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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 17:01
Beitrag #751


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Exakt. Entweder heben die FEBen die Verfügung von sich aus auf, dann erledigt sich das Rechtsmittelverfahren dadurch oder aber, man wartet das Urteil / den Beschluss ab. Macht die Sache natürlich teurer.

@Asrael

Hättest Du die Frage mal direkt an mich gestellt...... wink.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 17:05
Beitrag #752


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Ich habe neue Infos aus Tschechien. Ab 1.Juli.2006 wird im ganzen Land auf die Einhaltung der 185 Tage genau geachtet. Das heißt, bei einer Neuerteilung, Umschreibung oder Erweiterung wird der Führerschein erst nach 3 Monaten ausgehändigt, nur wenn man vorhat mindestens weitere 3 Monate seinen Zweitwohnsitz mit Lebensmittelpunkt in Tschechien zu haben. Die Erweiterung auf BE kostet mit theoretischer & praktischer Prüfung zum Beispiel 400,- Euro.

Bei einem Ersatzdokument brauchen die 185 Tage nicht eingehalten werden Lediglich ein angemeldeter Wohnsitz ist in Tschechien notwendig.

Ich habe die Information von einem Fahrlehrer in Tschechien.

Gruß Thommy wavey.gif


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 17:09
Beitrag #753


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Thommy warum hast du überhaupt eine NU bekommen hast irgentwelche Fristen nicht eingehalten oder normale Kontrolle


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 17:10
Beitrag #754


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Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 18:58) *
Die MPU ist grundsätzlich eine Auflage für die Erteilung eines deutschen Führerscheins. Den Erwerb eines Führerscheins außerhalb der BRD betrifft dies in keinem Fall, wenn dort nicht Vorschriften vorliegen, die ebenfalls eine MPU fordern.

Und warum wollen sie von den CZ-Leuten bis vor kurzem auch eine MPU? Das Wort grundsätzlich hat hier eine entscheidende Bedeutung. Also betrifft es auch ausländliche FE.

Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 18:58) *
Die von Ihnen angesprochene Materie ist unheimlich vielschichtig, so dass ich für die Höhe Ihres Einsatzes nur die Grundlagen weitergeben kann.

Richtig erkannt, warum diskutieren wir sonst hier?

Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 18:58) *
Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.


whistling.gif


mfg
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PS: Ich lese auch dort im Teil Verkehrsrecht manchmal mit und bin teilweise mit den Antworten nicht so recht zufrieden. Da kommt hier im Forum teilweise mehr raus. Ich verkenne aber nicht die Probleme die eine Beantwortung der Fragen auf diese Art bietet. (Online-RA)


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 17:17
Beitrag #755


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irgentwie mußte ich hier ja mal eine Meinung erfahren über online Rechtsberatung nun weiß ich zumindest mehr wavey.gif
Ist mein Gedanke überhaupt richtig das es überwiegend NU`s für Tschechische Führerscheine gibt-oder täusch ich mich da


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 17:24
Beitrag #756


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Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 18:09) *
... oder normale Kontrolle?
Normale Kontrolle!

Selbstverständlich habe ich keine aktuellen Auffälligkeiten, wie Punkte, Alkohol oder Drogen. Auch ich bin in der Lage aus Fehlern zu lernen. unsure.gif


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 17:25
Beitrag #757


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Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 19:17) *
irgentwie mußte ich hier ja mal eine Meinung erfahren über online Rechtsberatung nun weiß ich zumindest mehr wavey.gif

Mit Respekt vor der Arbeit der Anwälte dort. Die Zeit reicht oft nicht aus um alle erforderlichen Antworten zu geben oder die Leute sind zu knausrig. Hier im Portal hast du das ganze Spektrum von Meinungen. Sie sind m.E. in der Regel umso qualifizierter je höher die Postingzahl ist. Es gibt da schooon Ausnahmen. Aber ich muß sagen das die Rechtsanwälte hier verdammte Besserwisser sind. (Im positiven Sinne gemeint-ich lese hier schon ein Weilchen mit) wavey.gif

mfg
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PS: Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die mir nicht bekannt sind, eine andere Beurteilung möglich ist. wink.gif


