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Closed TopicStart new topic
> Polen-Führerschein entzogen
Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 18:23
Beitrag #51


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Wieß jemand wie genau die alkom.von der Polizei sind??Die hersteller geben an das +-0.05 %
Ungenauigkeit sein sollen??
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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 18:33
Beitrag #52


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Wie soll das denn gehen wenn ein Pole oder oder ungarischer Stadtsbürger hier zur MPU muss??
Wo soll der sich auf die MPU vorbereiten??Werden in polen kurse für die deutsche MPU angeboten..
Wo soll er sein blutuntersuchung machen in polen in deutschland??Kann ich meine blutwerte als
deutscher dann auch in polen machen??Das wäre cool.. think.gif
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GSX-R
Beitrag 11.06.2006, 18:43
Beitrag #53


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Zitat (Oliver34 @ 11.06.2006, 18:23) *
Wieß jemand wie genau die alkom.von der Polizei sind??Die hersteller geben an das +-0.05 %
Ungenauigkeit sein sollen??

Die BAK in Bezug zur AAK hängt von einigen Faktoren ab wie Trinkende, Zeitpunkt der Blutentnahme, Restalkohol im Mundraum beim blasen...

In der Regel ist der große Draeger allerdings ziemlich genau.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 18:46
Beitrag #54


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Und auserdem sind alle meine akten sauber!!auser die fürerscheinakte nicht..und nach meinen wissen
darf das was da drin steht nur zur erteilung verwendet werden.Also bin ich ersttäter!!
Aber bestimmt stimmt das auch nicht..


Was ist ein großer Draeger??
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GSX-R
Beitrag 11.06.2006, 18:47
Beitrag #55


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Zitat (Oliver34 @ 11.06.2006, 18:46) *
Was ist ein großer Draeger??

Das Pustegerät auf der Wache.


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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 18:49
Beitrag #56


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Ich mein die anderen die die police.gif mit sich führen..
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GSX-R
Beitrag 11.06.2006, 18:54
Beitrag #57


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Die kleinen Geräte aus dem Streifenwagen?
Die sind allerdings nicht so genau.
Wie lange nach Trinkende hast Du denn geblasen und vieviel später war die Blutentnahme?


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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 18:59
Beitrag #58


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15 min vorher hatte ich noch ein bier getrunken aber nur 0.33 l und das auch nicht ganz..
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GSX-R
Beitrag 11.06.2006, 19:03
Beitrag #59


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Kann schon sein, dass da noch Alk im Mundraum war... think.gif

Passen denn die 1,4 o/oo zur Trinkmenge?


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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 19:07
Beitrag #60


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Also ne stunde später war mir wieder ganz gut..nur da hatte ich ein schockzustand bestimmt..ich bin
zwar wie die police.gif sagten durch meine unsichere fahrweisse aufgefallen aber im dunkeln fahr ich auch nicht gern..bin bestimmt auch nachtblind..

das würde schon passen aber nur vieleicht...so vie spielraum ist da nicht mehr..bis 1.6
Wie lange dauert es bis mann das blutergebniss bekommt??
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GSX-R
Beitrag 11.06.2006, 19:11
Beitrag #61


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Normalerweise zwischen einer und drei Wochen.


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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 19:19
Beitrag #62


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Naja eine woche ist rum..vielen dank für eure hilfe...
Kann ja auch noch tscheche werden..hab da eine dufte seite gefunden im i-net..mit alles mit anschrieft
pass arbeitsvertrag und und und..und das beste gar nicht teuer..gute nacht ihr lieben..
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Trucker
Beitrag 11.06.2006, 20:12
Beitrag #63


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Auch als Tscheche hast du in D ein Fahrverbot kapiers endlich


an die Mods ich glaube das bringt hier nichts mehr


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 20:27
Beitrag #64


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Ich will doch auch jetzt noch nicht fahren erst wenn meine sperre rum ist..Und wenn ich dann noch eine
nutzungsuntersagung bekomme dann werde ich halt Tcheche..und ob diese nutzungsuntersagungen
überhaupt rechtens sind das steht in den sternen..also gute nacht.
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RA XDiver
Beitrag 11.06.2006, 20:30
Beitrag #65


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Zum einen wird man nicht mal eben "Tscheche", "Pole" oder "Deutscher", zum anderen braucht es bei Dir gar keine NU, so denn zuvor keine neue FE, von wem auch immer, erteilt wird.

