... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

56 Seiten V  « < 7 8 9 10 11 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 14:34
Beitrag #401


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Filli @ 30.05.2006, 16:23) *
mein führerschein wurde beschlagnahmt, ist dies gleich zu setzen mit einem entzug?



Also wenn er beschlagnahmt wurde und dieser echt war dann müßtest du ihn Zeitnah durch die cop.gif wieder bekommen.
Aber du sagtest ja das du den Führerschein schon seit einem Jahr los bist -WARUM-gab es irgent eine Ordnungswidrigkeit oder aber Straftat ?
War das ein deutscher Führerschein?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Filli
Beitrag 30.05.2006, 14:36
Beitrag #402


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 57
Beigetreten: 03.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4705



der führerschein ist echt, aber in Ba Wü haben sie die führerscheine bis vor kurzem noch einkassiert(bei mir sind die police.gif durch den kofferraum in mein parkendem vor dem haus stehenden auto gestiegen und haben sich ihn gekrallt, freiwillig hätt ich ihn niemals hergegeben)
danke für die antworten
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ballustrade
Beitrag 30.05.2006, 14:36
Beitrag #403


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 17
Beigetreten: 30.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19852



Hallo
ich lese mich hier seit Stunden durch, bekomme aber nicht so richtig eine Antwort auf meine Frage:

Mein Freund hat vor 5 Jahren seinen FS verloren wegen Alkohol am Steuer. Bekam eine Sperre von 11 Monaten. Die dann erfolgte MPU fiel negativ aus. Vor drei Jahren hatte er beruflich 1 1/2 Jahre in Amsterdam gelebt und hat dort seinen FS gemacht. Wieder in D wurde er bei einer Kontrolle der FS erst weggenommen, dann aber wieder ausgehändigt. Aber er bekam eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne FS. EU-FS wurde hier nicht anerkannt, weil noch keine gültige MPU vorlag. Diese MPU hatte er vor einigen Monaten gemacht und sie war auch positiv !! Als er nun seinen deutschen FS abholen, bzw. seinen EU-FS umschreiben lassen wollte, wurde ihm mitgeteilt, das würde so nicht gehen, die MPU alleine würd nicht reichen. Nun muß er noch die theoretische und die praktische Fahrprüfung machen. Incl. 2 Fahrstunden nachweisen.
Kann mir jemand sagen, ob das nach dem EuGH-Urteil auch noch zulässig ist ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Filli
Beitrag 30.05.2006, 14:39
Beitrag #404


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 57
Beigetreten: 03.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4705



Nein war ein tschechischer. Nein bin nicht aufgefallen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 15:10
Beitrag #405


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



TÜV Rheinland Group schreibt auf

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=829623&ressort=5

TÜV Rheinland sieht Verstoß gegen Verkehrssicherheit /
Sicherheit darf nicht dem EU-Führerschein zum Opfer fallen /
Freie Fahrt mit neuem Führerschein problematisch

Wacht auf, nur die MPU IST zum Opfer gefallen!
Fahrt mit neuem FS problematisch???

Von Was träumen die dann Nachts, habe eine gültige CZ FE die ich auch nicht in einen D umtauschen werde, sage dazu nur: "Allzeit gute Fahrt"! wavey.gif


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 15:22
Beitrag #406


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Filli @ 30.05.2006, 16:39) *
Nein war ein tschechischer. Nein bin nicht aufgefallen.



Dann würde ich mal zur Polizei fahren und da nachhacken was die ganze Aktion bezwecken sollte das geht ja gegen jedes Gesetz.
Die Polizei darf ja nicht durch einen Kofferraum steigen um in das Fahrzeuginnere zu gelangen vorallem dann nicht wenn nichts vorgefallen ist-Wo kommen wir denn da hin-
Nee sowas kann und darf es einfach nicht geben von wem wußte die Polizei das dein Führerschein im Fahrzeug liegt ich würde den immer am Mann tragen


Dr. Müller weiter: "Die MPU wird schließlich nicht zum Spaß
gemacht, sondern um extrem verkehrsauffälligen Autofahrern zu helfen,
die häufig auch Probleme in anderen Lebensbereichen haben. Wir sehen
uns als Anwalt des Kunden, der klare Wege aufzeichnet, um den
Führerschein wieder zu bekommen."



Na klar die helfen mir bei der Jobsuche Kfz-Mechaniker ohne Führerschein rofl1.gif Klare Wege na klar erste MPU negativ dann einzelne Sitzungen beim Verkehrspsychologen a120€ dann zweite MPU mit anschließenden Programm"Leer"
Bloß wer gibt mir das nötige Kleingeld dafür


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Filli
Beitrag 30.05.2006, 15:24
Beitrag #407


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 57
Beigetreten: 03.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4705



wussten sie nicht, erst haben sie die wohnung durchsucht anschliessend wollten sie dass ich das auto öffne, hab ich nicht getan, dann haben sie halt mal geschaut und zufällig war der kofferraum offen. War schon bei der polizei und hab nachgehakt...aber irgendwie war nie der beamte da, und die akte haben sie dann auch nie gefunden . ohne anwalt hat man es echt schwer irgend etwas zu erreichen.. und im moment hab ich das geld nicht um einen zu beauftragen..
kannst du mir vielleicht sagen ob man einen eilantrag auch selber stellen kann....hab nämlich keine lust noch ein jahr auf die nächste entscheidung zu warten
danke
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Weißnichtsogenau
Beitrag 30.05.2006, 15:30
Beitrag #408


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 05.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14338



