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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
didel19
Beitrag 01.06.2006, 22:29
Beitrag #651


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Man kann ja im schlimmsten Fall. wieder zurück ins EU-Ausland ziehen, wenn es mit der umschreibung nicht so hinhaut whistling.gif
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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 22:31
Beitrag #652


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http://hometown.aol.de/Anneliese51/Alexander/Recht.html

Der müßte ja eigentlich drin bleiben bin ja kein Vermittler laugh2.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.06.2006, 22:34
Beitrag #653


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@thommy
Zitat
Was von Deutschland schon mal erteilt wurde, kann nicht einfach revidiert werden.
Doch, genau das können sie tun, und zwar mit Sofortvollzug.


Eben genau das können sie nicht mehr. Das ist zumindest meine Meinung.
Damit führt man doch die FeV ad absurdum. Erst umschreiben und dann mit der Erklärung kommen:
"Das haben WIR ja nicht so gewollt, sondern es bezog sich ja "NUR" auf einen Beschluß des EuGh"?

Ich bin der Ansicht, daß man uns in Ruhe lassen wird. Denn bei 110000 MPU Kandidaten in jedem Jahr (laut Statistik) werden wir mit durchschlüpfen. Wenn die neue Rili in Kraft tritt, dann haben die Behörden genauso wieder 110000 Kandidaten in jedem Jahr auf's neue zu begutachten und können sich damit beschäftigen. Damit will ich mich auch der Gemeinschaft im Forum anschließen, die da meint, Alkies und Drogies werden sowieso wieder auffällig. Je schneller sie weg sind, umso besser!!! Bei einem Großteil der im Forum anwesenden Mitglieder setze ich mal ein Normalverhalten im Straßenverkehr voraus, da diese bestimmt nicht mehr rückfällig werden.
...oder habe ich mich damit zu weit aus dem Fenster gelehnt???

Mittlerweile bin ich sogar der Auffassung, daß eine akzentuiert, personenbezogene Begutachtung durchaus sinn- und zweckmäßig ist. Nur eben nicht nach Schema F ! Leider denkt Deutschland darüber anders. Schade eigentlich. Fährt man unter Alk oder Drugs ist man abgeschrieben. Man könnte anders darauf reagieren. FS abgenommen wegen 2,6 Promille. OK. MPU angesagt. Wenn man mit Alk wirklich ein Problem hat, wird einem dadurch doch auch kein Weg aufgezeigt. Seht ihr das anders??
Herzpatienten wird auch ein Bypass gelegt, um ein normales weiteres Leben zu ermöglichen. Alkoholismus ist auch eine Krankheit welche sogar in Deutschland anerkannt ist. In diesem Fall wird man allerdings stigmatisiert und zu einer Randgruppe der "Unbelehrbaren" degradiert. Sollte man doch die Mehreinahmen durch die verschärften Neuregelungen dafür nutzen, Alkohol-oder Drogenauffälligen Fahrern zu helfen.
Ich meine, daß das sogar funktionieren könnte. Statt Sperre und MPU einfach eine Therapie! Natürlich kann die Gegenseite wieder argumentieren, daß es zu einer Therapie auch willige Kandidaten bräuchte. Aber dem ist nicht unbedingt so. Ich kenne aus eigener Erfahrung Menschen, die nie eine Therapie machen wollten und trotzdem (durch Gerichtsbeschluß o.ä.) eine machen mußten. Es hat in 80% funktioniert. Damit ist die Erfolgquote weitaus höher als bei einer MPU !!!
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EddieBaby
Beitrag 01.06.2006, 22:35
Beitrag #654


Neuling
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@admin kann man nicht mal ein paar neue "benutzer" rausschmeissen, die werbung hier seit einigen tagen ist zum kotzen!!!

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*** Anmerkung Admin:
Ich bitte die Aussage zu konkretisieren. Momentan ist der pauschale Vorwurf für mich nicht nachvollziehbar. Werbung im allgemeinen sowie insbesondere Werbung für Führerscheinvermittler werden hier - von berechtigten Ausnahmen einmal abgesehen - nicht geduldet, dies wird hier auch konsequent so umgesetzt. Oder bezog sich die Aussage ganz allgemein auf den Verlauf der Diskussion, in der ein Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland sozusagen als "Alternativweg" beworben wird?
think.gif

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 02.06.2006, 07:14
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Gallier
Beitrag 01.06.2006, 22:41
Beitrag #655


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Ich sehe es eigentlich auch so daß wenn ich meine CZ-FE umgeschrieben bekomme daß D davon "ausgeht" daß ich geeiget bin und mir danach die A Klasse machen lassen muß. Nur will ich keinen fehler machen und im Moment weiß ich nicht was ich machen soll...

