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> Verhalten bei Polizeikontrollen mit EU-Führerschein
Mr.T
Beitrag 18.06.2006, 20:33
Beitrag #51


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Zitat (Luxfur @ 18.06.2006, 21:26) *
Könnte es an der noch bestehenden MPU-Auflage liegen?

Nö, das ist kein Grund!


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 20:50
Beitrag #52


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Jedes Spekulieren ist doch völlig sinnlos. Die Polizei muss ihn Auskunft geben, warum sie den FS eingezogen hat. Für mich erschließt sich kein nachvollziehbarer Grund. Zumindest nicht aus den vorliegenden Informationen. @Kanexy (wie kann man sich nur so eine Nicknamen einfallen lassen? wink.gif ) muss Morgen zur Polizei und eine entsprechende Auskunft abfordern. Zur Not muss er den Dienststellenleiter oder dessen Vertreter aufsuchen.


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 05:45
Beitrag #53


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Zitat (RA XDiver @ 18.06.2006, 21:22) *
Zitat (Thommy Bumm @ 18.06.2006, 21:01) *
Auch nur der Anwalt wird Akteneinsicht bekommen. Er könnte Dir dann bis Mittwoch mehr sagen.
Woher nimmst Du eigentlich die 2 Tage? So schnell bekommt man idR maximal eine bereits bei der StA liegende Akte, wenn überhaupt.
Ich hatte den Zusammenhang wohl etwas ungeschickt geschrieben. Ich meinte das nicht unbedingt im kausalen Zusammenhang. Ich denke, dass ein Anwalt erst einmal das Schlauste tun wird, er benutzt das Telefon. Dabei wird er dann in der Regel erfahren, ob & wo eine Akte existiert & mehr Informationen erhalten. Und deswegen denke ich, dass ein Anwalt nach 2 Tagen mehr weiß.


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Perplex
Beitrag 19.06.2006, 08:20
Beitrag #54


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@Kanexy
Wenn ich so in meine schlaue Kugel schaue, unsure.gif sage ich voraus, dass du Deinen Führerschein spätestens bis Mittwoch zurückbekommen wirst.


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Kanexy
Beitrag 19.06.2006, 09:31
Beitrag #55


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Danke für das Mutmachen,

aber was oder wer ist deine Schlaue kugel :-)))

Danke für die Hilfe Thommy,weis das echt zu schätzen smile.gif


Mfg Kane
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Perplex
Beitrag 20.07.2006, 07:36
Beitrag #56


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Zitat (Expert @ 18.06.2006, 17:01) *
Nun bleibt eigentlich nur noch eine Maßnahme nach dem Verwaltungsrecht, d. h. dass die Polizei auf Grund eines Amtshilfeersuchens der Führerscheinbehörde gehandelt hat. Ein solches würde jedoch nur erlassen werden, wenn die Einziehung auf dem Verwaltungswege fruchtlos war.

Der Betroffene hätte also vorab ein Schreiben zugestellt bekommen müssen, in dem er aufgefordert worden wäre, den FS aus bestimmten Gründen (die hier noch zu erläutern sind) abzugeben.
@Expert
Ich vermisse immer noch die gesetzlichen Paragraphen, die eine Beschlagnahme nach Verwaltungsrecht rechtfertigen würden. Weißt Du da bescheid?


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RA XDiver
Beitrag 20.07.2006, 07:46
Beitrag #57


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Thommy, die §§ hatte ich Dir genannt, Du hast sie gelesen und Dich dafür bedankt. Was willst Du eigentlich noch?


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darkstar
Beitrag 20.07.2006, 07:54
Beitrag #58


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Ich stelle sie hier nochmal ein, da sie ja in einem anderem Thread versteckt waren.
§§ 47 Abs. 1 FeV, 3 Abs. 2 StVG, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit. c), 12 VwVG . think.gif

Ich hätte vermutlich Art. 1 GG zitiert oder a la Thommy was aus Wikipedia zusammengebastelt. tongue.gif
Danke nochmal für die unbürokratische Hilfe.

mfg
darkstar


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M4RC
Beitrag 20.07.2006, 08:56
Beitrag #59


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Vielleicht darf ich mal meine Meinung zum Thema sagen,
auch aus eigener -leidlicher Erfahrung:

Ich bin selbst im Besitz eines gültigen EU-Führerscheines und der wurde so oft eingezogen, dass
es schon nicht mehr feierlich war.

Logisch, die Polizei hat -offiziell- kein Recht dazu, die taten es aber trotzdem, und ich bekam den auch jedes Mal wieder zurück, jedoch war es jedesmal ein Geärgere damit.

Bloss, wo will man sich beschweren?
Bei der Staatsanwaltschaft etwa, oder wo?

Offiziell hat man Recht, und man bekommt auch Recht, aber so dumm sind ja unsere Beamten nun auch wieder nicht, denn Polizei wie Staatsanwalt wissen doch, dass man zwar legal fährt, aber das Gesetz doch ganz legal umgangen hat, und zwar mit dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis,
und da liegt der Harken.

Die sagen das zwar nicht offiziell, denken aber im "Insgeheimen"
Mensch, da ist so ein Schlawiner, so einer, der uns ausgetrixt hat,
...mal sehen, wie wir dem das Leben ein wenig schwer machen



und genau da liegt der Hase im Pfeffer, denn die Polizei kannn zwar -auch voll bewusst-
den Führerschein widerrechtlich einziehen, und wird vielleicht später noch nicht einmal Recht bekommen,
aber passieren wird auch nichts gegen die.

