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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
sifis
Beitrag 19.05.2006, 20:31
Beitrag #51


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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 21:57) *
Da wie du selbst sagst, das problemlos möglich ist, warum das doppelte für einen EU-FS ausgeben?


wer sagt den das ein eu-fs das doppelte kostet?

die preise die im umlauf sind um einen eu-fs zu erwerben sind auf deutsche "kunden" zugeschnitten aber sollte ein eu-fs tatsächlich zwischen 1000 und 2000 euro kosten ist er trotzdem billiger als eine vegeigte mpu mit vorbereitung + 2 mpu

ausserdem hast du den eu-fs sicher in der hand (schon beim ersten mal) was bei der mpu geschichte nicht der fall ist weil das letzte wort hat immer noch die feb


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 19.05.2006, 20:35
Beitrag #52





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Wenn du die Voraussetzungen der FSST (positive MPU) erfüllst, hast du einen Rechtsanspruch auf die Erteilung.
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Medusa
Beitrag 19.05.2006, 20:50
Beitrag #53


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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 20:57) *
Manche können/wollen sich nicht ändern bzw. über ihr Verhalten nachdenken und können weiterhin nichtmal vortäuschen dies getan zu haben.

Jahrelange, nachgewiesene Verhaltensänderungen sind keineswegs eine Garantie eine MPU zu bestehen. Die Psychokaste besteht darauf, daß ihrem Weg gefolgt wird. Alles andere wird nicht anerkannt. Der Mißerfolgsquote der MPU Weissagung zum trotz.
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Gast_emile_*
Beitrag 19.05.2006, 20:51
Beitrag #54





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@ Darkstar

was meinst du mit:

Hast du Kohle dann geht alles?
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darkstar
Beitrag 19.05.2006, 20:58
Beitrag #55


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Zitat
ausserdem hast du den eu-fs sicher in der hand

Gerade das ist das Problem. Für weitere Fragen konsultiere deine zuständige FSST... whistling.gif

Kosten:
(MPU 500,--; Abstinenznachweis ca. 200,-- (hoch gegriffen); Buch 10,--; +kostenlos corneliusrufus (sry konnte ich mir nicht verkneifen wavey.gif )konsultieren =750 € und du bist mit zwei Versuchen auf 1500,--)

Du siehst, du bist mit selbst zwei Versuchen gleichauf mit dem EU-FS. Bedenke Kosten für Umzug (185 Tage etc.), Ummeldung, Arbeitsplatzwechsel etc..
Einen unschlagbaren Vorteil hat die EU-FS allerdings. Man hat erstmal wieder einen FS und hat Zeit gewonnen, so man Geld hat.

Mfg
darkstar wavey.gif

@emile
dieses Zitat stammt aus einem Beitrag der wieder gelöscht wurde, da er vermutlich nicht den Forenregeln entsprach...


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 19.05.2006, 21:02
Beitrag #56





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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 21:58) *
@emile
dieses Zitat stammt aus einem Beitrag der wieder gelöscht wurde, da er vermutlich nicht den Forenregeln entsprach...

Falls sich der Kommentar auf einen Post von Ex-Mitlied @ fabo handelt: Dieser letzte Beitrag wurde wegen wiederholtem und massivem Verstoss gegen die Forenregeln gelöscht.
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Gast_emile_*
Beitrag 19.05.2006, 21:10
Beitrag #57





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@nypdcollector

Danke, habe den link der da angegeben war schon gefunden.
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darkstar
Beitrag 19.05.2006, 21:16
Beitrag #58


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Zitat
Jahrelange, nachgewiesene Verhaltensänderungen sind keineswegs eine Garantie eine MPU zu bestehen.

Dies ist mir vollauf bewußt. Es kam vielleicht nicht so deutlich rüber, aber ich bin mir durchaus bewußt, das es so einfach nicht ist. Glaub mir, ich lese hier schon ca. 2 Jahre einige Postings mit und ich sehe durchaus das die EU-FS Beführworter einige sehr(?) gute Argumente haben.

Ein interessante Frage wäre aber: Ist die Wiederauffälligkeitsquote deshalb zu hoch, weil die Abstinenzzeiträume (bei Alkohol z.B. ) zu kurz sind? Ich weiß das dies provokant ist, aber die Frage ist denke ich ist legitim. Außerdem würde ich diese Frage nicht stellen, wenn ich sie hier schonmal gefunden hätte.

mfg
darkstar


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Medusa
Beitrag 19.05.2006, 21:22
Beitrag #59


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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 22:16) *
Ein interessant Frage wäre aber: Ist die Wiederauffälligkeitsquote deshalb zu hoch, weil die Abstinenzzeiträume zu kurz sind? Ich weiß das dies provokativ ist, aber die Frage ist denke ich ist legitim.

Ich schätze eher, weil die einzige Motivation oft sein wird die MPU zu bestehen. Danach ist die Abstinenz dann vergessen und die Kristallkugel hat versagt.
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sifis
Beitrag 19.05.2006, 21:31
Beitrag #60


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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 22:58) *
Einen unschlagbaren Vorteil hat die EU-FS allerdings. Man hat erstmal wieder einen FS und hat Zeit gewonnen, so man Geld hat.


hab ich vegessen, stimmt allerdings

und du hast in deiner auflistung 2 mal antrag stellen vergessen was noch mal 250€ ausmacht und genau das ist der preis was ein eu-fs in cz kostet plus 2 mal fliegen (200€) und 14 tage URLAUB alles in allem
800-900€

PS:
mit den paar kröten gibt sich ein mpi nicht zufrieden


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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darkstar
Beitrag 19.05.2006, 21:38
Beitrag #61


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Zitat
14 tage URLAUB

Gerade die 14 Tage Urlaub sind ja schon ein Indiz für "Führerscheintourismus". Also wenn schon, dann richtig mit 185 Tagen Aufenthalt usw. Wir wollen ja fair in der Berechnung bleiben oder?

Zitat
mit den paar kröten gibt sich ein mpi nicht zufrieden

Hä?

mfg
darkstar thread.gif


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sifis
Beitrag 19.05.2006, 21:51
Beitrag #62


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in cz ist es nun mal so bis zum 1.7, haben die selber entschieden

wenn mir jemand ein angebot macht frage ich auch nicht warum, entweder nehme ich es an oder ich lasse es
ich habe auch niemanden gesehen der für ein artikel mehr bezahlt als was drauf steht, sorry


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darkstar
Beitrag 19.05.2006, 21:56
Beitrag #63


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Zitat
ich habe auch niemanden gesehen der für ein artikel mehr bezahlt als was drauf steht, sorry.

