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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_emile_*
Beitrag 31.05.2006, 22:53
Beitrag #551





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Der Unterschied zum Umschreiben ist, dass der Schein bei Verlust ein EU Schein bleibt während bei einer Umschreibung es ein deutscher FS wird. Liege ich richtig oder falsch? Bevor ich umschreiben lasse bleibe ich lieber auf Nr. sicher mit dem EU-FS. Es sind ja noch einige Verfahren in der Schwebe denn ich glaube das deutsche Gerichte weiterhin versuchen werden irgendwo den Hebel anzusetzen. Solange Berlin sich nicht äußert ist für mich noch nicht alles so sonneklar wie von einigen vorrausgesagt.
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grobi1212
Beitrag 31.05.2006, 22:53
Beitrag #552


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Da fällt mir gerade ein emile....ich hab meine pappe auch anfang 2005 gemacht warst du auch in stettin? vielleicht kennen wir uns ja...ich war sehr oft in stettin bei welcher Fahrschule? Musst ja keine werbung machen gib mir einfach einen hinweis
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natas
Beitrag 31.05.2006, 22:59
Beitrag #553


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auch wenn es gewissen zweiflern noch nicht klar geworden ist .... millionen von betrunkenen deutschen pendlern werden wieder wieder legal ihrem handwerk nachgehen (!)The gates of hell are open .... so'n quatsch ... mensch andreas, das säuferarmageddon kommt erst 2084, das schaffen wir eh alle nicht ... wer in deutschland breit fahrrad fährt riskiert weiterhin sein eigenheim, daran ändert sich nix, mach dir keine sorgen ...


( sic ! )
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strichachtdoktor
Beitrag 31.05.2006, 23:01
Beitrag #554


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Zitat
mensch andreas, das säuferarmageddon kommt erst 2084


Hatte Andreas überhaupt schon etwas zum Thema nach dem EuGH-Beschluss gesagt ? Ich meine: Nein!
Vermutlich, weil sich die Sache mit dem Beschluß eh bis zum Jahresende erledigen wird. Dann muß Deutschland bei den "üblichen Verdächtigen" nicht mehr anerkennen - und wird es auch sicher nicht tun. Und auch vorher wird nichts Positives für die Betroffenen zu erzwingen sein ... Vielversprechender erscheint mir noch eher die Einzellösung, mittels Anwalt mit der entsprechenden FEB zu verhandeln.


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Gast_emile_*
Beitrag 31.05.2006, 23:04
Beitrag #555





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Nein ich war nicht Stettin. Ich war im schönen Oberschlesien und die fast 8 Monate dort haben mir sehr gefallen (bis auf das Essen). Auf diese Services die im Web angeboten werden hatte ich keinen Bock da ich durch einen Zufall mal in einem Hotel gelandet bin wo ich die FS-Touris live erlebt habe. 60 % von denen gehören wirklich nicht auf die Strasse. Ich habe das alles durch Verwandte regeln lassen, deswegen war es nicht unbedingt einfacher. Auch bin ich wahrscheinlich einer der wenigen hier die wirklich auch die geforderten 30 Stunden gefahren sind. Und im Gegensatz zu DE fand ich es auch erstaunlich das man während der Prüfung auch ne Vollbremsung hinlegen musste. So etwas wird hier doch gar nicht geprüft.


@/8

du sprichst ein weing in Rätseln?
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strichachtdoktor
Beitrag 31.05.2006, 23:23
Beitrag #556


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Zitat
Zitat
Interessant, daß auf das Anerkennungsprinzip in der Führerscheinrichtlinie abgestellt ist und nicht wie sonst, auf das EuGH-Urteil im Kapper-Fall. Und genauso interessant, daß dieses Anerkennungsprinzip in Zukunft für all´ diejenigen fallen wird, die bereits eine "deutsche Vorgeschichte" haben ...

verstehe ich nicht ganz, kannst du bitte genauer erklären?


Hatte eigentlich den ganzen Beitrag wieder gelöscht - aber egal: Das Anerkennungsprinzip in der Führerscheinrichtlinie besteht seit 1999 (spätestens) und wird wohl erstmalig in dem Koblenzer Beschluss erwähnt ... Und das ausgerechnet kurz vor seiner Abschaffung.
In der neuen Richtlinie soll die Ausnahme von diesem Anerkennungsprinzip zur Zufriedenheit der Deutschen eingeführt worden sein - die generelle Anerkennungspflicht wäre damit dann gekippt.