Im Übrigen stimme ich denjenigen zu, die bereits oben geschrieben haben: Leute wie Du werden ohnehin erst merken, dass Alk und Fahren nicht zusammenpasst, wenn sie mal deswegen einfahren.


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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 21:03
Beitrag #66


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Wie sieht es denn mit der geldstrafe aus ist es günstiger Harz 4 zu bekommen ??
Habe schon gefragt ob mich mein arbeitgeber kündigen kann..
Ich könnte dann so lange schwarz arbeiten haben wir so ausgemacht..
Bringt das was??
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corneliusrufus
Beitrag 11.06.2006, 21:29
Beitrag #67


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Im Urteil mit der Tagessatzhöhe schon. Und auch noch eine Menge Ärger, wenn die Schwarzarbeit auffliegt. "Tipp" von mir: lasse Dir dann soviel bezahlen, dass Du nachträglcih die Sozialversicherung übernehmen kannst und die Buße bezahlen kannst.

Mal ganz ehrllich: Warum willst Du nur in illegalen Auswegen, nein Fluchten, denken? Warum stellst Du Dich nicht Deinem Problem und nimmst es an?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 22:10
Beitrag #68


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Ich arbeite jetzt schon 20 jahre als Maurer Plfasterer und Baumaschienenführer und bin noch nie
kontroliert worten...und noch besser wenn ich was zuhause brauche dann kauf ich auf der Baustelle
ein da kostet es nichts..und dann sagen wir immer den arbeitgeber das nacht wieder böse Diebe da
waren.. laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 11.06.2006, 22:18
Beitrag #69


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Super, da wäre ich auch echt stolz drauf. wallbash.gif


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Freelancer
Beitrag 11.06.2006, 22:29
Beitrag #70


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wavey.gif @Cornelius

blablabla... blaaa.... ein Ausländer, sagt ich nix verstehen und NEMETZKI dazu!!!!

@Oliver
Kostet doch, fünf minuten Angst laugh2.gif


Allzeit gute Fahrt!!!!!


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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shocktrooper
Beitrag 11.06.2006, 22:33
Beitrag #71


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Zitat (Oliver34 @ 11.06.2006, 22:03) *
Wie sieht es denn mit der geldstrafe aus ist es günstiger Harz 4 zu bekommen ??
Habe schon gefragt ob mich mein arbeitgeber kündigen kann..
Ich könnte dann so lange schwarz arbeiten haben wir so ausgemacht..
Bringt das was??


Zitat (Oliver34 @ 11.06.2006, 21:27) *
Und wenn ich dann noch eine
nutzungsuntersagung bekomme dann werde ich halt Tcheche..


Bitte, lass es nicht bei leeren Sprüchen bleiben und vertroll Dich nach Tschechien. Sollen die Dir HartzIV zahlen.
Kann ein Mod hier mal dicht machen?


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darkstar
Beitrag 11.06.2006, 22:33
Beitrag #72


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Zitat
und noch besser wenn ich was zuhause brauche dann kauf ich auf der Baustelle
ein da kostet es nichts

Es wird offenbar Mode in Internetforen Straftaten anzukündigen. Und das nicht nur im Verkehrsportal... crybaby.gif
Find ich immer Klasse... wallbash.gif

mfg
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corneliusrufus
Beitrag 11.06.2006, 22:35
Beitrag #73


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Dann wird es allerdings schwierig mit dem MPU bestehen. Andererseits: MPU-Gutachter halten sicher zu gute, dass ein Ausländer nicht perfektes Deutsch sprechen muss. Und noch etwas: Sollte es nicht so sein, dass als Begutachtungssprache nicht unbedingt deutsch vorgeschrieben ist? Auch Dolmetscher wären imho zulässig.

Achso, Bla etc. sollte ein Ausländer auch nicht sagen, kommt nicht gut an.

@Oliver: Könnte es sein, dass Du ein Problem mit der Ehrlichkeit hast? Fange dann mit der Selbstehrlichkeit an und stehe zu Deinen Problemen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 11.06.2006, 22:36
Beitrag #74


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Zitat (Oliver34 @ 11.06.2006, 15:36) *
Meine WebseiteDer rechtsanwalt schreibt das auch so..
Oh man bist Du ein DAU... äh ich meine besoffen, uns eine leere Webseite zu präsentieren. wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif *tutdaswehtutdaswehtutdasweh* crybaby.gif


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darkstar
Beitrag 11.06.2006, 22:39
Beitrag #75


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.06.2006, 00:36) *
Oh man bist Du ein DAU... äh ich meine besoffen, uns eine leere Webseite zu präsentieren. wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Immer locker bleiben Thommy.. es ist nur ein http zuviel, man kann nicht alles wissen. Immer fair bleiben.

