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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Bayer
Beitrag 01.06.2006, 16:55
Beitrag #601


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Zitat (Medusa @ 01.06.2006, 18:36) *
Zitat (Gallier @ 01.06.2006, 17:00) *
Anfang 2005 wo ich den CZ Schein machte war dieses nationale Recht(Pflicht) noch nicht umgetzt und somit hat es mich doch gar nicht zu interessieren oder liege ich da falsch?


Sehe ich genauso. Die CZ hatte die 185 Tage Regelung noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Obwohl gültiges EU Recht, kann dies die CZ mangels damaliger Umsetzung, kaum zum Anlaß nehmen, eine FE wieder einzuziehen.



In der Richtung scheint nix zu gehen:
Zitat
Dies umso mehr als trotz regelmäßiger und umfangreicher beim Kraftfahrt-Bundesamtes gesammelter Verstöße gegen das Wohnsitzprinzip gegen die betroffenen Mitgliedsstaaten keine Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden und dies trotz Hinweis auf diese Möglichkeit durch den EU-GH im sogenannten Kapper-Urteil.


Quelle:Klick
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Perplex
Beitrag 01.06.2006, 17:20
Beitrag #602


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Zitat (RA XDiver @ 01.06.2006, 17:19) *
Der EuGH wird sicher nicht Sätze aus einer Richtlinie aufheben. Das kann er gar nicht. Wenn dieser Satz so oder ähnlich in der RiLi steht, dann wird auch der EuGH ihn beachten müssen. In der Folge wird dann (wieder mal) die Rechtsprechung einen neuen Weg einschlagen.

Was ist daran so schwer? Der EuGH entscheidet auf Grundlage von Richtlinien, nicht über Richtlinien.
Normaler Weise ist das richtig!
Allerdings kann der Europäische Gerichtshof einzelne Bestimmungen für nicht anwendbar erklären, wenn sie wesendlichen anderen Bestimmungen widersprechen. Die Aufgabe der Minister ist nun mal, sich so auf Regeln zu einigen, dass es eben keine solchen Widersprüche gibt. Unser werter Verkehrtminister scheint dazu wohl nicht in der Lage zu sein. Die Gerichte & vor allem der EuGH müssen dann diesen verzapften Schwachsinn wieder regeln. Der Begriff Minister kommt übrigens aus dem Lateinischen und bedeutet "Diener". Wen Tiefensee dienen will ist ja wohl sonnenklar, jedenfalls nicht dem Volk.


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K@i
Beitrag 01.06.2006, 17:49
Beitrag #603


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Zitat (Medusa @ 01.06.2006, 18:36) *
Ich frage mich immer noch, warum eine FE in D. 2 Jahre nach dem Entzug nicht mehr wiedererteilt werden kann, und neu gemacht werden muß. Liegt das vielleicht daran, daß die vorherige FE nicht mehr existiert? Etwas nicht mehr existentes kann nicht mehr entzogen sein.



Jo das ist wohl wahr. Wiedererteilung, Neuerteilung .... da hat wohl Tiefensee wieder ein fehler gemacht ... rofl1.gif
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Kolbenfeder
Beitrag 01.06.2006, 17:58
Beitrag #604


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Ist es eigentlich kostenmäßig oder für den Arbeitsmarkt Fahrschulen, Prüfer, MPU-sachverständige und Rechtsanwälte in der Gesamtsumme ein Unterschied ob Kandidaten eine Hintertür für einen EU-Führerschein sich freiklagen und 2.wohnsitz imAusland nehmen oder sich einfach hier einer MPU stellen!

Lohnt das?
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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 18:01
Beitrag #605


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@Kolbenfeder

Kannst Du Deine Frage bitte konkretisieren?


