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> Verhalten bei Polizeikontrollen mit EU-Führerschein
Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 11:37
Beitrag #1


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Hallo

erstmal ein dickes Lob an dieses tolle informative Forum.Nun weiss ich nicht genau wie es weitergehen soll ich wurde jezt in den lezten 4Wochen (wohne auf dem Land) 3mal angehalten und jedes mal war es ein Horror Scenario was sich dn abgespielt hatt,haben mich mit auf die Wache genommen,haben jedes mal den Führerschein durchleuchtet und alles um mir das Leben schwer zu machen,und jezt gerstern hielt man mich an und sie haben meinen Führerschein einkassiert mad.gif Das kan doch wohl nicht war sein,was kan ich jezt machen was bleiben mr für optionen offen,das ist doch ein Verstoss gegen das neue Urteil vom eugh oder sehe ich das falsch?? Die wohlen meinen schein jetzt zurück in die CZ schicken,und ich brauchen den schein sonst bin ich meine Arbeit los.Kan mir bitte jemand was dazu sagen ob das alles so richtig abgelaufen ist? ich meine die haben mich ja schon paar mal angehalten aber die Polizisten jezt haben mir nach ner halben stunde beratung (unter sich im Dienstwagen) den CZ Führerschein entzogen.Ich hatte hier in DEutschland noch nie nen Führerschein und damit auch keine Sperre, halt "nur" eine MPU auflage.
Was passiert jetzt??

Danke für die ANtworten,

und viele liebe grüsse aus Niedersachsen!!!!

***** Anmerkung Moderator:

Beiträge um @Kanexys CZ-Führerscheinentzug aus dem EuGH-Thread hierher verschoben.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 18.06.2006, 17:34
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 11:52
Beitrag #2


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Hast du die Polizisten nicht aufgeklärt deine Schilderung über Verkehrskontrolle beläuft sich ja schon auf Mobbing um heute den Schein noch wieder zu bekommen Urteile ausdrucken und ab zur Polizeiwache wenn das nichts Hilft Tagebuchnr. geben lassen sowie die Namen der Beamten die dir den Führerschein entzogen haben und morgen sofort zum Anwalt


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 12:07
Beitrag #3


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Doch ich habe die Beamten versucht sehr wohl von dem Urteil des Eugh aufzuklären doch sie sagten "Halten sie den Mund, von ihnen brauchen wir uns nix erzählen lassen dry.gif Naja was soll ich machen,meinst du das bringt was wen ich mit den Urteilen jetzt zur wache maschiere, ich denke die werden mir dan das gleiche wieder sagen,oder was meint ihr? Man jezt bin ich echt fertig einerseits denkt man das man sich sicher fühlen kann und jetzt passiert sowas,was soll man da noch von halten,ich weis einfach nicht mehr was ich glauben kan. sad.gif

Mfg kane
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 12:14
Beitrag #4


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Du kannst es zumindest versuchen und verlange den Schichtführer auf der Polizeiwache der dürfte sich sehr wohl mit dieser Angelgenheit auskennen laß dir von diesen auch den Dienstgrad und den Namen geben-Cool währ es wenn der Polizeiobermeister ist und Fritz heißt POM-Fritz wink.gif Nee Spaß beiseite wenn das nicht hilft morgen sofort zum Anwalt und den da anrufen lassen oder aber ein Fax hinschicken lassen
Und Ganz wichtig ist es das du nichts unterschrieben hast


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Mister-007
Beitrag 18.06.2006, 12:15
Beitrag #5


Neuling


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warum hast du denn eine MPU wenn du noch nie ein lappen hattest,und wie lange ist das her.
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 12:18
Beitrag #6


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Mister 007 das ist ganz einfach zu erklären du bekommst auch Punkte als Fahrrad Fahrer da du Verkehrsteilnehmer bist und wie wir alle wissen muß man bei 18 Punkten zur MPU
Alkoholabhängigkeit oder Drogenbesitz ist schon der Grund eine MPU anzuordnen


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 12:27
Beitrag #7


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@Mister 007

die Mpu auflage ist jetzt 3Jahre her und die hatte ich weil ich mein Roller getuned hatte und weil ich mit 1promil Alkohol auf dem Roller angehalten worden bin. Die vergehen mit dem Roller waren alle wo ich noch 15Jahre alt war und mit 20Jahren als ich meinen Führerschein machen wollte bekam ich eine Mpu auflage,die Mpu ist Negativ ausgefallen. Das ist der Sachverhalt. Was kannst du mir den Raten,oder hat LeXUS vieleicht einen Tip für mich? Bin um jeden Hinweis oder Hilfestellung dankbar