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Perplex
Beitrag 11.06.2006, 22:59
Beitrag #76


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Zitat (darkstar @ 11.06.2006, 23:39) *
Immer fair bleiben!
Das bezieht sich nicht nur auf das eine Posting. Ich glaube "Oliver34" hat noch nicht ein sinnvolles Posting zustande gebracht. Er ist stark gefrustet, weil er seine Polenpappe versoffen hat. Du brauchst Dir nur mal seine Beiträge reinziehen >KLICK<, dann wirst Du wissen was ich meine. Allerdings denke ich, dass jeder Mensch lernfähig ist, wenn er die Pfoten vom Alkohol lässt.


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Perplex
Beitrag 11.06.2006, 23:32
Beitrag #77


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Zitat (corneliusrufus @ 11.06.2006, 18:17) *
Falsch. Eine MPU darf auch als Ausländer in D angetreten werden. Zuständig ist dann jede (beliebige) FEB. Wie sollte sonst ein Ausländer auch eine NU zurücknehmen lassen?

Die entsprechende Regelung findet sich im Gesetzestext der FeV.
Wo steht bitteschön, dass ein Ausländer das Recht auf eine MPU in Deutschland hat? book.gif


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Mr.T
Beitrag 11.06.2006, 23:37
Beitrag #78


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§ 73 Abs. 3 FeV


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 23:45
Beitrag #79


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Mit der ausstellung des führerscheins sehe ich das auch ganz anders..
Damit ist gemeint das wenn ich zum beispiel in polen eine sperre habe
das ich dann in der sperrzeit den führerschein nicht erwerben darf..
Mann weiß ja nicht was mann in polen noch so alles bekommt..
Wenn ich da mal denke da alle führerscheine ungüldig von denen die
eine sperrzeit schon mal hatten.
Oder denk ich jetzt im achteck??
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darkstar
Beitrag 11.06.2006, 23:52
Beitrag #80


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Zitat (Oliver34 @ 12.06.2006, 01:45) *
Mit der ausstellung des führerscheins sehe ich das auch ganz anders..

Es kommt dummerweise nicht darauf an wie du das siehst sondern wie die Rechtslage ist. Aber das steht ja schon in einigen Postings vor mir.
Zitat (Oliver34 @ 12.06.2006, 01:45) *
Damit ist gemeint das wenn ich zum beispiel in polen eine sperre habe
das ich dann in der sperrzeit den führerschein nicht erwerben darf..
Mann weiß ja nicht was mann in polen noch so alles bekommt..

Während der Sperrzeit in D kannst du nirgendwo im Ausland später in D anzuerkennende Führerscheine erwerben. Auch nach der Sperrzeit ist sind diese ungültig. Dies ist vom EuGH gedeckt.Aber dies ist sowieso völlig egal, da du ja nun neue Eignungszweifel geliefert hast. XDiver hat eigendlich schon alles dazu geschrieben.
Zitat (Oliver34 @ 12.06.2006, 01:45) *
Wenn ich da mal denke da alle führerscheine ungüldig von denen die
eine sperrzeit schon mal hatten.
Oder denk ich jetzt im achteck??

HÄ?
Nochmals: Du hast kein FS-Problem sondern ein Alkoholproblem... Stelle dich dem anstand stämdig in irgendwelche EU-Länder zu fliehen


mfg
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Oliver34
Beitrag 11.06.2006, 23:53
Beitrag #81


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Und wenn ich eine nutzungsuntersagung bekomme..na und einfach
wieder fahren und bei anzeige dann anwalt beauftragen ..
Glaube nicht das so eine nutzungsuntersagung bestand hat .
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darkstar
Beitrag 11.06.2006, 23:57
Beitrag #82


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Zitat (Oliver34 @ 12.06.2006, 01:53) *
Und wenn ich eine nutzungsuntersagung bekomme..na und einfach
wieder fahren und bei anzeige dann anwalt beauftragen ..
Glaube nicht das so eine nutzungsuntersagung bestand hat .

