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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 04.06.2006, 09:02
Beitrag #901


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Zitat
Die Behörde braucht eben Gründe, damit sie sich nicht nach § 339 StGB strafbar macht


Die braucht sie nicht. Es tut mir ja leid, Dir Deine Lieblingsthese zu nehmen, aber wie ich oben bereits schrieb, ist § 339 StGB nicht anwendbar. Auch wenn Du das noch x-mal wiederholst.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 04.06.2006, 09:05
Beitrag #902


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Wenn diese Zeitfenster momentan existiert und es den Deutschen möglich ist den CZ-FS ab dem ??einzukassieren dann ist für mich bei der Umschreibung der Tag der Antragstellung und den an diesem Tag geltenden Gesetzen und Richtlinien entscheidend.

Unabhängig was danach für Kriterien gelten.
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der Sachse
Beitrag 04.06.2006, 09:49
Beitrag #903


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Zitat
Geht die Umschreibung vor der Richtlinie durch sind alle Probleme weg, keine MPU, kein Tarnmodus.

Wer weis wann oder ob jemals wieder ein "Zeitfenster" kommen wird.

Meiner Meinung nach wer jetzt nicht reagiert und umschreibt könnte es bitter bereuen, wer es wagt Riskiert im Prinzip nur das unausweichliche der FS ist bekannt.
genau so sehe ich das auch, und ich werde das auch so probieren.
aber mal eine meinung am rande. wir haben sooo lange auf den beschluß gewartet, und ich bin mir sicher, keiner von uns hätte gedacht das dieser so eindeutig für uns ausfällt und die nicht nur keine mpu mehr fordern dürfen, sondern wir den schein auch gleich noch umschreiben lassen können, das der auch nach der 3.rili 100%ig sicher ist, egal was drin steht. darum verstehe ich jetzt auch nicht was das ganze gesuche nach einem "wenn und aber" noch soll. Ich würde es verstehen wenn schon einige versucht hätten den schein umzuschreiben und das wäre in die hose gegangen, aber so? ich habe bei der fsst nachgefragt, @ weisnichtsogenau,Thommy hats probiert (wobei es bei ihm ja nur an der nu lag, das es nicht geklappt hat), bei keinem von uns haben die gesagt das es nicht geht, wo ist also das problem? Ich meine, wir brauchen keinen tiefensee um uns die laune zu versauen, das schaffen wir schon selbst sehr gut.
Ich denke auch das wir hier nicht nur leser mit eufs haben und sicher auch welche von der "gegenseite" mitlesen. warum müssen wir denen noch ideen "frei haus" liefern, mit denen sie dann gegen uns argumentieren können, zumal die rechtslage ja nun mehr als eindeutig ist.


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ein Bayer
Beitrag 04.06.2006, 10:49
Beitrag #904


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@ der sachse

also da gebe ich dir mal recht. ich werde am montag auch mal bei meiner fs-behörde
anrufen (natürlich nicht von meinem telefonanschluss) und auch meinen richtigen
namen werde ich da nicht angeben.
ich werde mal fragen wie das nun aussieht mit der umschreibung.
ps: ich komme aus bayern
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thebusychris
Beitrag 04.06.2006, 10:53
Beitrag #905


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mal eine kurze zwischenfrage: zählt in tschechien der tag der Anmeldung zur Prüfung oder der Tag an dem man die Prüfung besteht(wegen der 185Tageregelung die ab 1.07.06 verschärft kontrolliert wird)?
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Hamx.chack100
Beitrag 04.06.2006, 11:21
Beitrag #906


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Hallo

Ich bin ein absuluter Neuling auf diesem Gebiet.Ich lese aber eure beiträge sehr sehr gerne.
Habe aber auch ein CZ-FE.
Die 185 Tage habe ich damals (9.2004)nicht eingehalten da der Fahrschullehrer von der 185 Tagesfrist nichts wußte.(Hat er noch nie was von gehört!!) Waren seine Worte


Heißt das jetzt für mich das mein Lappen nichts wert ist dry.gif ?
Und das ich ihn nicht umtauschen kann crybaby.gif ?
Oder sollte ich ihn überhaupt umschreiben lassen?

Ich wurde schon 3 mal von der police.gif angehalten aber sie waren eigendlich recht nett und ich konnte nach der Kontrolle sofort ohne Probleme weiter fahren.(Bayern)


Mfg.
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der Sachse
Beitrag 04.06.2006, 11:37
Beitrag #907


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Zitat (ein Bayer @ 04.06.2006, 12:49) *
@ der sachse

also da gebe ich dir mal recht.
ps: ich komme aus bayern


als sachse ein lob von einem bayern zu kriegen, freut mich umso mehr smile.gif unter den beiden länder ist ja sonst was anderes üblich scared.gif


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Hamx.chack100
Beitrag 04.06.2006, 11:37
Beitrag #908


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Ich habe mir den Beschluss C-227/05 bestimmt schon 5 mal durchgelessen,aber ich bin bestimmt zu b.... um dem zu folgen.
Wie gesagt ich bin Neuling und kenn mich überhaupt nicht aus.
Könnte mir Bitte Bitte jemand genau erklären was das jetzt heißt.

Danke an alle die so freundlich sind.