Du redest in Rätseln... think.gif

mfg
darkstar


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mirko1
Beitrag 19.05.2006, 21:57
Beitrag #64


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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 19:08) *
Das stimmt zwar, aber was nützt dir das wenn die FSST die FE auf dem Verwaltungsweg entzieht bzw NU ausspricht?

mfg
darkstar

Deine Aussage stimmt nicht zu 100%
OVG Koblenz und nun zum 2then mal VG Frankfurt. "Und sie fahren munter weiter" und das mit Recht.
Auch wenn die Beschlüsse die in userem Sinne (EU-FS-CZ-PL Besitzer) nicht so häufig sind und meist gegen uns ausgehen, gibt es trotzdem komischer Weise in Deutschland unter den VG-Gerichten 2 Meinungen.

Wie kann das sein, das ein Richter oder Gericht in der gleichen Sache mit den gleichen Richtlinien oder Gesetzen u.s.w sich Komplet anders entscheidet??

Darf es doch eigentlich nicht geben Recht und Gesetz sollte kein Lotteriespiel sein.

Entweder der EU-FS gilt und es darf wegen alten Sachen keine neue MPU verlangt werden oder es darf die MPU verlangt werden, wie kann es da 2 Meinungen im selben Land geben?

Darkstar Du hast noch einen grossen Vorteil des CZ-PL-FS vergessen, die MPU müssen wir sowieso machen den DE-FS auch, der DE-FS kostet ca. 1500 EURO ich habe für den CZ-FS 700 Euro bezahlt, sollte man eine NU bekommen, macht die Positive MPU, dann zählt der CZ-PL-FS wieder "siehe gerri" also man muss den DE-FS nicht wieder neu machen und kann auch bei einer bestehenden NU im Ausland fahren.

Meiner Meinung nach ist der CZ-PL-FS auf keinen fall umsonst gemacht. wink.gif
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sifis
Beitrag 19.05.2006, 22:04
Beitrag #65


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Zitat (darkstar @ 19.05.2006, 23:56) *
Zitat
ich habe auch niemanden gesehen der für ein artikel mehr bezahlt als was drauf steht, sorry.

Du redest in Rätseln... think.gif

mfg
darkstar


es geht immer noch um die wohnsitzregelung
wiese sollte ich 185 tage in cz bleiben wenn die nur 14 verlangen?
oder halt so lange bis die pflichtstunden gemacht sind


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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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darkstar
Beitrag 19.05.2006, 22:06
Beitrag #66


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Zitat
Darkstar Du hast noch einen grossen Vorteil des CZ-PL-FS vergessen, die MPU müssen wir sowieso machen den DE-FS auch, der DE-FS kostet ca. 1500 EURO ich habe für den CZ-FS 700 Euro bezahlt, sollte man eine NU bekommen, macht die Positive MPU, dann zählt der CZ-PL-FS wieder "siehe gerri" also man muss den DE-FS nicht wieder neu machen und kann auch bei einer bestehenden NU im Ausland fahren.

Das ist genau der Fall den ich meinte, und den ich als sinnvoll (wenn man nicht sofort die MPU machen kann) erachte. Weiterhin hat dieser Weg den Vorteil das er voll vom Gesetz gedeckt wird, so alle Bedingungen beachtet werden. So Geld kein Problem darstellt, ist dies die beste aller möglichen Lösungen, da sofort nach der Sperrfrist wieder gefahren werden kann und erstmal Zeit gewonnen ist.

@sifis
du hast prinzipiell recht, aber was nützt dir das später hier in Dtl. wenn das wegen der hier geltenden 185- Tage Regelung nicht anerkannt wird?

Mfg
darkstar wavey.gif


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mirko1
Beitrag 19.05.2006, 22:07
Beitrag #67


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@Darkstar
zu den 185 Tagen und die Nichteinhaltung hat der EUGH (sollte dir bekannt sein) deutlich gesagt:
Zitat
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN FÜHRERSCHEIN DIE ANERKENNUNG NICHT DESHALB VERSAGEN, WEIL NACH DEN IHM VORLIEGENDEN INFORMATIONEN DER FÜHRERSCHEININHABER ZUM ZEITPUNKT DER AUSSTELLUNG DES FÜHRERSCHEINS SEINEN ORDENTLICHEN WOHNSITZ NICHT IM HOHEITSGEBIET DES MITGLIEDSTAATS HATTE, DER DEN FÜHRERSCHEIN AUSGESTELLT HAT.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.05.2006, 22:18
Beitrag #68


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... der Erteilerstaat kann aber trotzdem einen FS entziehen, wenn er oder ein Aufnahmestaat feststellen, daß die Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt wurden. Und wenn seitens der erteilenden Behörde festgestellt wird, daß eine Person nicht wie von der EU gefordert 185 Tage imm Land gelebt hat, dann wird sie den FS wieder entziehen.
Daß das geht, hat der EuGH auch gesagt !


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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darkstar
Beitrag 19.05.2006, 22:21
Beitrag #69


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Zitat
Daß das geht, hat der EuGH auch gesagt !

Eben darauf wollte ich auch gerade hinweisen. rolleyes.gif


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mirko1
Beitrag 19.05.2006, 22:23
Beitrag #70


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@/8doc
Das stimmt natürlich, mit Betonung auf Erteilerstaat.

Und soviel ich weis hat DE schon öfters bei verschiedenen Ländern vergeblich versucht auf die Nichteinhaltung der 185 Tage hinzuweisen doch wie bekannt ist ohne jeden Erfolg. CZ erteilt den FS und trägt die deutsche Adresse ein die wissen also das die 185 Tage nicht eingehalten wurden, unwahrscheinlich das die dann wieder entziehen.

Darkstar meinte das der FS hier in DE wegen Nichteinhaltung der 185 Tage nicht anerkannt wird, dem ist nicht so.
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corneliusrufus
Beitrag 19.05.2006, 22:39
Beitrag #71


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Wenn wir schon bei Berechnungen sind, so sind die zumindest unter Controlling-Aspekten (= wirtschaftliche Steuerung von Zahlungsströmen) falsch.

Es ist grundsätzlich falsch, fehlerhafte Entscheidungen der Zukunft mit ihrem Wert in die Zukunftsbetrachtung einzubeziehen. Das führt nämlich zu falschen Entscheidungen. Nicht die Gesamtkosten sind für das Ergebnis zu berechnen, sondern nur diejenigen Kosten bis zum gewünschten Ergebnis. Ich sage das, weil ich langjährig Firmen mit meinen Controllingdienstleistungen begleite und das mein gelernter Beruf ist.

Das bedeutet bsp. bei Nutzern eines EU-FS, denen eine NU erteilt worden ist, wenn sie wieder fahren wollen in D: Die Kosten für eine "weitere" EU-FE nach meinem obigen Vorschlag (Wieder Umzug, 185 Tage-Regelung etc.) {Ja Joe, mit Kreativität verdiene ich auch mein Geld; erstmal gehören alle Möglichkeiten auf den Tisch.} und/oder die Kosten für einen Rechtsstreit mit Wagnis 3.FSRiLI bis hin zum EUGH oder die Kosten für eine bestandene MPU samt Vorbereitung.

