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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 23:28
Beitrag #301


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Zitat
Ich glaube nur Minister Tiefensee hat das etwas falsch verstanden.

***gröhl***
Macht auch Spaß, hier einfach nur mitzulesen ... laugh.gif


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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 23:29
Beitrag #302


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Zitat (RA XDiver @ 30.05.2006, 00:21) *
Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 00:19) *

Eignugszweifel nur für die BE, wenn für die B die Eignung gegeben ist (EuGH Beschluß)? Wie könnte da die Fragestellung aussehen?


Da musst Du die Behördenmitarbeiter hier fragen. wink.gif

Diese Frage ist aber europarechtlich völlig uninteressant.


Sorry, muß nochmal nachbohren wink.gif

Die alten Eignungszweifel wurden doch mit der Erteilung der Klasse B durch einen Staat Europas ausgeräumt. Diese alten Eignungszweifel kann D. doch nicht bei einem Erweiterungsantrag auf die BE wieder rauskramen? Das wäre doch letztlich wieder eine Mißachtung des Hoheitsaktes des ausstellenden EU Staates, der ja die Eignung mit überprüft hat? Oder sehe ich da was falsch?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 23:30
Beitrag #303


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Zitat
Ich kann mir nicht vorstellen, daß - nach Wegfall von Registrierungs- und Umschreibepflicht - deutsche Behörden einen EU-Schein freiwillig umschreiben, bei dem sicher ist, daß die 185 Tage nicht eingehalten wurde und keine Informationen über die Eignungsfeststellung aus den entsprechenden Ländern kommt ... Aber bitte, der eine oder andere kann es ja versuchen.

Für die Erweiterung gilt auf jeden Fall deutsches Recht und das bedeutet ja zumeist "MPU". Fällt diese dann "negativ" aus, ist nicht nur die Erweiterung nicht realisierbar, sondern der ganze FS ist in Gefahr - denn eine negative MPU, auch eine "freiwillige", ist ein Grund nach §46 FeV den FS zu entziehen und ein nachträglicher Eignungszweifel i.S. des vorliegenden Beschlusses.


... meine Antwort von Seite 5 kennst Du ?


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Lexus
Beitrag 29.05.2006, 23:31
Beitrag #304


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 01:19) *
Zitat (RA XDiver @ 30.05.2006, 00:15) *

Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 00:11) *

Wie kann man verhindern, daß ein B Inhaber die BE macht?


Im Zweifel unter Zuhilfenahme der berühmten §§ 11 ff. FeV. wink.gif


Eignugszweifel nur für die BE, wenn für die B die Eignung gegeben ist (EuGH Beschluß)? Wie könnte da die Fragestellung aussehen?


Ich vermute, dass die Argumentation so laufen würde: Wir haben allerdings Bedenken gegen Ihre Eignung. Diese dürfen wir allerdings nicht gegen eine ausländische EU-FE geltend machen. Aber wenn Sie eine Erweiterung von uns wollen, dann müssen Sie vorher diese Bedenken ausräumen. Dass uns verboten wird, diese Bedenken gegenüber einer frz. oder tschech. FE geltend zu machen, heißt noch lange nicht, dass wir Ihnen aktiv eine deutsche FE-Erweiterung erteilen müssen. Ziehen Sie doch wieder für ein halbes Jahr dorthin, woher Sie auch die andere FE haben und lassen sich diese dort erweitern. Das müssen wir dann wieder anerkennen.

Ich hoffe nicht, dass es so schlimm kommt. Auch Behörden sollten sich auf eine Rechtslage einstellen können.


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RA XDiver
Beitrag 29.05.2006, 23:34
Beitrag #305


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Zitat
Diese alten Eignungszweifel kann D. doch nicht bei einem Erweiterungsantrag auf die BE wieder rauskramen? Das wäre doch letztlich wieder eine Mißachtung des Hoheitsaktes des ausstellenden EU Staates, der ja die Eignung mit überprüft hat? Oder sehe ich da was falsch?


M.E. 1. Doch, 2. nein, 3. Ja. wink.gif

Gründe, s.o.

Die Erteilung einer entsprechenden FE in einem Mitgliedsstaat mag zwar geeignet sein, die nutzung dieser Klasse auch in D zu begründen. M.E. kann dies aber keine Fortwirkung auf weitere Erteilungsakte in D haben. Dies hat bereits den Grund, dass damit dann in die Hoheitsrechte Deutschlands eingegriffen würde, nämlich in der Art, nach nationalen Gesetzen zu entscheiden, wer hier eine FE bekommt und wer nicht.

Da wir aber, es ist allgemein bekannt, bzgl. der Erteilungsprozedere in nicht harmonisiertem Luftraum fliegen, müssen deutsche Gesetze weiterhin anwendbar bleiben, zumindest was die Erteilung neuer FEe betrifft.


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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 23:35
Beitrag #306


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Wo wäre der Unterschied - erst ein Umtausch in eine dt. B EU-FE, dann eine Erweiterung auf die BE. Nach einer erteilten dt. B EU-FE dürfen doch keine vorherigen Eignungszweifel mehr geltend gemacht werden?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 23:36
Beitrag #307


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Zitat
Ziehen Sie doch wieder für ein halbes Jahr dorthin, woher Sie auch die andere FE haben und lassen sich diese dort erweitern. Das müssen wir dann wieder anerkennen.


