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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
mirko1
Beitrag 03.06.2006, 13:11
Beitrag #851


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Die NU hat sich bestimmt mit dem EUGH Beschluss überschnitten.

VG Augsburg (Bayern) hat auf den Beschluss entsprechend reagiert.
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 13:41
Beitrag #852


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Die Praxis wird sein, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden, bis auf wenige Ausnahmen vielleicht, grundsätzlich eine Umschreibung ablehnen werden. Damit werden sie die Zeit überbrücken, bis die 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft tritt. Wer also so dumm ist, & seinen derzeit unentdeckten Führerschein bekannt gibt, wird spätestens zur 3. Führerscheinrichtlinie seine persönliche Nutzungsuntersagung erhalten.

Wer nach Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie mit ausländischem EU-Führerschein zuerst erwischt wird & sich dann auf das EuGH-Urteil beruft, hätte zumindest die Chance straffrei wegzukommen.

Nur ein Neuantrag wird gestattet werden, wobei selbstverständlich wieder die alten Eignungszweifel gewertet werden dürften.


Es tut mir Leid, wenn ich Euch damit das Wochenende versaue. crybaby.gif


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Henze
Beitrag 03.06.2006, 13:52
Beitrag #853


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Zitat (didel19 @ 03.06.2006, 12:38) *
Zitat (Thommy Bumm @ 02.06.2006, 23:46) *

Die 185 Tage müssen ja nirgends in jedem Fall eingehalten werden. Sobald Du Dich in ein Land aus familiären Gründen anmeldest, darf Dir eine Fahrerlaubnis sofort erteilt werden, wenn zu erwarten ist, dass Du für mindestens 185 Tage Deinen Lebensmittelpunkt dort haben wirst. Solltest Du dann die 185 Tage nicht einhalten kannst, weil die Beziehung in die Brüche gegangen ist, hast Du den Führerschein trotzdem rechtmäßig erworben.

Woher hast Du das Thommy?
Du kannst währenden 185 Tage mit der Ausbildung anfangen, aber den FS erhältst du erst nach den 185 Tagen zumindest ist das so in Tschechien.


man muss nicht 185 Tage in CZ leben man muss nur
die Absicht dazu haben. cool.gif


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Beitrag 03.06.2006, 14:01
Beitrag #854


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Zitat (Thommy Bumm @ 03.06.2006, 15:41) *
Wer nach Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie mit ausländischem EU-Führerschein zuerst erwischt wird & sich dann auf das EuGH-Urteil beruft, hätte zumindest die Chance straffrei wegzukommen.


Also sollte die neue Richtlinie wesendlich verändert sein, zählt der jetztige Beschluss rein garnichts mehr.
Die Urteile und Beschlüße basieren auf der Richtlinie ! whistling.gif Wenn diese Basis anderst wird müßen auch die Beschlüsse geändert werden .... unsure.gif
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 14:22
Beitrag #855


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Zitat (Freelancer @ 03.06.2006, 05:47) *
Auf welcher Rechtsgrundlage sollen denn jetzt NACH DEM BESCHLUß ausgeteilte NU's basieren?
Nach § 3 Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 46 Abs.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)! huh.gif

Wo steht bitteschön, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden das nicht können? Sie dürfen es nicht tun, aber sie haben weiterhin das Recht dazu es mit Sofortvollzug anzuordnen. Das könnte dann im Einzelfall ein ½ Jahr ohne Fahrerlaubnis bedeuten. Ich erinnere nur an folgendes: Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist noch lange kein nichtiger Verwaltungsakt, auch wenn einem die Rechtswidrigkeit praktisch ins Gesicht springt.


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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 14:44
Beitrag #856


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Zitat (Henze @ 03.06.2006, 14:52) *
Man muss nicht 185 Tage in CZ leben. Man muss nur die Absicht dazu haben. cool.gif
Genau!

Wenn Du Dich zum Beispiel für ein Jahr an einer Schule angemeldet hast, dann hättest Du die 185 Tage schon erfüllt. Auch wenn Du eine Einheimische geheiratet hast & mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebst, hast Du die 185 Tage erfüllt, wenn Du erklärst, an der Situation nichts ändern zu wollen. Auch bei einem Job für ein Jahr, wäre die Auflage von Anfang an erfüllt. Was ist, wenn der Job eine Fahrerlaubnis erfordert? Dann wäre es zumindest unpraktisch erst 6 Monate zu warten.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 03.06.2006, 14:58
Beitrag #857


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Zitat Hettenbach:
Zitat
3 Monate später randaliert A in einer Kneipe. Er wird festgenommen. Die Blutprobe ergibt vorangegangenen Drogen- und massiven Alkoholkonsum.

Die Verwaltungsbehörde eröffnet ein erneutes Überprüfungsverfahren (das darf sie, auch nach EUGH-Rechtsprechung) und entzieht erneut die Fahrerlaubnis wegen Verdachts der Alkoholabhängigkeit.


Mit welcher Berechtigung?? Er war besoffen und hat randaliert. So weit so schlecht, wie ich immer zu sagen pflege. War das aber im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr? Ich denke eher nicht.
Das würde bedeuten, daß jeder der mal besoffen irgendwie auffällt, automatisch den FS verliert. Zumindest, daß er überprüft wird (nach MPU Auflagen selbstverständlich).
Für mich ist absolut unverständlich, daß man schon bei "Verdacht" entziehen kann. Selbst betrunkene Fahrradfahrer müssen nun mit Abgabe des FS rechnen. Das war vor ein paar Jahren noch nicht so.

Zitat
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist noch lange kein nichtiger Verwaltungsakt.


Wie wahr!! Leider!

@ Thommy
Mir tut es auch leid, daß Du nun in den ganzen Lücken noch mehr verschwindest. Wirklich schade. Aber Du wirst das auch hinkriegen, da bin ich sicher.