Sicher ist sie gültig, da neue Eignungszweifel, lies endlich mal die Postings. Es kommt nicht auf deinen Glauben an. Dir ist klar das das irgendwann in Cafe Gitterblick endet selbst wenn du Ausländer bist?


mfg
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RA XDiver
Beitrag 11.06.2006, 23:57
Beitrag #83


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Zitat
Glaube nicht das so eine nutzungsuntersagung bestand hat


Da hast Du recht. Allerdings nur darum, weil es überhaupt keine NU braucht. Du darfst mit dem besagten Führerschein schlicht und einfach in Deutschland kein Fahrzeug mehr führen, bis es Dir von Deutschland wieder gestattet wird (nach pos. MPU).

Da kann Dir kein Anwalt oder sonstwer helfen. Der einzige, der Dir helfen kann, wärest Du selbst. Aber so selbstkritisch wie Du Dich gezeigt hast, würdest Du eine MPU ohnehin nicht bestehen. Wenigstens das ist sicher.

Zitat
selbst wenn du Ausländer bist


Er ist ja noch nichtmals Ausländer.

Aber lass gut sein darkstar. Diese Klientel merkt tatsächlich erst was Sache ist, wenn der Haftbefehl ausgestellt worden ist. Dann ist es natürlich wieder die böse FEB, die ihn ins Elend gestürzt hat. rofl1.gif


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darkstar
Beitrag 12.06.2006, 00:03
Beitrag #84


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Zitat (RA XDiver @ 12.06.2006, 01:57) *
Er ist ja noch nichtmals Ausländer.

Nö, wollte nur darauf hinaus, da er meint Ausländer würden in D für begangene Straftaten eh nicht bestraft.
-Ja und NU sind sowieso ungültig.
-Und Ausländer brauchen keine MPU machen.
-Und alle die hier im Forum schreiben haben sowieso Unrecht, Verkehrsanwälte eingeschlossen... ranting.gif

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Perplex
Beitrag 12.06.2006, 00:08
Beitrag #85


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Zitat (Mr.T @ 12.06.2006, 00:37) *
Sicher, da steht, dass jede untere Führerscheinstelle zuständig sein soll. Allerdings steht da nicht, dass ein Ausländer ausdrücklich das Recht hat eine MPU in Deutschland zu machen.

Da gibt es ja auch 4 Varianten:
  1. Der Betroffene besitzt eine ausländische Fahrerlaubnis.
  2. Der Betroffene besitzt keine Fahrerlaubnis.
  3. Der Betroffene hat zwar eine ausländische Fahrerlaubnis, wohnt aber viel zu weit weg für eine MPU in Deutschland.
  4. Der Betroffene hat keine Fahrerlaubnis, wohnt aber viel zu weit weg für eine MPU in Deutschland.
Was macht denn der Betroffene, wenn er Chinese ist, in Neuseeland wohnt & kaum deutsch kann? Dürfte er die MPU auch in der jeweiligen Bundesdeutschen Vertretung machen. Es könnte ja sein, dass er eine deutsche Freundin hat, die er auch mal besuchen will (mit Auto natürlich). Tut mir Leid, wenn ich solche Extrembeispiele nehme, aber nur so kann ich den Sachverhalt richtig verstehen. Es nutzt also nichts, wenn jetzt irgendein Schlaumeier meint, dass wer so weit weg wohnt, fährt nicht mit dem Auto durch Deutschland.


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Beitrag 12.06.2006, 05:09
Beitrag #86


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Zitat (sifis @ 11.06.2006, 18:37) *
Ein "RICHTIGER" Ausländer, ohne Wohnsitz in D und ohne Akte (IN DER EIN PSYCHO SICH SCHLAU MACHEN KANN)
ist eine MPU in D nicht möglich; sorry
Wo keine Akte ist, da gibt's auch keine Eignungszweifel! wavey.gif


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Beitrag 12.06.2006, 05:29
Beitrag #87