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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grobi1212
Beitrag 01.06.2006, 18:15
Beitrag #606


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Zitat (der Sachse @ 01.06.2006, 14:32) *
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1249902

nur dumm oder gewollte fehlinformation??? think.gif



DAS ist doch die ganze zeit mein reden!!! Wie lange haben wir zeit in den neuen Lappen umzutauschen? Richtig 12 Jahre...und was ist dann verjährt? zumindest bei den meisten hier rolleyes.gif

Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2006, 19:20) *
Zitat (RA XDiver @ 01.06.2006, 17:19) *
Der EuGH wird sicher nicht Sätze aus einer Richtlinie aufheben. Das kann er gar nicht. Wenn dieser Satz so oder ähnlich in der RiLi steht, dann wird auch der EuGH ihn beachten müssen. In der Folge wird dann (wieder mal) die Rechtsprechung einen neuen Weg einschlagen.

Was ist daran so schwer? Der EuGH entscheidet auf Grundlage von Richtlinien, nicht über Richtlinien.
Normaler Weise ist das richtig!
Allerdings kann der Europäische Gerichtshof einzelne Bestimmungen für nicht anwendbar erklären, wenn sie wesendlichen anderen Bestimmungen widersprechen. Die Aufgabe der Minister ist nun mal, sich so auf Regeln zu einigen, dass es eben keine solchen Widersprüche gibt. Unser werter Verkehrtminister scheint dazu wohl nicht in der Lage zu sein. Die Gerichte & vor allem der EuGH müssen dann diesen verzapften Schwachsinn wieder regeln. Der Begriff Minister kommt übrigens aus dem Lateinischen und bedeutet "Diener". Wen Tiefensee dienen will ist ja wohl sonnenklar, jedenfalls nicht dem Volk.


Da gebe ich dir voll recht Thommy....allerdings hat RaXdiver irgendwo schon recht damit das Politiker die Gesetze machen und Gerichte sie befolgen
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Bayer
Beitrag 01.06.2006, 18:15
Beitrag #607


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die typischen Halbwahrheiten aus Bayern:
Klick
Zitat
Das bayerische Innenministerium wies darauf hin, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland ohne medizinisch-psychologische Untersuchung nur gelte, wenn der Inhaber mehr als 185 Tage in dem Land lebt, in dem er den Führerschein erworben hat. Ein kurzfristiger Wohnungswechsel reiche dafür nicht aus.


ranting.gif ranting.gif ranting.gif
prüft die dpa eigentlich nicht bevor die so was verbreiten ??
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 18:30
Beitrag #608


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@Medusa
Zitat
Ich frage mich immer noch, warum eine FE in D. 2 Jahre nach dem Entzug nicht mehr wiedererteilt werden kann, und neu gemacht werden muß.


Kann ich Dir SICHER erklären. Das liegt daran, daß man in Deutschland annimmt, daß die Fähig-und Fertigkeiten eines Fahrers nach 2-jährigem FS Entzug nicht mehr in der gleichen Weise zu erwarten sind wie früher. Über das Thema läßt sich vermutlich wieder ein ganzer Treat eröffnen wink.gif
Z.B. hat jemand den FS (viele Frauen darunter, aber keinerlei Diskriminierung smile.gif ) und fährt 5 Jahre nicht, dann wäre ein neuer FS auch angebracht. Sogar die Probezeit wurde damit erfolgreich absolviert crybaby.gif
Aber da gilt eben noch der Vertrauensvorschuss.
Zum anderen: Nein, nach Aussage der FSST ist ein FS der länger als 2 Jahre weg ist nicht mehr existent.
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grobi1212
Beitrag 01.06.2006, 18:36
Beitrag #609


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Was gibts denn jetzt nicht zu verstehen...desahlb würde ich /8 seinen vorschlag mit warten mit vorsicht geniessen bzw davon abraten. Tiefensee hat mit der 3.Rili erreicht das wenn in ZUKUNFT jemand seine Pappe hier verliert darf er ssich nicht mal eben im EU-Ausl. eine neue machen...Das gilt aber nicht für jene die JETZT schon eine haben...Wie gesagt keiner weiss genaues ABER soviel kam doch raus das die NEUE Rili auf ZUKÜNFTIGE Entzugsfälle zugeschnitten ist.