@Sachse
Ich werde das auch übernächste Woche probieren. Sind wir schon mal zwei "Versuchskaninchen" smile.gif
Was kann mir passieren? Bei mir sind die 15 Jahre sowieso noch in diesem Jahr vorbei und im Moment habe ich auch kein Auto. Also mehr als eine weiter Sperre bis September kann nicht greifen. Ich werde weiter dazu berichten...!!!

Zu dem Post vorhin. Ich habe bewußt die Drogenproblematik außen vor gelassen.
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Henze
Beitrag 03.06.2006, 15:18
Beitrag #858


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Zitat (Thommy Bumm @ 03.06.2006, 17:02) *
Zitat (Henze @ 03.06.2006, 14:52) *
Man muss nicht 185 Tage in CZ leben. Man muss nur die Absicht dazu haben. cool.gif
Genau!

Wenn Du Dich zum Beispiel für ein Jahr an einer Schule angemeldet hast, dann hättest Du die 185 Tage schon erfüllt. Auch wenn Du eine Einheimische geheiratet hast & mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebst, hast Du die 185 Tage erfüllt, wenn Du erklärst, an der Situation nichts ändern zu wollen. Auch bei einem Job für ein Jahr, wäre die Auflage von Anfang an erfüllt. Was ist, wenn der Job eine Fahrerlaubnis erfordert? Dann wäre es zumindest unpraktisch erst 6 Monate zu warten.



Heiraten wäre nicht mal notwendig es genügt allein wenn du
bei Ihr gemeldet bist und die die Absicht hast über längere Zeit mir ihr zusammenzuleben.
( allerdings sollte man das beim Magistrat belegen können )


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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 15:23
Beitrag #859


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Zitat (K@i @ 03.06.2006, 15:01) *
Also sollte die neue Richtlinie wesendlich verändert sein, zählt der jetzige Beschluss rein gar nichts mehr.
Ich persönlich glaube nicht daran. Aber was zählt schon mein Glaube?


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strichachtdoktor
Beitrag 03.06.2006, 16:08
Beitrag #860


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Wie ich schon sagte, leben wir in einem engen Zeitfenster zwischen EuGH-Urteil und EuGH-Beschluss, die die 2. Führerscheinrichtlinie sehr liberal auslegen und der neuen 3. Richtlinie, die dem "Führerscheintourismus" einen Riegel vorschieben will.

Genaugenommen ist doch Folgendes passiert: In der zweiten Führerscheinrichtlinie entscheidet allein der Staat, der den Führerschein erteilt. In der dritten Richtlinie wurde das radikal geändert: Nun entscheidet der aufnehmende Staat allein, ob er den Führerschein - vor dem Hintergrund seiner eigenen Führerscheinakte des Betreffenden - aus dem Nachbarland akzeptiert. Natürlich ist das eher im Sinn der Deutschen ...

Fraglich ist allein, ob der aufnehmende Staat durch das Urteil des EuGH weiterhin an die Sperrfrist gebunden ist oder ob die Verweigerung der Anerkennung bis zum Ende der Tilgungsfrist ausgedehnt werden kann. Wäre das der Fall, wären die jetzt erteilten Führerscheine in Deutschland ab Inkrafttreten der neuen RiLi nichts mehr wert.

Und es tut mir leid, das sagen zu müssen: Aber so sieht es aus. Zumindest wird eine Klärung dieser Frage wohl einige Jahre in Anspruch nehmen - vielleicht kommen eindeutig positive Signale erst wieder kurz vor der vierten Richtlinie ...

Weil das so ist, könnte in einer Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis schon ein gewisser Sinn liegen. Nur: Diese Zeitfenstertheorie wird, wenn sie denn zutrifft, auch den Behörden bekannt sein. Warum sollten sich deutsche Behörden jetzt genötigt sehen, umzuschreiben, wenn in sechs oder sieben Monaten sowieso die neue Führerscheinrichtlinie die vorhandenen Scheine "entwertet" ? Und ich wette, nicht nur uns, sondern auch den Behörden fallen einige Möglichkeiten ein, die Umschreibung zu verzögern und somit letztlich unmöglich zu machen. Das wird letztlich sehr schnell gehen, denn das Gesetz zur Umsetzung der dritten Richtlinie gibt es schon - §28 Absatz 5 FeV insbesondere.


Und genau das hat mich hellhörig werden lassen: In der Presse war zunächst davon die Rede, alles wird in Zukunft ganz schnell gehen, die EU-FS-Inhaber werden sich binnen kürzester Zeit umsehen müssen und dürften in Deutschland bald nicht mehr fahren, der FS-Tourismus wäre zügig gestoppt etc.

Und nur wenige Wochen später (mutmaßlich, weil jetzt die Möglichkeiten innerhalb dieses o.g. Zeitfensters erkannt wurden) haben alle "seeeehr vieeeel Zeeeeit" ...

Das stützt meine Theorie des aktuellen Zeitfensters: Wer jetzt schnell handelt, kann durch die quasi "erzwungene" Umschreibung vielleicht punkten.

Allerdings - und das soll auch gesagt werden - wird das nur so funktionieren, wenn man korrekte Angaben im Erteilerland gemacht hat, wirklich 185 Tage dort war und die Führerscheine keinesfalls während der Sperrfrist erworben wurden. Mit gründlicher Prüfung durch Deutschland und/oder Anregung zur gründlichen Prüfung im Erteilerland ist zu rechnen - und damit ist auch damit zu rechnen, daß so mancher Führerschein statt durch die Deutschen anerkannt von den Polen oder Tschechen aberkannt werden wird.


Dagegen: Schaltet man auf stur und läßt die 3.FS-RiLi auf sich zukommen, dann kann das auch zum sofortigen Ende des Fahrvergnügens in Deutschland führen ...