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Zitat (Oliver34 @ 11.06.2006, 22:03) *
Wie sieht es denn mit der Geldstrafe aus, ist es günstiger Hartz 4 zu bekommen ??
Habe schon gefragt ob mich mein Arbeitgeber kündigen kann..
Ich könnte dann so lange schwarz arbeiten, haben wir so ausgemacht..
Bringt das was??
Nettolohn geteilt durch 30. Bei 1000,- Euro könnten das 35,- Euro Tagessatz sein. Bei 345,- Euro könnten es auch 10,- Euro TS sein. Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit die Geldstrafe abzuarbeiten. Auch Ratenzahlung wäre möglich. Bei ALG II Nachweis wären 50,- Euro monatlich möglich. huh.gif Es wäre also durchaus sinnvoll zwischenzeitlich arbeitslos zu sein. unsure.gif


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Perplex
Beitrag 12.06.2006, 05:52
Beitrag #88


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Zitat (darkstar @ 12.06.2006, 00:52) *
Während der Sperrzeit in D kannst du nirgendwo im Ausland später in D anzuerkennende Führerscheine erwerben. Auch nach der Sperrzeit ist sind diese ungültig. Dies ist vom EuGH gedeckt.
Das ist vom EuGH nie so entschieden worden. Der EuGH hat nur eindeutig gesagt, dass ein Führerschein während der Sperre ungültig ist. Die Benutzung der Fahrerlaubnis nach der Sperre ist zumindest umstritten.

Zitat (EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage (Einführung) - RA Lexus)
Erwerb während noch andauernder Sperrfrist:
Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis muss im Inland nicht anerkannt werden. Das Führen eines Kfz im öffentlichen Verkehr ist nach herrschender Auffassung wohl strafbar; anders sieht dies allerdings das AG Günzburg (Urt. v. 14.03.2005 - 1 Ds 24 Js 1358/00). Dieses vertritt die Auffassung, dass keine strafbare Handlung vorliegt, wenn zwar die EU-Fahrerlaubnis noch während der laufenden Sperrfrist erteilt, von ihr jedoch im Inland erst nach Ablauf der Sperre Gebrauch gemacht wurde. >Quelle<


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trampas
Beitrag 12.06.2006, 06:25
Beitrag #89


Neuling


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Hallo...
Erst mal guten Tag!!! Interessantes Forum hier!!! laugh.gif

Zu diesem Thread möchte ich anmerken, dass es seit ca 2 Wochen(?) ein neues europäisches Urteil gibt (ich hab's mit notiert und bin gern bereit, AZ nachzuliefern..), wonach das deutsche Recht gegen europäisches Recht verstößt und D im EU-Ausland erworbene FE nach Ablauf einer Sperrfrist ohne MPU anerkennen muss. Damit dürften die besagten § hinfällig sein!
Vielleicht ist das wegen der Aktualität nur noch nicht bekannt! whistling.gif
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Perplex
Beitrag 12.06.2006, 06:43
Beitrag #90


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Zitat (trampas @ 12.06.2006, 07:25) *
Vielleicht ist das wegen der Aktualität nur noch nicht bekannt! whistling.gif
@trampas,
dann lies mal etwa ab hier!
rolleyes.gif


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darkstar
Beitrag 12.06.2006, 14:37
Beitrag #91


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Zitat (trampas @ 12.06.2006, 08:25) *
Vielleicht ist das wegen der Aktualität nur noch nicht bekannt! whistling.gif

Wie schon angemerkt hat dieser Fall nicht das geringste mit den angesprochenen Urteilen zu tun, da es um neue Eignungszweifel geht. Die bisherigen Auskünfte sind voll im Einklang mit der jetzigen Rechtssprechung.

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 12.06.2006, 15:59
Beitrag #92


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@Thommy: So unbekannt können Deinem Chinesen die deutschen Verhältnisse nciht gewesen sein, insbesondere das Sprachproblem, denn er muss zum Entzug der FE in D ja zumindest irgendwann mal in D massiv auffällig geworden sein.

Dann ist es ihm auch zuzumuten, in D eine erneute Eignungsprüfung abzulegen oder künftig das Fahren in D einzustellen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Sylwia
Beitrag 23.06.2006, 19:19
Beitrag #93


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Also, wenn der Oliver jetzt in Polen ist und sein FS dort wieder bekommt, darf er sozusagen in D mit dem Fs nicht fahren, bis er die MPU in D macht.????

