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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Struppi
Beitrag 30.05.2006, 02:22
Beitrag #351


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Hut ab!!!

Aber dafür hat halt nicht jeder Zeit!!!!
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 02:41
Beitrag #352


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schon klar aber für den FS muss man sich die Zeit nehmen. Den ohne FS braucht man noch mehr Zeit.
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 03:05
Beitrag #353


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Echt cool wie die Deutsche Presse reagiert naja wie erwartet:
EU-Richter stärken Verkehrssünder

EU erlaubt Führerscheinalternative

Der fehlende Idiotentest spielt keine Rolle

Zitat
Minister sieht hohes Risiko

Der Bundesverkehrsminister hatte mit Hinweis auf diese Praxis von einem „hohen Risiko“ für den deutschen Verkehr gesprochen. Es gebe Hinweise darauf, dass deutsche Autofahrer, denen der Führerschein zum Beispiel nach einer Alkoholfahrt entzogen wurde, sich in einem osteuropäischen Land neue Papiere beschafft hätten. Tiefensee hatte von über 2 000 Fällen gesprochen, in denen dies allein in Polen geschehen sei.

Die EU-Verkehrsminister hatten daraufhin beschlossen, parallel mit der Einführung der neuen EU-Fahrlizenz auch das Informationsnetz der Behörden untereinander enger zu knüpfen, sodass die zuständigen Ämter innerhalb der EU künftig durch eine europäische Abfrage feststellen können, ob dem Bewerber in einem anderen Mitgliedsstaat bereits ein Führerschein abgenommen wurde. Diese Neuregelung tritt allerdings erst im Jahr 2012 in Kraft.


Das finde ich gut:
Zitat
Doch die Luxemburger Richter wiesen die Auflage des Landratsamtes gestern nach einem jahrelangen Rechtsstreit ab. Die entsprechenden EU-Richtlinien erlaubten nicht, dass ein Mitgliedsstaat den Führerschein eines anderen EU-Staates ablehne. Dies gelte auch in dem Fall, dass dort bereits ein Führerschein eingezogen wurde, zumal die verhängte Sperre bereits abgelaufen war. Mehr noch: Es sei einem Mitgliedsstaat auch nicht erlaubt, an eine Umschreibung der Fahrerlaubnis weitere Bedingungen zu knüpfen. Durch die erfolgreiche Fahrprüfung in dem anderen EU-Mitgliedssland habe der Bewerber alle Anforderungen zum „Führen eines Fahrzeugs erfüllt“.


Das wird wahrscheinlich der letzte seiner Art sein:
Führerschein aus dem Nachbarland reichte nicht
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strichachtdoktor
Beitrag 30.05.2006, 03:13
Beitrag #354


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Wer bisher die 185 Tage nicht eingehalten hat, der sollte sich trotzdem (noch) keine Sorgen machen. Denn eine Klage gegen die Erteiler-Länder gibt es (noch) nicht. Und wenn, dann dauert es ein paar Jahre, bis die durch ist. Ausserdem ist es so, daß auch Deutschland nicht alle EU-Richtlinien umgesetzt hat. Da gilt imho das "Glashausprinzip" - deshalb auch noch keine "Steine" Richtung Polen und Tschechien, die könnten ja zurückwerfen. Also mal ganz entspannt ...

Der Weg, bei Nichteinhaltung der 185-Tage-Frist in ein anderes EU-Land zu gehen, um dann den FS zu tauschen und zu erweitern bzw. umgekehrt, ist keine schlechte Idee. Allerdings könnten andere Staaten auch "was merken" und z.B. nicht mitspielen, wenn eine "Nicht-185-Tage-FE" getauscht werden soll ... Alles möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich.

Was die Erteilungsvoraussetzungen in Polen (besonders Stettin) angeht, so wurde meines Wissens in einigen Fällen geprüft, in anderen nicht. Ich hatte eine KBA-Selbstauskunft dabei, mit Übersetzung - kein Interesse. Warum, weiß ich nicht. Nachfragen gab es aber auch keine. Die 185-Tage wurden nicht geprüft. Meine Anmeldung musste ich nur vorlegen, weil ich die polnische Adresse als (einzutragenden) Wohnsitz im Formular angegeben hatte. Das hat sich aber inzwischen geändert - es gibt den FS nur noch bei vorhandener Bürgerkarte mit registriertem Wohnsitz, Krankenversicherung und Einkommensnachweis. Die Polen haben also auf die deutsche Intervention, die schon Mitte 2004 begonnen hat, angemessen reagiert und die Bedingungen verschärft. Was nicht bedeutet, daß man nicht trotzdem noch in Polen gemeldet sein kann und gar nicht da ist - aber das dürfte wohl in jedem EU-Land so laufen, geht ja auch in D ... Alles regeln nach wie vor die Fahrschulen für die Interessenten und diverse deutschsprachige Vermittler.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 03:18
Beitrag #355


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@/8Doc
Zitat
Wer bisher die 185 Tage nicht eingehalten hat, der sollte sich trotzdem (noch) keine Sorgen machen.


Die Österreicher haben den EUGH Beschluss nun auch mit bekommen:
Führerschein für Verkehrssünder : Österreichische Presse

Genau alles noch Easy. Gute Nacht.
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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 07:07
Beitrag #356


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Zitat (Uwe W @ 30.05.2006, 02:15) *
..
Der VGH ist hier der Meinung, dass in solchen Fällen eine nachträgliche MPU-Anordnung sowohl durch die (nationale) FeV als auch durch die EU-Führerscheinrichtlinie gedeckt ist. Ein Nicht-Beibringen einer positiven MPU stellt dann einen nachträglich entstandenen Grund dar, eine NU auszusprechen
...