Mfg.
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der Sachse
Beitrag 04.06.2006, 11:49
Beitrag #909


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Zitat (Hamx.chack100 @ 04.06.2006, 13:37) *
Ich habe mir den Beschluss C-227/05 bestimmt schon 5 mal durchgelessen,aber ich bin bestimmt zu b.... um dem zu folgen.
Könnte mir Bitte Bitte jemand genau erklären was das jetzt heißt.
kurz gesagt: wenn du deinen eufs nach ablauf deiner sperrfrist gemacht hast, muß der fs hier anerkannt und, falls von dir gewollt, auch umgeschrieben werden.
dabei darf dir keine mpu mehr aufgebrummt werden und D darf auch nicht die einhaltung der 185 tage frist überprüfen. hoffe das war deutlich smile.gif


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Hamx.chack100
Beitrag 04.06.2006, 12:03
Beitrag #910


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Danke sachse

Aber eine kleine Frage hätte ich da noch.

Warum darf D nicht die 185 Tage frist nicht überprüfen?


Begeh ich ein Fehler wenn die FST nach die 185 Tage fragt und ich sage die wurden eingehalten?


Mfg.
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der Sachse
Beitrag 04.06.2006, 12:08
Beitrag #911


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Zitat (Hamx.chack100 @ 04.06.2006, 14:03) *
Danke sachse

Aber eine kleine Frage hätte ich da noch.

Warum darf D nicht die 185 Tage frist nicht überprüfen?
das wurde bereits im kapper urteil festgelegt das nur der ausstellungsstaat die einhaltung der 185 tage überprüfen darf. auch wenn D eine nichteinhaltung der 185 tage vermutet, dürfen sie das nicht "monieren".


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Hamx.chack100
Beitrag 04.06.2006, 12:10
Beitrag #912


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Ich Bedanke mich für deine schnelle Antwort.


Mfg.
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Cabarete
Beitrag 04.06.2006, 12:43
Beitrag #913


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Werden wir in Bayern von Göttern regiert? http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/187.php


MfG. Cab.
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didel19
Beitrag 04.06.2006, 12:50
Beitrag #914


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hmm think.gif

Zitat
Gleichwohl ist diese Entscheidung aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr unerfreulich, da gerade von Fahrzeuglenkern mit Alkohol- und Drogenproblemen immense Gefahren für den Straßenverkehr und damit Leben und Gesundheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer ausgehen, die nur mittels MPU wirksam ausgeschlossen werden können


Guter Witz rofl1.gif

MPU gehört in den
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mirko1
Beitrag 04.06.2006, 12:58
Beitrag #915


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@Cabaret
in dem Artikel steht:
Zitat
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 6. April 2006 das Wohnsitzprinzip beim Erwerb der Fahrerlaubnis bestätigt. Nur wer tatsächlich im benachbarten EU-Ausland mehr als 185 Tage pro Jahr wohnt, kann dort rechtmäßig seine Fahrerlaubnis wieder erwerben, auch ohne die in Deutschland geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)", stellt Innenstaatssekretär Georg Schmid klar. "Damit ist erneut klargestellt, dass ein nur kurzzeitiger Wohnsitzwechsel nicht ausreicht.

ich werd nicht Müde das immer wieder zu posten:
die 185 Tage sind vom Ausstellerland zu Prüfen nicht von Deutschland daran ändert sich nichts.
Der einzige Weg für DE bei Nichteinhaltung der 185 Tage ist, DE könnte CZ auf die nicht eingehaltenen 185 Tage hinweisen und die bitte äußern die ausgestellten FS wieder zu entziehen, das hat DE bei CZ-PL-NL-Führerscheinen schon früher und öfters ohne Erfolg versucht.

zu den 185 Tagen EUGH 2004:
Zitat
Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist.

Der neue EUGH Beschluss ist ein Bschluss geworden wegen dem Kapper Urteil.

Deutschland versucht nur irgendwelche Argumentationen für die Öffentlichkeit zu finden um Zeit zu gewinnen.
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Hamx.chack100
Beitrag 04.06.2006, 12:58
Beitrag #916


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Also doch die MPU? mad.gif
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grobi1212
Beitrag 04.06.2006, 13:04
Beitrag #917


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Zitat (RA XDiver @ 02.06.2006, 16:49) *
Zitat (grobi1212 @ 02.06.2006, 14:07) *

Ich habe eine dierekte frage an RAXDIVER:+

Heute bekomme ich eine Rechnung vom VG für die NU Ich könnte kotzen! Warum muss ich dem Gericht geld dafür bezahlen wenn die ein Urteil(29.04.2004) Falsch verstehen wollten oder haben.

Sehe ich überhaubt nicht ein!

Gib mir doch bitte mal eine erklärung dafür wie soetwas sein kann....


Danke


Ich nehme mal an, Du hast die Gerichtskostenrechnung bekommen, oder? 363 EUR?

