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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
BayernCulture
Beitrag 02.06.2006, 12:42
Beitrag #701


Neuling
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Bayern / LRA Bad Tölz - Wolfratshausen

ES GIBT WEITER NU`s

Ein guter Freund , bekam heute per Post seine NU zugestellt, mit sofortiger Wirkung, weil er kein MPU Gutachten beigebracht hat, auf das Urteil des EuGH wir in diesem mehrseitigen Schreiben nicht eingegangen
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Kermit007
Beitrag 02.06.2006, 12:51
Beitrag #702


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 13:17) *
Deutschland ist jedenfalls für dich zuständig. Ich nehme mal an, Du lebst in D. Deswegen besitzt ein CZ-Schein nicht mehr Schutz als ein Deutscher.

Stimmt, lebe in D und habe eine CZ-FE und eine D-FE. Mein Gedanke war einfach mal so für die "Nur-CZ-PL-oder-was-auch-immer-FE"-Besitzer

Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 13:17) *
DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem.

Das stimmt ebenfalls. Hatte mal einen Bekannten -habe ich in CZ kennengelehrnt ;-)- der wurde beim telefonieren während der Fahrt erwischt. Dabei viel auf, dass er für die FE, die er vor ein paar Monaten wiedererteilt bekommen hat, eigentlich eine MPU hätte machen müssen. Naja, habe ihn dann wie bereits erwähnt in CZ kennengelernt.. Er hatte wohl keine Ambitionen eine MPU zu machen..
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 12:53
Beitrag #703


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Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 08:32) *
Zitat (Freelancer @ 02.06.2006, 04:04) *
Sehe ich auch so, für einen Ausländer sind die deutschen Behörden auf jedenfall nicht zuständig!


FeV §73 (3)

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.




Ganz genau, das zählt auch für nicht Deutsche ! whistling.gif
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 13:04
Beitrag #704


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Zitat (BayernCulture @ 02.06.2006, 13:42) *
ES GIBT WEITER NU's
Ab zum Anwalt, Anwalt- & Gerichtskosten bezahlen & Klage auf einstweiligen Rechtsschutz beantragen & warten.


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Woefe
Beitrag 02.06.2006, 13:06
Beitrag #705


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@Tommy

danke für den Urlaubstip,aber selbst ich kann mir 185 Tage Urlaub nicht leisten^^
Mit meinem Trinkverhalten setz ich mich schon seit 6 Monaten auseinander und befinde mich auf einen guten Weg, aber es wird nicht für eine MPU reichen, bzw. will ich das Risiko einer negativen MPU vermeiden.


Weil ich den FS bis September brauche, werde ich in vermutlich in Polen den EU-FS machen und brauch jetz nur noch nen seriösen Anbieter, wenn es dann Ärger in D geben sollte, dann kann ich immer noch eine MPU machen.
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grobi1212
Beitrag 02.06.2006, 13:07
Beitrag #706


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Ich habe eine dierekte frage an RAXDIVER:+

Heute bekomme ich eine Rechnung vom VG für die NU Ich könnte kotzen! Warum muss ich dem Gericht geld dafür bezahlen wenn die ein Urteil(29.04.2004) Falsch verstehen wollten oder haben.

Sehe ich überhaubt nicht ein!

Gib mir doch bitte mal eine erklärung dafür wie soetwas sein kann....


Danke
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 13:17
Beitrag #707


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Was willste denn verlangen, zu Zeiten wo man fast nirgens mehr (in der Stadt) umsonst Parken kann..... think.gif

Das haben sie ja bestimmt schon in dem ersten Schreiben erwähnt, das die "NU" kostenpflichtig ist.
Der Preis ist sogar von Stadt zu Region unterschiedlich und liegt je nach Tageskurs so um die 155 Euronen !! whistling.gif
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 13:39
Beitrag #708


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Es gibt Klarheit:
Ich war soeben bei der Führerscheinstelle in Berlin. Dort hatte ich ein längeres Gespräch mit dem Dienststellenleiter Herrn H***f (Name klingt wie eine THC-haltige Pflanze). Der klärte mich ausführlich über die derzeitige Verfahrensweise auf.

Normaler Weise wird jetzt ohne Probleme umgeschrieben, ohne 185-Tage-Nachweise & ohne MPU-Erfordernis, wenn nach Erteilung der Fahrerlaubnis keine neuen Eignungszweifel begründet werden können. Voraussetzung wäre ein Sehtest, ein Passfoto & eine Bearbeitungsgebühr von 43,- Euro.