Wie ich schon sagte: letztlich die Wahl zwischen Pest und Cholera ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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JoeCool
Beitrag 03.06.2006, 16:35
Beitrag #861


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Nanu, plötzlich alle so pessimistisch hier?
Die Behörden werden NU's zurücknehmen MÜSSEN und auf Wunsch auch umtauschen.

Alles andere wäre Grund sofort wieder gegen D. zu klagen mit 100%er Erfolgsaussicht.
Bei angeblich über 100.000 betroffenen wird das dann richtig teuer :-))

Auch ein Rückgriff nach der 3.RiLi wird es für bestehende FS nicht geben.
Überlegt doch mal, sonst wären doch in D. auch alle Lappen ungültig, die Klasse 1, 2... anstelle von A,B...
haben.
Sollte D. wirklich versuchen so bereits rechtmässig erteilte Lappen nachträglich wieder zu kassieren,
gibt es eben wieder vom EUGH auf die Mütze. Dann aber gehörig.

Ich bin dann der 1. der Klagt - unter anderen auch wegen eindeutiger diskreminierung gegenüber EU-Ausländern, die ja hier mit Ihren Lappen weiter fahren dürfen.

Oder ich such gleich irgendwo asyl wegen politischer verfolgung :-))

Ne, ne. Keine Sorge. Wir haben jetzt mit EUGH einen mächtigen Partner auf unserer Seite. Und die
mögen es gar nicht, wie Ihre eindeutigen Beschlüsse etc. misachtet werden.

Prost!
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Henze
Beitrag 03.06.2006, 16:38
Beitrag #862


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Allerdings - und das soll auch gesagt werden - wird das nur so funktionieren, wenn man korrekte Angaben im Erteilerland gemacht hat, wirklich 185 Tage dort war und die Führerscheine keinesfalls während der Sperrfrist erworben wurden. Mit gründlicher Prüfung durch Deutschland und/oder Anregung zur gründlichen Prüfung im Erteilerland ist zu rechnen - und damit ist auch damit zu rechnen, daß so mancher Führerschein statt durch die Deutschen anerkannt von den Polen oder Tschechen aberkannt werden wird.


das gilt nicht für Fe´s wo vor dem 17.01.2006 in CZ erworben wurden.
CZ wird diese FE´s auch nicht einziehen weil sie zu dem Zeitpunkt
rechtmässig ausgestellt wurden. und Deutschland hat auch nicht die Möglickeit
bzw das Recht die 185 Tage bei der Umschreibung zu berücksichtigen.


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Bayer
Beitrag 03.06.2006, 17:04
Beitrag #863


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Zitat (strichachtdoktor @ 03.06.2006, 18:08) *
In der dritten Richtlinie wurde das radikal geändert:


nur weil aus einem "kann es ablehnen" , ein "lehnt es ab" wird. Unter radikal versteh ich was anderes.

Ne, ne dieser Satz kann sich imho nur auf die Sperrfrist beziehen. Das heißt im moment kann ein FS abgelehnt werden, wenn er während der Sperrfrist erworben wurde und in Zukunft muss er abgelehnt werden. Alles andere würde europäisch gesehen auch gar keinen Sinn machen, läßt man mal D und evtl. AUT mit ihrer Spezialität, dem verwaltungsrechtlichen Entzug, weg.
Als Beispiel:
Ein Italiener bekommt in Italien nach einer Alkoholfahrt eine gerichtliche Sperrfrist von sagen wir mal 2 Jahren.
Nun zieht er nach Holland und macht dort nach 2,5 Jahren einen neuen Schein (kann er ja nur in Holland machen wegen Wohnsitzregel) .
Wenn man den Satz der neuen Richtlinie jetzt so auslegen würde wie z.B. /8doc , dürfte der Italiener auch dann in seinem Heimatland nicht fahren, obwohl dort ja gar nix (es gibt da ja keine MPU) gegen ihn mehr vorliegt und die Sperrfrist bereits abgelaufen ist.

Ich hoffe ihr konntet mir folgen.
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Henze
Beitrag 03.06.2006, 17:06
Beitrag #864


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Zitat (strichachtdoktor @ 03.06.2006, 18:38) *
Allerdings - und das soll auch gesagt werden - wird das nur so funktionieren, wenn man korrekte Angaben im Erteilerland gemacht hat, wirklich 185 Tage dort war und die Führerscheine keinesfalls während der Sperrfrist erworben wurden. Mit gründlicher Prüfung durch Deutschland und/oder Anregung zur gründlichen Prüfung im Erteilerland ist zu rechnen - und damit ist auch damit zu rechnen, daß so mancher Führerschein statt durch die Deutschen anerkannt von den Polen oder Tschechen aberkannt werden wird.



das gilt nicht für Fe´s wo vor dem 17.01.2005 in CZ erworben wurden.
CZ wird diese FE´s auch nicht einziehen weil sie zu dem Zeitpunkt
rechtmässig ausgestellt wurden. und Deutschland hat auch nicht die Möglickeit
bzw das Recht die 185 Tage bei der Umschreibung zu berücksichtigen.


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Gast_emile_*
Beitrag 03.06.2006, 17:14
Beitrag #865





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Der Onkel Tiefensee braucht sich doch nur in die 3te Rili. einbauen lassen, dass es jedem Staat erlaubt ist, EU-FSbesitzern die im eigenen Land auffällig geworden sind, müssen innerhalb gewisser Fristen einen Eignungsnachweis vorlegen. Gilt dann in jedem Land für jeden Bürger. ein Italiener der dann hier zur MPU (weil er hier im Urlaub mit 2 Promille erwischt wurde) müsste, darf dann auch nicht mehr hier fahren. Dann wäre der Sack zu.