Richtig
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didel19
Beitrag 04.06.2006, 13:05
Beitrag #918


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@Mirko

Gebe einmal dein FS aus der Hand,wenn Du kein wohnsitz hast, glaub mir so schnell kannst du garnicht schauen, landet der in Prag wieder! Und Prag stellt ihn Dir NICHT mehr aus! Weil sie zusammen arbeiten mit Deutschland!!! Ich kenne persönlich einige fälle wo der FS weg war wegen den 185 tage verstoß!
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der Sachse
Beitrag 04.06.2006, 13:07
Beitrag #919


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Zitat (Cabarete @ 04.06.2006, 14:43) *
Werden wir in Bayern von Göttern regiert? http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/187.php


MfG. Cab.


da steht doch nichts neues. die 185 tage müssen eingehalten werden, dumm nur, das sie das weder beanstanden, noch überprüfen dürfen whistling.gif
hätten die doch die aut untersuchung anerkannt, wollten se ja nicht, nun ist eben garnichts mehr mit untersuchung usw, dumm gelaufen

*** wer andern eine gräbe grubt - sich selber in die hosen pubt *** rofl1.gif


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didel19
Beitrag 04.06.2006, 13:10
Beitrag #920


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Was sie dürfen ist denen scheiß egal, sie schicken den Schein bei der Umschreibung nach Prag und fertig.
Dann viel Spaß , ohne Wohnsitz wieder den FS zurück zu bekommen

PS: Traurig aber Wahr crybaby.gif
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thebusychris
Beitrag 04.06.2006, 13:38
Beitrag #921


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Zitat (didel19 @ 04.06.2006, 15:05) *
@Mirko

Gebe einmal dein FS aus der Hand,wenn Du kein wohnsitz hast, glaub mir so schnell kannst du garnicht schauen, landet der in Prag wieder! Und Prag stellt ihn Dir NICHT mehr aus! Weil sie zusammen arbeiten mit Deutschland!!! Ich kenne persönlich einige fälle wo der FS weg war wegen den 185 tage verstoß!



rofl1.gif Deutschland arbeitet zusammen mit Prag rofl1.gif Wenn diese Aussage stimmen würde hätte fast keiner mehr seinen lappen aus tschechien... Tschechien wäre schön blöd wenn sie das tun würden... Es kommt auf diese Weise eine Menge Geld ins Land warum sollte tschechien sich das versauen? NUR weil DEUTSCHLAND will das sie bei jedem deutschen überprüfen ob die 185 Tage Regelung eingehalten wurde? Halte ich persönlich für seeehr unwahrscheinlich...
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SL_bodensee
Beitrag 04.06.2006, 13:38
Beitrag #922


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Zitat (didel19 @ 04.06.2006, 15:05) *
@Mirko

Gebe einmal dein FS aus der Hand,wenn Du kein wohnsitz hast, glaub mir so schnell kannst du garnicht schauen, landet der in Prag wieder! Und Prag stellt ihn Dir NICHT mehr aus! Weil sie zusammen arbeiten mit Deutschland!!! Ich kenne persönlich einige fälle wo der FS weg war wegen den 185 tage verstoß!


Die Begründung der einziehenden tschechischen Behörde ist sicher interessant. Diese Begründung kann den untergeordneten, ausstellenden Behörden ja nur ein rechtsstaatliches Armutszeugnis bescheinigen: Offensichtlich unter Nichtberücksichtigung geltenden tschechischen Rechts ausgegeben.

Wie lief ein solcher Entzug den in den Details ab?
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strichachtdoktor
Beitrag 04.06.2006, 13:52
Beitrag #923


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Zitat
das wurde bereits im kapper urteil festgelegt das nur der ausstellungsstaat die einhaltung der 185 tage überprüfen darf. auch wenn D eine nichteinhaltung der 185 tage vermutet, dürfen sie das nicht "monieren".
(@der sachse)

Das ist definitiv falsch !!! ranting.gif



Da es immer wieder Probleme damit gibt , hier die "185-Tage-Regelung" im Original.
Zitat
Art.7(1) Die Ausstellung des Führerscheins hängt ausserdem ab
(...)
b)vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student - während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten - im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats.
RiLi 91/439/EWG


Das bedeutet, daß man entweder nachweist, als Student an irgendeiner Universität immatrikuliert gewesen zu sein, oder man legt einen Abmeldungsnachweis aus Deutschland und Anmeldungsnachweise aus dem EU-Land für den entsprechenden Zeitraum vor.


Wenn man nicht studiert hat - was hat man dann in dem Land getan, daß man sich dort aufhalten musste ?
"Einen Führerschein gemacht!" - das ist die falsche Antwort.
Denn dann ist der Aufenthaltsgrund ja der Führerschein und das wäre so ziemlich die Definition, die hinter dem Wort "Führerscheintourismus" steckt.


Wer also glaubwürdig nachweisen möchte, warum er mehr als ein halbes Jahr im Ausland gelebt hat, der legt selbstverständlich auch einen Grund vor.

Zum Beispiel die "Arbeitssuche":
- das geht nur bei Leuten, die keinen Job in Deutschland haben und keine Sozialleistungen von Deutschland erhalten. In begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache mit den deutschen Behörden (Arbeitsagentur) darf man sich eine Arbeitsstelle suchen und bekommt trotzdem weiter Geld aus Deutschland - das muß man natürlich vorher klären.
Zum Beispiel die "persönlichen Gründe":
- wer z.B. verheiratet ist, kann natürlich auch getrenntlebend sein. Das hat in der Regel aber weitreichende Folgen. Z.B. bei der Wahl der Steuerklassen, bei öffentlich Angestellten auch beim "Verheiratetenzuschlag". Das sollte man vorher klären und auch bei der Steuererklärung nicht schummeln. Ist das bedacht, kann man weitere Personen als Zeugen nennen - die Ehefrau (für das Getrenntleben), die neue Freundin (im EU-Land). Dabei sollte man sich immer bewußt machen, daß Behauptungen auch bewiesen werden sollten und daß man dabei keine Falschaussagen heranzieht.

