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#701
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 05.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18216 ![]() |
Bayern / LRA Bad Tölz - Wolfratshausen
ES GIBT WEITER NU`s Ein guter Freund , bekam heute per Post seine NU zugestellt, mit sofortiger Wirkung, weil er kein MPU Gutachten beigebracht hat, auf das Urteil des EuGH wir in diesem mehrseitigen Schreiben nicht eingegangen |
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#702
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
Deutschland ist jedenfalls für dich zuständig. Ich nehme mal an, Du lebst in D. Deswegen besitzt ein CZ-Schein nicht mehr Schutz als ein Deutscher. Stimmt, lebe in D und habe eine CZ-FE und eine D-FE. Mein Gedanke war einfach mal so für die "Nur-CZ-PL-oder-was-auch-immer-FE"-Besitzer DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem. Das stimmt ebenfalls. Hatte mal einen Bekannten -habe ich in CZ kennengelehrnt ;-)- der wurde beim telefonieren während der Fahrt erwischt. Dabei viel auf, dass er für die FE, die er vor ein paar Monaten wiedererteilt bekommen hat, eigentlich eine MPU hätte machen müssen. Naja, habe ihn dann wie bereits erwähnt in CZ kennengelernt.. Er hatte wohl keine Ambitionen eine MPU zu machen.. |
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#703
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Sehe ich auch so, für einen Ausländer sind die deutschen Behörden auf jedenfall nicht zuständig! FeV §73 (3) Zitat (3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig. Ganz genau, das zählt auch für nicht Deutsche ! ![]() |
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#704
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ES GIBT WEITER NU's Ab zum Anwalt, Anwalt- & Gerichtskosten bezahlen & Klage auf einstweiligen Rechtsschutz beantragen & warten. ![]() -------------------- (\_/)
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#705
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 02.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19948 ![]() |
@Tommy
danke für den Urlaubstip,aber selbst ich kann mir 185 Tage Urlaub nicht leisten^^ Mit meinem Trinkverhalten setz ich mich schon seit 6 Monaten auseinander und befinde mich auf einen guten Weg, aber es wird nicht für eine MPU reichen, bzw. will ich das Risiko einer negativen MPU vermeiden. Weil ich den FS bis September brauche, werde ich in vermutlich in Polen den EU-FS machen und brauch jetz nur noch nen seriösen Anbieter, wenn es dann Ärger in D geben sollte, dann kann ich immer noch eine MPU machen. |
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#706
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Ich habe eine dierekte frage an RAXDIVER:+
Heute bekomme ich eine Rechnung vom VG für die NU Ich könnte kotzen! Warum muss ich dem Gericht geld dafür bezahlen wenn die ein Urteil(29.04.2004) Falsch verstehen wollten oder haben. Sehe ich überhaubt nicht ein! Gib mir doch bitte mal eine erklärung dafür wie soetwas sein kann.... Danke |
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#707
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Was willste denn verlangen, zu Zeiten wo man fast nirgens mehr (in der Stadt) umsonst Parken kann.....
![]() Das haben sie ja bestimmt schon in dem ersten Schreiben erwähnt, das die "NU" kostenpflichtig ist. Der Preis ist sogar von Stadt zu Region unterschiedlich und liegt je nach Tageskurs so um die 155 Euronen !! ![]() |
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#708
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Es gibt Klarheit:
Ich war soeben bei der Führerscheinstelle in Berlin. Dort hatte ich ein längeres Gespräch mit dem Dienststellenleiter Herrn H***f (Name klingt wie eine THC-haltige Pflanze). Der klärte mich ausführlich über die derzeitige Verfahrensweise auf. Normaler Weise wird jetzt ohne Probleme umgeschrieben, ohne 185-Tage-Nachweise & ohne MPU-Erfordernis, wenn nach Erteilung der Fahrerlaubnis keine neuen Eignungszweifel begründet werden können. Voraussetzung wäre ein Sehtest, ein Passfoto & eine Bearbeitungsgebühr von 43,- Euro. Allerdings gilt das nicht für mich. Klar könnte ich diesen Antrag stellen. Allerdings würde die Behörde von mir eine Nachgebühr von 150,- Euro (gesamt 193,- Euro) nachfordern. Sie würden bei mir also nur einen Neuerteilungsantrag zulassen, weil mir meine CZ-Fahrerlaubnis für Deutschland entzogen wurde. Selbstverständlich müsste ich dann wieder zur MPU, wo die alten Eignungszweifel wieder voll bewertet werden. Erst wenn einer Neuerteilung nichts mehr entgegenzusetzen wäre, würde eine Umschreibung meiner CZ-Fahrerlaubnis zugelassen werden. Mein CZ-Führerschein soll natürlich weiter beschlagnahmt werden, damit die Behörde den Führerschein nach Tschechien schicken kann. Er geht davon aus, dass die tschechische Behörde mir die Fahrerlaubnis sowieso entziehen wird. -------------------- (\_/)
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#709
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Ach du scheisse, das würd ja bedeuten alle die bis jetzt eine Nu rechtskräftig bekommen haben, müßen entweder neuerteilung machen oder neue Eu-Fe ?