Der ist gut ! rofl1.gif Und genau das hätte ich jetzt zum Thema EU-FS-Erweiterung vorgeschlagen ... Weil es bei deutschen Behörden eigentlich immer ein bißchen schlimmer kommt, als der Normalo so denken kann ...

Zitat
Auch Behörden sollten sich auf eine Rechtslage einstellen können.


Das glaubst Du nicht wirklich, Lexus, oder ???!


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RA XDiver
Beitrag 29.05.2006, 23:36
Beitrag #308


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Sag ich morgen noch was zu. Ich gehe ins Bett, hatte heute ein paar EU-Fragen zu viel und kann die Materie kurzfristig nicht mehr sehen. wink.gif wavey.gif


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Bayer
Beitrag 29.05.2006, 23:37
Beitrag #309


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@Medusa:
Wozu das ganze eigentlich ? Mit Anhänger fahren macht doch eh keinen Spass, da lass ich gern meine Frau ans Steuer und höre walkman.gif
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Asrael
Beitrag 29.05.2006, 23:40
Beitrag #310


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Wat ist denn nu mit der 3.Richtlinie kann diese Richtlinie die benutzung des EU-Führerscheins verbieten.
Wie lange dauert es bis diese Richtlinie gültig wird-rückwirckend kann ja kein neues Gesetz gelten wavey.gif


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Lexus
Beitrag 29.05.2006, 23:40
Beitrag #311


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 01:29) *
Die alten Eignungszweifel wurden doch mit der Erteilung der Klasse B durch einen Staat Europas ausgeräumt. Diese alten Eignungszweifel kann D. doch nicht bei einem Erweiterungsantrag auf die BE wieder rauskramen? Das wäre doch letztlich wieder eine Mißachtung des Hoheitsaktes des ausstellenden EU Staates, der ja die Eignung mit überprüft hat? Oder sehe ich da was falsch?


Ich finde weder im Kapper-Urteil noch im Halbritter-Beschluss eine Passage, aus der sich ergibt, dass jemand, der eine EU-FE erworben hat, damit den Beweis erbracht hat, dass seine Eignung überprüft wurde und dass früher vorhandene Eignungszweifel ausgeräumt wurden.

Für mich handelt es sich bei beiden Entscheidungen um rein formale Betrachtungsweisen: D. darf solche Fahrerlaubnisse keiner weiteren Überprüfung unterziehen, sondern hat sie anzuerkennen, ganz egal, was inhaltlich - materiell - dahinter steckt.

Zitat
Die Mitgliedstaaten können vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen, dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrem Entzug aufstellt.


Das sagt doch eindeutig, dass jeder Staat beim Ausstellen einer FE machen kann, was er will, kein Staat kann von einem anderen die Einhaltung irgendwelcher Bedingungen verlangen. Ist das so, dann bedeutet das, dass die Erteilung einer EU-FE nur besagt, dass es eben eine EU-FE gibt, die anzuerkennen ist. Sie besagt nicht, dass in dem Ausstellerstaat irgendetwas überprüft wurde, nicht mal der Wohnsitz, wie wir ja seit dem Kapper-Urteil wissen. Nur dass man aus der fehlenden Überprüfung eben keinerlei Konsequenzen gegen den Inhaber der FE ziehen darf. Das darf nur der Ausstellerstaat.


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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 23:41
Beitrag #312


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Um irgendwie die x EU-FE vor einer neuen Rili in eine dt. EU-FE umzuwandeln. Letzlich ziehlt meine Frage darauf hinaus, was eine FEB länger verzögern könnte - eine Umschreibung oder eine Erweiterung.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 23:41
Beitrag #313


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Na, meinen alten 7,5t-Schein, heute C1E, hätte ich schon gerne wieder ...

Aber aufgrund der neu erklärten Rechtslage überlege ich mir was ganz anderes: Warum nicht alle notwendigen fehlenden Klassen (also ausser vielleicht D) in PL oder hilfsweise Lettland oder so machen, bevor man sie (nach 3.RiLi) in D bald gar nicht mehr bekommt ??? Umschreiben lassen kann man dann ja immer noch ...

wink.gif


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grobi1212
Beitrag 29.05.2006, 23:43
Beitrag #314


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Zitat (Uwe W @ 30.05.2006, 01:08) *
Ich finde den EUGH-Beschluss konsequent und begrüße diese Konsequenz im Sinne eines einheitlichen Europa: bereits im ersten Beschluss wurde ja gesagt, dass ein Entzug von seiner zeitlichen Wirkung her als nationale Maßnahme auf die Dauer der Sperrfrist beschränkt ist.

Dass dann für die Neuerteilung das jeweilige Wohnsitzland ausschließlich zuständig ist und dass die nationalen Vorschriften des Entzugslandes dann keine Rolle mehr spielen, stand ja so auch schon im ersten Urteil.

Bereits am ersten EUGH-Urteil hat mir die Regel missfallen, dass für die Überprüfung der Einhaltung der 185 Tage Regelung ausschließlich das Ausstellerland zuständig sein soll. Hier wäre es europarechtlich konsequent, dem wirklichen Wohnsitzland diese Prüfungskompetenz zuzubilligen.