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natas
Beitrag 31.05.2006, 23:23
Beitrag #557


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eigenheim = illusion von schlafstadt alkoholabhängiger arbeitssklaven eines destruktiven systems ......tja, googln is gefragt ... fragt sich jetzt bloß wieder wie teuer die ganze bürokratie jetzt wieder war, aber mir kann es egal sein, ich habe keine kinder .... deswegen habe ich auch so selten welche umgefahren ...

als kurzer nachtrag: mir ist über dem ganzen mist der spass am auto fahren verloren gegangen.
Ich habe anfang april meine karre abgemeldet ( TÜV wir lieben dich ! ) und brauche seit meinem umzug in den pott kein auto mehr ... die knöllchen für's parken sind teurer als 2 mpu' s pro jahr ..... vielleicht isses mir hier irgendwann zu eng geworden.... aber war trotzdem gut rofl1.gif



RIP & logwech


PS : /8 Doktor, das buch deiner beiträge sind über 3 Kilo geworden ( geschätzt )
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Gast_emile_*
Beitrag 31.05.2006, 23:24
Beitrag #558





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@/8

Also doch schnellst möglich umschreiben?
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(*_*)
Beitrag 31.05.2006, 23:25
Beitrag #559


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@grobi
"Du musst 6 Monate(185 t) aufenthalt insgesammt haben egal ob in zukunft oder vergangenheit"

heißt in Vergangenheit, das ich mich rückwirkend anmelden kann? Sprich ich sag ich bin schon 3 Monate da? Dann würd das nämlich mit meiner Sperre passen whistling.gif

das auf dem "Amt" "sprechen" wird klappen, fahre ja mit nem Polen hin. Der hat gesagt das mit dem Wohnsitz ist das kleinste Problem. Aber ob das Rückwirkend geht weiss er nicht, vor 17 Monaten ging es nicht crybaby.gif

Ich hoff ich find bald mehr über diese neue Reglung heraus mit dem JA ODER NEIN 185!?
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grobi1212
Beitrag 31.05.2006, 23:34
Beitrag #560


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NEIN! Wenn du auf das Amt gehst zählt der tag an dem du da bist. Du kannst NICHT sagen das du schon 3 Monate da warst...kannst es ja auch nicht nachweisen...mit vergangenheit meinte ich mehr wenn du schon drei Monate GEMELDET warst und DANACH dich dann für weitere 3 Monate anmeldest bzw verlängerst...NACHDEM dies geschehen ist, ist es den behörden egal hauptsache du hast INSGESAMMT dann 6 Monate ANMELDUNG
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strichachtdoktor
Beitrag 31.05.2006, 23:39
Beitrag #561


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Zitat
Also doch schnellst möglich umschreiben?


Eine endgültige Meinung habe ich mir noch nicht gebildet. §30 FeV könnte ein Weg sein - aber nur, wenn der betreffenden Behörde auch alle Urteile und Beschlüsse des EuGH bekannt sind und sie geneigt ist, sich an die geltende europäische Auslegung der aktuellen EU-FS-RiLi zu halten ...
Würde dann bedeuten: Bedingungsloses Umschreiben ohne Berücksichtigung der Vorgeschichte, ohne Prüfung der 185-Tage-Regelung und ohne weitere Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen.

Hier sehe ich einen Einsatz der von CorneliusRufus schonmal ins Spiel gebrachten "Zusicherung": Man sollte es sich vorher schriftlich geben lassen, unter welchen Bedingungen die zuständige Behörde bereit wäre, einen rechtmässig im EU-Land erteilten Führerschein umzuschreiben. Aber wie kommt man an so ein Schreiben, ohne vorher durch "des Teufels Küche" zu müssen; sprich: sich und seinen EU-FS zu outen ?


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Perplex
Beitrag 01.06.2006, 01:58
Beitrag #562


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Zitat (emile @ 31.05.2006, 18:44) *
@Cornelius, Lexus, RA XDiver:

Ihr habt wenigstens Rückrat und euch nicht so feige verhalten wie einige andere hier. Danke für die Fairness!
Dem kann ich mich nur voll & ganz anschließen!
thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif


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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 05:36
Beitrag #563


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Blau... wavey.gif


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Perplex
Beitrag 01.06.2006, 08:03
Beitrag #564


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Ich habe mit den deutschen Führerscheinstellen so meine Bedenken! think.gif

