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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 20:49
Beitrag #451


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Spring:

Wie jetzt? Du bist gefahren, weil Du besoffen warst? das ist ja genau das, was den Alkoholtäter ausmacht. Ich bin auch nur richtig besoffen gefahren, denn angesäuselt waren meine Kontrollmechanismen noch in Kraft und ich hab die Kiste stehen gelassen. Darüber solltest Du mal nachdenken, denn wenn Du irgendwo einen neuen Führerschein bekommst, ist der auch ruck-zuck wieder weg.
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mirko1
Beitrag 30.05.2006, 20:51
Beitrag #452


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Ich werde wenn es geht den CZ-FS umschreiben lassen, allein schon um der 3 FSRichtlinie sicher zu vor zu kommen. Deshalb wird in den nächten WOchen interesant sein zu sehen wie den nächsten VG OVG VGH Beschlüsse ausgehen werden.

Genauso interesant werden die kommenden Umschreibungen sein, ich melde mich einfach dort an wo in DE ohne Probs umgeschrieben wird.
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spring
Beitrag 30.05.2006, 21:01
Beitrag #453


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Hallo MaximiliamNRW,

danke für Deine Antwort:

Zitat
Du bist gefahren, weil Du besoffen warst? das ist ja genau das, was den Alkoholtäter ausmacht. Ich bin auch nur richtig besoffen gefahren, denn angesäuselt waren meine Kontrollmechanismen noch in Kraft und ich hab die Kiste stehen gelassen. Darüber solltest Du mal nachdenken, denn wenn Du irgendwo einen neuen Führerschein bekommst, ist der auch ruck-zuck wieder weg.

Jooo, der wäre wieder weg. Aber ich denke, hinzugelernt zu haben. Genügend. Dein Zitat, dass darauf hinweist, dass es den "Alkoholtäter" ausmacht, bringt mich nicht weiter. Ich kann mit sicherer Kenntnis eingestehen, dass ich besoffen nicht mehr fahren würde. Es brauchte bei mir seine Zeit. Die wird mir nicht zuerkannt.

spring
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Perplex
Beitrag 30.05.2006, 21:31
Beitrag #454


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Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 29.05.2006, 18:34) *
Lexus, Uwe W., oder besonders Andreas.....
freuen!?!?
Andreas wird sich zu dem neuen EuGH-Urteil ganz sicher nicht äußern. Wahrscheinlich wird er höchstens behaupten, dass mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EuGH-Spuk sowieso vorbei sein wird. Dann werden alle MPU-Umgeher wieder führerscheinlos sein. huh.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 30.05.2006, 21:40
Beitrag #455


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Spring:
hast du das nach dem 1. mal nicht auch gesagt? und nach dem 2. mal wieder?
Was macht Dich so sicher? Trinkst du jetzt gar nichts mehr?
Also, eines kann ich dir aus leidvoller Erfahrung mit Sicherheit sagen, damit kommst du bei keiner MPU durch, das ist absolut aussichtslos. Und die anderen Wege sind ja hier im Forum ausreichend beschrieben
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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 21:48
Beitrag #456


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.05.2006, 22:31) *
Wahrscheinlich wird er höchstens behaupten, dass mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EuGH-Spuk sowieso vorbei sein wird. Dann werden alle MPU-Umgeher wieder führerscheinlos sein. huh.gif


Das ist nach wie vor nicht sicher auszuschließen. Bisher weiß kein Mensch, was wirklich in der nächsten EU FE Rili stehen wird.
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bazi
Beitrag 30.05.2006, 21:48
Beitrag #457


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.05.2006, 22:31) *
Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 29.05.2006, 18:34) *
Lexus, Uwe W., oder besonders Andreas.....
freuen!?!?
Andreas wird sich zu dem neuen EuGH-Urteil ganz sicher nicht äußern. Wahrscheinlich wird er höchstens behaupten, dass mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EuGH-Spuk sowieso vorbei sein wird. Dann werden alle MPU-Umgeher wieder führerscheinlos sein. huh.gif



hi Thommy,
von diesem Zyniker wirst du nichts mehr hören, der hat sich schon gestern vormittag die Kugel gegeben!

Gruss Bazi


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michael_mk
Beitrag 30.05.2006, 21:49
Beitrag #458


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@medusa,deswegen ja umschreiben lassen,ich werde donnerstag mit einem RA zum strassenverkehrsamt fahren und eine umschreibung beantragen whistling.gif
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bazi
Beitrag 30.05.2006, 21:50
Beitrag #459


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werde ich nu (NU, da war doch mal was?) gesperrt?

Bazi


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Perplex
Beitrag 30.05.2006, 21:52
Beitrag #460


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Zitat (corneliusrufus @ 29.05.2006, 18:45) *
Wer eine NU hat, der sollte schnellstmöglichst einen Antrag auf Rücknahme der rechtswidrig gewordenen NU stellen.
Das wird wahrscheinlich nicht klappen. Sollte die rechtswidrige Nutzungsuntersagung inzwischen unanfechtbar geworden sein, dann spielt es keine Rolle. Ob sie nun erfolgte, weil der Betroffene wieder besoffen gefahren ist, oder "nur" nicht das Geld für die Klage hatte, scheint egal zu sein.

Allerdings sehe ich da einen klitzekleinen Lichtblick. Mir muss es ja ermöglicht werden eine Fahrerlaubnis mit oder ohne Auflagen zu erwerben. Wenn also die Nutzungsuntersagung weiter bestehen soll, dann müsste ich einen Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis stellen, mit Fahrschule, MPU usw.. Sie durften aber sowieso keine neue Fahrerlaubnis erteilen, weil schon eine ausländische Fahrerlaubnis besteht. Jeder darf ja nur eine Fahrerlaubnis haben. Da beißt sich wieder der Hund in den Schwanz.