Durch den neuen EUGH-Beschluss sind jetzt einige obergerichtliche Urteile obsolet geworden: Mannheim, Münster etc. Nicht vom Tisch ist meiner Meinung nach die Argumentation des VGH München und (teilweise) des OVG Lüneburg:

diese Gerichte argumentieren ja mit Vorfälllen nach Ausstellung des EU-Führerscheins, wenn sie das Nichtbeibringen einer positiven MPU als Grund für eine NU ansehen.
Die MPU-Anorndung wird dann ja mit fortgeltenden Eignungsbedenken begründet (Lüneburg) oder mit dem in der Führerscheinrichtlinie enthaltenen Gebot, Alkoholiker streng zu behandeln.



Öhhm....Uwe? Das nichtbeibringen einer MPU is nicht Rechtwidrig und stellt auch KEINE Eignungszweifel dar no.gif
Die erteite NU ist Rechtwidrig und stellt die eignzngszweifel der FEB und VG und OVG dar! wink.gif
An was für Strohhalme klammerst du dich denn jetzt da....man muss auch mal verlieren können mussten wir vorher auch! Aber die Zeit der schweinereien in unsrem "Rechtsstaat" sind VORBEI...GOD BLESS THE EUGH wavey.gif

Und nochwas an Alle: Was habt ihr eigentlich mit eurer bescheurten 3.Rili.....da passiert NIX kann ja auch garnicht! Ansonsten will ich von der MPU Fraktion jetzt mal richtig was hören...Und bitte keine Strohhalme sondern mal EIN KONKRETES ARGUMENT

Los Haut in die Tasten!!! whistling.gif
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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 23:43
Beitrag #315


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@strichachtdoktor - Da gibt ja auch noch Rumänien und Bulgarien - 2007 whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 23:45
Beitrag #316


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Ja, so meine ich das Medusa. Immer da leben und einen Führerschein machen, wo es am billigsten ist ... Und wenn ich dann mal Zeit habe, dann lasse ich umschreiben. blushing.gif


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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 23:48
Beitrag #317


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 00:35) *
Wo wäre der Unterschied - erst ein Umtausch in eine dt. B EU-FE, dann eine Erweiterung auf die BE. Nach einer erteilten dt. B EU-FE dürfen doch keine vorherigen Eignungszweifel mehr geltend gemacht werden?

Genau der EUGH Beschluss sagt doch auch das DE umschreiben muss.
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Asrael
Beitrag 29.05.2006, 23:49
Beitrag #318


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Öhhm....Uwe? Das nichtbeibringen einer MPU is nicht Rechtwidrig und stellt auch KEINE Eignungszweifel dar no.gif
Die erteite NU ist Rechtwidrig und stellt die eignzngszweifel der FEB und VG und OVG dar! wink.gif
An was für Strohhalme klammerst du dich denn jetzt da....man muss auch mal verlieren können mussten wir vorher auch! Aber die Zeit der schweinereien in unsrem "Rechtsstaat" sind VORBEI...GOD BLESS THE EUGH wavey.gif

Und nochwas an Alle: Was habt ihr eigentlich mit eurer bescheurten 3.Rili.....da passiert NIX kann ja auch garnicht! Ansonsten will ich von der MPU Fraktion jetzt mal richtig was hören...Und bitte keine Strohhalme sondern mal EIN KONKRETES ARGUMENT

Los Haut in die Tasten!!! whistling.gif
[/quote]


Also ich habe Bürgerkarte am 8.5. beantragt in Stettin nun brauch ich im Grunde nur noch die Prüfung bestehen und mir kann keiner mehr an karren ???
Richtig verstanden-bin aus HH


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mirko1
Beitrag 29.05.2006, 23:51
Beitrag #319


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Morgen ist Tag 1 ohne Tarnmodus, muss mich erst mal daran gewöhnen nach fast 2 jahren den Kopf hoch zu nehmen. dry.gif
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Beitrag 29.05.2006, 23:53
Beitrag #320


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Zitat (strichachtdoktor @ 30.05.2006, 00:45) *
.. Immer da leben und einen Führerschein machen, wo es am billigsten ist ..


Gibt es im "vor EU" Rumänien und Bulgarien überhaupt sowas wie eine Wohnsitzregelung? ..
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Bayer
Beitrag 29.05.2006, 23:55
Beitrag #321


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 01:41) *
Um irgendwie die x EU-FE vor einer neuen Rili in eine dt. EU-FE umzuwandeln. Letzlich ziehlt meine Frage darauf hinaus, was eine FEB länger verzögern könnte - eine Umschreibung oder eine Erweiterung.