Umschreibung:
Sollte ein lückenloser Nachweis über die 185 Tage vorliegen, besteht eine sehr hohe Chance, dass sofort umgeschrieben wird. Welche Nachweise anerkannt werden, bestimmt allerdings die Behörde. Die polnische Freundin reicht ganz sicher nicht aus.
Sollte der Führerschein nicht rechtmäßig erworben worden sein, „müsste“ die Führerscheinbehörde umschreiben. Sie brauchen es aber tatsächlich nicht tun. Wo steht bitteschön, dass sich eine „deutsche Behörde“ an Eu-Recht halten muss? Als erstes könnten sie den Antrag monatelang „bearbeiten“. whistling.gif Am Schluss folgt dann die Ablehnung. Mit dieser Ablehnung könnte man dann Widerspruch einlegen & Klage erheben. Das wäre dann wieder mit Kosten verbunden & dauert wieder einige Monate. Das Gericht „müsste“ dann eigentlich im einstweiligen Rechtsschutz dem Widerspruch stattgeben. Wo steht, dass sich die deutschen Richter in jedem Fall an Eu-Recht halten müssen? Sie könnten behaupten, dass die Rechtslage noch nicht ganz klar ist, obwohl sie seit dem 29.04.2004 für mich schon immer sonnenklar war. Der Richter könnte behaupten, dass das neue EuGH-Urteil ausgerechnet in diesem speziellen Einzelgfall nicht anwendbar wäre.

Gründe könnten sein:
1. Es wurde keine Sperrfrist erteilt. In dem neuen Urteil steht aber eindeutig, dass die Sperre abgelaufen sein muss. Wenn also keine Sperre verhängt wurde, dann gilt ausschließlich deutsches Verwaltungsrecht. Damit würde man zumindest erst einmal die harmlosesten Ungeeigneten von der Straße fernhalten. Für die schwereren Fälle wird man sich zu gegebener Zeit noch etwas einfallen lassen.
2. Die Nutzungsuntersagung ist nach der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis ergangen. Damit wäre es kein Altfall mehr, sondern es sind eindeutig neue Eignungszweifel. Das wäre vor allem dann, wenn die Nutzungsuntersagung inzwischen rechtswirksam geworden ist. Dann ist dieser ausländische Führerschein in Deutschland für immer ungültig & kann folglich auch nicht umgeschrieben werden.
3. Eine inzwischen gemachte negative MPU beweist eindeutig neue Eignungszweifel, auch dann wenn die MPU nach dem neuen Urteil gar nicht hätte gemacht werden müssen. Es kann ja wohl nicht sein, dass eine aktuell nachgewiesen süchtige Person jetzt ohne erneute Prüfung eine deutsche Fahrerlaubnis erhält.
4. Der Führerschein wurde nicht rechtmäßig erworben. Es kann ja wohl nicht sein, dass eine „ergaunerte“ ausländische EU-Fahrerlaubnis durch eine deutsche EU-Fahrerlaubnis nachträglich „legalisiert“ wird.
5. Der Führerschein ist sehr wahrscheinlich gefälscht. Natürlich ist er nicht gefälscht. Aber was will man machen, wenn der Richter einfach diese Behauptung aufstellt? Es lässt sich immer eine leichte Verfärbung auf dem Dokument reininterpretieren. Jedenfalls kann dass Monate dauern.
6. Die ausländische Behörde wurde angeschrieben. Da sie nicht geantwortet hat, muss ja etwas faul sein mit dem Dokument.

Am Schluss könnte der Richter auch noch vorschlagen, dass der Betroffene ja wieder zum europäischen Gerichtshof gehen könnte. Das dauert dann natürlich wieder 2 Jahre. So lange kann natürlich nicht umgeschrieben werden.

Anerkennung:
Hier könnten die deutschen Behörden & Richter ähnlich argumentieren. Auf jeden Fall sagt das neue EuGH-Urteil nicht aus, dass eine rechtswidrige Nutzungsuntersagung, die inzwischen rechtswirksam geworden ist, jetzt wieder zurück genommen werden muss. Dieser Führerschein bleibt dann für alle Zeiten in Deutschland ungültig. Die deutschen Behörden dürfen also weiter die Beschlagnahme des Führerscheins veranlassen. Die ist dabei nur ausführendes Werkzeug. Sie werden sich dabei jeder Verantwortung entziehen. Es geht nicht dabei wie die Gesetzeslage derzeit ist. Es geht also nur darum, dass die deutschen Behörden nach wie vor das Recht haben rechtswirksame Zwangsmaßnahmen zu treffen, selbst dann wenn sie klar geltendes Recht missachten. Diese Verantwortung schieben sie dann ganz gerne an die Gerichte ab. Die deutschen Behörden haben also das verbriefte Recht gegen geltendes Recht zu verstoßen, weil sie nicht bestraft werden können, wenn sie eine verfehlte Zwangsmaßnahme verlieren.