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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 21:53
Beitrag #461


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Zitat (michael_mk @ 30.05.2006, 22:49) *
@medusa,deswegen ja umschreiben lassen,ich werde donnerstag mit einem RA zum strassenverkehrsamt fahren und eine umschreibung beantragen whistling.gif


Die Frage ist noch, wielange sich eine FEB maximal für die Bearbeitung eines solchen Antrags Zeit lassen kann. Wäre natürlich ein unglücklicher Zufall, wenn der Antrag erst am Tag nach Anwendbarkeit der nächsten Rili entschieden werden könnte ..
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michael_mk
Beitrag 30.05.2006, 22:08
Beitrag #462


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deswegen nehme ich ja einen RA mit,nicht das die mir dann einen vom pferd erzählen wavey.gif
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 22:10
Beitrag #463


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.05.2006, 23:31) *
Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 29.05.2006, 18:34) *
Lexus, Uwe W., oder besonders Andreas.....
freuen!?!?
Andreas wird sich zu dem neuen EuGH-Urteil ganz sicher nicht äußern. Wahrscheinlich wird er höchstens behaupten, dass mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EuGH-Spuk sowieso vorbei sein wird. Dann werden alle MPU-Umgeher wieder führerscheinlos sein. huh.gif

du ich glaube nicht das alle die einen EU Führerschein bei der 3.Richtlinie Führerscheinlos sind überlege mal wieviel das sein müßten.Und ein Gesetz rückwirkend geltend zu machen-das gab es noch nie in Deutschland und wird es auch definitiv nicht geben-also Leute keine Panik


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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 22:10
Beitrag #464


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Zitat (michael_mk @ 30.05.2006, 23:08) *
deswegen nehme ich ja einen RA mit,nicht das die mir dann einen vom pferd erzählen wavey.gif


Bin gespannt, was Du uns am Donnerstag erzählen kannst wavey.gif
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 22:13
Beitrag #465


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Wenn jemand einen EU-Führerschein hat und sich nichts zu schulden kommen läßt (Alk-Drogen)solange wird er auch weiterfahren dürfen und die Vorzüge des Eu Rechts genießen können


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michael_mk
Beitrag 30.05.2006, 22:23
Beitrag #466


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ich werde berichten,ganz sicher tongue.gif
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Asrael
Beitrag 30.05.2006, 22:35
Beitrag #467


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Beitrag zu EU-Vermittlungen gelöscht. Diese Links sind in diesem Forum unerwünscht.

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 31.05.2006, 09:53


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strichachtdoktor
Beitrag 31.05.2006, 00:26
Beitrag #468


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@ThommyBumm
Zitat
Wenn also die Nutzungsuntersagung weiter bestehen soll, dann müsste ich einen Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis stellen, mit Fahrschule, MPU usw.. Sie durften aber sowieso keine neue Fahrerlaubnis erteilen, weil schon eine ausländische Fahrerlaubnis besteht. Jeder darf ja nur eine Fahrerlaubnis haben. Da beißt sich wieder der Hund in den Schwanz.


Nee - ist doch kein Problem: Ein Antrag auf Erteilung einer FE wird automatisch wie der Antrag auf Wiederherstellung des Rechts von einer ausländischen FE Gebrauch zu machen behandelt, wenn der Behörde bekannt ist, daß eine EU-FE besteht. Und mit einer bestehenden NU ist ihr das ja bekannt. Sehe ich keine Schwierigkeiten.

@medusa
Zitat
Die Frage ist noch, wielange sich eine FEB maximal für die Bearbeitung eines solchen Antrags Zeit lassen kann. Wäre natürlich ein unglücklicher Zufall, wenn der Antrag erst am Tag nach Anwendbarkeit der nächsten Rili entschieden werden könnte ..


Ja, sowas wäre deutschen Behörden im Prinzip zuzutrauen. Allerdings ist es sicher keine "angemessene Frist", wenn erst am 02.01.07 über einen am 31.05.06 gestellten Antrag entschieden wird. Mir klingelt sowas wie "3 Monate maximal" im Ohr, dann sollte eine Entscheidung vorliegen. Aber die kann dann natürlich auch negativ sein und das dauert dann wieder "ewig". Also mit "Widerspruch" und "Widerspruchsbescheid" und evtl. einer Klage beim VG lässt sich das bestimmt hinauszögern, keine Frage. Das wäre dann aber immer noch ein normaler Zeitablauf, gegen den sich kaum etwas tun lassen würde.

Die Zeit zwischen diesem Beschluss vom 06.04.06 und der angedrohten Umsetzung der 3. EU-FS-RiLi ist nunmal arg knapp. Allerdings bezweifle ich, daß die 3. RiLi so schnell in D umgesetzt wird. Und wenn, dann 100%ig mit einigen Fehlern, die der EuGH erstmal noch richten muss ...

Mein persönliches Gefühl sagt mir, daß die Deutschen jetzt weitermachen werden wie bisher und sich gar nicht um den EuGH-Beschluss scheren. Mit dem Ziel, alle deutschen Entscheidungen bis zur 3. FS-RiLi hinauszuzögern. Wie oben schon gesagt, reicht die Zeit für endgültige VG-Entscheidungen eh nicht aus, also haben die Behörden nicht viel zu befürchten ...

Daher auch meine Einstellung: Weiter im Tarnmodus! Keine Anträge auf Umschreibung! Wenn man in eine Polizeikontrolle kommen sollte, nehmen die Dinge ihren Lauf und dann kann man immer noch entsprechend reagieren. Etwas anderes ist es freilich bei schon bestehender NU, da auf jeden Fall den Antrag auf Wiederherstellung versuchen - verlieren kann man ja nichts mehr. Aber überall, wo eine freiwillige Preisgabe des Besitzes der EU-FE anstehen würde wäre ich sehr vorsichtig.


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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 08:57
Beitrag #469


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Also erstmal freue ich mich, ab hier einen kleinen Beitrag zum Thread geleistet zu haben. Zumindest hab ich wohl die Aufmerksamkeit auf ein interessantes Urteil gelenkt... whistling.gif

Da ich von der Grundproblematik eigendlich relativ wenig rechtliche Ahnung habe hier ein Kommentar von jemanden der es besser weiß...klick
(nach unten scrollen)

Damit Befürworter wie Gegner auch mal wieder über etwas diskutieren können. wavey.gif

mfg
darkstar

PS: Man kann wohl den Thread in je einen Teil vor und nach dem Urteil teilen... cool.gif


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RalfBochum
Beitrag 31.05.2006, 09:17
Beitrag #470


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Morgen,

ich finde Deutschland sollte sich einige Tips aus anderen ländern Holen wie mann am besten mit Problemfällen umgeht.

Zb. mein Bruder hat mir erzählt das er einen Ami kollegen in den Usa hat der mit 1,8 promille Alkohol am steuer erwischt wurde, die Strafe besteht darin das er sein Fahrzeug über eine festgesetzte zeit nur noch zur Arbeit und zuirück bewegen darf.

Dadurch verliert er seinen job nicht und gerät auch nicht in den sozialen abgrund.

So eine Strafe finde ich fair und sollte hier auch eingeführt werden! Dadurch würde es dann auch nicht mehr so viele sozialfälle geben.

Grüße
Ralf


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wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 09:24
Beitrag #471


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Zitat (RalfBochum @ 31.05.2006, 11:17) *
Dadurch verliert er seinen job nicht und gerät auch nicht in den sozialen abgrund.
So eine Strafe finde ich fair und sollte hier auch eingeführt werden! Dadurch würde es dann auch nicht mehr so viele sozialfälle geben.

