Grenzübergang-Schirnding: "Wo ist Ihr CZ-Führerschein?", Leibesvisitation - volles Programm |
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Grenzübergang-Schirnding: "Wo ist Ihr CZ-Führerschein?", Leibesvisitation - volles Programm |
09.07.2006, 06:56
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@strichachtdoktor
Danke, ich wollte den Text von corneliusrufus noch auf mich wirken lassen, bevor ich ihn aufdrösele. Aber wie immer hast Du es viel besser getan. Danke für die Vorlage! ...als Thommy's manchmal etwas wirren Gedanken... Der einzige wirre Gedanke ist vielleicht der, dass ICH mich nicht damit abfinden will, dass ein Paar Sesselpupser offensichtlich rechtswidrige Anordnungen auch noch mit Sofortvollzug anordnen dürfen, & ICH muss dann mit erheblichen Kosten- & Zeitaufwand dagegen vorgehen, was eine führerscheinlose Zeit manifestiert, was auch eine Kriminalisierung meiner Person beinhaltet, wenn ich mich weigere einen eventuellen Fahrerjob in der Zeit selbst zu kündigen, was wiederum eine Sperre bei der Arbeitsagentur beinhalten könnte. Mir ist schon klar, dass ich eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung einklagen oder mir ein neuen Führerschein besorgen muss.Deine Mentalität ist fundamentalistisch. Mit Glauben oder Religion hat das ja nun überhaupt nichts zu tun, wenn ich weiß, dass EU-Recht immer über Landesrecht steht, auch wenn ich manchmal die Formulierung "Glauben" verwende.Zitat (Wikipedia - Fundamentalistisch) Der Begriff Fundamentalismus bezeichnet eine religiöse oder weltanschauliche Strömung, deren Ziel eine Rückbesinnung auf die Wurzeln der Religion oder Ideologie ist. DAS ist schon mal ein ganz guter Gedanke - wenn auch nicht völlig ausgereift. Denn in unserer modernen Gesellschaft mit Galileo Galilei (wie der Mann übrigens korrekt hieß) zu kommen, das ist nicht mal mehr konservativ zu nennen ... Ich finde den Vergleich mit Galileo Galilei gar nicht so schlecht. Galileo Galilei wusste ganz genau, dass sich die Erde um die Sonne bewegt. Ich weiß auch ganz genau, dass EU-Recht immer über Landesrecht steht. Galileo Galilei hatte seine Sturköpfigkeit viele Jahre Kerker eingebracht. Bei den deutschen Richtern, die ihren Ansichten nach mit der mittelalterlichen Kirche vergleichbar sind, zumindest was die menschliche Verbohrtheit angeht, kann ich auch mit dem Schlimmsten rechnen.
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09.07.2006, 10:18
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Führerschein und Fahndung:
Ich war seit langem im Ausland gemeldet. NU wurde trotzdem per öffentlicher Zustellung ausgesprochen, ohne dass ich in irgend einer Form negativ aufgefallen war. Und man mir diese auch ohne weiteres hätte zustellen können, wenn man sich ein wenig Mühe gemacht hätte. Habe einen Anwalt genommen, der meine Akte anforderte. Dies wurde ziemlich lange (ich glaube, um drei Wochen) herausgezögert. In dieser Zeit wurde mjein FS dann noch schnell zur Fahndung ausgeschrieben. Offen gestanden empfinde ich so ein Verhalten als zeimlich schweinisch und schikanös. Im Grunde genommen wird man von der Behörde kriminalisiert, denn man fährt fröhlich pfeifend über die Grenze und ahnt nicht, dass man das gar nicht mehr darf und schwupps, hat man eine Anklage wg. Fahren ohne am Hals. Dann kann man eventuell endlos herumprozessieren wegen Verbotsirrtum u.s.w. Und Schadenersatz von einer Behörde, dazu hat Lexus einmal ausführlich Stellung genommen. Kann man vergessen. Behörden dürfen anscheinend straflos alles und wir nichts. So einfach ist das. Im Prinzip Mittelalter immer dünner werdender demokratischer Tünche. |
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09.07.2006, 12:03
Beitrag
#53
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich war seit langem im Ausland gemeldet. NU wurde trotzdem per öffentlicher Zustellung ausgesprochen, ohne dass ich in irgend einer Form negativ aufgefallen war. Ich frage mich wo da die Eignungszweifel sind. Vielleicht weil man im Ausland gemeldet ist, weil man noch dazu auch dort wohnt. Oder vielleicht weil man nicht negativ aufgefallen ist. Ach ja... da war doch noch was... die MPU, zu der man gesetzlich nicht verpflichtet ist.Und man mir diese auch ohne weiteres hätte zustellen können, wenn man sich ein wenig Mühe gemacht hätte. Ja aber dann würde es ja am Überraschungseffekt fehlen. Im Grunde genommen wird man von der Behörde kriminalisiert, denn man fährt fröhlich pfeifend über die Grenze und ahnt nicht, dass man das gar nicht mehr darf und schwupps, hat man eine Anklage wg. Fahren ohne am Hals. Dann kann man eventuell endlos herumprozessieren wegen Verbotsirrtum u.s.w. Naja, jeder Inländer & Ausländer wäre ja täglich dazu verpflichtet nachzufragen, ob er in Deutschland noch fahren darf. Da heißt es dann an der Grenze: "Fahren sie mal rechts ran!" Aber dann ist man ja schon 6 Meter auf deutschem Hoheitsgebiet gefahren, wenn man aus dem Ausland kam. Hätte man sich da schon strafbar gemacht, weil man den Anweisungen des Grenzbeamten folgte? Wie ginge es dann weiter, wenn der CZ-Führerschein eingezogen werden würde? Dürfte man dann in Tschechien noch fahren, wenn man das Auto wieder zurück über die Grenze schiebt? Wie wäre es denn in Tschechien mit dem Führerschein & der Fahrerlaubnis, wenn die deutschen Behörden den Führerschein haben?Wie wäre es denn, wenn man aus Deutschland käme? Wenn man da rechts ran fahren würde, wäre man ja streng genommen schon auf tschechischen Hoheitsgebiet. -------------------- (\_/)
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09.07.2006, 12:59
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Das kam ja noch netter. Bei Zwangsgeldandrohung sollte ich den FS binnen dreier Tage vorlegen zwecks Eintragung. Klar doch, ich fahr mal eben 1600 km mit der Bahn und lege einer deutschen Behörde meinen FS vor damit sie darauf herumkritzelt.
