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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
erst mal Lob an alle! Habe heute hier in diversen Foren schon etliche Lösungen rund ums difuse Thema Quad gefunden. Demnach bin ich neu hier und auch neu als Besitzer eines Quads. Mein Problem / meine Frage: Ich habe ein Quad und bei der Zulassung 2 Kennzeichen bekommen. Das hintere sitzt an an Ort und Stelle. Das vordere Kennzeichen habe ich NICHT montiert. Der An(Um)bau zur Straßenzulassung benötigt 2 Scheinwerfer vorne die so dicht beisammen sitzen dass NIRGENDWO Platz ist das Kennzeichen zu befestigen. Außerdem würde es mit Kennzeichen vorne auch bescheiden aussehen. Also lass ich es weg und will nun wissen welche Strafe mich erwarten würde sofern ich überhaupt mal angehalten werde und unbeachtet davon ob der ![]() - und wenn ich gerade am Fragen bin und auch das Forum zu Helmpflicht bei Quads gelesen habe: Ist die ganze Diskussion mittlerweile erledigt??? Ich habe bei Wikipedia gelesen: "Ab dem 1.Januar 2006 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATV´s. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht." Stimmt dies??? danke vorab und schönes Wetter... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Hallo,
a) 40 Teuro und einen Punkt. Inzwischen weiß die ![]() b) Ja stimmt. Siehe hier -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
hallo thor,
b) prima - erledigt mit einem Link - Danke! a) bei dir sieht das wirklich ganz klasse aus - wenn man bei Zusatzscheinwerfern jemals von Klasse reden kann.... Bei mir (Raptor) hängen die Dinger direkt neben dem Bumper. Das Kennzeichen ist somit zu breit um zwischen die Lampen am Bumper zu befestigen. Aber auch zu hoch um darunter zu schrauben! Das gute Blech ist 20 hoch und 24 breit! Oben ist die Stadt ( 2 Buchstaben) und die Plakette und unten die Zeile ist X 000 (Bsp.). AU Plakette gibts keine! EZ ist 2005! Das ich das Blech bis zum Tüv 2008 dranschrauben muß ist mir schon klar - aber das ist ja noch etwas hin.... Auch so, und weiter auseinander bauen der Lampen geht nicht sonst kommen die Räder dran beim Lenken! Dann müsste ich mir solche Lampen wie du drann machen.? Wo gibts die denn oder wo gibts überhaupt schöne und was kostet sowas? ----- Fahre eher selten Straße - lieber Feldwege die ja leider nicht so ganz erlaubt sind..... Hatte schon die Idee auch hinten das Kennzeichen abzulassen... wäre das dann die selbe Strafe oder käme da noch was dazu.? |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Hast Du vielleicht mal ein Foto?
Wie kulant ist Deine Zulassungstelle? Hier fährt einer rum der hat vorne ein Möppikennzeichen dran. Weiß nicht ob Dir das helfen würde. Edit: ich denke mal weitere 40 Teuro und Bonuspunkt. Hier könnte ich mir sogar eine Verdoppelung wg. Vorsatz denken (bin aber kein Fachmann). -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
Foto hab ich keins griffbereit.