Ich möchte hier keine vollständige Auflistung machen - ich möchte lediglich aufzeigen, daß die korrekte Einhaltung der 185-Tage-Regelung schon ein paar Überlegungen erfordert, die man sich vorher durch den Kopf gehen lassen sollte, damit man sich nicht irgendwann in seinen eigenen Geschichten verirrt ...


Wozu das Ganze ?

Die Wohnsitzregel ist, anders als es einige gerne darstellen, keineswegs durch den EuGH gekippt. Vielmehr wurde sie durch das Urteil in der Kappersache und, noch viel mehr, durch den neuerlichen Beschluss gestärkt. In der Kapper-Sache wurde lediglich der deutsche Weg der Kontrolle gerügt und es wurde der - für den EuGH - einzig richtige Weg aufgezeigt. Der Halbritter-Beschluss ist gerade darauf abgestellt, daß die 185 Tage auch wirklich eingehalten wurden.

Daraus folgt, daß zwar die deutschen Behörden nicht berechtigt sind, unangenehme Fragen zum Thema "Einhaltung des Wohnsitzprinzips" zu stellen, daß aber die erteilende Behörde verpflichtet ist, das Wohnsitzprinzip umzusetzen.

Da die Behörden in Europa in "unangenehmen Dingen" oft überraschend gut zusammenarbeiten, wäre es durchaus denkbar, daß die deutschen Behörden mit wohlformulierten Bedenken die Behörden im Erteilerstaat dazu bewegen, die 185-Tage-Regelung nachträglich dezidierter zu überprüfen.

Wenn man also den deutschen Behörden nicht Rede und Antwort stehen muß, so zumindest - wenn die Behörden in den EU-Staaten ihre Aufgaben mindestens so ernst nehmen wie die selben in Deutschland - der FEB im Ausland.


Das mag im Augenblick vielleicht etwas abwegig klingen. Aber wenn Deutschland erstmal beschließt, den EU-Führerscheinen nachzugehen und die Erteilerstaaten nach Artikel 12 Abs.3 der RiLi (s.RN 39 des Kapperurteils
Zitat
In Fällen offensichtlicher Rechtsverstöße stehe es den Behörden des aufnehmenden Mitgliedstaats frei, im Sinne von Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie von dem ausstellenden Mitgliedstaat Aufklärung zu verlangen. Wenn ein Staat offensichtliche und systematische Missstände bei der Ausstellung von Führerscheinen durch die Behörden eines anderen Mitgliedstaats feststelle, könne er gegen diesen ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten.
)
auffordert, tätig zu werden, dann sollte man eine entsprechende Erklärung für die erteilende Behörde parat haben.


Ich möchte daher feststellen, daß die 185-Tage-Regelung nicht gekippt ist. Es wurde lediglich festgestellt, daß der aufnehmende Staat nicht zur Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen berechtigt ist, sondern der Erteilerstaat verpflichtet ist, die Erteilungsvoraussetzungen ordentlich zu prüfen. Inwieweit die fehlende Umsetzung der Richtlinie in Polen und Tschechien da eine Rolle spielt vermag ich nicht zu bewerten. Eine nachträgliche gründliche Überprüfung bereits erteilter Führerscheine ist aber grundsätzlich möglich!

Randnummer 30 des Beschlusses des EuGh in der Rechtssache C-227/05 (Halbritter) zielt deutlich darauf ab, daß diese Erteilungsvoraussetzung gerichtlich überprüft wurde und festgestellt wurde, daß sie erfüllt war. Was einen Rückschluß auf die Wichtigkeit des Punktes zulässt.

Im Schluss-Satz 2 des Beschlusses wird mit den Worten "unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens" nochmal ganz deutlich darauf verwiesen, daß der Schluss-Satz nur gültig sein kann in den Fällen, in denen nur der Erteilerstaat berechtigt war, den Führerschein auszustellen.

Und das ist er nur bei Einhaltung von Artikel 7 Abs.1 Satz b. (s.o.)!


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Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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der Sachse
Beitrag 04.06.2006, 14:08
Beitrag #924


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Zitat (strichachtdoktor @ 04.06.2006, 15:52) *
Daraus folgt, daß zwar die deutschen Behörden nicht berechtigt sind, unangenehme Fragen zum Thema "Einhaltung des Wohnsitzprinzips" zu stellen, daß aber die erteilende Behörde verpflichtet ist, das Wohnsitzprinzip umzusetzen.
habe ich was anders gesagt? ich sagte nicht das man die nicht einhalten muss, nur das D das nicht kontrollieren darf !!!


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mirko1
Beitrag 04.06.2006, 14:45
Beitrag #925


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Zitat (didel19 @ 04.06.2006, 14:05) *
@Mirko

Gebe einmal dein FS aus der Hand,wenn Du kein wohnsitz hast, glaub mir so schnell kannst du garnicht schauen, landet der in Prag wieder! Und Prag stellt ihn Dir NICHT mehr aus! Weil sie zusammen arbeiten mit Deutschland!!! Ich kenne persönlich einige fälle wo der FS weg war wegen den 185 tage verstoß!

Da liegst du Falsch, hast du den brandt Aktuellen VG AUgsburg Beschluss nicht gelesen?
VG Augsburg bezieht sich auf den neuen EUGH Beschluss
VG Augsburg Pressemitteilung
Kannst du mir erklären wieso CZ wohl wissend der nicht eingehaltenen 185 Tage den FS dann ausgibt?