Ganz davon abgesehen, daß er massiv mit dem Alkohol zu kämpfen hat, was eigentlich sein Problem ist, solange er nicht Auto fährt, würde ich sagen, daß das ein wenig unsinnig ist und eine Lücke darstellt.
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Mr.T
Beitrag 23.06.2006, 21:31
Beitrag #94


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Zitat (Sylwia @ 23.06.2006, 20:19) *
Also, wenn der Oliver jetzt in Polen ist und sein FS dort wieder bekommt, darf er sozusagen in D mit dem Fs nicht fahren, bis er die MPU in D macht.????

So ist es!
Zitat (Sylwia @ 23.06.2006, 20:19) *
Ganz davon abgesehen, daß er massiv mit dem Alkohol zu kämpfen hat, was eigentlich sein Problem ist, solange er nicht Auto fährt, würde ich sagen, daß das ein wenig unsinnig ist und eine Lücke darstellt.

Was stellt eine Lücke dar? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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darkstar
Beitrag 23.06.2006, 21:35
Beitrag #95


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Zitat
Was stellt eine Lücke dar?

Das er in Polen den FS erstmal wiederbekommt vermutlich...

mfg
darkstar


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Freelancer
Beitrag 24.06.2006, 06:14
Beitrag #96


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@RA XDRIVER, Thommy

Das ist vom EuGH nie so entschieden worden. Der EuGH hat nur eindeutig gesagt, dass ein Führerschein während der Sperre ungültig ist. Die Benutzung der Fahrerlaubnis nach der Sperre ist zumindest umstritten.


(EU-Führerscheine - derzeitige Rechtslage (Einführung) - RA Lexus)
Erwerb während noch andauernder Sperrfrist:
Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis muss im Inland nicht anerkannt werden. Das Führen eines Kfz im öffentlichen Verkehr ist nach herrschender Auffassung wohl strafbar; anders sieht dies allerdings das AG Günzburg (Urt. v. 14.03.2005 - 1 Ds 24 Js 1358/00). Dieses vertritt die Auffassung, dass keine strafbare Handlung vorliegt, wenn zwar die EU-Fahrerlaubnis noch während der laufenden Sperrfrist erteilt, von ihr jedoch im Inland erst nach Ablauf der Sperre Gebrauch gemacht wurde.

Danke, dass ihr die Urteile bzw. Beschlüsse und mich nicht vergessen habt! flowers.gif smile.gif

@Cornelius

Könntest du dir vorstellen, nach dem "Verlust" eines CZ Führerscheins, eine "Tschechische MPU", polnische, österreichische usw zu machen?!?

Ich nicht!!!

Das du viel von der deutschen MPU hälst, weiß ich, sei dir ohne Frage auch gegönnt! (total weltfremd)
Was ich aber vermisse, dass deutsches Recht, für ! in Deutschland lebende ! gilt , bzw. galt (NU).
Mein Rechtsanwalt, hätte die deutsche FEB, auch in der Luft zerissen!

Hatte eine deutsche Fahrerlaubnis, wohnte bei meinen Eltern in Deutschland, in einer Stadt, mit ca. 8000 Einwohner!
Kenne jeden Polizisten dort, bin mit ein paar in die Schule gegangen oder auch Verwandt...
Du kannst dir also ein Bild davon machen, dass mein CZ Führerschein, erworben WÄHREND der Sperrzeit, mit Eignungszweifeln der deutschen Behörden, bestens bekannt ist (Eignungszweifel wurden ausgeräumt durch die tschechische Beamten)!

Nach dem richterlichen Beschluß, dass meine CZ FE in D gilt, gibts, wenn ich durch !diese! laugh2.gif Stadt FAHRE ein wavey.gif !

Wohne und lerne, in Österreich, trotzdem kann bzw. !jetzt, konnte! mich die deutsche FEB nicht zum "Idiotentest" schicken... egal wie weit oder nah, von Deutschland!!!
Glaubst du wirklich, dass ich den TÜV, von innen sehen werde, ausser wenn ich mein Auto zur Abnahme fahre?! think.gif laugh2.gif

Ach genau, leider konnte ich, meine in Deutschland wohnende, Lebensgefährtin, nicht zu einer ausl. FE überzeugen (Vater ist, Polizeibeamter, im gehobenen Dienst, der den FS auch bezahlt) er weiß bzw. hab, ihm meine CZ FE auch gezeigt!!! laugh2.gif


Mein Rechtsanwalt sagt: "Den Idiotentest, kann man vergessen!!!" whistling.gif


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Freelancer
Beitrag 24.06.2006, 06:50
Beitrag #97


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@RA XDriver

Einen ausl. EU- Führerschein, während der Sperrzeit, in Deutschland zu benutzen, ist zwar umschtritten, jedoch ist das, noch nicht endgültig geklärt!!!