- Zulassungsstelle Kulanz: weiß nicht - immerhin haben die mir ja das Kuchenblech ausgestellt. Gut, ich habe auch nichts besonderes gefordert. Würden die dann evtl. erlauben auf ein Möppikennzeichen meine Zahlen/Nummern zu drucken ? Sowas gibts? - Überhaupt kein Kennzeichen: Ich glaube der Vorsatz die Kennzeichen nicht dran zu haben wäre da auch schwer wegzudiskutieren bei der Polizei.... " ![]() Bestimmt weiß hier aber einer was sowas kostet komplett ohne Kennzeichen erwischt zu werden??? ?? - welche Owi oder Straftat begeht man denn wenn ein Schild fehlt ( z.B. nur vorne = 40 Euro und einen Punkt) und wie sind hier die Anklagen und "Ausreden"? gruß |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
§ 60 Abs. 2 StVZO und TBNr. 227 BKat
Ob es pro Kennzeichen ist und / oder Verdoppelung wg. Vorsatz kann ich Dir echt nicht beantworten. Könnte mir aber noch eine Untersagung der Weiterfahrt vorstellen. ![]() Edit: Möppikennzeichen hab ich wie gesagt schon gesehen. Offiziell erlaubt ist es nicht. Alternativ eine kleinere Kombination so daß Du auf ein 20 x 20 kommst. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
40 € und 1 Punkt? seit wann denn das? Normalerweise kostet das 5 €
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Du meinst bestimmt:
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers 107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass ... 107.3 das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war 5 € -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
ist aber eigentlich doch paradox wenn das wirklich nur 40 Euro und 1 Punkt kostet:?! (TBNr. 227 BKat)
Annahme Szenario: Ich fahre bewußt ohne jegliches Kennzeichen um beispielsweise im Wald die "Sau raus zu lassen" und wenn mich keiner erwischen würde wäre alles OK denn keiner hätte meine Personalien. - Und wenn mich ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Wenn Du dann der Polizei aber auch erzählst wie toll du das findest ohne Kennzeichen zu fahren könnte Dir leicht Vorsatz unterstellt werden und sich die Geldbuße somit verdoppeln.
Das Quad kannst Du ab dem Zeitpunkt im übrigen aus selbstverständlich nach Hause schieben und die Mängelkarte mit Pflicht zur Vorführung dürftest Du auch bekommen. -------------------- |
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
sehr witzig - deshalb hab ich ja geschrieben "Annahme Szenario" !!! Natürlich würde ich NICHT erzählen wie toll es ist ohne Kennzeichen - aber was würde man erzählen.? Ich kann mir KEINE Begründung ausdenken die es auch nur im Ansatz rechtfertigt ohne Kennzeichen zu fahren. Ich bin kein Polizist aber ohne Kennzeichen (auch wenn nur vorderes fehlt) kann doch NUR Vorstatz sein?
Gibts hier einen der sich auskennt??? - "Quad nach Hause schieben" wäre kein Problem - kanns ja mit dem Hänger (oder den Schildern) abholen...! - |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Och ich bin (im PKW) auch schon ohne das vordere Blech gefahren... war einfach fahrlässig, da ich den PKW eh abmelden wollte und es auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt war. Das Blech hatte man mir geklaut, den Nachweis über die entsprechende Anzeige von der Polizei hatte ich auch dabei.
Naja, den Herren in grün hats nicht gefallen, 40 Ocken, einen Punkt (schön, dass es nur ein B-Verstoß war ![]() ![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
Luxfur bestätigt also schon mal die 40 Euro + 1 Punkt Strafe für vorderes Kennzeichen. Und dass die Ausrede bei der
![]() ![]() Und bleibt die Frage nach dem Fehlen beider Kennzeichen und der Starfe.??? |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Na ja, das vordere könnte ja im Gelände abgegangen sein.
![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
klar könnte es im Gelände abgegangen sein. ..... und wo sind die Schrauben und die Halterung ??? Alles gleich mit verloren - schön säuberlich - hihi..... Und das hintere am besten gleich mit..... Ich glaub da sagt man besser gar nichts....
Muss mal irgendwie einen bei der Polizei fragen was die Geschichte mit 2 fehlenden Kennzeichen kostet - irgendwer muss das ja wissen.... |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
EUR 80, 2 Punkte.
Da man da Vorsatz annehmen dürfte sind auch EUR 160 noch vertretbar. Im Übrigen ist die Untersage der Weiterfahrt anzunehmen, es heißt dann also Hänger besorgen. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20435 ![]() |
hallo Luxfur, gibts da einen Gesetzestext, oder ist deine Aussage eine Vermutung?