Mfg Kane
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 12:44
Beitrag #8


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@Kanexy das beste ist es gleich morgen früh sofort zum Anwalt alles andere hat keinen Sinn wenn sie dich aufn Kiecker haben 3x mit zur Polentenwache das ist einfach Mobbing.Wenn du den Schein wieder hast mach eine Kopie und geb sie bei der Polentenwache ab damit sie sich den an die Pinnwand der gültigen Führerscheine hängen können rofl1.gif


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 12:48
Beitrag #9


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Hallo,

kan ich eigentlich auch falls ich meinen schein jetzt wieder bekomme meinen Führerschein beim Notar hinterlegen und den Kopieren lassen und die Kopie Notariel beglaubigen lassen und dan mit der Kopie fahren,so das mein Original immer in sicheren händen ist? Würde das Funktionieren bei Polizeikontrollen?
Und wie stehen meine chancen das ich den Führerschein morgen wiederbekomme,haben die irgentwelche Rechtsmittel die sie einsetzen können um den Schein länger einzuziehen. Sorry fragen über fragen aber ich bin echt platt nach dem was gestern passiert ist.

Danke für die Antworten,

Mfg Kane
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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 12:50
Beitrag #10





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Hallo,

man hört desöfteren, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen EU-Führerscheine z.B: aus Polen oder CZ einfach einzieht. Was kann man dagegen tun bzw. wie sollte man sich am besten verhalten wenn soetwas eintritt. Ich gehe dabei davon aus das ich mich während der Kontrolle korrekt verhalten habe und allen Forderungen der Polizisten nachgekommen bin. Vereinzelten Polizisten ist es wohl noch nicht bekannt, dass man die EU-Fs nicht einziehen darf, diese es aber trotzdem tun.
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 12:52
Beitrag #11


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Das ist ganz einfach zu beantworten den Führerschein kannste kopieren und beglaubigen lassen der ist dann gültig Wo dein Führerschein liegt ist dir überlassen aber keineswegs im Auto liegen lassen und auch nicht am Mann.Wenn du allein was versuchst hast du eine geringere Chance deine karte wieder zu bekommen am besten alles über einen Anwalt.
Die dürfen die Karte überhaupt nicht einziehen es sei denn Alkohol oder Drogen waren mit im Spiel


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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 13:01
Beitrag #12


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Zitat (RA XDiver @ 18.06.2006, 14:57) *
Das ist eine Irrmeinung. Mitzuführen ist das Original, keine (beglaubigte) Kopie. Das geringste wären also jedesmal 10 EUR in einer Polizeikontrolle. Geht man von Vorsatz aus, 20 EUR.

Im Übelsten Fall bleibt das Fahrzeug stehen.

Das wußte ich auch nicht war der Meinung etwas gelesen zu haben das es so geht naja dann ist zumindest die FE noch in meinen Händen die 10 Euros nehm ich da gerne in kauf wavey.gif


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 13:04
Beitrag #13


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Naja aber warum brauche ich dan einen Anwalt wen sie mir den Führerschein eigentlich garnicht entziehen dürfen, Und wieso machen sie das dan,kennen sie die Rechtssprechung nicht oder WARUM? Das ist echt alles zum crybaby.gif. Langsam stehe ich echt auf dem Standpunkt besser einen Deutschen Führerschein zu erwerben ich habe nur Ärger und stress mit dem CZ haben den auch schon von euch solche erfahrungen mit der Polizei gemacht in hinsicht auf den CZ Führerschein oder bin ich mal wieder ein Ausnamefall ranting.gif .
Und man sagt doch das Niedersachsen eigentlich kein Hard Liner in sachen Führerschein ist?? Naja da sieht man es. dry.gif

Mfg Kane
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 13:08
Beitrag #14


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Dann würde ich sofort meinem Anwalt anrufen der dann bei der Polizei in Kontakt tritt
@Capture die Bürgerkarte in Polen ist von Anfang an 5 Jahre gültig hier stimmt was nicht bei deiner Aussage z.B. In Polen-Police sind die 185 Tage auch von Okt-März möglich das ist das Polnische Gesetz

@Kanezy es ist ja wohl ein Unterschied ob du das oder aber ein Anwalt den Polizisten das klar macht hast du doch schon gemerkt"Halten Sie den Mund" war bei dein Einspruch die Antwort ich glaube das sagt kein Polizist zu einem Anwalt-ist doch einleuchtend


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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 13:11
Beitrag #15


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Außer entsprechende Urteile mitzuführen, eine Verbindung zu Deinem Anwalt zu ermöglichen sehe ich nur den Widerspruch zur Beschlagnahme bzw. Sicherstellung. Weiterhin kannst Du verlangen, dass der Verwaltungsakt schriftlich (nach-)begründet wird (bei Gelegenheit).