PS: @Uwe, herzlichen Glückwunsch! flowers.gif


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mirko1
Beitrag 01.06.2006, 09:01
Beitrag #565


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Naja Thommy deine Punkte wurden allesamt vom Kapper Urteil + nun EUGH Beschluss kassiert.

Du must sehen was beschlossen wurde, nicht wie es dazu kamm.
Zitat
1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.
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Lino
Beitrag 01.06.2006, 09:07
Beitrag #566


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@Thommy Bumm

Sag mal hast Du nichts besseres zu tun als Lücken zu finden? Jetzt nach diesem neuen EUGH Urteil ist schluß mit lustig für die Deutschen Behörden. ES MUSS ANNERKANNT und UMGESCHRIEBEN werden.Basta. JEDER hat doch das neue Urteil gelesen. Wieviele Urteile müssen vom EUGH noch gesprochen werden damit dieses negativ denken aufhört und man anfängt zueinander zu zuarbeiten statt gegeneinander.

Immer das gleiche hier, erst wartet man EWIG auf ein neues EUGH Urteil dann ist es endlich gesprochen und auch noch zu gunsten für EU-FS Inhaber und immer noch wird nach Fehlern bzw. Lücken im Urteil gesucht. Wo leben wir den? JA,richtig in DEUTSCHLAND. Genau das ist es.

Mein Vorschlag, abwarten. Solange kann es ja jetzt nicht mehr dauern bis wir Wissen wie sich die einzelnen Länder der FSS verhalten.

Ausserdem muss man nicht den hier mitlesenden Mitarbeitern mancher FSS noch unnötiger Weise Futter geben. Dadurch wird nur noch mehr geschürt in der Schlammschlacht EU-FS. Lassen wir den Leuten von der FSS erst mal richtig Luft zum atmen und machen Sie nicht noch verrückt mit solchen Vorstellungen wie sie @Thommy Bumm vertritt.

Lino
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 09:26
Beitrag #567


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@Lino
Ich sehe es aber als positiv an, wenn man nicht einfach alles so hinnimmt wie es im Moment aussieht.
Du kannst Dir gewiß sein, daß Deutschland es mit Sicherheit nicht tut!! Deswegen gibt es ja auch diesen Treat um die Bedenken und Meinungen der Anderen zu erfahren. Ist doch gut, wenn sich jemand ausführlich damit beschäftigt, was es evtl. für Lücken geben könnte. Und das die 3.RiLi kommt ist so gewiß wie das Amen in der Kirche.
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Perplex
Beitrag 01.06.2006, 09:27
Beitrag #568


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Danke Leute!
Versucht nur weiter meine Befürchtungen zu widerlegen! Nur wenn wir die nächsten Schritte der deutschen Behörden kennen, können wir sie schnell & sicher bekämpfen.

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.


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mirko1
Beitrag 01.06.2006, 10:32
Beitrag #569


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ich dachte immer eine Umschreibung ist sogleich eine Neuerteilung und in DE sind bei einem neu ausgestellten FS die alten Sachen ausgeräumt.
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johnnie walker
Beitrag 01.06.2006, 11:33
Beitrag #570


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Zitat (Lexus @ 31.05.2006, 16:56) *
Das hat der EuGH für das Wohnsitzprinzip im Kapper-Urteil festgestellt, und jetzt hat er es im Halbritter-Beschluss auch auf sonstige Eingungsvoraussetzungen ausgedehnt (insofern geht der letzte Beschluss entgegen dem Posting eines Schlaumeiers doch über das Kapper-Urteil hinaus, weil die MPU überhaupt nicht Gegenstand des Kapperverfahrens war - dort ging es nur um die Strafbarkeit; der Halbritter-Beschluss bezieht sich aber auf das Führerscheinverwaltungsverfahren - ein wesentlicher Unterschied auch für die Praxis).


BESCHLUSS DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)
6. April 2006(*)


Zu den Vorlagefragen
22 Nach Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung kann der Gerichtshof, wenn die Antwort auf eine zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann, nach Anhörung des Generalanwalts jederzeit durch mit Gründen versehenen Beschluss entscheiden, der auf die betreffende Rechtsprechung verweist


Ja, Behörden, Gerichte, Politiker und andere MPU-Honigsauger; sie alle konnten oder besser wollten nicht die Qintessenz des Halbritter-Beschluß aus dem Kapper Urteil ableiten!