Allerdings gilt das nicht für mich. Klar könnte ich diesen Antrag stellen. Allerdings würde die Behörde von mir eine Nachgebühr von 150,- Euro (gesamt 193,- Euro) nachfordern. Sie würden bei mir also nur einen Neuerteilungsantrag zulassen, weil mir meine CZ-Fahrerlaubnis für Deutschland entzogen wurde. Selbstverständlich müsste ich dann wieder zur MPU, wo die alten Eignungszweifel wieder voll bewertet werden.

Erst wenn einer Neuerteilung nichts mehr entgegenzusetzen wäre, würde eine Umschreibung meiner CZ-Fahrerlaubnis zugelassen werden.

Mein CZ-Führerschein soll natürlich weiter beschlagnahmt werden, damit die Behörde den Führerschein nach Tschechien schicken kann. Er geht davon aus, dass die tschechische Behörde mir die Fahrerlaubnis sowieso entziehen wird.


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K@i
Beitrag 02.06.2006, 13:47
Beitrag #709


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Ach du scheisse, das würd ja bedeuten alle die bis jetzt eine Nu rechtskräftig bekommen haben, müßen entweder neuerteilung machen oder neue Eu-Fe ?

Alle die bis jetzt glück hatten nicht ?

Hast du neue Eignungszweifel aufgebracht Tommy ?
Also ich mein wurdest du Eignungszweifelnd auffällig im Verkehr mit deiner CZ-Fe ? think.gif
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grobi1212
Beitrag 02.06.2006, 13:52
Beitrag #710


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Ich glaub der ist mit NU gefahren und erwischt worden...glaub ich stimmt thommy oder verwechsele ich dich?
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Beeblebrox
Beitrag 02.06.2006, 14:10
Beitrag #711


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 14:17) *
Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann.

Das beruhigt mich, das hab ich mich die letzten Tage nämlich schon gefragt.

Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 14:17) *
Eines sollten jedoch alle EU-FE-Inhaber bedenken: DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem.

Was heißt das konkret, wenn ich den EU-FE in einen D-FE tausche? Nehmen wir mal ganz neutral an, ich begehe nach dem Umtausch einen Rotlicht-Verstoß (Ampel meine ich wink.gif ): kann die FEB daraus neue Eignungszweifel plus MPU-Forderung konstruieren?

Bin bislang in Punkto Umtausch noch unentschlossen, im Moment will ich lieber still + leise bleiben.
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 14:12
Beitrag #712


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Zitat (grobi1212 @ 02.06.2006, 15:52) *
Ich glaub der ist mit NU gefahren und erwischt worden...glaub ich stimmt thommy oder verwechsele ich dich?



Jo dann ist das klar ..... das is ja dann wärend dem besitz der neuen Fe passiert .... da würd ich sagen Dumm gelaufen. thread.gif
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der Sachse
Beitrag 02.06.2006, 14:23
Beitrag #713


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Zitat (Woefe @ 02.06.2006, 15:06) *
@Tommy



Weil ich den FS bis September brauche, werde ich in vermutlich in Polen den EU-FS machen und brauch jetz nur noch nen seriösen Anbieter, wenn es dann Ärger in D geben sollte, dann kann ich immer noch eine MPU machen.


stelle dir das in polen nicht so einfach vor. bei der ersten prüfung fallen da so ca 80% durch, auch wenn immer mal wieder was anderes behauptet wird, auch dort kriegst du den nicht geschenkt. (alles eigene erfahrung) whistling.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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strichachtdoktor
Beitrag 02.06.2006, 14:34
Beitrag #714


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Zitat
bei der ersten prüfung fallen da so ca 80% durch

Wie bitte ?!
Welches Polen meinst du ?
Die polnische Fahrprüfung ist imho mit der deutschen Fahrprüfung vergleichbar. Das betrifft die Inhalte und die Durchfallquoten. Natürlich wird nichts geschenkt - in beiden Ländern nicht. Aber mehr als 10 % werden auf keinen Fall durchfallen.
Wer schon einen Führerschein hatte wird besonders bei der Theorie ins Schleudern kommen - da hilft nur: üben, üben, üben. Aber das ist in jedem Land so ...
Und last but not least kostet die Wiederholungsprüfung so zwischen 27 und 75 Sloty, also nicht die Welt.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 14:35
Beitrag #715