Ist ein Nullsummenspiel wenn dir dieser Begriff etwas sagt. Das bedeuted das wo jemand wegfällt auch über kurz oder lang jemand wieder eingestellt wird. Es verändert sich nur die Person mit Job. (Und die ohne Job natürlich)
Außerdem bedeutet Führerscheinverlust nicht zwingend Arbeitsplatzverlust auch wenn viele das Argument nicht einsehen wollen.


mfg
darkstar

edit: Nullsummenspiel


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Asrael
Beitrag 31.05.2006, 10:02
Beitrag #472


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Zitat (Asrael @ 31.05.2006, 00:35) *
Beitrag zu EU-Vermittlungen gelöscht. Diese Links sind in diesem Forum unerwünscht.

Das war nur der Link von einer Fahrschule in Stettin also kein Vermittlerlink und ich bin auch kein Vermittler
Und es war ein Forum direkt über Führerscheine aus Stettin kann ich zwar nicht verstehen warum dieser gelöscht wird aber naja mir ist es ja egal


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Natrix20
Beitrag 31.05.2006, 10:47
Beitrag #473


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Hallo Freunde der heissen Diskussion,

auch ich begrüße das Urteil vom 29.April, hat eigentlich lange gedauert bis das auch in den Foren auftauchte. Da ich, wie einige wissen, den Weg der MPU gewählt habe, begrüße ich das Urteil trotzdem. Denn es kann nicht sein das einige Länder eine MPU haben und andere nicht. Der Weg kann nur über eine Harmonisierung gehen und nicht über sog. Insellösungen wie dies Deutschland praktiziert.
Wichtiger für mich ist nun der weitere Verfahrensweg und die Konsequenzen aus dem Urteil. Für mich stellt sich nun die Frage, ob man gegen die Behörden nun nachträglich Klagen kann. Dies sollte hier auch mal diskutiert werden, wie solche NU´s im nachhinein behandelt werden können. Es wurde monatelang Recht umgebogen und das soll nun ohne Konsequenzen bleiben?????
Ein weiterer Punkt ist auch die weitere Anwedung von MPU Auflagen, wie soll das nun weiter funktionieren? Hier sollte sich auch eine Bewegung finden, die dieses Instrument abschafft oder zumindest reformiert. Ich habe wieder meinen D-Führerschein, aber es geht um die Zukunft bzw. um diejenigen die noch in der Mühle MPU hängen. Ich möchte hier niemanden persönlich damit einen Vorwurf machen der in irgendwelchen Behörden arbeitet, es geht mir nur ums Prinzip. Auch wenn ich in einem bekannten Forum schon wieder den Kommentar von einem gewissen Behördenleiter lese, sehe ich schon wieder die Ignoranz an dem neuen Urteil und die krampfhafte Suche nach neuen Möglichkeiten NU´s auszusprechen. Das Urteil ist für mich schon wie das Kapper Urteil eindeutig!
Es grüßt ein gut gelaunter Natrix, der allen EU-FS Inhabern eine gute und lange Fahrt wünscht.
Natrix
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Roland
Beitrag 31.05.2006, 11:10
Beitrag #474


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Hier mal wieder was aus der aktuellen Presse


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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strichachtdoktor
Beitrag 31.05.2006, 11:19
Beitrag #475


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@ ralf bochum

Die Möglichkeit, eine FE zu erteilen, die streng auf Zeiten und Wege begrenzt ist, gibt es auch in Deutschland. Sie wird nur in den allermeisten Fällen nicht angewendet. Ein Grund dürfte darin bestehen, daß noch mehr Leute mit der menschenverachtenden Gesinnung eines "schwarzen Sterns" in den Verwaltungen sitzen, denen die weitere Entwicklung der betroffenen Personen egal ist.

Ich will mich über so Formulierungen wie "Nullsummenspiel" etc. nicht weiter aufregen. Von mir nur der Hinweis, daß sich bei den betroffenen Personen individuell zu beurteilende Einzelschicksale ergeben, wenn sie nur für eine Übertretung der Gesetze bestraft und dann sich selbst überlassen werden. Das Zurückziehen auf eine Position des "...selbst schuld!" greift imho viel zu kurz. Vielmehr müßte es deutlich mehr Information zum Thema "Alkohol und Drogen", deutlich mehr Hilfsangebote und deutlich weniger reine Strafe geben. Ein Staat, der es hinnimmt, daß durch eine z.B. alkoholauffällige Person drei oder vier weitere Personen - die in aller Regel keine Schuld an dem Desaster tragen! - sozial abstürzen, der sollte sich mit Begriffen wie "sozial" oder "christlich" nicht schmücken dürfen. Mal ganz davon abgesehen, daß der Fiskus am Alkohol fürstlich verdient und davon wenig bis gar nichts in die Bekämpfung der negativen Folgen von Alkoholkonsum etc. fliesst.

Und wenn darauf verwiesen wird, daß nach Entzug der Fahrerlaubnis ein Arbeitsplatzverlust nicht zwingend erfolgen muß, so sei der Hinweis erlaubt, daß es kaum Untersuchungen und Zahlen darüber gibt; diese Behauptung also vollständig unbewiesen ist. Gerade im ländlichen Bereich dürfte das imho total anders sein.

Nur damit da kein Mißverständnis entsteht: Ich bin auch nicht der Meinung, daß alkoholisiert angetroffene Fahrer ungeschoren davonkommen sollten!
Doch unser Staat hat auch noch andere Aufgaben, als die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren, siehe Grundgesetz. Insbesondere steht die Familie unter besonderem Schutz. Und die leidet bei einem dauerhaften Führerscheinentzug nach deutschem Muster am meisten. Ausserdem gibt es sowas wie den Gedanken der "Resozialisierung" - das darf nicht nur für den Strafvollzug in Gefängnissen gelten. Es sollte daher idealerweise so sein, daß der Staat "fahruntüchtige" und "ungeeignete" Personen so fördert, daß sie schnellstmöglich wieder in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen und ihre Verantwortung selbst zu tragen. Denn der Staat hat (eigentlich) ein vitales Interesse daran, daß seine Bürger "gesund und einsatzfähig" sind: Sie bezahlen Steuern und Sozialabgaben und belasten die Sozialsysteme am wenigsten ...

Das könnte z.B. geschehen, indem man keine Geldstrafe ausspricht, sondern "soziale Arbeit" verordnet und nicht den Führerschein vollständig entzieht, sondern seine Nutzung stärker auf Zeiten und Wege begrenzt - vielleicht verbunden mit weiteren Maßnahmen, wie Alkoholkontrollen vor Fahrantritt, Blutwertekontrollen, Therapien, psychologische Beratung usw.