Und dies ist auch völlig Logisch...überlegt mal der EUGH würde doch keine entscheidung treffen 06.04.2006----RILI 27.03.2006 Wo sie doch genau wüssten das diese in einem halben jahr eh wieder tönnef ist.

Immer LOGISCH BLEIBEN Mr. Spock hat gesprochen

Hach mein Eilantrag ist übrigens heute raus...noch ca 4 wochen und ich darf wieder FAAAAAAAAHHHHHREEEENN!
laugh.gif laugh.gif laugh.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 18:41
Beitrag #610


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@Kolbenfeder
Zitat
Ist es eigentlich kostenmäßig oder für den Arbeitsmarkt Fahrschulen, Prüfer, MPU-sachverständige und Rechtsanwälte in der Gesamtsumme ein Unterschied ob Kandidaten eine Hintertür für einen EU-Führerschein sich freiklagen und 2.wohnsitz imAusland nehmen oder sich einfach hier einer MPU stellen!

Lohnt das?


Habe es jetzt das 10. mal gelesen, aber ich verstehe leider auch nicht was Du uns damit sagen willst. think.gif
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Medusa
Beitrag 01.06.2006, 18:44
Beitrag #611


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Zitat
Aussage der EU Kommission in einem Brief vom 08.06.2005 zur Unterscheidung zw. Fahrerlaubnis und Führerschein:

Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden.


@Weißnichtsogenau

Auch daraus laßt sich m. E. schließen, daß mit der Vernichtung des FS auch die FE aufhört zu existieren, weil aus europäischer Sicht kein Unterschied zw. FE & FS besteht.
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bazi
Beitrag 01.06.2006, 18:46
Beitrag #612


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Zitat (Bayer @ 01.06.2006, 19:15) *
die typischen Halbwahrheiten aus Bayern:
Klick
Zitat
Das bayerische Innenministerium wies darauf hin, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland ohne medizinisch-psychologische Untersuchung nur gelte, wenn der Inhaber mehr als 185 Tage in dem Land lebt, in dem er den Führerschein erworben hat. Ein kurzfristiger Wohnungswechsel reiche dafür nicht aus.


ranting.gif ranting.gif ranting.gif
prüft die dpa eigentlich nicht bevor die so was verbreiten ??



ich kann nimmer, ich lach mich krank

bazi

Zitat (K@i @ 01.06.2006, 18:49) *
Zitat (Medusa @ 01.06.2006, 18:36) *



Ich frage mich immer noch, warum eine FE in D. 2 Jahre nach dem Entzug nicht mehr wiedererteilt werden kann, und neu gemacht werden muß. Liegt das vielleicht daran, daß die vorherige FE nicht mehr existiert? Etwas nicht mehr existentes kann nicht mehr entzogen sein.



Jo das ist wohl wahr. Wiedererteilung, Neuerteilung .... da hat wohl Tiefensee wieder ein fehler gemacht ... rofl1.gif



hat der Tiefensee eigentlich schon mal was angepackt wo hinterher kein Fehler drin war?
Eine absolute Niete!

Bazi


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der Sachse
Beitrag 01.06.2006, 18:52
Beitrag #613


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naja, hat immerhin dazu gereicht ein paar tausend leuten den schweiß auf die stirn zu treiben. ausserdem, sei doch froh das der eine "Niete" ist, sonst wären wir heute fußgänger

Anm. Mod: Unnütze Riesenquote entfernt

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 01.06.2006, 20:46


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Bayer
Beitrag 01.06.2006, 18:52
Beitrag #614


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Zitat (bazi @ 01.06.2006, 20:46) *
hat der Tiefensee eigentlich schon mal was angepackt wo hinterher kein Fehler drin war?