Denn eine A Klasse zu machen in CZ ist 1. zwar billiger als hier, nur nerft das ganze wiede rmit den 185 Tagen...

Nun ja-FÜR MICH ist der Spießrutenlauf leider noch nicht beendet (Zumindest Mental nicht)---


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Medusa
Beitrag 01.06.2006, 22:41
Beitrag #656


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Im Fahrerlaubnisrecht Forum gibt es eine Antwort von Volker Kalus auf die Frage nach dem Ersatz für eine verlorene ausl. EU-FE.

http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...opic.php?t=2918
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Struppi
Beitrag 01.06.2006, 22:43
Beitrag #657


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@Uwe

"mit einer UNANTASTBAREN ausl. Fahrerlaubnis" ist doch eigentlich alles klar!!!

Oder was meint ihr...........Andreas, Peter Lustig, Uwe W., Lexus, Corneliusrufus, Rolf Tjardes????

Wenn ich eine vergessen haben sollte, SORRY!!!
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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 22:50
Beitrag #658


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@Gallier wie lange ist es her wo du deinen deutschen Führerschein verloren hast 10-15 Jahre ist die MPU gültig


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Gallier
Beitrag 01.06.2006, 23:15
Beitrag #659


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Mein Schein ist seit 2001 weg...
2005 kam dann der CZ Schein...


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Asrael
Beitrag 01.06.2006, 23:21
Beitrag #660


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Und dann haben sie dir sofort die NU reingewürgt oder bist verschont geblieben
das natürlich mist deswegen habe ich A gleich mit beantragt


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 00:32
Beitrag #661


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OK, meine momentane Situation:
Die Nutzungsuntersagung ist bei mir inzwischen rechtskräftig geworden. Die Fahrerlaubnisbehörde schickt mir die Pozilei auf den Hals, um meinen CZ-Führerschein sicherstellen zu lassen. Die droht mit einer Wohnungsdurchsuchung.

Angenommen ich marschiere morgen früh zur Führerscheinstelle & beantrage die Umschreibung meiner CZ-Fahrerlaubnis in eine D-Fahrerlaubnis. Ich erkläre der Sachbearbeiterin, dass sie dazu nach geltender Rechtslage verpflichtet ist.
Zitat (EuGH-Urteil C-227/05)
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.
Jetzt könnte die Sachbearbeiterin damit argumentieren, dass mein Führerschein allein durch die Rechtskraft ihrer Anordnung, in Deutschland ungültig ist. Allerdings würde ich ihr entgegnen, dass sie die Umschreibung nicht von einer erneuten Untersuchung meiner Fahreignung abhängig machen dürfte, wo sich die Eignungszweifel ausschließlich auf Vorfälle beziehen, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis lagen. Sie muss also eine Entscheidung treffen. Entweder MPU-Anordnung oder totale Verweigerung der Umschreibung.

Jetzt mache ich der Sachbearbeiterin klar, dass sie keine Wahl hat, wenn sie sich nicht wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB strafbar machen will. Ich frage sie, ob sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren riskieren will.

Zitat (§ 339 StGB @ Rechtsbeugung)
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Jetzt müsste ihr aber der Arsch auf Grundeis gehen. Ich schätze mal, die Sachbearbeiterin wird scheißfreundlich zu mir sein. Allerdings vermute ich, dass sie mich hinhalten wird, weil sie keine sofortige Entscheidung treffen will.

Jetzt entschuldigt meine Naivität! Aber wenn sich bei mir die Nutzungsuntersagung auf neue Eignungszweifel beziehen würde, weil ich erneut auffällig geworden wäre, dann könnte sie mit Recht eine MPU fordern, wenn die Verfehlung eine MPU erfordern würde. Bei mir ist aber aktuell nichts vorgefallen, was eine MPU erforderlich machen würde.