In diesem Urteil sagte der VGH aber auch

Zitat
Da im Beschwerdeverfahren nicht ge-rügt wurde, dass das Landratsamt sich nicht mit einem ärztlichen Gutachten (z.B. nach § 13 Nr. 1 FeV) begnügt, sondern ein medizinisch-psychologisches Gutach-ten verlangt hat, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welche Auswirkungen es auf die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 14. März 2005 und des zugehörigen Widerspruchsbescheids zeitigt, dass sich die Behörde für eine Form der Sachverhaltsaufklärung entschieden hat, die jedenfalls vom Wortlaut der Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III zur Richtlinie 91/439/EWG nicht gedeckt ist und die zudem stärker als ein rein ärztliches Gutachten in die Privatsphäre des Betroffenen eingreift.
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Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 07:32
Beitrag #357





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Hier gibt es einen Kommentar.
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Gallier
Beitrag 30.05.2006, 08:34
Beitrag #358


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Hier im Nürnberger Ordnungsamt wird schon fieberhaft an einer Lösung gesucht wie man einem Probanden doch eine MPU aufzwingen kann... Habe soeben mit der FE Stelle hier telefoniert und die Leiterein der Führerscheinstelle meinte sie könne noch gar nichts dazu sagen da sie noch kein Urteil vorliegen habe sondern nur aus der Presse gelesen habe was los sei............... Jedoch wird weiterhin jeder Einzelfall genau geprüft werden. Laut Aussage von ihr wäre bei dem aktuellen Fall gar keine MPU notwendig gewesen...

Ich solle abwarten bis ich die Aufforderung zu MPU bekomme-dann muß ich mich ja sowieso melden hies es.
Habe aber keine Lust noch viel länger zu warten und weiterhin im Ungewissen zu sein. Will nun endlich mal meinen 7,5 Tonner Schein machen-damit ich endlich wieder Arbeit habe!!! Einen Einstellungsvertrag bekomme ich jederzeit wenn ich den "großen" Schein habe! Nur wie soll ich das nun bewerkstelligen? Abwarten bis ich die Aufforderung zur MPU bekomme? Ich kann mich mit denen nicht rumstreiten da ich Harz4 Empfänger bin und mir keinen Anwalt leisten kann...

Kann mir da RA XDiver oder sonst ein Anwalt bitte Tips geben? Gerne PN!

Danke erstmal!

Gruß
Gallier


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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BeK
Beitrag 30.05.2006, 08:55
Beitrag #359


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Hallo,

ich hab auch noch mal ne Frage. Wie ist es eigentlich, wenn man heiratet und demnächst einen neuen Nachnahmen hat? Muss man den Namen auf dem EU-Führerschein ändern lassen, oder ist das keine Pflicht?
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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.05.2006, 08:58
Beitrag #360


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@BeK
Nein, das mußt Du nicht ändern lassen. Zumindest wahr es früher nicht so und ich glaube, dass sich das auch nicht geändert hat.
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 09:02
Beitrag #361


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Ich bleibe dem VP treu, fühle mich innerlich verbiunden.

Die von Uwe W. zitierte meinung des VGH München mit der fortwirkenden Ungeeignetheit besteht rein sachlich. Juristisch einmal beiseite geschoben. Diese haben ein Alkoholproblem in Form der Abhängigkeit. und diese ist nunmal in praxisrelevanten Zahlen nur dadurch zum Stillstand zu bringen, wenn eine Therapie (nicht unbedingt stationär!) erfolgreich durchlaufen wurde.

Bei Fällen wir Mirko1, zweimal 0,7‰, sehe ich zwar auch ein Alkoholproblem zum Tattag, jedoch keien Abhängigkeit. Muss noch nicht einmal Missbrauch sein

Alle diese Fälle münden in der MPU oder bei zeit wie geld nun in einer EU-FE.

Woran es bei uns mangelt, ist die Erhebung einer genauen iagnose. Im ÄG sollte sie gegeben sein, bei der MPU ist sie verloren gegangen. Die Begutachtungsrichtlinien unterscheiden zwar, wird jedoch bei der MPU eine Diagnose des Auffälligkeitbildes erstellt? Nein! Wird ind er Fragestellung durch eine genauere Vorgabe des Problemes unterschieden? nein. Warum setzen MPI nciht den MALT (Münchener Alkoholtest) ein? Warum werden nciht Unterlagend es Hausarztes o.ä. herbeigezogen?

Warum wird das MPU-Gespräch nciht auf Video mitgeschnitten?

Transparenz erzeugt Akzeptanz.

Ein Versuch der FEB könnte nun sein, vermehrt ÄG einzufordern bei bekannten Vorgeschichten. Doch dazu bedarf es anscheinend neuer Fakten, keiner fortwährenden Nichteignung. Selbstverständlcih kann die FEB in Umsetzung der RiLi nach Entzug eine weitere medizinische Überwachung anordnen. Nur muss diese dann in die FeV eingefügt werden. Selbstverständlcih kann die Zahl der Verkehrsüberwachungen erhöht werden. Bei Atemalkoholl ab Straftat (OWi?) könnte die Blutprobe nciht nur auf den promillewert untersucht werden, sondern insgesamt das kleine Blutbild erhoben werden. GammaGT, GOT zu GPT und MCV lägen vor. Wer dann in den Werten ausserhalb des referenzbereiches liegt,, hätte probleme. Man könnte eine urinprobe erheben. Mit Ethylglucoronidnachweis könnte ca. 40 bis 80 Stunden in die vergangenheit geschaut werden. Wer da auffällig wird, der bekommt ein Problem, hat ja auch eines.