Also ich hab da keine Bedenken wegen der neuen Richtlinie. Erstens siehe mein Posting weiter vorne.
Zweitens hab ich auch Vertrauen in die Schreiben der EU-Kommision, die hier irgendwer mal gepostet hat (haben ja genau den jetzigen Beschluss auch so vorhergesagt). Drittens glaube ich (und wie ich das verstanden habe auch die Juristen hier), daß wenn es wirklich so kommen sollte wie Tiefensee es sich wünscht, die Richtlinie sich nicht rückwirkend auf bereits erteilte FS auswirkt.
Der einzige Vorteil einer Umschreibung wäre imho , wenn man den CZ-FS mal verlieren sollte bzw. einem der Geldbeutel geklaut wird.
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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 23:57
Beitrag #322


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Zitat (mirko1 @ 30.05.2006, 00:51) *
Morgen ist Tag 1 ohne Tarnmodus, muss mich erst mal daran gewöhnen nach fast 2 jahren den Kopf hoch zu nehmen. dry.gif


Ich war heute schon unterwegs - und prompt stand die police.gif neben mir. Einfach schön - rüberschauen ohne Panikattacke smile.gif
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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 29.05.2006, 23:57
Beitrag #323


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Ich fass es ja nicht:

Der EU-GH sagt:

Mpu fordern ist nicht....

Und Uwe kommt jetzt mit:

Tja, wir fordern einfach ne MPU und wer die nicht beibringen will, der bringt damit neue Eignugszweifel???

Genau SOWAS war gemeint mit:
Ignorieren, Missachten, weiter irgendwas ausdenken...

Wenn ich die Argumente, die jetzt kamen bei einem "neuen" Führerscheinpart nach Umschreibung, ja noch halbwegs nachvollziehen kann, so ist die obige "Uwe" show ja wohl der Voll-Knaller!!!

Gratulation:
Bei "Mensch ärgere Dich nicht" gerade heulend das Brett vom tisch geschmissen....?
Bester Verlierer aller Zeiten!

...
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Asrael
Beitrag 29.05.2006, 23:59
Beitrag #324


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Habe vor 5 Jahren mein Führerschein verloren-dadurch logischerweise auch Job da ich Kfz Schlosser bin.
Tja und nun wittere ich wieder eine neue Chance ist nicht schön tag ein-tag aus nichts zu tun zu haben,
eines habe ich mir aber geschworen eine MPU mache ich nicht zumindest nicht hier in diesen Land weil das nur Geldschneiderei ist-Ein Bekannter hat den Tip vom EU-Führerschein damals sogar von ner Führerscheinstelle bekommen wavey.gif


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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 30.05.2006, 00:07
Beitrag #325


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kleines Off-Topic:

das mich hier keiner falsch versteht:

Auch ich bin (seit ich sauber bin) gegen trunkene und/oder breite Fahrer auf unseren Strassen!
Die bis zum Urteil vom 06.04 gängige Regelung und noch mehr die derzeitige Mpu Praxis halte ich allerdings für absoluten ...ja... was denn??? Wahnwitz, Unfug, wie auch immer....

kurz zu mir:
wenige haben es sicher mehr verdient als ich, dass Ihnen der Führerschein entzogen wurde...
Ende 2000 wurde mir der Lappen abgenommen und davor hat ich einfach nur glück...
Drogensüchtig, das volle Programm... Voll Junk!!!
Nach dem Tod eines Freundes 2001 hab ich mich von den Drogen verabschiedet und bin bis auf einen 2 tägigen Rückfall 2003 seitdem clean.
Von 2001 an hab ich in das normale Alltagslebn zurückgefunden, arbeite seitdem festangestellt in der IT-Branche, verdien 45.000 Euro im Jahr, denke mit meiner Lebensgefährtin über Kinder nach, trage Verantwortung für mich und andere... DAS LEBEN IST SCHÖN!!!
Im März 2006 Beratungsgespräch Mpu beim Tüv, hier nun das von mir verlangte Programm:

Eine 4-6 monatige STATIONÄRE Therapie anfangen und abschliessen!
( Mein Arbeitgeber fänd das sicher toll...).
Danach 1 Jahr AbstinenzAbweis!
( Bin ja abstinent, könnts auch nachweisen, is dem tüv aber egal )
Nach diesen 16 - 18 Monaten also, darf ich mich dann be-> kristallkugeln lassen!
Dann, aber auch nur dann, wenn die Kristallkugel für mich spricht....
Dann darf ich meinen Führerschein neu machen, juuuchuu, das ist....
Dann ja aber nur ein Second Class-Führerschein, nicht wahr????

Wenn mann von mir einfach ne Haarprobe verlangen würde..., bitte,.... sehr gern!!!
Oder mich in Zukunft zu Spontan- UK abgaben laden würde..., bitte,.... sehr gern!!!

Der Hohn schlechthin ist einfach, mich für meinen Führerschein aus meinem FUNKTIONIERENDEM Leben zu reissen und in eine stat. therapie schicken zu wollen....

Ich habe den Führerschein Entzug verdient, klaro, ganz sicher damals....
Aber diese Borniertheit der MPU-Stelle aus jeder "kann" eine "muss" Vorschrift (stat. Therapie)zu machen treibt mich nun letztendlich ins Ausland...
Ach ja, und für jeden Führerschein-Neubewerber (mein die 18 jährigen) gilt die totale Unschuldsvermutung ??
Ach ja, und....genau 2015 wäre ich aber vollautomatischgeheilt, selbst wenn ich noch voll drauf wäre???

