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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
ich bin nachts mit alkohol gefahren und wurde angehalten von polizei ich denke mal jetzt habe einen großen fehler gemacht. mein polnischer fürerschein wurde eingezogen. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Wie würde ws sein wenn ich jetzt meinen wohnort nach polen verlelen würde
mus ich dann noch eine stafe vom deutschen gericht erwarten?? |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19621 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Zitat Ich habe großen mist gebaut .. das hört sich ganz so an. Ist das ein einziger FS oder hattest Du davor schon einen deutschen? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Da hast Du wirklich ein Problem. Warum hattest Du denn einen Polen-FS? Wurde der Andere schon mal entzogen??
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Mir wurde mein deutscher fürerschein schon 1984 enzogen wegen alk !.88 und 2.4
meine fahrschule meint das ich nach der sperfrist wieder fahren darf wenn ich eine mpu in polen mache... |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Wohl eher nicht. Es wäre mir neu, dass auch in Polen eine MPU angeboten wird.
Außerdem dürftest du deine polnische FE in Kürze wiederbekommen, mit dem Vermerk der Untersagung der Nutzung dieser Fahrerlaubnis in Deutschland. Komplett entziehen kann man dir diese Fahrerlaubnis nicht, die Untersagung in Deutschland hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland. Um von dieser Fahrerlaubnis auch in Deutschland wieder Gebrauch machen zu können, wirst du wohl oder übel in Deutschland eine MPU absolvieren müssen. Das ist allerdings auch und ganz wesentlich von der Blutalkoholkonzentration abhängig. Mit den spärlichen Informationen, die du gepostet hast, kann man das nicht sicher sagen. -------------------- |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Also ich hate in alkomamat 1.46
gib mal cbk ein dürfte der vermerk für immer sein??wohl nicht?? |
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Beitrag
#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 30.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19852 ![]() |
Gerade solche Fälle sind die Gründe, weshalb sich die Deutschen Behörden so quer stellen.
Ich möchte dir auf der Straße nicht begegnen ![]() |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Gerade solche Fälle sind die Gründe, weshalb sich die Deutschen Behörden so quer stellen. Ich möchte dir auf der Straße nicht begegnen ![]() Musst du auch nicht. Bleib einfach zu Hause. Dann begegnet dir gar keiner der unerkannt im Straßenverkehr befindlichen Betrunkenen. Dein Post ist hier aber ausgesprochen sinnfrei und hilft dem TE nicht weiter. Zum TE: was meinst du mit "cbk"? Der Eintrag bleibt nicht ewig, wie ich dir bereits gesagt habe, aber um ihn wieder wegzubekommen musst du wahrscheinlich eine MPU absolvieren. Es wäre nicht ganz ungeschickt, bereits jetzt mit der Vorbereitung dieser MPU zu beginnen. Dazu kannst du am besten hier im MPU-Thread weiterposten, denn dort halten sich die Fachleute, die sich damit besser auskennen als ich, auf. Sinnvoll wäre meines Erachtens in jedem Fall Abstinenz ab sofort. In der Regel werden auch Abstinenznachweise gefordert, und wenn du erst kurz vor der MPU damit beginnst, reicht die Zeit nicht aus, die MPU wäre für die Katz. -------------------- |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Mein anwalt meint auch das die polen mpu für mich reichenen würde..
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Tut mir leid, aber das glaube ich dir nicht. Es gibt keine "Polen-MPU". Es gibt keine Einrichtung in Polen, die eine MPU anbieten würde, die der deutschen Führerscheinstelle ausreichen würde, um deine Eignung anzunehmen. Gibt es schlicht nicht. Verbessere mich einer, wenn ich mich irre.
Wenn dein Anwalt dir das wirklich gesagt hat, würde mich interessieren, welche Rechtsgebiete er bearbeitet. Straßenverkehrsrecht ganz offensichtlich eher nicht. Gib mir doch bitte einmal Quellen, wo man im Inet Informationen über diese Polen-MPU finden kann. Ich bilde mich gern weiter. -------------------- |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass es dort tatsächlich sowas gibt. Was sollte das dem TE allerdings bringen? Die Polen werden ihm den Schein wohl nicht entziehen, sondern ihn wieder aushändigen.