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 17:30
Beitrag #758


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Ich denke mal jeder der den EU führerschein gemacht hat sollte in der Lage sein aus seinem Fehler zu lernen-Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel-
Ein Kumpel von mir hat in Stettin den Eu führerschein gemacht und da war einer in der Gruppe der pro Tag 2Flaschen Wodka weg gemacht hat-Zum Glück durfte der nicht weiter machen hier hat sich der Fahrlehrer sehr gut durch gesetzt

Sowas geht einfach nicht
Im Grunde genommen hat mein Kumpel Glück gehabt der Führerscheinakte geht erst am 4.7. nach Warschau zum Drucken


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 17:32
Beitrag #759


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Sag mal Asrael, musstest Du für diese Rechtsauskunft Kohle löhnen? blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 17:35
Beitrag #760


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Umsonst arbeiten wir bei FEA nicht. rolleyes.gif Nur fast... crybaby.gif


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 17:35
Beitrag #761


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 19:32) *
Sag mal Asrael, musstest Du für diese Rechtsauskunft Kohle löhnen? blink.gif

Dat ist es ja was eigentlich ärgerlich ist ja 15Euronen,aber nicht ich ich habe den Text einfach kopiert whistling.gif


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 17:35
Beitrag #762


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 19:32) *
Sag mal Asrael, musstest Du für diese Rechtsauskunft Kohle löhnen? blink.gif

Anwälte arbeiten üblicherweise nicht kostenlos. Auch wenn viele das hier glauben... wavey.gif

mfg
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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 17:36
Beitrag #763





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Mal angenommen ich komme jetzt in eine Kontrolle und die FEB erfahren von meinem CZ-FS. Sie sprechen eine NU aus die sie wieder zürück ziehen weil ich widerspreche.

Würde das meine Tilgungsfrist verlängern?
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sifis
Beitrag 02.06.2006, 17:40
Beitrag #764


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Zitat (GSX-R @ 02.06.2006, 18:51) *
Zitat (K@i @ 02.06.2006, 16:40) *

ich möchte ja niemanden zu nahe tretten aber ich hab das gefühl hier wird noch sehr viel durcheinander geschmissen und spekuliert.

whistling.gif

Ach....

Wisst ihr was?
Leute wie @ RAXDiver, Mr T ., Andreas, Lexus und wie sie alle heissen, die, obwohl sie vielleicht Gegner der EU-FE sind, sich aber trotzdem bemühen, in den Dschungel der Verwirrnisse eine rechtlich korrekte Linie reinzubringen, und dabei auch noch fair bleiben, die sich aller Anfeindungen zum Trotz immer noch hier fachlich einbringen, die werden von Teilen der Pro-EU-FE-Fraktion so oft mit Dreck beschmissen dass nicht nur ich mich frage, warum die sich das noch antun.

Sorry für offtopic.gif , aber das musste jetzt mal raus. mad.gif


@ gsx-r

das ist das erste mal das ein foren (hauptmitglied) tief in meine seele spricht

dein "sorry" ist unbegründet weil es keine ursache gibt!

ich möchte MICH an den oben genannten entschuldigen falls es ein grund gegeben hat! ENTSCHULDIGUNG!!!


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 17:40
Beitrag #765


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Ich habe einen Anwalt an der Hand für den würde ich dann an seinen Auto schrauben und Homepagepflege betreiben was auch seinerseits okay währ aber der hat in der Materie leider überhaupt keine Ahnung Auf meine Frage ob EU Führerschein gültigkeit hat kam nur ne Antwort"Wenn du in Polen fahren willst schon"Das wollte ich nicht wissen think.gif


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K@i
Beitrag 02.06.2006, 17:47
Beitrag #766


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Zitat (emile @ 02.06.2006, 19:36) *
Mal angenommen ich komme jetzt in eine Kontrolle und die FEB erfahren von meinem CZ-FS. Sie sprechen eine NU aus die sie wieder zürück ziehen weil ich widerspreche.