Alle die bis jetzt glück hatten nicht ? Hast du neue Eignungszweifel aufgebracht Tommy ? Also ich mein wurdest du Eignungszweifelnd auffällig im Verkehr mit deiner CZ-Fe ? ![]() |
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#710
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 ![]() |
Ich glaub der ist mit NU gefahren und erwischt worden...glaub ich stimmt thommy oder verwechsele ich dich?
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#711
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 ![]() |
Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann. Das beruhigt mich, das hab ich mich die letzten Tage nämlich schon gefragt. Eines sollten jedoch alle EU-FE-Inhaber bedenken: DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem. Was heißt das konkret, wenn ich den EU-FE in einen D-FE tausche? Nehmen wir mal ganz neutral an, ich begehe nach dem Umtausch einen Rotlicht-Verstoß (Ampel meine ich ![]() Bin bislang in Punkto Umtausch noch unentschlossen, im Moment will ich lieber still + leise bleiben. |
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#712
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
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#713
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
@Tommy Weil ich den FS bis September brauche, werde ich in vermutlich in Polen den EU-FS machen und brauch jetz nur noch nen seriösen Anbieter, wenn es dann Ärger in D geben sollte, dann kann ich immer noch eine MPU machen. stelle dir das in polen nicht so einfach vor. bei der ersten prüfung fallen da so ca 80% durch, auch wenn immer mal wieder was anderes behauptet wird, auch dort kriegst du den nicht geschenkt. (alles eigene erfahrung) ![]() -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#714
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat bei der ersten prüfung fallen da so ca 80% durch Wie bitte ?! Welches Polen meinst du ? Die polnische Fahrprüfung ist imho mit der deutschen Fahrprüfung vergleichbar. Das betrifft die Inhalte und die Durchfallquoten. Natürlich wird nichts geschenkt - in beiden Ländern nicht. Aber mehr als 10 % werden auf keinen Fall durchfallen. Wer schon einen Führerschein hatte wird besonders bei der Theorie ins Schleudern kommen - da hilft nur: üben, üben, üben. Aber das ist in jedem Land so ... Und last but not least kostet die Wiederholungsprüfung so zwischen 27 und 75 Sloty, also nicht die Welt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#715
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@Thommy Bumm
Kannst Du nicht einfach die Anerkennung Deiner aberkannten CZ EU-FE beantragen? Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen? |
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#716
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Das problem ist ja jetzt (wenn es stimmt) das er neue eignungszweifel geschaffen hat. mit FoFE
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#717
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich habe eine dierekte frage an RAXDIVER:+ Heute bekomme ich eine Rechnung vom VG für die NU Ich könnte kotzen! Warum muss ich dem Gericht geld dafür bezahlen wenn die ein Urteil(29.04.2004) Falsch verstehen wollten oder haben. Sehe ich überhaubt nicht ein! Gib mir doch bitte mal eine erklärung dafür wie soetwas sein kann.... Danke Ich nehme mal an, Du hast die Gerichtskostenrechnung bekommen, oder? 363 EUR? -------------------- |
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#718
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen? Mit der Rechtskraft der Nutzungsuntersagung natürlich! Für mich käme in Deutschland nur eine Neuerteilung in Frage mit MPU usw.Mein CZ-Führerschein wird in Deutschland nach wie vor nicht anerkannt. Das hat mit neuen Eignungszweifeln nichts zu tun. Eine Anklage wegen FoF wurde bis jetzt noch nicht erhoben. -------------------- (\_/)
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#719
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