Um auf das Thema zurückzukommen:
Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis hat mit all´ dem gar nichts zu tun. Denn es kann zunächst nur um den rein verwaltungsrechtlichen Akt der Anerkennung gehen. Hier hat sich Deutschland zwar vertraglich verpflichtet - hat aber versäumt, die Voraussetzungen zu schaffen, dieser Verpflichtung auch nachzukommen. Der EuGH hat nun schon zweimal erklärt, wie die EU-FS-Richtlinie zu verstehen ist und auf der Verwaltungsebene haben gewisse Leiter von Behörden nichts anderes zu tun, als ihre zumeist entbehrlichen geistigen Ergüsse sofort niederzuschreiben ohne zuvor auch nur einen Millimeter über den Tellerrand hinauszusehen: Die meisten EU-Länder wollen eine MPU nach deutschem Vorbild nicht. Und ganz offensichtlich halten die Richter des EuGH die deutsche Vorgehensweise für falsch.

Das sind die Lehren, die auch deutsche Verwaltungsrechtler annehmen sollten. Es reicht einfach nicht, sich auf ein "Bedauern" und ein "Betrauern" zurückzuziehen.

Was jetzt gefordert ist, ist die Umsetzung der Richtlinie und dann ein fruchtbarer Gedanke, wie diese neue Situation so rechtlich ausgeschmückt werden kann, daß die Verkehrssicherheit trotzdem gegeben ist. Das wird bedeuten: Neue Wege! Das Wiederkäuen alter, abgegriffener und vom EuGH nicht gewünschter Positionen ist einfach ungeeignet, Deutschland aus dieser "Krise der Verkehrssicherheit" (wenn es sie überhaupt gibt) herauszuführen.

Daher halte ich den Beitrag von Kalus zum Thema für "kurzsichtig" und im Wesentlichen "ungeeignet" - er spiegelt aber wohl die Grundtendenz wider, auf die sich deutsche Behörden zurückziehen werden ...


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richy
Beitrag 31.05.2006, 11:48
Beitrag #476


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@/8doktor

das war der beste beitrag den ich hier seit langem gelesen habe.
du triffst den nagel auf den kopf. einfach klasse.
gruss richy
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spring
Beitrag 31.05.2006, 11:51
Beitrag #477


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Zitat (MaximilianNRW @ 30.05.2006, 23:40) *
Spring:
hast du das nach dem 1. mal nicht auch gesagt? und nach dem 2. mal wieder?
Was macht Dich so sicher? Trinkst du jetzt gar nichts mehr?
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Hi Maximilian NRW,

ich will hier das Thema nicht verwässern. Ist ja schließlich off-topic und bei Bedarf mache ich halt einen eigenen Beitrag auf.

Nein, nach dem 1. Mal habe ich das nicht gesagt und gedacht. Nach dem zweiten Mal schon. Aber wie kommst Du darauf, dass ich mit dieser Haltung keine MPU bestehen könnte? Darf man nach dem zweiten Mal nicht mehr dazulernen wink.gif . Kann ich nicht einsehen. Ich habe an mir gearbeitet und jetzt noch ein blöder Spruch: Schließlich sind aller guten Dinge DREI think.gif

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Perplex
Beitrag 31.05.2006, 12:08
Beitrag #478


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Zitat (Asrael @ 30.05.2006, 23:13) *
Wenn jemand einen EU-Führerschein hat und sich nichts zu schulden kommen läßt (Alk-Drogen) solange wird er auch weiterfahren dürfen und die Vorzüge des Eu-Rechts genießen können
Das sehe ich anders! Es könnte sein, dass ich in eine einfach Verkehrskontrolle komme. unsure.gif Da mir aber der Führerschein für Deutschland rechtswirksam aberkannt wurde, habe ich somit keine Fahrerlaubnis für Deutschland. Das wäre noch viel schlimmer, als volltrunken mit 150 km/h durch die Stadt zu rasen. Der Richter könnte somit mir meine charakerliche Eignung aberkennen, weil ich mich auf das neue EuGH-Urteil berufen würde.

Mein Anwalt hat mir allerdings gesagt, wenn ich ein neues Dokument bekomme, ob aus Tschechien, Polen, oder Luxemburg, wäre meine Nutzungsuntersagung Geschichte. Da ich aber kurz davor bin die Luxemburgische Fahrerlaubnis zu bekommen, erscheint es mir sinnlos in Tschechien noch etwas anzuleiern.

Allerdings sehe ich sehr große Chancen mit Verbotsirrtum davonzukommen, weil das EuGH-Urteil schon ziemlich eindeutig klingt. Hilfreich wäre wahrscheinlich noch eine aktuelle Bescheinigung aus Tschechien, dass meine CZ-Fahrerlaubnis derzeit noch besteht & gegen mich nichts vorliegt.


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der Sachse
Beitrag 31.05.2006, 12:47
Beitrag #479


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hallo, mal eine frage an "unsere" anwälte:
ich habe mich heute bei unserer feb. erkundigt wegen einer umschreibung. die nette dame sagte mir das sie das erst mit ihrer chefin besprechen müsste, die aber erst am dienstag wieder kommt. sie hat das gestetz aber auch nur aus der zeitung und noch nicht vorliegen.sie sieht aber keine probleme dabei.Ich würde meinen fs auch umtauschen wollen, schon weil ich nicht weiß was in der 3 rili steht. nun meine frage an die "gelehrten" rolleyes.gif können die mir nach dem umtausch den deutschen fs abnehmen oder mir irgenwas reindrehen weil ich hier keine mpu gemacht habe? das wäre ja dann ein rein deutsches problem und ich brauchte mich auch auf kein eugh urteil mehr zu berufen. ich hoffe, ich habe mich deutlich ausgedrückt blushing.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Mr.T
Beitrag 31.05.2006, 13:47
Beitrag #480


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 12:19) *
Die Möglichkeit, eine FE zu erteilen, die streng auf Zeiten und Wege begrenzt ist, gibt es auch in Deutschland. Sie wird nur in den allermeisten Fällen nicht angewendet. Ein Grund dürfte darin bestehen, daß noch mehr Leute mit der menschenverachtenden Gesinnung eines "schwarzen Sterns" in den Verwaltungen sitzen, denen die weitere Entwicklung der betroffenen Personen egal ist.

Vielleicht könntest du auch den Leuten in der Verwaltung, die ja gesetzliche Bestimmungen auszuführen haben, auch gleich die entsprechende Rechtsgrundlage für eine solche FE aufzeigen. think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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strichachtdoktor
Beitrag 31.05.2006, 13:47
Beitrag #481


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Zum Beitrag von "der Sachse" nur ein kleine Idee von mir:
Wer sich seinen EU-Führerschein auf einen deutschen Führerschein umschreiben läßt, der hat nur eine deutsche Karte in der Tasche. Die dahinterstehende Fahrerlaubnis ist weiterhin eine tschechische oder polnische Fahrerlaubnis bzw. die FE des erteilenden Staates. An dieser, der deutschen Karte zugrundeliegenden, Fahrerlaubnis ändert sich imho gar nichts.