Würde das meine Tilgungsfrist verlängern?



Ich dachte mit dem Beschluss wär nun geklärt das es keine NU´s mehr ohne neue Gründe geben darf ?
Was ist den nun ? no.gif
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 17:51
Beitrag #767


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Gibt das wirklich nur probleme mit CZ Führerscheinen nicht mit Polnischen denn da gibt das ja eine MPU bis jetzt konnte ich nicht lesen Polnischer Führerschein mit NU belastet????????????


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 17:59
Beitrag #768


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Zitat (emile @ 02.06.2006, 18:36) *
Mal angenommen ich komme jetzt in eine Kontrolle und die FEB erfahren von meinem CZ-FS. Sie sprechen eine NU aus die sie wieder zurück ziehen weil ich widerspreche.

Würde das meine Tilgungsfrist verlängern?
Selbstverständlich dürfen die deutschen Behörden nach wie vor Nutzungsuntersagungen aussprechen. Allerdings werden die nächsten Klagen überwiegend gegen die MPU ausfallen. Allerdings wird es auch wieder vereinzelt Urteile gegen den EU-Führerschein geben, wenn die Richter im Einzelfall der Meinung sind, dass das neue EuGH-Urteil in diesem Fall nicht greift.

Eine Tilgungsfristverlängerung wird es bei einer zurückgenommenen Nutzungsuntersagung nicht geben.


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 18:02
Beitrag #769


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Zitat (Asrael @ 02.06.2006, 19:51) *
Gibt das wirklich nur probleme mit CZ Führerscheinen nicht mit Polnischen denn da gibt das ja eine MPU bis jetzt konnte ich nicht lesen Polnischer Führerschein mit NU belastet????????????

Gilt für alle ausländischen EU-FS, wieso auch nicht. Wo wäre sonst die Logik? Die polnische MPU ist hier sowieso garnix wert, da das MPI nicht akkreditiert ist. Zumindest zur Zeit... wavey.gif

mfg
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 18:08
Beitrag #770


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Aber ein Gericht kann doch dann nicht meine Eignung bezweifeln


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 18:11
Beitrag #771


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Erklär mal wie du das meinst. Das Gericht bezweifelt deine Eignung auch nicht, das erledigt schon die FSST.

mfg
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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 18:11
Beitrag #772





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Zitat (darkstar @ 02.06.2006, 20:02) *
Gilt für alle ausländischen EU-FS, wieso auch nicht. Wo wäre sonst die Logik? Die polnische MPU ist hier sowieso garnix wert, da das MPI nicht akkreditiert ist. Zumindest zur Zeit... wavey.gif



Ich dachte in Polen wird die MPU bei einer staatlichen Stellle gemacht? Dann müßte sich ja der Staat Polen akreditieren lassen smile.gif
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 18:12
Beitrag #773


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Ganz genau das muß jeder Fahrlehrer in Polen und jeder Taxifahrer dort machen


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sifis
Beitrag 02.06.2006, 18:15
Beitrag #774


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 17:04) *
Zitat
die drei hauptgründe warum man kein eu-fs umschreiben sollte:
a) kein entzug durch D
b) bei erneutem auffällig werden ist die feb des austellerstaates zuständig (bei mitwirkung)
gamma) die 3.rili, die dann die zwei entscheidungen des eugh bekräftigen wird


Kann es sein, dass Du nicht wirklich weisst, wovon Du sprichst? think.gif


wo liege ich falsch?-----bin kein ra aber eine antwort ist es mir wert
(zum zweiten mal)


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 18:18
Beitrag #775


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Zitat (emile @ 02.06.2006, 20:11) *
Ich dachte in Polen wird die MPU bei einer staatlichen Stellle gemacht? Dann müßte sich ja der Staat Polen akreditieren lassen smile.gif