Zitat bei der ersten prüfung fallen da so ca 80% durch Wie bitte ?! Welches Polen meinst du ? Die polnische Fahrprüfung ist imho mit der deutschen Fahrprüfung vergleichbar. Das betrifft die Inhalte und die Durchfallquoten. Natürlich wird nichts geschenkt - in beiden Ländern nicht. Aber mehr als 10 % werden auf keinen Fall durchfallen. Wer schon einen Führerschein hatte wird besonders bei der Theorie ins Schleudern kommen - da hilft nur: üben, üben, üben. Aber das ist in jedem Land so ... Und last but not least kostet die Wiederholungsprüfung so zwischen 27 und 75 Sloty, also nicht die Welt. ich habe meinen fs letztes jahr in schlesien gemacht. wir waren 10 leute, alles keine anfänger, und ausser mir hats nur noch einer geschafft(beim ersten mal). der fahrlehrer meinte das wäre der durchschnitt. was du über die theorie erzählst kann ich nun wieder garnicht sagen. du hast deine ca 30 prüfungsblätter, die brauchst du nur auswendig zu lernen und gut ist, das schafft jeder trottel (auch wenn die manchmal sehr lustige regeln haben, die nicht ganz logisch sind ;-) in der theorie ist keiner durchgefallen, aber bei der praktischen. du brauchst auf dem übungsplatz nur einmal nicht blinken oder nicht die 40 cm einhalten bei der haltelinie und schon isses vorbei. die gebühr für die nachprüfung steht mit 160 Sloty zu buche (schlesien, war im prüfungszentum ausgehangen) -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#720
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 04.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14331 ![]() |
Ich glaube die Freude bei den EU-Führerscheininhabern hält nicht lange, denn:
Handelsblatt 01.06.2006 Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, eine Änderung des europäischen Rechts sei notwendig, um den Führerscheintourismus abzustellen. Der letzte EU-Verkehrsministerrat habe einem entsprechenden deutschen Entwurf zugestimmt. Die Richtlinie soll bis spätestens 2007 in Kraft treten. Dann könnten Führerscheine aus anderen Ländern abgelehnt werden, wenn die Fahrerlaubnis vorher in Deutschland entzogen worden war." |
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#721
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
hallo @ all,
ich muss euch etwas sagen wer sein eu-fs umschreiben lässt begiebt sich in die höhle des löwen, tut das bitte nicht, weil dann die mpu euch sicher ist und ihr der mpu industrie zum leben weiterhelft sicher kommt die 3.rili die dann wieder alles umschmeissen "könnte", was einige hier behaupten, nur bin ich mir sicher das es nicht so kommen wird wie D,tiefensee und handlanger es sich wünschen -zur interpretation der 3.rili: "heil EU" (wer lesen kann ist klar im vorteil, wer nicht, dem hilft vielleicht ein übersetzungsprogamm) ausserdem sprechen die urteile/beschlüsse des eugh dafür also, zur zeit ist nichts tun angesagt, weil sobald ihr den fs umgeschrieben habt befindet ihr euch in gefahr der D gesetze opfer zu werden und das ist die letzte möglichkeit euch mit einer mpu zu bestrafen die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte: a) kein entzug durch D b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung) gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird überlegt es euch gut! Dennoch kann, auch bei einer Umschreibung, m.E. nachträglich dann keine MPU mehr gefordert werden, da man sich ggf. auf den Vertrauensschutz berufen kann. Das beruhigt mich, das hab ich mich die letzten Tage nämlich schon gefragt. Eines sollten jedoch alle EU-FE-Inhaber bedenken: DIe kleinste Auffälligkeit und schon gibt´s ein Problem. Was heißt das konkret, wenn ich den EU-FE in einen D-FE tausche? Nehmen wir mal ganz neutral an, ich begehe nach dem Umtausch einen Rotlicht-Verstoß (Ampel meine ich ![]() Bin bislang in Punkto Umtausch noch unentschlossen, im Moment will ich lieber still + leise bleiben. ROTLICHT? das kommt gleich wie selbstmord -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#722
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte: a) kein entzug durch D b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung) gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird Kann es sein, dass Du nicht wirklich weisst, wovon Du sprichst? ![]() -------------------- |
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#723
