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> 3. EU-FE Rili - Bedeutung für bereits erteilte ausl. EU-FEs?
Medusa
Beitrag 29.05.2006, 12:18
Beitrag #1


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Wie sollten sich EU-FE Inhaber nach dem EuGH Beschluß vom 06.04.2006 am besten auf die kommende 3. EU FE Rili vorbereiten? Ist ein Antrag auf Umschreibung in eine dt. EU-FE jetzt sinnvoll?
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Struppi
Beitrag 29.05.2006, 12:25
Beitrag #2


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Tja.......wenn ich das mal wüsste.......... sadwalk.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 12:47
Beitrag #3


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Also ich sage: Nein.

Weil:
- Die EU-FSe sind voll gültig zum gegenwärtigen Zeitpunkt und es gibt imho zur Zeit auch keine echten Pferdefüße, wenn die Voraussetzungen bei der Erteilung im Sinne der EuGH und EU-FS-RiLi-Vorgaben korrekt erfüllt wurden.
- Somit sind "unsere" EU-FSe nicht signifikant unterschiedlich zu andern "normalen" EU-FSen anzusehen. Und der normale EU-FS muss weder umgeschrieben noch registriert werden.

Warum also "schlafende Hunde" wecken ?
Nein - halte ich nicht für sinnvoll.

Sollte sich herausstellen, daß die 3. FS-Richtlinie - was ich nicht glaube - den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ganz oder teilweise aufgibt, dann können wir darüber nochmal reden. Aber nach der 2. EU-Richtlinie sind die Scheine, die zum jetzigen Zeitpunkt korrekt erteilt worden sind, imho ziemlich sicher - warum sollten sie dann nach der 3. Richtlinie plötzlich wieder wertlos werden ? Werden andere Führerscheine ja auch nicht.


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johnnie walker
Beitrag 29.05.2006, 15:32
Beitrag #4


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Zitat (Medusa @ 29.05.2006, 14:18) *
Wie sollten sich EU-FE Inhaber nach dem EuGH Beschluß vom 06.04.2006 am besten auf die kommende 3. EU FE Rili vorbereiten? Ist ein Antrag auf Umschreibung in eine dt. EU-FE jetzt sinnvoll?


Wenn denn die 3. Richtlinie vom EU-Parlament so ratifiziert wird wie es der Entwurf vorsieht wäre zu beachten:

Artikel 12 Absatz 4 (Änderungsantrag 57)
Eine Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen die Gültigkeit eines FS anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte.


Die Bürokraten werden natürlich versuchen diesen Paragraphen auch auf die „EU-FS-Altfälle anzuwenden. Entgeht man dieser Gefahr durch zeitnahes Umschreiben in einen deutschen Führerschein.


Demgegenüber vertritt der ADAC folgende Meinung:

Verkehrsexperten sind jedoch eher zurückhaltend. Wegen des notwendigen Ratifizierungsprozesses werde es Jahre dauern, bis die Regelung endgültig in Kraft treten könne. "Die bis dann ausgestellten Führerscheine werden wohl ihre Gültigkeit behalten", gibt der ADAC-Rechtsexperte Michael Ludovisy im Gespräch mit der WELT zu bedenken.


Artikel 8 Absatz 5 (Änderungsantrag 54)
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entweder gültigen oder vorläufig entzogenen) Führerscheins sein.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung ist jeder andere EU-Führerschein dem deutschen vorzuziehen.
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Medusa
Beitrag 29.05.2006, 19:47
Beitrag #5


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Was könnte passieren, wenn man jetzt in D. versucht

a) seine ausl. EU-FE umschreiben zu lassen

oder

b) seine ausl. Klasse B EU-FE zu einer BE zu erweitern?

Ist es in beiden Fällen möglich, daß eine FEB die Entscheidung über die jeweiligen Anträge bis zum in Kraft treten der nächsten EU FE Rili verzögert? Falls ja - kann man wirksam dagegen vorgehen?
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strichachtdoktor
Beitrag 29.05.2006, 23:23
Beitrag #6


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Zitat
Artikel 8 Absatz 5 (Änderungsantrag 54)
Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen (entweder gültigen oder vorläufig entzogenen) Führerscheins sein.


Das ist ein Absatz, der mich schon länger stört.
Wer einen deutschen Führerschein verliert, der hat erst einen sichergestellten und/oder beschlagnahmten und dann einen vorläufig entzogenen Führerschein. Nach dem Urteil hat er einen endgültig entzogenen FS und eine Fahrerlaubnis gibt es auch nicht mehr - jedenfalls ist das beides spätestens nach 2 Jahren in Deutschland so.
Daher würde ich - auf meine Person bezogen - sagen: Ich habe einen Führerschein - einen polnischen. Den anderen gibt es nicht mehr oder vielleicht doch, aber irgendwelche Rechte kann ich daraus nicht mehr ableiten, denn er liegt in meiner Akte ...
Etwas verwirrend finde ich dann Berichte aus Luxemburg, wo eine alte - eigentlich nicht mehr existente - Fahrerlaubnis, trotz Weigerung deutscher Behörden dasselbe zu tun, zur Wiedererteilung eines "nun luxemburgischen" Führerscheines führt.

...

@ Medusa : Warum warten wir eigentlich mit dem Thema nicht, bis die neue 3. Richtlinie vollständig bekannt ist ? Machen wir uns nicht Gedanken um ungelegte Eier ???


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Medusa
Beitrag 30.05.2006, 00:43
Beitrag #7


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Möglich. Aber wieviel Zeit bleibt noch wenn ihr wirklicher Inhalt bekannt ist bis zur Rechtswirkung?
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 30.05.2006, 02:11
Beitrag #8





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Die Thematik wird bereits ausgiebig im bestehenden EuGH-thread diskutiert.
Weitere Posts zu diesem Thema deshalb auch ausschliesslich in dem angegebenen thread.
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