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@Thommy Bumm

Kannst Du nicht einfach die Anerkennung Deiner aberkannten CZ EU-FE beantragen? Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen?
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 14:38
Beitrag #716


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Das problem ist ja jetzt (wenn es stimmt) das er neue eignungszweifel geschaffen hat. mit FoFE whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 14:49
Beitrag #717


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Zitat (grobi1212 @ 02.06.2006, 14:07) *
Ich habe eine dierekte frage an RAXDIVER:+

Heute bekomme ich eine Rechnung vom VG für die NU Ich könnte kotzen! Warum muss ich dem Gericht geld dafür bezahlen wenn die ein Urteil(29.04.2004) Falsch verstehen wollten oder haben.

Sehe ich überhaubt nicht ein!

Gib mir doch bitte mal eine erklärung dafür wie soetwas sein kann....


Danke


Ich nehme mal an, Du hast die Gerichtskostenrechnung bekommen, oder? 363 EUR?


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 14:50
Beitrag #718


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Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 15:35) *
Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen?
Mit der Rechtskraft der Nutzungsuntersagung natürlich! Für mich käme in Deutschland nur eine Neuerteilung in Frage mit MPU usw.
Mein CZ-Führerschein wird in Deutschland nach wie vor nicht anerkannt. Das hat mit neuen Eignungszweifeln nichts zu tun. Eine Anklage wegen FoF wurde bis jetzt noch nicht erhoben.


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der Sachse
Beitrag 02.06.2006, 14:52
Beitrag #719


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.06.2006, 16:34) *
Zitat
bei der ersten prüfung fallen da so ca 80% durch

Wie bitte ?!
Welches Polen meinst du ?
Die polnische Fahrprüfung ist imho mit der deutschen Fahrprüfung vergleichbar. Das betrifft die Inhalte und die Durchfallquoten. Natürlich wird nichts geschenkt - in beiden Ländern nicht. Aber mehr als 10 % werden auf keinen Fall durchfallen.
Wer schon einen Führerschein hatte wird besonders bei der Theorie ins Schleudern kommen - da hilft nur: üben, üben, üben. Aber das ist in jedem Land so ...
Und last but not least kostet die Wiederholungsprüfung so zwischen 27 und 75 Sloty, also nicht die Welt.


ich habe meinen fs letztes jahr in schlesien gemacht. wir waren 10 leute, alles keine anfänger, und ausser mir hats nur noch einer geschafft(beim ersten mal). der fahrlehrer meinte das wäre der durchschnitt.
was du über die theorie erzählst kann ich nun wieder garnicht sagen. du hast deine ca 30 prüfungsblätter, die brauchst du nur auswendig zu lernen und gut ist, das schafft jeder trottel (auch wenn die manchmal sehr lustige regeln haben, die nicht ganz logisch sind ;-)
in der theorie ist keiner durchgefallen, aber bei der praktischen. du brauchst auf dem übungsplatz nur einmal nicht blinken oder nicht die 40 cm einhalten bei der haltelinie und schon isses vorbei.
die gebühr für die nachprüfung steht mit 160 Sloty zu buche (schlesien, war im prüfungszentum ausgehangen)


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Paul27
Beitrag 02.06.2006, 14:56
Beitrag #720


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Ich glaube die Freude bei den EU-Führerscheininhabern hält nicht lange, denn:

Handelsblatt 01.06.2006

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, eine Änderung des
europäischen Rechts sei notwendig, um den Führerscheintourismus
abzustellen. Der letzte EU-Verkehrsministerrat habe einem entsprechenden
deutschen Entwurf zugestimmt. Die Richtlinie soll bis spätestens 2007 in
Kraft treten. Dann könnten Führerscheine aus anderen Ländern abgelehnt
werden, wenn die Fahrerlaubnis vorher in Deutschland entzogen worden war."
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sifis
Beitrag 02.06.2006, 15:01
Beitrag #721