Sowas mag offiziell nicht kriminell sein, aber moralisch finde ich es verwerflich. Denn meines Wissens hat die Bhörde keine Anweisung von oben mit Auslandsdeutschen derart zu verfahren. Das kam aus eigeenem Antrieb. eben mit dem Ziel, nicht ein einziges mal zugeben zu müssen, dass man sich zu weit aus dem Fenster gelegt hat. Wenn diese Endlosgeschichte irgendwann mal gegessen ist, werde ich jedenfalls einmal nachhaken und mich an höherem Ort beschweren. erfolg verspreche ich mir zwar nicht davon, aber ich versuchs wenigstens. Jedenfalls habe ich einer Behörde soviel Hinterlist nicht zugetraut. |
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09.07.2006, 17:53
Beitrag
#55
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Beim Anschauen der Landkarte stellte ich mit Entsetzen fest, dass sich der Grenzübergang-Schirnding komplett auf tschechischem Gebiet befindet. Wie ist das jetzt möglich, dass mich die bayerische Polizei in Tschechien durchsucht hatte? Die tschechische & deutsche Grenzpolizei befand sich im selben Häuschen.
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09.07.2006, 21:19
Beitrag
#56
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Wie ist das jetzt möglich, dass mich die bayerische Polizei in Tschechien durchsucht hatte? Die tschechische & deutsche Grenzpolizei befand sich im selben Häuschen. es ist seit Jahren üblich Grenzposten zusammenzulegen,spart Kosten und ermöglicht einen sehr kleinen Dienstweg.Die einen Posten legen dann eben im Ausland und die Anderen auf deutschem Gebiet. Das dürfte aber für dich keinen Ansatzpunkt liefern um deinen Kampf gegen die Behörden weiterzuführen. |
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09.07.2006, 21:41
Beitrag
#57
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 |
Ich wurde sogar gezwungen mich vor dem nackt auszuziehen. Geschockt war ich dann vor allem, als er noch an meiner Unterhose schnüffelte, ob ich da vielleicht meinen Führerschein versteckt haben könnte. Ich fand die ganze Prozedur äußerst erniedrigend. Dieser Teil ist doch jetzt nicht etwa ernst gemeint, ode doch??? So etwas habe ich (sorry) ja noch nie gehört! |
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09.07.2006, 22:22
Beitrag
#58
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15231 |
Ich habe schon dreimal nackt vor die Polizei gestanden!!!! Aber da waren noch die Komunisten an der Macht!
Aber sowas in Jahre2006 ist echt unersätzlich!!!!!!!!!!!!!!!!! mirouch. |
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09.07.2006, 22:30
Beitrag
#59
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich habe schon dreimal nackt vor die Polizei gestanden!!!! Aber da waren noch die Komunisten an der Macht! Aber sowas in Jahre2006 ist echt unersätzlich!!!!!!!!!!!!!!!!! Wieso sollte das im Jahr 2006 nicht mehr erlaubt sein oder meinst du das war nur unter den Kommunisten erlaubt? Wie willst du sonst mögliche Drogen finden? Ich weiß das dies ein schlechtes Beispiel ist aber mir fällt kein besseres ein. Un nochmal was anderes. Angenommen ich gebe meinen deutschen FS in der Frist (nach schwerwiegenden Verstoß, MPU-Auflage oder sonstewas) nicht ab. Diese FS werden ebenfalls nach Fristablauf zur Fahnung ausgeschrieben (eben auch in anderem Forum bestätigt) und die Polizei klopft an die Tür. Warum soll das bei ausländischen FS anders sein? Unantastbar wird man dadurch doch nicht oder steht das in der Gebrauchsanweisung? mfg darkstar -------------------- |
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09.07.2006, 22:43
Beitrag
#60
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Das dürfte aber für dich keinen Ansatzpunkt liefern um deinen Kampf gegen die Behörden weiterzuführen. Das nicht, aber das könnte beim nächsten Mal dazu führen, dass ich dann den Gang in das Polizeihäuschen erfolgreich verweigere, um der 2-stündigen Durchsuchung zu entgehen. Es geht mir einfach darum, dass sie bei jedem weiteren Grenzübertritt rechtswidrig etwas bei mir suchen, noch dazu auf tschechischen Hoheitsgebiet, was ich in Zukunft nicht dabei haben werde. Ich möchte nur wissen, wie ich mich in Zukunft verhalten soll. Dieser Teil ist doch jetzt nicht etwa ernst gemeint, oder doch??? So etwas habe ich (sorry) ja noch nie gehört! Was ist daran so unglaubwürdig? Der Grenzpolizist hatte mich tatsächlich dazu gezwungen, dass ich meine verschwitzte Unterhose (es war ein sehr heißer Tag) ausziehen musste, damit er sie in die Hand nahm, um sie nach meinen CZ-Führerschein abzutasten. Wenn das kein Schnüffeln ist, dann weiß ich auch nicht mehr. Der Anstand hätte es erfordert, dass er die Durchsuchung an einem bestimmten Punkt beendet hätte, weil es schließlich nur um einen Führerschein ging.
