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> Flughafentransfer eine Ausnahmegenehmigung!?
bobys30
Beitrag 02.06.2006, 09:39
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe dass Forum so eben gefunden und ich muss Euch sagen ich finde echt klasse wie hier jedem geholfen wird. TOOL

Nun jetzt kann mir vieleich auch eine Helfen.
Meine Frau und ich haben vor eine Flughafentransfer Unternehmung aufzumachen,
die ganze prozedur ist uns bekann, wir haben schon die IHK hinter sich auch die Steuerliche Seite haben wir bezwungen, momentan warten wir auf Genehmigung zur Durchführung von Mietwagenfahrten.

Jetzt stehen wir wieder vor eine schranke, es hiss dass nach erhalt die Genehmigung ein Fahrzeug da sein soll, der eine (Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen) haben muss!!

Da wir erst am Anfang sind wollen wir unsere 2 Jahre alte VW Touran einsetzten.

Was muss das Auto haben oder durchgehen um sich dafür zu Qualifiezieren !!! ??

Auf wem muss das Fahrzeug zugelassen sein?

ich hoffe dass mir hier jemand auch Helfen kann.

Danke und Gruß
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frankenstein
Beitrag 02.06.2006, 09:54
Beitrag #2


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Zitat (bobys30 @ 02.06.2006, 10:39) *
Jetzt stehen wir wieder vor eine schranke, es hiss dass nach erhalt die Genehmigung ein Fahrzeug da sein soll, der eine (Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen) haben muss!!

Da wir erst am Anfang sind wollen wir unsere 2 Jahre alte VW Touran einsetzten.


Bist Du sicher, das es sich um eine Ausnahmegenehmigung handeln soll!? Ich gehe eher davon aus, das es sich um eine "Außerordentliche HU" im Sinne des § 42 BOKraft handeln dürfte, d.h. das diese Untersuchung vor der ersten Inbetriebnahme des Fz durchgeführt werden muss.

Zitat
Was muss das Auto haben oder durchgehen um sich dafür zu Qualifiezieren !!! ??


auch das findest Du alles in der BOKraft!

Zitat
Auf wem muss das Fahrzeug zugelassen sein?

Vielleicht auf die Firma. cool.gif


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bobys30
Beitrag 02.06.2006, 10:11
Beitrag #3


Neuling


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^Hallo,

danke für deine schnelle Antwort,

Es ist mir gesagt worden dass es sich um ein Fahrzeug der nur in Flughafentransfer verkehren wird
und der brauch kein Wegstreckenzähler und Alarmanlage
Zitat
Hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr bezüglich Wegstreckenzähler und Alarmanlage

und dafür wiederum brauche ich die Ausnahmegenehmigung.

Da wir es am Anfang nur nebengewerblich treiben wollen und das Fahrzeug auf mich zugelassen ist, und die gewerbe wird auf meine Frau,

Geht das? Kann mann das machen?

Danke nochmall
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frankenstein
Beitrag 02.06.2006, 10:28
Beitrag #4


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Zitat (bobys30 @ 02.06.2006, 11:11) *
Es ist mir gesagt worden dass es sich um ein Fahrzeug der nur in Flughafentransfer verkehren wird
und der brauch kein Wegstreckenzähler und Alarmanlage
und dafür wiederum brauche ich die Ausnahmegenehmigung.

Dann musst Du Dich an dein für dich zuständiges Straßenverkehrsamt wenden, ich bezweifle aber stark, dass Du eine Ausnahme bekommst. Mit welcher Begründung auch!? Technisch dürfte der Einbau wohl kein Problem sein, das nebengewerbliche ist m.E. kein ausreichender Grund hier eine Ausnahme zu erteilen.

Zitat
Da wir es am Anfang nur nebengewerblich treiben wollen und das Fahrzeug auf mich zugelassen ist, und die gewerbe wird auf meine Frau,

Da müsste sich mal einer Versicherungsexperten äußern.

So weit ich weiß, sind die Versicherungsbedingungen bei gewerblicher Personenbeförderungen höher einzustufen. Ob die Versicherung dein Bestreben in dieser Hinsicht trägt, wird Dir wohl nur die Versicherung selber sagen können. think.gif


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bobys30
Beitrag 02.06.2006, 10:34
Beitrag #5


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Zitat
Dann musst Du Dich an dein für dich zuständiges Straßenverkehrsamt wenden, ich bezweifle aber stark, dass Du eine Ausnahme bekommst. Mit welcher Begründung auch!? Technisch dürfte der Einbau wohl kein Problem sein, das nebengewerbliche ist m.E. kein ausreichender Grund hier eine Ausnahme zu erteilen.