Jetzt mal was zum erfreuen.:
Habe gerade mit meiner Führerscheinstelle in Dresden gesprochen. Die sagten mir, dass es jetzt kein Problem mehr sei, den EUFS umzuschreiben. Ich sollte vorbeikommen, den FS mitbringen und die Bearbeitungszeit zum deutschen FS würde 4 Wochen bis maximal 6 Wochen dauern.
Sie wußten von dem Urteil und halten sich auch dran. So die eindeutige Aussage meiner FSST smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Filli
Beitrag 30.05.2006, 15:32
Beitrag #409


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 57
Beigetreten: 03.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4705



das ist erfreulich, aber hoffentlich halten sich die anderen Führerscheinstellen auch daran.
speziell die in BW
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 15:32
Beitrag #410


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Hast du keinen Rechtschutz hat man dendir nicht gesagt das dieses ganz wichtig ist,dann würdest du keinen Cent bezahlen.
Du mußt doch ein Schreiben bekommen haben weshalb ne Hausdurchsuchung und das muß doch auch Richterlich bestätigt sein.
So geht es nicht du hast also seit einem Jahr schon keinen Führerschein mehr verstehe ich das richtig?????
Zumal den dürfen dir die Polizeibeamten garnicht entziehen-das ist rechtswidrig.
Vorschlag "Geh mal zur Öffentlichen Rechtsauskunft und laß dich beraten das sind Juristen"
Das schlägt max. mit 5€ zu buche mehr nicht-hier währe eine überlegung Wert eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 15:34
Beitrag #411


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



@Asrael

Helfen ja genau, die CZ Fahrschule UND das Magistrat half mir, oder uns! ! !


Mit "Sicherheit" rofl1.gif kann ich sagen, das es, so wie es war nichtmehr sein wird!


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Struppi
Beitrag 30.05.2006, 15:35
Beitrag #412


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 116
Beigetreten: 27.03.2006
Mitglieds-Nr.: 17944



Wirklich höchst erfreulich...... rolleyes.gif
Aber wirklich trauen, tu` ich der Sache noch nicht!!!... no.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 15:36
Beitrag #413


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Filli @ 30.05.2006, 17:32) *
das ist erfreulich, aber hoffentlich halten sich die anderen Führerscheinstellen auch daran.
speziell die in BW


Aus welcher Stadt kommst du dann helfe ich dir bei der Suche der ÖRA


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JoeCool
Beitrag 30.05.2006, 15:36
Beitrag #414


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 123
Beigetreten: 02.07.2005
Mitglieds-Nr.: 10920



Also Leute, ich habe heute ausgiebig mit meinem RA gesprochen
und Er sagt der Weg führt ganz eindeutig über das Amt -
Das offene Verfahren beim OVG hat damit nix zu schaffen (das sieht er nun ohnehin als gewonnen an)
und das Amt kann vom OVG unabhängig die "neue" Rechtslage akzeptieren und NU zurücknehmen.

Genau hierzu weden wir sie in meinem Fall auch auffordern, mit Verweis das nunmehr durch Verzögerung nur weitere Kosten hinzukommen, welche von Amt zu tragen sind.

Hat wohl auch schon mit Amt telefoniert, und die wollen nun auch "die Sache schnell vom Tisch haben"
(Hört, hört!)

Gleichzeitig prüft mein RA ob nicht doch ggf. Schadenersatzansprüche gestellt werden können.
Er meint zumindest alle RA Kosten von beginn an (also auch VOR VG / OVG) sollten einklagbar sein,
da wir ja von anfang an Recht hatten.

Halte Euch informiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 15:46
Beitrag #415


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Weißnichtsogenau @ 30.05.2006, 17:30) *
Jetzt mal was zum erfreuen.:
Habe gerade mit meiner Führerscheinstelle in Dresden gesprochen. Die sagten mir, dass es jetzt kein Problem mehr sei, den EUFS umzuschreiben. Ich sollte vorbeikommen, den FS mitbringen und die Bearbeitungszeit zum deutschen FS würde 4 Wochen bis maximal 6 Wochen dauern.
Sie wußten von dem Urteil und halten sich auch dran. So die eindeutige Aussage meiner FSST smile.gif



Ich werde einen Teufel tun und meinen Polnischen EU Führerschein umtauschen-sind ja auch wieder zusätzliche Gebühren die da fällig werden ,nee der Polnische EU-Führerschein ist unbefristet gültig und damit basta


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Psycho Andi
Beitrag 30.05.2006, 15:53
Beitrag #416


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 31.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12578



"Wir sehen uns als Anwalt des Kunden, der klare Wege aufzeichnet, um den
Führerschein wieder zu bekommen." rofl1.gif Angst vor Arbeitslosigkeit?

Besser als Kino hier..

Verkehrsportal rulez!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.05.2006, 16:07
Beitrag #417


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



@ Filii

In welchem Stadium ist denn Dein Verfahren? Widerspruchsverfahren? Klage? Gab oder gibt es einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO?


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 16:15
Beitrag #418


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (RA XDiver @ 30.05.2006, 18:07) *
@ Filii

In welchem Stadium ist denn Dein Verfahren? Widerspruchsverfahren? Klage? Gab oder gibt es einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO?



RA XDiver du bist auch bei Frag-einen-Anwalt vertreten oder


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lino
Beitrag 30.05.2006, 16:21
Beitrag #419


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 33
Beigetreten: 01.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8148



Zitat (Freelancer @ 30.05.2006, 17:10) *
TÜV Rheinland Group schreibt auf

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=829623&ressort=5

TÜV Rheinland sieht Verstoß gegen Verkehrssicherheit /
Sicherheit darf nicht dem EU-Führerschein zum Opfer fallen /
Freie Fahrt mit neuem Führerschein problematisch

Wacht auf, nur die MPU IST zum Opfer gefallen!
Fahrt mit neuem FS problematisch???