Fakt ist jedes Institut in Dtl. das MPUen durchführt muss sich akkreditieren lassen. Oder wollt ihr zu mir ins darkstar-MPI kommen und dort die MPU machen. rofl1.gif

Es gibt aber bis jetzt noch keine im Ausland akkreditierte Institute, die für Dtl. die MPU abnehmen dürfen. Das müßte ja dann noch deutschen Richjtlinien ablaufen. Das wird m.E. kein polnisches Institut mitmachen. Aber warum sollte der TÜV dort eine Aussenstelle einrichten ranting.gif

Ein richtiger Profi erklärt das noch besser als ich... bin nämlich keiner... wavey.gif

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sifis: Antwort


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 18:22
Beitrag #776


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Zitat (darkstar @ 02.06.2006, 19:02) *
Die polnische MPU ist hier sowieso gar nix wert, da das MPI nicht akkreditiert ist.
Das ist seit dem neuen EuGH-Urteil Geschichte! Die ausländischen Eignungsprüfungen müssen jetzt anerkannt werden, wenn ein EU-Führerschein gleich mit geliefert wird. yes.gif

Allerdings würde das selbst in meinem Fall nichts bringen, weil meine Aberkennung rechtskräftig geworden ist. crybaby.gif Nur ein neues Dokument schafft bei mir neue Fakten.


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 18:24
Beitrag #777


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Zitat (darkstar @ 02.06.2006, 19:02) *
Die polnische MPU ist hier sowieso gar nix wert, da das MPI nicht akkreditiert ist.

Ich wollte damit nur ausdrücken, das eine polnische MPU keine deutsche MPU ersetzt, da sie totsicher nicht nach deutschen Richtlinien abläuft...

mfg
darkstar


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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 18:27
Beitrag #778





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Das Thema lautet: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis

Da ja die FEB keine Weisung von oben bekommen haben die EU-FS (MPU-Fälle) anzuerkennen, wird ja die Verwaltungsmühle in Gang gesetzt.

Dadurch muss der EuGH tätig werden und hat jetzt schon zum zweiten Mal gegen DE entschieden. Ich weiss ja nicht wieviel Fälle dort noch ansässig sind betr. EU-FE. Aber ich gehe mal davon aus das das nicht viele sind. Sollte in nächster Zeit noch ein Beschluss/Urteil gegen DE ausgesprochen werden, könnte man irgend jemand haftbar machen bzw an die Füße kriegen damit der Unsinn aufhört?

Ist doch Verschwendung von Steuergeldern außerdem haben die doch was besseres zu tun beim EuGH als immer wieder die selbe S....... zu bearbeiten.
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schmidt3121
Beitrag 02.06.2006, 18:29
Beitrag #779


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@Thommy Bumm
Du hast doch Widerspruch gegen deine NU eingereicht. Wie ist deine NU dann rechtskräftig geworden?

L. G. schmidt3121
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sifis
Beitrag 02.06.2006, 18:30
Beitrag #780


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@ darkstar

kannst du mir die finanziellen hintergründe nennen die eine "akredetierung" ausmachen?

die finanzziellen hintergründe kannst du mir nicht nennen, ausser du bist insider!


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corneliusrufus
Beitrag 02.06.2006, 18:31
Beitrag #781


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Da ich nach meiner ansicht gefragt worden bin, antworte ich natürlich.

Vorweg: Weiter oben hatte cih meine Meinung schon mal dargestellt, an ihr hat sich ncihts geändert.

Noch eines vorweg: ich kann keinen hier Rat geben, sondern lediglich eine Überlegung äußern. Entscheiden muss jeder selbst, das werde cih niemanden abnehmen.

Zusammenfassend gibt es bisher drei hauptmeinungen, nämlich erstens nicht Umschreiben, weil damit eine EU-FE aufgedeckt würde und die EU-FE derzeit ohne Einschränkungen anzuerkennen sit, zweitens jetzt Umschreiben und/oder ggfs. Antrag auf Rücknahme einer NU sowie drittens prinzipiell zweitens zu wollen, jedoch erstmal die praxis abzuwarten.