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 13:22
Beitrag #16


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@Asrael

das stimmt das ist einleuchtend aber was mir nicht einleuchtet ist wieso und weshalb können sie mir den schein überhaupt ab nehmen,wen es nicht RECHTMÄSSIG ist? Oder haben sie irgentwelche Rechtsmittel die sie einsetzen können um den schein länger einzuziehen?

Mfg Kane
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 13:28
Beitrag #17


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@emile habs gerade gesehen das du Mai/2005 in Polen warst,dann habe die hier etwas geändert meine Bürgerkarte ist zumindest 5 Jahre gültig
@Kanexy weißt warum sie dir den Schein abnehmen und zwar weil sie dich mobben wollen-das sieht man ja an den 3 Polizeikontrollen-Ob es Rechtsmittel gibt weiß ich nicht geh morgen zum ANWALT!!!


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Luxfur
Beitrag 18.06.2006, 13:33
Beitrag #18


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Das "einfach einziehen" ist m.E. so häufig nicht... zumeist werden FS eingezogen die danach mit einer NU wieder zurückgegeben werden. Die Inhaber dieser ungültigen FE wundern sich dann allerdings einen Ast ab.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
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RA XDiver
Beitrag 18.06.2006, 13:35
Beitrag #19


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Zitat
Ob es Rechtsmittel gibt weiß ich nicht


Die Frage nach Rechtsmitteln ist etwas schwierig wenn man nicht weiss, auf welcher Grundlage der Schein kassiert worden ist.

Sollten strafrechtliche Erwägungen vorgeschoben werden, muss nach erfolgtem Widerspruch gegen die Beschlagnahme innerhalb von 3 Tagen die richterliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Ob hier Strafrecht eine Rolle spielt, weiss ja keiner. Allerdings dürfte tatsächlich einer zügigen Herausgabe, nötigenfalls nach einem netten Anruf / Fax eines Kolegen, nicht allzu viel im Wege stehen.


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 13:38
Beitrag #20


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Danke für die Antwort@ RAX Driver,

aber wieso Strafrecht ich habe mir doch seit 5Jahren nix mehr zu schulden kommen lassen,und jetzt ziehen sie einfach meinen schein ein,und nehemen noch nicht mal stellung dazu. Wie kann so etwas sein? Sind dir solche fälle schon bekannt @ RAX Driver?

und danke für deine Mühen.

mfg Kane
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Asrael
Beitrag 18.06.2006, 13:40
Beitrag #21


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Zitat (RA XDiver @ 18.06.2006, 15:35) *
Ob hier Strafrecht eine Rolle spielt, weiss ja keiner. Allerdings dürfte tatsächlich einer zügigen Herausgabe, nötigenfalls nach einem netten Anruf / Fax eines Kolegen, nicht allzu viel im Wege stehen.



Genau mein Reden
Wenn Drogen oder Alkohol im Spiel steht ist er natürlich selber Schuld
Ich habe auch keine Lust mehr mir den Mund fusselig zu Reden ich habe Ihm den Tip mehrmals gegeben wenn er nicht hören will kann ich nicht weiter helfen


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 13:43
Beitrag #22


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ALKOHOL DROGEN ????? Da habe ich seit 5Jahren nix mehr mit zu tuhen und auch nicht mit Auffälig geworden. Die haben ja noch nicht mal Alkohol oder Drogen Kontrolle gemacht!!!!


Mfg Kane
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 13:52
Beitrag #23


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Zitat (RA XDiver @ 18.06.2006, 13:57) *
Zitat (Asrael @ 18.06.2006, 13:52) *
Das ist ganz einfach zu beantworten. Den Führerschein kannste kopieren und beglaubigen lassen, der ist dann gültig.
Das ist eine Irrmeinung. Mitzuführen ist das Original, keine (beglaubigte) Kopie. Das geringste wären also jedes mal 10 EUR in einer Polizeikontrolle. Geht man von Vorsatz aus, 20 EUR.
Im Übelsten Fall bleibt das Fahrzeug stehen.
So würde ich das auch sehen! twinkle.gif

Allerdings - ich, der jede Zwangsmaßnahme als Strafe sieht, wüsste nicht, wie sich der Betroffene Straffrei verhalten könnte. Was könnte schlimmstenfalls passieren?
  1. Führerschein dabei: Beschlagnahme, Fahrzeugsicherstellung, Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Führerschein & deswegen Verlust des Arbeitsplatzes
  2. Führerschein nicht dabei: Strafe von 10 bis 20 Euro oder Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahrzeugsicherstellung
Wie soll sich denn ein ehrbarer Bürger verhalten, wenn er keine Möglichkeit hat, straffrei wegzukommen?