Von Was träumen die dann Nachts, habe eine gültige CZ FE die ich auch nicht in einen D umtauschen werde, sage dazu nur: "Allzeit gute Fahrt"! wavey.gif


In dem obigen Artikel "Tüv Rheinland sieht Verstoß gegen Verkehrssicherheit " geht es doch nur um das liebe Geld. Die Leiterin Dr.
Karin Müller des Medizinisch-Psychologischen Instituts hat doch nur Angst das die MPU Fälle drastisch zurück gehen, was auch eintreffen wird.

Ein Urteil des höchsten Europäischen Gerichts wird gesprochen und Deutschland macht weiter als wäre nichts passiert. Es wird jetzt schon wieder nach möglichkeiten gesucht das gesprochene Urteil auszutricksen anstatt mit dem neuen Gesetz zu arbeiten damit Europa zusammen rückt. Diese Urteil vom 6.4.2006 ist ganz deutlich und unmissverständlich! Deutschland sollte dies akzep. und mit dem Urteil neue Wege gehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.05.2006, 16:21
Beitrag #420


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
RA XDiver du bist auch bei Frag-einen-Anwalt vertreten oder


Ohne Werbung machen zu wollen, ja. wink.gif

Aber das ist hier etwas OT... cool.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Filli
Beitrag 30.05.2006, 16:25
Beitrag #421


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 57
Beigetreten: 03.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4705



hab den Rechtsschutz leider zu spät abgeschlossen, oder bin zu früh kontrolliert worden...da die drei monate warte zeit noch nicht vorbei waren....
ich bin aus esslingen bei Stuttgart, und das wär super wenn du mir jemand nennen kannst.

Hab am 4.5.2005 die nutzungsuntersagung vom Bürgermeisteramt Stuttgart bekommen, habe kurz danach widerspruch eingelegt. der widerspruch wurde am 3.05.2006 vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. jetzt hab ich erneut widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Also ich denke mal widerspruchsverfahren..oder?
Nein ich hab bis jetzt noch keinen Eilantrag gestellt, würde ich aber gerne machen...brauch ich dazu einen anwalt oder kann ich den auch selber stellen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Weißnichtsogenau
Beitrag 30.05.2006, 16:39
Beitrag #422


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 05.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14338



Zitat
Ich werde einen Teufel tun und meinen Polnischen EU Führerschein umtauschen-sind ja auch wieder zusätzliche Gebühren die da fällig werden ,nee der Polnische EU-Führerschein ist unbefristet gültig und damit basta


Falsch verstanden! Es war nur ein Probeanruf! Den selbigen tätigte ich übrigens auch 10 Minuten vorher mit der Führerscheinstelle in Chemnitz. Dort wollte man mir überhaupt keine Auskunft geben. Ich solle in 4-5 Wochen noch einmal anrufen. Nur ein paar Kilometer weiter weg aber die Meinungen dazu geht hunderte derselbigen davon auseinander. Zwecks Umschreibung: Mir wurde in Dresden auch gesagt:"Ist doch Quatsch,behalten Sie ihren EU FS und gut". Meine Antwort:" Aber es gibt ja hin und wieder Probleme mit einem ausländischen FS". Deren Antwort: " Ist uns bekannt, aber das landete 'eh immer wieder bei unserer Behörde. Das hat sich aber jetzt erledigt" Ist doch GEIL smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
(*_*)
Beitrag 30.05.2006, 16:40
Beitrag #423


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 28.03.2006
Mitglieds-Nr.: 17975



Hey,


hab grad 3 std mit meinem Polnischen ADAC Engel gesprochen. Er fährt nächste Woche eh hin weil er seinen 7T macht. Er hat übrigens vor 1 Monat beantragt seinen Führerschein umzuschreiben in einen deutschen. Die haben gesagt sie fordern die Papiere von Polen an um zu sehen ob er wirklich in der Fahrschule war oder er gekauft ist. Auf dem Weg ist es.

Eine ganz ganz wichtige Frage hab ich jetzt noch. Ich hab mir die letzten Seiten mehrmals durchgelesen, aber es wird zum Teil so und zum teil so argumeniert. Meine Frage...

Kann ich den Führerschein nach Sperrfrist, auch ohne die 185 Tage machen? Ich würd mich ja nächste Woche anmelden, das ist alles schon geklärt. Aber noch mal 185 Tage warten crybaby.gif meine Sperre läuft im August aus. Kann ich ihn dann machen und muss generell nix befürchten, oder muss ich nix befürchten weil ich ja bis DEZ mehr als 185 Tage da war!? Oder muss ich brfürchten das der ungeültig ist. Ich hab ja das Kapper gelesen, eigentlich kann mir ja auch niemand was wenn ich die 185 Tage nicht hab. Aber manchmal wird es hier wieder anders rum gesagt, das man sie doch bräuchte. Wäre der FS auch gültig wenn ich ihn jetzt im August mache und erst später die 185 voll hab???


Vielen dank für eure Überlegungen!
Entschuldigt bitte auch meine Rechtschreibung und den wirwar, aber ich hab grad so ne art Frühlingsgefühle (besser gesagt seit SO)!!!