Jede Ansicht hat etwas für sich. ich vertrete die zweite. Nämlcih nun so schnell wie möglich bei vorhandener NU a) einen Antrag auf Aufhebung dieser zu stellen und unabhängig davon zusätzlcih b) einen Antrag auf Umschreibung in eine deutsche FE zu stellen.

Ich begründe das damit, dass Behörden nicht Unmengen von Zeit haben dürfen, sondern innerhalb angemessener bearbeitungsfrsiten agieren müssen. Bis jetzt gibt es noch keine wesentlcihen juristischen Stimmen, die auf Widerstand gegen eine Umschreibung bzw. Aufhebung einer NU schließen lassen. Es gibt derzeit nur Stimmen, die unbefriedigendes an der nun bestehenden Rechtslage kritisieren. Das ist jedoch eine andere Baustelle.

Ich begründe das weiterhin damit, dass die kommende dritte EU-FS-RiLi den deutschen behörden neuen Handhabe gibt, bzw. meinetwegen auch die alte handhabe wieder aufleben klässt. Das Problem der Altfälle wäre rein nach dem beabsichtigten Text der dritten RiLi ungelöst, d.h. rein nach dem text entsprechen viele genau dem Wortlaut der RiLI "Deutschland braucht nicht anzuerkennen". Damit wäre jedenfalls wieder ein langer juristischer Weg aufgetan.

Bisher habe ich auch keinen Vertrauensschutz sehen können für diejenigen, die im Ausland bei unvollständigen Angaben bzw. unter Nichteinhaltung der 185-Tage-Regelung aus deutscher behördensicht. Nunmehr hat der EUGH entschieden, dass quasi bis zum konkreten nachweis des gegenteils und unter Beurteilungsmaßstab des den EU-FS ausstellenden Staates ein Vertrauenesschutz besteht. Dieser geht soweit, dass jeder Inhaber einer EU-FE als geeignet anzusehen ist mit Beweispflciht D und noch offener Entzugspflciht durch den ausstellenden Staat. Die Konstellation der Beweiserbringung hat sich völlig zu Gunsten der Betroffenen verschoben.

Sobald in einen D-FS bzw. eine D-FE umgeschrieben wurde, hat eine deutsche FEB die geeignetheit anerkannt. ich berufe mcih da auf den Sinn des STVG, der FeV.in verbindung mit dem vertrauensschutz. Grundsätzlcih darf eine deutsche FEB nur eine FE erteilen, wenn jemand geeignet sit. Bei zweifeln können Maßnahmen vorgelagert werden, soweit diese rechtlcih zulässig sind.

Allein nach innerdeutschen rechtsnormen wäre also nach wie vor MPU bzw. ein ÄG angeordnet. Nun ist diese Möglcihkeit gerade verwehrt, da deutsches recht auch das europäische recht der EU berücksichtigen muss. Es kommt zu einer Rechtskollision die nach höherrangigem recht aufgelöst werden muss. Momentan siegt da das europäische Recht..

Das bedeutet, die gegen europäisches recht verstoßende Eignungsüberprüfung darf cniht mehr verlangt werden. Nun kann die FEB mit anderen Mitteln versuchen, die Instrumentarien für eine Geeignetheit abzufragen. Nur in der FeV sowie im STVG findet sie keine weiteren zulässigen mehr. Infolgedessen darf sie zwar Zeifel haben, diese auch äußern, jedoch niciht mehr über Maßnahmen vorhalten.

Daher wird sie erteilen müssen, umschreiben müssen, eine NU aufheben müssen.

Kommt es nun zur dritten FS-RiLi, so steht dann zwar darin, dass sie europäische FE nciht mehr bei Vorgeschichte anerkennen muss, nur die betreffenden FE sind nun deutsche geworden.

nach den grundsätzen der FeV ist mit dem zeitpunkt der FE-Ausstellung die Geeignetheit gegeben, d..h. alle alten Fakten haben als verwertet und bewertet zu gelten. Infolgedessen wird sich eine FeV schwer tun, dann diese mit begründung alte Fakten wie dauernder nachwirkung etc. wieder kassieren zu wollen. Dann hätte sie eben - nach den Grundsätzen des STVG und der FeV - nciht erteilen dürfen. Das hat sie jedoch getan.