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen? Mit der Rechtskraft der Nutzungsuntersagung natürlich! Für mich käme in Deutschland nur eine Neuerteilung in Frage mit MPU usw.Verstehe ich nicht ganz. Begründet die NU (noch) neue Eignungszweifel? Wenn nein - Deine CZ EU-FE ist z. Z. aberkannt. Und? Was soll Dich davon abhalten einen Antrag auf Anerkennung der CZ EU-FE zu stellen? Womit sollte der Antrag abgelehnt werden - mit Vorerteilungsvorfällen und somit MPU Erfordernis? .. Halbritter .. |
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#724
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
........ wenn die Fahrerlaubnis vorher in Deutschland entzogen worden war." quatsch hoch 1000, sorry paul so ein käse ist "vergangenheit" Zitat die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte: a) kein entzug durch D b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung) gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird Kann es sein, dass Du nicht wirklich weisst, wovon Du sprichst? ![]() hallo "ra" ich denke schon das ich weiß wovon ich spreche, aber wenn du meinst können wir die positionen einzeln durchgehen -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#725
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Womit könnte die FEB eine Ablehnung jetzt noch begründen? Mit der Rechtskraft der Nutzungsuntersagung natürlich! Für mich käme in Deutschland nur eine Neuerteilung in Frage mit MPU usw.Mein CZ-Führerschein wird in Deutschland nach wie vor nicht anerkannt. Das hat mit neuen Eignungszweifeln nichts zu tun. Eine Anklage wegen FoF wurde bis jetzt noch nicht erhoben. Also das kann ich nicht glauben. Dann wären alle die bis jetzt eine Nu bekommen haben, bestraft ! Der Halbritter hatte doch auch schon eine Nu ! Weiß eigentlich einer, ob der wieder Fährt ??? ![]() ![]() |
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#726
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat ich denke schon das ich weiß wovon ich spreche, aber wenn du meinst können wir die positionen einzeln durchgehen Bittesehr. Ich erwarte gespannt Deine Erklärung. -------------------- |
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#727
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
auf taktik spielen ist nicht,
die erklärung muss von dir kommen um das gegenteil meiner behaupttungen zu untermauern, also auf gehts -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
1. § 69b StGB
2. Für die Fahrberechtigung in D nicht. -------------------- |
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#729
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
auf taktik spielen ist nicht, die erklärung muss von dir kommen um das gegenteil meiner behaupttungen zu untermauern, also auf gehts Nennt man sowas nicht gelegentlich Beweislastumkehr??? ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#730
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
1. § 69b StGB 2. Für die Fahrberechtigung in D nicht. übersetzung für normalsterbliche bitte ! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#731
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wieso, Du kennst die Rechtslage doch so gut....
![]() § 69b StGB Folgendes Szenario´: X mit CZ-FE wird erneut der Schein wegen eines § 316 entzogen /nach § 69b StGB, s.o.). Der Schein wird im Urteil einkassiert und nach CZ geschickt. Die Fahrberechtigung in D lebt erst nach einem Antrag nach § 28 Abs. 5 wieder auf, weil zuvor entzogen. Eine Neuerteilung aus CZ kann es nicht bedürfen, da die Entziehung nur in D gilt. Mithin wird CZ keinen neuen Schein erteilen, da der alte bei ihnen ja noch gilt. Also nix mit weiterfahren nach der Sperrfrist. Die Folge ist also mit einem D-Schein identisch. -------------------- |
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#732
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
auf taktik spielen ist nicht, die erklärung muss von dir kommen um das gegenteil meiner behaupttungen zu untermauern, also auf gehts Nennt man sowas nicht gelegentlich Beweislastumkehr??? ![]() vielleicht hast du recht, kann ich nicht mit 100%tiger sicherheit sagen, da ich ausländer bin, und nicht immer mächtig der D sprache bin "beweislastumkehr" was für ein wort. Wieso, Du kennst die Rechtslage doch so gut....