Und wenn andere Länder keine Eignungsnachweise haben, sollen sie sich welche ausdenken bzw dann kann`s ja egal sein da Franzosen ja dann auch Deutsche prüfen könnten. Gleiches Recht für alle und jeder kann sich nun effektiver schützen.
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JoeCool
Beitrag 03.06.2006, 17:22
Beitrag #866


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Naja, mein Lappen ist aud England und die Behörden haben idR nur 2 Wörter für neugierige
ausl. Behörden (und gans besonders D.): No Comment!

In meinen Fall hat mann sogar über Interpol infos zu meinem Lappen angefragt, weil die Behörden in UK eben meinten, das gehe die D. Behörden nix an.
Die Antwort von Interpol war originaltext: "Darf in UK alles Fahren, ausser Panzer" :-))

Nachweislich täuschung etc. oder unter Umständen eben auch die 185 Tage Regel könnte allerdings für betroffene wirklich problematisch werden, nur wie will D. beweisen?

In meinem Fall wurden die 185t. locker eingehalten, war Vollzeitstudent in UK.
Im übrigen hab ich sogar einen amtlich übersetzten Verkehrszentr.Registr Auszug in UK vorgelegt,
also wähne ich mich auf der sicheren Seite.

Allen anderen drück ich die Daumen.

Zitat (emile @ 03.06.2006, 19:14) *
Der Onkel Tiefensee braucht sich doch nur in die 3te Rili. einbauen lassen, dass es jedem Staat erlaubt ist, EU-FSbesitzern die im eigenen Land auffällig geworden sind, müssen innerhalb gewisser Fristen einen Eignungsnachweis vorlegen. Gilt dann in jedem Land für jeden Bürger. ein Italiener der dann hier zur MPU (weil er hier im Urlaub mit 2 Promille erwischt wurde) müsste, darf dann auch nicht mehr hier fahren. Dann wäre der Sack zu.

Und wenn andere Länder keine Eignungsnachweise haben, sollen sie sich welche ausdenken bzw dann kann`s ja egal sein da Fronzosen ja dann auch Deutsch prüfen könnten. Gleiches Recht für alle und jeder kann sich nun effektiver schützen.


Ja, richtig.
Oder er schlägt gleich vor, das ALLE Europäer profilagtisch hier ne MPU machen müssen, weil es ja sowas tolles woanders nicht gibt. Und Fahrprüfung etc. darf dann auch nur noch in D. gemacht werden, weil doch die anderen alle viel zu blöd dafür sind.

Wird der EUGH dann sicherlich mit begeisterung zustimmen. Un am Ende krönen wir dann Onkel T. zum Grosseuropäischen Reichsführer.

Schnallt doch endlich, das EUGH jetzt schon 2x klarr gegen D. entschieden hat, eben weil weder der EUGH noch die Mitgliedsländer bock auf Bürokratenschxxx, Diskreminierung und Volksverhetzung a-la Deutschland haben!
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Gast_emile_*
Beitrag 03.06.2006, 17:26
Beitrag #867





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@JoeCool:

Schnallst du nicht, daß wenn der EuGH andere Richlinien bekommt, er dann auch anders entscheiden wird?

An die Fachleute hier: Der EuGH entscheidet doch nach den geltenden Richtlinien oder?

Wenn Mord heute strafbar ist und ab morgen erlaubt, warum sollte dich dann ein Gericht deswegen verurteilen wenn du übermorgen einen umbringst? Ist doch dann geltendes Recht.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 03.06.2006, 17:35
Beitrag #868


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Zitat
Nun entscheidet der aufnehmende Staat allein, ob er den Führerschein - vor dem Hintergrund seiner eigenen Führerscheinakte des Betreffenden - aus dem Nachbarland akzeptiert.

(3.Richtlinie)

Deswegen ist doch auch Eile geboten!
@ /8 Doc
Da steht auch wieder Dein Abwarten geben mein Tun.
Ich meine, daß Deutschland einmal anerkannte FS nicht mehr zurück nimmt. Also UMTAUSCH so schnell wie möglich. Ich bin mir zu 99,9% sicher, daß das funzt. Ich bin auch eher ein Feigling in dieser Beziehung aber das ziehe ich durch. Noch NIE war die Gesetzes- und Beschluß-Lage so eindeutig wie jetzt! Nutzen wir's!!!
Ich bin dabei.

So, ich habe die ganze Zeit, wie auch andere nur Theorien aufgestellt. Jetzt, da mir nichts passieren kann, werde ich, schon um das Ganze zu forcieren, auf die FSST gehen. Nächste Woche (Mittwoch vermutlich )werde ich Ihnen einen Besuch abstatten, um meinen CS-FS umschreiben zu lassen. Alles weitere werdet Ihr hier erfahren.
Wenn's misslingt: "Shit happens"
Ist aber dann wenigstens nicht Euch passiert. :-)
Wie gesagt, ich berichte.
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 17:45
Beitrag #869


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Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 17:35) *
Die Behörden werden NU's zurücknehmen MÜSSEN und auf Wunsch auch umtauschen.
Hast Du schon mal auf den Kalender geschaut? Sollte die Klage auf Umschreibung noch laufen, wenn sich die Gesetzeslage ändert, dann könnte das für den Betroffenen in die Hose gehen.

Oder gilt etwa die Rechtslage zum Zeitpunkt der Klageerhebung?

Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 17:35) *
Bei angeblich über 100.000 Betroffenen wird das dann richtig teuer :-))
Deutschland ist das reichste Land der Welt. Deutschland hat genug Geld um tausende Prozesse zu verlieren. Wenn das nicht reicht, wird eben eine Sondersteuer für Verkehrssicherheit erhoben. Dafür wird sicher die Mehrheit der Bevölkerung Verständnis haben. Wegen der vielen Nutzungsuntersagungen gibt es ja schon heute deutlich mehr Arbeitslose & deswegen muss jetzt auch Hartz IV gekürzt werden. Außerdem wird unter anderem wegen der vielen Nutzungsuntersagungen die Mehrwertsteuer erhöht. Ihr seht, eine extra Reichensteuer muss deswegen noch lange nicht eingeführt werden. Daran seht Ihr ja wie reich Deutschland ist.

Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 17:35) *
Sollte Deutschland wirklich versuchen so bereits rechtmäßig erteilte Lappen nachträglich wieder zu kassieren, gibt es eben wieder vom EuGH auf die Mütze.
Sicher gibt es auf die Mütze, aber erst in 2 bis 3 Jahren.

Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 17:35) *
Ich bin dann der 1. der Klagt - unter anderen auch wegen eindeutiger Diskriminierung gegenüber EU-Ausländern, die ja hier mit ihren Lappen weiter fahren dürfen.
Die sind ja auch in Deutschland nicht aufgefallen!

Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 17:35) *
Oder ich suche gleich irgendwo Asyl wegen politischer Verfolgung :-))
Da hast Du Recht, dass es politische Verfolgung ist!

Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 17:35) *
Ne ne, keine Sorge! Wir haben jetzt mit dem EuGH einen mächtigen Partner auf unserer Seite. Und die mögen es gar nicht, wie ihre eindeutigen Beschlüsse etc. missachtet werden.
Der EuGH ist nicht die Polizei, die sofort eingreifen könnte. Wenn Deutschland sich nicht an geltendes Recht hält, dann kann der EuGH erst einmal auch nichts machen.


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Beitrag 03.06.2006, 18:11
Beitrag #870


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Zitat (emile @ 03.06.2006, 19:26) *
An die Fachleute hier: Der EuGH entscheidet doch nach den geltenden Richtlinien oder?


Ich bin zwar kein Fachmann aber ich kann dir versichern Ja, irgendwo hat das auch xdiver schon gepostet.

Zitat
Deutschland ist das reichste Land der Welt. Deutschland hat genug Geld um tausende Prozesse zu verlieren. Wenn das nicht reicht, wird eben eine Sondersteuer für Verkehrssicherheit erhoben.


Das is absoluter Käse .... und mit reich oder Arm hat das eh nichts zutun ! wavey.gif
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JoeCool
Beitrag 03.06.2006, 18:11
Beitrag #871


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Wie gesagt.
Ich seh das ganz locker. Die ersten positiven Reaktionen von Gerichten und Führerscheinstellen gibt es ja auch bereits und hier in HH wurde meinem Anwalt auch bestätigt, das die die Sache nun schnell vom Tisch haben wollen.
Rechne noch nächste Woche mit offizielletr, schriftlicher Rücknahme der NU.

Für alle die in Aktion treten wollen:
Ich würde vorher zumindest mit nem RA sprechen und auf keinen Fall den Original Lappen mitnehmen.
Kopien tuns auch.
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Beitrag 03.06.2006, 18:15
Beitrag #872


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Zitat
THOMMY
Deutschland ist das reichste Land der Welt. Deutschland hat genug Geld um tausende Prozesse zu verlieren. Wenn das nicht reicht, wird eben eine Sondersteuer für Verkehrssicherheit erhoben. Dafür wird sicher die Mehrheit der Bevölkerung Verständnis haben. Wegen der vielen Nutzungsuntersagungen gibt es ja schon heute deutlich mehr Arbeitslose & deswegen muss jetzt auch Hartz IV gekürzt werden. Außerdem wird unter anderem wegen der vielen Nutzungsuntersagungen die Mehrwertsteuer erhöht. Ihr seht, eine extra Reichensteuer muss deswegen noch lange nicht eingeführt werden. Daran seht Ihr ja wie reich Deutschland ist.


Das reichste Land der Welt rofl1.gif

Platz 18 soviel ich weiß.... whistling.gif
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Henze
Beitrag 03.06.2006, 18:18
Beitrag #873


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die reichsten Länder der Welt sind die Schweiz & Luxemburg

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Anmerkung Moderator:

Bitte nicht immer den ganzen vorhergehenden Beitrag zitieren. Damit leidet die Übersicht ungemein. Unnötige Quote entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 03.06.2006, 20:14


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ein Ball rollt um die Ecke und kippt um
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didel19
Beitrag 03.06.2006, 18:19
Beitrag #874


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Jo das stimmt whistling.gif
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 18:30
Beitrag #875


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Zitat (Bayer @ 03.06.2006, 18:04) *
Nur weil aus einem "kann es ablehnen" , ein "lehnt es ab" wird.
In Deutschland bedeutet "kann" & "muss" genau das Gleiche, wenn die Behörde etwas will.

Zitat (Bayer @ 03.06.2006, 18:04) *
Wenn man den Satz der neuen Richtlinie jetzt so auslegen würde wie z.B. /8doc , dürfte der Italiener auch dann in seinem Heimatland nicht fahren, obwohl dort ja gar nix (es gibt da ja keine MPU) gegen ihn mehr vorliegt und die Sperrfrist bereits abgelaufen ist.
Es ist noch viel schlimmer! blink.gif
Wenn Deutschland von der Entziehung in Italien erfährt, dann müsste der Italiener, der in den Niederlanden wohnt, erst in Deutschland eine MPU machen, bevor er durch Deutschland fahren darf. Sonst braucht Deutschland die Fahrerlaubnis nicht anerkennen. Durch Österreich dürfte er allerdings auch nicht fahren, weil die eine VPU verlangen dürften.

Und Osteuropäer, die in ihrem Land 200,- Euro monatlich verdienen, müssten unter Umständen in Deutschland auch eine MPU machen, bevor sie dort fahren dürften.

Ihr seht also wie schwachsinnig diese Regelung sein kann. wallbash.gif

Ihr seht also, dass die 3. Führerscheinrichtlinie ganz klar gegen die Europäische Union ist.