MFG Jan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 30.05.2006, 16:45
Beitrag #424


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13536
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Zitat (JoeCool @ 30.05.2006, 17:36) *
Also Leute, ich habe heute ausgiebig mit meinem RA gesprochen
und Er sagt der Weg führt ganz eindeutig über das Amt -
Das offene Verfahren beim OVG hat damit nix zu schaffen (das sieht er nun ohnehin als gewonnen an)
und das Amt kann vom OVG unabhängig die "neue" Rechtslage akzeptieren und NU zurücknehmen.


Genau das halte ich für den richtigen und zunächst kürzesten Weg. Betroffene wenden sich an die die NU ausstellende Behörde und beantragen die Rücknahme der rechtswidrig gewordenen NU. Dieser Antrag muss unabhängig von einem weiteren möglichen Verfahren bearbeitet werden.

Interessanterweise dürfen auch die FEB von alleine auf ihre nun rechtswidrig gewordenen NU reagieren und diese auch ohne Aufforderung aufheben. Bin gespannt, ob das geschieht. Wahrscheinlich darf ich mir sagen, Cornelius, Du träumst.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 16:46
Beitrag #425


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



@Lino


Stimmt, deutlich und unmissverständlich. Es werden die "MPU Kanditaten" mit absoluter Sicherheit
zurück gehen, persönlich muß ich sagen, stand bei mir schon damals bei meinem Entzug fest,
dass ich keinen D Führerschein beantrage, machen werde...

Das beste daran ist, wie die MPU ins "rechte Licht" gerückt !wurde!, helfen... Chance... beweisen...!

tongue.gif

@ (*_*)

"Sperre läuft im August aus. Kann ich ihn dann machen und muss generell nix befürchten"

Ehrlich gesagt, hat mich nochnicht einmal der Erwerb WÄHREND der Sperre interessiert,
folge, gerichtlich verbindlichen Beschluß, danach 8 Anzeigen FoFE, ERFOLGLOS, da ich nicht während Sperre in
D gefahren bin!


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 17:02
Beitrag #426


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Filli @ 30.05.2006, 18:25) *
hab den Rechtsschutz leider zu spät abgeschlossen, oder bin zu früh kontrolliert worden...da die drei monate warte zeit noch nicht vorbei waren....
ich bin aus esslingen bei Stuttgart, und das wär super wenn du mir jemand nennen kannst.

Hab am 4.5.2005 die nutzungsuntersagung vom Bürgermeisteramt Stuttgart bekommen, habe kurz danach widerspruch eingelegt. der widerspruch wurde am 3.05.2006 vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. jetzt hab ich erneut widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Also ich denke mal widerspruchsverfahren..oder?
Nein ich hab bis jetzt noch keinen Eilantrag gestellt, würde ich aber gerne machen...brauch ich dazu einen anwalt oder kann ich den auch selber stellen?




Hier wird dir weiter geholfen
http://www.amtsgericht-esslingen.de/

[font=Arial][font=Arial][font=Arial]
Zitat (Asrael @ 30.05.2006, 18:48) *
Zitat (Filli @ 30.05.2006, 18:25) *

hab den Rechtsschutz leider zu spät abgeschlossen, oder bin zu früh kontrolliert worden...da die drei monate warte zeit noch nicht vorbei waren....
ich bin aus esslingen bei Stuttgart, und das wär super wenn du mir jemand nennen kannst.

Hab am 4.5.2005 die nutzungsuntersagung vom Bürgermeisteramt Stuttgart bekommen, habe kurz danach widerspruch eingelegt. der widerspruch wurde am 3.05.2006 vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. jetzt hab ich erneut widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Also ich denke mal widerspruchsverfahren..oder?
Nein ich hab bis jetzt noch keinen Eilantrag gestellt, würde ich aber gerne machen...brauch ich dazu einen anwalt oder kann ich den auch selber stellen?




Hier wird dir weiter geholfen
http://www.amtsgericht-esslingen.de/

Klickst du Aufgaben und Verfahren----->und dann auf Beratungshilfe

Zitat ((*_*) @ 30.05.2006, 18:40) *
Hey,


hab grad 3 std mit meinem Polnischen ADAC Engel gesprochen. Er fährt nächste Woche eh hin weil er seinen 7T macht. Er hat übrigens vor 1 Monat beantragt seinen Führerschein umzuschreiben in einen deutschen. Die haben gesagt sie fordern die Papiere von Polen an um zu sehen ob er wirklich in der Fahrschule war oder er gekauft ist. Auf dem Weg ist es.

Eine ganz ganz wichtige Frage hab ich jetzt noch. Ich hab mir die letzten Seiten mehrmals durchgelesen, aber es wird zum Teil so und zum teil so argumeniert. Meine Frage...

Kann ich den Führerschein nach Sperrfrist, auch ohne die 185 Tage machen? Ich würd mich ja nächste Woche anmelden, das ist alles schon geklärt. Aber noch mal 185 Tage warten crybaby.gif meine Sperre läuft im August aus. Kann ich ihn dann machen und muss generell nix befürchten, oder muss ich nix befürchten weil ich ja bis DEZ mehr als 185 Tage da war!? Oder muss ich brfürchten das der ungeültig ist. Ich hab ja das Kapper gelesen, eigentlich kann mir ja auch niemand was wenn ich die 185 Tage nicht hab. Aber manchmal wird es hier wieder anders rum gesagt, das man sie doch bräuchte. Wäre der FS auch gültig wenn ich ihn jetzt im August mache und erst später die 185 voll hab???