Damit kommen nur neue Fakten zur Anwendung.

Ich sehe daher nur zwei Gefahren, nämlich wieder aufzufallen oder schlimmstenfalls die Anwendung des europäischen rechts, dass bei eienr Wieder(neu)erteilung die FE-Inhaber weiter überwcht werden können. Dafür gibt es jedoch derzeit keine innerdeutsche rechtliche Handhabe, STVG und FeV schweigen sich dazu aus.

Selbst wenn sie denn käme, würde sie keine besonders große Hürde darstellen für diejenigen, die (einigermaßen) ihre probleme gelöst werden. Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch wird nciht zu finden sein. Da Screenings verhältnismäßiger sind als ein ÄG oder gar eine MPU, können letztere auch nciht drohen. Und: Im Rahmen der deutschen verhältnismäßigkeit können die Screenings auch nciht unbegrenzt ausgedehnt werden. Ich hielte daher je nach Vorgeschichte längstens Messungen für zulässig, wie sie in der Anlage 4 der FeV geäußert werden.

Wegen dieser Sicht würde ich heute miz einer EU-FE entsprechend handeln.

Ich will offens ein und auch ncoh die zweitbeste Lösung benennen. Das ist diejenige, die bsp. /8Doc vertritt. Nämlcih abwarten, ob es erste praxiserfolge gibt. Also zurückgenommene/aufgehobene NU und/oder umgeschriebene FE. Meine Bedenken gegen das Abwarten hatte cih weiter oben bereits mitgeteilt.

Für völlig ungeschickt halte ich das Zuwarten mit einer EU-FE und bestehender behördlciher Kenntnis dieser.

Für ziemlcih ungeschickt halte ich es ferner, wenn jemand nur auf eine EU-FE vertraut ("Tarnmodus"). Mit der dritten FS-RiLI und fortschreitender Zeit wird D nach heutigen Erwartungen wohl Regelanfragen ins Ausland schicken und dort verscuhen, Unstimmigkeiten festzustellen und die Ausstellerstaaten dann zur Rücknahme der EU-FE zu bewegen. Zumindest wäre das, nach bisherigen Erfahrungen, gut möglcih. Gegenposition wäre, man geht aus pragmatischen gründen vom vertrauensschutz aus und hofft auf eie weitere Auffälligkeit. Auch dieses Szenario halte ich für möglcih.

Nochmals, ich bin kein Jurist, sondern Wirtschaftsingenieur. Wenn ich wirtschaftlcih die Schritte zum Erhalt einer FE als versicherung betarchte und die Kosten dafür als Versicherungsprämie, dann komme ich eben zu meiner Ansicht. Für relativ wenig Geld wird eine deutsche FE geschaffen, die schwieriger wegzunehmen sein wird, als bei den anderen Fällen. Jeder darf die Risiken natürlcih anders bewerten, kommt demzufolge auch zu anderen Ergebnissen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 18:38
Beitrag #782





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@cornelius:

Ich nehme Möglichkeit B: Abwarten und jeden Tag VP anklicken smile.gif
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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 18:38
Beitrag #783


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Zitat (emile @ 02.06.2006, 19:27) *
Ist doch Verschwendung von Steuergeldern...
Es ist aber genau das was die Mehrheit der Bevölkerung will (MPU, Nichtanerkennung EU-FE usw.), sonst würden sie nicht Tiefensee & Konsorten wählen. Es ist nun mal immer das Gleiche. Wer austeilt muss auch einstecken können. Das war im 2. Weltkrieg so & ist auch heute immer noch so.