Ich persönlich bin der Meinung, dass der Verlust des Arbeitsplatzes die größte Strafe ist. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass nach einer Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins die Fahrerlaubnis für diese Zeit erlischt. Ist denn schon mal jemand wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, weil der Führerschein illegal beschlagnahmt wurde? Das könnte doch theoretisch die rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis gekoppelt mit einer Sperrfrist nach sich ziehen, wegen neuer Eignungszweifel. think.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 18.06.2006, 13:59
Beitrag #24





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Könntet ihr das vielleicht hier weiterdisskutieren?

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K@i
Beitrag 18.06.2006, 14:06
Beitrag #25


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Zitat (Asrael @ 18.06.2006, 14:52) *
Das ist ganz einfach zu beantworten den Führerschein kannste kopieren und beglaubigen lassen der ist dann gültig Wo dein Führerschein liegt ist dir überlassen aber keineswegs im Auto liegen lassen und auch nicht am Mann.Wenn du allein was versuchst hast du eine geringere Chance deine karte wieder zu bekommen am besten alles über einen Anwalt.
Die dürfen die Karte überhaupt nicht einziehen es sei denn Alkohol oder Drogen waren mit im Spiel



Sorry das is Käse, die Fe hat man dabei zu haben anderst bekommt man ein Verwarnungsgeld und muss spätestens 3. Tage später den Schein persönlich auf der Wache vorzeigen ! whistling.gif
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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 14:06
Beitrag #26


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Tja ich habe die Polizisten versucht aufzuklären und auch das Urteil vom Eugh hatt ich mit aber das Statemant der police.gif war einfach das Interresiert uns nicht der Führerschein wird eingezogen.
Ich habe jezt der öfteren gehört das ich zum Anwalt gehen soll,aber warum DARF die Polizei einfach einen gültigen EU Führerschein einziehen das machen sie doch bei der Deutschen pappe auch nicht.Ich verstehe das alles nicht mehr,ich stehe langsam auf dem Standpunkt echt meinen Führerschein besser in der BRD gemacht zu haben. Ich habe seit 4Wochen nur stress und Ärger und jetzt wird er mir auch noch eingezogen.Was sind das für wirkürliche wiedersprüche??

Mfg Kane
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mirko1
Beitrag 18.06.2006, 15:02
Beitrag #27


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@kanexy
und wieder haben die police.gif einen FS ohne das recht zu haben einkassiert. Das sie das nicht dürfen wissen wir alle doch warum tun sie es?

Eine Umschreibung in einen D-FS wäre wohl das vernüftigste.
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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 15:15
Beitrag #28


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Naja da habe ich mir auch schon gedanken drüber gemacht,und habe auch am Feitag mit der FSST gesprochen die haben gesagt wen ich die 185 dort gelebt hätte (CZ),was sie auch nachprüfen werden dan wäre es kein problem.Und sie haben noch gefragt ob ich jemals in der BRD einen Lappen hatte was ich verneinte und dan sagten sie das es gar kein problem darstellen würde.Nur habe ich hier auch schon oft Negative sachen über die Umschreibung gelesen und jezt weiss ich wieder nicht wie ich mich am besten verhalten sollte.WAs denket ihr? Umschreibung = Pro oder Umschreibung = Konta?

Mfg Kane
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lucas
Beitrag 18.06.2006, 15:33
Beitrag #29


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Wiso hattest du keinen Lappen?? Du bist doch mit einem aufgemotzten Roller erwischt worden und Promille
Hast du etwa bei der FFST gesagt das du nicht in der CZ gelebt hast?

Na das würde die aber freuen whistling.gif
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K@i
Beitrag 18.06.2006, 15:38
Beitrag #30


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Zitat (lucas @ 18.06.2006, 17:33) *
Wiso hattest du keinen Lappen?? Du bist doch mit einem aufgemotzten Roller erwischt worden und Promille
Hast du etwa bei der FFST gesagt das du nicht in der CZ gelebt hast?