Die Gesamtkosten interessieren nur, wenn mir gerade per Urteil oder Verwaltungsakt die FE entzogen worden ist und ich noch keinerlei Schritte hin zu einer FE unternommen habe.

Das ist für die EU-FE-Inhaber dieses Thread meist nicht (mehr) gegeben.

Ich sage nochmals, wenn ich gleich die Weichen stelle und bereit bin, mich zu ändern, dass eine MPU samt Vorbereitung günstiger ist als ein Auslandsangebot mit Fahrschule, Aufenthalt etc. Jeder Einzelfall muss dabei berücksichtigt werden, es kann daher auch Ausnahmen geben. Dann darf nicht vergessen werden, dass allein die Berechnungen vom gewünschten Ergebnis abhängig sind. Wenn ich als Ziel eine FE habe, die ich in D (zunächst) nutzen kann, dann ergibt das möglicherweise geringere Kosten (meist eher nein) als wenn ich fordere, eine garantiert rechtssichere FE für D erwerben zu wollen.

Vergleichen kann man nur gleiche Ergebnisse. ich kann allerdings "das Risiko der Folgen des Unterschiedes", hier bsp. folgende Rechtskosten, berechnen.

Fairerweise gehört in eine Rechnung auch, der mögliche Vorteil schnell eine FE zu haben.

Wir sehen, eine Berechnung muss erstens individuell erfolgen als auch tatsächlich alle wesentlichen Faktoren enthalten.

Wenn ich eine Musterrechnung aufmachte (ja, es gibt viele), und Rechtssicherheit fordere (= sichere Vermeidung zukünftiger Folgekosten) dann ist der deutsche Weg einfach billiger.

Wirtschaftlich kann argumentiert werden, dass "MPU-Vorbereitungskosten nichts anderes wären als vorgezogene Rechtskosten nach Erhalt einer EU-FE". Dann wären die MPU-Vorbereitungskosten nichts anderes als die Versicherungskosten gegen eine nachträgliche Entziehung/NU einer EU-FE.

Fragt doch mal einen Anwalt, was der im Laufe seiner Vertretung bis zu einem Urteil in erster Instanz nehmen wird/muss, was noch an Gerichtskosten (und ggfs. Gutachtenkosten(!)) erforderlich wird.

Da der Mensch sicher nicht immer ein homo oeconomicus agiert, frage ich, wer hat wirklich einmal alle Möglichkeiten durchdacht, deren Kosten und Werte berechnet und mit Risikoverteilungen bewertet?

Jedenfalls leiste ich das bei meiner MPU-Beratung ebenfalls, individuell unter Beachtung der kurzfristigen Wünsche wie der langfristigen risikobewerteten Folgen.

Naja, im Rahmen dieses Forums helfe ich kostenlos. Für manche reicht das. Anderen empfehle ich wirklich eine Beratung. Sei es schon wegen der Kosten bis zum Ziel, sei es als Hilfe und Begleitung zum Ziel. Mein Vorteil ist halt, dass ich anders kalkulieren kann, als viele andere Kollegen bzw. dass ich ganz andere wesentliche Aspekte in die Überlegungen frühzeitig integriere.

Das schöne am Controlling ist, letztendlich entscheidet immer der Kunde, nicht ich. Meine Dienstleistung sind alle Informationen, zugeschnitten und aufbereitet. Daher kann ich es mir auch leisten, eine unabhängige Ansicht - durch meine Erfahrungen geprägt - zu vertreten.

Einige Worte zur Harmonisierung innerhalb der EU. Dass die FE-Erteilung gerade nicht in der 3-FSRiLi harmonisiert worden ist, zeigt, dass auf absehbare Zeit kein Harmonisierungswille innerhalb der EU-Staaten besteht. Aus wirtschaftlicher Sicht könnte ich formulieren, das ist doch toll, das schafft Wettbewerb.

Es ist daher absehbar, dass nach einer solchen Anstrengung wie die 3.FSRiLi nicht gleich sofort eine 4.FSRiLi bsp. mit einer EU-weiten Harmonisierung erfolgen wird. Im Übrigen gibt es da noch wichtigere Baustellen innerhalb der Eu, wie Steuer- und Abgabengesetzgebung, wirtschaftliche Kongruenz, Arbeits- und Sozialpolitik, Wettbewerbsfähigkeit und -erfolg.

Auch wenn jedes Ressort relativ unabhängig eine Kongruenz anstrebt, so darf nicht verkannt werden, dass es doch immer wieder politische Kraftanstrengungen sind, deren Häufigkeiten in der Zeit begrenzt sind.

Zusätzlich wollen sich die europäischen Nationalstaaten schon aus Wettbewerbsgründen wie eigenem Nationalgefühl nicht in allem nähern. Ist ja auch in D so. Die Sylter Badeordnung wird in wesentlichen Teilen ziemlich unsinnig sein am Starnberger See und umgekehrt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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mirko1
Beitrag 19.05.2006, 22:58
Beitrag #72


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@Cornelius
Schon klar das alle die an der MPU direkt oder indirekt verdienen diese auch behalten wollen.
da wären:
der Staat steuern der MPI ec.
die MPI
die MPU-Berater
die EU-FS Vermittler
die unzähligen MPU-Vorbereitungs Kurse
die FSST jaja jeder Antrag kostet übertrieben viel ca. 190 euro
die Fahrschulen ( Packt man die MPU nicht inerhalb 2 Jahre )
Anwälte die wegen der MPU um Rat gefragt werden

habe ich jemanden vergessen?

Der CZ-PL-FS bleibt bei allen die den FS schon länger als 2 Jahre weg haben eine gute Alternative zum DE-FS.
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RA XDiver
Beitrag 19.05.2006, 23:12
Beitrag #73


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Zitat
habe ich jemanden vergessen?


Wo wir gerade beim Pauschalieren sind:

Du hast den Großteil der unauffälligen Verkehrsteilnehmer in D vergessen. wink.gif


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corneliusrufus
Beitrag 19.05.2006, 23:31
Beitrag #74


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Zitat (RA XDiver @ 20.05.2006, 01:12) *
Zitat
habe ich jemanden vergessen?


Wo wir gerade beim Pauschalieren sind:

Du hast den Großteil der unauffälligen Verkehrsteilnehmer in D vergessen. wink.gif


LOL.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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corneliusrufus
Beitrag 20.05.2006, 00:20
Beitrag #75


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@mirko1: Dann nehme doch den Rechenstift zur Hand und konkretisiere. Deine Rechnung mag für Dich individuell richtig sein, zur richtigen Entscheidung geführt haben. Das IST Vergangenheit. Nun lebe auch mit dieser Entscheidung. Oder revidiere sie. Dann musst Du wieder rechnen. Genau da sind wir.

Es ist ein Unterschied, ob ich Controlling betreibe im Sinne von Entscheidungsfindung (Zukunftskosten zum Ziel) oder ob ich es betreibe im Sinne von Fehleranalyse (Gesamtkostenanalyse).