1.) Können die sich rausreden, und wenn dann war es eben ein Formfehler.
und
2.) Ist das Gesetz auf deren seite und es wird so lange gebogen, bis es "Passt",
denn letztendlich haben wir alle, die einen EU-Führerschein (wenn auch legal erworben)
das Gesetz legal ausgetrixt, und das wurmt die nun mal.

Mein EU-Führerschein war mal über 1 Jahr widerrechtlich in Bayern eingezogen,
und die mussten den auch wieder an mich aushändigen, bloss es hatte über ein Jahr gedauert.
Beschwerden beim Amtsgericht, Landgericht, Und sogar beim Oberlandesgericht haben nichts geholfen,
denn die haben mir noch nicht einmal geantwortet.

Nach fast 1 1/2 Jahren hatte ich dann den EU-FS wieder, bin zwar in der Zwischenzeit ins Land gegangen, wo mein EU-Führerschein ausgestellt ist (Holland), habe den dort verlustig gemeldet, und ohne Probleme einen neuen NL-Rijbewijs erhalten.

Ich denke, und das hatte auch in meinem Falle immer geklappt,
man kann diesen Führerschein-Einziehungen nur endgegenwirken, indem man sich eine
Fotokopie des EU-Führerscheines macht, und dann ganz dreist aber freundlich zur deutschen Polizei geht, und den EU-Führerschein als "verlustig" (gestohlen oder nicht wiederauffindbar) meldet,
dann bekommt man ein Papier von der Polizei, und dann kann man auch mit der Kopie des Führerscheines ganz ruhig fahren, da alles ganz Offiziell ist.

Und, ...Ironie des Ganzen:
An einem Einziehen dieser Kopie sind die Beamten jedenfalls nicht interessiert, police.gif
denen geht es dann eher in erster Linie darum, ob der EU-Führerschein überhaupt echt ist,
bzw. wirklich einmal ausgestellt wurde.


Frdl. Gruss
M4RC

Der Beitrag wurde von M4RC bearbeitet: 20.07.2006, 08:58
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Chef3
Beitrag 27.07.2006, 11:11
Beitrag #60


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Zitat (Kanexy @ 18.06.2006, 14:07) *
Doch ich habe die Beamten versucht sehr wohl von dem Urteil des Eugh aufzuklären doch sie sagten "Halten sie den Mund, von ihnen brauchen wir uns nix erzählen lassen


Reagieren so Polizei-Beamte bei einer Routine-Kontrolle? Ich kann's kaum glauben... mir hätter der Beamte das sicher so nicht gesagt, bzw. hätte sich später bei mir entschuldigt...

Ich habe eine aufkeimende Diskussion zu diesem Thema bei einer Kontrolle sofort abgeschmettert und
die Beamten freundlich aber bestimmt gebeten, sich erstmal rechtskundig zu machen, bevor sie einen Fehler machen... damit war der Fall erledigt, ich laufe denen ja nicht weg. Nie wieder etwas davon gehört...

Vielleicht liegt das doch an einer Vorgeschichte, die ich nicht habe...

Gruß,
Chef3


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Kanexy
Beitrag 28.07.2006, 14:03
Beitrag #61


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@ Chef3

aja also wen man eine Negative Vorgeschichte hat,ist es deiner Meinung nach klar das Polizeibeamte so Reagieren?? Das is ja mal ne meinung......... rofl1.gif
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Chef3
Beitrag 31.07.2006, 11:22
Beitrag #62


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Zitat (Kanexy @ 28.07.2006, 16:03) *
@ Chef3

aja also wen man eine Negative Vorgeschichte hat,ist es deiner Meinung nach klar das Polizeibeamte so Reagieren?? Das is ja mal ne meinung......... rofl1.gif


Das habe ich nicht so gesagt, ich habe lediglich vermutet, daß die Beamten bei mir nicht so
vorgehen, da bei mir die Vorgeschichte fehlt...

Ich finde das Verhalten der Beamten nicht in Ordnung, versteh' mich bitte nicht falsch. Ich wundere
mich nur darüber, daß mir das nicht passiert...


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mikxx
Beitrag 31.07.2006, 20:31
Beitrag #63


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Zitat (Chef3 @ 27.07.2006, 13:11) *
Zitat (Kanexy @ 18.06.2006, 14:07) *

Doch ich habe die Beamten versucht sehr wohl von dem Urteil des Eugh aufzuklären doch sie sagten "Halten sie den Mund, von ihnen brauchen wir uns nix erzählen lassen


Reagieren so Polizei-Beamte bei einer Routine-Kontrolle? Ich kann's kaum glauben... mir hätter der Beamte das sicher so nicht gesagt, bzw. hätte sich später bei mir entschuldigt...



sie haben wohl nicht oft mit der polizei zu tun. spätestens wenn die akte eingesehen wird und man einige vorstrafen hat ist man halt eh ein krimineller, auch wnen man sich jahrelang nix mehr zu shculdne kommen lassen hat. tägliche realität in deutschland sieht so aus
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dolanes1
Beitrag 03.08.2006, 11:12
Beitrag #64


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@Kanexy

Mich würde jetz doch mal interessieren ob Du in der Zwischenzeit Deinen Schein weieder zurückbekommen Hattest.
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