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09.07.2006, 22:52
Beitrag
#61
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Zitat Der Anstand hätte es erfordert, dass er die Durchsuchung an einem bestimmten Punkt beendet hätte, weil es schließlich nur um einen Führerschein ging. Und dafür gesorgt, das zukünftig jeder seinen CZ oder PL-FS im Slip trägt. Ich habe nur eine Frage an dich Thommy. Wo siehst du dich in einem Jahr? Ich lese hier schon wirklich eine ganze Weile still mit. Du bist wirklich nicht dumm in deiner Argumentation auch wenn ich sie nicht immer teile. Aber hast du einmal, auch nur einmal darüber nachgedacht die MPU einfach zu machen? mfg darkstar -------------------- |
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09.07.2006, 23:06
Beitrag
#62
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ich dachte mir schon eine solche Antwort. Dein lebenslauf, @/8Doc, hat ja auch gewisse Parallelitäten in der Auffassungen eigenem rechts zum rechtlichen Konsenz einer Gesellschaft.
Ich habe oben das auch nicht geschrieben, um über politische Anschauungen (inklusiv Widerstandsrecht) zu diskutieren, sondern um Thommy zu helfen. Ihm einmal die (auch formalen) Grundlagen (geselslchaftlcihen) Handeln klar zu machen. Mit diesem Hintergrund halte ich die Fahndung nach einem Stück in Kunststoff eigeschweißten Papieres auch für richtig. Genau das liegt eben in der Durchsetzung des Gewaltmonopoles! Und zwar als höher wertiges Gemeingut! Solange Thommy nicht bereit ist, sich wirklich einmal tief in die Gedankengänge seiner Gegenüber (FEB, Gesellschaft) einzudenken - nicht sich denen unterzuordnen oder sie anzunehmen -, solange wird er immer wieder scheitern. Andere haben da ja auch schon ihre Erfahrungen machen dürfen ... (Mag ja sein mich eingeschlossen. smile.) Ich weiß, dass Thommys Fall ohne ein formallogisches bzw. formaljuristischlogisches Denken kaum erklärlich ist, dass da tatsächlich auch Fehler im System aufgedeckt wurden. ich halte durchaus nciht alles richtig, was jetzt geschieht. Manchmal läuft formale Logik nciht mehr parallel zu einem sachlichen Zweck. Bei Thommy ist es teils so. Nur das Erkennen der Abweichung gibt niemanden das Recht, sich dagegen aufzulehnen, solange nur einzelne Betroffen sind und die formalen Regelungen wenigstens dem an sich guten sachlichen Zweck nützen sollen. Erst wenn formale Regeln missbraucht werden, um einen einem menschenverachtenden - unsachlcihem - Zweck zu bedienen, dann hat man ein Widerstandsrecht und wohl auch eine Widerstandspflicht. Soweit sind wir jedoch bei weitem nicht im Fall Thommy. Beleg dazu: Zwei Obergerichte haben inzwischen eingelenkt und die rechtlcihe Abweichung (Sachzweck und formales recht) erkannt und aufgelöst. Schlussfolgerung: Also ist Thommy doch den falschen Weg gegangen. In seinem Fall besteht kein eigenes Widerstandsrecht!. Selbst und gerade jetzt nicht. Du hats ein recht auf rechtlcihen Widerstand über dien rechtmäßigen - gerichtlichen - Weg. Nochmals der Satz: Thommy, dann bewege Dich im System und liefere diesem nicht noch weitere Munition im formalen. Sondern lasse es auf die Konfrontation im Inhaltlichen ankommen. Da kannst Du gewinnen. Bevor /8Doc schreibt. Der hat es mit seinem Weg vorgemacht. Mit der Verwendug von Fundamentalistisch im Sinne einer Weltanschauung, einer Anschauung wie die Welt ist, habe ich offensichtlich getroffen, ohne verletzen zu wollen. Vielleicht doch noch mehr über Galilei nachdenken? Kann auch noch mehr Namen aus der Geschichte liefern. Jammern und Klagen ob der Ungerechtigkeiten wenn jemand anschaulich den Märtyrerweg geht passt nicht zu diesem! Anderer Weg wie Galilei, nach außen sich anpassen und bei seiner Ansicht bleiben um sie in einem passenden Moment zu wiederholen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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09.07.2006, 23:06
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Und dafür gesorgt, das zukünftig jeder seinen CZ oder PL-FS im Slip trägt. Du wirst lachen... aber genau da wollte ich ihn ursprünglich verstecken, weil mit dem Handy hatte es schließlich auch schon mal geklappt. Aber hast du einmal, auch nur einmal darüber nachgedacht die MPU einfach zu machen? Ja, als ich sie letztes Jahr machen wollte & nicht machen dürfte. Nach Halbritter brauche ich über diese Option nicht mehr nachdenken.
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09.07.2006, 23:52
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Solange Thommy nicht bereit ist, sich wirklich einmal tief in die Gedankengänge seiner Gegenüber (FEB, Gesellschaft) Einzudenken ... Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, dann bin ich gerne bereit dem zu folgen. Wenn ich allerdings dem zuständigen Sachbearbeiter in Berlin die berechtigte Frage stelle, auf welcher Rechtsgrundlage er meinen CZ-Führerschein einfordert, dann kann ich ja wohl eine stichhaltige Antwort erwarten. Als Antwort kam dann § 47 FeV. Ich forderte den Sachbearbeiter auf mir die entsprechende Passage vorzulesen:Zitat (§ 47 Abs.2 FeV) Sind im Falle von Beschränkungen oder Auflagen Eintragungen in den Führerschein nicht möglich, weil auf dem Führerschein nicht genügend Platz vorhanden ist, nach dem Recht des Staates, der den Führerschein ausgestellt hatte, nicht zulässig oder widerspricht der Inhaber der Fahrerlaubnis, erteilt ihm die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 30 eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis. Ist das nicht absolut peinlich, wenn mir der Sachbearbeiter vorliest, dass er mir die deutsche Fahrerlaubnis erteilen will, wenn er mir doch die ausländische Fahrerlaubnis entziehen will?