Wenn jemand eine EU-FE hat und eine NU, dann wird er wieder in den Entscheidungsfindungsprozess eintreten müssen. Wer eine EU-FE hat ohne NU, für den schadet zwar eine Entscheidungsfindung nicht, nur das wirtschaftliche Ergebnis ist immer entweder völlig abwarten oder sich auf die kommende MPU vorzubereiten im Sinne einer Versicherung gegen die Unsicherheit des Entdecktwerdens.

Für diejenigen, die dieses EU-FS-Thread lesen und die noch keine Entscheidung getroffen haben, wie sie erstmalig nach Entzug eine FE wieder erlangen, die müssen sich vergegenwärtigen, wie sie vorgehen wollen.

Beide Fälle sind nicht vergleichbar. Nur a posteriori können die Gesamtkosten gegenüber gestellt werden.

Auch ist es keinesfalls ausreichend, nur die Kostenverursacher, bsp. MPU-Vorbereitungskurs oder EU-FS-Vermittler, aufzulisten, sondern sie sind nur mit den Anteilen zu bewerten, die zum Ziel notwendig sind; dem werden deren Preise (bsp. Paketpreis) gegenüber gestellt. Schon um zu sehen, ob die nicht notwendigen Kosten (aus nicht notwendigen Leistungen) auch anderweitig vermieden oder gemindert werden können. Kurz: Man benötigt nicht nur die Kostenverursacher, sondern die Bewertung mit wozu, zu welchem Zweck und immer nur in Hinblick auf die gesetzte(!) Zielverwirklichung.

Wenn ich rechne, so ist der deutsche Weg eben günstiger, wenn ich eine in D rechtssichere FE haben will. Wenn ich von diesem Ziel Abstriche vornehme, dann sind etwa EU-FE und deutsche FE kostenseitig vergleichbar, allerdings nur ohne das Risiko Auffallen im Tarnmodus (da zielfremd) zu kalkulieren. auch da wäre für einen Großteil der Fälle (bei guter Gestaltung der MPU-Vorbereitung) der innerdeutsche Weg günstiger.

Verzichte ich auf die Rechtsicherheit einer FE, so ist der Weg über einen EU-FS-Vermittler mit Fahrschulangebot eh wirtschaftlich völlig unsinnig. Es reicht da, den Wohnsitz entsprechend der 185 -Tage-Regelung zu verlagern und sich auf die internationalen Vorschriften zu berufen. D.h. eine FE ist ohne Fahrprüfung auszuhändigen. Etwaige anders lautende nationale Bestimmungen verstoßen gegen internationales Recht. Ggf. kämen daher Klagekosten im Ausland hinzu. Lexus hat diesen Weg schon beschrieben. Dann wäre die EU-FE wahrscheinlich (bis zur 3.FSRiLI auch in D vollwertig und jedenfalls eher auch darüber hinaus anzuerkennen als mit dem üblichen Vermittlungsweg.

Dann erweiterte sich auch die Liste, bsp. um Dolmetscher, Beglaubigungen, Gerichtskosten etc.

Es ist schon bezeichnend, wenn der natürliche Weg zu einer EU-FE über die internationalen Verträge erst im Threadteil 12 oder 13 auftaucht, dass die EU-FE-Vermittler dieses verschweigen. Dass ist so, als wenn ein Banker eine Geldanlage zu 3% anbietet und dabei ein Angebot mit weniger Risiko und weniger Provisionzu 4% verschweigt.

Die meisten Fehler entstehen in der Zielsetzungsfindung und der dazugehörigen Informationsbeschaffung. Seltener in der Entscheidungsfindung. Nur wird in diese eben vorschnell eingetreten. Und schon wird die Liste von Mirko wieder kleiner bzw. anders.

Die erste Lösung muss nicht die beste sein, sie ist nur die erstbeste.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2006, 01:25
Beitrag #76


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Am liebsten würde ich mich aus der Kostendebatte heraushalten.

Aber so kompliziert muß man es gar nicht machen, @corneliusrufus. Für mich ist der "Luxus", seit mehr als anderthalb Jahren wieder ein Fahrzeug nutzen zu können, nahezu unbezahlbar. Was also scheren mich die Kosten für den EU-FS ? Zumal ich den deutschen MPU-Weg ja auch schon ohne Erfolg probiert hatte. Und wenn man eine "unendliche" Position in der Rechnung hat, kann man weiteres Nachrechnen und Gegenüberstellen imho vergessen ...

Kommt dann irgendwann eine Nutzungsuntersagung, kommt halt auch eine neue - deutsche - Rechnung.


Im Übrigen gibt es - wie schonmal gesagt - keine "Wiedererteilung" in Polen. Einfach zu den polnischen Behörden zu gehen und sagen "Hallo Leute, bitte gebt mir einen neuen Führerschein, mein deutscher war vor sechs Jahren ein Jahr gesperrt und wurde danach nicht wiedererteilt" führt nur zu dem, was ich gemacht habe: Anmelden, Wohnsitz nachweisen, Fahrschule machen, Prüfung bestehen, Schein abholen. Denn: Ist der FS in PL weg, muß man ihn ganz neu machen - wie ein Ersterwerber.

Vielleicht verstößt das wirklich gegen irgendwelche, vielleicht auch "EU-", Bestimmungen. Mir war es egal - s.o. Und ich sehe den Weg auch - nach sieben Jahren persönlicher "Scheinlosigkeit" - als sinnvoll an: Vernünftiges Training und Auffrischung von Reflex und Wissen schadet eben nie ... wink.gif


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Lexus
Beitrag 20.05.2006, 05:51
Beitrag #77


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Darf ich das Frankfurt-Missverständnis mal aufklären?

Es gibt zwei neuere Beschlüsse aus beiden Städten. Ich selbst hatte den Beschluss aus FFo gepostet.

siehe dort.

Komisch, dass die negativen Beschlüsse immer so schnell verdrängt werden, um die ganz wenigen "positiven" wird immer viel Aufhebens gemacht.



Zitat (fabo @ 19.05.2006, 14:25) *
Ich benutze Omnipage um Texte einzuscannen, geht fix laugh2.gif

Ohne Beschluss, keine Meinung


@fabo, ich auch. Aber der Beschluss ist wahrscheinlich nicht nur einmal gefaxt worden. Jedenfalls zog sich über jede der 11 Seiten ein durchgehender senkrechter Strich und die Buchstaben waren zu verwaschen, so dass omnipage nicht mehr mit dem Text klargekommen ist. Ich habe versucht, es über die Korrektur mit Handarbeit nachzuarbeiten, aber das hätte Stunden gedauert, die ich dafür nicht übrig hatte, da mir das Gericht den Beschluss auch in irgendeiner elektronischen Form schicken kann, z. B. als ungeschützte Pdf oder als Word-Dokument. Dann können entsprechende Programme immer noch zu ihrem Recht kommen, ist nur ein Geduldsfrage.