Keine Ahnung, frag doch mal seine Frau. thread.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 19:01
Beitrag #615


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Der Vorschlag von Joe (/8 Doc) ist nicht unbedingt von der Hand zu weisen. Allerdings habe ich im Moment das Gefühl, daß sich ein Umtausch in Erwartung der 3. FS RiLi durchaus lohnen könnte.
1. Ich bin überzeugt, daß man jetzt umschreiben muß!
2. Was von Deutschland schon mal erteilt wurde, kann nicht einfach revidiert werden.
3. Wie sehe es dann wohl nach der Einführung der 3. RiLi aus, wenn ein Fs der das "D" Zeichen trägt, mit einer NU für "D" belegt würde ???

Abgesehen davon meine ich auch, daß es, falls es wirklich total doof für uns ausgeht, völlig egal ist was man dann für einen FS hat. Die deutschen "Umschreiber" wären bekannt und bekämen eine NU und die anderen FS wären nicht (in Deutschland) gültig.

Hier tut sich für mich allerdings wieder eine Frage auf: Wenn ich umschreibe und das ganze geht Ende des Jahres in die Hose, habe ich dann immer noch das Recht im Ausland zu fahren? Wird (durch die Umschreibung) ein deutscher FS dann komplett kassiert? think.gif

@ Medusa
Zitat
Auch daraus laßt sich m. E. schließen, daß mit der Vernichtung des FS auch die FE aufhört zu existieren, weil aus europäischer Sicht kein Unterschied zw. FE & FS besteht.


Genau das ist richtig. Denn Du bekommst den alten Lappen nicht wieder. Er ist damit erloschen und einem neuen Erwerb, wie Du ihn in Deutschland auch machen müsstest, steht damit nichts mehr im Wege.
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bazi
Beitrag 01.06.2006, 19:01
Beitrag #616


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Zitat (Bayer @ 01.06.2006, 19:52) *
Zitat (bazi @ 01.06.2006, 20:46) *

hat der Tiefensee eigentlich schon mal was angepackt wo hinterher kein Fehler drin war?



Keine Ahnung, frag doch mal seine Frau. thread.gif



au weh, die beiden werde Spass miteinander haben!

bazi

aber ich erinnere daran, dass Tiefensee noch dieses Jahr (sinngemäss) mit den ausländischen FEs "aufräumen" wollte.

Bazi


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strichachtdoktor
Beitrag 01.06.2006, 19:03
Beitrag #617


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Es gibt zwei Möglichkeiten: Warten oder aktiv werden. Und es gibt dutzende Gründe für jede einzelne dieser Möglichkeiten.

Solange da nichts klar ist, würde ich sagen: warten! Ist jetzt aber nicht mit gemeint, daß Leute die Entwicklung verschlafen sollen - einfaches Warten, bis sich die "dicke Luft" - die es zweifelsfrei in deutscher Politik und Amtsstube nach der EuGH- und Augsburg-Entscheidung geben wird - verzogen hat und endlich mal die Leute reden, die auch was zu sagen haben.

Und natürlich sollte niemand vergessen, daß wir uns - falls eine Umschreibung notwendig sein sollte aus dem und dem Grund - in einem relativ kleinen Zeitfenster zwischen "freie Bahn aus Luxemburg" und "neuer Richtlinie aus Brüssel" bewegen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Bayer
Beitrag 01.06.2006, 19:05
Beitrag #618


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 01.06.2006, 21:01) *
2. Was von Deutschland schon mal erteilt wurde, kann nicht einfach revidiert werden.


Und genau da seh ich die Gefahr. Der FS wurde ja nicht von D erteilt sondern "nur" ein CZ-FS umgeschrieben.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 19:10
Beitrag #619


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Zitat
falls eine Umschreibung notwendig sein sollte aus dem und dem Grund - in einem relativ kleinen Zeitfenster zwischen "freie Bahn aus Luxemburg" und "neuer Richtlinie aus Brüssel" bewegen.


Das ist auch meine Meinug. Ich warte auch. ABER eben nicht zu lange!
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K@i
Beitrag 01.06.2006, 19:14
Beitrag #620


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.06.2006, 21:03) *
Es gibt zwei Möglichkeiten: Warten oder aktiv werden. Und es gibt dutzende Gründe für jede einzelne dieser Möglichkeiten.

