Mit Motorrad geblitzt |
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Mit Motorrad geblitzt |
27.06.2006, 14:21
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 07.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12754 |
heute wurde ein Freund von mir in einer 30-Zone mit dem Motorrad von vorne geblitzt. Allerdings fuhr direkt vor ihm ein Auto (auch geblitzt) und sein Nummernschild war sehr verdreckt. (warn zusammen auf ner kleinen Enduro-ausfahrt ). Ich hab das ganze gesehen, fuhr aber 100m weiter hinten und konnte noch bremsen Geschwindigkeit so um die 50 wahrscheinlich. ( er hat gerade dort noch beschleunigt) Da er schon in der verlängerten Probezeit ist und das Moped auf ihn angemeldet ist heist das ja, dass wenn er über 21 km/h kommt er seinen Lappen 3 monate abgeben muss oder?! Also nehmen wir an, er war über 21. Welche Chancen hat er das ganze abzuwenden. (Erkennbarkeit des Nummernschildes, Crosshelm mit Brille) Chancen? Wir haben das NR-Schildl mal von weitem betrachtet, man könnte schon was erkennen....... Danke schonmal Chris |
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27.06.2006, 14:26
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Hat er bereits für einen zweiten A-Verstoß das Angebot der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten?
Ungeachtet der Probezeitfolgen: Sollte er auf Grund der Bekleidung nicht identifiziert werden können hat er Glück. Sollte er identifiziert werden ist es aber Essig mit "abwenden". -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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27.06.2006, 14:31
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 07.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12754 |
Hallo Luxfur.
Er hatte bereits die Einladung für die Psycho im Frühling erhalten. Dann dürfte die Frist wahrscheinlich schon rum sein. Wegen Indentifizierung: Selbst wenn das Kennzeichen notiert wurde, er einen Abhörungsbogen bekommt, aber es abstreitet gefahren zu sein und seine Alltagsmotorradkleidung inkl. Helm total unterschiedlich zu seinem Endurooutfit ist kann ihm vllt nix passieren???? Außer ev. Fahrtenbuch? |
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27.06.2006, 14:41
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Wegen Indentifizierung: Bingo. Wird er jedoch doch identifiziert, dann ist:Selbst wenn das Kennzeichen notiert wurde, er einen Abhörungsbogen bekommt, aber es abstreitet gefahren zu sein und seine Alltagsmotorradkleidung inkl. Helm total unterschiedlich zu seinem Endurooutfit ist kann ihm vllt nix passieren???? Außer ev. Fahrtenbuch? a) ein Bußgeld fällig (anzunehmen sind hier EUR 40 (ggf. auf EUR 80 erhöht ob der Voreintragungen) Geldbuße sowie EUR 25,60 Auslagen und Gebühren. b) die Entziehung der Fahrerlaubnis wird veranlasst. Nach drei Monaten darf eine neue FE erteilt werden, was beantragt werden muss (der Antrag kann frühestens drei Monate vor Neuerteilung, hier also sofort, gestellt werden). Jeder weitere A-Verstoß in der Restprobezeit führt dann unweigerlich zur Anordnung einer MPU. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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27.06.2006, 14:41
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wartet doch erst einmal ab, was da kommt.
Wenn er im Endurooutfit gesehen wurde, wird er mit seiner Alltagsmotorradkleidung kaum seine Unschuld beweisen können. Allerdings muss er nicht seine Unschuld beweisen, sondern man muss ihm die Fahrereigenschaft nachweisen. Wurde er denn von einem stationären Blitzer geblitzt (dann wird kaum jemand sein Nummernschild aufgeschrieben haben) oder wurde er von gelasert? Im letzteren Fall hätte man sicherlich versucht, ihn rauszuwinken. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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27.06.2006, 14:50
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 07.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12754 |
Er wurde von einem Mobilen Blitzer aus dem Auto heraus geblitzt in dem 2 Beamte der Stadt saßen.