Im Vergleich: beim Cannabis wird es ja auch schon so gehandhabt. Es wird auch auf die passiven Werte geschaut.

Ich bedaure, dass nun eine große Lücke im deutschen Eignungsnachweissystem eingetreten ist. Jedoch ist das ein Grund, endlich inhaltlich aufzuräumen, statt zu flicken.

Unser Problem sind auch nicht (nur) die EU-FE-inhaber, bei denen einige ncihts hinzugelernt haben. (Hallo, ich spreche jetzt gerade nicht von allen EU-FE-Inhgabern!) Sondern diejenigen, die insgesamt unter Drogen, unter Alkohol etc. fahren. Gleichgültig welche FE sie haben. Dieses Problem werden wir nur lösen, wenn wir die vekehrskontrollen verstärken. Entgegen Klagen der Gastronomie. Da gab es doch mal einen bezeichneten versuch in Bayer, die Dichte der Kontrollen in einem Landkreis zu erhöhen ...

Mit einem transparenten Eignungsfeststellungsprogramm kann man auch gut im EU-Ausland werben. Dann stige dort, so meine ich, auch die Akzeptanz einer psychologischen Begleitung, sei es über Verkehrspsychologen, sei es im psychologischen gespräch eienr MPU.

Lenken wir den Blick auf die Chancen, statt mit Klimmzügen etwas zu restaurieren, was nun rechtlcih gescheitert ist.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Alonso
Beitrag 30.05.2006, 09:05
Beitrag #362


Neuling
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[/quote]
Der Beschluss des EUGH sollte aber nicht als Freibrief ausgelegt werden, dass jede EU-Fahrerlaubnis, bei der das Ausstellerland über den tatsächlichen Wohnsitz des Bewerbers oder über dessen Vorgeschichte getäuscht wurde, zu keinen rechtlichen Problemen für den Inhaber mehr führen wird.
[/quote]

Haben wir jemanden getäuscht, als wir in auf dem Amt in CZ nach unserer Heimatadresse gefragt wuren, um diese auf den Schein eintragen zu lassen? Ich denke nicht wink.gif

Wie verhält es sich denn nun speziell auf die Scheine, die vor der "offiziellen" Einführung der 185-Tage Regel in CZ ausgestellt worden sind? Diese Regeliung gab es damals in CZ nicht und somit galt es ja auch nichts zu beachten...

Reicht der Lebensmittelpunkt aus? -> Stichwort Freundin oder Bekannte/Verwandte in CZ, die das liebend gerne bestätigen wink.gif Arbeitsplatz und Steuerzahlung sind dann unwichtig/nicht so wichtig wie das bestätigte? Der Arbeitgeber könnte einem ja auch einen Auslandsaufenthalt bescheinigen... :-)
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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.05.2006, 09:08
Beitrag #363


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Zitat
Ich solle abwarten bis ich die Aufforderung zu MPU bekomme-dann muß ich mich ja sowieso melden hies es.


Das ist wiedermal sowas von typisch ranting.gif
Ich würde Dir gerne einen Tip geben wenn ich einen hätte, aber ich denke, dass du i.M. (da bei denen ja noch kein Urteil vorliegt) leider erst mal abwarten musst.
Finde ich ja auch große Klasse, daß man auf einem Ordnungsamt aktuelle Gesetzgebungen aus der Presse bezieht. Natürlich war es zu erwarten, dass jetzt erst einmal kräftig der Amtsschimmel geritten wird. mad.gif
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Bayer
Beitrag 30.05.2006, 09:10
Beitrag #364


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Mal etwas Off-Topic.
Mich würde interessieren wie es geregelt wird wenn offensichtlich zwei Richtlinien kollidieren.
Ich meine hier z.B. die 185 Tg Regelung und die neue Dienstleistungsrichtlinie.
Was wäre wenn die CZ-Fahrschulen klagen würden, mit der Begründung "der Handwerker neben an darf ja jetzt auch seine "Dienste" den Nachbarn aus der BRD anbieten" - nur wir nicht.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.05.2006, 09:15
Beitrag #365


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Zitat
der Handwerker neben an darf ja jetzt auch seine "Dienste" den Nachbarn aus der BRD anbieten" - nur wir nicht.


Ich sehe da keine Kollision. Die Fahrschulen dürfen doch ihre Dienste anbieten. Das mit der 185 Tage Regelung ist eine ganz andere Schiene.
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Bayer
Beitrag 30.05.2006, 09:35
Beitrag #366


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wegen Umschreibung:
Auf der HP der für mich zuständigen Fsst findet sich sich folgender Hinweis:
Zitat
ACHTUNG: Führerscheine der neuen EU-Mitgliedstaaten (Beitritt 01.05.2004) können noch nicht umgeschrieben werden. Sobald dies möglich ist, wird es hier bekanntgegeben!


Warum ? Wieso ? Was ist davon zu halten ?
Kann die Umschreibung wirklich verweigert werden ?
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 09:38
Beitrag #367


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Ich würde die Begründung dazu gerne wissen wollen. Wenn es nur eine interne Handlungsanweisung ist, bindet sie nur die Behörde, nicht Dich. Frage doch einmal nach, was es auf sich habe mit dem, was Du da gesehen hast.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 09:41
Beitrag #368





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@Cornelius

Der springende Punkt ist, dass in De die MPU als Allheilmittel angesehen wird. Warum Gedanken machen ob man vielleicht anders agieren könnte? Die FEB`s handeln stumpf und ohne nachzudenken und unser Gesetzgeber hat genug zu tun.