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corneliusrufus
Beitrag 31.05.2006, 13:55
Beitrag #482


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Mit Deiner begründung würde der Sinn einer Umschreibung wegfallen. Die Fahrerlaubnis wird umgeschrieben und zum Ausdruck durch den FS ausgedrückt.Der ausländische FS wird zurückgeschickt als Ausdruck, dass die ausländische FE erloschen ist. Ansonsten würde es ja genügen, nur das Dokument, also den auslänidschen FS, zu verncihten. genau das erfolgt nciht.

Mal sehen, was die Herren und Damen(?) Juristen dazu sagen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MaximilianNRW
Beitrag 31.05.2006, 14:19
Beitrag #483


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Spring:
es liegt mir fern, eine MPU zu verteidigen. Auch steht mir moralisieren nicht an. Überleg nur mal folgendes:
1. mal aufgefallen. Hast Du Dir nicht gesagt nie wieder (warum eigentlich nicht)
2. mal aufgefallen, hast Du Dir gesagt nie wieder.
Trotzdem 3. mal aufgefallen. Sagts jetzt nie wieder.
Also, ganz ehrlich gesagt, damit hast Du mich nicht besonders überzeugt. Da müsstest Du schon sehr deutlich klarmachen, warum es denn jetzt wirklich nicht mehr passieren sollte. Und ich bin mit sicherheit leichter zu überzeugen als ein MPU-Psycho.
Deine Postings jedenfalls lassen mich darauf schließen, dass Du Dich ernsthaft mit dem Thema MPU nicht auseinandergesetzt hast. Und so bestehst Du sie niemals. "Herr Psychologe, ich machs wirklich nicht mehr!"
reicht nicht. Das sagt nämlich jeder.
Und dass Du irgendwo ein Problem damit hast, fahren und saufenb zu trennen, zeigen Deine drei Auffälligkeiten. Sorry, aber so sehe ich das. Und wenn Du das selber nicht wahrhaben willlst, spricht das für mich dafür, dass Du immer wieder auffallen wirst. Also mach Deinen Lappen irgendwo, lange hält der nicht.
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Lexus
Beitrag 31.05.2006, 14:30
Beitrag #484


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Zitat (RalfBochum @ 31.05.2006, 11:17) *
Morgen,

ich finde Deutschland sollte sich einige Tips aus anderen ländern Holen wie mann am besten mit Problemfällen umgeht.

Zb. mein Bruder hat mir erzählt das er einen Ami kollegen in den Usa hat der mit 1,8 promille Alkohol am steuer erwischt wurde, die Strafe besteht darin das er sein Fahrzeug über eine festgesetzte zeit nur noch zur Arbeit und zuirück bewegen darf.

Dadurch verliert er seinen job nicht und gerät auch nicht in den sozialen abgrund.

So eine Strafe finde ich fair und sollte hier auch eingeführt werden! Dadurch würde es dann auch nicht mehr so viele sozialfälle geben.

Grüße
Ralf



Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 13:19) *
@ ralf bochum

Die Möglichkeit, eine FE zu erteilen, die streng auf Zeiten und Wege begrenzt ist, gibt es auch in Deutschland. Sie wird nur in den allermeisten Fällen nicht angewendet. Ein Grund dürfte darin bestehen, daß noch mehr Leute mit der menschenverachtenden Gesinnung eines "schwarzen Sterns" in den Verwaltungen sitzen, denen die weitere Entwicklung der betroffenen Personen egal ist.

Daher halte ich den Beitrag von Kalus zum Thema für "kurzsichtig" und im Wesentlichen "ungeeignet" - er spiegelt aber wohl die Grundtendenz wider, auf die sich deutsche Behörden zurückziehen werden ...


Diese Möglichkeit gibt es in D. eben nicht. Hier ist nur zulässig, bestimnte Fahrzeugklassen oder -arten von der Sperre auszunehmen. Dabei ist das nicht beliebig, sondern gemeint ist, dass man den Bauer ruhig mit seinem Trecker fahren lassen will, wenn er mit seinem Pkw mal betrunken erwischt wurde.

Es dürfte auch schwer zu vermitteln sein, dass ein Alkoholiker (in dem Posting ist von 1,8 Prom. die Rede) zwar nicht ins Kino, wohl aber 50 km zur Arbeit fahren darf.

Das Nullsummenspiel trifft sowieso nicht den Kern. Ich muss immer wieder staunen, wie einige die Zunahme schwerer sozialer Schicksale mit Zaunpfahlhinweis auf die Hartz-IV-Kosten ins Feld führen: Die geringe Anzal derer, die infolge des Führerscheinverlustes ihren Job verloren haben, dürfte in gar keinem Verhältnis zu der Riesenzahl von Arbeitslosen stehen, die eine gültige deutsche Fahrerlaubnis besitzen und trotzdem keinen Job finden. Es ist ziemlich weinerlich, wenn sich die Alk-Sünder sozusagen zum Beschützer des Staates vor zu hohen Sozialkosten aufschwingen. Die Überlegung, seinen Job zu verlieren, wenn man besoffen durch die Gegend fährt, sollte vor Fahrtantritt eine Rolle spielen, nicht jedoch danach.

Ich finde den Kommentar von Kalus auch recht dürftig. Das ist meiner Meinung nach nun wirklich ein untauglicher Versuch, sich vor den eindeutigen Konsequenzen des Halbritter-Beschlusses zu drücken.


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natas
Beitrag 31.05.2006, 14:45
Beitrag #485


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ich finde das alles soweit gut..... cheers.gif

kann ja auch nen bleifreies sein...
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Lexus
Beitrag 31.05.2006, 14:56
Beitrag #486


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Zitat (der Sachse @ 31.05.2006, 14:47) *
hallo, mal eine frage an "unsere" anwälte:
ich habe mich heute bei unserer feb. erkundigt wegen einer umschreibung. die nette dame sagte mir das sie das erst mit ihrer chefin besprechen müsste, die aber erst am dienstag wieder kommt. sie hat das gestetz aber auch nur aus der zeitung und noch nicht vorliegen.sie sieht aber keine probleme dabei.Ich würde meinen fs auch umtauschen wollen, schon weil ich nicht weiß was in der 3 rili steht. nun meine frage an die "gelehrten" rolleyes.gif können die mir nach dem umtausch den deutschen fs abnehmen oder mir irgenwas reindrehen weil ich hier keine mpu gemacht habe? das wäre ja dann ein rein deutsches problem und ich brauchte mich auch auf kein eugh urteil mehr zu berufen. ich hoffe, ich habe mich deutlich ausgedrückt blushing.gif



Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 15:47) *
Zum Beitrag von "der Sachse" nur ein kleine Idee von mir:
Wer sich seinen EU-Führerschein auf einen deutschen Führerschein umschreiben läßt, der hat nur eine deutsche Karte in der Tasche. Die dahinterstehende Fahrerlaubnis ist weiterhin eine tschechische oder polnische Fahrerlaubnis bzw. die FE des erteilenden Staates. An dieser, der deutschen Karte zugrundeliegenden, Fahrerlaubnis ändert sich imho gar nichts.