Damit er davon wieder in D Gebrauch machen kann, muss er ohnehin in D einen Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV mit (wahrscheinlicher) Folge einer MPU stellen. Die kann er, und da hat Sasquatch Recht, allerdings nicht in PL ableisten, weil die Akkreditierung fehlt. Die EuGH-Entscheidungen sind mangels Neuerteilung auch nicht anwendbar, also bleibt es bei der MPU (die im vorliegenden Fall wohl auch berechtigt erscheint). -------------------- |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
ja gibt es in polen ..deutschland muss die mpu anerkennen..weil es in den vertrag steht!!
Ich habe mal gelesen das jedes land die zeugnisse und so weiter von einen anderen land anerkennen muss.. oder denke ich jetzt falsch?? Und ein anderer fall ich ziehe einfach nach polen?? Was ist dann?? Darf ich als ausländer überhaupt zur MPU?? Und was wäre wenn ich jetzt sofort mich ummelden würde.. könnte ich dann der strafe entgehen?? Keine anschrieft mehr in deutschland und auch keine adreesse?? |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat ja gibt es in polen ..deutschland muss die mpu anerkennen..weil es in den vertrag steht!! In welchem Vertrag? Zitat Ich habe mal gelesen das jedes land die zeugnisse und so weiter von einen anderen land anerkennen muss.. Man liest viel, wenn der Tag lang ist. Zitat oder denke ich jetzt falsch?? Ja, Gründe siehe oben. Zitat Und ein anderer fall ich ziehe einfach nach polen?? Das ändert nichts dran (s.o.) Zitat Darf ich als ausländer überhaupt zur MPU?? klar Zitat Und was wäre wenn ich jetzt sofort mich ummelden würde.. könnte ich dann der strafe entgehen?? Glaubst Du, man kann ungehindert in D Straftaten begehen, wenn man im Ausland wohnt? -------------------- |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
als ausländer zur mpu??wo steht das bitte??Wenn ich als ausländer hier in deutschland ein verkehrsstraftat
begehe bekomme ich eine sperrzeit vieleicht..mehr nicht..Wenn ich nicht die sprache verstehe dann müsste ja ein übersetzter zugezogen werden.. wenn ich im ausland auffalle bekomme ich mein führerschein auch wieder.. Spätestens an der grenze.. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Du bekommst Deinen FS ja wieder, PL wird ihn Dir wieder aushändigen. Allerdings darfst Du ihn in D nicht nutzen. Wie gesagt, § 28 Abs. 5 FeV regelt die Voraussetzungen für die Erlaubnis.
Auch wenn Du es nicht einsehen kannst oder willst. Mit dem polnischen Schein fährst Du unter keinen Umständen mehr in D, ohne eine MPU abzulegen. -------------------- |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
ich hab mal ein bericht gesehen da ist ein niederländer nach einer alkoholfahrt auch wieder gefahren..
er muste nur strafe zahlen.. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Was Du nicht alles gelesen hast.
Fakt ist, Du hast eine deutsche Führerscheinakte. Deine Staatsbürgerschaft kenne ich nicht. Die erneute Trunkenheitsfahrt wandert wieder in die Akte. Mit der Untersagung durch Strafurteil endet die Berechtigung, Fahrzeuge auf dem Gebiet der BRD zu führen. Diese lebt auch nicht durch Sperrfristablauf wieder auf, da PL keine neue FE erteilen wird (die alte gilt ja fort). Mithin wäre das erneute Nutzungsrecht in D zu beantragen. Das gibt´s nur nach einer positiven MPU. Sieh es einfach ein. Wer mit einem ausländischen Schein Mist baut (erst Recht bei Vorbelastungen) muss halt mit den Folgen leben. Dazu gehört eben auch die MPU. -------------------- |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Die nutzungsuntersagung darf aber nicht für immer sein..so seht es ja in der füherscheinrichtline..
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Kleine Frage am Rande: bist du Ausländer? Eine Nationalität endet nicht, wenn man in ein anderes Land zieht. Dann gäbe es de facto keine Ausländer mehr, abgesehen von Reisenden, die sich vorübergehend in einem Land aufhalten.
