Andere Radwege gibts nicht!, Polizei in Bad Freienwalde verwarnt Radfahrer |
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Andere Radwege gibts nicht!, Polizei in Bad Freienwalde verwarnt Radfahrer |
01.07.2006, 16:23
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Zitat Die Polizei entscheide "von Fall zu Fall", wie sie mit Radlern umgeht, die auf dem Bürgersteigen fahren, sagte Thomas Wendland, Pressesprecher des Schutzbereiches Märkisch-Oderland. So drücken die Beamten wohl eher mal ein Auge zu und sprechen nur eine mündliche Verwarnung aus, wenn ein Radfahrer an einer vielbefahrenen Straße mal den Gehweg benutzt und dabei Rücksicht auf Fußgänger nimmt. Generell ist Radfahren auf Gehwegen aber verboten, so der Polizeisprecher. Entscheidend dabei sei nicht unterschiedliches Pflaster, sondern die Beschilderung. Quelle: http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/ca...walde/id/143582 Nun weiss ich endlich, warum ich solche Wegelchen nie benutze... -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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01.07.2006, 16:36
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Da wundert einen gar nichts mehr. Aber irgendwie haben sie Recht. Ein Radweg braucht eine bauliche Trennung zum Fußweg oder wenigstens eine durchgezogen weiße Linie (Das geht nicht nur zwischen Fahrbahn und Radstreifen). Wenn das fehlt, wird mit den 237ern und 241ern eigentlich die Fahrbahn als Radweg ausgewiesen, da der Bordstein regelmäßig die einzige bauliche Trennung ist, die eine Straße hat.
Oder anders herum, wenn die glauben, mit einem 241er den Radweg ausweisen zu können, dann gehen sie doch davon aus, daß Rad- und Fußweg zu trennen sind, dann ist es auch ein anderer Radweg. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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04.07.2006, 14:11
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1592 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Also ich wundere mich...
dass anscheinend 99,9 % der Verkehrsteilnehmer einschließlich der Polizei, Verkehrsbehörden, Ministerien usw. die immerhin 8 Jahre alte Fahrradnovelle immer noch nicht verstanden haben. Zur Klarstellung: Ein Radweg ist ein Weg, der für Radfahrer gedacht ist und als solcher erkennbar ist. Auf eine bauliche Trennung, Abmarkierung oder gar eine Beschilderung mit Zeichen 237, 240, 241 kommt es überhaupt nicht an. Im Gegenteil: Die vorgenannten "blauen Schilder" dürfen nur ausnahmsweise und nur unter ganz engen Voraussetzungen und nur, wenn dies zwingend notwendig ist, angebracht werden. Im vorliegenden Beispiel handelt es sich daher eindeutig um einen Radweg, der selbstverständlich von Radfahrern benutzt werden kann (nicht muss !!!). Das was die Polizei da verzapft, ist doch wohl absoluter Käse. Und wenn hier tatsächlich einem Radfahrer ein Knöllchen für das Benutzen des Radweges auferlegt wurde, ist das doch wohl mehr als ein schlechter Scherz. Fazit: Die Regelungen zum Thema Radweg und Benutzungspficht sind so schwachsinnig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Aber anscheinend erkennt ja keiner die rechtlichen Probleme, geschweige denn löst sie. Dabei wäre eine Lösung so einfach: Weg mit der Benutzungspflicht! |
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04.07.2006, 14:55
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Zur Klarstellung: Ein Radweg ist ein Weg, der für Radfahrer gedacht ist und als solcher erkennbar ist. Aber woran, ugjm, wenn doch ... Zitat ... bauliche Trennung, Abmarkierung oder gar eine Beschilderung mit Zeichen 237, 240, 241... ... für die Beurteilung irrelevant sind? lg c.s. |
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05.07.2006, 07:11
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1592 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Zur Klarstellung: Ein Radweg ist ein Weg, der für Radfahrer gedacht ist und als solcher erkennbar ist. Aber woran Die Aussage habe ich vom Bundesverkehrsministerium erhalten! "Man erkennt das halt eben!" Ich weiß, die Aussage ist mehr als dürftig, aber das zeigt, dass das Ministerium seine eigenen Regelungen nicht versteht und daher auch nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen. Die blauen Schilder sind auf jeden Fall zur Verdeutlichung eines Radweges unzulässig! Im vorliegenden Fal ist die eine Hälfte rot, die andere nicht, daher kann man sich denken, dass die linke Hälfte ein Radweg sein soll und deswegen dürfen die Radfahrer da fahren und keine anderer (Fußgänger, parkende Autos) hat da was zu suchen. Und die Voraussetzungen, dass hier ausnahmsweise blaue Schilder aufgestellt werden dürfen, liegen nicht vor. Macht euch die ganzen damit zusammenhängenden Probleme mal bewusst und dann weg mit der Radwegebenutzugnspflicht. Quote editiert Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 05.07.2006, 07:25 |
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