Es gibt zwei Wege, auf Dauer in D. eine EU-FE zu nutzen:

Man kann erstens bei der für den Wohnsitz in D. zuständigen FE-Behörde den Antrag stellen, zu gestatten, von einer EU-FE ím Inland Gebrauch machen zu dürfen. Zur Zeit bestimmt § 28 Abs. 5 FeV noch, dass diesem Antrag nur stattgegeben wird, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen (dem steht meiner Meinung nach auch eine bestandskräftige Nutzungsuntersagung nicht entgegen, denn man kann den Antrag ja jederzeit erneut stellen; die Behörde wird bei der Entscheidung dann auch die neue Rechtslage zu beachten haben).

Zweitens kann man gem. § 30 FeV die Erteilung einer deutschen FE für die Klassen der EU-FE beantragen (sog. Umschreibung). Aber auch hier müssen nach (noch) herrschender Auffassung alle Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen FE vorliegen (so z. B. Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl., 2004, Nr. 4 zu § 30 FeV).

Hier wird nun anzusetzen sein: Die geforderten Voraussetzungen scheinen mir nach dem Halbritter-Beschluss nicht mehr europakonform zu sein. Man wird diese Voraussetzungen wohl fallen lassen müssen.

Was meiner Meinung nach das wirklich Entscheidende an der EuGH-Rechtsprechung ist, ist folgendes: Es kommt rein formal auf die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis an. Ob der Betroffene geeignet ist, ist jeglicher Prüfung durch ein Mitgliedsland, das nicht der Ausstellerstaat ist, schlechterdings entzogen. D. h. der EuGH hat bewusst und gewollt entschieden, dass die EU-FE auch dann voll anerkannt werden muss, wenn die Ungeeignetheit des Betroffenen zweifelsfrei feststeht. Das machen sich einige wohl nicht richtig klar, die jetzt nach Wegen suchen, wie man doch noch etwas "versuchen" kann.

Man muss also nach dem Halbritter-Beschluss gar nicht mehr herumheucheln, dass ja die Eignung durch die ausländische Behörde festgestellt worden sei. Auch wenn sie das nicht getan hat, dann ändert das nichts an dem Anerkennungsgebot. Das hat der EuGH für das Wohnsitzprinzip im Kapper-Urteil festgestellt, und jetzt hat er es im Halbritter-Beschluss auch auf sonstige Eingungsvoraussetzungen ausgedehnt (insofern geht der letzte Beschluss entgegen dem Posting eines Schlaumeiers doch über das Kapper-Urteil hinaus, weil die MPU überhaupt nicht Gegenstand des Kapperverfahrens war - dort ging es nur um die Strafbarkeit; der Halbritter-Beschluss bezieht sich aber auf das Führerscheinverwaltungsverfahren - ein wesentlicher Unterschied auch für die Praxis).


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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 15:31
Beitrag #487


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 13:19) *
@ ralf bochum
Ich will mich über so Formulierungen wie "Nullsummenspiel" etc. nicht weiter aufregen. Von mir nur der Hinweis, daß sich bei den betroffenen Personen individuell zu beurteilende Einzelschicksale ergeben, wenn sie nur für eine Übertretung der Gesetze bestraft und dann sich selbst überlassen werden. Das Zurückziehen auf eine Position des "...selbst schuld!" greift imho viel zu kurz. Vielmehr müßte es deutlich mehr Information zum Thema "Alkohol und Drogen", deutlich mehr Hilfsangebote und deutlich weniger reine Strafe geben. Ein Staat, der es hinnimmt, daß durch eine z.B. alkoholauffällige Person drei oder vier weitere Personen - die in aller Regel keine Schuld an dem Desaster tragen! - sozial abstürzen, der sollte sich mit Begriffen wie "sozial" oder "christlich" nicht schmücken dürfen. Mal ganz davon abgesehen, daß der Fiskus am Alkohol fürstlich verdient und davon wenig bis gar nichts in die Bekämpfung der negativen Folgen von Alkoholkonsum etc. fliesst.

Ich wollte damit mit dem Begriff Nullsummenspiel nicht provozieren. Prinzipiell ist es aber genau das.
"Außerdem bezeichnet Nullsummenspiel ein Spiel mit messbaren Gewinnen und Verlusten, bei dem eine Spielpartei genau soviel gewinnt wie die andere Spielpartei verliert. Beispiel ist ein Pokerspiel, bei dem das Geld auf dem Tisch die Besitzer wechselt, in der Summe jedoch unverändert bleibt."

Soweit mir bekannt gibt es in Deutschland im Vergleich relativ kurze Sperrfristen. Es wurde ja schon gefordert, die MPU abzuschaffen und die Sperrzeiten zu VERLÄNGERN. Mit anderen Worten Sie würden deiner Meinung nach noch tiefer abrutschen, da noch längerer Führerscheinentzug...

An Drogen verdient der Staat keine Steuern soweit ich weiß und muß bedeutende Mittel aufwenden um die Sucht zu bekämpfen. Trotzdem wird FE entzogen und MPU angeordnet (richtig so). Der Staat muß auch deshalb Drogenkonsum bekämpfen, da es den Alkoholkonsum kannibalisiert und es darum geht Steueraufkommen zu erhalten.

Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 13:19) *
Es sollte daher idealerweise so sein, daß der Staat "fahruntüchtige" und "ungeeignete" Personen so fördert, daß sie schnellstmöglich wieder in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen und ihre Verantwortung selbst zu tragen. Denn der Staat hat (eigentlich) ein vitales Interesse daran, daß seine Bürger "gesund und einsatzfähig" sind: Sie bezahlen Steuern und Sozialabgaben und belasten die Sozialsysteme am wenigsten ...

Wie gesagt, das Argument des Nullsummenspiels. Es zahlt dann jemand anderes die Steuern. Für den Staat ist es egal wer letztlich die Steuern zahlt. Ich bin Wirtschaftler und sehe das ganze unter dem Argument "Zahlungsströme".

Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 13:19) *
Das könnte z.B. geschehen, indem man keine Geldstrafe ausspricht, sondern "soziale Arbeit" verordnet und nicht den Führerschein vollständig entzieht, sondern seine Nutzung stärker auf Zeiten und Wege begrenzt - vielleicht verbunden mit weiteren Maßnahmen, wie Alkoholkontrollen vor Fahrantritt, Blutwertekontrollen, Therapien, psychologische Beratung usw.