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbußen bei Vorsatz ergibt sich aus §1 II BKatV.
Die Untersagung der Weiterfahrt ist eine Maßnahme der Polizei zur Gefahrenabwehr. Die für dich einschlägigen §§ finden sich daher m.W. im Polizeigesetz deines Landes. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 ![]() |
ist aber eigentlich doch paradox wenn das wirklich nur 40 Euro und 1 Punkt kostet:?! (TBNr. 227 BKat) Annahme Szenario: Ich fahre bewußt ohne jegliches Kennzeichen um beispielsweise im Wald die "Sau raus zu lassen" und wenn mich keiner erwischen würde wäre alles OK denn keiner hätte meine Personalien. - Und wenn mich ![]() Hier liegt ein Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG vor. Wenn jemand ohne Kennzeichen ausm Wald kommt und die ![]() -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Halte ich für unwahrscheinlich. Da den Beamten wohl kaum der Nachweis drüber möglich sein wird, dass der TE Kennzeichen beseitigt hat die am Fahrzeug angebracht waren, scheidet §22 I Nr. 3 StVG begrifflich aus. Absatz 1 Nummern 1. und 2. sind nicht zutreffend, Absatz 2 stellt lediglich eine -auf den Fahrer bezogene- Analogie zu Absatz 1 her.
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Vorliegend könnte tatsächlich ein Kennzeichenmißbrauch i. S. d. § 22 StVG vorliegen. Zumindest die objektiven Tatbeständen halte ich für verwirklicht, auch wenn Luxfur davon ausgeht, dass das Kennzeichen ja nie angebracht worden ist und die Tathandlung des Entfernens damit nicht zum Tragen kommt.
Ich bin aber der festen Überzeugen, dass ein Gericht auch das Nichtanbringen eines zugeteilten Kennzeichens unter diese Tathandlung subsumieren wird. Was aber viel schwerer sein wird, ist der Nachweis des subjektiven Tatbestandes, der sogar den doppelten Vorsatz fordert. Der Täter muss nämlich in rechtswidriger Absicht handeln. Er muss also wollen, dass durch sein Handeln entweder der Anschein erweckt werden soll, ein nicht zugelassenes Kfz sei ordnungsgemäß zugelassen, oder der Zweck der amtl. Kennzeichnung, nämlich die nachträgliche Feststellbarkeit des Fahrzeugs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, vereiteln zu wollen. Eine solche Absicht nachzuweisen dürfte in dieser Fallkonstellation fast unmöglich sein. Was also bleibt, ist der tateinheitliche Verstoß und Auffangtatbestand des Führen eines Kraftfahrzeuges, obwohl ein amtliches Kennzeichen fehlt. Zitat BKat 227 Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte = 40 €, 1 Pkt.
Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 30.06.2006, 07:45 -------------------- |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Vorliegend könnte tatsächlich ein Kennzeichenmißbrauch i. S. d. § 22 StVG vorliegen. Zumindest die objektiven Tatbeständen halte ich für verwirklicht, auch wenn Luxfur davon ausgeht, dass das Kennzeichen ja nie angebracht worden ist und die Tathandlung des Entfernens damit nicht zum Tragen kommt. Da hier einmal ein Handeln durch Unterlassen, das andere mal aber ein -auch vergleichsweise einfach als vorsätzlich anzunehmendes- Handeln durch Begehen vorliegt halte ich persl. es für weniger wahrscheinlich, dass ein Gericht hier tatsächlich auf einen §22 StVG erkennen würde. Interessant wäre es allerdings...Ich bin aber der festen Überzeugen, dass ein Gericht auch das Nichtanbringen eines zugeteilten Kennzeichens unter dieser Tathandlung subsumieren wird. Wo haben wir einen ![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Wir können ja noch ein bischen "weiterspinnen".