Dabei wäre ich auch noch ganz frech & sage der Sachbearbeiterin, dass ich meinen Führerschein dabei habe, aber mich strikt weigern werde das Dokument abzuliefern. Wird sie dann sofort die rufen, um eine Leibesvisitation an mir vornehmen zu lassen? Wie soll dass möglich sein, wenn im neuen Urteil eindeutig steht, dass der Führerschein anerkannt werden muss? Ich würde dann im Gegenzug Strafanzeige gegen die Sachbearbeiterin stellen. Könnt ihr mir helfen, stichhaltige Gründe zu finden?


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strichachtdoktor
Beitrag 02.06.2006, 00:46
Beitrag #662


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Thommy, entweder, Du bist ein Träumer oder ich will auch was von dem Zeug, was Du da einnimmst ...

Mit Gewalt erreichst Du gar nichts und der Staat sitzt - was jetzt die Sicherstellung Deines CZ-FS angeht - zunächst am längeren Hebel. DIR kann nur der Anwalt helfen. Schriftlich kannst Du ruhig mit Deiner Sachbearbeiterin verkehren - sonst lass die Finger von allen Drohungen und Plänen.

Ist aber nur ein gutgemeinter Rat !

Ich sage: Warten ! Lass die gegenwärtige Rechtslage doch erstmal etwas sacken und werde dann adäquat tätig - z.B. mit der kundigen Hilfe eines Anwaltes. Sieht gar nicht so schlecht aus. Aber blinder Aktionismus bringt Dich nur in eine Zwangsjacke und keine Sachbearbeiterin ins Gefängnis ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 00:59
Beitrag #663


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.06.2006, 01:46) *
Mit Gewalt erreichst Du gar nichts...
Du glaubst ja gar nicht wie freundlich ich mit §§ um mich schmeißen kann.

...und das Zeug das ich nehme ist das Lesen dieses Threads. book.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 02.06.2006, 01:02
Beitrag #664


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Zitat
...und das Zeug das ich nehme ist das Lesen dieses Threads.


Ein Grund, warum der Thread nicht als Arzneimittel zugelassen ist: Er wirkt bei jedem anders !

wink.gif


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Freelancer
Beitrag 02.06.2006, 01:16
Beitrag #665


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@Thommy

"meine momentane Situation:
Die Nutzungsuntersagung ist bei mir inzwischen rechtskräftig geworden. Die Fahrerlaubnisbehörde schickt mir die Pozilei auf den Hals, um meinen CZ-Führerschein sicherstellen zu lassen. Die droht mit einer Wohnungsdurchsuchung."

Dachte du wohnst im Ausland, was will dann von dir die deutsche FEB, die sind ja nichteinmal zuständig
für dich?!?


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Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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Struppi
Beitrag 02.06.2006, 01:40
Beitrag #666


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@Freelancer

Also @Thommy wohnte mal in Berlin.
Irgendwann hat er halt Stress mit der Polente gekriegt.
Da isser dann halt irgendwie weg von Berlin und ist nach Tschechien gezogen.
Da hat er dann aber auch irgendwie Stress mit der Polente gekriegt(oder sonstwas für Gründe) und ist wieder zurück nach Berlin.
Da(Neu-Kölln oder so) hat er dann wieder Stress mit der............
.......und jetzt wohnt er in Luxemburg!!!!

So einfach ist das!!!
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 02:08
Beitrag #667


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Zitat (Freelancer @ 02.06.2006, 03:16) *
@Thommy

"meine momentane Situation:
Die Nutzungsuntersagung ist bei mir inzwischen rechtskräftig geworden. Die Fahrerlaubnisbehörde schickt mir die Pozilei auf den Hals, um meinen CZ-Führerschein sicherstellen zu lassen. Die droht mit einer Wohnungsdurchsuchung."

Dachte du wohnst im Ausland, was will dann von dir die deutsche FEB, die sind ja nichteinmal zuständig
für dich?!?


Ausserdem wär in dem fall das Tommy im Ausland wohnt jede FEB in BRD für ihn zuständig ..ö.. wavey.gif
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Freelancer
Beitrag 02.06.2006, 02:12
Beitrag #668


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@Kai

Dachte ich auch, die ehemalige deutsche FEB ist immer noch im glauben, ich "fahre schwarz"!

Habe schon unzählige Anzeigen wegen fahren ohne hintermir.... Alles erfolglos
Keine Ahnung wieviele Kopien meines Führerscheines dort vorliegen, aber eine Menge
(... zur Aberkennung des Rechts...), keine MPU,NU, oder sonstiges

Deshalb verstehe ich seine Probleme nicht!