Und genau das wird in den FEB`s getan, pure Abwicklung.

Deswegen ist mit dem Beschluss c-227/05 noch lange nicht Schluss mit der Abwicklung. Jeder Fall wird immer noch geprüft werden und es wird weiterhin die Stelle gesucht wo man den Hebel ansetzen kann.

Was für eine Verschwendung von Steuergeldern. Außerdem kann man sich in Deutschland immer noch eine positive MPU erkaufen, wenn du Kohle genug hast.

Der Fisch stinkt vom Kopfe her!!
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Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 09:42
Beitrag #369


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@Cornelius

Zitat:
"Warum werden nciht Unterlagend es Hausarztes o.ä. herbeigezogen?

insgesamt das kleine Blutbild erhoben werden. GammaGT, GOT zu GPT und MCV lägen vor. Wer dann in den Werten ausserhalb des referenzbereiches liegt,, hätte probleme. Man könnte eine urinprobe erheben. Mit Ethylglucoronidnachweis könnte ca. 40 bis 80 Stunden in die vergangenheit geschaut werden. Wer da auffällig wird, der bekommt ein Problem"

Sehr richtig und am besten wäre, das ganze dann in der neuen EU weiten FS Datenbank speichern! ! !

Oder man könnte doch auch noch Freundin, Angehörige und Nachbarn über die Trinkgewohnheiten verhören ääähm, befragen?!? Hast du das eigentlich ernst gemeint, was du da geschrieben hast??? rofl1.gif

wavey.gif


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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Bayer
Beitrag 30.05.2006, 09:44
Beitrag #370


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Zitat (corneliusrufus @ 30.05.2006, 11:38) *
Wenn es nur eine interne Handlungsanweisung ist, bindet sie nur die Behörde, nicht Dich.


Wie soll ich denn das jetzt verstehen ? think.gif
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zippo51
Beitrag 30.05.2006, 09:47
Beitrag #371


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keine MPU für EU-FS tongue.gif hurra

http://bz.berlin1.de/aktuell/news/060530/mpu.html

wavey.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 09:55
Beitrag #372


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Cornelius: Du glaubst doch nicht wirklich, dass in D. die MPU reformiert wird? Wenn doch, dann guck Dir doch mal die großen Themen an: Rentensystem: alle wissen, es kollabiert, Reform nein, Flickwerk. Gesundheitsreform? Lobbyarbeit, nichts passiert.(Wusstet ihr, dass z.B. der Apotheker für JEDES verschriebene Medikament 8 EUR bekommt, warum geben z.B. die Ärzte nicht die Medikamente aus, tun die Tierärzte doch auch) Steuerreform...äh, wo ist die geblieben? Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel (für dieses Forum Liomodeckel) Bürokratieabbau? Wo isser?
Und da glaubst Du wirklich, eine MPU wird reformiert?
WIR haben keine Lobby, denn wir sind in den Augen der Öffentlichkeit Trunkenbolde und Junkies und wir werden einen Teufel tun, uns öffentlich als MPU-Umgeher zu präsentieren.

So verrottet wie dieses land ist, Cornelius, sich suhlend in der eigenen Beamtenselbstgefälligkeit, ändert sich hier gar nichts.
Das einzige, was sich hier ändert ist die Demokratie, die geht seit ca. 1970 Stück für Stück unter. Oder war nie da.
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 10:16
Beitrag #373


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@Freelancer: Doch, genau dieses ist meine Meinung. Wer keinen Missbrauch betreibt, der hat auch keine Sorgen. Bzw. die Folgekosten des Alkohols könnten viel früher gesenkt werden durch frühere Intervention.

@Maximilian: Du, die Chance wird schon vertan werden, davon gehe ich erstmal aus. dennoch sage ich, was ich mir wünsche und worauf ich hoffe. Sonst ändert sich nichts, smile. Dass das nun als Ausgang einer großen Reform genommen wird, davon gehe ich allerdings auch nicht aus.

Vielleicht sollte auch mal die Sicht er Verwaltung, die der FEB, bezogen werden. ich meine, deren Mitarbeiter sind teils in der unglücklichen Lage, dass sie a) in einer Eingriffsverwaltung arbeiten müssen (statt bsp. im Katasteramt) und dass sie b) teilweise das umsetzen müssen, was der Gesetzgeber verlangt, Teils auch gegen ihre Überzeugung.

Vielleicht sollten Andreas und Mr.T mal dazu befragt werden.


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Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 10:22
Beitrag #374





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@ conelius:

Gib mal in Google folgendes ein:

Kosten für Nichtumsetzung von EU Richtlinien

Dann weisst du wo Deutschland in der EU steht und was uns das kostet.

Und die armen Verwaltungsmenschen machen sich die Arbeit auch selbst wenn sie den EU-FS nicht anerkennen.
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 10:31
Beitrag #375


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Habe ich nun getan, jedoch bin ich so nicht direkt fündig geworden, hm. Ich weiß jedoch was Du meinst, emile. Nun machen die Mitarbeiter einer FEB nicht die regeln, sondern diese haben sie nur auszuführen.

Dann sind wir wieder in der Politik angekommen. Und da gehört es nun auch hin.