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hallo @ all,

ich muss euch etwas sagen
wer sein eu-fs umschreiben lässt begiebt sich in die höhle des löwen, tut das bitte nicht, weil dann die mpu euch sicher ist und ihr der mpu industrie zum leben weiterhelft

sicher kommt die 3.rili die dann wieder alles umschmeissen "könnte", was einige hier behaupten, nur bin ich mir sicher das es nicht so kommen wird wie D,tiefensee und handlanger es sich wünschen
-zur interpretation der 3.rili: "heil EU"
(wer lesen kann ist klar im vorteil, wer nicht, dem hilft vielleicht ein übersetzungsprogamm)
ausserdem sprechen die urteile/beschlüsse des eugh dafür
also, zur zeit ist nichts tun angesagt, weil sobald ihr den fs umgeschrieben habt befindet ihr euch in gefahr der D gesetze opfer zu werden und das ist die letzte möglichkeit euch mit einer mpu zu bestrafen

die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte:
a) kein entzug durch D
b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung)
gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird

überlegt es euch gut!

Zitat (Beeblebrox @ 02.06.2006, 16:10) *
Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 14:17) *

Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann.

Das beruhigt mich, das hab ich mich die letzten Tage nämlich schon gefragt.

Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 14:17) *
Eines sollten jedoch alle EU-FE-Inhaber bedenken: DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem.

Was heißt das konkret, wenn ich den EU-FE in einen D-FE tausche? Nehmen wir mal ganz neutral an, ich begehe nach dem Umtausch einen Rotlicht-Verstoß (Ampel meine ich wink.gif ): kann die FEB daraus neue Eignungszweifel plus MPU-Forderung konstruieren?

Bin bislang in Punkto Umtausch noch unentschlossen, im Moment will ich lieber still + leise bleiben.



ROTLICHT? das kommt gleich wie selbstmord


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 15:04
Beitrag #722


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Zitat
die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte:
a) kein entzug durch D
b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung)
gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird


Kann es sein, dass Du nicht wirklich weisst, wovon Du sprichst? think.gif


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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 15:05
Beitrag #723


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 15:50) *
Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 15:35) *
Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen?
Mit der Rechtskraft der Nutzungsuntersagung natürlich! Für mich käme in Deutschland nur eine Neuerteilung in Frage mit MPU usw.


Verstehe ich nicht ganz. Begründet die NU (noch) neue Eignungszweifel? Wenn nein - Deine CZ EU-FE ist z. Z. aberkannt. Und? Was soll Dich davon abhalten einen Antrag auf Anerkennung der CZ EU-FE zu stellen? Womit sollte der Antrag abgelehnt werden - mit Vorerteilungsvorfällen und somit MPU Erfordernis? .. Halbritter ..
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sifis
Beitrag 02.06.2006, 15:16
Beitrag #724


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Zitat (Paul27 @ 02.06.2006, 16:56) *
........ wenn die Fahrerlaubnis vorher in Deutschland entzogen worden war."


quatsch hoch 1000, sorry paul so ein käse ist "vergangenheit"


Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 17:04) *
Zitat
die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte:
a) kein entzug durch D
b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung)
gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird


Kann es sein, dass Du nicht wirklich weisst, wovon Du sprichst? think.gif


hallo "ra"

ich denke schon das ich weiß wovon ich spreche, aber wenn du meinst können wir die positionen einzeln durchgehen


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 15:23
Beitrag #725


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 16:50) *
Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 15:35) *
Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen?
Mit der Rechtskraft der Nutzungsuntersagung natürlich! Für mich käme in Deutschland nur eine Neuerteilung in Frage mit MPU usw.
Mein CZ-Führerschein wird in Deutschland nach wie vor nicht anerkannt. Das hat mit neuen Eignungszweifeln nichts zu tun. Eine Anklage wegen FoF wurde bis jetzt noch nicht erhoben.



Also das kann ich nicht glauben. Dann wären alle die bis jetzt eine Nu bekommen haben, bestraft !

Der Halbritter hatte doch auch schon eine Nu !

Weiß eigentlich einer, ob der wieder Fährt ??? think.gif wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 15:29
Beitrag #726


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Zitat
ich denke schon das ich weiß wovon ich spreche, aber wenn du meinst können wir die positionen einzeln durchgehen


Bittesehr. Ich erwarte gespannt Deine Erklärung.