Vielen dank für eure Überlegungen!
Entschuldigt bitte auch meine Rechtschreibung und den wirwar, aber ich hab grad so ne art Frühlingsgefühle (besser gesagt seit SO)!!!

MFG Jan





Du darfst während deiner Sperrzeit keine neue Prüfung ablegen das ist ganz wichtig


Zitat (Asrael @ 30.05.2006, 18:57) *
Zitat (Filli @ 30.05.2006, 18:25) *

hab den Rechtsschutz leider zu spät abgeschlossen, oder bin zu früh kontrolliert worden...da die drei monate warte zeit noch nicht vorbei waren....
ich bin aus esslingen bei Stuttgart, und das wär super wenn du mir jemand nennen kannst.

Hab am 4.5.2005 die nutzungsuntersagung vom Bürgermeisteramt Stuttgart bekommen, habe kurz danach widerspruch eingelegt. der widerspruch wurde am 3.05.2006 vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. jetzt hab ich erneut widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Also ich denke mal widerspruchsverfahren..oder?
Nein ich hab bis jetzt noch keinen Eilantrag gestellt, würde ich aber gerne machen...brauch ich dazu einen anwalt oder kann ich den auch selber stellen?




Hier wird dir weiter geholfen
http://www.amtsgericht-esslingen.de/

[font=Arial][font=Arial][font=Arial]
Zitat (Asrael @ 30.05.2006, 18:48) *
Zitat (Filli @ 30.05.2006, 18:25) *

hab den Rechtsschutz leider zu spät abgeschlossen, oder bin zu früh kontrolliert worden...da die drei monate warte zeit noch nicht vorbei waren....
ich bin aus esslingen bei Stuttgart, und das wär super wenn du mir jemand nennen kannst.

Hab am 4.5.2005 die nutzungsuntersagung vom Bürgermeisteramt Stuttgart bekommen, habe kurz danach widerspruch eingelegt. der widerspruch wurde am 3.05.2006 vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. jetzt hab ich erneut widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Also ich denke mal widerspruchsverfahren..oder?
Nein ich hab bis jetzt noch keinen Eilantrag gestellt, würde ich aber gerne machen...brauch ich dazu einen anwalt oder kann ich den auch selber stellen?




Hier wird dir weiter geholfen
http://www.amtsgericht-esslingen.de/

Klickst du Aufgaben und Verfahren----->und dann auf Beratungshilfe

Zitat ((*_*) @ 30.05.2006, 18:40) *
Hey,


hab grad 3 std mit meinem Polnischen ADAC Engel gesprochen. Er fährt nächste Woche eh hin weil er seinen 7T macht. Er hat übrigens vor 1 Monat beantragt seinen Führerschein umzuschreiben in einen deutschen. Die haben gesagt sie fordern die Papiere von Polen an um zu sehen ob er wirklich in der Fahrschule war oder er gekauft ist. Auf dem Weg ist es.

Eine ganz ganz wichtige Frage hab ich jetzt noch. Ich hab mir die letzten Seiten mehrmals durchgelesen, aber es wird zum Teil so und zum teil so argumeniert. Meine Frage...

Kann ich den Führerschein nach Sperrfrist, auch ohne die 185 Tage machen? Ich würd mich ja nächste Woche anmelden, das ist alles schon geklärt. Aber noch mal 185 Tage warten crybaby.gif meine Sperre läuft im August aus. Kann ich ihn dann machen und muss generell nix befürchten, oder muss ich nix befürchten weil ich ja bis DEZ mehr als 185 Tage da war!? Oder muss ich brfürchten das der ungeültig ist. Ich hab ja das Kapper gelesen, eigentlich kann mir ja auch niemand was wenn ich die 185 Tage nicht hab. Aber manchmal wird es hier wieder anders rum gesagt, das man sie doch bräuchte. Wäre der FS auch gültig wenn ich ihn jetzt im August mache und erst später die 185 voll hab???


Vielen dank für eure Überlegungen!
Entschuldigt bitte auch meine Rechtschreibung und den wirwar, aber ich hab grad so ne art Frühlingsgefühle (besser gesagt seit SO)!!!

MFG Jan





Du darfst während deiner Sperrzeit keine neue Prüfung ablegen das ist ganz wichtig
aber anmelden darfst du dich schon und das solltest du auch machen sowie deine Bürgerkarte beantragen.
Es soll ein neues Gesetz in Polen geben das seit gestern gültig ist demnach mußt du nur ein Formular unterschreiben das du auch wirklich 185 Tage in Polen warst wenn du das unterschreibst bekommst du nach bestandener Prüfung 3 Wochen später deinen Führerschein ausgehändigt


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 30.05.2006, 17:02
Beitrag #427


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (corneliusrufus @ 30.05.2006, 17:45) *
Interessanterweise dürfen auch die FEB von alleine auf ihre nun rechtswidrig gewordenen NU reagieren und diese auch ohne Aufforderung aufheben. Bin gespannt, ob das geschieht. Wahrscheinlich darf ich mir sagen, Cornelius, Du träumst.

Es sollen manchmal auch Träume in Erfüllung gehen! wink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kolbenfeder
Beitrag 30.05.2006, 17:05
Beitrag #428


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 2587
Beigetreten: 08.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11102



@ asrael

Nicht unbefristet ohne Führerschein! Nur die Sperre bliebe bestehen bis eine positive MPU vorgelegt wird.