Na das würde die aber freuen whistling.gif


Warum sollte man das nicht sagen ? nach europarecht ist es ja auch verlangt, nachprüfen können die da wenig ! Überprüfen können die das eh kaum und dürfen es auch nit ! wink.gif
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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 15:49
Beitrag #31


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@ Lucas

ich hatte eine PRÜFBESCHEINIGUNG UND KEINEN FÜHRERSCHEIN. DAS sind 2 verschiedene welten!!
Und warum sollte ich dazu stellung nehmen ob ich 185 dort gelebt hatte???? Das hat sich doch wohl mit dem Urteil des EUGH erledigt oder sehe ich das falsch???


Mfg Kane
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 15:54
Beitrag #32


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Erst einmal geht es um das Anfangsposting von Kanexy hier!

Zitat (Luxfur @ 18.06.2006, 14:33) *
Das "einfach einziehen" ist m.E. so häufig nicht... zumeist werden FS eingezogen die danach mit einer NU wieder zurückgegeben werden. Die Inhaber dieser ungültigen FE wundern sich dann allerdings einen Ast ab.
Tatsache ist ja, dass wenn gegen die Sicherstellung Widerspruch eingelegt wurde, die Staatsanwaltschaft innerhalb von 3 Tagen die Beschlagnahme anordnen muss. Die Beschlagnahme kann aber nur angeordnet werden, wenn gleichzeitig eine Anklage erhoben wird. smartass.gif

Was wäre jetzt aber, wenn die Polizei den Führerschein an die Führerscheinstelle weiterleiten würde. Wer hätte sich dann nach 3 Tagen strafbar gemacht? Die Polizei könnte zumindest sagen, dass sie das Dokument nicht mehr hat. Jetzt würde beispielsweise die Führerscheinstelle den Führerschein sagen wir mal nach 1 bis 2 Wochen, mit einen Sperraufkleber versehen & einer schriftlicher Nutzungsuntersagung, zur Abholung bereithalten.

Wäre diese Nutzungsuntersagung dann trotzdem gültig?

Was wäre, wenn die Führerscheinstelle das Dokument einfach so über das Kraftfahrtbundesamt nach Tschechien schickt & dann einfach sagt, dass sie den Führerschein nicht haben? Hätte sich dann jemand strafbar gemacht?


PS: @ Kanexy
Seih froh, dass die Polizisten bei Dir keinen Anfangsverdacht auf Drogen hatten, sonst hätten sie Dich an den Eiern.


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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 16:01
Beitrag #33


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Bewusst halte ich mich weitgehend aus diesem Unterforum heraus, da ich zum einen mit dem Lesen gar nicht nachkommen würde und zum anderen eine mitunter gespaltene Meinung zur MPU habe. Nun wurde ich aber per PN direkt nach meiner Meinung zur Beschlagnahme des CZ Führerscheins von @Kanexy gefragt.

Unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage der FS entzogen worden ist, halte ich die Vorgehensweise für sehr bedenklich. Denn wenn soviele Fragen offen bleiben, ist hier wohl keine rechtliche Belehrung erfolgt, aus der @Kanexy auch seine Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme des FS erfahren hätte.

Es gibt diverse Rechtsgrundlagen, einen FS zu beschlagnahmen. Eine Beschlagnahme zum Zwecke der Sicherung der Einziehung - Rechtsgrundlage wären die §§ 94 Abs. 3, 98 StPO i. V. m. § 69 StGB - scheidet aus, da hier weder eine Regelfall der Einziehung nach § 69 Abs. 2 StGB zu Grunde liegt, noch eine Verkehrsstraftat die unter § 69 Abs. 1 StGB zu subsumieren wäre.

Als nächstes wäre noch eine Beschlagnahme auf Grund eines 111a Beschlusses (§ 111a StPO) denkbar. Aber auch das halte ich aus den zuvorgenannten Gründen (kein Vergehen nach § 69 StGB) für nicht gegeben.

Was hätten wir noch? Selbstverständlich könnte der Führerschein auch ein Einziehungsgegenstand nach § 111b f. sein. Das wäre dann gegeben, wenn es sich um eine Fälschung des Führerscheins handeln würde. Aber auch dies ist hier wohl auszuschließen.

Nun bleibt eigentlich nur noch eine Maßnahme nach dem Verwaltungsrecht, d. h. dass die Polizei auf Grund eines Amtshilfeersuchens der Führerscheinbehörde gehandelt hat. Ein solches würde jedoch nur erlassen werden, wenn die Einziehung auf dem Verwaltungswege fruchtlos war.