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sifis
Beitrag 02.06.2006, 15:40
Beitrag #727


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auf taktik spielen ist nicht,

die erklärung muss von dir kommen um das gegenteil meiner behaupttungen zu untermauern, also auf gehts


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 15:43
Beitrag #728


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1. § 69b StGB

2. Für die Fahrberechtigung in D nicht.


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Beitrag 02.06.2006, 15:43
Beitrag #729


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Zitat (sifis @ 02.06.2006, 15:40) *
auf taktik spielen ist nicht,

die erklärung muss von dir kommen um das gegenteil meiner behaupttungen zu untermauern, also auf gehts

Nennt man sowas nicht gelegentlich Beweislastumkehr??? think.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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sifis
Beitrag 02.06.2006, 15:45
Beitrag #730


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 17:43) *
1. § 69b StGB

2. Für die Fahrberechtigung in D nicht.


übersetzung für normalsterbliche bitte !


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 15:51
Beitrag #731


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Wieso, Du kennst die Rechtslage doch so gut.... whistling.gif

§ 69b StGB

Folgendes Szenario´:

X mit CZ-FE wird erneut der Schein wegen eines § 316 entzogen /nach § 69b StGB, s.o.). Der Schein wird im Urteil einkassiert und nach CZ geschickt. Die Fahrberechtigung in D lebt erst nach einem Antrag nach § 28 Abs. 5 wieder auf, weil zuvor entzogen.

Eine Neuerteilung aus CZ kann es nicht bedürfen, da die Entziehung nur in D gilt. Mithin wird CZ keinen neuen Schein erteilen, da der alte bei ihnen ja noch gilt. Also nix mit weiterfahren nach der Sperrfrist. Die Folge ist also mit einem D-Schein identisch.


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sifis
Beitrag 02.06.2006, 16:01
Beitrag #732


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Zitat (GSX-R @ 02.06.2006, 17:43) *
Zitat (sifis @ 02.06.2006, 15:40) *

auf taktik spielen ist nicht,

die erklärung muss von dir kommen um das gegenteil meiner behaupttungen zu untermauern, also auf gehts

Nennt man sowas nicht gelegentlich Beweislastumkehr??? think.gif


vielleicht hast du recht, kann ich nicht mit 100%tiger sicherheit sagen, da ich ausländer bin, und nicht immer mächtig der D sprache bin

"beweislastumkehr" was für ein wort.


Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 17:51) *
Wieso, Du kennst die Rechtslage doch so gut.... whistling.gif

§ 69b StGB

Folgendes Szenario´:

X mit CZ-FE wird erneut der Schein wegen eines § 316 entzogen /nach § 69b StGB, s.o.). Der Schein wird im Urteil einkassiert und nach CZ geschickt. Die Fahrberechtigung in D lebt erst nach einem Antrag nach § 28 Abs. 5 wieder auf, weil zuvor entzogen.

Eine Neuerteilung aus CZ kann es nicht bedürfen, da die Entziehung nur in D gilt. Mithin wird CZ keinen neuen Schein erteilen, da der alte bei ihnen ja noch gilt. Also nix mit weiterfahren nach der Sperrfrist. Die Folge ist also mit einem D-Schein identisch.


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mirko1
Beitrag 02.06.2006, 16:08
Beitrag #733


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@RAXDiver
Umschreibung und dann ist der D-FS zu 90% sicher, was könnten die 10% Restrisiko bedeuten?
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 16:14
Beitrag #734


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Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 16:05) *
Begründet die NU (noch) neue Eignungszweifel?
Das sicher nicht! Da aber meine CZ-Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, habe ich in Deutschland praktisch keine Fahrerlaubnis mehr. Deswegen wird mir in Deutschland nur ein Neuerteilungsverfahren als Option offen gelassen. Dabei dürften dann selbstverständlich wieder die alten Eignungszweifel herangezogen werden, wie bei allen Betroffenen ohne Führerschein.

Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 16:05) *
Was soll Dich davon abhalten einen Antrag auf Anerkennung der CZ EU-FE zu stellen?
Das wäre praktisch ein Wiederaufnahmeverfahren eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes. Das sieht unser Rechtssystem nicht vor.

Nur ein neuer Führerschein begründet einen neuen Fall.

Das es da rechtliche Ungereimtheiten gibt, ist mir auch klar. Allerdings muss ich mir jetzt die sinnvollste Strategie überlegen. Sicher könnte ich einen Antrag auf Umschreibung stellen. Allerdings weiß ich schon vorher was dabei raus kommt. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen wollen, wäre zumindest für die Beratungen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Allerdings sollte ich erst danach einen Umschreibungsantrag stellen.