Es bestehen Jahr für Jahr Tausende eine MPU, also warum nicht darauf einlasen? Die mag eine Fehlerquote haben, nicht perfekt sein! Wer kennt ein besseres Verfahren für den Kompromiss zwischen persönlichen Bedarf an Fahrerlaubnis und Schutz der Allgemeinheit vor dazu ungeeigneten Personen, sowohl nach Zeit- als auch Kostenaufwand?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 17:06
Beitrag #429





Guests






Zitat (Freelancer @ 30.05.2006, 18:46) *
@Lino


Das beste daran ist, wie die MPU ins "rechte Licht" gerückt !wurde!, helfen... Chance... beweisen...!



Nun irgendwie wurde die MPU nicht angetastet, sie darf nur nach Neuerteilung eines anderen EU-Mitglieds nicht mehr angewendet werden.

Ist doch ein Unterschied und nicht jeder hat die Möglichkeit ins Ausland zu fahren. Da ich Abstineznachweise (ich sollte trotz Abstinenz noch für 12 Monate nachlegen, Haaranalyse wurde nicht anerkannt) bringen musste kam für mich nur der EU-FS in Frage. Wäre das nicht gewesen, hätte ich es mit der MPU versucht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 17:11
Beitrag #430


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Kolbenfeder @ 30.05.2006, 19:05) *
@ asrael

Nicht unbefristet ohne Führerschein! Nur die Sperre bliebe bestehen bis eine positive MPU vorgelegt wird.

Es bestehen Jahr für Jahr Tausende eine MPU, also warum nicht darauf einlasen? Die mag eine Fehlerquote haben, nicht perfekt sein! Wer kennt ein besseres Verfahren für den Kompromiss zwischen persönlichen Bedarf an Fahrerlaubnis und Schutz der Allgemeinheit vor dazu ungeeigneten Personen, sowohl nach Zeit- als auch Kostenaufwand?



Hallo gehts noch ich schencke doch keinen MPU Psychologen ne menge Geld die Sperre ist nicht lebenslang
Bist du nicht über das neue Urteil informiert das besagt das ich mit einem Eu Führerschein hier in D ohne MPU fahren darf und das die deutschen Behörden hier nichts mehr drehen können bzw. mich nicht zur MPU zwingen können


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 17:13
Beitrag #431


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



Warum wurde die Haaranalyse nicht "anerkannt"??? rofl1.gif

Was kannten die dann überhaupt an?!?


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 17:17
Beitrag #432





Guests






Zitat (Freelancer @ 30.05.2006, 19:13) *
Warum wurde die Haaranalyse nicht "anerkannt"??? rofl1.gif

Was kannten die dann überhaupt an?!?



Das frage ich mich auch think.gif

Ich habe hier mal irgendwie gelesen: Schützenfest gegen Rockkonzert und die FSST hier ist schlimmer als Schützenfest. Die werfen noch mit Steinen auf Dinosaurier
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 17:24
Beitrag #433


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



@Kolbenfeder

"warum nicht darauf einlasen? Die mag eine Fehlerquote haben, nicht perfekt sein
persönlichen Bedarf an Fahrerlaubnis und Schutz der Allgemeinheit vor dazu ungeeigneten Personen!"

Wieso ungeeignete Personen?! JEDER mit EU-FS ist doch meiner Auffassung nachdem Beschluß, "GEEIGNET"!
Wurde doch ALLES von dem Ausstellenden Staat ÜBERPRÜFT!

wavey.gif


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 17:27
Beitrag #434


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Freelancer @ 30.05.2006, 19:24) *
@Kolbenfeder

"warum nicht darauf einlasen? Die mag eine Fehlerquote haben, nicht perfekt sein
persönlichen Bedarf an Fahrerlaubnis und Schutz der Allgemeinheit vor dazu ungeeigneten Personen!"

Wieso ungeeignete Personen?! JEDER mit EU-FS ist doch meiner Auffassung nachdem Beschluß, "GEEIGNET"!
Wurde doch ALLES von dem Ausstellenden Staat ÜBERPRÜFT!

wavey.gif



Ganz genau und dieses geht sogar oh wavey.gif ne Festanmeldung ich habe "natürlich "meine persönliche bindung nach Polen--->meine Freundin


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
K@i
Beitrag 30.05.2006, 17:31
Beitrag #435


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 137
Beigetreten: 27.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15630



Zitat
Zwar bleibt es dabei, dass der Kandidat 185 Tage in dem Land mit erstem Wohnsitz gemeldet sein muss, in dem er den neuen Führerschein erwerben will. Das war beim Kläger der Fall. Aber, so ADAC-Experte Schäpe: „Ob jemand wirklich in Österreich oder Polen wohnt, dürfen nach EU-Recht nur diese Länder selbst prüfen, nicht die deutschen Behörden.“ Jeder Betroffene könne sich nun frei aussuchen, ob er sich in Deutschland der MPU unterziehe - oder ins Ausland gehe. In keinem andere EU-Land gebe es eine mit dem „Idiotentest“ vergleichbare Untersuchung.


Also damit wäre die neue Angst um die 185 Tage auch für mich verschwunden ! rofl1.gif

Quelle
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 17:35
Beitrag #436


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (K@i @ 30.05.2006, 19:31) *
Zitat
Zwar bleibt es dabei, dass der Kandidat 185 Tage in dem Land mit erstem Wohnsitz gemeldet sein muss, in dem er den neuen Führerschein erwerben will. Das war beim Kläger der Fall. Aber, so ADAC-Experte Schäpe: „Ob jemand wirklich in Österreich oder Polen wohnt, dürfen nach EU-Recht nur diese Länder selbst prüfen, nicht die deutschen Behörden.“ Jeder Betroffene könne sich nun frei aussuchen, ob er sich in Deutschland der MPU unterziehe - oder ins Ausland gehe. In keinem andere EU-Land gebe es eine mit dem „Idiotentest“ vergleichbare Untersuchung.