Der Betroffene hätte also vorab ein Schreiben zugestellt bekommen müssen, in dem er aufgefordert worden wäre, den FS aus bestimmten Gründen (die hier noch zu erläutern sind) abzugeben.

Nun kommen wir zum Knackpunkt, der so manchen Pol-Beamten nicht gefällt, mir übrigens auch nicht. Der EuGH hat nun mal entschieden, dass alle FS, die nach einer festgelegten Sperrfrist in einem EU Land erworben wurden, anzuerkennen sind. Dies läuft natürlich der hierzulande vertretenen Ansicht zuwider. Ich habe dabei auch sehr starke Bauchschmerzen und stimme da vollumfänglich den Ausführungen von @Rolf Tjardes zu (Friedenstaube). Aber egal wie, bei allen Verwaltungshandeln ist nunmal der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu beachten. Ja, ja ich weiß, ich soll versuchen locker zu schreiben. sad.gif Ich weiß aber nicht, wie ich das besser rüber bringen könnte.

Jedenfalls bedeutet dieser Grundsatz, dass die ausführende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20.3 GG). Sowohl die Verwaltung als auch die Polizei und auch die Führerscheinbehörden sind Teil der ausführenden Gewalt.

Für die ausführende Gewalt bedeutet die Bindung an Gesetz und Recht, dass ihr Handeln, also jede zu treffende Maßnahme, gegen kein bestehendes Gesetz verstoßen darf. Man bezeichnet dies als Vorrang des Gesetzes. Damit wird willkürliches Verwaltungshandeln ausgeschlossen. Vorrang bedeutet auch eine Wertigkeit der einzelnen Gesetze untereinander, nämlich GG, Gesetze, Verordnungen usw.

Die Verwaltung darf weiterhin nur aufgrund eines Gesetzes – Gesetzesvorbehalt – tätig werden. Wird in die Grundrechte der Menschen eingegriffen, so ist dies nur zulässig aufgrund eines Gesetzes, welches bei Nennung des Artikels (Zitiergebot) auch Art und Umfang der Einschränkung festlegt.

Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns. Dadurch werden Maßnahmen der staatlichen Verwaltung für den Bürger vorhersehbar und berechenbar, es wird die Rechtssicherheit gefördert. Er kann wissen was erlaubt und verboten ist, wie Verbotenes bestraft wird und welche staatl. Maßnahmen zu erwarten sind.

All dieses wurde nach meinem jetzigen Erkenntnisstand hier nicht beachtet. Ich kann keine Rechtsgrundlage erkennen, die die Beschlagnahme des FS gerechtfertigt hätte.

Und noch etwas. Egal welche Rechtsgrundlage die Polizisten für sich als gegeben angenommen haben, sie hätten den Betroffenen rechtlich belehren müssen, dass er die Möglichkeit des ausdrücklichen Widerspruchs hat, was bewirkt, dass ein Richter innerhalb von drei Tagen über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme hätte befinden müssen.

@Kanexy, du solltest dies auf jeden Fall sofort nachholen. Dieses Recht steht dir zu.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 18.06.2006, 16:49


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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 16:27
Beitrag #34


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Zitat (Expert @ 18.06.2006, 17:01) *
Nun wurde ich aber per PN direkt nach meiner Meinung zur Beschlagnahme des CZ Führerscheins von @Kanexy gefragt.
Das war übrigens ICH mit der PM!

Ich hatte mir gedacht, dass bei Polizeifragen nur ein Experte wirklich kompetent sein kann. Wie es aussieht, ist das voll & ganz eingetroffen. thumbup.gif Mit den passenden Paragraphen hätte ich zumindest die Möglichkeit mehr über dieses Thema zu erfahren. Hier hatte ich auch noch gesondert Stellung zu diesem Thema bezogen. Ich konnte es halt nur nicht so gut erklären wie Expert.

Ich denke für alle EU-Führerscheininhaber wäre eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, damit man in solch einen Fall schnell den Anwalt einschalten kann. wavey.gif


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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 16:40
Beitrag #35


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Ich denke, dass die besondere Problematik von @kanexy abegesplittet werden sollte. Die Themenvermischung sorgt für Unübersichtlichkeit. Ich möchte jedoch den Themenmod nicht ins Handwerk fuschen. Ich werde mich mit ihm mal kurzschließen.


