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Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 19.06.2005 Wohnort: Ravensburg Mitglieds-Nr.: 10507 ![]() |
ich möchte mir einen Lancia Delta Integrale aus Italien importieren. Durch die EU ist das ganze ja recht einfach. Nur besteht folgende Frage: die meisten Autos aus der Zeit (ca. 90/91) haben noch keinen Kat. Dieser ließe sich jedoch mit Werksteilen nachrüsten. Stellt die Zulassung dennoch ein Problem dar, weil das Fahrzeug einmal ohne Kat produziert worden ist? Habe mal etwas von einer Regelung "ab 1990 nur Import von Kat-Fahrzeugen" gelesen!!!! Vielen Dank! Gruß Christian |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Ich meine, dass alle PKW, die bereits in einem EU-Land zugelassen waren, in allen anderen EU-Ländern ohne Änderung zugelassen werden können müssen. (HU und AU muss natürlich dennoch bestanden werden...)
-------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Wenn der Lancia schon einmal zum Verkehr zugelassen wurde dürfte es mit einer erneuten Zulassung hier in D eigentlich keine Probleme geben. Was man verlangen könnte ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, daß der Wagen "sauber", also nicht geklaut, ist.
Hatte 1996 einen ähnlichen Fall. Damals kam ich an einen Wagen aus der Schweiz ran, der nach 4 Jahren 1990 einen Motorschaden hatte. Damals hatte ich auch bedenken, eine Zulassung könnte scheitern, da der Wagen u.a. nur Euro1 hatte und auch keine LWR. Da sagte mir die SB-in der Zulassungsbehörde, da der Wagen ja in der Schweiz schonmal zum Verkehr zugelassen wurde spiele das keine Rolle, es zähle das Datum der Erstzulassung..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Ich meine, dass alle PKW, die bereits in einem EU-Land zugelassen waren, in allen anderen EU-Ländern ohne Änderung zugelassen werden können müssen. (HU und AU muss natürlich dennoch bestanden werden...) Gilt z.B. für Österreich definitiv nicht, katlose importierte PKW werden definitiv nicht zugelassen, nur für Fahrzeuge die als Oldtimer gelten und nicht täglich benutzt werden gibt es Sonderbestimmungen. -------------------- Meine Webseite
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Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 19.06.2005 Wohnort: Ravensburg Mitglieds-Nr.: 10507 ![]() |
Hm, möchte den Wagen eigentlich nicht als "Oldtimer" anmelden, sondern eigentlich fahren, wann immer ich Lust habe.
Höchstens Saisonkennzeichen dran oder so. Möchte jetzt nix falsch machen und dann ein Auto haben, das gar nicht zugelassen werden kann... Christian |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 00:14 |