Also damit wäre die neue Angst um die 185 Tage auch für mich verschwunden ! rofl1.gif

Quelle


genau so sieht es aus das dürfte nur Polen prüfen ob ich mich dort tatsächlich aufhalte,nur wie wollen die das prüfen wenn ich meistens bei meiner Freundin schlafe rofl1.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 17:41
Beitrag #437


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



@Kai

Hast du denn nicht Freundinen in allen EU Ländern?? blushing.gif thread.gif


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 30.05.2006, 17:44
Beitrag #438


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Kolbenfeder @ 30.05.2006, 19:05) *
Wer kennt ein besseres Verfahren für den Kompromiss zwischen persönlichen Bedarf an Fahrerlaubnis und Schutz der Allgemeinheit vor dazu ungeeigneten Personen, sowohl nach Zeit- als auch Kostenaufwand?


Die Polen.
Sagen sie - und es funktioniert da ja auch ohne reguläre MPU, oder ?!

In Polen macht man seinen Führerschein nach jedem Entzug neu. Komplett mit allem, inklusive Prüfung. Polnischen Fahrlehrern zu unterstellen, sie liessen sich auch von alkoholisierten Personen fahren oder polnischen Fahrprüfern zu unterstellen, sie würden es nicht merken, wenn jemand ein Alkoholproblem hat oder betrunken zur Prüfung kommt, das halte ich gelinde gesagt für eine Frechheit. Würde man einem deutschen Fahrlehrer und einem deutschen Prüfer ja auch nicht unterstellen.

Tatsächlich braucht niemand diesen MPU-Schmuh. Und wenn eine Frau Dr. Müller sagt
Zitat
Es muss erreicht werden, dass die
Standards der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung in Europa
angeglichen werden (...)

dann kann man ihr den Wunsch ganz schnell erfüllen, indem man die deutsche MPU abschafft und die Lösungen anderer europäischer Länder übernimmt.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asrael
Beitrag 30.05.2006, 17:54
Beitrag #439


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 408
Beigetreten: 21.05.2006
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 19598



Zitat (Freelancer @ 30.05.2006, 19:41) *
@Kai

Hast du denn nicht Freundinen in allen EU Ländern?? blushing.gif thread.gif



Na doch selbstverständlich deshalb kann ich mir ja auch aussuchen wo ich meinen Führerschein mache whistling.gif

Genau Alkohol oder Drogen Führerschein weg und meinetwegen Sperre für zwei Jahre ,danach möglichkeit alles Neu zu machen ohne MPU--->So macht es Spanien z.b. ja auch

Sollte diese nach 2 Jahren immer noch drauf sein kann man davon ausgehen das dieser weder eine Prüfung schafft noch das Geld dafür hat (gut es gibt ja auch Reiche mit Alkohol oder Drogenproblem)aber ich denke aus den 2 Jahren lernt man auch schon genug


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
K@i
Beitrag 30.05.2006, 17:59
Beitrag #440


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 137
Beigetreten: 27.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15630



Zitat (Freelancer @ 30.05.2006, 19:41) *
@Kai

Hast du denn nicht Freundinen in allen EU Ländern?? blushing.gif thread.gif



Wie kommsten darauf ? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freelancer
Beitrag 30.05.2006, 18:08
Beitrag #441


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 687
Beigetreten: 17.03.2006
Wohnort: Österreich
Mitglieds-Nr.: 17635



@Kai

Na heutzutage, muss man ja "Globalplayer" sein rofl1.gif

Mal im Ernst, wenn man bedenkt, wie es mit den Driving Licence in America funktioniert, und das auch ohne MPU!


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 18:09
Beitrag #442


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 364
Beigetreten: 23.09.2004
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 5725



Ich stelle nochmals die Frage zur Diskussion:
Kann man wohl die Behörde ab jetzt zum Schadenersatz verpflichenten, wenn sie nicht bereit ist, eine NU zurückzunehmen? Wie lange, meint ihr, darf sie sich zeit lassen, so eine Entscheidung zu treffen? Wobei Entscheidung das falsche Wort ist, die Rechtslage ist ja eindeutig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 30.05.2006, 19:40
Beitrag #443


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Zitat (Filli @ 30.05.2006, 17:25) *
hab den Rechtsschutz leider zu spät abgeschlossen, oder bin zu früh kontrolliert worden...da die drei monate warte zeit noch nicht vorbei waren....
ich bin aus esslingen bei Stuttgart, und das wär super wenn du mir jemand nennen kannst.

Hab am 4.5.2005 die nutzungsuntersagung vom Bürgermeisteramt Stuttgart bekommen, habe kurz danach widerspruch eingelegt. der widerspruch wurde am 3.05.2006 vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. jetzt hab ich erneut widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Also ich denke mal widerspruchsverfahren..oder?
Nein ich hab bis jetzt noch keinen Eilantrag gestellt, würde ich aber gerne machen...brauch ich dazu einen anwalt oder kann ich den auch selber stellen?

Wenn Du bereits selber das Verwaltungsgericht eingeschaltet hast, hast Du wahrscheinlich Klage gegen den Entzugsbescheid erhoben. Wenn Du die Sache anders bezeichnet hast, ist das aber kein Nachteil.

