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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20009 ![]() |
mein Mann musste im November 2003 (2 Tage nach Ablauf seiner Probezeit der Fahrerlaubnis) den Führerschein für ca. 8 Monate abgeben und 1.000 € bezahlen. Er hatte 1,6 Promille. Ansonsten war nichts passiert. Vor ca. 2 Monaten wurde er erneut alkoholisiert angetroffen. Vor wenigen Tagen kam ein Schreiben mit der Auswertung des Blutests: 1,31 Promille. Wir warten nun auf das Schreiben des Gerichts. Was passiert nun? Fahrerlaubnis weg und MPU? Fahrerlaubnis weg und neue Führerscheinprüfung? Fahrerlaubnis weg und Bußgeld (sowieso klar)? Wie teuer wird das alles? Wie lange wird er den Führerschein abgeben müssen? Ich freue mich, wenn mir jemand antwortet. Viele Grüße Goofy |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
OK, der Reihe nach...
Zitat Fahrerlaubnis weg und MPU? So ist es. Er wird eine Sperrfrist und eine Strafe in TS bekommen. Danach muss er, um eine FE wiederzuerlangen, eine positive MPU ablegen. Zitat Wie lange wird er den Führerschein abgeben müssen? Rechne mal mit 11-13 Monaten Sperrfrist. Zitat Wie teuer wird das alles? Schwer zu sagen. Alleine die Strafe wird wohl so bei 35 -45 TS liegen. MPU plus einer adäquaten Vorbereitung ist verdammt schwer abzuschätzen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Nach der zweimaligen Trunkenheitsfahrt erwarte ich nun seitens der MPU die Forderung eines zwölfmonatigen Abstinenznachweises. Leberwerte plus MCV sollten spätestens alle 6 Wochen gezogen werden. Es wird erwartet werden, dass eine SHG fortlaufend besucht wurde (und ggfs. weiter wird).
Das andere MPU-Problem wird ein möglicher Verdacht auf Alkoholismus darstellen. (Dann wäre sogar vor dem Abstinenznachweis noch eine Entwöhnungstherapie notwendig.) Wie ist und war es denn mit den Trinkmengen, den Trinkanlässen und den wahren Trinkgründen? Welche Funktion hat Alkohol erfüllt? Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 ![]() |
evtl. sollte er sich schonmal vorher bei der Suchtberatung melden bevor was von Seiten der Behörde kommt könnte etwas posetiv für deinen Mann sein.
-------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20009 ![]() |
Hallo liebe Leute,
vielen Dank für die raschen Antworten! Ich dachte, ich werde bei Antworten automatisch per Email benachrichtigt und hatte mich deshalb nicht mehr "hier blicken lassen". Hm. Das hört sich alles ja nicht so suuuper an. Also: Wohl möglich auch noch die MPU. Und der Besuch einer Selbsthilfegruppe wird erwartet? Ohne die geht es dann wohl gar nicht? Bzw. sehr viel langsamer. Ich werde mal versuchen, ihn zu überzeugen, dass er zu einer Suchtberatungsstelle geht. Am 13.07. mus er nun zum Gericht. Das erste mal war er betrunken, weil seine Mutter schwer erkrankte. Das war wirklich schlimm! Jetzt beim zweiten Mal war es "einfach nur so". Mit Freunden unterwegs ..... Tsja, wenn es nicht so einschränkend wäre, fände ich es als Lehre schon auch gut, dass er da nicht einfach so davon kommt. Denn das ist ja echt kein Spaß betrunken durch die Gegend zu fahren! Ich grüße euch herzlich und finde es echt gut und hilfreich, dass ihr hier die Kommentare abgebt. Ist ja schließlich eure Freizeit! Goofy |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Daß er nun vor Gericht erscheinen muß deutet imho darauf hin, daß sich der Richter und Staatsanwalt den "Klienten" mal näher betrachten wollen, da er ja schon mal aufgefallen war.