Dazu fällt mir nur ein:

ABSURD

(Sorry für Off-Topic)
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Bayer
Beitrag 30.05.2006, 00:08
Beitrag #326


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@stangentaxifahrer: beschimpf mal den Uwe hier nicht so. Lies dir sein Posting nochmal genau durch.
Uwe`s Meinung war bisher schon immer neutral und ich meine sogar etwas pro Eu-FS .
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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 00:12
Beitrag #327


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Ganz Deiner Meinung @Bayer
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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 30.05.2006, 00:13
Beitrag #328


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@uwe

Wenn ich das falsch verstanden habe, ok, sorry, hab mich da vielleicht zusehr auf einen der Vorposter verlassen...
Es hörte sich für mich halt so an...

Will hier wirklich niemanden persönlich angreifen...

Nochmal sorry dann!!!
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grobi1212
Beitrag 30.05.2006, 00:16
Beitrag #329


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Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 30.05.2006, 02:13) *
@uwe

Wenn ich das falsch verstanden habe, ok, sorry, hab mich da vielleicht zusehr auf einen der Vorposter verlassen...
Es hörte sich für mich halt so an...

Will hier wirklich niemanden persönlich angreifen...

Nochmal sorry dann!!!



Also ich habe Uwe ganz sicher nicht falsch verstanden und ich stehe dazu....das was er schreibt ist absoluter unfug und wenn er so denkt und schreibt zeigt das für mich eine pro mpu strohalm meinung....ansonsten muss er das klarstellen...hier ist ja niemand beleidigt worden!
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 00:21
Beitrag #330


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Klar ich habe damals auch mist gebaut aber ich habe seit dem Tag völlig Gesund und Ohne gelebt-zu Groß war der Schock nicht genau zu begreifen was überhaupt passiert ist.
Es kann auch nicht angehen das Führerscheinanwärter in Stettin sich täglich eine Flasche Wodka geben-solche Leute haben es wirklich nicht begriffen.
Ein Fall eines Bekannten kann ich erzählen der hat die erste Mpu logischerweise nicht bestanden dann ging er zu Einzelsitzungen zum Psychologe 2.Mpu war in Ordnung nur aber das er kein Stück reagiert hat und seit heute nicht clean ist und immer noch dann Auto fährt-Das ist der beste Beweis das es hier nur ums liebe Geld geht.
Aber sollte die Führerscheinbehörde sich hier Quer stellen werde ich rein aus Prinzip noch 10 Jahre arbeitssuchend bleiben

In dem Fall das die Führerscheinbehörde bei mir ärger bereitet


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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 00:25
Beitrag #331


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@Stangentaxifahrer
deine Geschichte finde ich Interesant, das leidige Problem in DE alle wollen an dir verdienen, nicht nur das MPI sondern die zusatz Institutionen wie MPU Vorbereitung, Beratung, Kurs, ec. jeder will sein stückchen vom Kuchen, deine Tatsächlichen vortschritte werden nicht gewürdigt jeder muss das volle Programm durchlaufen so hatten alle ihren spass.

[Zynismus an]
Warum eine Haarprobe? könnte ja sein es lässt sich mehrer Jahre Abstinez nachweisen und man könnte auf das 1 Jahr Abstinez Nachweise und auf die sinnlose 6 Monatige Thearapie verzichten.
[Zynismus aus]
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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 30.05.2006, 00:33
Beitrag #332


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@grobi1212

Unfug hin oder her...
Es geht mit darum zu sagen, dass ich hier niemanden persönlich angreifen will...

Und da hab ich mich mit meinem "Schlechter Verlierer" Posting sicher im Ton vergriffen!

Hätts jetzt gern editiert...
Bekomm ich aber irgendwie nicht hin???
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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 00:34
Beitrag #333


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Zitat (grobi1212 @ 30.05.2006, 01:16) *
Also ich habe Uwe ganz sicher nicht falsch verstanden und ich stehe dazu....das was er schreibt ist absoluter unfug und wenn er so denkt und schreibt zeigt das für mich eine pro mpu strohalm meinung....ansonsten muss er das klarstellen...hier ist ja niemand beleidigt worden!


Es geht wohl um dieses Stück

Zitat (Uwe W @ 30.05.2006, 00:08) *
..
Nicht vom Tisch ist meiner Meinung nach die Argumentation des VGH München und (teilweise) des OVG Lüneburg:

diese Gerichte argumentieren ja mit Vorfälllen nach Ausstellung des EU-Führerscheins, wenn sie das Nichtbeibringen einer positiven MPU als Grund für eine NU ansehen.
..


Als nicht schlüssig sehe ich darin an, daß es nach Wegfall der Aufforderungsgrundlage, (EuGH Beschluß), keinen Anlaß mehr für die Beibringung einer MPU gäbe. think.gif
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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 30.05.2006, 00:41
Beitrag #334


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Tjaaaa,

würd ja noch gern weiter -und mitdiskutieren, aber das Bett und der job ruft......

Gutes Nächtle zusammen
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K@i
Beitrag 30.05.2006, 00:43
Beitrag #335


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 01:53) *
Zitat (strichachtdoktor @ 30.05.2006, 00:45) *
.. Immer da leben und einen Führerschein machen, wo es am billigsten ist ..


Gibt es im "vor EU" Rumänien und Bulgarien überhaupt sowas wie eine Wohnsitzregelung? ..