Solange da nichts klar ist, würde ich sagen: warten! Ist jetzt aber nicht mit gemeint, daß Leute die Entwicklung verschlafen sollen - einfaches Warten, bis sich die "dicke Luft" - die es zweifelsfrei in deutscher Politik und Amtsstube nach der EuGH- und Augsburg-Entscheidung geben wird - verzogen hat und endlich mal die Leute reden, die auch was zu sagen haben.

Und natürlich sollte niemand vergessen, daß wir uns - falls eine Umschreibung notwendig sein sollte aus dem und dem Grund - in einem relativ kleinen Zeitfenster zwischen "freie Bahn aus Luxemburg" und "neuer Richtlinie aus Brüssel" bewegen.



Also einmal sagst du umschreiben, dann wieder warten ! Weist du nun was du willst .... whistling.gif wink.gif
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der Sachse
Beitrag 01.06.2006, 19:16
Beitrag #621


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[quote name='Weißnichtsogenau' date='01.06.2006, 21:01' post='460552']
Der Vorschlag von Joe (/8 Doc) ist nicht unbedingt von der Hand zu weisen. Allerdings habe ich im Moment das Gefühl, daß sich ein Umtausch in Erwartung der 3. FS RiLi durchaus lohnen könnte.
1. Ich bin überzeugt, daß man jetzt umschreiben muß!
2. Was von Deutschland schon mal erteilt wurde, kann nicht einfach revidiert werden.
3. Wie sehe es dann wohl nach der Einführung der 3. RiLi aus, wenn ein Fs der das "D" Zeichen trägt, mit einer NU für "D" belegt würde ???


genau so sehe ich das auch. ich habe am dienstag nen anwaltstermin und wenn der grünes licht gibt, werde ich auf der feb vorstellig.
@ asrael, auch wenn das nicht jeder begreift, musser ja auch nicht wavey.gif


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bazi
Beitrag 01.06.2006, 19:19
Beitrag #622


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ich z. B. hab NU, darf aber mit dem CZ-Lappen nicht fahren

wenn ich jetzt umschreiben würde, was die FEB ja machen müsste, könnte ich wieder fahren und bräuchte nicht die ganzen Gerichtswege abwarten
ich sähe da schon einen Vorteil, denn was die deutschn Behörden jetzt legalisieren müssen, könen sie doch später nicht so einfach anzweifeln,

seh ich da was falsch?

Bazi


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der Sachse
Beitrag 01.06.2006, 19:25
Beitrag #623


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an deiner stelle wäre ich da heute schon dort gewesen. was hast du zu verlieren?


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bazi
Beitrag 01.06.2006, 19:37
Beitrag #624


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sachse,
ich war heute dort, aber da ging es nur um die Rücknahme der NU, das wollten sie nicht machen, wegen "schwebenden Verfahren", das mit der Umschreibung ist mir erst hinterher eingefallen, also ich muss zugeben, dass ich ziemlich nervös und schlecht vorbereitet war,

ich werde nachhaken und Bescheid geben,

bazi

nochwas:

der Sachbearbeiter war vor 13 Monaten so arrogant und herablassend zu mir und heute lammfromm, wie sich die Zeiten ändern ....,

Bazi


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Kolbenfeder
Beitrag 01.06.2006, 19:40
Beitrag #625


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1. Wird es überhaupt für einen Interesseierte im Normalfall ( nicht Görlitz oder Aachen Hauptwohnsitz ) preisgünstiger statt eine MPU zu absolvieren den Aufwand mit Auslandswonsitz und -fahrschule zu betreiben?