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Uwe
Beitrag 18.06.2006, 17:53
Beitrag #36


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Der zuständige Themenmod hats gerade erledigt wink.gif

Besten Dank an @Expert für den Hinweis. wavey.gif


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Mr.T
Beitrag 18.06.2006, 18:37
Beitrag #37


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@Kanexy schildert hier seine Drogenproblematik:
Zitat
Hab da mal eine Frage und würde mich über Antworten sehr Freuen.Danke im Voraus

Ich habe volgendes Problem und zwar,habe ich 5Jahren Cannabis konsumiert jeden Tag so 1-2gramm und jetzt habe ich seit 4Wochen nix mehr geraucht und bin mir nicht ganz sicher ob die Abbauprodukte des Thc´s noch im BLUT nachzuweissen sind,das sie im Urin noch nachzuweisen sind ist mir klar:-).Ich muss noch dazu sagen ich hatte noch nie einen Führerschein und habe jetzt einen EU-Führerschein und traue mich jetzt einfach nicht Autozufahren da ich wegen BTM schon auffälig geworden bin.Kann mir bitte jemand helfen und mir sagen ab wan ich mich sicher in mein Auto setzen kann ohne Angst vor dem Blut Test haben zu müssen.

Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten!!!

Mfg und viele Liebe grüsse aus Niedersachsen.....

Könnte es sein, dass die Einziehung des CZ-FS damit zusammenhängt? Ich habe bezüglich der "willkürlichen Sicherstellung" so meine Zweifel. unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 18:42
Beitrag #38


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@ Mr.t

Die Polizei hatte noch nicht einmal eine Blutprobe,Schweistest, oder Urin Test angeordnet sie haben keine fragen bezüglich der Drogenvorgeschichte gestellt garnix!!!! Sie haben mir den Führerschein entzogen ohne jegliche Komentare zur sache zu machen. Was soll das dan damit bitte zu tuhen haben??? Bitte klärt mich auf
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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 18:46
Beitrag #39


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@Kanexy, nun pack mal die Karten auf den Tisch. Ich habe das Gefühl, dass wir hier noch lange nicht alles wissen. Irgendwie widersprichst du dir in deine Anfragen. Ich bin darüber auch nicht gerade erfreut, da ich mich nicht gerne vor den Karren spannen lasse. Ich helfe gerne, aber erwarte Ehrlichkeit. mad.gif

Danke Mr.T für den Hinweis. wavey.gif


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 18:56
Beitrag #40


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Entschuldigt Bitte aber sachen die in meiner Vergangenheit vorgefallen sind dafür schäme ich mich einfach und bin erschrocken darüber wie ich mich mal benommen habe. Ich bitte nochmals um Verzeihung also ich werde jezt von ganz vorne Anfangen. Ich bin mit 15 mit einem getunten Roller und ein promill erwischt worde,danach ein Jahr später hat man bei mir in der Schule ein gramm gras gefunden,2Jahre später hat man mich mit 2XTC Pillen im Club erwischt die Anklage wurde zwar eingestellt aber bin ich deswegen nicht trotzdem vorbestraft??? So das is alles was sich in meiner Vergangenheit zugetragen hat und ich rede nicht gerne drüber weil ich mich für so etwas schäme.Nun arbeite ich seit einem Jahr als Versicherungsvertreter erst im Büro und seit 3 Wochen im Aussendienst und deswegen meine Sorgen bzgl. des Führerscheins.

ich Entschuldige mich noch einmal in voller Form das ich nicht gleich alles gesagt habe. ENTSCHULDIGUNG.

Mfg Kane
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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 19:01
Beitrag #41


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Angenommen und Schwamm drüber. Das was ich aus rechtlicher Sicht geschrieben habe bleibt natürlich unabhängig davon bestehen, da es ganz einfache Grundlagen polizeilichen Eingriffrechtes sind.


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 19:04
Beitrag #42


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Danke!!!

Also heisst das: Das die sachen die früher vorgefallen sind nichts mit dem Entzug des Führerscheins zu tuhen haben können? Oder sehe ich das jezt falsch??? Können sie mir daraus einen Strick drehen.
Wie gesagt ich habe im Gegesatz zu früher ein Komplett neues Leben angefangen und der Führerscheinentzug würde wieder alles zunichte machen dry.gif .

Mfg und vielen lieben Dank

Kane
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Mr.T
Beitrag 18.06.2006, 19:17
Beitrag #43


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Zitat (Kanexy @ 18.06.2006, 20:04) *
Wie gesagt ich habe im Gegesatz zu früher ein Komplett neues Leben angefangen

Also seit 5 Wochen?