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10.07.2006, 10:41
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Thommy, Du bist wieder mit dem Hineindenken bei den sachlichen Argumenten. Dazu gleich mehr. Jedoch bist Du immer noch nicht bei den gleichzeitig anzuwendenden formalen. Formal muss der FEB-Mitarbetier nun § 47 FeV anwenden. Das mag sachlcih paradox schein, ist jedoch die Lösung des formalen Weges.
Inhaltlich durchblicke ich den § 47 FeV nicht so ganz. Zunächst heißt es da, dass der FS zurückgesandt wird, Absatz 1. Im Absatz 2 ist eine Ausnahme beschrieben. Die führt zu einer deutschem FS. Hier bitte ich um rechtliche Hilfe (RA XDIVER, Sasquatsch, Lexus, Uwe W., Mr.T): Es wäre inhaltlcih unsinnig, wenn dann der deutsche FS wieder das Fahren in D erlauben sollte. Es wird daher wohl ein (für D) wertloses Dokument ausgehändigt, auf dem wohl D-FS steht, auf dem jedoch der Entzug vermerkt sit. WIe gesagt, cih benötige da selbst Hilfe. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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10.07.2006, 15:13
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
..... dass ein Paar Sesselpupser ..... Ist es vielleicht möglich, die Sachbearbeiter der FEB auch als solche zu bezeichnen? Ist das sooo schwer??? -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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10.07.2006, 19:09
Beitrag
#67
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 116 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17944 |
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Gast_Gerhard_* |
10.07.2006, 19:14
Beitrag
#68
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Guests |
Thommy geht dazu nicht in den Keller, der hat nen Dauerabo für Deutschlands tiefstes Kohlebergwerk
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10.07.2006, 19:14
Beitrag
#69
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Manche gehen wirklich zum Lachen in den Keller....... Nee nicht in den Keller, aber wegen solchen Unsinn werden Threads geschlossen. Die letzte Sperrung ist doch noch garnicht sooo lange her... Deshalb sollte man darüber nachdenken wie man sich ausdrückt. Ich bezeichne ja auch niemanden abfällig als "Führerscheintourist"... mfg darkstar -------------------- |
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10.07.2006, 19:16
Beitrag
#70
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 06.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9637 |
Kann mir mal jemand ein Stichwort geben, was eine Nutzungs-Untersagung ist? Den Begriff gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht ! Wenn jemanden eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, redet man auch im Fachjargon von der Entziehung einer Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 FeV ! Dies hat für ausl. Fahrerlaubnisse die Folge in Deutschland keine fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen zu dürfen. Dies gilt solange, bis das Recht wieder zuerkannt wurde. Alternativ redet man noch von von der Aberkennung einer Fahrerlaubnis, das ist jedoch "nur" eine Rechtsfolge |
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10.07.2006, 19:25
Beitrag
#71
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
FeV §46
Zitat (1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Zitat (5) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
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10.07.2006, 19:27
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Den Begriff gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht ! Nur mit dem Unterschied, dass hier die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, da die deutschen Behörden einen Verwaltungsakt ausländischer Behörden (resp. deren Pendante zum VA) nicht aufheben können. Hier wird lediglich das Recht die entsprechenden Fahrzeuge im Inland zu führen aufgehoben, also nach §46 V FeV verfahren. Wenn jemanden eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, redet man auch im Fachjargon von der Entziehung einer Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 FeV ! Das es den Begriff der Nutzungsuntersagung im Fahrerlaubnisrecht nicht gibt ist m.E. grenzwertig. Natürlich findet man ihn in den Gesetzestexten nicht wieder, er findet sich gleichwohl aber doch im diesbezüglichen Sprachgebrauch regelmäßig da er die Anordnung der FEB (die Untersagung der Nutzung) durchaus trefflich wiedergibt. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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10.07.2006, 19:36
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Das es den Begriff der Nutzungsuntersagung im Fahrerlaubnisrecht nicht gibt ist m.E. grenzwertig. Natürlich findet man ihn in den Gesetzestexten nicht wieder, er findet sich gleichwohl aber doch im diesbezüglichen Sprachgebrauch regelmäßig da er die Anordnung der FEB (die Untersagung der Nutzung) durchaus trefflich wiedergibt. FeV §58 (3) kommt dem Begriff Nutzungsuntersagung schon sehr nahe: Zitat 2. die Aberkennung oder Einschränkung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen,
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10.07.2006, 19:37
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Kann mir mal jemand ein Stichwort geben, was eine Nutzungs-Untersagung ist? Den Begriff gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht!Wenn jemanden eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, redet man auch im Fachjargon von der Entziehung einer Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 FeV! Dies hat für ausl. Fahrerlaubnisse die Folge in Deutschland keine fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen zu dürfen. Dies gilt solange, bis das Recht wieder zuerkannt wurde. Alternativ redet man noch von der Aberkennung einer Fahrerlaubnis, das ist jedoch "nur" eine Rechtsfolge. >Wikipedia - Nutzungsuntersagung< -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 19:47
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Oder einfach kurz: >Wikipedia - Nutzungsuntersagung< Hattest du nicht selbst den Text verfasst... Irgendwie ähnelt sich der Schreibstil.... Würde ich den Text verfassen würde er vermutlich anders lauten oder vielleicht auch wenn derjenige auf den du antwortest dies tun würde. mfg darkstar PS: Irgendwie kommt der Name mir bekannt vor, ich komm bloß grad nicht drauf... -------------------- |
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10.07.2006, 20:14
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hattest du nicht selbst den Text verfasst... Irgendwie könntest Du Recht haben. Ich hatte den Text am 31.12.2005 ins Leben gerufen. danach wurde der Text von einigen anderen Usern, unter anderem Lexus, verbessert. Da steht jedenfalls nicht, dass ich nach einer Nutzungsuntersagung einfach fahren darf.