Wie XDiver und ich schon seit geraumer Zeit versuchen, dir nahezubringen: in Deutschland wirst du ohne eine in Deutschland absolvierte MPU nicht mehr von deinem polnischen Führerschein Gebrauch machen können. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du hinsichtlich der Anerkennung von Papieren etwas gewaltig durcheinanderbringst. Eine MPU wirst du in Polen ohnehin nicht machen können, weil dir Polen nicht die FE entziehen wird. Dir ist lediglich die Nutzung dieser FE in Deutschland untersagt, und das wirst du nur mit einer MPU entkräften können. Ist so, nimms hin. Ich warte übrigens immer noch auf Quellen, wo ich etwas über die Polen-MPU nachlesen kann. -------------------- |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Die nutzungsuntersagung darf aber nicht für immer sein..so seht es ja in der füherscheinrichtline.. Die ist auch nicht für immer. Im Übrigen steht das so nicht in der Richtlinie. Du gehörst offenbar zu denen, die meinen der EuGH wäre für alles zuständig. DU[/] hast [b]NACH Erteilung einer EU-FE NEUE Eignungszweifel begründet. Damit kannst Du Dir Kapper und Halbritter in die Haare schmieren. Europarechtlich hast Du keinerlei Möglichkeiten, außer Du erwirbst eine komplett neue FE, einer MPU zu entgehen. Wie ich bereits sagte, solche beratungsresistenten Mandanten liebe ich. Die Verkehrssicherheit ist in Europa auch weiterhin ein hohes Gut. Und Wiederholungstäter meinte der EuGH mit seinen Entscheidungen nicht. Wenn Du meinst sowas herauszulesen, solltest Du mal einen Kollegen konsultierne, der sich mit der Materie auskennt. -------------------- |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Ich verlege nach meiner veruteilung meinen wohnsitz nach polen dann darf ich nach der sperrfrist überall fahren..
oder ich verzichte auf den polen schein und mache einen neuen..geht das?? |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Mach das. Du kannst mich dann über meine Signatur kontaktieren, wenn man Dir Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last legt.
Warum fragst Du hier eigentlich, wenn Du ach so klug bist und alles besser weisst? -------------------- |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
Ich verlege nach meiner veruteilung meinen wohnsitz nach polen dann darf ich nach der sperrfrist überall fahren.. Ganz deutlich: NEIN. Du darfst auch jetzt schon, wenn du sie wiederbekommen hast, und das wirst du, überall mit deiner polnischen FE fahren, nur nicht in Deutschland! Daran ändert sich auch nichts, wenn du nach Polen umziehst. Sobald du die Grenze nach Deutschland überschreitest gilt für dich die Nutzungsuntersagung. Akzeptiere das und halte dich daran. Ansonsten kann es sehr teuer für dich werden. Fahren ohne Fahrerlaubnis - und genau das wäre es - ist eine Straftat und führt zu den entsprechenden Folgen, bei lernresistenten Wiederholungstätern dann auch gern mal zu Haftstrafen. Edit: wird wohl nix, Herr Kollege XDiver. Er hat doch einen Anwalt, der ihn auch anscheinend entsprechend seiner Vorstellungen besser berät als wir das jemals könnten. Offensichtlich ist unsere Sicht der Dinge unwillkommen. Kann man nix machen. -------------------- |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Warum sollte mann mir das zur last legen ..und wie ich gehöhre doch dann zu polen und polen muss prüfen..und deutschland kann nicht unbegrenzt sich verweigern!!
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Polen hat aber nichts zu prüfen. Dort gilt der Schein noch, also findet auch keine Prüfung statt.
Übrigens darfst Du sowohl Sasquatch als auch mir ruhig glauben. Ich denke, wir haben beide genug Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. ![]() -------------------- |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Und wie könnte meine stafe ausehen 1994 trunkenheitsfahrt1.88% 1995 ohne führerschein und betrunken
2.4%..mit unfall.ohne gegner??2006 1.46 %?? |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Muss ich mit einer bewärungsstrafe rechnen??
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Ich habe mein hauptwonsitz in polen und eine freundin ind polen.und arbeit auch..
schlimstens kann ich zu einer geldzahlung gebeten |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
...oder ich verzichte auf den Polenschein und mache einen Neuen.. geht das?? @Oliver34Löse erst einmal Dein Alkoholproblem, bevor Du wieder Menschen in Lebensgefahr bringst. ![]() ![]() Du wirst von uns bestimmt keine Tipps bekommen, wie Du Deine Alkoholabhängigkeit umgehen kannst. Gehe endlich zu einer Selbsthilfegruppe! Das ist der beste Tipp den ich Dir geben kann. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Ich habe kein alk problem mein lieber freund..ich habe nur ein problem mit der fü+rerscheinstelle..