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Bayer
Beitrag 03.06.2006, 18:35
Beitrag #876


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@Thommy:
leider scheinst du nicht verstanden zu haben auf - was ich hinaus wollte.
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schmidt3121
Beitrag 03.06.2006, 18:42
Beitrag #877


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@Thommy
Darf die Behörde dann ihre alten Eignungszweifel gegen dich heranziehen wenn du den FS aus Luxemburg bekommen hast? Kannst du da Probleme bekommen, weil der FS aus Luxemburg auf deiner D FE basiert?

L. G. schmidt3121
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 18:56
Beitrag #878


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Zitat (JoeCool @ 03.06.2006, 18:22) *
Schnallt doch endlich, das EuGH jetzt schon 2x klar gegen Deutschland entschieden hat, eben weil weder der EuGH noch die Mitgliedsländer bock auf Bürokratenschxxx, Diskriminierung und Volksverhetzung a-la Deutschland haben!
Wenn die 3. Führerscheinrichtlinie später gegen andere Richtlinien im klaren Widerspruch steht, dann muss der EuGH eben wieder eine Grundsatzentscheidung treffen. Das bedeutet dann, dass Teile einer Richtlinie nicht mehr anwendbar wären. Höchst wahrscheinlich wird es dann die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse treffen. Deutschland darf dann nur ablehnen, wenn noch eine Sperre besteht. Der einheitliche Führerschein wird dann aber trotzdem eingeführt, denn damit war Tiefensee ja einverstanden. Es ist für die anderen Länder kein Problem zu etwas zuzustimmen, was vor dem EuGH auf Dauer keinen Bestand haben wird.


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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 19:16
Beitrag #879


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Zitat (emile @ 03.06.2006, 18:26) *
Wenn Mord heute strafbar ist und ab morgen erlaubt, warum sollte Dich dann ein Gericht deswegen verurteilen, wenn Du übermorgen einen umbringst? Ist doch dann geltendes Recht.
Gutes Beispiel!
Mord im Krieg ist sogar Pflicht. Wenn Du Dich dann weigerst Morde zu begehen, dann wirst Du von den eigenen Leuten erschossen. Wenn Du Dich nicht weigerst, wirst Du vom Feind erschossen. Du wirst also fast immer erschossen.
Sorry für offtopic.gif


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Medusa
Beitrag 03.06.2006, 19:42
Beitrag #880


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Zitat (Bayer @ 03.06.2006, 18:04) *
nur weil aus einem "kann es ablehnen" , ein "lehnt es ab" wird. Unter radikal versteh ich was anderes.

Ne, ne dieser Satz kann sich imho nur auf die Sperrfrist beziehen. Das heißt im moment kann ein FS abgelehnt werden, wenn er während der Sperrfrist erworben wurde und in Zukunft muss er abgelehnt werden. Alles andere würde europäisch gesehen auch gar keinen Sinn machen, läßt man mal D und evtl. AUT mit ihrer Spezialität, dem verwaltungsrechtlichen Entzug, weg.


So würde ich das auch lesen. Zwangsweise Nichtanerkennung während einer Sperrfrist. Sollte dieser Satz so kommen wäre das m. E. die einzige Interpretationsmöglichkeit, die europäisch Sinn macht. Ich fürchte aber, daß das den Deutschen wieder einmal der EuGH erläutern muß.


Zitat (Thommy Bumm @ 03.06.2006, 18:45) *
Oder gilt etwa die Rechtslage zum Zeitpunkt der Klageerhebung?

M. W. Nein.


Zitat (Henze @ 03.06.2006, 19:18) *
die reichsten Länder der Welt sind die Schweiz & Luxemburg

Luxemburg gönne ich das - der EuGH sitzt schließlich dort rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 20:11
Beitrag #881


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Zitat (schmidt3121 @ 03.06.2006, 19:42) *
@Thommy
Darf die Behörde dann ihre alten Eignungszweifel gegen dich heranziehen wenn Du den FS aus Luxemburg bekommen hast?
Wenn ich neue Eignungszweifel liefere, ja!

Zitat (schmidt3121 @ 03.06.2006, 19:42) *
Kannst Du da Probleme bekommen, weil der FS aus Luxemburg auf deiner D-FE basiert?
Diese Tatsache spielt nicht die geringste Rolle!


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didel19
Beitrag 03.06.2006, 20:14
Beitrag #882


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Ich hab schon wieder schwere Depressionen von den ganzen Spekulationen, mit der 3 FS RL… whistling.gif
gehts jemand auch so ?
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bazi
Beitrag 03.06.2006, 20:18
Beitrag #883


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Vorsicht didel,
Depressionen sind Eignungszweifel, also ruhig verhalten,

Gruss Bazi


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didel19
Beitrag 03.06.2006, 20:21
Beitrag #884


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Alles sch......

Auf einer Seite kann man sich freuen, auf das neue Urteil. Auf der anderen Seite weiß niemand genau was auf uns zu kommen wird in 6-7 Monate sad.gif
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 20:37
Beitrag #885


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Zitat (didel19 @ 03.06.2006, 21:14) *
Ich hab schon wieder schwere Depressionen von den ganzen Spekulationen, mit der 3. FS RL… whistling.gif
Geht's jemand auch so?
@didel19
Wenn Du erst 19 bist, dann hast Du den ganzen Horror noch ein Leben lang vor Dir.
Aber es wird bestimmt nicht so schlimm werden, wie Du befürchtest. Es gibt immer einen Ausweg.