Ich sags dir weil die Einhaltung der 185 Tage nicht zwingend einen Wohnsitz vorschreibt.

PERSOÖNLICHE BINDUNGEN für min 185 Tage im Jahr und weil CZ die 185 Tage National erst zum 01.07.06 einführt, CZ wird bestimmt übergangsfristen als neues EU-Mitglied zugebilligt.

@/8Doc
jeder weis das du die 185 Tage auf dem Papier eingehalten hast.
doch scheinst du Resistent für die klare Aussage des Kapper Urteils zu sein: ranting.gif

Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist.

mehr ist dazu nicht zu sagen.
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Gallier
Beitrag 04.06.2006, 14:51
Beitrag #926


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Da wiederhole ich mich nochmals-diesmal aber sehr gerne...

Als wir alle (zumindest die meisten hier) unsere EU-Führerscheien gemacht haben-wurde dieses 185 Tage Wohnsitzgesetz noch nicht in jeweiliges nationales Recht umgesetzt sodaß uns NIEMAND ans Bein pinkeln kann!!!

Wir können nicht dafür wenn damals die regelung in den jeweiligen Ländern noch nicht umgestzt war, dem zufolge haben wir auch nichts umgangen und/oder verheimlicht!

Ich kann ganz offen der Führerscheinbehörde bei der Umschreibung sagen daß die CZ damals(2005) die regelung noch nicht umgestzt hatte und ich mir somit nichts zu Schulden habe kommen lassen!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Cabarete
Beitrag 04.06.2006, 15:09
Beitrag #927


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Ja Doc, ich gebe Dir im großen und ganzen recht.
Nur meine ich bei den Ausführungen des Staatssekretärs
Die Leute die die 185 Tage nicht eingehalten haben werden zur MPU geschickt.

Was geschieht dann, mit denen die es sich leisten können ein halbes Jahr im EU Ausland zu leben?

Das ganze ist doch eine Farce

MfG. Cab.
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JoeCool
Beitrag 04.06.2006, 15:16
Beitrag #928


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"Ich kann ganz offen der Führerscheinbehörde bei der Umschreibung sagen daß die CZ damals(2005) die regelung noch nicht umgestzt hatte und ich mir somit nichts zu Schulden habe kommen lassen!"

Das würde ich besser lassen, sonst sagen die dir das D. die 185 Tage aber schon umgesetzt hatte und Du dich als D. Bürger gefälligst zu erkundigen hast, unter welchen Voraussetzungen du als deutscher nen Lappen im Ausland machen kannst, der dann hier auch anerkannt wird.

Mein Tip für leute die jetzt noch schnell nen Lappen machen wollen:
Ne Imatrikulation an einer Uni oder FH oder so ist meist kostengünstig oder gar umsonst.
Meist sogar per I-Net möglich!
Gibt dann ne schöne Bescheinigung und die sollte wohl als Beweis reichen whistling.gif

Also schnell schauen, wann wo welches Semester anfängt :-))
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mirko1
Beitrag 04.06.2006, 15:23
Beitrag #929


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@Cabarete
Quatsch.

EUgh Beschluss zur MPU was hat das mit den 185 Tagen zu tun?
1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

Auf Deutsch keine nachträgliche MPU auf neu erteilte EU-Führerscheine.

Die 185 Tage waren seit dem Kapper Urteil kein Problem, daran hat sich NIX geändert.

NUR DER AUSTELLER STAAT HAT DIE 185 TAGE ZU PRÜFEN. WENN SIE ERTEIELN UND NICHTS VORGETÄUSCHT WURDE KANN DER BERWERBER DAFÜR NICHT VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN.

Und DE hat sowieso wegen der 185 Tage Nix in der Hand deswegen MPU NU. Soll doch DE CZ wegen der 185 Tage verklagen, das ändert nichts das die FS anerkannt werden müssen. Sollte sich das ändern werden Jahre vergehen.
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ein Bayer
Beitrag 04.06.2006, 19:36
Beitrag #930


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Wie sieht es denn dann bei z.B Tommy Bumm und mir (evtl. ja auch noch andere auf diesem Tread)
wir wurden ja bei unserem Vermittler für 1 Jahr in der CZ angemeldet und wir bekamen auch
einen Beratervertrag von einem Unternehmen das in CZ tätig ist.

Wir das ausreichen um einer Nachprüfung zu bestehen?
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bazi
Beitrag 04.06.2006, 22:16
Beitrag #931


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Zitat (Cabarete @ 04.06.2006, 14:43) *
Werden wir in Bayern von Göttern regiert? http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/187.php


MfG. Cab.



bei jedem EUGH-Urteil/Beschluss kommt dieser Staatssekretär aus der Versenkung gekrochen und rabuliert rum!

Bazi


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vpherbert
Beitrag 05.06.2006, 00:57
Beitrag #932


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Ist jetzt alles gut oder nicht ?
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Medusa
Beitrag 05.06.2006, 01:25
Beitrag #933


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Kurzfassung: Für die nächsten Monate m. M. n. Ja wink.gif

Langfassung: klick whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 05.06.2006, 01:37
Beitrag #934


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@mirko1
Zitat
@/8Doc
jeder weis das du die 185 Tage auf dem Papier eingehalten hast.
doch scheinst du Resistent für die klare Aussage des Kapper Urteils zu sein:

Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist.

mehr ist dazu nicht zu sagen.