![]() § 69b StGB Folgendes Szenario´: X mit CZ-FE wird erneut der Schein wegen eines § 316 entzogen /nach § 69b StGB, s.o.). Der Schein wird im Urteil einkassiert und nach CZ geschickt. Die Fahrberechtigung in D lebt erst nach einem Antrag nach § 28 Abs. 5 wieder auf, weil zuvor entzogen. Eine Neuerteilung aus CZ kann es nicht bedürfen, da die Entziehung nur in D gilt. Mithin wird CZ keinen neuen Schein erteilen, da der alte bei ihnen ja noch gilt. Also nix mit weiterfahren nach der Sperrfrist. Die Folge ist also mit einem D-Schein identisch. -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#733
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
@RAXDiver
Umschreibung und dann ist der D-FS zu 90% sicher, was könnten die 10% Restrisiko bedeuten? |
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Beitrag
#734
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Begründet die NU (noch) neue Eignungszweifel? Das sicher nicht! Da aber meine CZ-Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, habe ich in Deutschland praktisch keine Fahrerlaubnis mehr. Deswegen wird mir in Deutschland nur ein Neuerteilungsverfahren als Option offen gelassen. Dabei dürften dann selbstverständlich wieder die alten Eignungszweifel herangezogen werden, wie bei allen Betroffenen ohne Führerschein.Was soll Dich davon abhalten einen Antrag auf Anerkennung der CZ EU-FE zu stellen? Das wäre praktisch ein Wiederaufnahmeverfahren eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes. Das sieht unser Rechtssystem nicht vor.Nur ein neuer Führerschein begründet einen neuen Fall. Das es da rechtliche Ungereimtheiten gibt, ist mir auch klar. Allerdings muss ich mir jetzt die sinnvollste Strategie überlegen. Sicher könnte ich einen Antrag auf Umschreibung stellen. Allerdings weiß ich schon vorher was dabei raus kommt. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen wollen, wäre zumindest für die Beratungen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Allerdings sollte ich erst danach einen Umschreibungsantrag stellen. Andererseits läuft bei mir noch das Umschreibungsverfahren in Luxemburg auf Grundlage der deutschen entzogenen Fahrerlaubnis. Sollte das abgeschlossen werden, das heißt, dass ich den L-Führerschein bekomme, wäre ich dann unangreifbar. Ich werde mich auch am Montag beim Magistrat von Karlovy Vary erkundigen, ob die eine Lösung für mich haben. Vielleicht geben die mir eine Bescheinigung, dass mein derzeitiger Führerschein nach wie vor in ganz Europa gültig ist. Das würde zumindest eindeutig einer deutschen Nutzungsuntersagung widersprechen. Es ist aber nicht sicher, ob das meine Situation verbessern würde. -------------------- (\_/)
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#735
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Also kann man im Moment niemanden raten einen EU Führerschein zu erwerben-wat meinst du dazu Thommy
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#736
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Also kann man im Moment niemanden raten einen EU Führerschein zu erwerben Jedenfalls jetzt mehr als vor 3 Monaten. Auch wenn ich Gegner der EU-FE bin... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#737
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
nee dann rate ich vorerst davon ab den EU führerschein zu machen sollen lieber noch ein wenig warten
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#738
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Als demnach was der Tommy da sagt, hat dem D.Halbritter dann dieses verfahren bis vor den Euhg, mit dem ergebnis des Beschluss ja auch nichts gebracht.
Weil er hat ja auch eine Rechtskräftige NU bekommen oder bin ich da falsch infomiert ? ![]() |
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#739
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Also das kann ich nicht glauben. Dann wären alle die bis jetzt eine NU bekommen haben, bestraft! Genau so ist es, wobei eine Nutzungsuntersagung keine Strafe ist, genauso wie Sicherungsverwahrung oder Abschiebehaft keine Strafe ist.Der Halbritter hatte doch auch schon eine NU! Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben. Meine Nutzungsuntersagung wurde dagegen rechtskräftig. Das ist die gleiche Situation wie bei den Leuten, die vor dem Kapper-Urteil rechtskräftig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden, obwohl sie einen gültigen EU-Führerschein hatten.