Irgendwie ähnelt sich der Schreibstil.... -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 22:34
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
Hehe...
Stelle mir gerade vor: Unser Thommy als Trucker und BAG... *tiefduckundgaaanzschnellweg* -------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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12.07.2006, 03:11
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Um noch einmal auf die Frage der angedrohten Beschlagnahme meines CZ-Führerscheins zurück zu kommen:
Zitat (VG Wiesbaden vom 30.05.2006) Die Behörde wäre lediglich nicht berechtigt gewesen, den tschechischen Führerschein gänzlich einzuziehen und an die ausstellende Behörde zurückzuschicken, wie dies anscheinend früher die Praxis hessischer Behörden war. Quelle Allerdings halte ich die Glaubhaftigkeit dieses Gerichts für ziemlich bedenklich.
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30.07.2006, 12:43
Beitrag
#79
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 6 Beigetreten: 04.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20856 |
Wenn Eu- fuehrerschein dann in Polen und dann auch legal mit richtiger Meldeadresse und richtiger Prüfung, und keinen Hnterhof-Fuehrerschein dann gehts auch mit der
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30.07.2006, 16:23
Beitrag
#80
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wenn Eu- fuehrerschein dann in Polen und dann auch legal mit richtiger Meldeadresse und richtiger Prüfung, und keinen Hnterhof-Fuehrerschein dann gehts auch mit der Willst du hier werben? 1.) Du hast keine Ahnung welchen FS Thommy hat. (Ich weiß es) 2.) Du hast keine Ahnung ob er eine Meldeadresse dort hatte (Ich ahne es) 3.) Thommy hatte eine richtige Prüfung (Ich bin 99% sicher) --> Thommy hat keinen Hinterhof Führerschein, zumindest nicht nach deiner Definition. Fazit: Es wäre zu 99% auch mit einem PL Schein so gekommen. edit: Ach du willst doch nicht werben? Naja egal, gute Entscheidung deine Sig zu ändern. mfg darkstar -------------------- |
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15.08.2006, 12:16
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich bin gerade in Tschechien. Natůrlich habe ich den Grenzůbergang Schirnding bewusst vermieden. Ich habe jetzt Angst vor der Ausreise, obwohl ich meinen CZ-Fůhrerschein nicht dabei habe.
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15.08.2006, 21:06
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Nur eine kurze Anmerkung zum Widipedia-Artikel: Es ist zutreffend, dass ich mal was an dem Artikel gemacht habe. Aber seitdem ist er von Mal zu Mal schlechter geworden, vor allem driftet er vom eigentlichen Thema weit ab zur MPU. Die Wikipedia wird ja bezüglich der Qualität von verschiedenen Seiten auch sehr unterschiedlich beurteilt. Bezeichnend ist, dass die Organisatoren selbst nunmehr für die Fachgebiete so eine Art Überprüfungs-Redakteure einsetzen wollen.
Einerseits ist eine Qualitätskontrolle durchaus zu begrüßen; andererseits ist dann wohl die Spontanität der Community-Mitarbeiter weitgehend lahmgelegt; wer schreibt schon noch was, wenn er nach einiger Zeit feststellen muss, dass der Sinn seines Beitrags entschwunden ist? Ich jedenfalls werde das nicht mehr tun, sondern stecke meine Zeit lieber in Job und die eigene Website, wo mir keiner dreinreden kann *g* sorry für OT, kann auch gelöscht werden ... -------------------- |
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15.08.2006, 21:12
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wikipedia:
Zitat Die zu Unrecht ergangenen deutschen Urteile gegen EU-Führerscheininhaber müssen alle aufgehoben werden. Auf Deutschland kommen nun unzählige Schadenersatzforderungen zu. Ja derjenige der das geschrieben hat war schon ein . Warum kann man in jedem Thread nachlesen, der von einem RA beantwortete wurde bei dem es um Schadensersatz ging. @Thommy: Ich wünsche dir Glück. Was schlimmeres als du es schon erlebt hast wird dir wahrscheinlich nicht passieren. mfg darkstar -------------------- |
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16.08.2006, 11:23
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#84
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ich habe jetzt Angst vor der Ausreise, obwohl ich meinen CZ-Fůhrerschein nicht dabei habe. Hm - wieso ??? Verstehe ich nicht. Solange kein Haftbefehl läuft ... Das Schlimmste, was Dir passieren kann ist ein Striptease vor den . Wenn Du den Lappen nicht dabei hast, können die doch suchen bis sie werden ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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16.08.2006, 23:24
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#85
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Kann mir mal jemand ein Stichwort geben, was eine Nutzungs-Untersagung ist? Den Begriff gibt es im Fahrerlaubnisrecht nicht ! Wenn jemanden eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, redet man auch im Fachjargon von der Entziehung einer Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 FeV ! Dies hat für ausl. Fahrerlaubnisse die Folge in Deutschland keine fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen zu dürfen. Dies gilt solange, bis das Recht wieder zuerkannt wurde. Alternativ redet man noch von von der Aberkennung einer Fahrerlaubnis, das ist jedoch "nur" eine Rechtsfolge Ja, Herr Kalus, das ist ja wohl auch ziemlich bekannt. Trotzdem kann man mal öffentlich darüber nachdenken, ob diese Ihre Sicht so sinnvoll ist! Denn es gibt ja eigentlich gar