2. Allgemein, ein Beitrag bedauerte die Arbeitsplatzverluste wenn die Möglichkeit wegfiele.
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K@i
Beitrag 01.06.2006, 19:47
Beitrag #626


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Zitat (bazi @ 01.06.2006, 21:37) *
sachse,
ich war heute dort, aber da ging es nur um die Rücknahme der NU, das wollten sie nicht machen, wegen "schwebenden Verfahren", das mit der Umschreibung ist mir erst hinterher eingefallen, also ich muss zugeben, dass ich ziemlich nervös und schlecht vorbereitet war,

ich werde nachhaken und Bescheid geben,

bazi

nochwas:

der Sachbearbeiter war vor 13 Monaten so arrogant und herablassend zu mir und heute lammfromm, wie sich die Zeiten ändern ....,

Bazi



hmm das beweißt das der Sachbearbeiter unsicher geworden ist ... vielleicht solltest du wirklich nachhaken und evtl. auch mit rechtsbeugung etc. argumentieren !
Wer weiß was sie sich als nächstes einfallen lassen ! think.gif

Zitat (Kolbenfeder @ 01.06.2006, 21:40) *
1. Wird es überhaupt für einen Interesseierte im Normalfall ( nicht Görlitz oder Aachen Hauptwohnsitz ) preisgünstiger statt eine MPU zu absolvieren den Aufwand mit Auslandswonsitz und -fahrschule zu betreiben?

2. Allgemein, ein Beitrag bedauerte die Arbeitsplatzverluste wenn die Möglichkeit wegfiele.


Wenn man den Schein eh neu machen muss könnte sich das schon lohnen .... wenn man den alten wieder bekommt fand ich die MPU schon immer günstiger ! wink.gif
Natürlich nur wenn man alle voraussetzungen hat !
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der Sachse
Beitrag 01.06.2006, 19:53
Beitrag #627


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preisgünstiger würde ich nicht sagen. ich wohne auch ziemlich nahe an der pl-cz grenze. das ist eine sache der einstellung. das muß jeder für sich entscheiden, kannst du damit leben evtl. viel geld für ne mpu auszugeben und vieleicht trotzdem nachher noch zu laufen, oder legst du dein geld so an wo du 100%ig (erstmal) wieder fahren darfst.
wegen den arbeitsplätzen würde ich sagen, das interessiert doch hier kein schw... sieh dir die Harz 4 gesetzte an, im bezug auf die " 1-euro jobs), wen interessiert da, das dadurch reguläre arbeitsplätze verloren gehen????
richtig:............. kein Schwein


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bazi
Beitrag 01.06.2006, 19:56
Beitrag #628


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kai

ich war wirklich überrascht, der war so scheissfreundlich, dass ich es einfach nicht glauben konnte, der hatte tatsächlich die Hosen voll, war aber wahrscheinlich auch nicht darauf vorbereitet dass ich da auftauche und meine Rechte einfordere, allerdings muss er über die neuste Entscheidung aus Luxemburg Bescheid gewusst haben,

Bazi


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K@i
Beitrag 01.06.2006, 20:00
Beitrag #629


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natürlich scheinbar wissen die das auch schon länger ! als wir mein ich jetzt ...... whistling.gif

Zitat (der Sachse @ 01.06.2006, 21:53) *
preisgünstiger würde ich nicht sagen. ich wohne auch ziemlich nahe an der pl-cz grenze. das ist eine sache der einstellung. das muß jeder für sich entscheiden, kannst du damit leben evtl. viel geld für ne mpu auszugeben und vieleicht trotzdem nachher noch zu laufen, oder legst du dein geld so an wo du 100%ig (erstmal) wieder fahren darfst.
wegen den arbeitsplätzen würde ich sagen, das interessiert doch hier kein schw... sieh dir die Harz 4 gesetzte an, im bezug auf die " 1-euro jobs), wen interessiert da, das dadurch reguläre arbeitsplätze verloren gehen????
richtig:............. kein Schwein