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28.06.2006, 07:55
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#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 28.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20698 |
Lass Dich mal nicht verrückt machen, mir ist das schon mehrfach passiert. Wenn Dein Kumpel überhaupt Post bekommt, ist das ne Bleiente. Einfach nen netten Dreizeiler formulieren: Bitte schicken Sie mir ein Foto auf dem der Fahrer und das Nummernschild zu erkennen ist. Und ab in die Post, dann wird Dein Kumpel nie wieder was davon hören, es sei denn die sind scharf darauf ihn zu verknacken. Das würde für die Stadt aber erheblichen Aufwand mit sich bringen ( Zeugensuche, Kleidungsvergleich etc. pp) der sich für die nicht lohnt. Ich bin so auch schon an Punkten vorbeigekommen. Also Panik bekämpfen. Bye, Money |
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12.07.2006, 20:01
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 07.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12754 |
Update:
Heute bekam mein Kumpl einen Anhörungsbogen. Natürlich war er nur minimal über 21 km/h aber egal Da seit seinem Fototermin genau 15 Tage vergangen sind glaub er sich nicht mehr an den Fahrzeugführer errinnern zu können. Was wären die darauffolgenden Maßnahmen der Behörde? 1. Abgleich mit der Perso. Doch wenn er seinen Helm mit CrossBrille aufhat kann man nur die Augen und Augenbrauen erkennen. Reicht das zur Indentifizierung? (Es müssen ja 8? Merkmale übereinstimmen) 2. Vorführen der Mopedkleidung. Er hat 2 Satz die sich unterscheiden. (Rote und Schwarze Enurojacke usw.) Kann man daraus schon Schlüsse ziehen? 3. Nachfagen bei den Nachbarn. Hier wurde heute schon das Gespräch gesucht 4. ????? Mein Kumpl wäre schon saufroh wenn er ein Fahrtenbuch bekommen würde. Der hängt an seinem Lappen Wie stehen seine Chancen? Danke schonmal im vorraus an dieses SUPER-Forum Chris |
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12.07.2006, 21:12
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Mein Kumpl wäre schon saufroh wenn er ein Fahrtenbuch bekommen würde. Der hängt an seinem Lappen Hallo Chris, bei etwas über 21 drüber innerorts ist der FS doch gar nicht weg, außer Dein Kumpel hat schon so viele Punkte, daß es eng wird. Schau mal in den Bußgeldrechner (Link oben), das macht 50 € + gut 26 € Gebühren 1 Punkt kein Fahrverbot Bei dem Ärger und Nerv, der jetzt auf ihn zukommt, weil die Polizei wohl ergeizig ist, ihn zu ermitteln, würde ich zahlen. Ein Fahrtenbuch kostet auch etwa soviel Gebühren, wie das Bußgeld. Gruß von COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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12.07.2006, 21:25
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#10
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
@Coyota
Ich hab es so verstanden, dass es DEUTLICH über 21 Km(h zu viel gewesen ist -------------------- |
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12.07.2006, 21:55
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Heute bekam mein Kumpl einen Anhörungsbogen. Natürlich war er nur minimal über 21 km/h aber egal Also ich habs im neuen Posting so verstanden, daß er unter 31 blieb, vielleicht hattest Du das überlesen ? -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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12.07.2006, 22:00
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#12
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Stimmt, Du hast recht. Allerdings geht es um seinen Führerschein, da er in der verlängerten Probezeit ist und der Verstoß ab 21 Km/h ein paar motorradlose Monate bescheren würde.
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12.07.2006, 22:03
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Aaaaah , siehst Du, das hatte ich nicht mehr im Kopf, weil ich nur das aktuelle Posting gelesen hatte ... Aber hier lässt sich ja immer alles klären !
-------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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12.07.2006, 22:19
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 07.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12754 |
Also lässt er es am besten darauf ankommen?!
Bei uns im Schwabenland sind ja bekanntlich alle fleißige Schaffer - mal schaun was rauskommt bei "Fahrer Unbekannt" Was ist eigentlich Wahrscheinlicher? Weitere Ermittlungen a la "8 Punkte im Gesicht" oder Fahrtenbuch? Seine Oma hat ihn ja hinter der Crossbrille auch nicht erkannt Chris |
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25.01.2007, 18:59
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 07.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12754 |
UPDATE! UPDATE!
Also liebe Leute, da ich mich schon lange nicht mehr zum Thema geäußert habe und es doch immer recht hilfreich ist, wenn der Thread auch den Verlauf des Verfahrens wiederspiegelt, will ich dem hiermit nachkommen. Wie schon im letzten Posting von mir erwähnt, hat es mein Kollege drauf ankommen lassen. Die Konsequenz waren 2 Besuche des Ordnungsamtes, welche aber schon an der Haustüre scheiterten. Daraufhin bekam er als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen. Ab diesm Punkt war dann auch ein Anwalt im Spiel(lohnt echt!!!) Dieser wiederum riet der Behörde, nach Akteneinsicht, das Verfahren einzustellen, weil der Fahrer aufgrund der Endurovermummung absolut nicht zu erkennen war. Doch das Amt stocherte weiter und erließ einen Bußgeldbescheid, auf den der Einspruch des Anwalts folgte. Gründe: keine Indentifizierung des Fahres möglich. Daraufhin lief das Verfahren erstmal mehrere Monate, bis die Akte ans Amtsgericht ging. Dieses Entschied sich (erfreulicherweise) für eine sofortige Einstellung des Verfahrens. Es wäre ein Antrophologisches Gutachten notwendig gewesen, aber da der Fahrer so schlecht zu erkennen sei, könne nicht sichergestellt werden, ob einen eindeutige Indentifizierung möglich wäre..... Nunja. Prost Und natürlich großes Lob ans Verkehrsportal und die aktive fachkundigen Nutzer. Dickes DANKE! |
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25.01.2007, 19:07
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Sehr schön! Freut uns zu hören.
-------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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25.01.2007, 19:41
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Danke für die Rückmeldung!
Hoffentlich entwickelt sich Dein Freund jetzt nicht zum Raser! -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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26.01.2007, 10:03
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2141 Beigetreten: 13.09.2005 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 12925 |
schade
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26.01.2007, 11:10
Beitrag
#19
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Danke für die Rückmeldung und schön das alles so gut geklappt hat.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.12.2024 - 10:06 |