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Struppi
Beitrag 02.06.2006, 02:28
Beitrag #669


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Zitat
Ausserdem wär in dem fall das Tommy im Ausland wohnt jede FEB in BRD für ihn zuständig ..ö..


Wieso sollte eine deutsche FEB für Thommy zuständig sein???

Dann könnte für mich ja auch ne FEB in Südwest-Frankreich zuständig sein........... yes.gif
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Freelancer
Beitrag 02.06.2006, 03:04
Beitrag #670


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@Struppi

Sehe ich auch so, für einen Ausländer sind die deutschen Behörden auf jedenfall nicht zuständig!

Wie kann ein einziger Mensch allein, nur soviel Ärger haben wie Thommy??? blink.gif


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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 06:32
Beitrag #671


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Zitat (Freelancer @ 02.06.2006, 04:04) *
Sehe ich auch so, für einen Ausländer sind die deutschen Behörden auf jedenfall nicht zuständig!


FeV §73 (3)

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.
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Gallier
Beitrag 02.06.2006, 06:42
Beitrag #672


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@ Asrael

Nein ich habe keine NU oder MPU Aufforderung... BIS JETZT ZUMINDEST NICHT!


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 07:20
Beitrag #673


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das ist doch schon mal schön auch was positives zu hören oder meinst nicht,ansonsten könnte ich nämlich sagen das es überwiegend mit Tschechischen Führerscheinen probleme gibt,aber das ist dann ja nicht der Fall.Tommy eine Idee habe ich mach von deinen Führerschein von der Vorder und Rückseite eine Kopie,laß dir den von einem Notar beglaubigen und den schickst dann zu der guten Dame zur FEB


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Gallier
Beitrag 02.06.2006, 07:30
Beitrag #674


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Ich werde heute mal bei der FSST anrufen und fragen ob sie schon was wissen...
Vielleicht geh ich auch selbst hin und beantrage die Umschreibung in eine D-FE whistling.gif

Wenn ich wieder eine D-FE habe, kann ich ja trotzdem irgendwann unter Einhaltung der 185 Tage ins EU-Ausland gehen und eine Erweiterung meiner B Klasse machen oder eben den Motorradschein...

Mal sehen was die Damen und Herren sprechen blink.gif


//EDIT:

Laut Telefon soll ich noch ca. ne Woche warten mit der Umschreibung da erst vom Innenministerium der Beschluß an die FSST gehen muß und dort genau die weitere Vorgehensweise drinnen steht...
Mehr kann ich erstmal nicht sagen...


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 07:41
Beitrag #675


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Ich war gestern da bloß ich Stand vor verschlossenen Türen HH hat einfach zuviele Niederlassungen da haben viele leider nur sehr beschränkt geöffnet


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 07:57
Beitrag #676


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 01:32) *
Könnt ihr mir helfen, stichhaltige Gründe zu finden?
Ich hatte eigentlich gehofft, dass Ihr mir helft rauszufinden, gegen welsche Gesetze sich die Behörde strafbar macht, wenn sie die Umschreibung nach EU-Recht verweigert, außer vielleicht § 339 StGB. Ich denke, dass ein Bescheid, dass meine CZ-Fahrerlaubnis sofort ohne Auflagen umgeschrieben wird, wäre praktisch eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung, auch wenn ich die Aufhebung der NU gar nicht beantrage, was wiederum nicht gehen würde, weil die NU rechtskräftig geworden ist. Ein Antrag auf eine Umschreibung wäre ein vollkommen neuer Fall. Damit will ich der Behörde den Wind aus den Segeln nehmen, weil ich eine Wohnungsdurchsuchung auf jeden Fall verhindern will. Meine undurchsichtige Wohnsituation ist übrigens gewollt, weil ich nur so vor Überraschungen sicher bin, wenn wieder mal die vor der Tür rumlungert, um mir den CZ-Führerschein zu beschlagnahmen. Das heißt, ich wohne nicht da wo ich mich gewöhnlich aufhalte. thread.gif


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 08:01
Beitrag #677


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Ja Tommy Deckung ist alles immer schön da aufhaltel wo die police.gif nicht sind Jetzt so schnell kann ich dir keine Paragraphen nennen aber mal schauen vielleicht finde ich ja was


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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 08:15
Beitrag #678


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Ich kann Dir sagen, wonach Du Dich strafbar machst, wenn du o.g. Vorgehensweise tatsächlich so durchziehen willst.