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
1994 trunkenheitsfahrt1.88% 1995 ohne führerschein und betrunken 2.4%..mit unfall.ohne gegner??2006 1.46 %?? Zitat Ich habe kein alk problem ![]() ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#33
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 37 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20097 ![]() |
![]() Meld den Führerschein als verloren in PL, dann bekommst du einen neuen mit neuausgestellten Datum ![]() |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Ich habe kein alk problem mein lieber freund ![]() Bei dir könnte man sich schon angesichts deiner Einsichtsfähigkeit überlegen ob bei Wiederholungstätern eine Haftstrafe nicht besser als eine MPU wäre. Noch besser,du ziehst wieder nach Polen und betrittst Deutschland nicht mehr.Dann sind deine hisigen Führerscheinprobleme auch gelöst. |
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13791 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Zitat Wird wohl stimmen.Kein Problem mit Alk,nur ohne. Genau der Satz ist mir auch sofort als Gedanke gekommen. Ich habe ihn nciht geschrieben, weil er ungerecht sein könnte. Richtig ist jedoch mindestens, dass der TE ein Alkoholproblem hat, denn sonst wäre er nicht mehrfach aufgefallen. Dieses Alkoholproblem ist völlig unabhängig, ob Du, Oliver, es einsiehst oder nicht. Was Du kannst ist, die Dimension des Alkoholproblemes erkennen, indem Du mal Deine Trinkgewohnheiten, (Wann, was, in welchen Situationen, mit welcher Funktion) offenbarst. Und dann Dein Alkoholproblem löst. Anschließend ist der Weg zu einer FE offen, und zwar zu eienr FE, die Dir auch langfristig bleibt. Du wirst akzeptieren müssen, dass es Lebensprobleme gibt, die sich nicht schnell lösen lassen. Wie ist es denn nun mit Deinen Konsumgewohnheiten? Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1389 Beigetreten: 01.03.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 17191 ![]() |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
@corneliusrufus
Leider sehen Aussenstehende meistens früher als der Betroffene das ein Problem mit Alk besteht.Möglicherweise hat er aber auch nur ein Problem damit saufen und fahren zu trennen,was aber im Ergebnis aufs gleiche rausläuft.Die Behörde will eine MPU. ![]() ![]() Aber manchmal müssen auch mal harte Worte fallen um das Nachdenken anzuregen. |
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#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13791 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Jo, das war bei mir auch so. Mehr oder bereits minder aufmerksame Außenstehende haben mein Alkoholproblem auch viel früher erkannt als ich nur darüber bereit war nachzudenken, ob ich ein Problem haben könnte! Geschweige denn ein Alkoholproblem.
Ja, manchmal müssen auch ganz deutliche Worte fallen. Und noch wichtiger: Deutliche Konsequenzen. Wer zweimal mit Alkohol auffällt, der hat ein Alkoholproblem. Selbst wenn es nur zweimal 0,5‰ wären. Die Frage ist da nicht mehr ob, sondern wie groß. Meiner Erfahrung nach ist es meist größer, als es sich die Betroffenen selbst eingestehen wollen bzw. können. Das gilt selbst für zweimal 0,5‰. Beim TE kann schon aus den Werten geschlossen werden, dass es sich nicht mehr um ein relativ kleines Problem handeln kann. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Beim TE kann schon aus den Werten geschlossen werden, dass es sich nciht mehr um ein relativ kleines Problem handeln kann. (corneliusrufus)2,4 %o ist eine sehr üppige Ansage, allerdings. Wer damit noch seinen Wagenschlüssel findet (von dem Rest ganz zu schweigen) hat ein ziemlich grosses Problem ... ![]() Zitat Du bekommst Deinen FS ja wieder, PL wird ihn Dir wieder aushändigen. Allerdings darfst Du ihn in D nicht nutzen. Wie gesagt, § 28 Abs. 5 FeV regelt die Voraussetzungen für die Erlaubnis. (RA XDiver)Auch wenn Du es nicht einsehen kannst oder willst. Mit dem polnischen Schein fährst Du unter keinen Umständen mehr in D, ohne eine MPU abzulegen. Allerdings kann ich der rechtlichen Einschätzung von RA XDiver nicht ganz folgen. Denn der Weg müßte ja so laufen: Die Deutschen kassieren den Schein und schicken ihn mit dem Urteil und der Sperrfrist nach Polen an die FEB des Wohnsitzes des Straftäters. Die Sperrfrist gilt auch dort. Es darf erst nach der Sperrfrist wieder erteilt werden. Dann aber - weiterer Wohnsitz dort vorausgesetzt - nach den landesüblichen Bedingungen. Das bedeutet für Polen: Alles ist neu zu machen: Fahrschule, Theorie und Praxis. Erst nach der dritten Auffälligkeit gibt es auch für die Polen eine MPU. Im Ergebnis gibt es dann einen neuen Führerschein. Dieser neue Führerschein müßte doch eigentlich genauso anerkannt werden wie jeder andere (neue) EU-Führerschein und §28 Absatz 5 FeV dürfte eigentlich keine Rolle mehr spielen - das Kapper-Urteil hat da imho die Maßstäbe verschoben. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
Meine WebseiteDer rechtsanwalt schreibt das auch so..