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Lexus
Beitrag 20.05.2006, 06:30
Beitrag #78


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Zitat (Lexus @ 19.05.2006, 13:01) *
Wenn man mir nun noch die Richtlinie zeigen könnte, in der diese Harmonsierung in Angriff genommen wurde, dann bin ich sofort auf der Seite der sog. MPU-"Gegner".

Ich hab aber eher den Eindruck, dass der Wille der EU-Staaten ziemlich übereinstimmend in die Richtung geht, dass niemand Lust hat, die deutsche MPU zu übernehmen oder etwas ähnlich Stringentes einzuzführen. Um nun selber ihre eigenen großzügigen Spielräume zu behalten, haben sie im März dieses Jahres D. zugestanden, eben auch seine eigenen - engen - Spielräume - sprich MPU - zu behalten. D. h. alle EU-Staaten scheinen sich nach meinem derzeitigen Eindruck darin einig zu sein, dass die Eignungsüberprüfung eine jeweils in der Befugnis des einzelnen Nationalstaates verbleibende, nichtharmonisierte Angelegenheit bleiben soll. Und der Schutz dieses Territorialprinzips soll dadurch sichergestellt werden, dass andere Staaten einander nicht in das Geschäft des FE-Erteilens hineinpfuschen dürfen.



Zitat (corneliusrufus @ 20.05.2006, 00:39) *
Einige Worte zur Harmonisierung innerhalb der EU. Dass die FE-Erteilung gerade nicht in der 3-FSRiLi harmonisiert worden ist, zeigt, dass auf absehbare Zeit kein Harmonisierungswille innerhalb der EU-Staaten besteht. Aus wirtschaftlicher Sicht könnte ich formulieren, das ist doch toll, das schafft Wettbewerb.

Es ist daher absehbar, dass nach einer solchen Anstrengung wie die 3.FSRiLi nicht gleich sofort eine 4.FSRiLi bsp. mit einer EU-weiten Harmonisierung erfolgen wird. Im Übrigen gibt es da noch wichtigere Baustellen innerhalb der Eu, wie Steuer- und Abgabengesetzgebung, wirtschaftliche Kongruenz, Arbeits- und Sozialpolitik, Wettbewerbsfähigkeit und -erfolg.


Darum geht es zur Zeit im Kern, nicht so sehr darum, ob nun eine Harmonisierung schon erfolgt ist oder nicht (ist sie nicht, aber das wird ja von den "MPU-Gegnern" bestritten, obwohl mir keiner eine Richtlinie zeigen kann, in der die charakterliche Überprüfung bei Verkehrs- und anderen Sündern geregelt wäre; dass diese Überprüfung bei Erst-Antragstellern nicht erfolgt ist freilich eine harmonische Übereinstimmung, aber um diese geht es ja grad nicht!).

Wenn man das MPU-Phänomen "harmonisieren" - also es EU-einheitlich überhaupt erst einmal behandeln - wollte, dann gibt es dafür Möglichkeiten:

1) alle EU-Staaten übernehmen die deutsche MPU, will keiner - auch D. nicht, ist jedenfalls noch von niemandem vorgeschlagen worden.

2) alle EU-Staaten verzichten auf eine charakterliche Überprüfung bei Zweit- und Dritt-Antragstellern, das will D. nicht.

3) Weil man sich nicht auf 1) oder 2) einigen kann, klammert man das ganze MPU-Problem einfach aus der Harmonisierung aus. Das ist der derzeitige Zustand (im März noch einmal von allen bekräftigt mit dem Grundsatz, dass jeder Staat machen kann, was er will, und sich die anderen Staaten jeweils eigener FE-Erteilung enthalten, wenn in einem anderen Staat die FE entzogen wurde).

Auch 3) ist eine Art Harmonisierung, nur eben nicht im von den MPU-Gegnern erwünschten Sinn, inhaltlich allerdings voll dem europarechtlichen Subsidiaritätsprinzip folgend: Wozu eine einheitliche Regelung, wenn dafür gar kein Bedürfnis besteht und die Regionen es allein viel besser regeln können?


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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2006, 09:49
Beitrag #79


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Zitat
Wozu eine einheitliche Regelung, wenn dafür gar kein Bedürfnis besteht und die Regionen es allein viel besser regeln können?

Können sie es denn ?

Sind regionale Problem"lösungen", die den Kern der Richtlinie für Hunderttausende* in Frage stellen, nämlich die gegenseitige Anerkennung, wirklich Lösungen ?

Ich stelle einfach nur mal diese Frage in den Raum. Lösungen habe ich auch nicht. Und niemand scheint sich dem Problem annehmen zu wollen, sonst hätte man es bei der Novelle im März machen können. Vielleicht nutzt es ja, festzustellen, daß der politische Wille zu sauberen Einigungen in diesem Punkt nicht besteht. Jedenfalls wurde die Chance dazu im März verpaßt.

(* ... und die wären es, wenn alle Länder konsequent Eignungsüberprüfungen für Straftäter etc. einführen würden.)


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sifis
Beitrag 20.05.2006, 09:56
Beitrag #80


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Zitat (RA XDiver @ 20.05.2006, 01:12) *
Zitat
habe ich jemanden vergessen?


Wo wir gerade beim Pauschalieren sind:

Du hast den Großteil der unauffälligen Verkehrsteilnehmer in D vergessen. wink.gif


die unauffälligen verkehrsteilnehmer verdienen nichts dran, sie müssen zahlen!
woher kommen denn die gelder für eine mpu bei einem alg2 oder sozialhilfe empfänger?

im grunde genommen wird in D jeder von der mpu maschinerie abgezockt da er indirekt schon mal jemanden der oben genannten personengruppe die mpu finanziert hat

und das gute an der ganzen sache ist das bei denen egal ist wie oft sie durchfallen, mussen eh nichts selber bezahlen und auf der anderen seite haben sie alle zeit der welt, die ihnen die grundsicherung verschafft


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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mirko1
Beitrag 20.05.2006, 12:06
Beitrag #81


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Zitat (Lexus @ 20.05.2006, 07:30) *
(im März noch einmal von allen bekräftigt mit dem Grundsatz, dass jeder Staat machen kann, was er will, und sich die anderen Staaten jeweils eigener FE-Erteilung enthalten, wenn in einem anderen Staat die FE entzogen wurde).

Auch 3) ist eine Art Harmonisierung, nur eben nicht im von den MPU-Gegnern erwünschten Sinn, inhaltlich allerdings voll dem europarechtlichen Subsidiaritätsprinzip folgend: Wozu eine einheitliche Regelung, wenn dafür gar kein Bedürfnis besteht und die Regionen es allein viel besser regeln können?