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MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 10:32
Beitrag #376


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Dann sehe ich das mal aus der Sicht gerade meiner Verwaltung:
Hat EU-Fahrerlaubnis. Ist nicht weiter aufgefallen. Hält sich nicht in unserem Beritt auf. Wir sind gar nicht zuständig.
Trotzdem werde ich mit fragwürdigsten Mitteln in einer für mich früher nicht vorstellbaren Art und Weise, verfolgt, mit dem Ziel mich zu kriminalisieren. Eingaben werden verschleppt, Widersprüche, die innerhalb von 3 Tagen entschieden werden MÜSSEN, werden einfach nicht beqarbeitet, trotz massiver Intervention und dann erst nach über einem Monat wird stattgegeben u.s.w.
eingebrochen wird bei mir sicherlich nicht mehr, denn an meinem Haus fährt andauernd ein hässliches grünes Auto vorbei. (Ruhige Wohngegend, da sah man vor kurzem nie so was).
In meiner Akte kommen andauernd die selben Namen vor, immer die selben beamten. Was für ein Zufall.

Also komm mir nicht damit.

Das ist Rachedenken. Der hats nicht so gemacht, wie wir es wollten, jetzt zeigen wir ihm mal, wo der Hammer hängt.

Ansonsten müssten die ja jetzt froh sein. klare Rechtslage, weg mit den NUs, ist nicht mehr unsere Sache. Wer den nicht übertriebenen Arbeitseifer eines deutschen Beamten kennt, müsste denkenm der wäre jetzt heilfroh.
Wetten, genau so geht das nicht?
Denn es stellt ja den Arbeitsplatz und die Macht über den winselnden Antragsteller in Frage.
Da müsste ich mich doch sehr täuschen.
Oder glaubst du, dasss jemand, der so verbiestert an der MPU festhält wie Andreas, jetzt sagt, O.K., das wars, ich hab verloren?
Der leckt jetzt seine Wunden und dann schärft er die Krallen.


Versteh mich nicht falsch, ich bin, sogar als Betroffener, nicht ein absoluter MPU-Gegner. Aber so, wie es jetzt läuft, ist das eine menschenverachtende Schinderei.
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Bayer
Beitrag 30.05.2006, 10:38
Beitrag #377


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Zitat (MaximilianNRW @ 30.05.2006, 12:32) *
Oder glaubst du, dasss jemand, der so verbiestert an der MPU festhält wie Andreas, jetzt sagt, O.K., das wars, ich hab verloren?
Der leckt jetzt seine Wunden und dann schärft er die Krallen.


Versteh mich nicht falsch, ich bin, sogar als Betroffener, nicht ein absoluter MPU-Gegner. Aber so, wie es jetzt läuft, ist das eine menschenverachtende Schinderei.


He Maximilian bleib mal auf dem Teppich, bis jetzt hat ja noch niemand versucht den CZ-FS umzuschreiben.
Vielleicht gehts ja doch ganz ohne Probleme.
Schimpfen kannst du doch erst wenn dem nicht so ist.
Andreas hat ja dazu noch nicht mal Stellung bezogen.
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Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 10:40
Beitrag #378





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@Cornelius

Alle Theorie ist grau und durch den letzten Beschluss wurde unser Recht ein wenig bunter.

Hier geht`s nicht mehr um die MPU, hier geht`s um die Angst vor Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit.

Warum sich gegen die Beschlüsse des EuGH sträuben wenn es doch einfacher ist eine Kommission einzusetzen (bitte nicht Peter Hartz), die Vorschläge für die Sicherheit auf deutschen Strassen macht, unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung.

Warum wird seit dem Kapper-Urteil nicht nachgedacht oder gehandelt? Mich würden mal Pressestimmen aus dem Ausland betr. des letzten Beschlusses interessieren, die lachen uns doch aus.
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MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 10:49
Beitrag #379


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Wqarum denn nicht Peter Hartz? Der ist doch bis dann bestimmt inhaftiert und könnte den Vorsitz eine Kommission als Freigänger übernehmen, wäre doch ein prima Resozialisierungsprojekt.
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 10:51
Beitrag #380


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Wo ich mich Dir anschließe ist, dass Rache- und Machtgelüste keine persönliche Eignung eines FEB-Mitarbeiters ausweisen.

Es ist einfach so, das manchmal einiges schief läuft. Habe ich auch schon erlebt mit Behörden und anderen Institutionen.

Dennoch meine ich, dass überwiegend nicht solche Angestellten und beamte in den FEB arbeiten. Natürlich gibt es Ausnahmen und die prägen dann.

Wir wissen nicht, warum Andreas derzeit nicht antwortet. Er wird seine gründe haben, bsp. zeitliche Verhinderung. Warten wir doch seine Antwort ab. Ich kann auch nicht immer und stets präsent sein. Er genauso. Deshalb würde ich abwarten, etwas aus dieser derzeitigen Abwesenheit schließen zu wollen.

Außerdem ist es keine argumentative Schande, weiterhin zur MPU als solche zu stehen. Das tue ich auch. Wichtig ist doch, dass mit Gegebenheiten und Entwicklungen vernünftig umgegangen wird. Wenigstens so habe ich diesen thread gelesen. Mit zum teil doch auch erstaunlichen Annäherungen und Gemeinsamkeiten. Die Unterschiede traten doch genau dann besonders auf, wenn es konkret auf den Einzelfall angewendet wurde.