Alkoholkontrollen Fahrtantritt(technisches System): Ich benutze einen Kinderluftballon (Farbe rosa) puste ihn auf, gehe DANACH in die Kneipe, lass mich volllaufen und wass glaubst du mache ich dann...? think.gif
Blutwertekontrollen: untauglich wenn du Leberwerte meinst
Therapien, psychologische Beratung: überlegenswert... aber kostet Geld...


Zitat (strichachtdoktor @ 31.05.2006, 13:19) *
Daher halte ich den Beitrag von Kalus zum Thema für "kurzsichtig" und im Wesentlichen "ungeeignet" - er spiegelt aber wohl die Grundtendenz wider, auf die sich deutsche Behörden zurückziehen werden ...

Finde ich auch, ich wollte euch aber alle Informationen über das Thema zukommen lassen. Darauf könnt ihr Ansatzpunkte finden. Das heißt nicht, das ich mit ihm konform gehe. Ihr wollt doch immer alle Eventuallitäten wissen. So habt ihr zumindest Zeitvorsprung...

Zitat (Lexus @ 31.05.2006, 16:56) *
Das Nullsummenspiel trifft sowieso nicht den Kern.

Ich war eigendlich der Meinung es triffts eigendlich recht gut, da viele nur ihre Seite sehen (verständlicherweise) und nicht das große Ganze.


mfg
darkstar

PS: Meine Position zum Thema liegt sowieso irgendwo in der Mitte. Mir geht es nur darum neue Aspekte in die sich immer im Kreis drehende Diskussion einzubringen. Ich würde nicht schreiben, wenn ich der Meinung bin, dieses Argument ist hier schonmal gefallen. Oder hab ichs vielleicht nur anders ausgedrückt... think.gif


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grobi1212
Beitrag 31.05.2006, 15:40
Beitrag #488


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So freunde!

Jetzt ignoriert mich nicht sondern ANTWORT:

Was in gottes nahmen habt ihr mit der 3.Rili? Wenn ich fahren darf dann darf ich fahren....es spielt doch KEINE rolle was für den ein Stück Papier ich in den händen halte welche dies bescheinigt.

Warum wollt ihr umschreiben? Wem kann nach der 3.rili jemand Zwingen vor der 12 jahres frist die pappe umzutauschen? Wer hat ein probem damit innerhalb 12 Jahre es nicht gebacken zu kriegen sich nochmal in Polen anzumelden für 3 Monate (reicht ja schon) und die Pappe in die neue pl variante umzutauschen?

Also ANTWORTEN BITTE ICH KOMM ECHT NICHT MEHR MIT
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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 15:47
Beitrag #489


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Zitat (grobi1212 @ 31.05.2006, 17:40) *
Warum wollt ihr umschreiben? Wem kann nach der 3.rili jemand Zwingen vor der 12 jahres frist die pappe umzutauschen? Wer hat ein probem damit innerhalb 12 Jahre es nicht gebacken zu kriegen sich nochmal in Polen anzumelden für 3 Monate (reicht ja schon) und die Pappe in die neue pl variante umzutauschen?


Keine Ahnung, aber sei doch froh das @der Sachse es versucht. Ihr wolltet doch jemanden der es probiert. So erfahrt ihr doch die Reaktion der FSST aus erster Hand. Wenns klappt hat Sachsen bald mehr (vorrübergehende) Einwohner... Vielleicht gefällt ihm das CZ oder PL auf seiner Karte nicht mehr und er möchte unbedingt ein D. (Weil ein Buchstabe ist besser als zwei..)

mfg
darkstar

PS: sry war jetzt bestimmt keine fundierte Antwort, aber die kommt bestimmt noch.


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grobi1212
Beitrag 31.05.2006, 15:55
Beitrag #490


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@darkstar

Ob du wink.gif es glaubst oder nicht...so langsam galaub ich das deine erklärung die einzige ist und du recht hast.
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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 15:58
Beitrag #491


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Zitat (grobi1212 @ 31.05.2006, 17:55) *
Ob du wink.gif es glaubst oder nicht...so langsam galaub ich das deine erklärung die einzige ist und du recht hast.

Ich weiß. Und ich hab das schon oft gehört. Ich kann ungemein überzeugend sein. whistling.gif

mfg
darkstar

PS: ich bringe gern etwas auf den Punkt... wavey.gif


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JoeCool
Beitrag 31.05.2006, 16:42
Beitrag #492


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Zitat (Lexus @ 31.05.2006, 15:56) *
D. h. der EuGH hat bewusst und gewollt entschieden, dass die EU-FE auch dann voll anerkannt werden muss, wenn die Ungeeignetheit des Betroffenen zweifelsfrei feststeht. Das machen sich einige wohl nicht richtig klar, die jetzt nach Wegen suchen, wie man doch noch etwas "versuchen" kann.


Sorry, aber das halte ich schlicht für unsinn (mit sehr wenigen ausnahmen).
Ich weiss ja nicht, wie das bei einigen hioer gelaufen ist, aber die EU-FS wachsen auch in unseren Nachbarländern nicht auf den Bäumen, sondern es muss zumindest eine "Grundeignung" durch bestandene Prüfungen etc. nachgewiesen werden.

Das diese Nachweise D. nicht genügen ist ein ganz anderes Thema. Aus Sicht des Ausstellerlandes geeignet genügt halt lt. EUGH.



Quotierung korrigiert

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 01.06.2006, 06:42
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fcmlars
Beitrag 31.05.2006, 16:52
Beitrag #493


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Zitat (johnnie walker @ 29.05.2006, 18:27) *
Zitat (grobi1212 @ 29.05.2006, 18:09) *

Hallo Leute
Was ist hier los ihr freut euch alle ich will mich auch freuen....Macht mir mal ne übersetzung davon für Blödiane PLEASE!!!! shutup.gif


Also das höchste Gericht in unserem gemeinsamen EU-Rechsystem hat beschlossen, Du brauchst keine MPU!

Aber Du lebst in einem Rechtsmittelstaat. Da hat alles seine deutsche Ordnung. Das Urteil über Deine NU muß zuerst aufgehoben werden!

Sowas braucht in Deutschland seine Zeit.

Mein Vorschlag um das zu beschleunigen: Stelle bei Deiner Führerschein-Behörde, die Dir das Recht in D. zu fahren aberkannt hat den Antrag diese Aberkennung rückgängig zu machen. Die Begründung ist der Beschluß vom 6.4.2006.

Sie werden den Antrag ablehnen. Dagegen kannst Du im Verfahren des einstweiligen Rechtschutz angehen, denke ich und das VG - Gericht muß innerhalb 3 Monaten den Eilantrag entscheiden.