Soll das heisen ein Deutscher mit FS-Entzug zieht nach Polen (z.b. Aut-Fall) wohnt dort 2 oder mehr Jahre macht seinen EU-FS zieht nach 2 oder mehr Jahren wieder nach DE zurück so muss er zur MPU obwohl er in Polen über Jahre ohne auffälikeiten gefahren ist?

oder

er darf wegen dem DE-Entzug egal wie lange er in dem neuen EU-Land schon wohnt niewieder einen FS in einem anderen EU-Staat erwerben?

Das Beispiel kann natürlich auch für die verschiedensten EU-Staaten untereinander gelten.

Sorry für mich hören sich beide Scenarien schwachsinnig an.

@Cornelius
schau dir doch an wie es bei GERRI gelaufen ist, EU-FS gemacht dann NU dann MPU Positiv, ohne den EU-FS hätte er eben den DE-FS nach der MPU machen müssen, also so hat er durch den EU-FS nichts verloren.

Ich habe dich schon verstanden hätte Gerri sofort die MPU in Angriff genommen wäre im der ganze Ärger erspart geblieben. Die meisten die den CZ-PL-FS 2004 nach dem Kapper Urteil gemacht haben, konnten nicht ahnen das DE die nachträgliche Lücke MPU Aufforderung für sich entdeckt, den wir alle wusten das der Kapper zur MPU hätte müssen.

Ich denke mal alle glaubten an einen gleichwertigen EU-Führerschein der dem Deutschen gleich zu setzen ist und soviel ich weis bekommt man bei einem neu ausgestellten DE-FS von anderen EU-Ländern keine Eignungstests wegen alten Delikten auferlegt, das ist Typisches DE-Vorgehen und würde ich keinem anderen EU-Land zutrauen. Obwohl es schon witzig wäre zu sehen wie Herr Tiefensee reagieren würde wenn andere EU-Länder einen DE-FS ausgestellt mit Positiver MPU mit einem NU-Aufkleber versehen würden.
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mirko1
Beitrag 20.05.2006, 12:19
Beitrag #82


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Zitat (RA XDiver @ 20.05.2006, 00:12) *
Du hast den Großteil der unauffälligen Verkehrsteilnehmer in D vergessen. wink.gif

Solange sie selber nicht betroffen sind hast du sicherlich recht. whistling.gif
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Lexus
Beitrag 20.05.2006, 14:09
Beitrag #83


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So, hier ist nun der

Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main v. 25.04.2006 - 6 G 1061/05 (2) ).

Dieser Beschluss liegt ganz auf der schon länger vom VG FFm verfolgten Linie, ist also nicht neu; ich hatte bereits seit längerer Zeit den Bschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main v. 07.09.2005 - 6 G 2273/05) auf meiner Website, soass man sich daran hätte schon längst erfreuen können.

Wen mal eine größere Menge von Entscheidungen zu dem Thema MPU und EU-FE interessiert:

Erstinstanzliche Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Eilverfahren

Zweitinstanzliche Beschlusse von Oberverwaltungsgerichten in Eilverfahren

Hauptsacheurteile (VG und OVG)

Die Erbsenzählerei, wer nun dafür und wer dagegen ist, erspare ich mir; es steht aber Masse gegen Einzelfälle, was nicht unbedingt immer etwas über die Qualität der Argumentation aussagen muss.


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Medusa
Beitrag 20.05.2006, 15:00
Beitrag #84


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Mal ein erfreulicher Beschluß. Negative gibt es ja schon genug. Danke @Lexus fürs einstellen.
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Psycho Andi
Beitrag 20.05.2006, 16:49
Beitrag #85


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Ist Euch schon aufgefallen,dass auf der Homepage "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" der ellenlange Absatz über die bösen bösen Mpu-Umgeher bzw. Eu-Fe-Inhaber spurlos verschwunden ist?
Wo is der hin?
Warum is der weg?
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corneliusrufus
Beitrag 20.05.2006, 17:33
Beitrag #86


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@PsychoAndi: Frage doch einfach im Bundesverkehrsmnisterium an und bitte um mErläuterung.

Wenn jemand als Zielbedingung nach FE-Entzug fordert, eine FE schnellst möglich oder unbedingt(zunächst) umgehung der MPU, dann braucht niemand zu rechznen, denn die Zielvorgabe führt ausschließlich zur Lösung EU-FE. So beispielsweise bei Geri.

Ich verstehe diesen Thread als Nachdenklen über die eigene Zielvorgabe, daraus resultieren die Kosten.

Wer als Zielvorgabe eine rechtssichere FE wünscht, der wird automatisch zur deutschen MPU geführt.

Wer als Zielvorgabe bestimmt kostengünstig, der wird - erst nach Rechnung - wiederum bei einer deutschen FE landen.

Die individuelle Entscheidung ist das Geheimnis, die einen Weg fordert.

Wer vernünftigerweise fordert, er möchte sein Alkoholproblem lösen, der ist im Weg offener als bei Konstellationen wie oben.

Wenn man rechnet, vielleicht trotz des durch die durch die Zielvorgabe festgelegten Weges, der hat immerhin die Czhance, seine Zielvorgabe zu überdenken.

So würden dann auch das Jammern über teure Vermittler etc. wegfallen. Oder über einen folgenden Rechtstreit. oder über die Abstinenznachweiszeit für D.

Jeder darf und muss seine Zielvorgabe selbst finden. Mit dieser hat er sich dann jedoch festgelegt, zumindest bis er seine Zielvorgabe korrigiert. Wiederum das Beispiel Gerri.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Bayer
Beitrag 20.05.2006, 18:52
Beitrag #87


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Zitat (Lexus @ 20.05.2006, 16:09) *


Zitat
Diese Überlegungen rechtfertigen nach Auffassung des erkennenden Gerichts keine Änderung des bisher von ihm gefundenen Ergebnisses. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen (vgl. Beschluss vom 23.03.2006, Az.: 6 G 42/06 [V]):


Kennt jemand den Beschluss vom 23.03.06 ? Um was ging es da ?
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sifis
Beitrag 20.05.2006, 19:28
Beitrag #88


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Zitat (corneliusrufus @ 20.05.2006, 19:33) *
Wer als Zielvorgabe eine rechtssichere FE wünscht, der wird automatisch zur deutschen MPU geführt.


rechtssicher ist die ausländische eu-fe doch auch, siehe urteil eugh
da liegt nicht das problem

das problem ist doch allein das D eine menge kohle verlieren wird und nur das!

alles andere was vorgeschoben wird wie verkehrssicherheit ist doch augenwischerei!

und die theorie das es nur über die mpu geht ist schon lange wiederlegt, D führt sich auf wie ein kleinkind dem man sein lieblingsspielzeug wegnehmen möchte

solche trotz reaktionen sind aber nur von kurzer dauer


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Andreas
Beitrag 20.05.2006, 19:37
Beitrag #89


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Zitat (sifis @ 20.05.2006, 20:28) *
rechtssicher ist die ausländische eu-fe doch auch, siehe urteil eugh


Annährend rechtssicher wäre die Sache evtl., wenn sich auch alle an die z. Zt. gültige EU-Führerscheinrichtlinie gehalten hätten (185-Tage-Regelung). Dem ist aber in 99 % der Fälle nicht so.