Bei Dir, Maximilian, finde ich auch nicht alles als richtig, was bzw. wie es geschah. Da könnte ich noch einige Namen mehr nennen. Und schließlich mich ebenfalls einreihen, weil als mir damals die FE entzogen worden ist, ich bereits keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellte, jedoch ich den Formalien der FeV nicht genügte. Gerecht? Richtig?

Darum geht es in diesem thread ebenfalls. Das ist ja auch seine Stärke. Mich hat er sehr bereichert. Ich kann sehr viele Einzelfallentscheidungen nachvollziehen, sehend, dass hinter jedem Einzelfall immer ein Schicksal steht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Kolbenfeder
Beitrag 30.05.2006, 11:27
Beitrag #381


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Die Richter werden dann eben zukünftig auf unbefristetes Fahrverbot vemehrt umsteigen, "Begnadigung und Bewährung" nur via MPU....

Die paar Fahrer die jetzt evtl. davon ein Hintertürhen finden werden sich größtenteils durch neue Verstöße ein neues Dauerfahrverbot einhandeln.

Wenn nicht auch gut, ein Schlupfloch das nur einmal begehbar ist motiviert erheblich....

@ mirko

ohne Führerschein benötigt man noch mehr Zeit...

Dürfte längst nicht immer zutreffen, wird oft überschätzt. Für viele Groß- und Mittelstadtbewohner die dort auch arbeiten dürfte die Nettoreisegeschwindigkeit durch PKW-Nutzung unter der von Fahrrad oder Bus&Bahn liegen.

Also Zeiten für Werkstattfahrten, Parkplatzsuche, Wagenpflege, Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen und die Zeit um das Geld für das Auto zu verdienen auch einrechnen.
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johnnie walker
Beitrag 30.05.2006, 11:44
Beitrag #382


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Zitat (Lexus @ 30.05.2006, 01:15) *
Der Wert des Halbritter-Beschlusses liegt schon darin, dass eben deutlich über das Wohnsitzprinzip hinaus auch weitere Voraussetzungen (MPU oder ähnliches - eben jegliche sachliche Überprüfung der Erteilung) nicht verlangt werden dürfen. Insofern geht die Halbritter-Entscheidung über das Kapper-Urteil hinaus.


Wie das? Wurde doch am 29.04.2004 bereits entschieden:

RN 77 des Kapper Urteils
…... wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 12:05
Beitrag #383


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Zitat (corneliusrufus @ 30.05.2006, 10:02) *
Ich bleibe dem VP treu, fühle mich innerlich verbiunden.
Liebe Greet-Ings, Cornelius

smile.gif Cornelius das trift es sicherlich sad.gif
Ich kann Deinen Ausführungen ohne weiteres folgen, das Problem der DE Politik ist und war, es wird (siehe wie es nach dem Kapper Urteil gelaufen ist) nach Möglichkeiten gesucht zu verfolgen (MPU-NU´s), es wurde nicht versucht sich mit den Betroffenen und den Ursachen "warum EU-FS und keine MPU" auseinander zu setzen um evtl. was an der MPU zu verändern, NEIN, die Behörden hatten nur eines im Sinn, Ihre eigenen Grauzonen Schlupflöcher im Kapper Urteil zu suchen diese dann in Form von MPU NU´s anzuwenden, Hauptsache es bleibt alles wie es ist. Das eigentliche Problem wurde mit dem wissen der EUGH wird lange (Jahre) benötigen ein Urteil zu sprechen einfach zur Seite geschoben, nach dem Motto "Grauzone MPU NU im Kapper Urteil gefunden nun ist erstmal gut".

In der Öfentlichkeit sind die EU-FS Besitzer nix weiter als eine Gefahr für die Verkehrssicherheit so wird es auch gerne von der Politik und den Behörden in der Öffentlichkeit verkauft und dargestellt, keiner denkt darüber nach wieso warum weshalb wurde die MPU gemieden.

Nun ist das Eis für die Behörden sehr sehr dünn geworden
MPU nachträglich is nich
185 Tage Regel auch bei Verletzung dieser is nich
Reg. und Umschreibe Pflicht is nich

Ich sehe da keinen Hebel mehr für DE.

Zitat (Kolbenfeder @ 30.05.2006, 12:27) *
@ mirko

ohne Führerschein benötigt man noch mehr Zeit...

Dürfte längst nicht immer zutreffen, wird oft überschätzt. Für viele Groß- und Mittelstadtbewohner die dort auch arbeiten dürfte die Nettoreisegeschwindigkeit durch PKW-Nutzung unter der von Fahrrad oder Bus&Bahn liegen.

Also Zeiten für Werkstattfahrten, Parkplatzsuche, Wagenpflege, Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen und die Zeit um das Geld für das Auto zu verdienen auch einrechnen.

Hilft den Menschen die auf dem Land wohnen nicht viel, ich wohne in einer Stadt ca. 3000 Einwohner der nächste Laden ist 2 KM entfernt, die nächste Bus Haltestelle 1 KM, Bahn gibt es in der nächsten grösseren Stadt 12 KM entfernt, letzter BUS zur Bahn Verbindung geht 18:00 Uhr das Problem du kommst nicht mehr zurück.
Schicht arbeit ohne Auto ist nicht möglich, ohne Auto bin ich sogut wie Tot.
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MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 12:10
Beitrag #384


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Wobei, und das sage ich mal in aller Deutlichkeit, ich einige Leute gesehen habe, die absolut nicht auf die Strasse gehören. FS-Prüfung abgelegt, nüchtern allerdings, über die Strasse zum Büdchen und da 9!!!!! Flachmänner Wodka hineingekippt. Das muss nicht sein.