Nur mal ein Tipp vorneweg: Eine SB in einer FEB kann sich nicht wegen Rechtsbeugung strafbar machen. whistling.gif


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 08:24
Beitrag #679


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Ja aber das ist doch nicht normal das sie Ihm den Führerschein abnehmen wollen das ist doch sein Eigentum gut sie können Ihm Aufgrund der NU die Benutzung verweigern das ist richtig aber er darf dann damit doch im Ausland weiter fahren


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 08:33
Beitrag #680


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Deswegen gehe ich zur Fahrerlaubnisbehörde & halte es mit den Wahlspruch von Douglas: "Come in and find out" Das heißt übersetzt nicht: "Komm' rein & finde wieder raus!" unsure.gif

So weit ich weiß, ist der Drucker mächtiger als die Wumme. Außerdem habe ich das neue EuGH-Urteil als Kopie dabei.

Das ist eine mächtige Waffe!


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Beeblebrox
Beitrag 02.06.2006, 09:25
Beitrag #681


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Hi Thommy,

schreib doch einfach der Sachbearbeiterin, dass du im Ausland lebst und sich dein Führerschein auch dort befindet. Oder wenn die grüne Kavallerie in deine Wohnung einreitet, biete denen nen Kaffee an und erklär ihnen das gleiche.
Den FS würde ich an deiner Stelle allerdings sicher aufbewahren, also nicht in der Wohnung oder im Auto!
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johnnie walker
Beitrag 02.06.2006, 10:04
Beitrag #682


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Bitte kann einer den Link einstellen zum Urteil aus den letzten Tagen des VG Augsburg, Tschechischer Führerschein, Aufhebung des Sofortvollzugs einer NU.

Dankde
Johnnie
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 10:07
Beitrag #683


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Zitat (Beeblebrox @ 02.06.2006, 10:25) *
Den FS würde ich an deiner Stelle allerdings sicher aufbewahren, also nicht in der Wohnung oder im Auto!
Den Führerschein kann ich ganz normal offen auf mein Bett legen, weil mein Bett nicht da ist, wo die Adresse ist, was auf meinem Ausweis steht. Natürlich werde ich das Dokument nicht zur Führerscheinstelle mitnehmen. Ich werde es nur sagen, dass ich das Dokument dabei habe.


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bazi
Beitrag 02.06.2006, 10:11
Beitrag #684


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Johnnie, voilà

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi...7286/index.html

bazi


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fcmlars
Beitrag 02.06.2006, 10:26
Beitrag #685


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also ich find mich nicht mehr richtig durch-wer kann mir konkret Antwort geben

darf ich fahren(trotzt NU)
muß ich das Urteil vom OVG noch abwarten
kann ich umschreiben

danke für Antworten
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johnnie walker
Beitrag 02.06.2006, 10:36
Beitrag #686


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Zitat (bazi @ 02.06.2006, 12:11) *


Danke, ist auch das komplette Urteil verlinkt?


In obiger Mitteilung fällt auf, daß der doch so mündige Bürger wie immer ver..... wird:

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, eine Änderung des europäischen Rechts sei notwendig, um den „Führerscheintourismus“ abzustellen. Der letzte EU-Verkehrsministerrat habe einem entsprechenden deutschen Entwurf zugestimmt. Die Richtlinie soll bis spätestens 2007 in Kraft treten. Dann könnten Führerscheine aus anderen Ländern abgelehnt werden, wenn die Fahrerlaubnis vorher in Deutschland entzogen worden war.

Johnnie
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Struppi
Beitrag 02.06.2006, 10:59
Beitrag #687


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@Johnnie

Der letzte Absatz stand da aber gestern noch nicht drin......... think.gif
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 11:14
Beitrag #688


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Zitat
darf ich fahren(trotzt NU)
muß ich das Urteil vom OVG noch abwarten
kann ich umschreiben


zu 1.): NEIN!!!!!!!!!!!!!
zu 2.): Entweder das oder die Rücknahme durch die Behörde. Warten musst Du jedenfalls
zu 3.): Wenn die NU futsch ist, warum nicht.