Die klare Aussage des EuGH ist:
Zunächst ist der FS anzuerkennen. Bei einer Verletzung der Prüfungspflichten durch den ausstellenden Staat ist gegen diesen ein Verfahren gemäß Artikel 227 EG einzuleiten. Und logischerweise werden nach einer Verurteilung die fraglichen Führerscheine wieder eingezogen werden, sonst gäbe es ja wohl gleich den nächsten Ärger, oder ?!

Für "die nächsten paar Tage" reicht so ein Führerschein auch ohne Wohnsitzprinzip - wenn es etwas mehr sein soll, dann beachtet man die Richtlinie. Und die schreibt den Wohnsitz nunmal vor.

Und - nun zur Zerstörung Deiner Phantasien: Ich habe die 185 Tage nicht nur auf dem Papier eingehalten, sondern ich war auch da. Das zu einer Zeit, als den Polen das mit den 185 Tagen noch nicht so klar war. Man kann die Richtlinien gerne als etwas Abstraktes ansehen - wenn man keinen Ärger will, dann sollte man sie persönlich einhalten. Einfach nur zur eigenen Sicherheit ...

Nicht vergessen, Mirko: Horizont ist die Entfernung zwischen Nase und Brett vorm Kopf ! wavey.gif

@ Medusa
Ist doch süß, wie Schmidchen warnt und zappelt. Noch kurz die Geschichte mit den "gefälschten Führerscheinen" angehängt und er meint es doch nur gut mit den Führerscheininhabern ...
In Bayern muß mit Sicherheit alles seine Ordnung haben. Kurios, daß Augsburg das erste deutsche VG war, welches die aktuelle Situation voll umgesetzen mußte ... rofl1.gif


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Medusa
Beitrag 05.06.2006, 01:46
Beitrag #935


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@strichachtdoktor

Wir sollten Bayern dankbar sein. Ohne die bayerischen Bemühungen hätten wir diesen schönen Halbritter Beschluß doch garnicht bekommen. rofl1.gif wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 05.06.2006, 01:50
Beitrag #936


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Allerdings - wie wahr, wie wahr. Und ich vermute, eine Menge hochkarätiger Juristen flucht, daß das VG München diese Vorlagesache überhaupt nach Luxemburg weitergereicht hat ... tongue.gif


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K@i
Beitrag 05.06.2006, 01:51
Beitrag #937


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Zitat (Medusa @ 05.06.2006, 03:46) *
@strichachtdoktor

Wir sollten Bayern dankbar sein. Ohne die bayerischen Bemühungen hätten wir diesen schönen Halbritter Beschluß doch garnicht bekommen. rofl1.gif wavey.gif



ich bin mir nicht sicher ob die freude hier nicht der schuss nach hinten war ! whistling.gif
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Medusa
Beitrag 05.06.2006, 02:06
Beitrag #938


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Zumindest bis zur nächsten EU FE Rili sehe ich keine Gefahr mehr. Wohnsitz- und Eignungsüberprüfung bei EU-FE Erteilung sind Sache des die EU-FE ausstellenden EU Staates.
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strichachtdoktor
Beitrag 05.06.2006, 02:07
Beitrag #939


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Also K@i, Deinen Pessimismus in allen Ehren, aber so sieht es ja nun wirklich nicht aus. Der Beschluss ist schon ein schönes Stück europäischer Rechtsprechung und ich denke auch, daß niemand mehr kritisieren wird, der EuGH habe "das deutsche Verwaltungsrecht" nicht verstanden oder er habe es "sich zu einfach" gemacht ... Sieht ziemlich ausgewogen aus. Und ist eben nur zufällig gut für uns EU-FE-Inhaber - genauso zufällig wie sonst bei Gericht eben auch ...

Es war imho nicht besonders gut überlegt, ausgerechnet nach Kapper einen Fall vorzulegen, bei dem nun wirklich geprüft und gemacht wurde - streng nach österreichischem Recht - es den Deutschen aber trotzdem nicht gereicht hat. Das mußte in die Hose gehen.

Für mich persönlich auch ein gutes Stück unverständlich, denn in Bayern wird es Fälle zuhauf geben, in denen gar nichts geprüft wurde, z.B. mit PL- und CZ-Karte. Da wäre für die EU-FS-Gegner sicher mehr zu holen gewesen: 185 Tage oft nicht eingehalten, Meldeadresse eine deutsche, Vorgeschichte nicht angegeben und das alles "ungeprüft und schei*egal" ...

Wenn ich den Beschluss richtig lese, dann sieht der EuGh das ähnlich - deshalb auch die Einschränkungen in den Schluss-Sätzen - konnte aber nicht anders entscheiden.


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K@i
Beitrag 05.06.2006, 02:18
Beitrag #940


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.06.2006, 04:07) *
Also K@i, Deinen Pessimismus in allen Ehren, aber so sieht es ja nun wirklich nicht aus.

Wenn ich den Beschluss richtig lese, dann sieht der EuGh das ähnlich - deshalb auch die Einschränkungen in den Schluss-Sätzen - konnte aber nicht anders entscheiden.