MPU ist aber genau so ein Schmarrn. Mithilfe einer getürkten Bescheinigung eines zugelassenen Psychologen und von diesem ein entsprechendes Briefing für die richtigen Antworten besteht man eine MPU.
Gibts nicht? Doch, gibts.

Mir fällt auch kein Königsweg ein, ist auch nicht meine Aufgabe. Nur so, wie bisher, bitte nicht. Und ich bin auch der Meinung, dass Leute, die unbelehrbar sind, früher oder später sowieso wieder auffallen. Da war doch eigentlich der alte Status besser. Die EU-FS Inhaber fuhren alle superbrav im Tarnmodus. Das machen sie jetzt nicht mehr. Wo, bitteschön, leibe Behörden, liegte jetzt der Sicherheitsgewinn?
Es wird immer irgend jemanden geben, der gesetze clever umgeht. Das ist in allen Lebensbereichen so. Das muss man eben als das Risiko einer Demokratie betrachten, das Restrisiko. Strassenverkehr ist ein Risiko.
Tabak ist eines, Alkohol und Atomkraftwerke. Menschliches Zusammenleben ist riskant.
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RalfBochum
Beitrag 30.05.2006, 12:19
Beitrag #385


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@ mirko1
[/quote]
Hilft den Menschen die auf dem Land wohnen nicht viel, ich wohne in einer Stadt ca. 3000 Einwohner der nächste Laden ist 2 KM entfernt, die nächste Bus Haltestelle 1 KM, Bahn gibt es in der nächsten grösseren Stadt 12 KM entfernt, letzter BUS zur Bahn Verbindung geht 18:00 Uhr das Problem du kommst nicht mehr zurück.
Schicht arbeit ohne Auto ist nicht möglich, ohne Auto bin ich sogut wie Tot.
[/quote]

Da gebe Ich dir uneingeschränkt Recht !
Ich könnte meinen Beruf auch nicht mehr ausüben ohne Führerschein, da Ich Kundenbesuche und etliches mehr für meine Firma mit dem Auto erledige.

Und finde mal Heutzutage einen neuen Job ohne Auto.
Unsere Firma zb. stellt definitif keine leute ohne führerschein ein. Da auch wenn mann in einer Großstadt wohnt definitiv kein schichtdienst möglich ist.

Versuch doch mal z.b. von Bochum nach Duisburg in das Industriegebiet zu gelangen, wenn die schichtübergabe um 5:30 ist.(viel Spaß wenn du um 0:00 die letzte Bahn nehmen musst.)

Grüße
Ralf


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wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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Kolbenfeder
Beitrag 30.05.2006, 12:36
Beitrag #386


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Ihr habt Recht, ich schrieb ja auch nur über Gr0ß- und Mittelstadtbewohner die dort auch arbeiten.

Und diese Bedingung sind gut für 50% der Bevölkerung gegeben. Entfernung unter 10km sind für mehr als 50% der bevölkerung die Länge der Arbeitswege!

Und je nach Gesundheitstatus und Stadtbild ( keine Abgasschluchten ) können Strecken bis 10km = 35min als Sportbetätigung und Arbeitsweg kombiniert werden.
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Filli
Beitrag 30.05.2006, 13:08
Beitrag #387


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Hab vor ein paar Wochen die Zurückweisung meines Widerspruchs bekommen.Hab dagegen wieder Widerspruch eingelegt.
Kann mir jemand sagen wer eine Nutzungsuntersagung wieder aufheben kann. Muss ich da zur Führerscheinstelle die diese ausgesprochen hat, oder zu meiner Führerscheinstelle(wohne jetzt in einem anderen Kreis) oder muss ich da auf ne entscheidung vom Verwaltungsgericht die meinen Widerspruch bearbeitet warten. Wie kann ich den Vorgang beschleunigen falls ich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts warten muss? Hab jetzt schon ein jahr kein Fahrerlaubnis mehr.
danke im voraus.
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 13:13
Beitrag #388


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Zitat (Filli @ 30.05.2006, 14:08) *
Muss ich da zur Führerscheinstelle die diese ausgesprochen hat, oder zu meiner Führerscheinstelle(wohne jetzt in einem anderen Kreis) oder muss ich da auf ne entscheidung vom Verwaltungsgericht die meinen Widerspruch bearbeitet warten. danke im voraus.

Du must auf die Entscheidung warten.
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 13:33
Beitrag #389


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Mir geht es doch genauso habe seit 5Jahren keinen Führerschein und keinen Job weil ich auf einen Führerschein angewiesen bin da ich Kfz-Schlosser bin-aber den Leuten von der MPU ist das ja egal wenn ich noch weitere 10 Jahre auf Staatskosten lebe-ist echt zum koppschütteln

Noch nichtmal den Job als Staubsaugervertreter bei der Fa Vorwerk bekomme ich

Seit meinen Verlust der Fahrerlaubnis trinke ich kein Tropfen Alkohol mehr


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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 13:38
Beitrag #390


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@Asrael
Zitat
Seit meinen Verlust der Fahrerlaubnis trinke ich kein Tropfen Alkohol mehr

Bei der MPU reicht das nicht du must Deine Innere Einstellung ändern, was auch immer das heisen mag. whistling.gif
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 13:46
Beitrag #391


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Zitat (mirko1 @ 30.05.2006, 15:38) *
@Asrael
Zitat
Seit meinen Verlust der Fahrerlaubnis trinke ich kein Tropfen Alkohol mehr

Bei der MPU reicht das nicht du must Deine Innere Einstellung ändern, was auch immer das heisen mag. whistling.gif

Da hast du recht aber ich werde keinesfalls den Leuten Geld in den hintern stecken,habe mich ja bereits in Polen angemeldet whistling.gif


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Kolbenfeder
Beitrag 30.05.2006, 13:46
Beitrag #392


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@ asael

Auf den ührerhein angewiesen?