Glück auf
Johnnie
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mirko1
Beitrag 01.06.2006, 11:47
Beitrag #571


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@Johnnie
Zitat
Ja, Behörden, Gerichte, Politiker und andere MPU-Honigsauger; sie alle konnten oder besser wollten nicht die Qintessenz des Halbritter-Beschluß aus dem Kapper Urteil ableiten!

BINGO

DE hat sich selber ein Bein gestellt, hätten den AUT-FS mit VPU aus einem alten EU-Land einfach anerkennen können, so hätte DE sich diesen Beschluss ersparen können. "über die eigene Arroganz gestolpert" DE hat bestimmt befürchtet wenn sie den AUT-FS anerkennen das alle dann nach AUT zur VPU Pilgern, naja nun haben die den Salat.

Auch ist nirgends zu lesen das der Spuk mit der 3 FSRichtlinie vorbei ist, im gegenteil folgt man Lexsus wird der Beschluss vom EUGH seine Wirkung auf die Richtlinie nicht verfehlen.
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der Sachse
Beitrag 01.06.2006, 12:32
Beitrag #572


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nur dumm oder gewollte fehlinformation??? think.gif


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didel19
Beitrag 01.06.2006, 13:36
Beitrag #573


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Wo kann man die 3 FS RL nachlesen ? whistling.gif
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robin16090
Beitrag 01.06.2006, 13:51
Beitrag #574


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RA XDiver
Beitrag 01.06.2006, 13:53
Beitrag #575


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Zitat (der Sachse @ 01.06.2006, 13:32) *
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nur dumm oder gewollte fehlinformation??? think.gif


Ich lese in dem Artikel nichts Falsches. Der ist zwar nicht gerade in die Tiefe gehend, aber definitiv keine Fehlinformation. wink.gif


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der Sachse
Beitrag 01.06.2006, 14:00
Beitrag #576


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habe mich da falsch ausgedrückt, aber die machen doch genau da weiter wo sie aufgehört haben, nur verunsichern die leute, in der hoffnung das ganze als illegal hinzustellen


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Struppi
Beitrag 01.06.2006, 14:02
Beitrag #577


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Zitat
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Noch Fragen, Kienzle???
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strichachtdoktor
Beitrag 01.06.2006, 14:06
Beitrag #578


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Was heißt "nur dumm" ?

Die 185-Tage-Regelung macht Sinn.
Eine Behörde kann nur zuständig sein, wenn sich de Antragsteller mehrheitlich in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhält. Sonst gibt es ein heilloses Chaos.

Eine so zuständige Behörde kann voll rechtswirksame Anordnungen treffen.

Diese rechtswirksamen Anordnungen erst ermöglichen die Anerkennung.

"Nur dumm" sind demnach Behörden in Ländern wie PL, CZ und NL, die sich um diese "Grundregel" nicht scheren. Weil sie anfechtbare Anordnungen treffen. Irgendwann ist dann das Papier, welches sie herausgeben, nichts mehr wert.

Für den einzelnen Betroffenen gilt das Gleiche: "Nur dumm" ist jemand, der unter Umgehung dieses einfachen Prinzips versucht, sich in Sicherheit zu wähnen. Denn selbst der EuGH hat in sinem berühmten Kapper-Urteil mit keinem Wort davon gesprochen, daß man diese "Grundregel" der 185-Tage nicht einhalten müsse.

"Nur dumm" sind demnach die Betroffenen, die ihren Führerschein unter Verletzung der 185 Tage gemacht haben.

"Nur dumm" sind auch Menschen, die besoffen fahren, eine Sperrfrist kassieren und gleich am nächsten Tag ins EU-Land einfallen um dort einen neuen Führerschein zu machen - wie üblich unter Mißachtung der einfachsten Regeln.

Es gibt doch nur zwei wirklich wichtige Dinge die man zu beachten hat:
- Eine Sperrzeit muß abgelaufen sein.
- Die Erteilung der FE muß in einem mindestens sechsmonatigem Aufenthalt im erteilenden EU-Land liegen.


