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> Bluttest wieviel Frist bis zur Zustellung der Ergebnisse??
Denkzettel
Beitrag 07.06.2006, 08:24
Beitrag #1


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Habe vor einiger Zeit hier meinen Fall geschildert und warte nun immernoch auf die Ergebnisse für den Bluttest. Nur nochmal zur Erinnerung: Atemwert war 1,19 Promille, Führerschein wurde bis auf weiteres entzogen. Dies war am 19. Mai. Nun haben wir aber schon den 7. Juni und ich dachte ich hätte mal verlauten hören das die eine 2 Wochen Frist einhalten müssen um mir die Ergebnisse zuzustellen. Ist dies wirklich so oder nur ein Trugschluß meinerseits. Einem Freund von mir ist etwas ähnliches passiert (war bei ihm noch Cannabis im Spiel) und er ist glimplich davon gekommen weil die ebenfalls die 2 Wochen Frist nicht eingehalten haben und daher dies als Protokollfehler geahndet wurde. Er hat zwar trotzdem ne Strafe gekriegt aber wesentlich glimpflicher als ohne diesen Protokollfehler. Er hatte allerdings auch einen Anwalt. Ich weiß aber nicht inwieweit dies rechtlich stimmt. l.g.
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corneliusrufus
Beitrag 07.06.2006, 08:47
Beitrag #2


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Mir ist da keine zwei Wochen Frist bekannt. Es besteht wie immer die allgemeine Verjährungsfrist, doch die liegt deutlich über zwei Wochen!

Erfahrungsgemäß liegen oft nach zwei Wochen die Ergebnisse vor. Es kann durchaus auch mal länger dauern.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Denkzettel
Beitrag 07.06.2006, 08:53
Beitrag #3


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Danke das hab ich net gewußt. Wenns soweit ist sag ich Euch Bescheid!! l.g.
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Coyota
Beitrag 07.06.2006, 09:18
Beitrag #4


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Warum rufst Du nicht mal an und fragst, ob die Werte schon da sind ? Meines Wissens muß die Polizei Dir gar nichts "zustellen" und von einer 2-Wochen-Frist weiß ich auch nichts.

Gruß von COYOTA thread.gif


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Denkzettel
Beitrag 08.06.2006, 08:56
Beitrag #5


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OK, habe da schon angerufen, die wissen aber nix und die Beamten die mich damals angeghalten haben haben gesagt ich bekomme die Ergebnisse zugeschickt. Wäre ich nicht noch mal selbst auf die Wache gegangen hätte ich nicht mal ein Aktenzeichen. Also so im Regen stehen lassen können die einen doch auch nicht, wenn so was ist müssen die doch auch ne Informationspflicht haben oder zumindest mich mal aufklären wie ich mich verhalten soll um die ergebnisse zu erfahren. Im wegnehmen sind sie ja ziemlich schnell, aber es kann doch nicht sein das ich von A nach B wetze um die verdammte Dienststelle rauszukriegen und dann wartet man wie auf Kohlen und jetzt erfahr ich die müssen mir nix zustellen!!!!????? Was isn das fürn scheiß, sorry, ich hab zwar scheiße gebaut aber ich verstehe nicht das es mir überlassen ist durch ganz Chemnitz zu peilen um herauszufinden bei welchem Beamten die Akte schlummert!!! ranting.gif
Ich denk wir sind ein bürokratischer Staat, aber wahrscheinlich nur mit einseitigen Pflichten!!! ranting.gif ranting.gif
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rudi.rr
Beitrag 08.06.2006, 09:09
Beitrag #6


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Moin in die Runde

Also ich bekam seiner Zeit nach 20 Tagen,habe noch mal nachgeschaut,ein Schreiben von der Polizei
in dem meine BAK Werte standen und der Hinweis das gegen mich ein Ermittlungsverfaren eingeleitet wird.

Auch ich habe damals bei der Polizei angerufen und man sagte mir ich bekomme alles schriftlich also keine Info am Telefon.


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Eine MPU zu schaffen ist machbar,aber nur wenn man sich mit dem Thema beschäftigt!
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Denkzettel
Beitrag 08.06.2006, 09:31
Beitrag #7


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Hallo rudi,

erstmal danke für die schnelle antwort, 20 tage das ist ja noch verträglich, bei mir sinds jetzt seit Tattag genau 20 Tage. Also bekomme ich wahrscheinlich nun bald den Schein für meinen Gang nach Cannossa!!!Ich hätte es mir auch nicht anders vorstellen können. Ein bißchen arbeiten dürfen die auch mal und wenns nur eine verdammte Briefzustellung ist tongue.gif . l.g.
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ottilie
Beitrag 08.06.2006, 09:44
Beitrag #8


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Zitat (Denkzettel @ 08.06.2006, 11:31) *
Hallo rudi,

erstmal danke für die schnelle antwort, 20 tage das ist ja noch verträglich, bei mir sinds jetzt seit Tattag genau 20 Tage. Also bekomme ich wahrscheinlich nun bald den Schein für meinen Gang nach Cannossa!!!Ich hätte es mir auch nicht anders vorstellen können. Ein bißchen arbeiten dürfen die auch mal und wenns nur eine verdammte Briefzustellung ist tongue.gif . l.g.