Meines Wissens nach führen die Probefahrten in den Werkstätten immer die Meister oder wenige dazu speziell ernannte Mechaniker aus.
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 13:50
Beitrag #393


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Das kannst du vergessen kein Job in diesen beruf ohne Führerschein VW prüft sogar alle Halbe Jahre die Führerscheine wenn du keinen mehr hast fliegst du raus-das ist einfach so.
In einer kleinen Schrauberbude wer soll die Ersatzteile holen???
vergiss es habe es doch alles schon durch


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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 13:51
Beitrag #394


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Das habe ich in einem anderen Forum gefunden gepostet von einem MPU-Befürworter:
Zitat
Bockmist gemacht in Deutschland. Entzug der Fahrelaubnis mit
einer unbefristeten Sperre. Die Sperre kann nur nach einer Eignungsüberprüfung durch eine Fahrerlaubnisbehörde, die nach positivem
Ausgang eine Rückmeldung an das Gericht gibt, wieder aufgehoben
werden. Der Betroffene erhält den Führerschein dann nach Aufhebung der Sperre durch das Gericht. Mit so einer Dauersperre kann man sich jeden Führerschein kaufen, aber hier nicht damit fahren wegen der Dauersperre. Wenn der EU Gerichtshof es halt nur über das Gericht haben will. Dann eben so.

Geistreich nicht?
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 13:55
Beitrag #395


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Zitat (mirko1 @ 30.05.2006, 15:51) *
Das habe ich in einem anderen Forum gefunden gepostet von einem MPU-Befürworter:
Zitat
Bockmist gemacht in Deutschland. Entzug der Fahrelaubnis mit
einer unbefristeten Sperre. Die Sperre kann nur nach einer Eignungsüberprüfung durch eine Fahrerlaubnisbehörde, die nach positivem
Ausgang eine Rückmeldung an das Gericht gibt, wieder aufgehoben
werden. Der Betroffene erhält den Führerschein dann nach Aufhebung der Sperre durch das Gericht. Mit so einer Dauersperre kann man sich jeden Führerschein kaufen, aber hier nicht damit fahren wegen der Dauersperre. Wenn der EU Gerichtshof es halt nur über das Gericht haben will. Dann eben so.

Geistreich nicht?


Unbefristete Sperre das ist jawohl der Knaller dann haben wir bald nur noch arbeitslose in Deutschland rofl1.gif


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Filli
Beitrag 30.05.2006, 14:13
Beitrag #396


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Zitat (mirko1 @ 30.05.2006, 15:13) *
Zitat (Filli @ 30.05.2006, 14:08) *

Muss ich da zur Führerscheinstelle die diese ausgesprochen hat, oder zu meiner Führerscheinstelle(wohne jetzt in einem anderen Kreis) oder muss ich da auf ne entscheidung vom Verwaltungsgericht die meinen Widerspruch bearbeitet warten. danke im voraus.

Du must auf die Entscheidung warten.


das heisst wenn ich keinen eilantrag stelle könnte dass wieder ein jahr dauern, sehe ich das richtig??
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 14:15
Beitrag #397


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Zitat (Filli @ 30.05.2006, 16:13) *
Zitat (mirko1 @ 30.05.2006, 15:13) *

Zitat (Filli @ 30.05.2006, 14:08) *

Muss ich da zur Führerscheinstelle die diese ausgesprochen hat, oder zu meiner Führerscheinstelle(wohne jetzt in einem anderen Kreis) oder muss ich da auf ne entscheidung vom Verwaltungsgericht die meinen Widerspruch bearbeitet warten. danke im voraus.

Du must auf die Entscheidung warten.


das heisst wenn ich keinen eilantrag stelle könnte dass wieder ein jahr dauern, sehe ich das richtig??



Denke daran nach 24 monatigen Entzug der Fahrerlaubnis mußt du deine Prüfungen neu ablegen,also auf jeden Fall Gas geben


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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 14:21
Beitrag #398


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Zitat (Filli @ 30.05.2006, 15:13) *
Zitat (mirko1 @ 30.05.2006, 15:13) *

Zitat (Filli @ 30.05.2006, 14:08) *

Muss ich da zur Führerscheinstelle die diese ausgesprochen hat, oder zu meiner Führerscheinstelle(wohne jetzt in einem anderen Kreis) oder muss ich da auf ne entscheidung vom Verwaltungsgericht die meinen Widerspruch bearbeitet warten. danke im voraus.

Du must auf die Entscheidung warten.


das heisst wenn ich keinen eilantrag stelle könnte dass wieder ein jahr dauern, sehe ich das richtig??

Hmm besser du wartest bis RAXDiver oder Lexsus zu dem Problem was sagen.
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Filli
Beitrag 30.05.2006, 14:23
Beitrag #399


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mein führerschein wurde beschlagnahmt, ist dies gleich zu setzen mit einem entzug?
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 14:29
Beitrag #400


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wie beschlagnahmt? wenn dieser echt war stelle ich mir das schwirig vor langfristig den Fs zu kasieren.
Doch auch hier wäre RAXDiver oder Lexus die besseren Ansprechpartner.
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