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sifis
Beitrag 20.05.2006, 19:58
Beitrag #90


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Zitat (Andreas @ 20.05.2006, 21:37) *
Zitat (sifis @ 20.05.2006, 20:28) *

rechtssicher ist die ausländische eu-fe doch auch, siehe urteil eugh


Annährend rechtssicher wäre die Sache evtl., wenn sich auch alle an die z. Zt. gültige EU-Führerscheinrichtlinie gehalten hätten (185-Tage-Regelung). Dem ist aber in 99 % der Fälle nicht so.


ich denke du irrst dich bei den 99%,
für die die 185 tage regelung nicht eingehalten haben, sind selber schuld aber sicher wird es auch dafür eine lösung geben vor allem wenn sie in D keine mpu mehr machen brauchen


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Andreas
Beitrag 20.05.2006, 20:24
Beitrag #91


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Zitat (sifis @ 20.05.2006, 20:58) *
aber sicher wird es auch dafür eine lösung geben


Stimmt, die 3. Führerscheinrichtlinie. Dann stehen nämlich alle diese FS gewaltig auf der Kippe.... cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 20.05.2006, 20:37
Beitrag #92


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Zitat (sifis @ 20.05.2006, 20:28) *
rechtssicher ist die ausländische eu-fe doch auch, siehe urteil eugh

Naja - eben nicht. Darum geht es ja. Eine Rechtssicherheit wäre gegeben, wenn sich Deutschland (also alles außer Koblenz und Frankfurt) auch an EU-Vorgaben bzw. EuGH-Urteile halten würde.

Zitat (Andreas @ 20.05.2006, 21:37) *
Annährend rechtssicher wäre die Sache evtl., wenn sich auch alle an die z. Zt. gültige EU-Führerscheinrichtlinie gehalten hätten (185-Tage-Regelung). Dem ist aber in 99 % der Fälle nicht so.

Wer prüft denn die 185-Tage-Regelung ? Ich ? Du ? Irgendein Betroffener ? Wie auch immer geartete Vorwürfe gehen ja wohl eindeutig an die falsche Adresse ! Die Überprüfungskompetenz liegt ganz eindeutig ausschließlich bei den erteilenden Behörden im entsprechenden EU-Land. Und auch nur da.

Mal davon abgesehen, ziehen sich die deutschen Behörden fast ausschließlich an der Eignung hoch - §46 i.V. m. §11-13 Fev - und kaum an den 185 Tagen, weil sie mutmaßlich genau wissen, daß damit kein Blumentopf zu gewinnen ist.

@Lexus
Erstmal vielen Dank für das Einstellen des - mich - erfreuenden Beschlusses. So als EU-FE-Befürworter hat man hier manchmal einen schweren Stand - daß sich ausgerechnet ein Verwaltungsgericht (und dann schon zum zweiten Male) dieser Meinung anschließt, kann nur ein steter Quell von Freude sein. Auch wenn das OVG Kassel das möglicherweise wieder revidiert ... Erstmal stehen von den unzähligen Verwaltungsgerichten schonmal zwei auf "unserer" Seite smile.gif und liefern wertvolle Argumentationshilfen. Denn irrig kann ich die Begründungen der Frankfurter Beschlüsse nicht finden, auch nicht widersprüchlich ...


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sifis
Beitrag 20.05.2006, 20:39
Beitrag #93


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Zitat (Andreas @ 20.05.2006, 22:24) *
Zitat (sifis @ 20.05.2006, 20:58) *

aber sicher wird es auch dafür eine lösung geben


Stimmt, die 3. Führerscheinrichtlinie. Dann stehen nämlich alle diese FS gewaltig auf der Kippe.... cool.gif


weißt du denn wie die 3. rilli wirklich lautet?

oder sagen wir mal so, zeig mir eine eu seite in der tiefensees interpretation der 3.rilli aufgeführt ist

ne ne, es kommt so wie es kommen muss und die 3.rilli wird nicht viel ändern am verlauf des eu-fs


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Perplex
Beitrag 20.05.2006, 22:19
Beitrag #94


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Zitat (sifis @ 20.05.2006, 10:56) *
Woher kommen denn die Gelder für eine MPU bei einem ALG II- oder Sozialhilfeempfänger?
Banküberfall? Bankirrtum zu deinen Gunsten? Lottogewinn?

Zitat (sifis @ 20.05.2006, 10:56) *
...und auf der anderen Seite haben sie alle Zeit der Welt, die ihnen die Grundsicherung verschafft.
Warum sollen Ungeeignete (Säufer, Kiffer & Rechtsbrecher) auch noch mit öffentichen Geldern belohnt werden? Für solche Leute wären Massenwohnheime & Sachleistungen gerade richtig.


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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Perplex
Beitrag 21.05.2006, 04:21
Beitrag #95


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Zitat (Lexus @ 20.05.2006, 15:09) *
Danke Lexus, erst einmal für das Urteil! flowers.gif

Zunächst einmal muss ich feststellen, dass das Urteil genau meiner Meinung entspricht. Dem ist also nichts hinzuzufügen. Jetzt gibt es wohl keine Regelung, wann ein Urteil gilt oder nicht gilt. Wenn es doch eine Regelung gibt, dann kann es meiner Meinung nach nicht das Mehrheitssystem sein. Wenn ich mich also nach diesem eindeutigen Urteil richte, dann könnten 1000 Urteile gegenteiliges aussagen, für mich wäre es nicht relevant. no.gif Wenn also der Gesetzgeber gegensätzliche Bestimmungen zulässt, dann muss er sich nicht wundern, dass jeder macht was er will. OK, es gibt wahrscheinlich doch Unterschiede in den Entscheidungen der Gerichte. Die Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts ist höher, als die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Trotzdem liegt die Entscheidung des EuGH-Urteils höher als alle nationalen Entscheidungen. Für mich ergibt sich daraus ein einfaches KO-System: Alle nationalen Entscheidungen, die das EuGH-Urteil bestätigen, gelten für mich. Alle nationalen Entscheidungen, die klar dem EuGH-Urteil widersprechen, sind für mich ungültig.