keine Fahrerlaubnis, die die deutschen Behörden entziehen können. Entweder, weil es sie nicht mehr gibt durch eine vorausgegangene Entziehung (etc.) oder weil es sie nie gab. Gemeint ist natürlich eine deutsche Fahrerlaubnis ... Was deutsche Behörden also bezüglich einer Fahrerlaubnis, die nicht von ihnen erteilt wurde, tun können, ist die Nutzung einzuschränken oder zu untersagen. Mehr aber auch erstmal nicht - was Sie natürlich wurmt. Als nächstes gäbe es dann noch die Verhandlung mit der erteilenden Behörde im Ausland (mit dem Ziel eben eines "Entzuges"!). Und letztlich die Klage vor dem EuGH. Imho ist es an der Zeit, daß sich deutsche Behörden neue Wege und Möglichkeiten einfallen lassen - die bisherigen Reaktionen deutscher Behörden scheinen nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein, betrachtet man die Meinungen des EuGH ... Daher macht der Begriff "Nutzungsuntersagung" durchaus Sinn. Ist auch ein bißchen einfacher, als "Entziehung einer Fahrerlaubnis (die wir nicht entziehen können) entspr. §46 Abs. 1 FeV mit der Folge, mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge auf deutschem Staatsgebiet führen zu dürfen" ... Mal abgesehen von einigen Wenigen, denen man es ja dann erklären kann, hat sich hier aus gutem Grund (s.o.) der Begriff "Nutzungsuntersagung" eingebürgert für genau den speziellen Fall, den Sie beschreiben und ich sehe eigentlich keinen Grund, warum deutsche Behörden das nicht übernehmen könnten. Denn tatsächlich besteht die Fahrerlaubnis ja weiter im Entstehungsland - egal, was deutsche Behörden dazu denken - und nur die Nutzung für Deutschland wird untersagt ... Sogar der Führerschein sollte wieder ausgehändigt werden (mit Vermerk - das ist aber auch alles). Von einem Entzug dürfte also eigentlich gar keine Rede sein. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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16.08.2006, 23:54
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#86
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Wenn jemanden eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, redet man auch im Fachjargon von der Entziehung einer Fahrerlaubnis entsprechend § 46 Abs.1 FeV ! Dies hat für ausl. Fahrerlaubnisse die Folge in Deutschland keine fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen zu dürfen. Das hätten die deutschen FEBs gerne, eine FAHRERLAUBNIS mit der man keine FAHRERLAUBNISPFLICHTIGE Fahrzeuge führen darf! Hallo fällt dir etwas an den Wörtern auf?!? Selbst wenn die entzogene Fahrerlaubnis im Erteiler bzw. Wohnsitzstaat wieder ausgehändigt wird, ist eine Entziehung einer ausl. FE nicht mehr, als ein Fahrverbot, in dem die FE keine GÜLTIGKEIT in jenem Land für EINEN BEGRENZTEN ZEITRAUM besitzt, danach aber wohl nichtmehr! Gestern habe ich mir einen lustigen FS Bericht aus Akte 06 angesehen in dem es um die NUs ging, wirklich witzig wie das die deutschen FEBs gesehen haben (wollten)! Dies gilt solange, bis das Recht wieder zuerkannt wurde. Ehrlich?!? Na dann hoffe ich doch, dass du deinen Traum noch länger träumen kannst und du nicht von deinen ausländischen Kollegen in die Realität geweckt wirst! Schlaf weiterhin gut!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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06.09.2006, 00:03
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#87
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Das Schlimmste, was Dir passieren kann ist ein Striptease vor den . Genau davor hatte ich doch Angst. Ich hätte überhaupt kein Problem damit mich in einer vollen Diskothek "freiwillig" auszuziehen. Aber vor einem , der , ist mir das unwahrscheinlich . Ich bestimme gerne selber, wann & wo ich mich ausziehe. Aber zum Glück ist alles gut gegangen.
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06.09.2006, 22:11
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#88
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Aber zum Glück ist alles gut gegangen. Na, das ist ja fein. Ich hatte das mit dem unfreiwilligen Striptease schon verstanden, Thommy - aber im Grunde genommen ist so ein bißchen "Nacktheit" noch eine relativ harmlose Begleiterscheinung ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_emile_* |
13.09.2006, 17:36
Beitrag
#89
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Guests |
Zum Striptease:
Ich bin direkt an der hollandische Grenze aufgewachsen. Wenn du aufem Sonntag Morgen nach 2.00 Uhr von Holland wieder nach Deutschland wolltest, weil du in Holland inner Disco warst, dann war grundsätzlich ein Strip in der "Fummelkammer" angesagt. Ich habe mich 1980/81 öfter für nen Zölli ausgezogen als für ne Frau. Am Anfang war es dir peinlich, irgendwann egal und zum Schluß lästig weil die eh nie was gefunden haben. Es ist aber schon ulkig wenn ein Grüner, mit der Stimme von Elmar Gunsch, zu dir sagt:"Nehmen sie mal ihren Penis hoch". Danach hieß es: "Umdrehen, Bücken und die Backen auseinander ziehen". Am Anfang haste es getan, irgendwann haste den Grünen aufgefordert er soll es doch selbst tun (was meist mit UZWAG beantwortet wurde) und zum Schluß haste dein bestes Teil schon hochgehoben und dich danach automatisch gebückt weil du nur fertig werden wolltest. Aber für absolute Beginners ist ein Strip schon krass. |
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23.12.2006, 14:56
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#90
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Wenn Thommy seinen CZ FS in z.B einen PL FS umschreiben läßt ,dürfte er ja dann auch keine probleme mehr haben oder???