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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 18:43
Beitrag #784


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Zitat (sifis @ 02.06.2006, 20:30) *
kannst du mir die finanziellen hintergründe nennen die eine "akredetierung" ausmachen?
die finanzziellen hintergründe kannst du mir nicht nennen, ausser du bist insider!


Aus der Jurathek...
Zitat
Jeder Kraftfahrer, der sich dieser Untersuchung unterziehen muss, kann sich - unabhängig von seinem Wohnort - für jede dieser Stellen entscheiden. Entscheidend ist die staatliche Akkreditierung als Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF). Prinzipiell sind alle Begutachtungsstellen in der Ausübung Ihrer Tätigkeit an die sogenannten "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" der BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) gebunden.

Und ich zweifle das ein polnisches Institut nach deutschen Richtlinien arbeitet. Und warum sollt der TÜV dort eine Aussenstelle eröffnen... think.gif
Über die Kosten wirst du öffentlich nix finden IMHO.

mfg
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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 18:55
Beitrag #785


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Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 19:22) *
Allerdings würde das selbst in meinem Fall nichts bringen, weil meine Aberkennung rechtskräftig geworden ist. crybaby.gif Nur ein neues Dokument schafft bei mir neue Fakten.

Hm . . think.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 19:03
Beitrag #786





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Warum wurde eigentlich auf den Seiten des BMVBS noch nichts unter Punkt IV geändert:

Guckst du hier

Da steht immer noch:

Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.
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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 19:16
Beitrag #787


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Zitat (emile @ 02.06.2006, 20:03) *
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.


Ist doch zeitlos formuliert ..

@Thommy Bumm - das ist doch genau Dein Text. Oder haben sich Deine alten Gründe dank Halbritter nicht gerade in Luft aufgelöst ..
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sifis
Beitrag 02.06.2006, 19:29
Beitrag #788


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Zitat (darkstar @ 02.06.2006, 20:43) *
Zitat (sifis @ 02.06.2006, 20:30) *

kannst du mir die finanziellen hintergründe nennen die eine "akredetierung" ausmachen?
die finanzziellen hintergründe kannst du mir nicht nennen, ausser du bist insider!


Aus der Jurathek...
Zitat
Jeder Kraftfahrer, der sich dieser Untersuchung unterziehen muss, kann sich - unabhängig von seinem Wohnort - für jede dieser Stellen entscheiden. Entscheidend ist die staatliche Akkreditierung als Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF). Prinzipiell sind alle Begutachtungsstellen in der Ausübung Ihrer Tätigkeit an die sogenannten "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" der BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) gebunden.

Und ich zweifle das ein polnisches Institut nach deutschen Richtlinien arbeitet. Und warum sollt der TÜV dort eine Aussenstelle eröffnen... think.gif
Über die Kosten wirst du öffentlich nix finden IMHO.

mfg
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hey,darkstar
WILLST DU MICH **********?

ich habe nach den finanziellen voraussetzungen einer akredetierung gesprochen!
SORRY,du bist OT falls du meinst mir geantwortet zu haben, MERCI auf jeden fall für "deine" Meinung

Anm. Mod: Bitte halte Dich an die Nettiquette.


Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 02.06.2006, 19:44


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 19:33
Beitrag #789





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Lassen wir das doch mal auf uns wirken:


Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen

Ich mache doch nicht wieder Gebrauch von einer ausländischen FE. Schließlich ist das meine erste ausländische FE. Dewegen ist es eher irritierend wenn es da heißt:

, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung ( der ausländischen FE?) geführt haben, nicht mehr bestehen.

