nunmal auch Unternehmer. Und da ist dann halt nicht immer drin, alle naselang dem Mandanten für eine Stunde die Rechtslage zu erklären. wink.gif

Zitat
Ich glaub nicht das es ein Aktenzeichen gibt


Das sehe ich anders. Diese Art Verfahren sind nun zu genüge anhängig. Da kannst Du von ausgehen, dass da auch eines beim OVG liegt. wink.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:07