Warum gibt es denn dieses grosse Theater um EU-Führerscheine ?
- Die Niederlande haben bereits sehr früh angefangen, unter Mißachtung der 185-Tage-Regelung Führerscheine zu erteilen.
- Die Niederlande haben auch keine Vorverurteilungen und Sperrfristen bei der Vergabe berücksichtigt.
Und seit dieser Zeit zicken deutsche Behörden bei der Anerkennung herum.

Und was mich so aufregt: Es werden hunderttausende von Führerscheinen gemacht ohne daß sich auch nur einer Gedanken um die Folgen macht. Folge kann nur sein, daß diese Scheine ALLE irgendwann gar nichts mehr wert sind - auch die paar Dutzend völlig legal erteilter Führerscheine fallen dann darunter.

Und es regt mich die Dreistigkeit auf, mit der dann "Rechtssicherheit" eingefordert wird.

Rechtssicherheit kann es nur geben, wenn sich ALLE, Antragsteller und Behörde, VON ANFANG AN KORREKT VERHALTEN haben. Denn dann hat niemand etwas zu befürchten. Der Antragsteller nicht, die Behörde nicht und "das Recht" nicht.
Ihr wollt alle einen Rechtsstaat und eine EU, in der man sich rechtlich abgesichert bewegen kann - aber tun wollt Ihr dafür nichts.

Und das ist "nur dumm" !

Zitat
(Az.: Au drei S 06 600)

Wurde in Anbetracht der aktuellen EuGH-Entscheidung auch Zeit.

Ansonsten gelten meine Anmerkungen natürlich weiter. Augsburg darf nicht mehr prüfen - sehr sinnvoll ist das nicht, den CZ "verteilt" Führerscheine ja auch nur ...


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didel19
Beitrag 01.06.2006, 14:07
Beitrag #579


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Ist der Führerschein nächstes Jahr noch gültig? Lohnt es sich dieses Jahr noch ein EU-Führerschein zu machen, + 185 Tage ins Ausland zu ziehen ?
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Ziggy Stardust
Beitrag 01.06.2006, 14:25
Beitrag #580


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@/8
Nur dumm sind Politiker die Eu-Richtlinien nicht durchsetzen! Ich kann nichts dafür das die Wohnsitzrichtlinie in CZ zu meiner Zeit noch nicht angewendet wurde!

Gruß Ziggy

Zitat (didel19 @ 01.06.2006, 16:07) *
Ist der Führerschein nächstes Jahr noch gültig? Lohnt es sich dieses Jahr noch ein EU-Führerschein zu machen, + 185 Tage ins Ausland zu ziehen ?


Wenn du dich 185 Tage indem Land aufhälst und keine Sperrfrist mehr hast, besitzt du dann ein legale EU Fahrerlaubnis!
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didel19
Beitrag 01.06.2006, 14:27
Beitrag #581


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Ja, legal.

Aber kann mir tiefensee die Fahrerlaubnis wieder entziehen, oder eine MPU auferlegen ab nächstes Jahr? Grundlos?
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Ziggy Stardust
Beitrag 01.06.2006, 14:29
Beitrag #582


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Der EU-GH sagt dazu ganz klar nein!
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strichachtdoktor
Beitrag 01.06.2006, 14:29
Beitrag #583


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Das Problem ist ja vielschichtig. Da gibt es Politiker, die merkwürdige Richtlinien beschliessen. Politiker, die die Richtlinien in nationales Recht nicht umsetzen. Und es gibt Bürger, die das schamlos ausnutzen.
Sich dann aber auf die Hinterpfoten zu stellen und nach "Rechtssicherheit" zu rufen ...

Aber bitte: Augsburg hat entschieden und das dürfte zunächst richtungsweisend sein. Weil man bei der aktuellen Rechtslage wohl nicht anders kann.

Und in der Folge wird die Richtlinie geändert - was für EU-FE-Inhaber mit deutscher Vorgeschichte dennoch böse ausgehen kann.


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Ballustrade
Beitrag 01.06.2006, 14:30
Beitrag #584


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Positive MPU aber es wurde vor der Umschreibung verlangt zwei Fahrstunden zu nehmen und die Fahrprüfungen abzulegen, was ist denn nu damit ???
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didel19
Beitrag 01.06.2006, 14:30
Beitrag #585


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Okay, dann pack ich mein klump zusammen und ab nach Slowenien, für ein halbes Jahr in einen Gebüsch tief im Wald wohne ich, auf einen Baum.
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Ziggy Stardust
Beitrag 01.06.2006, 14:32
Beitrag #586


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Ich bin der MEinung das die 3 Führerscheinrichtlinie nur bei neuen Scheinen greift, und nicht bei Scheinen, die zu Zeiten der 2 Richtlinie legal gemacht worden sind. Sonst dürfte doch heute auch niemand mehr mit seinen alten Autoführerschein bis 7,5 tonnen bewegen,oder?
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rossi
Beitrag 01.06.2006, 14:48
Beitrag #587


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.06.2006, 16:29) *
Und in der Folge wird die Richtlinie geändert - was für EU-FE-Inhaber mit deutscher Vorgeschichte dennoch böse ausgehen kann.