Gruß, Freelancer


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RA XDiver
Beitrag 24.06.2006, 10:17
Beitrag #98


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Zitat
Einen ausl. EU- Führerschein, während der Sperrzeit, in Deutschland zu benutzen, ist zwar umschtritten, jedoch ist das, noch nicht endgültig geklärt!!!


Umstritten ist etwas, wo es gegensätzliche Auffassungen zu gibt. Ich muss zugeben, außer Deiner Meinung, keine andere zu kennen, die das so sehen würde. Würdest Du dieses Recht zubilligen, dann würdest Du jedwedes nationale Strafsystem ad absurdum führen.

Sowohl die FS-RiLi, als auch die entsprechenden Entscheidungen des EuGH lassen herauslesen, dass auf eine abgelaufene Sperrfrist abzustellen ist. Die Richtlinie will zwar die Freizügigkeit innerhalb Europas sicherstellen, nicht aber in die strafrechtliche Hoheitsgewalt der Mitgliedsstaaten eingreifen. Auch wenn es immer gerne so verstanden wird, Europa hat nicht den Sinn, möglichst einfache Auswege aus einer laufenden Strafe zu ebnen. Demnach kann es nur so sein, dass bei vorhergegangener Entziehung und laufender Sperrfrist das Führen eines Fahrzeugs in dem entsprechenden Staat unzulässig ist. Da braucht es m.E. nichtmals eine höchstrichterliche Entscheidung zu, weil sich das schlicht und einfach aus den rechtlichen Grundlagen ableiten lässt. wink.gif


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Freelancer
Beitrag 24.06.2006, 18:13
Beitrag #99


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Zitat (RA XDiver @ 24.06.2006, 11:17) *
Sowohl die FS-RiLi, als auch die entsprechenden Entscheidungen des EuGH lassen herauslesen, dass auf eine abgelaufene Sperrfrist abzustellen ist. Die Richtlinie will zwar die Freizügigkeit innerhalb Europas sicherstellen, nicht aber in die strafrechtliche Hoheitsgewalt der Mitgliedsstaaten eingreifen. Auch wenn es immer gerne so verstanden wird, Europa hat nicht den Sinn, möglichst einfache Auswege aus einer laufenden Strafe zu ebnen. Demnach kann es nur so sein, dass bei vorhergegangener Entziehung und laufender Sperrfrist das Führen eines Fahrzeugs in dem entsprechenden Staat unzulässig ist. Da braucht es m.E. nichtmals eine höchstrichterliche Entscheidung zu, weil sich das schlicht und einfach aus den rechtlichen Grundlagen ableiten lässt. wink.gif


Sicherlich sollte eine Strafe bzw. Sperrzeit nicht unterlaufen werden, jedoch wenn der Ausländische Beamte die Fahrerlaubnis erteilt,
darf seine Entscheidung nicht überprüft werden!

Wie du auch erwähnt hast, lag dem EUGH ein Fall vor, indem die FE nach der Sperre erteilt wurde, somit sollte auch keine Entscheidung, dieses, getroffen werden.
War nicht einmal etwas vergleichbares in Deutschland, indem die d Behörde vorzeitig erteilt hat und sich der Angeklagte, nicht strafbar gemacht hat?


Einen Führerschein während einer Sperrzeit, Fahrverbot zu benutzen, davon ist auch abzuraten!


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Beitrag 24.06.2006, 18:35
Beitrag #100


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Zitat (Freelancer @ 24.06.2006, 20:13) *
Sicherlich sollte eine Strafe bzw. Sperrzeit nicht unterlaufen werden, jedoch wenn der Ausländische Beamte die Fahrerlaubnis erteilt,
darf seine Entscheidung nicht überprüft werden!

Das ist offenbar deine persönliche Meinung. Leider haben da die Gerichte eine leicht andere Auffassung. Was ist eigendlich so schwer an einer Sperrzeit zu verstehen.... think.gif

Ein Beamter kann nur erteilen wenn er nix von einer Sperrzeit wusste. Warum sollte die Entscheidung dann nicht überprüft werden dürfen? Irgendwie komische Logik oder...

mfg
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