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#740
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
wat weiß ich
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#741
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 ![]() |
ich habe meinen fs letztes jahr in schlesien gemacht. wir waren 10 leute, alles keine anfänger, und ausser mir hats nur noch einer geschafft(beim ersten mal). der fahrlehrer meinte das wäre der durchschnitt. In Stettin war ich an meinem Prüfungstag der einzige Ausländer, der zur Prüfung angetreten ist, alle anderen waren polnische Jugend und von denen ist ca. jeder 3. schon auf dem Übungsplatz durchgerasselt. Mit links macht man die Prüfung auf dem Hof auf keinen Fall, aber die von dir beobachtete Durchfallerquote find ich sehr hoch.Zitat was du über die theorie erzählst kann ich nun wieder garnicht sagen. du hast deine ca 30 prüfungsblätter, die brauchst du nur auswendig zu lernen und gut ist, das schafft jeder trottel (auch wenn die manchmal sehr lustige regeln haben, die nicht ganz logisch sind ;-) ACK. Zum Beispiel: beim Überholen im Nebel soll man hupen.Die Geschichte von dem deutschen 2-Promille-Prüfling, die ich weiter oben schonmal erwähnt habe, hat mir meine Dolmetscherin erzählt. |
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#742
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Also das kann ich nicht glauben. Dann wären alle die bis jetzt eine NU bekommen haben, bestraft! Genau so ist es, wobei eine Nutzungsuntersagung keine Strafe ist, genauso wie Sicherungsverwahrung oder Abschiebehaft keine Strafe ist.Der Halbritter hatte doch auch schon eine NU! Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben. Meine Nutzungsuntersagung wurde dagegen rechtskräftig. Das ist die gleiche Situation wie bei den Leuten, die vor dem Kapper-Urteil rechtskräftig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden, obwohl sie einen gültigen EU-Führerschein hatten.Also würde das ja bedeuten jeder der eine Nu bekommen hat oder noch bekommen wird kann diese nur vom Eugh aufheben lassen ? ![]() |
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#743
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
quatsch seit dem Kapper Urteil hat sich auch viel verändert, ich möchte ja niemanden zu nahe tretten aber ich hab das gefühl hier wird noch sehr viel durcheinander geschmissen und spekuliert.
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#744
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Was soll Dich davon abhalten einen Antrag auf Anerkennung der CZ EU-FE zu stellen? Das wäre praktisch ein Wiederaufnahmeverfahren eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes. Das sieht unser Rechtssystem nicht vor.Verstehe ich immer noch nicht ![]() ![]() |
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#745
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben Nein, wurde und wird sie nicht. Der EuGH entscheidet aufgrund einer Vorlagefrage. Dieser Beschluss ist die Antwort auf dieselbe. Das heisst also, dass die NU in der Folge vom VG München aufgehoben wird. Der EuGH kann das in diesem Fall nicht. -------------------- |
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#746
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Also heißt es im Grunde genommen warte bis das VG München die NU aufhebt erst darauf könnte man sich dann berufen-oder sehe ich das falsch.
Deshalb hat der eine auch heute nochmal schnell zur Sicherheit eine NU bekommen -------------------- |
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#747
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 137 Beigetreten: 27.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15630 ![]() |
Zitat Aber seine Nutzungsuntersagung wurde vom EuGH aufgehoben Nein, wurde und wird sie nicht. Der EuGH entscheidet aufgrund einer Vorlagefrage. Dieser Beschluss ist die Antwort auf dieselbe. Das heisst also, dass die NU in der Folge vom VG München aufgehoben wird. Der EuGH kann das in diesem Fall nicht. Jo das denk ich nämlich auch. ![]() |
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#748
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
ich möchte ja niemanden zu nahe tretten aber ich hab das gefühl hier wird noch sehr viel durcheinander geschmissen und spekuliert. ![]() Ach.... Wisst ihr was? Leute wie @ RAXDiver, Mr T., Andreas, Lexus und wie sie alle heissen, die, obwohl sie vielleicht Gegner der EU-FE sind, sich aber trotzdem bemühen, in den Dschungel der Verwirrnisse eine rechtlich korrekte Linie reinzubringen, und dabei auch noch fair bleiben, die sich aller Anfeindungen zum Trotz immer noch hier fachlich einbringen, die werden von Teilen der Pro-EU-FE-Fraktion so oft mit Dreck beschmissen dass nicht nur ich mich frage, warum die sich das noch antun. Sorry für ![]() ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#749
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
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#750
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
schaut mal ich habe hier die generelle Frage mal einer Rechtsanwältin gefragt
*** Antwort der Rechtsanwältin gelöscht *** Ich bitte dringend, persönlichen Schriftverkehr nicht im Forum zu veröffentlichen, soweit keine ausdrückliche Erlaubnis dafür vorliegt! Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 03.06.2006, 07:13 -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 15:25 |