Es ist mir gesagt worden das ich so was garnicht brauche (Wegstreckenzähler und Alarmanlage )?
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frankenstein
Beitrag 02.06.2006, 10:40
Beitrag #6


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Zitat (bobys30 @ 02.06.2006, 11:34) *
Es ist mir gesagt worden das ich so was garnicht brauche (Wegstreckenzähler und Alarmanlage )?

Dann ist Dir was falsches gesagt worden! Nach den §§ 25-31 der BOKraft ist sowohl der Wegstreckenzähler und Alarmanlage in einem Mietwagen gefordert!


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bobys30
Beitrag 02.06.2006, 10:44
Beitrag #7


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Aber gerade bei Flughafentransfer gibt`s doch sehr viele Aussnahmen zb. P-Schein, den bekommst du ohne Ortkenntnis prüfung.
Und ich habe mich ein wenig vorher bei Konkurenz Nachbarort auch mall umgeschaut und nachgefragt,
er hat in seinem T5 auch keil Wegstreckenzähler.

Also es muss voll auch so sein. Denke ich....
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frankenstein
Beitrag 02.06.2006, 10:52
Beitrag #8


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Zitat (bobys30 @ 02.06.2006, 11:44) *
Aber gerade bei Flughafentransfer gibt`s doch sehr viele Aussnahmen zb. P-Schein, den bekommst du ohne Ortkenntnis prüfung.

Aber nur dann, wenn der Ort in dem der Mietwagenfahrer tätig ist weniger 50.000 Einwohner hat.

§ 48 FeV
Zitat
(6) Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muß er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen. Wird ein Führer eines Mietwagens oder eines Krankenkraftwagens in einem anderen Ort mit 50 000 Einwohnern oder mehr tätig als in demjenigen, für den er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muß er diese Kenntnisse für den anderen Ort nachweisen.


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bobys30
Beitrag 02.06.2006, 12:38
Beitrag #9


Neuling


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Zitat
So weit ich weiß, sind die Versicherungsbedingungen bei gewerblicher Personenbeförderungen höher einzustufen. Ob die Versicherung dein Bestreben in dieser Hinsicht trägt, wird Dir wohl nur die Versicherung selber sagen können.


Kannst du mir da ein paar Versicherungen empfällen?
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frankenstein
Beitrag 02.06.2006, 17:26
Beitrag #10


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Zitat (bobys30 @ 02.06.2006, 13:38) *
Kannst du mir da ein paar Versicherungen empfällen?

Nein, das würde ich selbst im Falle ich könnte, hier nicht öffentlich breittreten! wink.gif

Schau doch mal auf die Seite des gdv! Ansonsten bleibt nur abklappern der einzelnen Versicherungen!


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WaltZucher
Beitrag 11.11.2022, 12:48
Beitrag #11


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Zitat (bobys30 @ 02.06.2006, 09:39) *
Hallo,

ich habe dass Forum so eben gefunden und ich muss Euch sagen ich finde echt klasse wie hier jedem geholfen wird. TOOL

Nun jetzt kann mir vieleich auch eine Helfen.
Meine Frau und ich haben vor eine Flughafentransfer Unternehmung aufzumachen,
die ganze prozedur ist uns bekann, wir haben schon die IHK hinter sich auch die Steuerliche Seite haben wir bezwungen, momentan warten wir auf Genehmigung zur Durchführung von Mietwagenfahrten.

Jetzt stehen wir wieder vor eine schranke, es hiss dass nach erhalt die Genehmigung ein Fahrzeug da sein soll, der eine (Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen) haben muss!!

Da wir erst am Anfang sind wollen wir unsere 2 Jahre alte VW Touran einsetzten.

Was muss das Auto haben oder durchgehen um sich dafür zu Qualifiezieren !!! ??

Auf wem muss das Fahrzeug zugelassen sein?

ich hoffe dass mir hier jemand auch Helfen kann.

Danke und Gruß

Hab ich noch nie gesehen und ich bezweifle, dass es das gibt. Eingebaute Sitze (Sitzerhöhungen) gibt es schonmal.

Ich würde auch eine Babyschale mitnehmen!
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.11.2022, 12:58
Beitrag #12


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Hast' mal auf das Datum geschaut?

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Der_Veranstalter
Beitrag 11.11.2022, 13:53
Beitrag #13


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Ist das Wiederbeleben einer 16 Jahre alten Leiche ein Rekord?

Das wird höchstens noch übertroffen, wenn sie den Ötzi mitm Defi malträtieren und der die Augen wieder aufmacht...


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Firefighter im Ruhestand....

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