darum sag ich ja wenn man die voraussetzungen hat ... ergo: mit hand und Fuss wink.gif
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Beitrag 01.06.2006, 20:33
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Zitat (Weißnichtsogenau @ 01.06.2006, 20:01) *
Was von Deutschland schon mal erteilt wurde, kann nicht einfach revidiert werden.
Doch, genau das können sie tun, und zwar mit Sofortvollzug. Sicher gibt es Urteile, dass eine neu erteilte deutsche Fahrerlaubnis nicht einfach wegen bekannter älterer Eignungszweifel wieder entzogen werden könnte. Aber wo steht bitteschön geschrieben, dass deutsche Behörden sich an geltendes Recht halten müssen? So weit ich weiß, muss auch eine eindeutig falsche Anordnung mit Sofortvollzug unbedingt befolgt werden. Auch Sachbearbeiter können sich irren, ohne dass ihnen Vorsatz nachgewiesen werden könnte. Nur ein Richter könnte diese Anordnung wieder aufheben, was dauert & dem Betroffenen erst einmal Geld kostet. Das würde sich erst dann ändern, wenn Sachbearbeiter keine willkürlichen Anordnungen mehr treffen dürften, oder die Betroffenen eindeutig fehlerhafte Zwangsmaßnahmen verweigern dürften. Normaler Weise ist es so, wenn ich etwas von jemanden will, muss ich ihn dazu auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, muss ich ihn verklagen. Im Verwaltungsrecht ist es umgekehrt. Die Behörde will etwas von mir & ich muss sie verklagen, wenn ich das nicht will. Und nur deswegen gibt es dieses Chaos und weil es widersprüchliche Bestimmungen gibt. Das wäre aber eindeutig Sache der Minister die Landesgesetze an EU-Recht anzupassen, damit es eben nicht mehr dieses Chaos gibt.


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bazi
Beitrag 01.06.2006, 21:17
Beitrag #631


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soeben im ZDF Heute Journal:

Minister. Tiefensee, zwar nicht zu unserem Thema, aber immerhin, viel Unsinn,
ich prognostiziere mal, dass er der erste ist, der aus dem Kabinett fliegt!!!

Bazi

Und Thommy zu den MPU Befürwortern zu zählen halte ich auch für etwas vermessen. Es macht immer Sinn sich vorher über alle möglichen Gegenargumente der FSST den Kopf zu zerbrechen.

mfg
darkstar thread.gif

btw: darkstar=dunkler Stern

ähemm, wo hab ich das bzl. Thommy geschrieben?

naja, den darkstar nennt man ja auch gern den schwarzen Stern,

nix für ungut,

Bazi


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Perplex
Beitrag 01.06.2006, 21:17
Beitrag #632


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Zitat (darkstar @ 01.06.2006, 22:10) *
Und Thommy zu den MPU Befürwortern zu zählen halte ich auch für etwas vermessen.
Das ist der Witz des Jahrhunderts. Ich lach' mich tot.


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bazi
Beitrag 01.06.2006, 21:18
Beitrag #633


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.06.2006, 22:17) *
Zitat (darkstar @ 01.06.2006, 22:10) *
Und Thommy zu den MPU Befürwortern zu zählen halte ich auch für etwas vermessen.
Das ist der Witz des Jahrhunderts. Ich lach' mich tot.



Thommy,
ich lach gerne mit, aber ich will nicht sterben!

Bazi


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Freelancer
Beitrag 01.06.2006, 21:20
Beitrag #634


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"dass er der erste ist, der aus dem Kabinett fliegt!!!"


Das wollma doch sicher nicht, dass der fliegt! ! ! narr.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 21:21
Beitrag #635


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Wo lag jetzt der Sinn in den letzten Bemerkungen???
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bazi
Beitrag 01.06.2006, 21:24
Beitrag #636


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tja, ich weissnichtsogenau

bazi


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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 21:29
Beitrag #637


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Ich bitte um Einstellung der Offtopicdiskussion.


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bazi
Beitrag 01.06.2006, 21:40
Beitrag #638


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alles kla,r machen wir,

Gruss bazi


hmm,
könnten mal die Verantwortlichen dafür sorgen, dass die Kommas an der richtigen Stelle stehen?

ein verwirrter bazi


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RA XDiver
Beitrag 01.06.2006, 21:41
Beitrag #639


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Zitat
Aber wo steht bitteschön geschrieben, dass deutsche Behörden sich an geltendes Recht halten müssen?