Irgendwo hab ich gelesen das diesmal sowas gleich geregelt sein muss, das sowas wie CZ nicht nochmal vorkommt .... rofl1.gif

Ich weis leider nur nicht wo ! Ich glaub das war sogar eine Offizelle Site .... wink.gif
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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 00:46
Beitrag #336


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Zitat (K@i @ 30.05.2006, 01:43) *
Ich weis leider nur nicht wo ! Ich glaub das war sogar eine Offizelle Site .... wink.gif


Bestimmt aus Deutschland rofl1.gif
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grobi1212
Beitrag 30.05.2006, 00:49
Beitrag #337


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Also ich denke der Uwe wird das morgen klarstellen und dann ist ja alles vom tisch wink.gif

Ansonsten freue ich mich garnicht mal sooooo sehr über das urteil....denn das was vergangen ist (schwere deppressionen, aufenthalt in der psychiatrie, rückfall zum alkohol, verlust der partnerin) ist eine kausale kette von ereignissen deren ursache auf die behörden inklusive ihrer tollen NU bei mir zurückzuführen ist....ich sitze nach wie vor auf einem grossen scherbenhaufen und das kann kein EUGH urteil mehr rückgängig machen....wer bezahlt mir jetzt die ganzen verlorenen instanzen diese emensen kosten die mich als harz4 heini sowas von in die schuldenspirale gespült haben........eben sad.gif crybaby.gif sad.gif crybaby.gif eben so wie die smileys fühe ich mich nach wie vor....und vor dieser kacke war mein leben wie stangentaxifahrer schon sagte auch WUNDERSCHÖN!

Also.........
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strichachtdoktor
Beitrag 30.05.2006, 00:49
Beitrag #338


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Sorry, @grobi1212, aber Du hast gaaaar nix verstanden. Was Uwe da gepostet hat ist eher Rechts-Lyrik für Fortgeschrittene und betrifft einen ganz feinen Unterschied. Ausserdem ist Uwe W. einer legal erteilten EU-FE gar nicht abgeneigt und verhält sich sonst sehr freundlich neutral. Es besteht und bestand also absolut kein Grund für Deine Ausfälle - Du hast ihn einfach nur nicht verstanden. Wie sagte Nuhr dazu ?
...


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K@i
Beitrag 30.05.2006, 00:50
Beitrag #339


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 02:46) *
Zitat (K@i @ 30.05.2006, 01:43) *
Ich weis leider nur nicht wo ! Ich glaub das war sogar eine Offizelle Site .... wink.gif


Bestimmt aus Deutschland rofl1.gif



Ich glaub das war auch so eine Site mit dem Adler links oben .... wink.gif
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grobi1212
Beitrag 30.05.2006, 00:54
Beitrag #340


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@/8

Menschenskinners lass ihn das doch selbst klarstellen....ich hab doch nix gegen ihn...halte seine bedenken aber für blödsinn das ist kein "Ausfall" sondern einfach nur meine Meinung!

Nicht mehr nicht weniger
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 01:13
Beitrag #341


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Wenn D die jetzige EUGH-Entscheidung reparieren möchte, dann wird es die Sperrzeiten heraufsetzen müssen. Natürlich nicht auf 10 oder 15 jJahre, weil das sicher unverhältnismäßig und verfassungswidrig wäre. Bsp. eine Mindestsperrfrist von 1,5 bis 2 Jahren.

Dann könnte im Führerscheinverwaltungsrecht (oder im Strafrecht) geregelt werden, wer a) einen anerkannten kurs zur Sperrfrsitverkürzung mit b) anschließender prüfung (= MPU) besteht, dem kann/wird die restliche Sperrzeit erlassen (werden).

Defacto würde sich dann nicht viel ändern in D. Zusammen mit einer 3.FSRiLi wäre auch die Auslandsumgehung gestoppt.

Es wäre allerdings auch die Chance, manche Unstimmigkeit im MPU-System zu beseitigen, die FeV endlich dem Stand der Wissenschaft anzupassen und die Begutachtungsrichtlinien entsprechend anzupassen.

Dennoch leiste ich mir den meinetwegen Luxus, weiterhin zu einem MPU-System zu stehen und es als prinzipiell geignet zu halten. Und zwar wegen seiner Inhalte, nicht wegen der Möglichkeit, Geld damit zu verdienen.

Gerade weil der EUGH nun den Wettbewerb der besseren Eignungssysteme eröffnet hat, könnte das MPU-System wettbewerbsorientierter und transparenter werden. Eine Chance, so der deutsche Gesetzgeber das akzeptiert.

Weiter oben wurde die ansicht vertreten, der EUGH habe nciht materiell entschieden, sodnern lediglich aus formellen Gründen. Soweit stimme ich zu. Daraus jedoch schließen zu können, materiell könnte er eine andere Ansicht haben ist Spekulation genauso wie eine Meinung, auch materiell würde er sein urteil entsprechend begründen können. Wenn der EUGH in Europa ein Wettbewerbssystem sieht, dann könnte es dieses gerade auch im Punkt Eignung und Eignungsprüfung sehen. Somit in der Materie, eben materiell.

Das wäre sogar logisch und konsequent.