Frage an X-Diver und Lexus: Ist der vorgeschlagene Weg möglich??



was ist eigentlich mit den Kosten der NU und Gerichtskosten-kann man die einklagen???
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Struppi
Beitrag 31.05.2006, 17:01
Beitrag #494


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@fcmlars

Vielleicht auch gleich noch die Kosten für den ausländischen FS??? rofl1.gif

Aufhebung der NU beantragen und ansonsten erstmal gaaanz ruhig verhalten... whistling.gif

P.S. Keine Ahnung, ob das "Aufhebung der NU" heisst. Aber Du weisst schon, was ich meine.
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mirko1
Beitrag 31.05.2006, 17:12
Beitrag #495


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@Lexsus
also wenn ich mir deinen Beitrag so durchlese, MÜSSEN die FSST umschreiben?
was können die FSST nun tun um eine Umschreibung zu verweigern?

Ich und die meisten die in CZ waren haben den damaligen Deutschen Wohnsitz auf dem FS stehen, nicht alle waren so schlau wie /8Doc.

Kann die FSST da ansetzen?
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Bayer
Beitrag 31.05.2006, 17:41
Beitrag #496


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Die FSST wird auf jeden Fall eine Anfrage bei der CZ-Behörde stellen ob die 185 Tg Regel eingehalten wurde und wenn nicht um Rücknahme bitten. Nur wie geht es dann weiter ? In meinen Augen gibt es da 3 Möglichkeiten:
1. Aus der CZ kommt gar keine Reaktion zurück.
2. Die CZ schreibt: 185 Tg Regel gab es zum Zeitpunkt der Erteilung bei uns noch nicht und wurde deshalb auch nicht geprüft. Wir nehmen daher FS auch nicht zurück.
3. Die CZ nimmt den FS zurück.

Bei Nr 3 ist ja dann alles klar, aber was macht die FSST bei Nr 1 oder Nr 2 ????
Umschreiben oder nicht ?

Andreas und/oder Mr.T könnt Ihr Euch dazu mal äußern bitte.
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Gast_emile_*
Beitrag 31.05.2006, 17:44
Beitrag #497





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Zitat (Lexus @ 31.05.2006, 16:30) *
Ich finde den Kommentar von Kalus auch recht dürftig. Das ist meiner Meinung nach nun wirklich ein untauglicher Versuch, sich vor den eindeutigen Konsequenzen des Halbritter-Beschlusses zu drücken.



Was soll er den machen? Der Fisch stinkt vom Kopf her und mal ehrlich (auch wenn ich kein Freund der FSST bin) wir alle wollen doch nicht die Hardcore Freaks auf den Strassen haben. Ich habe auch Mist gebaut und die FSST greifen auf die Mittel zurück, die sie haben. Es liegt an der Politik, dass dort andere Möglichkeiten geschaffen werden.

Wie ich schon mal gesagt habe, ich hätte die MPU gemacht wenn meine Haaranalyse anerkannt worden wäre. Und da ich sowieso im Ausland war habe ich den FS mitgenommen bevor ich hier 12 Monate zusätzlich warten müsste.

Und die die hier am lautesten schreien sind bestimmt nicht so unschuldig wie sie sich geben.
So schlecht ist`s in DE nun auch nicht.

Tiefensee und Freunde sollten nicht nur immer nach der billigsten Lösung schauen sondern mal anfangen nachzudenken.

@Cornelius, Lexus, RA Xdiver:

Ihr habt wenigstens Rückrat und euch nicht so feige verhalten wie einige andere hier. Danke für die Fairness
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Asrael
Beitrag 31.05.2006, 17:59
Beitrag #498


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Selbst wenn die dritte Richtlinie kommt was auch irgentwann passieren wird-hier kann es garnicht sein das die Führerscheine ihre gültigkeit verlieren-weil der Führerschein im EU Land ausgestellt wurde dann dürfte ein deutscher ja auch nicht in Polen fahren ein Spanier nicht in Frankreich usw.und so Fort denkt mal drüber nach wozu haben wir eine EU.


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der Sachse
Beitrag 31.05.2006, 18:22
Beitrag #499


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Zitat (darkstar @ 31.05.2006, 17:47) *
Zitat (grobi1212 @ 31.05.2006, 17:40) *

Warum wollt ihr umschreiben? Wem kann nach der 3.rili jemand Zwingen vor der 12 jahres frist die pappe umzutauschen? Wer hat ein probem damit innerhalb 12 Jahre es nicht gebacken zu kriegen sich nochmal in Polen anzumelden für 3 Monate (reicht ja schon) und die Pappe in die neue pl variante umzutauschen?


Keine Ahnung, aber sei doch froh das @der Sachse es versucht. Ihr wolltet doch jemanden der es probiert. So erfahrt ihr doch die Reaktion der FSST aus erster Hand. Wenns klappt hat Sachsen bald mehr (vorrübergehende) Einwohner... Vielleicht gefällt ihm das CZ oder PL auf seiner Karte nicht mehr und er möchte unbedingt ein D. (Weil ein Buchstabe ist besser als zwei..)

mfg
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PS: sry war jetzt bestimmt keine fundierte Antwort, aber die kommt bestimmt noch.


ich versuche den unzuschreiben weil weder ich, noch irgendjemand weiß, was in der 3 rili drin stehen wird. sollte das so drin stehen das deutschland nicht ALLE eufs anerkennen muss, habe ich keine lust weiter im "tarnmodus" zu fahren bis wieder einer vor dem eugh geklagt hat. muss ja nicht so kommen, kann aber.(denke ich) ob das dann rechtens ist oder nicht - wäre das erste mal das deutschland sowas interessiert.(nu usw.)
mir wurde auf meiner fsst gesagt das es keine probs geben dürfte mit umschreiben und das ganze so ca 2 wochen dauert bis ich meinen neuen hätte.
was mich aber nur interessieren würde, angenommen die schreiben um, ich habe dann einen d fs. können sie mir dann den führerschein wieder abknöpfen oder eine mpu aufbrummen, weil ich die ja noch nicht gemacht habe, aber hätte machen müssen, wenn ich hier wieder einen fs beantragt hätte?
nicht das ich meinen fs da abhole und vor der haustür warten schon die police.gif um mir den wieder abzunehmen.
@ lexus, das hast du ja schon schön beantwortet, aber ehrlich gesagt - ich bin kein bischen schlauer sad.gif , kommen die da irgendwie ran oder nicht?


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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 18:27
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Zitat (der Sachse @ 31.05.2006, 20:22) *
mir wurde auf meiner fsst gesagt das es keine probs geben dürfte mit umschreiben und das ganze so ca 2 wochen dauert bis ich meinen neuen hätte.

Ohne jetzt das andere zu beantworten, aber was hätten jeder hier im Thread vor einer Woche dazu gesagt...
think.gif

mfg
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