Hiho,

soweit ich mich erinnern kann war das letztens auch ein Thema bei drugwerten..

ich habe dem user geraten bei der zuständigen Dienststelle danach zu fragen:
Auskunft der Polizei:das machen sie nicht.. (war halt eine besonders Nette... shutup.gif )

ein Forums RA hat das dann bestätigt; die brauchen das nicht, nichtmal einem RA gegenüber,.die Akte kann in der regel erst angefordert werden ,wenn sie bei der Staatsanwaltschaft ist.,..(hoffe ich hab noch alles soweit richtig wiedergegeben...)


allerdings hat er noch sinngemäss gemeint; er ruft im vorfeld bei der Polizeistelle auch an ,und die regel ist , dass sie ihm die werte durchgeben..

auch die meisten mir bekannten User sind so an ihre Werte gekommen, bevor sie Nachricht vom gericht hatten...vielleicht ist das auch wiedermal mit BL-abhängig..!???

LG
Ottilie


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Denkzettel
Beitrag 08.06.2006, 16:05
Beitrag #9


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mmmh, also habe da heute nochmal angerufen. Die finden zwar meinen Vorgang aber können mir nichts dazu sagen. Die zuständige Sachbearbeiterin ist (schon wieder) nicht da um genau zu sein hab ich noch nie mit der gesprochen, weiß nicht ob die Dauerurlaub hat, jedenfalls könnte nur sie mir das sagen. Desweiteren wurde mir wieder mitgeteilt ich würde schriftlich Bescheid kriegen, dies könnte sich aber hinziehen. Nun muss ich sagen, was wenn mein Blutwert unter 1,1 ist, dann wären es doch 4 Wochen oder? Nun ja die haben den jetzt schon fast 3 Wochen weil ich ja noch kein Bescheid habe. Wenn die sich also noch mehr zeit lassen und über die 4 Wochen grenze gehen - wäre ich den schein ja länger los als eigentlich die strafe beträgt. Verwirrend!!! Und es kann ja durchaus sein das sich das hier noch hinzieht. auf der anderen seite sag ich mir wenns im bluttest nur ne OWI ist dann wüßte ich doch schon längst bescheid. da aber der atemwert bei 1,19 lag gehts ja automatisch an die staatsanwaltschaft...also wie jetzt... unsure.gif
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ottilie
Beitrag 08.06.2006, 16:26
Beitrag #10


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Hi,

ich versuchs mal , bin aber laie...

..auch bei Ermittlungen wg. einer Owi gehts erst ans gericht!?...oder wer entscheidet dass das eine OWI ist?


und eine trunkenheits-OWI hat mW eine verjährung von 6 monaten..(ein Ra hat mir mal die auskunft gegeben 12 monate,hat fett geld gekostet!) weil richtet sich nach dem angedrohten bussgeld..

250 euro-1500 euro ,steigernd bei vorsatz und wiederholungsfall!,..ab 1500 euro sinds 12 monate.

wurde hier im Forum aufgeklärt, dass ein bayerisches gericht Vorsatz gesplittet hat, und bei einer OWI also 6 monate verjährung zählen.,

..die verjährung einer straftat ab 1,1promille richtet sich auch nach dem angedrohtem bussgeld...also die haben nach meiner meinung noch jede menge zeit...



ich kann dir nur aus erfahrung berichten, dass etliche User erst was nach monaten von der bussgeldstelle oder gericht hörten.

LG
Ottilie


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Denkzettel
Beitrag 08.06.2006, 16:29
Beitrag #11


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liebe ottilie,

willst du mir damit sagen das ich den schein so oder so mindestens erst in nem halben jahr wiedersehe? Was ist ein RA? l.g. crybaby.gif
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ottilie
Beitrag 08.06.2006, 16:35
Beitrag #12


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Zitat (Denkzettel @ 08.06.2006, 18:29) *
liebe ottilie,

willst du mir damit sagen das ich den schein so oder so mindestens erst in nem halben jahr wiedersehe? Was ist ein RA? l.g. crybaby.gif



RA = rechtsanwalt

ich will dich nicht verunsichern!... ab 1,1 promille ist es soweit ich es weiss eine straftat, und keine OWI mehr.

das bedeutet du bekommst per gericht eine sperrfrist und eine geldstrafe (TS)..entweder per strafbefehl ,das ist die regel,wenn der sachverhalt klar ist.,ansonsten per Hauptverhandlung..