Art. 20 GG wink.gif


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Gallier
Beitrag 01.06.2006, 21:43
Beitrag #640


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Angenommen mein CZ Schein muß in einen D-Schein umgeschrieben werden... Eine Erweiterung machen sie ja nicht ohne MPU-OK! Aber nach der Umschreibung in einen D-Schein muß einem ja trotzdem die Möglichkeit gegeben werden an einen Motorradschein oder sonstiges zu kommen?!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 21:47
Beitrag #641


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Dann solltest du bevor du umschreibst die Klasse meinetwegen auch in der Tschechei machen-dann sollte es klappen


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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 21:51
Beitrag #642


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Ich würde den Eu-Schein NICHT nach D umschreiben, denn dann unterliegt Ihr mit Eurer Fahrerlaubnis wieder dem deutschen Recht und seid damit von den deutschen Behörden angreifbar.


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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 21:51
Beitrag #643


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Wenn du Ihn schon umgeschrieben hast und möchtest erweitern dann müßte ne MPU fällig sein ist natürlich nicht schön aber ich glaube das klingt logisch
Wie gesagt ich würde auch nicht umschreiben


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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 21:54
Beitrag #644


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Warum sollte bei einer Erweiterung eine mpu fällig werden? Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis erkennt die Behörde Deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen an. Es gibt keinen Grund, diese für ein Motorrad zu untersagen.


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Medusa
Beitrag 01.06.2006, 21:57
Beitrag #645


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Zitat (Uwe @ 01.06.2006, 22:51) *
Ich würde den Eu-Schein NICHT nach D umschreiben, denn dann unterliegt Ihr mit Eurer Fahrerlaubnis wieder dem deutschen Recht und seid damit von den deutschen Behörden angreifbar.


Der unbekannte Inhalt der 3. EU FE Rili könnte auch eine böse Überraschung sein think.gif
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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 21:58
Beitrag #646


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Damit hast du Recht aber du willst ja deinen Führerschein z.B.nach Deutschen geltenden Gesetz machen und die besagt MPU-Die Umschreibung ist im Gegensatz ja keine Neuerteilung das währe wenn du hier z.b.Klasse A machst der Fall-Ich hoffe du kannst mir folgen


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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 21:58
Beitrag #647


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Zitat (Medusa @ 01.06.2006, 22:57) *
Der unbekannte Inhalt der 3. EU FE Rili könnte auch eine böse Überraschung sein think.gif

Für wen?


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Medusa
Beitrag 01.06.2006, 22:07
Beitrag #648


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Hoffentlich für D. wink.gif . Im Ernst - was sich hinter Tiefensees vielbeschworener Nichtanerkennung ausl. EU-FEs nach in Kraft treten der nächsten Rili verbirgt ist doch noch offen.
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Struppi
Beitrag 01.06.2006, 22:15
Beitrag #649


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@Uwe

Wieso "wieder angreifbar"?
Man kriegt sicherlich Probleme, wenn man mit 70 durch ne Tempo-30-Zone jagt, mit 0,4%o auf nen Streifenwagen auffährt oder sonst was für nen Bockmist baut (scheissegal ob D-FS, PL-FS, CZ-FS)!!
Ich will ja nun auch nicht sagen, dass wir EU-FS-Inhaber die "rücksichtvollsten" Fahrer überhaupt sind, aber eines muss man uns lassen............Wir wissen, dass es unsere letzte Chance ist!

UND DIE NUTZEN WIR!!!!!!
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Uwe
Beitrag 01.06.2006, 22:24
Beitrag #650


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Zitat (Struppi @ 01.06.2006, 23:15) *
UND DIE NUTZEN WIR!!!!!!

Das machen leider nicht alle wink.gif

Meine Aussage hat keinen konkreten Hintergrund. Ich hab die gleichen Infos wie Ihr. Ich denke mir aber, dass mit einem deutschen Dokument der Staat mehr Schindluder mit den Betroffenen treiben kann als mit einer unantastbaren ausl. Fahrerlaubnis.


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