Wenn sich das bei mir alles geklärt hat(einige wissen schon was ich meine),werd ich das tun!!Nämlich auch dann sind Die eignungszweifel aus dem weg geräumt,wenn man beim arzt war und die 185 tage dort eingehalten hat, ich hab schon seit gewisser zeit meinen nebenwohnsitz in pl und warte jetzt nur noch was hier bei mir rausskommt. Mein CZ FS war auch zur fahndung ausgessetzt,hab das aber somit aus dem wege geräumt,das ich sagte,das ich den CZ fs selber nach CZ geschickt habe!!!Was Die FSST Puttkamerstr.(thommy kennt sie),auch nur macht und nicht mehr!!! Ausserdem schenke ich jetzt meiner freundin einen DE FS zu Weinachten!!Hoffe das sie es so schnell wie möglich schafft!!! gruss primo |
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23.12.2006, 15:26
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#91
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wenn Thommy seinen CZ FS in z.B einen PL FS umschreiben läßt ,dürfte er ja dann auch keine probleme mehr haben oder??? Nee damit schafft er nur Probleme. Seinen neuen FS wird er wohl kaum rausrücken sonst wäre die Aktion hier ja sinnlos gewesen. Seinen alten kann er ebenfalls nicht abgeben, weil der nach CZ zurückgeschickt wird. Komischerweise hat er dort aber vermutlich versichert das der FS verlorengegangen ist ansonsten gibts ja keinen neuen. So bindet er sich in CZ nur Ärger ans Bein, während der PL-FS Gefahr läuft zurückgenommen zu werden.Wenn sich das bei mir alles geklärt hat(einige wissen schon was ich meine),werd ich das tun!!Nämlich auch dann sind Die eignungszweifel aus dem weg geräumt,wenn man beim arzt war und die 185 tage dort eingehalten hat, Wenn ich mir die dt. Regularien für eine Umschreibung so anschaue...§§ 30 Abs 1 FeV Zitat (1) Beantragt der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden: Dann bleibt da bei einer Umschreibung von einer Eignungsprüfung nicht viel übrig. Ähnliches dürfte bei der Aktion "FS wechsel dich" abgelaufen sein nämlich nicht viel mehr als ein Paßbild und eine Verlustmeldung.1. § 11 Abs. 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Abs. 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, daß in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist, 2. § 12 Abs. 2 über den Sehtest, 3. § 15 über die Befähigungsprüfung, 4. § 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe, 5. die Vorschriften über die Ausbildung. Mein CZ FS war auch zur fahndung ausgessetzt,hab das aber somit aus dem wege geräumt,das ich sagte,das ich den CZ fs selber nach CZ geschickt habe!!!Was Die FSST Puttkamerstr.(thommy kennt sie),auch nur macht und nicht mehr!!! Das ist doch erst paar Tage her. Die hat das vielleicht überzeugt, ob das die FSST auch macht steht auf einem anderen Blatt. Kann jedenfalls nicht schaden die Fahndung einfach aufrechtzuerhalten. Ausserdem schenke ich jetzt meiner freundin einen DE FS zu Weinachten!!Hoffe das sie es so schnell wie möglich schafft!!! Fröhliche Weihnachten!mfg darkstar -------------------- |
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24.12.2006, 11:26
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#92
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
WOW,verstehe aber irgenwie nur Bahnhof darkstar,ob das nun anerkennt werden müsste oder nicht,weil wie schon gesagt,werde ich ja auch bei der umschreibung des CZ fS in den PL fs geprüft,der müsste doch dann anerkennt werden,wie jeder andere EU FS oder,kannste mir das nochmal bissel einfacher erläutern!!
dann müssten doch meine Eignungszweifel ausgeräumt sein ,ODER?? FROHE WEINACHTEN primo-bln |
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25.12.2006, 11:11
Beitrag
#93
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
@ Darkstar,wie meinst du das ,kann nicht schaden die fahndung für den CZ FS aufrecht zu erhalten!!!Würd mich mal sehr interessieren!!!!!!! mfg primo
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25.12.2006, 11:32
Beitrag
#94
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das denke ich mir einfach mal so. Das ist genauso als wenn ich zur FEB gehen würde und sagen ich hab meine MPU bestanden sie könnens ruhig glauben. Erteilen sie mir bitte meinen Schein.
Ich vermute einfach zu sagen Verloren, Verbrannt, Zurückgeschickt etc. wird einfach nicht ausreichen. Zur Not kann man in CZ nachfragen ob dort ein FS angekommen ist. Auch wenn du eidesstaatlich den Verlust versicherst und er taucht dann irgendwie auf hast du massiv Ärger am Bein. Die hat das vielleicht im Moment überzeugt, aber die nehmen die Fahndung auch nicht zurück. Zur Umschreibung kann ich nicht viel sagen. Wenn ich aber sehe welche Detailkenntnis in manchen Urteilen zum Ausdruck kommt, dann denke ich das sowas eher durchschaut wird. Auf der Straße könnte es aber funktionieren, da dort ja sowieso keine eingehende PRüfung des Sachverhalts möglich ist. Die Praxis kennt sowieso keiner, da noch niemand (hier im Forum) das durchgezogen hat und es bis zum Gericht ging (außer wohl AG Emmerich in einem nur halbwegs vergleichbaren Fall). Die nächsten Verfahren wo dies getestet wird sind aber wohl abzusehen... Hier nochwas vom Amtsblatt der EU-Kommission C77 (2002) edit: komme gerade nicht in den Server. Poste ich später. mfg darkstar -------------------- |
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25.12.2006, 13:24
Beitrag
#95
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
jo danke mach das mal bitte,
die in polen meinten theoritisch gehts,praktisch noch keiner gemacht oder so ähnlich!! CZ IN PL FS umschreiben!!(also meinte die Fs,wird bestimmt schon einer mal gemacht haben) Naja,wenn ich s mache werd ich euch natürlich berichten,obwohl ich eigentlich weiss,macht alles nur probleme bloss knapp 3 jahre warten,bis ich eine MPU machen dürfte,da versuche ich lieber diesen weg!! mfg primo-bln Wenn Eu- fuehrerschein dann in Polen und dann auch legal mit richtiger Meldeadresse und richtiger Prüfung, und keinen Hnterhof-Fuehrerschein dann gehts auch mit der ja die frage war ja CZ FS in PL FS umschreiben,ganz einfach,muss DE den dann anerkennen,da meine eignungszweifel wieder ausgeräumt sind,durch arzt besuch etc.,schreiben ja nicht einfach jeden ohne blick ins... einen den fs um ,oder?? |
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25.12.2006, 16:47
Beitrag
#96
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
ja die frage war ja CZ FS in PL FS umschreiben,ganz einfach,muss DE den dann anerkennen,da meine eignungszweifel wieder ausgeräumt sind,durch arzt besuch etc.,schreiben ja nicht einfach jeden ohne blick ins... einen den fs um ,oder?? ich denke nicht das du damit durchkommst. die deutschen sind bekanntlich besonders gründlich. als ich meinen pl schein umschreiben lassen habe, wurde lediglich übers kba geprüft on neue vergehen vorliegen und den pa musste ich zeigen damit sie sehen ob sie zuständig sind. das war die ganze prüfung. in polen wirds nicht viel anders sein. kann ja auch nicht da fs ohne wenn und aber anzuerkennen und umzuschreiben sind.(halbritter) soviel zum thema prüfen. das wissen auch deutsche behörden und werden auch dem entsprechend reagieren. -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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25.12.2006, 17:08
Beitrag
#97
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
war ja beim polnischen arzt und hab mich zur eignung überprüfen lassen,also hätte ich dann was schriftlich in der hand pro eignung,meine bürgerkarte(oder nebenwohnsitzbescheinigung,ist ja jetzt ein D4 Bogen) und meine neue pappe!!!!