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Woefe
Beitrag 02.06.2006, 11:33
Beitrag #689


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Hallo erstmal und sorry daß ich eure Diskussion unterbreche,

ich hab noch Sperrfrist bis Mitte August, und wollte eigtl. nun meine FS-Wiedererteilung beantragen.
MPU wird verlangt werden, und ich hab mich mehr oder weniger gut darauf vorbereitet und mein Trinkverhalten geändert, vollständige Abstinenz aber noch nicht erreicht , sondern kontrollierten Alkkonsum als Ziel.
Vermutlich werde ich die MPU nicht positiv absolviern, weswegen ich starkes Interess an einem EU-FS habe, da ich ab Sept. beruflich wieder darauf angewiesen bin, d.h. ich brauch unbedingt nen FS bis Sept.

Das neueste EUGH Urteil hat mir auch Hoffnung gemacht bzgl. Anerkennung in D

Nun meine Fragen ?

1. soll ich FS Neuerteilung in D überhaupt beantragen ?
2. welche Konsequenzen drohen mir mit EU-FS nach jetziger Rechtslage ?
3. wann sollte ich mich bei ner EU-Fahrschule anmelden ?
4. welches Land/Anbieter ist zu bevorzugen ?

Für alle Tips bin ich dankbar, thx schonmal

ups, falls ich falschen thread erwischt hab , bitte verschieben^^

Der Beitrag wurde von Woefe bearbeitet: 02.06.2006, 11:43
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JoeCool
Beitrag 02.06.2006, 11:49
Beitrag #690


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Also ich will niemanden "anstiften" und werd es auch selber nicht wagen (so kurz vor Ziel),
aber ich bin mir ziemlich sicher, das straffrei ausgeht, wer jetzt mit NU erwischt wird (zumindest wenn Lappen echt bestimmungen des Ausstellerlandes eingehalten).

Man kann doch nicht dafür bestraft werden, das man eine eindeutig rechtswiedrige Auflage misachtet.
Im Gegenteil, denkt mal an die ex-DDR Mauerschützen: Hier wurde sogar bestraft, wer sich an für Ihn geltende gesetze gehalten (und geschossen) hat! Oder denkt mal an das 3. Reich!

Wäre auch noch schöner: Dann brauch D. ja nur eben beschliessen, das alle Deutschen EU-FS Besitzer sich besaufen- und dann Autofahren MÜSSEN. Wer sich dran hält erbringt somit neue Eignungszweifel, wer nicht kann (z.B. mit Aberkennung) bestraft werden, weil er sich nicht an die Zwangsauflage von D. gehalten hat laugh2.gif
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Struppi
Beitrag 02.06.2006, 12:10
Beitrag #691


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@Woefe

Bist Du Dir sicher, dass Du die MPU vergeigst???
Wenn ja, dann

1. NEIN!!!
2. Momentan gar keine. Aber wer weiss schon, was die Zukunft bringt!!!???
3. Wenn Du den Schein im September brauchst, SOFORT!! Aber bitte auf das Ende der Sperrfrist achten!!!!
4. Österreich! Da verstehst Du wenigstens alles. Naja, fast alles...... rofl1.gif

Nee, im Ernst. Keine Ahnung. Ich hab meinen Schein in NL gemacht, aber das würdest Du jetzt bis September kaum noch hinkriegen.
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 12:14
Beitrag #692


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Zitat
aber ich bin mir ziemlich sicher, das straffrei ausgeht, wer jetzt mit NU erwischt wird (zumindest wenn Lappen echt bestimmungen des Ausstellerlandes eingehalten).


Definitiv falsch. Der Tatbestand des § 21 StVG ist verwirklicht, damit kann schonmal kein Freispruch erfolgen. Allenfalls wäre, und das nur im Günstigsten Fall, eine Einstellung nach § 153a StPO denkbar. Die wäre aber mit einer Auflage (=Geldzahlung) verbunden und das auch nur bei Ersttätern.

Zitat
Wäre auch noch schöner: Dann brauch D. ja nur eben beschliessen, das alle Deutschen EU-FS Besitzer sich besaufen- und dann Autofahren MÜSSEN


Eine solche Verfügung wäre, im Gegensatz zu einer NU, nichtig und bräuchte nicht befolgt zu werden.

Selbst wenn ein VA rechtswidrig ist, muss er bis zur Aufhebung befolgt werden. Dafür gibt es den Rechtsweg und die Eilverfahren.


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Kermit007
Beitrag 02.06.2006, 12:14
Beitrag #693


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Mal so ein Gedanke...

