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Beitrag
#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
@Darkstar
Vielleicht hast du damit auch recht, aber Wieso sollte denn jemand Bestraft werden, wenn der Beamte GEPRÜFT und die Fahrerlaubnis erteilt hat? Es kann doch nicht sein, dass für Fehler, ungenaue Informationen usw, zum Problem des FE Inhabers wird! Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, - die FS Behörde angewiesen -, keine Fahrerlaubnis von x Monaten auszustellen. Wenn aber trotzdem, die FahrERLAUBNIS erteilt wurde??? Das meine ich damit -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Wenn aber trotzdem, die FahrERLAUBNIS erteilt wurde??? Dann hat er die Konsequenzen zu tragen, in dem Falle fahren ohne. Aber das erklärt XDiver besser als ich. Klar ist jedenfalls das hier nix umstritten ist. Ich lese in einigen Führerscheinforen mit, konnte aber leider nirgends eine ähnliche Meinung finden (zumindest nicht von Leuten die sich im FS-Recht auskennen)... ![]() Das ist genau so ein Unsinn wie der Post vor wenigen Tagen der versuchen wollte einen per eidesstattlicher Erklärung als verloren gemeldete FS in Frankreich umzuschreiben. Frankreich wird zwar u.U. wegen falschen Tatsachen erteilen. Aber wenn aufgrund falscher Tatsachen erteilt wurde dann kann sowas halt entzogen werden. Es ist keine neue FE innerhalb der Sperrfrist zu erteilen. Geschiet das doch dann lag das an der Vorspiegelung falscher Tatsachen. Vorspiegeln falscher Tatsachen ist wohl kaum fahrlässig sondern vorsätzlich. Also hat auch derjenige der vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat dies zu verantworten so er sich erwischen läßt und nicht die Behörde... mfg darkstar -------------------- |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
Naja, bin sicherlich nicht so bewandert im FE Recht, wie ein Rechtsanwalt, beschäftige mich
seit meinem Führerscheinentzug, das war vor 2 Jahren, täglich damit. Vor Jahren, war das auch ein Unsinn (siehe Archiv), mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland nach dem Entzug fahren zu dürfen, vor kurzem war hier im VP, jeder der Ansicht, dass nur eine FE die NACH der Sperre erteilt wurde, gültig sei. Deshalb frage ich dich, wieso, kann also der Führerschein, nicht auch während der Sperre gültig sein? Mache ich mich dann, jeden Tag bzw. Wochenende, in Deutschland strafbar, wenn ich autofahre, habe ich falsche Tatsachen vorgespiegelt??? ![]() Möchte ich auch im garkeinen Fall abstreiten, dass du bzw. ihr Recht haben könntet, trotzdem ist das hier ein FORUM für Verkehrsrecht, indem Diskutiert wird! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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#104
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 08.06.2006 Wohnort: Chodov CZ Mitglieds-Nr.: 20113 ![]() |
Zitat Einen ausl. EU- Führerschein, während der Sperrzeit, in Deutschland zu benutzen, ist zwar umschtritten, jedoch ist das, noch nicht endgültig geklärt!!! Umstritten ist etwas, wo es gegensätzliche Auffassungen zu gibt. Ich muss zugeben, außer Deiner Meinung, keine andere zu kennen, die das so sehen würde. Würdest Du dieses Recht zubilligen, dann würdest Du jedwedes nationale Strafsystem ad absurdum führen. Sowohl die FS-RiLi, als auch die entsprechenden Entscheidungen des EuGH lassen herauslesen, dass auf eine abgelaufene Sperrfrist abzustellen ist. Die Richtlinie will zwar die Freizügigkeit innerhalb Europas sicherstellen, nicht aber in die strafrechtliche Hoheitsgewalt der Mitgliedsstaaten eingreifen. Auch wenn es immer gerne so verstanden wird, Europa hat nicht den Sinn, möglichst einfache Auswege aus einer laufenden Strafe zu ebnen. Demnach kann es nur so sein, dass bei vorhergegangener Entziehung und laufender Sperrfrist das Führen eines Fahrzeugs in dem entsprechenden Staat unzulässig ist. Da braucht es m.E. nichtmals eine höchstrichterliche Entscheidung zu, weil sich das schlicht und einfach aus den rechtlichen Grundlagen ableiten lässt. ![]() Bei uns in Sokolov CZ hätte er keine Chance auf erteilung einer FE während einer laufenden Sperre. Hie ist die Grundlage zur erteilung einer CZ FE ein Auszug aus dem Führerscheinregister / Führerscheinkartei der für ihn zuständigen FEB in D. Dies wird in vilen Landkreisen der CZ so gehandhabt. Des weiteren wird bei der beantragung einer FE nach einer eventuellen Sperre gefragt. Auf Rückseite des Antrages für die CZ FE. wird bekannt das hier die Unwarheit gesagt wurde, wird die FE seitens der CZ eingezogen. |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