Deswegen rate ich, einen Anwalt aufzusuchen, um nicht durch Aufregung oder sonstwie vor Gericht Sachen zu sagen, die die Sache verschlimmern bzw. die Strafe härter ausfallen lassen. Auch wird die MPU obligatorisch, wie schon mehrfach gesagt, da Wiederholtäter. Die Frage ist nun: Warum hat er aus dem ersten Warnschuß nichts gelernt? Warum greift er in Streßsituationen wie Trauer, Freude (kann auch Streß sein), evtl. Wut zum Alkohol? Was will er damit kompensieren? Das sind z.B. Ansätze, um die es sich in der MPU drehen wird und wo Dein Mann mal ansetzen kann..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20009 ![]() |
Hallo nochmals,
besten dank für die ratschläge. wir haben nun tatsächlich einen anwalt mit eingeschaltet. dann fühlt sich mein mann auch mehr unterstützt. ja, dass er die mpu machen muss, will er noch nicht glauben. der anwalt hat das klar bestätigt. nun ja, nächste woche ist der gerichtstermin. ich werde dann kurz berichten. viele grüße an alle ratgeber! ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
FeV
Zitat § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß 1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen oder die Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit entzogen war oder sonst zu klären ist, ob Abhängigkeit nicht mehr besteht, oder 2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn 1. nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen, 2. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden, 3. ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde, 4. die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder 5. sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch nicht mehr besteht. Hier nochmal zum nachlesen. Man muß nicht Anwalt sein um dies zu verstehen denke ich... Er soll nicht zu spät mit der Vorbereitung anfangen... ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20009 ![]() |
Hallo an Allte,
gestern war die Verhandlung. Die Strafe lautet nun: Seit gestern 13 Monate Fahrverbot (also in Summe 16 Monate). Logo: MPU 120 Tage Soziale Arbeit im Zoo ;-) 2 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Von einer Geldstrafe wurde abgesehen, weil "das offensichtlich bei meinem Mann als Strafe nichts bringt" (hat der Richetr so gesagt). Nun habe ich noch eine Frage: Ist dieses "2 Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung" so ok? Das hört sich etwas furchtbar an "auf Bewährung". Ansonsten beste Grüße und nochmals Danke für alle Tipps! Er wurde tatsächlich gefragt, ob er schon mal nachdachte, etwas an seinem Trinkverhalten zu ändern. Das war ein guter Hinweis. Auch dass wir einen Anwalt dabei hatten war positiv, denn beinahe hätte man meinen Mann noch wegen vorsätzlichem Handeln mit beschuldigt, da er den Hergang der Angelegenheit etwas unglücklich schilderte... Goofy. Was meint ihr, wir können doch schon damit zufrieden sein, oder? noch ein nachtrag für interessierte am strafmaß: beantragt wurden 120 ts strafe, der anwalt plädierte auf 90. der richter verzichtete gänzlich, da es ja bei meinem mann nicht als strafe empfunden wird mit dem geld. da hatte er echt ins schwarze getroffen. hm. grüße goofy |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Nun habe ich noch eine Frage: Wäre dir "ohne Bewährung" lieber gewesen??Ist dieses "2 Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung" so ok? Das hört sich etwas furchtbar an "auf Bewährung". Drei Jahre muss sich dein Mann zun kräftig zusammenreißen - sonst darf er gesiebte Luft atmen. Vielleicht hilft das ja, wenns die Geldstrafen nicht tun. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20009 ![]() |
Hallo,
nein, natürlich bin ich froh, dass er nicht ins gefägnis muss!! klaro!!! aber ist das maß "normal"? wir waren gestern erst mal ganz zufrieden und dachten nicht darüber nach. ich hätte das den anwalt ja auch fragen können bzw. mach das noch, aber hier haben immer alle ganz vernünftige aussagen gemacht, deshalb dachte ich, da kann mir auch wieder jemand unbürokratisch auskunft geben. es geht mir nur darum zu wissen /einzuschätzen, ob dieses "zwei monate mit bewährung auf drei jahre" häufiger als strafe vorkommt. es ist mehr so das mentale gefühl mit einem potenziellen "gefängisinsassen" zu leben, der außerdem jetzt "eingeschränkte freiheit" hat. also, gibt es bei dem delikt da viele "leidensgenossen" oder ist das eher ungewöhnlich als strafe? ich habe mich wohl falsch ausgrdrückt. verstehst du jetzt was ich meine? goofy |
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Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20009 ![]() |
Also,
da keiner mehr antwortet denke ich, dass ich/wir mit der entscheidung wohl zufrieden sein müssten. ich befürchte, der weg über die mpu ist ein weiter - vor allem für meinen mann. nun ja, er hat sich bislang noch nicht mal um infos bemüht. aber da muss er wohl bestimmt unbedingt selber aktiv werden. nur eigene einsicht hilft ja. die nachdenkliche goffyine |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Er kann doch mal unverbindlich in ein paar Threads hier stöbern. Das kostet nur einen Abend Lesezeit um sich der möglichen Probleme bewußt zu werden.
Verdrängung führt dazu, das er bei der 1.MPU auf die Nase fällt. Was meinst du warum die Durchfallquoten so hoch sind? Weil jeder zuerst so denkt.... ![]() mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 576 Beigetreten: 30.06.2006 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 20782 ![]() |
Naja ich weiss ja nicht wieviel Bekanntschaft dein Mann schon mit Gerichten gemacht hat, aber eine Strafe bis 90 Tagessätze wäre soweit sinnvoll gewesen wenn er vorher noch nicht vorbestraft gewesen wäre, ab 91 Tagessätzen wäre er dies, und mit der Strafe die er jetzt bekommen hat ist er dies auf jeden Fall. Dies macht sich zumindest bei manchen Arbeitgebern sehr schlecht und wenn wieder was vorfallen sollte wird es halt sehr eng und wenn dein mann ein sehr wilder ist können das 2 heisse Jahre werden , die eventuell im Knast enden können, dies solltest du ihm nochmal deutlich machen , auch aus eigenem Interesse denke ich mal
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 02:45 |