Lg
Ottilie


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Denkzettel
Beitrag 08.06.2006, 16:42
Beitrag #13


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Zweiter versuch! Hab jetzte nochmal da angerufen und hatte einen netteren Kollegen dran. Der sagte mir ich werde bald angeschrieben und vorgeladen und erfahre dann dort den wert. Dann kann ich mich dazu äußern oder auch nicht. Er empfahl auch das das Beste in diesen Fällen ist mir einen Anwalt zu nehmen. Zugriff auf meine Unterlagen hatte er allerdings nicht. Aber das bedeutet nichts gutes oder? Geh also jetzt mal davon aus das der Wert höher als 1,1 ausgefallen ist sonst müßte ich mich doch nich äußern oder machen die das generell wenns ne Trunkenheitsfahrt war und der Wert über 0,5 liegt? *herzklopf*
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ottilie
Beitrag 08.06.2006, 16:49
Beitrag #14


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... wenn du nicht hingehst, bekommst du sicherlich einen Anhörungsbogen,..ich weiss nicht ob ich da hingehen würde... aber sicherlich bekommst du bald noch mehrere meinungen!...

ja, ich denke die ermittlungen gehen auf eine straftat,.. aber selbst bei Ermittlungen einer OWI konnte ich schon lesen,(allerdings drugs-owis), dass eine vorladung zur polizei kam.. zu einer vorladung muss man aber bloss ,wenn die staatsanwaltschaft lädt.,

jetzt warte mal ab, was dir hier noch geraten wird.



nachtrag; wenn sich die 1,1 promille nicht bestätigen, müssten sie dir nach meiner meinung den FS nach auswertung der blpr wieder aushändigen,..weil OWI !..Unfall war ja keiner dabei..


LG
Ottilie


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Denkzettel
Beitrag 08.06.2006, 16:51
Beitrag #15


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Aber ich will doch den Wert wissen!!! Nun endlich mal. Kann ja auch Routine sein. Danke dir erstmal für die netten ratschläge. Is schon ganz schöne Scheiße. l.g.
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corneliusrufus
Beitrag 08.06.2006, 16:54
Beitrag #16


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Angehört werden kannst Du in beiden Fällen. Nur: Du musst dazu ncihts sagen. Das empfiehlt sich auch meistens. Es genügt, wenn Du schon hingehst, zu fragen, was Dir vorgehalten wird. Dann sagts Du, zur Sache machst Du keine Angaben. Denn das überlässt man besser einem Anwalt bzw. hebt sich das für eine möglcihe Hauptverhandlung auf.

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Sharkster
Beitrag 09.06.2006, 01:24
Beitrag #17


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Hallo "Denkzettel",

also... das ist ja wirklich eine nicht akzeptable Psycho-Folter. Ich hatte meinen BAK bereit am naechsten Tag nach der Kontrolle (bin am 05. April angehalten worden und hatte am 6. meinen BAK). Allerdings wollten sie ihn mir nicht am Telefon sagen. Ich musste mich von meiner Freundin auf der "Wache" vorbeifahren lassen und dort hat man mir gesagt, dass ich 1,35 Promille BAK gehabt hab. Warum das bei Dir so derartig lang dauern sollte ist mir unerklaerlich. Dein BAK ist DEFINITIV bereits festgestellt worden und irgendwer WEISS ihn auch. Aber niemand ist verpflichtet, Dir diesen mitzuteilen. Du wirst Dich selbst darum kuemmern muessen. Ansonsten erfaehrst Du ihn erst im Strafbefehl. sad.gif
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Denkzettel
Beitrag 09.06.2006, 08:47
Beitrag #18


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Moin Moin

falls ich es nicht schon geschrieben habe bekomme ich in den nächsten tagen per Post einen termin für die Dienststelle dort darf ich mich äußern oder auch nicht. Habe gestern mit einem Freund gesprochen und dieser hat mich nun an seinen Anwalt verwiesen mit termin Anfang nächster Woche. Abwarten heißt die Devise sonst kann ich nix machen. Das dies natürlich immer Ermessenssache ist wissen wir ja bereits und die Beamten verfahren so gemütlich wies eben nur geht - Sachsen ist da predistiniert dafür. Egal. Wenns Neuigkeiten gibt werd ich Euch gleich Bescheid geben, gestern war jedenfalls (noch) nichts im Briefkasten. Ein schönes Wochenende. l.g.
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