Also denkst du nicht das, die 185 Tage Geschichte neu aufgerollt wird und das zuständigkeit nit in ander Länder verschoben werden kann ? whistling.gif
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s.n
Beitrag 05.06.2006, 07:32
Beitrag #941


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Zitat
Werden wir in Bayern von Göttern regiert? http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/187.php


Zitat
...........Gleichwohl ist diese Entscheidung aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr unerfreulich, da gerade von Fahrzeuglenkern mit Alkohol- und Drogenproblemen immense Gefahren für den Straßenverkehr und damit Leben und Gesundheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer ausgehen, die nur mittels MPU wirksam ausgeschlossen werden können. Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die voraussichtlich in wenigen Monaten kommen wird, bekommen wir jedoch verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen, um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen wesentlich zu erhöhen", betont Schmid...........


Slolche Aussagen können doch nur von einem kommen der entweder keine Ahnung hat, oder Propaganda machen möchte, oder beides.
".... immense Gefahren..... " think.gif
Das es diese Gefahr gibt. Ja, aber ist sie gleich immens ?? Es bezieht sich doch auf EU -FS Besitzer ? Wir müssen schon eine schlimme Bande sein, dass gleich eine immense Gefahr von uns ausgeht.

"....die nur mittels MPU wirksam ausgeschlossen werden können...." rofl1.gif
Das kann doch nicht sein Ernst sein think.gif

" .........Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie .... um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen wesentlich zu erhöhen....." blink.gif
Und Schmid kennt schon den genauen Wortlaut wie die RiL verabschiedet wird ?????


Meine Gedanken pendeln noch, meinen PL- FS (von Nov.2004) umschreiben oder nicht.!?!?? Noch dazu bin ich aus dem Grossraum München und in dem für mich zuständigen Landkreis werden Beamte ausgebildet. Die nehmen es dann gaaaaaanz genau. Auf meinem FS ist eine Adresse eingertagen die ich nicht mal aussprechen kann whistling.gif und ich war nur 3 Wochen in Stettin, sonnst alles legal ("Geld in Pott").
Bis jetzt bin ich noch nicht kontrolliert worden. (Tarnmodus Stufe 3).
Umschreiben JA NEIN ????? sad.gif
Wird die RiL 3 wirklich so wie Tiefensee sich das vorstellt oder ist das nur Propaganda (s.o). Lasse ich auf D-FS unschreiben (vorausgesetzt die bayrischen Beamten machen es so einfach), was passiert dann. Werde ich dann von der FEB für die police.gif zum "Abschuss" freigegeben??? Oder sollte ich evtl. mal zu schnell fahren: sind das dann erneute Eignugszweifel?? und ich muss zur MPU ?? Das hiesse ja dann mit D-FS Tarnmodus bis die 5+10 Jarhe vorbei sind.
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s.n
Beitrag 05.06.2006, 07:49
Beitrag #942


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dann war da noch die Süddeutsche Zeitung vom 30.05.
finde ich objektiv auch wenn aus Bayern

Ausführlche Beschreibung des AUT - Fall.
Letzter Absatz "Zitat: .........seine Entscheidung bekannt. Sinngemäß heißt es darin: Wem sein Führerschein entzogen wurde, der kann nach Ablauf der verhängten Sperrfrist auch im europäischem Ausland eine neue Farerlaubnis erwerben und die deuten Behörden dürfen dabei nicht verlangen, dass die hiesigen Bedingungen eingehalten werden."
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JoeCool
Beitrag 05.06.2006, 10:06
Beitrag #943


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Ein weiterer, eher neutraler Bericht:

http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,22...29faecf697119c8

besonders Interessant hierbei:

"Derzeit kann jeder Inhaber eines ausländischen Führerscheins die Um-schreibung in Deutschland erzwingen.“ Ab 1. Juli soll die 185-Tage-Aufenthaltsfrist zwar auch im Nachbarland eingeführt werden, doch bis zu deren Umsetzung ist wohl noch ein weiter Weg, glaubt Rechtsanwalt Schünemann. „Das Wohnsitzprinzip ist ohnehin juristisch fraglich und Unsinn. Und die Tschechen werden sich wohl kaum das florierende Geschäft mit den Führerscheinen kaputt machen lassen.“ Fakt ist laut Schünemann: „Die Behörden im Ausland sperrten sich ganz einfach gegen entsprechend Anfragen der deutschen Kollegen. Deshalb ist man hier jetzt dazu übergegangen ist, gar keine Anfragen mehr in Tschechien zu stellen.“ Das Münchner Kreisverwaltungsreferat wollte dazu auf tz-Anfrage keine Stellung nehmen."

wavey.gif
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corneliusrufus
Beitrag 05.06.2006, 10:10
Beitrag #944


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Was bisher vergessen wird ist die Einigung der europäischen Verkehrsminister sich im März (2007) nochmals zusammen zu setzen, um ggfs. politisch die Entscheidung des EUGH zu korrigieren. Insbesondere wird es um die Voraussetzungen für eine FE-Erteilung gehen.

Ich kann natürlich nicht vorhersagen, wie das ausgeht. Ob es eine Einigung gibt. Nur: Bereits nach den Zusammenkünften zur 3.FSRiLI könnte D nochmals ein politisches Zugeständnis erhalten, solange es den übrigen Ländern nicht weh tut.

