Abrollumfänge & Toleranzen |
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Abrollumfänge & Toleranzen |
26.05.2006, 12:49
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 19.06.2005 Wohnort: Ravensburg Mitglieds-Nr.: 10507 |
an meinem BMW M3 E46 sind derzeit 225/40R19 und 255/35R19 Reifen montiert. Leider ist mein Wunschreifen nur in der Dimension 235/35R19 und 265/30R19 erhältlich, für diese Kombination habe ich auch eine Freigabe des Reifenherstellers. Eintragung bzw. TÜV-Abnahme ist mir vollkommen klar. Nun mein Problem: die Vorderreifen sind schon ziemlich ramponiert und ich werde wohl demnächst neue aufziehen müssen. Natürlich wäre es doof, wenn ich jetzt nochmal 225/40R19 kaufen müßte, wenn ich sowieso auf 235er wechseln will. Ist es möglich, die Kombination 235/35R19 + 255/35R19 zu fahren? Auch hier ist natürlich die TÜV-Abnahme nötig, ist mir klar, aber theoretisch kein Problem, da TÜV zu uns ins Haus kommt (KFZ-werkstatt). Freigabe wird schwierig, da der Reifenhersteller das Modell nicht in beiden Dimensionen anbietet. Ich hab zwar schon gesucht, aber keine befriedigende Info über die zulässigen Abrollumfang-Toleranzen gefunden... Danke! Christian |
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27.05.2006, 17:33
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 19.06.2005 Wohnort: Ravensburg Mitglieds-Nr.: 10507 |
Kann mir keiner sagen, wie groß die Abweichung sein darf?
Christian |
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27.05.2006, 19:37
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Wenn ich mich recht erinnere, sind 3% weniger als die eingetragenen Reifen ohne weiteres möglich.
Ein - auch nur minimalst - größerer Abrollumfang als der der eingetragenen Reifen ist jedoch imho ohne Nachweis über die Tachogenauigkeit nicht zulässig. Also: Abweichung nach unten: 3% Abweichung nach oben: 0% Alle Angaben ohne Gewähr... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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28.05.2006, 12:45
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Ein - auch nur minimalst - größerer Abrollumfang als der der eingetragenen Reifen ist jedoch imho ohne Nachweis über die Tachogenauigkeit nicht zulässig. Also: Abweichung nach unten: 3% Abweichung nach oben: 0% Alle Angaben ohne Gewähr... Vorsicht! Die 3% gelten bei Änderung des Abrollumfangs am ganzen Fahrzeug. Beim hier geschilderten Fall sollen vorne und hinten unterschiedliche Bereifungen montiert werden. (Der Abrollumfang vorne nimmt um 2,4% ab, hinten jedoch um 2,8% zu.) Problematisch gestaltet sich dieser Änderungswunsch bei Fahrzeugen, die über fahrdynamische Regelsysteme verfügen (ABS, ESP). Hier ist eine Abweichung >1% zur Serienbereifung ohne Fahrzeugherstellerfreigabe nicht zulässig. Es besteht die Gefahr, dass die Regelsysteme nicht mehr einwandfrei arbeiten. Das heißt im hier vorliegenden Fall: Ohne Freigabe des Fahrzeugherstellers ist diese Änderung leider nicht möglich. (Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug über solche Systeme verfügt) Gruß, Chris |
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28.05.2006, 17:30
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 19.06.2005 Wohnort: Ravensburg Mitglieds-Nr.: 10507 |
Nur eine kleine Korrektur: hinten bleibt die Reifengröße gleich (255/35R19), außer das der Reifen nicht mehr Neuzustand hat.
Auf 2,1% Abweichung bin ich auch gekommen, und irgendwo im Internet habe ich was von 1,5% vorne/hinten gelesen... Werde morgen mal bei Conti anfragen, die haben den Reifen in beiden Größen... Christian |
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01.06.2006, 16:39
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 30.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19863 |
Hier gibts einen Reifenumfangsrechner:
http://www.flat4.de/calc_tyr.htm In dem Fall würde ich aber massiv davon abraten, DSC und das integrierte ABS bekommen da Probleme, im Schadensfall dürfte es Regreßansprüche der eigenen Haftpflichtversicherung geben. Für den E30 gab es mal eine Firma die das ABS speziell auf Mischbereifung abgestimmt hat, beim DSC funktioniert das leider aber nicht mehr so einfach. Lieber gleich die neuen Gummis holen und die alten bei ebay rein. Grüsse Andi |
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07.01.2007, 11:40
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 555 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Freital/Teltow Mitglieds-Nr.: 10267 |
Ein - auch nur minimalst - größerer Abrollumfang als der der eingetragenen Reifen ist jedoch imho ohne Nachweis über die Tachogenauigkeit nicht zulässig. Also: Abweichung nach unten: 3% Abweichung nach oben: 0% Alle Angaben ohne Gewähr... Vorsicht! Die 3% gelten bei Änderung des Abrollumfangs am ganzen Fahrzeug. Beim hier geschilderten Fall sollen vorne und hinten unterschiedliche Bereifungen montiert werden. (Der Abrollumfang vorne nimmt um 2,4% ab, hinten jedoch um 2,8% zu.) Problematisch gestaltet sich dieser Änderungswunsch bei Fahrzeugen, die über fahrdynamische Regelsysteme verfügen (ABS, ESP). Hier ist eine Abweichung >1% zur Serienbereifung ohne Fahrzeugherstellerfreigabe nicht zulässig. Es besteht die Gefahr, dass die Regelsysteme nicht mehr einwandfrei arbeiten. Das heißt im hier vorliegenden Fall: Ohne Freigabe des Fahrzeugherstellers ist diese Änderung leider nicht möglich. (Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug über solche Systeme verfügt) Gruß, Chris Hi, hast du ne Quelle wo ich die Abweichung in Bezug aufs ABS nachlesen kann? Gruß Frank |
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07.01.2007, 14:01
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Ein - auch nur minimalst - größerer Abrollumfang als der der eingetragenen Reifen ist jedoch imho ohne Nachweis über die Tachogenauigkeit nicht zulässig. Also: Abweichung nach unten: 3% Abweichung nach oben: 0% Alle Angaben ohne Gewähr... Vorsicht! Die 3% gelten bei Änderung des Abrollumfangs am ganzen Fahrzeug. Beim hier geschilderten Fall sollen vorne und hinten unterschiedliche Bereifungen montiert werden. (Der Abrollumfang vorne nimmt um 2,4% ab, hinten jedoch um 2,8% zu.) Problematisch gestaltet sich dieser Änderungswunsch bei Fahrzeugen, die über fahrdynamische Regelsysteme verfügen (ABS, ESP). Hier ist eine Abweichung >1% zur Serienbereifung ohne Fahrzeugherstellerfreigabe nicht zulässig. Es besteht die Gefahr, dass die Regelsysteme nicht mehr einwandfrei arbeiten. Das heißt im hier vorliegenden Fall: Ohne Freigabe des Fahrzeugherstellers ist diese Änderung leider nicht möglich. (Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug über solche Systeme verfügt) Gruß, Chris Hi, hast du ne Quelle wo ich die Abweichung in Bezug aufs ABS nachlesen kann? Nein, der Wert wurde mir bei einer entsprechenden Schulung genannt. Mit diesem Wert sollte man sicher gehen können, dass die Regelsysteme noch einwandfrei funktionieren, so die Aussage des Dozenten. Gruß, Chris P.S.: Mit der 1%-Abweichung meinte ich die Differenz von vorne zu hinten. |
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