Meine derzeitige Lage ist folgende, das ich nach wie vor trotz Nutzungsuntersagung fahre. Ein Strafverfahren ist gegen mich noch nicht eröffnet worden, obwohl ich im November 2005 in meinem KFZ kontrolliert wurde. Allerdings lungert die police.gif bei mir im Treppenhaus rum, weil sie meine tschechische Fahrerlaubnis beschlagnahmen wollen. Sie drohen mit einer Hausdurchsuchung. Nach einem Telefonat mit den Beamten, ich gab an den Führerschein derzeit verlegt zu haben, soll ich bei der Führerscheinstelle eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass ich den Führerschein verloren habe. Das entspricht aber nicht der Tatsache. Ich habe ihn ja noch, ich weiß halt nur nicht wo er sich gerade befindet. Ich werde also unter Garantie nix unterschreiben. Bei mir gibt's sogar die wundersame Begebenheit, dass ich den Führerschein immer dann "zufällig" finde, wenn ich mit dem Auto fahre. Sobald ich wieder ohne Auto bin, ist der Führerschein wieder verschwunden. thread.gif

Sollte es doch einmal zu einer Anklage kommen, weil ich trotz Nutzungsuntersagung fahre, dann sind zumindest Zweifel angebracht (in dubio pro reo). Gegensätzliche Rechtsauslegungen sind m.E. sehr wohl Zweifel, die in einem Strafverfahren sich positiv für den Angeklagten auswirken müssen. Bis jetzt konnte mir aber noch keiner erklären, warum das EuGH-Urteil in Deutschland nicht gelten sollte.

Um es noch mal klarzustellen: Ich möchte keinem raten trotz Nutzungsuntersagung zu fahren. Was ich mache ist meine Sache. unsure.gif


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sifis
Beitrag 21.05.2006, 08:28
Beitrag #96


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.05.2006, 00:19) *
Zitat (sifis @ 20.05.2006, 10:56) *
Woher kommen denn die Gelder für eine MPU bei einem ALG II- oder Sozialhilfeempfänger?
Banküberfall? Bankirrtum zu deinen Gunsten? Lottogewinn?

Zitat (sifis @ 20.05.2006, 10:56) *
...und auf der anderen Seite haben sie alle Zeit der Welt, die ihnen die Grundsicherung verschafft.
Warum sollen Ungeeignete (Säufer, Kiffer & Rechtsbrecher) auch noch mit öffentichen Geldern belohnt werden? Für solche Leute wären Massenwohnheime & Sachleistungen gerade richtig.


warum?! ganz einfach weil der "Sozialstaat" es so vorsieht

darum auch meine meinung, das ausnahmslos alle die steuern zahlen von der mpu maschinerie abgezockt werden


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Tom 54
Beitrag 21.05.2006, 10:28
Beitrag #97


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Zitat (sifis @ 21.05.2006, 10:28) *
Zitat (Thommy Bumm @ 21.05.2006, 00:19) *

Zitat (sifis @ 20.05.2006, 10:56) *
Woher kommen denn die Gelder für eine MPU bei einem ALG II- oder Sozialhilfeempfänger?
Banküberfall? Bankirrtum zu deinen Gunsten? Lottogewinn?

Zitat (sifis @ 20.05.2006, 10:56) *
...und auf der anderen Seite haben sie alle Zeit der Welt, die ihnen die Grundsicherung verschafft.
Warum sollen Ungeeignete (Säufer, Kiffer & Rechtsbrecher) auch noch mit öffentichen Geldern belohnt werden? Für solche Leute wären Massenwohnheime & Sachleistungen gerade richtig.


warum?! ganz einfach weil der "Sozialstaat" es so vorsieht

darum auch meine meinung, das ausnahmslos alle die steuern zahlen von der mpu maschinerie abgezockt werden



Ganz meine Meinung! Die Grenzgänger aus den Anliegerstaaten übernehmen unsere Jobs rofl1.gif (nach 1.8 Promille nach Beendigung ihrer Sperre, natürlich ohne MPU tongue.gif erhalten sie Ihren FE und und tragen ihren Verdienst ins Europäische Ausland) und der Deutsche zahlt Sozialhilfe ranting.gif . Darum geht es ja auch der BRD so gut.
Aber durch die Erhöhung der Busgelder kann man da ja wieder was reinholen.
Zu meiner Zeit wurde in einer Woche und in einer Fahrschule ca. € 25.000.- umgesetzt.
Bei einer Hochrechnung möchte ich nicht wissen, wieviel Millionen alleine durch den sogenannten
Führerscheintourismus wegen der deutschen MPU-Auflage ins E-Ausland fließt. crybaby.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 11:05
Beitrag #98





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Hier ist mein Fall:

1982 Erwerb der Kl. 1 u. 3 im Kreis Bochum
1987 Erwerb der Kl. 2, bei der Bundeswehr im Kreis Rotenburg/Wümme
Beim Umschreiben des Klasse 2 musste ich meinen alten "Grauen" gegen einen "Rosafarbenen" tauschen

1997 Einzug der Kl.1 u 3 durch den Kreis Bochum. Man wollte nur den alten "Grauen" haben. Deswegen habe ich den neuen "Rosanen" nie abgegeben, habe mich vorher nach Holland verzogen(Eintrag in Flensburg: Kl 1 u. 3 wegen BTM eingezogen. Der Klasse 2 wurde nicht eingezogen, siehe Auzug vom KBA Flensburg vom 22.11.2004)

1998 bis 2003 bin ich lustig und vergnügt durch Holland und Belgien als Berufskraftfahrer gefahren, bestimmt in 10 Polizeikontrollen gekommen, die meinen "Rosanen" überprüft haben, Gute Fahrt und Danke. Den Schein habe ich immer noch.

Erwerb der FE in PL in 08.2005, da ich dort 7 Monate als Monteur gearbeitet habe.


Ich darf im euröpäischen Ausland LKW fahren da aufgrund eines Fehlers im Verwaltungsrecht der Kl. 2 von 1987 nie eingezogen wurde.

Wenn ich jetzt mit meinem PL-FS in eine Kontrolle komme und die FSST erfährt davon, könnte man eine NU aussprechen, da mich ja DE-Behörden im EU-Ausland LKW fahren lassen weil ein Fehler im System vorliegt?


Nachtrag: habe in der FeV nichts darüber gefunden

Der Beitrag wurde von emile bearbeitet: 21.05.2006, 11:14
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Perplex
Beitrag 21.05.2006, 11:23
Beitrag #99


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Zitat (emile @ 21.05.2006, 12:05) *
... weil ein Fehler im System vorliegt?
Ich würde sagen bei uns allen Betroffenen liegt ein Fehler im System vor, mehr oder weniger. think.gif huh.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 21.05.2006, 11:30
Beitrag #100





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Ich hüte mich also davor in DE mit meinem alten Lappen LKw zu fahren. Die Polizei im Eu-Ausland kann nicht sehen ob der FS ungültig ist da nur der FS von Bochum eingezogen ist. Der "Rosane" wurde schon sehr oft in NL durch den Computer gejagt da ich dort auch schon 2 mal (unverschuldet) an einem Unfall beteiligt war.

" Tot Ziens" war die Antwort laugh2.gif

Erwischt man mich damit in DE würde man mir im Nachhinein den Kl. CE aberkennen.

Der Beitrag wurde von emile bearbeitet: 21.05.2006, 11:43
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