Wenn deutsch mit Alkohol und Drogen gleichzusetzen ist, meinetwegen.
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Perplex
Beitrag 01.06.2006, 14:54
Beitrag #588


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.06.2006, 15:06) *
Und es regt mich die Dreistigkeit auf, mit der dann "Rechtssicherheit" eingefordert wird.

Rechtssicherheit kann es nur geben, wenn sich ALLE, Antragsteller und Behörden, VON ANFANG AN KORREKT VERHALTEN haben. Denn dann hat niemand etwas zu befürchten. Der Antragsteller nicht, die Behörde nicht und "das Recht" nicht.
Es spielt doch nicht die geringste Rolle, ob die 185 Tage eingehalten wurden. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo genau da angesetzt wurde. Der § 46 FeV hat nicht das Geringste mit der Wohnsitzregelung zu tun. Es spielte auch nicht die geringste Rolle, ob vom Fahrer ein zukünftiges Gefährdungspotenzial bestand. Das wurde einfach grundsätzlich pauschal nach Aktenlage unterstellt.

Mein Anwalt sagt immer noch, wenn die Nutzungsuntersagung erteilt wurde, bleibt der Führerschein auch in Zukunft in Deutschland ungültig. Das hat mit den 185 Tagen nicht das Geringste zu tun. no.gif


Zitat (didel19 @ 01.06.2006, 15:07) *
Ist der Führerschein nächstes Jahr noch gültig? Lohnt es sich dieses Jahr noch ein EU-Führerschein zu machen, + 185 Tage ins Ausland zu ziehen?
Ich würde sagen: Jetzt erst Recht!


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strichachtdoktor
Beitrag 01.06.2006, 14:57
Beitrag #589


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Zitat
Ist der Führerschein nächstes Jahr noch gültig? Lohnt es sich dieses Jahr noch ein EU-Führerschein zu machen, + 185 Tage ins Ausland zu ziehen?

Diese zwei Fragen wird Dir im Moment niemand zweifelsfrei beantworten können. Und ein "Jetzt erst recht" kann böse in die Hose gehen. Die 3. FS-Rili gibt es ja - auch wenn keiner weiß, was genau drin steht und wie sich das auf alte und neue EU-FSe auswirkt. Deshalb würde ich raten: Warten !


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Bayer
Beitrag 01.06.2006, 15:30
Beitrag #590


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zur Erinnerung: Definition ordentlicher Wohnsitz Klick

Wo ist das Problem ? Da steht nicht: mußt du 185 Tg am Stück ohne Unterbrechung mit Erstwohnsitz im jeweiligen Land gemeldet sein und womöglich noch dort arbeiten.

Das wird in den Pressemitteilungen auch immer falsch geschrieben bzw. unvollständig.
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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 15:50
Beitrag #591


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http://www.schenker.de/deutsch/news/newsOr...Richtlinie.html wavey.gif


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Gallier
Beitrag 01.06.2006, 16:00
Beitrag #592


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Ich wiederhole mich nur ungern, aber es gibt doch tatsächlich hier Menschen die etwas vergessen haben...

Die 185 Tage gelten erst ab diesem Jahr!
Anfang 2005 wo ich den CZ Schein machte war dieses nationale Recht(Pflicht) noch nicht umgetzt und somit hat es mich doch gar nicht zu interessieren oder liege ich da falsch? Denn ich kann nichts dafür daß in CZ 2005 diese Richtlinie noch nicht eingeführt war-also habe ich auch nichts falsch gemacht und auch die 185 Tage Anwesendheit gar nicht vortäuschen brauchen...



Zitat (Asrael @ 01.06.2006, 17:50) *



Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der den Konsens mitinitiiert hatte, zeigte sich vor allem über die Bestimmung gegen den „Führerscheintourismus“ erfreut: Hat ein EU-Land eine Fahrerlaubnis eingezogen, darf kein anderes EU-Land dafür eine neue ausstellen.


Wie soll ich das jetzt wieder verstehen?