Insbesondere könnte dabei herauskommen, dass die Mindestanforderungen an eine FE heraufgeschraubt werden. Insbesondere könnte es sein, dass dann die Nachkontrollen nach Wieder(neu)erteilung vollzogen werden (müssen). [Dann könnte es auch sein, dass eine Meldung des FE-Erwerbs von EU-Ausländern ins "Heimatland" erfolgt bzw. für frühere Zeiten anchgemeldet wird. Sprich jeder Tarnmodus fällt auf.]

Nochmals: ich kann bestimmt nicht in die Zukunft schauen. Ich will auch keine Bedenken schüren. Allerdings sage ich, dass es bereits als beschlossene gesamt-europäische Sache erscheint, den FS-Tourismus einzudammen. Das sollte als politischer Wille gesehen werden.

Ich sage das in Hinblick auf das gegenwärtige Zeitfenster. Meine detaillierte weitere Meinung habe ich ja schon weiter oben mitgeteilt. Mir erscheint der Wille, das Zeitfenster zuschließen als ausgeprägt genug.

Mag jeder selbst nun entsprechend handeln.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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JoeCool
Beitrag 05.06.2006, 10:14
Beitrag #945


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Was halten die Experten eigentlich von einem offiziellen (UN/EU) International Drivers Licence:

*** Link gelöscht ***

Ich glaub, son teil besorg ich mir :-)) Dann hab ich sogar nen Lappen in deutscher sprache laugh2.gif

----------
*** Anmerkung Admin:
Ich bitte dringlichst darum, Linksetzungen auf Seiten von Führerschein-Vermittlern im Board zu unterlassen. Zugehöriges FollowUp (2 Postings) gelöscht.


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 05.06.2006, 13:45
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ega333
Beitrag 05.06.2006, 10:30
Beitrag #946


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Hallo mal wieder!

Hatte ja eigentlich vor nun doch die MPU zu machen. Habe auch noch mal eine Fristverlängerung bei der FSST beantragt um ein positives Gutachten erstellen zu lassen - wurde stattgegeben bis 23.06.06, bevor eine NU ausgesprochen wird. Der Testlauf bei dem zu begutachtenden Institut für 80,-Euro war auch in Ordnung. Habe aber irgendwie keine Lust, nun beflügelt durch das neue Urteil denen noch mehr Geld in den Rachen zu werfen. Der nette Beamte in der FSST geht nun sicherlich davon aus dass ich ihm das Gutachten beibringe, ob er sehr enttäuscht sein wird??? sad.gif Wir sollten für uns alle mal ´ne kleine Check-Liste aufstellen, hab´ ich bei dem MPU-Institut gelernt, um nicht unvorbereitet bei denen anzutanzen, wenn wir die FS umschreiben wollen.

Da wäre also:

1. die 185 Tage Geschichte samt Gründe (wieso, weshalb, warum)
2. Sperrfrist eingehalten (in meinem Fall ist die schon 2000 abgelaufen)
3. keine neuen Vorwürfe zu irgenwelchen Bedenken/Verfehlungen etc.
4. kann man sich auch darauf berufen, dass man ja schon seit geraumer Zeit, ohne Probleme unauffällig am Straßenverkehr mit dem EU-FS teilnimmt.
5. Urteil ausdrucken und mitnehmen
6. evtl. FS kopieren und beglaubigen lassen (Paranoiaverdacht)

Bitte vervollständigt doch die Liste! Was könnte noch helfen das möglichst reibunglos durchzuziehen. Auf welche konkreten Fakten kann man sich noch stützen?

Auch muß der Bundesgrenzschutz neue Anweisungen bekommen haben, vor 2 bis 3 Monaten haben die Stichpunktartig gezielt nach dem FS gefragt, noch bevor der Ausweis durchgezogen war, bei so einer Aktion wurde ich auch der FSST gemeldet. Das passiert jetzt nicht mehr! Und ich passier bis zu 10 mal in der Woche die Grenze.

Also, ich kann nur allen Glück und Erfolg wünschen.

Gruß Jens
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Gast_emile_*
Beitrag 05.06.2006, 10:31
Beitrag #947





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Der Gag an dieser Übersetzung ist:

Wenn du das aus Deutschland bestellst, steht ganz fett darauf: Ersetzt nicht den deutschen FS, egal ob du nun einen PL oder CZ Schein hast. Es gibt eine Webseite wo das genau erklärt wird. Link auf Anfage.

Vergesst solche Sachen. Und bevor hier die Ideen eines Gerhard Günther Ebel (der Typ ist durch, es gibt auch kein einziges Urteil was den bestätigt)erscheinen, auch das könnt ihr vergessen.
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Gallier
Beitrag 05.06.2006, 10:33
Beitrag #948


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Und wenn ich schon die Fehler bei der Übersetzung auf Deutsch sehe läuft es mir ganz cold.gif den Rücken runter...


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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JoeCool
Beitrag 05.06.2006, 10:44
Beitrag #949


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Nagut, dann eben gleich noch ein paar EU-Lappen bestellen:

*** Werbung gelöscht ***

laugh2.gif

----------
*** Anmerkung Admin:
Die hiesigen Gepflogenheiten dürften wohl hinlänglich bekannt sein: Keine Links auf Führerschein-Vermittler!


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 05.06.2006, 13:36
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Medusa
Beitrag 05.06.2006, 10:49
Beitrag #950


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Zitat (ega333 @ 05.06.2006, 11:30) *
Bitte vervollständigt doch die Liste! Was könnte noch helfen das möglichst reibunglos durchzuziehen.

Von Anfang an einen RA einschalten.
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