Da Fahrer und Halter hier ja identisch sind, könnte man doch dem Fahrer/Halter eine Garantenstellung nach § 13 StGB unterstellen. Schließlich liegt es ja in seiner Verantwortung dafür zu sorgen, dass auch das vordere Kennzeichen angebracht wird. Da er es dann unterlassen hat den Erfolg einer strafbaren Handlung abzuwenden, hat er den Tatbestand des § 22 StVG i. V. m. § 13 StGB erfüllt, begangen durch Unterlassen, als so genanntes unechtes Unterlasungsdelikt. ![]() Ich weiß, ich weiß, sehr rechtstheoretisch. ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Zitat Da er es dann unterlassen hat den Erfolg einer strafbaren Handlung abzuwenden, [...] Ich gehe stark davon aus, dass du Recht haben wirst.Dennoch frage ich mich, den Erfolg welcher strafbaren Handlung er hätte nach §13 StGB abwenden müssen? Der §22 StVG würde ja erst durch die Verbindung mit dem §13 StGB verwirklicht, solange aber der §22 StVG nicht verwirklicht ist, kann m.E. auch der Halter nicht dazu verpflichtet sein eine strafbare Handlung abzuwenden - es liegt ja noch keine vor. Gibt es hier nicht ein Problem mit dem kausalen Zusammenhang? -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Klasse!
Was war zuerst da? Das Huhn oder das Ei? Auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass ein Gericht den vorliegenden Tatbestand als erfüllt ansehen würde, da ja je ein Kennzeichen für vorne und für hinten zugeteilt worden ist, dass vordere lediglich nicht angebracht worden ist und es nicht angehen kann, dass dieser Umstand besser gestellt werden soll, empfinde ich deine Ausführungen als wirklich spitzenmäßig. Bei dir muss man wirklich überlegen, was man schreibt. Es macht super viel Spaß mit dir. ![]() ![]() ![]() Ich denke, dass aus dir mal ein hervorragender Jurist werden könnte, wenn du ein diesbezügliches Studium in Angriff nehmen würdest. -------------------- |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Zitat Was war zuerst da? Das Huhn oder das Ei? Mir doch vollkommen egal - ich stehe auf der Seite des Betroffenen, mir muss man nur nachweisen, dass das Huhn nicht doch zuerst da war ![]() Ich hoffe du behältst mit deiner Prognose recht, und danke für die Blumen Expert ![]() ((OT, SCNR; Es ist sinnvoll anzunehmen, dass das Huhn vor dem Ei existierte. Die Vorstellung das Lebewesen aus der Gattung der Phasianidae, resp. deren direkten Vorfahren, in grauer Vorzeit lebende Junge gebährten ist nicht ganz abwegig. Da sich in der Evolution -zumindest war es bis zum Menschen so- immer das überlegene System durchsetzte ist der zu betrachtende Umstand, dass die Lebengeburten durch Gelege ersetzt wurden, die einzig logische Konsequenz. Durch die geringere Sterblichkeitsrate der Neugeborenen ist die Entwicklung "Huhn -> Ei", unter evolutionären Gesichtspunkten, richtig. Anders herum verhält es sich mit der Entwicklung "Ei -> Huhn". Auch wenn es viele Jugendliche nicht glauben (nein, es gibt wirklich keine Lebewesen auf Silicium- oder rein energetischer Basis) ist es doch so, dass die Lebewesen auf der Erde auf Kohlenstoffbasis existieren - nicht Kalk. Die Frage von welchem Lebewesen das "Rohei" abstammen sollte ist damit hinfällig. Es bleibt also nur der Schluss übrig, dass das Ei von einem "Urhuhn" gelegt worden sein muss. Oder es entstand als Nebenprodukt des Urknalls. Dann wäre die korrekte Frage aber "Was war zuerst da; das Huhn oder der Urknall". Der Beweis dafür, dass es vor dem Urknall Hühner gab dürfte ungefähr so schwer zu erbringen sein wie der Gegenbeweis ![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2025 - 14:39 |