Auch wenn ich aus meiner Sicht der Sache anders argumentiere, so kann doch nicht verkannt werden, dass der EUGH unbeeindruckt einem politischem Ziel der Vielfalt des Weges zum Ziel (= Wettbewerb) anhängt und damit Europa fördern will. Das könnte unter Umständen auch so aufgefasst werden, dass der EUGH den Willen aht, alle natioonale bestrebungen zu kasieren, die diesem gedanken abträglch sind. Sprich bsp. entscheidende teile der 3.FSRiLi. Konsequenz wäre, dass die Ministerpräsidenten bzw. Verkehrsminister sich einigen müssten auf Mindeststandards in der Eignungsprüfung. Insoweit ist der EUGH eine treibende Kraft zur Harmonisierung.

Daher hielte ich es auch nciht für unwahrscheinlcih, dass nach der Sommerpause die 3.FSRiLi erneut diskutiert wird und um eine gemeinsame Eignungsfeststellung erweitert wird. zudem wird es die Entstehung des europäischen verkehrszentralrtegisters fördern.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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grobi1212
Beitrag 30.05.2006, 01:13
Beitrag #342


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Um nochmal auf meinen obigen post zurückzukommen,

ich möchte hier wirklich nicht rumphilosophieren aber mir liegt da etwas am herzen was ich jetzt abschliessend allen mal mitteilen möchte und zum nachdenken anregen soll...ich finde es ebenfalls sehr schade das conelius nicht mehr im forum ist da ich genau seine meinung am liebsten gelesen hätte..

(achtung!!! das sage ich weil ich cornelius unwahrscheinlich als menschen schätze da er sich sehr stark für menschen angagiert)

Zum Punkt:

Musste es soweit kommen? wieso dieses wirrwar zuvor in D? Wieso 14 Thread teile?
Ich erinnere mich das der gute Fabo hier vor einiger zeit mal postete: Hinter jedem MPU fall steht ein schicksal.
Und genau darum geht es....der EUGH betrachtet bei jedem Urteil das Schicksal des Klägers um welchen es geht und entscheidet in meinen Augen Weise....die Deutschen VG`s hingegen arbeiten immer mit den MPI´s zusammen hab ich das gefühl gehabt und das teilweise Leben zerstört wurden Suizid begangen wurde wegen perspektivlosigkeit und depressionen daran denkt kein Jurist und niemand hier.

Danke

Oh da isser ja wieder der Cornelius....kannst du mal drauf eingehen?
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Uwe W
Beitrag 30.05.2006, 01:15
Beitrag #343


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Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 01:34) *
Zitat (Uwe W @ 30.05.2006, 00:08) *
..
Nicht vom Tisch ist meiner Meinung nach die Argumentation des VGH München und (teilweise) des OVG Lüneburg:

diese Gerichte argumentieren ja mit Vorfälllen nach Ausstellung des EU-Führerscheins, wenn sie das Nichtbeibringen einer positiven MPU als Grund für eine NU ansehen.
..


Als nicht schlüssig sehe ich darin an, daß es nach Wegfall der Aufforderungsgrundlage, (EuGH Beschluß), keinen Anlaß mehr für die Beibringung einer MPU gäbe. think.gif

Es geht mir hier konkret um diesen Beschluss des VGH München Hier hat der VGH argumentiert, dass bei ehemaligen Alkoholabhängigen (also nicht bei allen Personen, die mal unter Alkoholeinfluss Kraftfahrzeuge gefahren haben) die EU-Führerscheinrichtlinie eine regelmäßige ärztliche Kontrolle als Bedingung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorsieht.

Der VGH ist hier der Meinung, dass in solchen Fällen eine nachträgliche MPU-Anordnung sowohl durch die (nationale) FeV als auch durch die EU-Führerscheinrichtlinie gedeckt ist. Ein Nicht-Beibringen einer positiven MPU stellt dann einen nachträglich entstandenen Grund dar, eine NU auszusprechen.

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass im Vorlagefall Halbritter die österreichische Fahrerlaubnis anscheinend völlig im Einklang mit EU-Recht erteilt wurde: es war sowohl ein Wohnsitz in A vorhanden, und es wurde auch die Kraftfahreignung entsprechend dem EU-Recht überprüft. Dass in solchen Fällen Deutschland nicht noch einmal nachprüfen darf, ist meiner Meinung nach OK.

Der Beschluss des EUGH sollte aber nicht als Freibrief ausgelegt werden, dass jede EU-Fahrerlaubnis, bei der das Ausstellerland über den tatsächlichen Wohnsitz des Bewerbers oder über dessen Vorgeschichte getäuscht wurde, zu keinen rechtlichen Problemen für den Inhaber mehr führen wird.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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grobi1212
Beitrag 30.05.2006, 01:28
Beitrag #344


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Aber Uwe....dieser Beschluss des VGH ist doch vor dem neuen EUGH Beschluss ergangen....und lies ihn dir doch nochmal durch genau darum geht es in diesem Beschluss das DAS eben nicht mehr geht.....DA eine nachträgliche MPU anordnung nicht zulässig. Wenn irgendein D Gericht Eignungszweifel begründet ist das eine MPU Anordnung ...(ja was machen die denn? Eignungszweifel,MPU) genau darauf ist der EUGH ganz ganz ganz deutlich eingegangen...