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bazi
Beitrag 03.06.2006, 20:56
Beitrag #886


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Thommy,
ich bin von Haus aus Optimist, je öfter ich mir diesen letzten Beschluss anschaue, desto mehr glaub ich daran, dass es eine Wende geben muss,
klarer geht es doch wirklich nimmer, was jetzt noch von den VEBs kommt ist nichts anderes als versuchte Gängelei, Hinhaltetaktik, Ignoranz geltenden Rechts, ich wollte jetzt fast schon schreiben: Menschenverachtung.

Gruss vom Bazi


btw, wo sind eigentlich die RAe?

Bazi


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RA XDiver
Beitrag 03.06.2006, 21:40
Beitrag #887


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Zitat
btw, wo sind eigentlich die RAe?


Die haben auch Wochenende.... wink.gif laugh.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 03.06.2006, 22:30
Beitrag #888





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Was haltet ihr denn von dieser Meinung?

Klick
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Medusa
Beitrag 03.06.2006, 23:09
Beitrag #889


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Der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ursprungserteilung ist vom Ausstellungsland zu kontrollieren. Eine Umschreibung ist m. W. auch eine Erteilung. Den Wohnsitz in D. zum Umschreibezeitpunkt nachzuweisen dürfte wohl für die wenigsten hier ein Problem sein.
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Gast_emile_*
Beitrag 03.06.2006, 23:12
Beitrag #890





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Ich dachte mehr an diese Passage aus dem Beschluss:
Zitat
30. Im Übrigen steht im Ausgangsverfahren fest, dass Herr Halbritter zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins in Österreich seinen gewöhnlichen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat hatte, so dass ihm entsprechend den Vorgaben des Artikels 7 Absätze 1 Buchstabe b und 5 der Richtlinie 91/439 nur dieser Staat eine Fahrerlaubnis erteilen konnte und ihm demnach nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, eine neue Fahrerlaubnis erworben zu haben, ohne die in Deutschland für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug seiner letzten Fahrerlaubnis aufgestellten Voraussetzungen beachtet zu haben.

Zitat
31. Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die österreichischen Behörden im Hinblick auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Herrn Halbritter nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 91/439 überprüft haben, dass er den Mindestanforderungen in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung entsprechend den Bestimmungen des Anhangs III dieser Richtlinie genügt. Im Hinblick auf die dort aufgeführten medizinischen Untersuchungen finden sich spezielle Vorschriften zum Drogen- und Arzneimittelkonsum (Nrn. 15 und 15.1 des genannten Anhangs).

Können die FEB`s daraus den Fall Halbritter wieder zum Einzelfall erklären? Dann geht das Theater von vorne los
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Perplex
Beitrag 03.06.2006, 23:18
Beitrag #891


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Zitat (emile @ 03.06.2006, 23:30) *
Was haltet Ihr denn von dieser Meinung?
Klick
Ich würde sagen, die deutschen Behörden wollen das Urteil so verstehen, dass nur umgeschrieben wird, wenn eine ausländische MPU bei Erteilung in dem Land gemacht wurde, wie bei Herrn Halbritter.


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Medusa
Beitrag 03.06.2006, 23:19
Beitrag #892


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Zitat (emile @ 04.06.2006, 00:12) *
Können die FEB`s daraus den Fall Halbritter wieder zum Einzelfall erklären? Dann geht das Theater von vorne los


M. M. n. nicht. Aus dem EuGH Beschluß:

Zitat
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)
6. April 2006(*)

....

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) beschlossen:
1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.
Unterschriften.
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Struppi
Beitrag 03.06.2006, 23:38
Beitrag #893


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@emile
Gar nichts!

EU-FS-Inhaber müssen den Nachweis über 185 Tage Aufenthalt im Ausstellerstaat nicht erbringen!

Wo ist eigentlich noch das Problem???

Sogar das "schwarze" Bayern erkennt jetzt TSCHECHISCHE Führescheine an und nimmt NUs zurück!!!

Bestimmt nicht freiwillig, aber sie MÜSSEN es.

Und irgendwann versteht das auch der Onkel Tiefensee.........obwohl er da sicher nicht mehr Minister ist, sondern wieder OBM in Leipzig. In dem Job ist er mir auch echt sympathischer gewesen!

Was ich jetzt damit sagen wollte........

Wer bist jetzt einen "ausländischen" FS hat,
wer die Sperrfrist "ausgesessen" hat
UND wer die 185-Tage-Regelung eingehalten hat, hat eindeutig DREI Vorteile!!!!

Alle anderen haben halt nur einen bzw. zwei!!!

@/8doc

3 gewinnt........ wavey.gif
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Struppi
Beitrag 04.06.2006, 00:06
Beitrag #894


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@Thommy

Wie soll ich denn eine MPU in einem Land machen, indem es sowas gar nicht gibt???

Ausserdem würde das dann in Holland MPO heißen!!!! (Untersuchung=onderzoek)

Aber ich glaube, "niederländisch können" kann auch schon ein Eignungszweifel (das Wort selbst ist schon einen Thread wert) sein..........nicht wahr, Lexus twinkle.gif
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Perplex
Beitrag 04.06.2006, 00:24
Beitrag #895


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Zitat (Struppi @ 04.06.2006, 01:06) *
Wie soll ich denn eine MPU in einem Land machen, indem es so was gar nicht gibt???
Deswegen wird eben die Umschreibung unter anderem verweigert!

Die Behörde braucht eben Gründe, damit sie sich nicht nach § 339 StGB strafbar macht. Sie stellen sich in ihrer Überheblichkeit dumm. Wenn sie verlieren, dann haben sie sich eben geirrt. Ich finde die Sachbearbeiter gehören zur MPU, weil sie immer noch uneinsichtig sind.


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Struppi
Beitrag 04.06.2006, 00:48
Beitrag #896


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@Thommy

Keine Paranoia!!!

Dummheit oder Unverständnis schützen nicht vor Strafe!

Genau das haben Sie (die von der Klugscheißer-Schule) uns- und im speziellen Dir- doch immer wieder vorgeworfen.