Andererseits läuft bei mir noch das Umschreibungsverfahren in Luxemburg auf Grundlage der deutschen entzogenen Fahrerlaubnis. Sollte das abgeschlossen werden, das heißt, dass ich den L-Führerschein bekomme, wäre ich dann unangreifbar.

Ich werde mich auch am Montag beim Magistrat von Karlovy Vary erkundigen, ob die eine Lösung für mich haben. Vielleicht geben die mir eine Bescheinigung, dass mein derzeitiger Führerschein nach wie vor in ganz Europa gültig ist. Das würde zumindest eindeutig einer deutschen Nutzungsuntersagung widersprechen. Es ist aber nicht sicher, ob das meine Situation verbessern würde.


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 16:19
Beitrag #735


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Also kann man im Moment niemanden raten einen EU Führerschein zu erwerben-wat meinst du dazu Thommy think.gif


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GSX-R
Beitrag 02.06.2006, 16:22
Beitrag #736


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Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 16:19) *
Also kann man im Moment niemanden raten einen EU Führerschein zu erwerben

Jedenfalls jetzt mehr als vor 3 Monaten. Auch wenn ich Gegner der EU-FE bin...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 16:28
Beitrag #737


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nee dann rate ich vorerst davon ab den EU führerschein zu machen sollen lieber noch ein wenig warten


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K@i
Beitrag 02.06.2006, 16:29
Beitrag #738


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Als demnach was der Tommy da sagt, hat dem D.Halbritter dann dieses verfahren bis vor den Euhg, mit dem ergebnis des Beschluss ja auch nichts gebracht.

Weil er hat ja auch eine Rechtskräftige NU bekommen oder bin ich da falsch infomiert ? blink.gif
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 16:30
Beitrag #739


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Zitat (K@i @ 02.06.2006, 16:23) *
Also das kann ich nicht glauben. Dann wären alle die bis jetzt eine NU bekommen haben, bestraft!
Genau so ist es, wobei eine Nutzungsuntersagung keine Strafe ist, genauso wie Sicherungsverwahrung oder Abschiebehaft keine Strafe ist.

Zitat (K@i @ 02.06.2006, 16:23) *
Der Halbritter hatte doch auch schon eine NU!
Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben. Meine Nutzungsuntersagung wurde dagegen rechtskräftig. Das ist die gleiche Situation wie bei den Leuten, die vor dem Kapper-Urteil rechtskräftig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden, obwohl sie einen gültigen EU-Führerschein hatten.


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 16:31
Beitrag #740


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wat weiß ich think.gif


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Beeblebrox
Beitrag 02.06.2006, 16:31
Beitrag #741


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Zitat (der Sachse @ 02.06.2006, 16:52) *
ich habe meinen fs letztes jahr in schlesien gemacht. wir waren 10 leute, alles keine anfänger, und ausser mir hats nur noch einer geschafft(beim ersten mal). der fahrlehrer meinte das wäre der durchschnitt.
In Stettin war ich an meinem Prüfungstag der einzige Ausländer, der zur Prüfung angetreten ist, alle anderen waren polnische Jugend und von denen ist ca. jeder 3. schon auf dem Übungsplatz durchgerasselt. Mit links macht man die Prüfung auf dem Hof auf keinen Fall, aber die von dir beobachtete Durchfallerquote find ich sehr hoch.
Zitat
was du über die theorie erzählst kann ich nun wieder garnicht sagen. du hast deine ca 30 prüfungsblätter, die brauchst du nur auswendig zu lernen und gut ist, das schafft jeder trottel (auch wenn die manchmal sehr lustige regeln haben, die nicht ganz logisch sind ;-)
ACK. Zum Beispiel: beim Überholen im Nebel soll man hupen.

Die Geschichte von dem deutschen 2-Promille-Prüfling, die ich weiter oben schonmal erwähnt habe, hat mir meine Dolmetscherin erzählt.
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 16:34
Beitrag #742


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 18:30) *
Zitat (K@i @ 02.06.2006, 16:23) *
Also das kann ich nicht glauben. Dann wären alle die bis jetzt eine NU bekommen haben, bestraft!
Genau so ist es, wobei eine Nutzungsuntersagung keine Strafe ist, genauso wie Sicherungsverwahrung oder Abschiebehaft keine Strafe ist.