Ich meine-verstehen tu ich den Satz schon, nur was soll der Satz jetzt? Ich dachte es ändert sich jetzt zu Gunsten der EU-FE Beitzer etwas?


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Struppi
Beitrag 01.06.2006, 16:11
Beitrag #593


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@Gallier

Das musste nicht verstehen.
Das hat der Onkel Tiefensee im März gesagt. Aber du hast doch heute sicher auch gelesen, dass ein Augsburger(!!!!!) Gericht das schon wieder ganz anders sieht.... yes.gif
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Filli
Beitrag 01.06.2006, 16:12
Beitrag #594


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ich versteh darunter, wer schon eine hat, hat glück gehabt...bin aber kein experte
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Natrix20
Beitrag 01.06.2006, 16:16
Beitrag #595


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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der den Konsens mitinitiiert hatte, zeigte sich vor allem über die Bestimmung gegen den „Führerscheintourismus“ erfreut: Hat ein EU-Land eine Fahrerlaubnis eingezogen, darf kein anderes EU-Land dafür eine neue ausstellen.

Dieser Satz wenn er denn wirklich so in der 3 Rili steht wird keinen Bestand vor einer Klage beim EuGH haben. Dies beschneidet eindeutig die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der EU. Man stelle sich vor jemand zieht für immer nach Spanien um und kann dort keinen Führerschein erwerben, da in Deutschland noch eine Trunkenheitsfahrt vorliegt und man erst eine MPU in Deutschland ablegen muss. Absolut nicht EU Konform, meines erachtens. Es sei denn inzwischen sind alle Fahrerlaubniswiedererlangen europaweit gleich harmonisiert.
Gruss
Natrix
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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 16:16
Beitrag #596


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Zitat (Struppi @ 01.06.2006, 18:11) *
@Gallier

Das musste nicht verstehen.
Das hat der Onkel Tiefensee im März gesagt. Aber du hast doch heute sicher auch gelesen, dass ein Augsburger(!!!!!) Gericht das schon wieder ganz anders sieht.... yes.gif

Ja das ist echt heftig ziemlich schwer da überall durch zu steigen


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RA XDiver
Beitrag 01.06.2006, 16:19
Beitrag #597


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Auch ich wiederhole mich ungerne, aber es muss wohl wieder mal sein.

Der EuGH wird sicher nicht Sätze aus einer Richtlinie aufheben. Das kann er gar nicht. Wenn dieser Satz so oder ähnlich in der RiLi steht, dann wird auch der EuGH ihn beachten müssen. In der Folge wird dann (wiedermal) die Rechtsprechung einen neuen Weg einschlagen.

Was ist daran so schwer? Der EuGH entscheidet auf Grundlage von Richtlinien, nicht über Richtlinien.


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Gallier
Beitrag 01.06.2006, 16:22
Beitrag #598


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RA XDiver, haste meine PN bekommen? Wäre super wenn du mal Zeit hättest mir drauf zu antworten!
Danke


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Medusa
Beitrag 01.06.2006, 16:36
Beitrag #599


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Zitat (Gallier @ 01.06.2006, 17:00) *
Anfang 2005 wo ich den CZ Schein machte war dieses nationale Recht(Pflicht) noch nicht umgetzt und somit hat es mich doch gar nicht zu interessieren oder liege ich da falsch?


Sehe ich genauso. Die CZ hatte die 185 Tage Regelung noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Obwohl gültiges EU Recht, kann dies die CZ mangels damaliger Umsetzung, kaum zum Anlaß nehmen, eine FE wieder einzuziehen.

Zitat (Gallier @ 01.06.2006, 17:00) *
Hat ein EU-Land eine Fahrerlaubnis eingezogen, darf kein anderes EU-Land dafür eine neue ausstellen.


Ich frage mich immer noch, warum eine FE in D. 2 Jahre nach dem Entzug nicht mehr wiedererteilt werden kann, und neu gemacht werden muß. Liegt das vielleicht daran, daß die vorherige FE nicht mehr existiert? Etwas nicht mehr existentes kann nicht mehr entzogen sein.
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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 16:39
Beitrag #600


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Medusa das klingt irgentwie einleuchtend wenn ich nach 2 Jahren die Prüfung neu mache habe ich ja glaube ich zumindest keine Punkte mehr im VZR.
Aber die Probezeit ist dann ja auch vorbei das liegt aber allerdings daran das ich dann nicht das erste mal eine Fahrerlaubnis habe-ist meine Meinung


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