Jetzt noch was zur Klarstellung.........

Sachbearbeiter= Angestellte der Gemeinde= Staatsdiener, die zum Wohle des Volkes entscheiden
MPU=MPI=Karnevalsverein des TÜV=Staatsdiener, die zum Wohle des Staates entscheiden
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Perplex
Beitrag 04.06.2006, 02:46
Beitrag #897


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Zitat (Struppi @ 04.06.2006, 01:48) *
Dummheit oder Unverständnis schützen nicht vor Strafe!
Mir ist leider kein Fall bekannt, wo ein Sachbearbeiter wegen einer rechtswidrigen Entscheidung bestraft wurde.


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mirko1
Beitrag 04.06.2006, 03:07
Beitrag #898


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Zitat (Medusa @ 04.06.2006, 00:09) *
Der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ursprungserteilung ist vom Ausstellungsland zu kontrollieren. Eine Umschreibung ist m. W. auch eine Erteilung. Den Wohnsitz in D. zum Umschreibezeitpunkt nachzuweisen dürfte wohl für die wenigsten hier ein Problem sein.

So sehe ich das auch, die 185 Tage sind vom Ausstellerland zu Prüfen, die 185 Tage hat in CZ bis zum 01.07.2006 dort keinen interessiert.

Wie schon öfters hier gesagt wurde, DE könnte CZ auf die nicht eingehaltenen 185 Tage hinweisen und die bitte äußern die ausgestellten FS wieder zu entziehen, das hat DE bei CZ-PL-NL-Führerscheinen schon früher und öfters ohne Erfolg versucht. (Siehe Kapper Urteil)

Für DE war das Thema 185 Tage nach dem Kapper Urteil Geschichte und deswegen blieb DE seit dem Kapper Urteil nur der Weg die MPU Aufforderung wegen alten Eignungszweifel dann die NU, wie wir nun wissen ist dieser Weg für DE ebenfalls dahin.

Fasst man das Kapper Urteil und den neuen Eugh Beschluss zusammen:
Zitat
Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist.

und der neue Beschluss keine nachträgliche MPU + muss Umschreibung.

Das wars für DE, momentan, oder von mir aus nennen wir es Zeitfenster hat DE keine Möglichkeit gegen EU-FS ohne neue Zweifel vor zu gehen.

Das bestätigt meiner Meinung nach eindeutig der Beschluss vom VG Augsburg
Überschrift der Presse: Tschechischer Führerschein zählt in DE u.s.w
glaubt irgendjemand der gute Mann mit dem CZ-FS hatte die 185 Tage eingehalten?

Für die Einhaltung der 185 Tage ist nicht zwingend ein Wohnsitz erforderlich "für gewöhnlich" heißt bei weitem nicht zwingend, Persönliche Bindungen für 185 Tage, so steht es geschrieben, also ein Wohnsitz ist nicht das Entscheidende sondern die "Persönlichen Bindungen" das ist z.b. eine Freundin Verlobte Verwandte arbeit ec.

Deswegen verstehe ich die Diskussion über die 185 Tage nicht, das Kapper Urteil ist doch nicht wegen dem neuen EUGH Beschluss aufgehoben, eher im Gegenteil der neue EUGH Beschluss kam als Beschluss weil es das Kapper Urteil gibt.

Ich werde auch umschreiben, sollte die neue Richtlinie ein Problem werden ist es sowieso auf viele Jahre vorbei, Tarnmodus in Ehren aber wer will über Jahre so Leben? ich nicht.

Wenn es schief geht und die FSST verzögert "was solls" früher oder später wäre das Resultat das gleiche.
Tarnmodus auf ewig naja irgendwann wird die erste Kontrolle kommen.
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Beitrag 04.06.2006, 04:10
Beitrag #899


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Wie kann es nun laufen:
Angenommen wir versuchen das Umschreiben: sollte der neue EUGH Bschluss auf die kommende 3Richtlinie in unserem Sinn Positiv wirken dann wird die Richtlinie entsprechend geändert, wenn in diesem Fall DE die Umschreibung verzögert so hat man auch keine Probleme, fahren wir halt mit dem CZ-FS weiter.

Wenn es schief geht und die FSST verzögert die Umschreibung erfolgreich und die Richtline kommt so wie von DE gewünscht hat DE uns am Ar...

Versucht man nicht umzuschreiben und die Richtline kommt so wie von DE gewünscht, bleibt der Tarnmdous oder schlimmer der FS ist nicht mehr zu gebrauchen.

Hat man das Umschreiben verschlafen und DE bekommt die Richtlinie wie gewünscht ist man an der eigenen Feigheit gescheitert.

Geht die Umschreibung vor der Richtlinie durch sind alle Probleme weg, keine MPU, kein Tarnmodus.

Wer weis wann oder ob jemals wieder ein "Zeitfenster" kommen wird.

Meiner Meinung nach wer jetzt nicht reagiert und umschreibt könnte es bitter bereuen, wer es wagt Riskiert im Prinzip nur das unausweichliche der FS ist bekannt.
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Beitrag 04.06.2006, 04:52
Beitrag #900


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@all

Seltsam, mein tschechischer Führerschein hat links oben so ein blaues Feld mit gelben Sternen drin,
indem CZ steht?!? laugh2.gif


Ist es ein EU Führerschein oder ein NATIONALER DEUTSCHER?!?!?

Der "Umtausch" in ein "deutsches" Dokument, hat doch dann auch Deutschland das Recht über, Einschränkungen, Aussetzungen usw...

Wie war das damals in den Medien: "Billig Führerschein aus Osteuropa, oft nichts Wert..."

Auf keinen Fall werde ich Umschreiben! ! !

Es ist und BLEIBT ein ! EU ! - Führerschein! thumbup.gif


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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