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Dann solltest Du mal richtig lesen. Dort steht nämlich ebenfalls offensichtlich, dass die Gültigkeit in Zweifel gezogen werden darf, wenn Anhaltspunkte für Eignungszweifel nach dem Erwerb der ausl. FE aufgetreten sind (übrigens unterstrichen).
Ich weiss nicht, wie Du eine neuerliche Trunkenheitsfahrt nennen willst, aber ich nenne sowas Auffälligkeit. Im Endeffekt sagen die Kollegen nichts anderes, als ich auch. -------------------- |
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Beitrag
#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 22.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1448 ![]() |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13791 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Zitat
Ich hoffe, es wurde bis zum Ende gelesen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
GANZ KLAR, nein!
Um zur MPU in D zu kommen bedarf es einer Anmeldung in D, die ein richtiger Ausländer (nicht wohnhaft in D) nicht haben dürfte. Quote korrigiert Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.06.2006, 04:57 -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19285 ![]() |
Er wohnte ja hier in D, hat sich wohl extra umgemeldet. Zumindest hab ich das so verstanden.
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Beitrag
#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
Sieh es einfach ein. Wer mit einem ausländischen Schein Mist baut (erst Recht bei Vorbelastungen) muss halt mit den Folgen leben. Dazu gehört eben auch die MPU. sicchher, wenn es sie noch gibt! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13791 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Falsch. Eine MPU darf auch als Ausländer in D angetreten werden. Zuständig ist dann jede (beliebige) FEB. Wie sollte sonst ein Ausländer auch eine NU zurücknehmen lassen?
Die entsprechende Regeliung findet sich im gesetzestext der FeV. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
Mach das. Du kannst mich dann über meine Signatur kontaktieren, wenn man Dir Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last legt. Warum fragst Du hier eigentlich, wenn Du ach so klug bist und alles besser weisst? er macht sein fs neu (das heisst mit neuem ausstellungsdatum) ![]() -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 ![]() |
Falsch. Eine MPU darf auch als Ausländer in D angetreten werden. Zuständig ist dann jede (beliebige) FEB. Wie sollte sonst ein Ausländer auch eine NU zurücknehmen lassen? Die entsprechende Regeliung findet sich im gesetzestext der FeV. Liebe Greet-Ings, Cornelius ein "RICHTIGER" ausländer, ohne wohnsitz in D und ohne Akte ( IN DER EIN PSYCHO SICH SCHLAU MACHEN KANN) ist eine mpu in D nicht möglich; sorry warum erzählt ihr den leuten nur halbwahrheiten? nur um sie zur mpu zu drängen um diese so lang wie möglich aufrecht zu erhalten? -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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#50
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Gut Sifis, dann belege ich meine Aussage mit dem Gesetzestext, denn Halbwahrheiten mag ich nicht:
§ 73 FeV: Zitat § 73 Zuständigkeiten (1) Diese Verordnung wird, soweit nicht die obersten Landesbehörden oder die höheren Verwaltungsbehörden zuständig sind oder diese Verordnung etwas anderes bestimmt, von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder den Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen werden (Fahrerlaubnisbehörden), ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden und die höheren Verwaltungsbehörden können diesen Behörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen. (2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), in der jeweils geltenden Fassung), mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsorts, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Orts der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde behandelt und erledigt werden. Die Verfügungen der Behörde nach Satz 1 und 2 sind im gesamten Inland wirksam, es sei denn, der Geltungsbereich wird durch gesetzliche Regelung oder durch behördliche Verfügung eingeschränkt. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, kann anstelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen. (3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig. (4) Die Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden, der höheren Verwaltungsbehörden und der obersten Landesbehörden werden für die Dienstbereiche der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei durch deren Dienststellen nach Bestimmung der Fachministerien wahrgenommen. Daher kann jeder Ausländer, wenn er denn in D (wieder) fahren will, sich an jede FEB in D wenden. Im Übrigen richtet sich das weitere Vorgehen dann anch den übrigen Vorschriften der FeV. Ich hoffe, nun Dein Halbwissen, Sifis, beseitigt zu haben Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2025 - 00:40 |