D muss Dank des Urteis vom 29.04.04 FE aus EU-Mitgliedsstaaten akzeptieren -> schön
D muss Dank des Urteis vom 29.05.06 FE aus EU-Mitgliedsstaaten akzeptieren UND darf nun keine NUs mehr unter das Volk bringen -> sehr schön

Das heißt: mit einer CZ-FE kann mir z.Z. nichts passieren.

Was ist wenn ich ihn in eine D-FE umschreiben lasse? Dann "beschützt" mich doch nicht mehr das Urteil vom 29.05.06. Wäre es nicht denkbar, daß D irgenwann auf mich zukommt und sagt: "Lieber Herr Xy, Sie besitzen eine D-FE, D ist also zu 100% zuständig, D hat leider versäumt eine MPU zu verlangen! Bitte holen Sie diese nach..."

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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 12:17
Beitrag #694


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Deutschland ist jedenfalls für dich zuständig. Ich nehme mal an, Du lebst in D. Deswegen besitzt ein CZ-Schein nicht mehr Schutz als ein Deutscher.

Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann.

Eines sollten jedoch alle EU-FE-Inhaber bedenken: DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem.


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didel19
Beitrag 02.06.2006, 12:18
Beitrag #695


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Nu ja, dann besteht noch immer die Möglichkeit, wieder zurück ins EU-Ausland zu gehen. Und dort den D FS in ein z.B. Tschechischen wieder umzuschreiben.

so ein großes Risiko sehe ich nicht... whistling.gif
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Struppi
Beitrag 02.06.2006, 12:19
Beitrag #696


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Zitat
Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann.


Das war doch mal schön, sowas aus berufenem Munde zu hören!!!!
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 12:21
Beitrag #697


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Zitat
Nu ja, dann besteht noch immer die Möglichkeit, wieder zurück ins EU-Ausland zu gehen. Und dort den D FS in ein z.B. Tschechischen wieder umzuschreiben.


Und was hättest Du davon? Nichts.


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Bayer
Beitrag 02.06.2006, 12:35
Beitrag #698


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 14:17) *
Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann.


Wie sicher bist Du Dir da in % ??
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 12:38
Beitrag #699


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Ich würde mal sagen, 90%.


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 12:42
Beitrag #700


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Zitat (Woefe @ 02.06.2006, 12:33) *
... sondern kontrollierten Alkkonsum als Ziel.
Wenn das erst Dein Ziel ist, dann hast Du scheinbar momentan noch ein Alkoholproblem. think.gif Ich würde also an Deiner Stelle erst einmal das Alkoholproblem lösen, bevor ich mich um einen Führerschein bemühe. Trotzdem kannst Du Dich ja inzwischen in Tschechien anmelden, weil Du dort vor 3 Monaten nie einen Führerschein bekommen wirst. Ich schätze aber, dass es eher 6 Monate dauern wird.

Zitat (Woefe @ 02.06.2006, 12:33) *
1. Soll ich FS Neuerteilung in D überhaupt beantragen?
Nein! Es wäre momentan wirtschaftlicher Irrsinn den deutschen Weg zu beschreiten. Das entbindet Dich natürlich nicht Dein Alkoholproblem auf eigene Faust zu lösen.

Zitat (Woefe @ 02.06.2006, 12:33) *
2. Welche Konsequenzen drohen mir mit EU-FS nach jetziger Rechtslage?
Keine, wenn nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis keine aktuellen Eignungszweifel begründet werden können! Sobald aber die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis erhält, dass im Moment eine Alkoholsucht vorliegt, können dadurch neue Eignungszweifel begründet werden. Es wäre also besser für Dich nicht einmal als Fußgänger alkoholisiert aufzufallen.

Zitat (Woefe @ 02.06.2006, 12:33) *
3. Wann sollte ich mich bei ner EU-Fahrschule anmelden?
Dann wenn Du Dein Alkoholproblem gelöst hast!

Zitat (Woefe @ 02.06.2006, 12:33) *
4. Welches Land/Anbieter ist zu bevorzugen?
Die Prüfungen sind jedenfalls in Tschechien leichter als in Polen. Wie allerdings die Behörden drauf sind, weiß ich nicht. Du könntest es natürlich auch in den baltischen EU-Staaten probieren, weil dort die Löhne sehr niedrig sind. Wie wäre es mit einem Führerscheinurlaub in Malta für 185 Tage? Dort wird unter anderem Englisch gesprochen.


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