@Dolanes
Vielleicht hast du recht, dass keine FE erteilt wird, bei einer Sperrzeit im Heimatland. Habe damals alles angegeben, auch die Sperrzeit in Deutschland. Es könnte auch damit zusammenhängen, dass bevor die CZ FE beantragt wurde, ich schon im Ausland war?! Bei mir war das damals und noch immer, Österreich, vielleicht haben die CZ Behörden nur in Ö angefragt und nicht im Deutschland! ![]() -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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#106
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 08.06.2006 Wohnort: Chodov CZ Mitglieds-Nr.: 20113 ![]() |
@Freelancer
Die Registerauszüge werden erst seit dem 18.12.2005 gefordert.. |
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#107
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 18.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20396 ![]() |
@ DOLANES
Danke!!!! Das sollte auch noch gesagt werden: Länder wie CZ sind keine Bananenrepubliken. Ab 1. Juli ist auch in CZ das fahren ab 0,8 Pm eine Straftat. Ein Punktesystem wird eingeführt und höhere Geldstrafen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
@ DOLANES Danke!!!! Das sollte auch noch gesagt werden: Länder wie CZ sind keine Bananenrepubliken. Ab 1. Juli ist auch in CZ das fahren ab 0,8 Pm eine Straftat. Ein Punktesystem wird eingeführt und höhere Geldstrafen. Hallo, Eine "Bananenrepublik" ist die Tschechische Republik, mit Bestimmtheit nicht, im Gegenteil!!! Dachte in der Tschechischen Republik wären 0,00 Promille?! Alles was darüber ist, führe zur Entziehung der Fahrerlaubnis??? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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#109
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 18.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20396 ![]() |
@ Freelander
Ärgert mich nur ,das einige denken CZ = rechtsfreier Raum Natürlich 0,0 Pm gilt in CZ noch immer !!! Nur ab 1.Juli gibt es Punkte und ab 0,8 Pm ist es eine Straftat. Auch die Geldstrafen sind extrem gestiegen. Dieses neue Verkehrsrecht gilt erst mal für ein Jahr. Danach will man es anpassen ,notfalls ändern. Vorsicht an Zebrastreifen - kostet ab 1.Juli richtig Geld. |
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#110
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20879 ![]() |
Nebenbei gesagt, falls der Threadstarter das hier überhaupt noch liest:
Du machst Dir sehr viele Gedanken darüber, wie die juristische Lage ist, und wie Du möglichst schnell wieder fahren kannst. Ich hoffe nur, dass Du Dir im Privaten auch ein paar selbstkritische Gedanken über Dein Verhalten machst. Und damit meine ich nicht dieses übliche Gejammer "oh, ich hab sooo einen grossen Fehler gemacht, bitte bitte nicht übel nehmen, ich tu´s ja auch nie wieder, ich arme Sau, blabla", wo man sich nur selbst bedauert weil es jetzt mal an die Konsequenzen geht - sondern ECHTE Einsicht. Betrunken fahren ist nicht okay, und zwar nicht nur weils so im Gesetz steht, sondern weil Du damit andere gefährdest. Ich bin mit einem Vater aufgewachsen der sehr oft am Steuer betrunken war, und ich kenne dieses "ich fahr doch immer vorsichtig, paar Bierchen sind ja nicht schlimm, ich fahr immer langsam, hab noch alles im Griff" zur Genüge. Du hast Dein Fahrzeug NICHT optimal unter Kontrolle wenn Du getrunken hast. NICHT! Wenn irgendeine komplexe Situation auftritt, fehlt Dir unter Umständen genau das entscheidende Reaktionsvermögen. Was Du mit Dir selbst anstellst ist mir dabei egal, aber da draussen sind auch noch andere Leute, und denen schuldest Du verantwortlichen Umgang mit Deinem Auto. Es geht nicht darum, wie man sich nicht erwischen lässt oder den Kopf noch mal aus der Schlinge zieht, sondern darum NICHT ZU TRINKEN wenn man noch fahren will. |
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#111
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 21.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6837 ![]() |
mich beschleicht das Gefühl, dass Oliver nur trollt.
edit + btw: wieso geht hier die Uhr 1 Stunde vor? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2025 - 04:48 |