wenn ihr jetzt hier mit solchen argumenten von vergangenen beschlüssen kommt und meint die sind eigentlich aktuell dann musste ich so denken wie ich gedacht habe

ich habe ja nicht jedes posting von dir im kopf und wenn du oder andere sagen du bist neutral dann ist das ja gut mir auch irgendwie egal...ich habe überhaubt nichts gegen dich im gegenteil ich lese deine postings genauso aufmerksam und interessiert wie andere ....aber ich glaube einfach du suchst hier irgendwelche kleinigkeiten um ein ABER anzusetzen wo nie eins sein kann wer anderer meinung ist kanns ja sein...

ich bin nunmal dieser (kein Ausfall)
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 01:29
Beitrag #345


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@Uwe
du kennst das Kapper Urteil und was der EUGH zwecks 185 Tage entschieden hat, du weist sicherlich auch das DE eben nicht die AUT-MPU als gleichwertig gesehen hat.

Ein EU-FS ist ein EU-FS. der neue Beschluss sagt eindeutig
Zitat
1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.


Ich sehe da keinen Unterschied zu einem CZ-FS oder einem AUT-FS deutschland hat alle EU-FS gleich behandelt egal woher "ohne MPU geht nix" sonst NU, da waren keine Unterschiede, so hat der neue EUGh Beschluss auch keine Unterschiede erkennen lassen.

Der Beschluss ist generell zu sehen. Also spielt es keine Rolle welcher Staat nun den FS erteilt hat wichtig ist das man einen FS in Händen hält.
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strichachtdoktor
Beitrag 30.05.2006, 01:34
Beitrag #346


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Zitat
Der Beschluss des EUGH sollte aber nicht als Freibrief ausgelegt werden, dass jede EU-Fahrerlaubnis, bei der das Ausstellerland über den tatsächlichen Wohnsitz des Bewerbers oder über dessen Vorgeschichte getäuscht wurde, zu keinen rechtlichen Problemen für den Inhaber mehr führen wird.
clapping.gif
Völlig korrekt. Kleine Einschränkung: Meist wurde im Erteilerstaat nach der Vorgeschichte nicht gefragt.


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grobi1212
Beitrag 30.05.2006, 01:40
Beitrag #347


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Naja ich merk schon hier sind welche beleidigt und niemand geht auf meine posts ein....dann kann ich auch schlafen gehen...

gut nächtle allerseits bis morgen wavey.gif

Boah ich muss nochmal:

Was für Täuschungen??? der FS ist erteilt BASTA! ES OBLIEGT DEN AUSTELLENDEN BEHÖRDEN zu erteilen oder nicht.....wer nicht fragt dem interessiert auch nicht....

Vergiss ebenfalls nicht die Fragebögen bei der man sich bei unwahrheitsgemässer aussage strafbar macht

/8 du warst doch auch in Stettin wie ich du kennst das prozedere doch mit dem Sperrfrist abgelaufen beweis oder nicht?
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 01:41
Beitrag #348


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Und wenn schon, DE hat da keine Mittel, der Austeller Staat muss entziehen. Das wurde von DE schon oft versucht andere Staaten zu drängen sie möchten doch gerne die FS ohne 185 Tage erteilt wieder entziehen, das wären in CZ ca. 7000 Führerscheine.

CZ und zum Teil auch Pl wusten ganz genau das die 185 Tage nicht eingehalten wurden. Trotzdem sind diese FS (Kapper Urteil) anzuerkennen.

Soll doch DE CZ verklagen wir können rechtzeitig darauf reagieren.
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Struppi
Beitrag 30.05.2006, 02:17
Beitrag #349


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Zitat
Soll doch DE CZ verklagen wir können rechtzeitig darauf reagieren.

Wie willst Du denn darauf reagieren???
Den Tschechen den teuersten und besten Anwalt der Welt bezahlen???

Haltet doch alle mal den Ball flach!

Wir fahren seit Wochen, Monaten, Jahren im "Tarnmodus" ( vorsichtig, ängstlich, schüchtern, selbstzweifelnd, depressiv) durch Deutschland!!!

Und heute wird ein Beschluß des EuGH publik und alle drehen gleich völlig am Rad!!!

Was sollen die Fragen nach Erweiterung auf BE, CE, ABC und ABCDEFG???

Wenn hier einer von Euch schreibt, dass er problemlos seinen PL-FS oder CZ-FS in einen D-FS umgetauscht hat, dann können wir uns über die "Kleinigkeiten" unterhalten.

P.S. Ich habe einen NL-FS und der ist noch 9 Jahre gültig. Und ich habe nicht vor, nochmal 185 Tage nach Holland zu gehen, weil mir dafür einfach die Zeit und das Geld fehlt.
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 02:20
Beitrag #350


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wie ich darauf reagiere, ganz einfach ich habe einen CZ-FS Klasse B und mache mit Einhaltung der 185 Tage in Polen die Klasse A dazu, der CZ-FS wird von Polen eingezogen und bekomme dafür einen PL-FS mit der Klasse A+B.

Schwupps die 185 Tage sind eingehalten.
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