Ein Eileintrag ist in solchen Fällen grundsätzlich darauf gerichtet, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Nutzungsuntersagung wiederherzustellen. Für den Eilantrag braucht man ebensowenig einen Anwalt wie für die Klage. Man sollte aber dem Gericht schon klar machen können, welche Anträge man stellt.
Denn das Gericht kann nur über die gestellten Anträge entscheiden.

Da sich Verwaltungsrichter mit "ihrer" Materie in aller Regel sehr gut auskennen und außerdem der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, prüft das Gericht bei entsprechend formulierten Anträgen die Sache unabhängig davon gründlich, ob man sich anwaltlich vertreten lässt.

Das Risiko, das man ohne Anwalt hat, besteht also vorwiegend darin, dass man die falschen Anträge stellt oder die richtigen unterlässt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 19:42
Beitrag #444





Guests






Jetzt kann der Thread doch eigentlich geschlossen werden. Mit einem Thema bis zum Teil 14 zu kommen ist schon beachtlich. Vielleicht macht einer mal ein Chat auf und lädt uns alle ein. Dort können wir uns dann weiter freuen. Oder kommt hier noch was anderes außer rofl1.gif und crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 30.05.2006, 19:52
Beitrag #445


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Es fehlen noch die künftigen Teile des Threads zum Erfahrungsaustausch: Aufhebung von NUs, sowie Umtausch und / oder Erweiterung der ausl. EU-FEs, und dann kommt auch noch irgenwann die 3 EU FE Rili ins Spiel. Ich glaube da gibt es noch genug Stoff für ein paar weitere Threadteile twinkle.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.05.2006, 19:52
Beitrag #446


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Kann man wohl die Behörde ab jetzt zum Schadenersatz verpflichenten, wenn sie nicht bereit ist, eine NU zurückzunehmen? Wie lange, meint ihr, darf sie sich zeit lassen, so eine Entscheidung zu treffen?


Da dürfte wohl erst dran zu denken sein, wenn der Behörde schuldhaftes Zögern nachgewiesen werden kann. Wie ich hier bereits des öfteren erwähnte, sind an einen Amtshaftungsanspruch hohe Anforderungen gestellt.

Eine genaue Frist vermag ich nicht festzusetzen. Wenn sich allerdings ein übertrieben langes Verfahren, ich würde da den Bereich, der auch zur Untätigkeitsklage berechtigen würde, also ca. 3 Monate, andenken, ergeben sollte, muss und kann über solche Ansprüche nachgedacht werden.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kolbenfeder
Beitrag 30.05.2006, 20:18
Beitrag #447


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 2587
Beigetreten: 08.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11102



@ freelancer

Ohne MPU funktioniert es auch bei uns. Bei der erstmaligne Beantragung eienr Faherlaubnis wird hier auch nur bei extremen gerichtsbekannten Vorfällen eine MPU verlangt.

Ich weis nicht wie,a ber wenn du in frankreich als 19-jährige mehrmals Volltrunken mit dem rad fußgänger zusammenfährst, ob der Präfekt nicht doch ein Veto betreff Führerschein einlegt?
Und unsere Behörden kennen nur deutsche Vorfälle, eine Verurteilung in Sapnien bei spanischem Wohnsitz ohne internationalen Hafbefehl erfäht wohl keine deutsche Behörde, oder?

Wer jetzt in nach Polen ( 185 Tage ) zieht ist für die dortigen Behörden noch ein unbeschriebnenes Blatt, noch!

Das europäische Verkehrszentralregister kommt bald, in Lörrach gesoffen, auch auf Usedom Sperre, in Portugal erwischt, in Riga Sperre...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 30.05.2006, 20:25
Beitrag #448


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Wie sieht es jetzt eigentlich bei einem Verlust, (von weg, nicht entzogen), der ausl. EU-FE mit dem Ersatz aus? Müßte D. jetzt nicht auch eine Ersatz FE ausstellen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
spring
Beitrag 30.05.2006, 20:31
Beitrag #449


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 15.02.2006
Mitglieds-Nr.: 16763



Auch wenn es off-topic ist:

Ich berichte mal kurz und bitte um Möglichkeiten: Bin zwischen 95 und 2004 mit Promzahlen zwischen 1,2 und 1,8 dreimal aktenkundig aufgefallen. Mir glaubt keine Psycho mehr, dass ich Missbrauch betrieben habe und deshalb wohl habe ich mich auch zweimal bei MPUs in die Sch***** geritten, weil ich nicht sagen kann, abhängig zu sein, was sie hören wollen. Nein, ich bin gefahren, WEIL ich die Promille hatte. Bin nie unter 1,1 angehalten worden, komisch eigentlich mad.gif . So bin ich wohl auch kaum gefahren, den Restalkohol mal abgesehen. think.gif

Mir stinkt es, nach möglicherweiser positiver MPU in einem Jahr den FS komplett neu zu machen.

Ihr könnt jetzt lachen, aber ich suche nach anderen Möglichkeiten. Die MPU-Prozesse beider negativer MPUs haben mich nämlich durchaus psychisch und physisch mitgenommen. scared.gif

spring
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_emile_*
Beitrag 30.05.2006, 20:42
Beitrag #450





Guests






Zitat (Medusa @ 30.05.2006, 22:25) *
Wie sieht es jetzt eigentlich bei einem Verlust, (von weg, nicht entzogen), der ausl. EU-FE mit dem Ersatz aus? Müßte D. jetzt nicht auch eine Ersatz FE ausstellen?


Das würde mich auch interessieren!! think.gif

Ich will ja nicht umschreiben sondern nur Ersatz für Verlust whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

56 Seiten V  « < 7 8 9 10 11 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:21