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Gruß Mr.T

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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 19:23
Beitrag #44


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Ja Richtig seit 5Wochen Rauche ich nicht mehr, Aber ein neues leben hab ich schon länger begonnen seit dem ich das letzte mal mit den 2pillen im Club erwischt wurde.Ich habe trotz allem mein Abi mir 1,3 bestanden aber trotzdem habe ich gemert das mich das alles nicht weiterbringt,und wen ich meinen Cheff jetzt erzählen muss das ich einen cz Führerschein habe ( was ja noch zu erklären wäre) Aber der mir jetzt auch noch abgenommen wurde,was soll er davon halten??? Der glaubt mir nicht,und ich bin mein Job los.Mesch ich weiss ja das ich früher mist gebaut habe aber glaubt mir bitte Leute lernen aus ihren Fehlern und möchten so etwas nie wieder mitmachen.Mein leben gefällt mir so wie es ist und es soll auch bitte so bleiben nur ohne Führerschein bin ich ein NICHTS in meinem Beruf!!!

Mfg Kane
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 19:36
Beitrag #45


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Zitat (Kanexy @ 18.06.2006, 19:56) *
Entschuldigt bitte, aber Sachen die in meiner Vergangenheit vorgefallen sind...
Na immerhin ist die Vergangenheit erst gut 2 Wochen (03.06.2006) her. Wenn Du Dich in Deinen Postings widersprichst, dann können wir Dir kaum helfen. Du brauchst hier keine Angst zu haben, weil Du hier mit Deinem Nick anonym bist.

Natürlich weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die Polizei so krass reagieren kann. Auch illegale Beschlagnahmen passieren aus falsch verstandenem Rechtsverständnis öfter mal. Ich gehe jetzt mal zu Deiner Entlastung davon aus, dass Du nicht fahruntauglich warst. Selbst wenn bei Dir noch Restdrogen im Körper feststellbar gewesen wären, ist das jetzt nicht mehr relevant. So gesehen könntest Du Glück gehabt haben. Damit würde ich den Drogenkonsum an Deiner Stelle generell mal überdenken. Eine Drogenfahrt kann sich auch wie eine Trunkenheitsfahrt auswirken. Eine Selbsthilfegruppe für Drogenprobleme wäre in jedem Fall anzuraten.

Trotzdem solltest Du so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen, damit Du Deinen Führerschein so schnell wie möglich zurückbekommst.


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Kanexy
Beitrag 18.06.2006, 19:43
Beitrag #46


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Danke für deine Tips Thommy und dein Verständnis, aber ich bin echt platt,wen ich morgen meinen Lappen nicht wiederbekomme kan ich meine Familie nicht mehr ernähren weist du was das für einen Familienvater bedeutet.Ich bin einfach nur sehr vorsichtig geworden,.
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Perplex
Beitrag 18.06.2006, 20:01
Beitrag #47


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Zitat (Kanexy @ 18.06.2006, 20:43) *
Danke für Deine Tipps Thommy und dein Verständnis, aber ich bin echt platt, wenn ich morgen meinen Lappen nicht wiederbekomme kann ich meine Familie nicht mehr ernähren weist du was das für einen Familienvater bedeutet. Ich bin einfach nur sehr vorsichtig geworden.
Dann denke vielleicht mal über eine Krankschreibung nach! Danach sollte Dich der direkte Weg zu Deinem Anwalt führen. Der könnte Dir dann sagen, ob Du jetzt fahren darfst. Auch nur der Anwalt wird Akteneinsicht bekommen. Er könnte Dir dann bis Mittwoch mehr sagen. Ohne Anwalt stocherst Du im Dunkeln. wavey.gif


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corneliusrufus
Beitrag 18.06.2006, 20:07
Beitrag #48


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RA XDiver
Beitrag 18.06.2006, 20:22
Beitrag #49


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Zitat
Auch nur der Anwalt wird Akteneinsicht bekommen. Er könnte Dir dann bis Mittwoch mehr sagen


Ganz abgesehen davon, dass ich vermute, dass es gar keine Akte gibt, in die man Einsicht nehmen könnte...

Woher nimmst Du eigentlich die 2 Tage? So schnell bekommt man idR maximal eine bereits bei der StA liegende Akte, wenn überhaupt.

Im vorliegenden Fall wäre es tatsächlich erstmal interessant, auf welcher Grundlage der Schein einbehalten wurde. Alles weitere dann später.


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Luxfur
Beitrag 18.06.2006, 20:26
Beitrag #50


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Könnte es an der noch bestehenden MPU-Auflage liegen?


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