könnte doch klappen oder??? aber bestimmt wieder nur bis zur nächsten verkehrskontrolle,LOL!!!!!!!! Andre lösung neuen PL FS machen,der müsste dann nach EU-recht dann wieder anerkannt werden,LOL oder in irgendeinem anderem EU-staat!z.B Slowakei!!! |
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26.12.2006, 17:34
Beitrag
#98
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Nochmal zur Umschreibung.
Hierzu gab es ein Urteil das EuGH nämlich C-193/94 (Skanavi). Im Amtblatt der EU C77 (2002) wird daraufhin folgendermaßen argumentiert. Zitat Der Gerichtshof stellte darüber hinaus fest, dass die Ausgabe eines Führerscheins im Umtausch keine neue Fahrerlaubnis für das Staatsgebiet des aufnehmenden Mitgliedstaats darstellt, sondern lediglich den Nachweis liefert, dass diese Erlaubnis existiert. Diese Fahrerlaubnis wurde dem Inhaber von einem anderen Mitgliedstaat erteilt und wird durch den ausgestellten Führerschein nachgewiesen. Der EuGH wies darauf hin, dass der Originalführerschein in dem Mitgliedstaat, der ihn ausgestellt hat, gültig bleibt und weiterhin von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird, unabhängig davon, ob er umgetauscht wurde oder nicht (Absatz 32). Hier ist das auf der Seite von Lexus...klick. Wenn ich das was die Kommission sagt richtig verstehe dann stellt ein umgeschriebener FS keine neue FE für den aufnehmenden Mitgliedsstaat dar da sie auf den alten FS referenziert. Wenn auf den alten FS referenziert wird, dann ist da natürlich noch eine NU für D drauf. Der FS wurde von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt und mit dem neuen FS weist du nur nach das der alte existiert (wird ja auch durch die andere Nummer dokumentiert). Wenn auf dem alten eine NU liegt, dann nimmst du diese für den neuen FS mit da es nur den alten FS mit NU repräsentiert. (auch wenn das nicht auf der Karte ist) Wenn ich mir auch die Voraussetzungen für eine Umschreibung anschaue dann kommt es mir nicht so vor als würde dort komplett die Eignung geprüft (siehe dt.FeV) Auf der Straße ist das natürlich nicht auf den ersten Blick erkennbar, aber theoretisch genügt ein Verweis auf die Auslegung der Kommission vor Gericht um festzustellen das die alte NU trotzdem wirksam bleibt. Da aber vor Gericht im Ernstfall alles geprüft wird, könnte ich mir vorstellen da eine Umschreibung da nicht ausreicht. Soweit meine laienhafte Auslegung der Lage, die durchaus auch anders sein kann. mfg darkstar -------------------- |
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26.12.2006, 22:07
Beitrag
#99
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Ich weiß einfach nicht,was ich machen soll,noch ca. 15 monate therapie,1 jahr abstinenz nachweisen und MPU,dann bin ich alt und grau bis ich hier wieder einen DE FS erwerben kann,
aber eins habe ich wohl mal irgendwann hier im forum schon gefragt und glaube auch beantwortet bekommen und zwar,wenn es ebend alles mehr als 2 jahre dauert meine Eignungszweifel In DE auszuräumen,muss ich doch dann aber nicht einen neuen DE FS machen,da ja mein EU-FS(OB PL osder CZ-FS) ja in den anderen EU-Ländern ja noch gültig ist?oder??(weil man ja sonst nach 2 jahren den DE fs neu machen muss) Also wenn ich dies alles mal schaffen würde was ich machen soll(Therapie ;1 jahr abstinenznachweis+MPU),müsste mein EU-FS wieder anerkannt werden,oder??? Und ihn dann sogar in einen DE FS umschreiben lassen dürfen??? Gruss PRIMO-Bln |
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27.12.2006, 01:07
Beitrag
#100
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Nämlich auch dann sind Die Eignungszweifel aus dem Weg geräumt, wenn man beim Arzt war und die 185 Tage dort eingehalten hat, Nein, Deine Eignungszweifel sind nur dann ausgeräumt, wenn Du in Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellst & in einer angemessenen Frist die MPU bestehst. Darüber hinaus muss die ausländische EU-Fahrerlaubnis lt. EU-Recht uneingeschränkt anerkannt werden, wenn keine neuen Eignungszweifel begründet werden können. Inwieweit Deutschland sich dem geltendem Recht beugt, kommt auf den individuellen Einzelfall an & unterliegt meist dem persönlichem Willen der Sachbearbeiter oder einem guten Anwalt & viel Glück.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 03:48 |