Zitat (K@i @ 02.06.2006, 16:23) *
Der Halbritter hatte doch auch schon eine NU!
Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben. Meine Nutzungsuntersagung wurde dagegen rechtskräftig. Das ist die gleiche Situation wie bei den Leuten, die vor dem Kapper-Urteil rechtskräftig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden, obwohl sie einen gültigen EU-Führerschein hatten.



Also würde das ja bedeuten jeder der eine Nu bekommen hat oder noch bekommen wird kann diese nur vom Eugh aufheben lassen ? huh.gif
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K@i
Beitrag 02.06.2006, 16:40
Beitrag #743


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quatsch seit dem Kapper Urteil hat sich auch viel verändert, ich möchte ja niemanden zu nahe tretten aber ich hab das gefühl hier wird noch sehr viel durcheinander geschmissen und spekuliert.

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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 16:40
Beitrag #744


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 17:14) *
Zitat (Medusa @ 02.06.2006, 16:05) *
Was soll Dich davon abhalten einen Antrag auf Anerkennung der CZ EU-FE zu stellen?
Das wäre praktisch ein Wiederaufnahmeverfahren eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes. Das sieht unser Rechtssystem nicht vor.


Verstehe ich immer noch nicht wink.gif . Der rechtskräftige Verwaltungsakt ist Geschichte. OK. Deine CZ EU-FE ist z. Z. aberkannt. Auch OK. Wenn Du jetzt bei der FEB einen Antrag auf Anerkennung der bislang aberkannten CZ EU-FE stellen würdest müßte das doch einen neuen Verwaltungsakt ergeben. Mit dem rechtskräftigen, alten Verwaltungsakt hat das doch nichts zu tun? think.gif
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 16:42
Beitrag #745


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Zitat
Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben


Nein, wurde und wird sie nicht. Der EuGH entscheidet aufgrund einer Vorlagefrage. Dieser Beschluss ist die Antwort auf dieselbe. Das heisst also, dass die NU in der Folge vom VG München aufgehoben wird. Der EuGH kann das in diesem Fall nicht.


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 16:47
Beitrag #746


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Also heißt es im Grunde genommen warte bis das VG München die NU aufhebt erst darauf könnte man sich dann berufen-oder sehe ich das falsch.
Deshalb hat der eine auch heute nochmal schnell zur Sicherheit eine NU bekommen


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K@i
Beitrag 02.06.2006, 16:50
Beitrag #747


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 18:42) *
Zitat
Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben


Nein, wurde und wird sie nicht. Der EuGH entscheidet aufgrund einer Vorlagefrage. Dieser Beschluss ist die Antwort auf dieselbe. Das heisst also, dass die NU in der Folge vom VG München aufgehoben wird. Der EuGH kann das in diesem Fall nicht.



Jo das denk ich nämlich auch. whistling.gif
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GSX-R
Beitrag 02.06.2006, 16:51
Beitrag #748


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Zitat (K@i @ 02.06.2006, 16:40) *
ich möchte ja niemanden zu nahe tretten aber ich hab das gefühl hier wird noch sehr viel durcheinander geschmissen und spekuliert.

whistling.gif

Ach....

Wisst ihr was?
Leute wie @ RAXDiver, Mr T., Andreas, Lexus und wie sie alle heissen, die, obwohl sie vielleicht Gegner der EU-FE sind, sich aber trotzdem bemühen, in den Dschungel der Verwirrnisse eine rechtlich korrekte Linie reinzubringen, und dabei auch noch fair bleiben, die sich aller Anfeindungen zum Trotz immer noch hier fachlich einbringen, die werden von Teilen der Pro-EU-FE-Fraktion so oft mit Dreck beschmissen dass nicht nur ich mich frage, warum die sich das noch antun.

Sorry für offtopic.gif , aber das musste jetzt mal raus. mad.gif


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Bayer
Beitrag 02.06.2006, 16:55
Beitrag #749


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 18:42) *
Zitat
Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben

Das heisst also, dass die NU in der Folge vom VG München aufgehoben wird.


oder direkt von der zuständigen FEB stimmts ?
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 16:58
Beitrag #750


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schaut mal ich habe hier die generelle Frage mal einer Rechtsanwältin gefragt

*** Antwort der Rechtsanwältin gelöscht ***

Ich bitte dringend, persönlichen Schriftverkehr nicht im Forum zu veröffentlichen, soweit keine ausdrückliche Erlaubnis dafür vorliegt!


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 03.06.2006, 07:13


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