Liege ich falsch oder bin ich ein Kleingeist? Geht doch um Verwaltungsrecht, da ist man doch so akriebisch think.gif

Es müsste doch heißen:


Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung der FE der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen , wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung der deutschen FE geführt haben, nicht mehr bestehen.
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RA XDiver
Beitrag 02.06.2006, 19:39
Beitrag #790


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@sifis

Die Antwort, warum Deine These falsch ist, habe ich oben eingestellt. wink.gif


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Perplex
Beitrag 02.06.2006, 19:54
Beitrag #791


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Zitat (schmidt3121 @ 02.06.2006, 19:29) *
@Thommy Bumm
Du hast doch Widerspruch gegen Deine NU eingereicht. Wie ist Deine NU dann rechtskräftig geworden?
Der Widerspruch wurde abgelehnt. Außerdem fehlte mir das Geld für die Klage. Ich sah auch damals keinen Sinn darin, weil die Nutzungsuntersagungen meistens bestätigt wurden. Da ich aber noch Schulden bei der Behörde habe, wäre das Geld bei einem Sieg gepfändet worden. Die Gerichts- & Anwaltkosten wären in jedem Fall weg gewesen.

Außerdem hoffte ich, dass es in Luxemburg schneller geht. Da läuft der Antrag aber noch.


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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 19:58
Beitrag #792


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http://www.welt.de/data/2006/03/21/862985.html



Auf den ersten Blick scheint nun eine Lösung in Sicht: Auf Drängen des Ministers wollen die EU-Verkehrsminister Ende März eine weitgehende Harmonisierung des Führerscheinwesens auf den Weg bringen. Tiefensee sieht damit das Aus für den Führerscheintourismus gekommen: "Das Problem kann nur gelöst werden, wenn in ganz Europa für Führerscheine endlich einheitliche Regeln für Ausstellung und Entzug gelten


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der Sachse
Beitrag 02.06.2006, 20:01
Beitrag #793


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@ cornelius
das war ein beitrag hinter dem ich voll und ganz stehe (im gegensatz zu den meisten deiner anderen beiträge), naja, muß ja auch mal gesagt werden ;-)
@ emile ich finde das sind wortspielchen die keinem von uns so richtig weiter helfen. ich glaube nicht das du damit auf einer fsst punktest.


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 20:09
Beitrag #794


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Der Witz bei mir ist ich habe aus alter Jugend noch meine Mofa Prüfbescheinigung die muß ich nie abgeben und ich habe vor kurzen den Staplerschein gemacht nicht dran zu denken was passiert wenn ich da betrunken oder sonstiges währ da darf ich im Hafen 30 Tonnen heben????????
Habe ich gemacht bei der Dekra ist doch echt schon komisch


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Gast_emile_*
Beitrag 02.06.2006, 20:15
Beitrag #795





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@Asrael

hatten wir hier schon mal im Teil 13
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Asrael
Beitrag 02.06.2006, 20:16
Beitrag #796


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Achso ja da war ich noch nicht aktiv dabei


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mirko1
Beitrag 02.06.2006, 20:18
Beitrag #797


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@Cornelius
mit einem obigen Beitag hast du es auf den Punkt gebracht, wir müssen nun unsere Chance nutzen einen DE-FS zu bekommen, bevor das Theater mit der 3 Richtline wieder von vorne losgeht.

Daher Teile ich deinen Standpunkt umschreiben.

Ich werde warten bis die ersten es versuchen, sobald es Erfolge gibt nutze ich die Chance.

Irgendwo weiter vorne hat jemand geschrieben für die Umschreibung wird ein Sehtest verlangt?

Sehtest hmmm dachte Umschreibungen sind an keine Voraussetzungen geknüpft?
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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 20:22
Beitrag #798


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Zitat (mirko1 @ 02.06.2006, 21:18) *
Sehtest hmmm dachte Umschreibungen sind an keine Voraussetzungen geknüpft?

Aber wegen sowas wieder vor den EuGH ziehen? rofl1.gif wavey.gif
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mirko1
Beitrag 02.06.2006, 20:25
Beitrag #799


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Nein das muss bestimmt nicht sein,doch wundern tut es mich schon ein Sehtest ist doch für eine Umschreibung nicht erforderlich.
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Medusa
Beitrag 02.06.2006, 20:28
Beitrag #800


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Keine Ahnung, ob da was dran ist, und wenn ja, was das soll .. . Mit so einem kleinen Verstoß gegen die EU FE Rili durch D. könnte ich aber leben wink.gif .
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