Fahrrad an Schildern anschließen erlaubt? |
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Fahrrad an Schildern anschließen erlaubt? |
06.07.2006, 22:48
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 234 Beigetreten: 25.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12414 |
ist es eigentlich erlaubt, sein Fahrrad an einem Verkehrsschild (z.B. für einen Fahrradweg) oder an einer Laterne anzuschließen? Das würd mich mal interessiren. Häufg finde ich z.B. keine Fahrradständer wenn man nur mal kurz eine Zeitung kaufen möchte oder mal für eine Stunde einen Freund besuchen möchte. |
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06.07.2006, 23:03
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Es gibt ja auch immer noch viel zu wenig sichere Fahrradständer.
Ich weiß die Antwort leider nicht. Ich vermute aber, dass das Anschließen erlaubt ist, weil nirgends ausdrücklich verboten. Auf dem Gehweg darf man Fahrräder jedenfalls abstellen und da stehen ja auch die Schilder. Verboten ist allerdings, andere unnötig zu behindern, von daher ist sicherlich das Anschließen nicht an jedem Schild erlaubt. Ich bin mal eine zeitlang an so einem angeschlossenen Rad vorbeigefahren, dass ausgerechnet den Radweg nahezu dicht gemacht hat - sehr intelligent und bestimmt verboten. -------------------- Gruß, Michael
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06.07.2006, 23:49
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Ich bin mal eine zeitlang an so einem angeschlossenen Rad vorbeigefahren, dass ausgerechnet den Radweg nahezu dicht gemacht hat - sehr intelligent und bestimmt verboten. Radwegsabotage! Wer war das? Hane? diomega? Zum Thema: Natürlich ist es erlaubt... jedenfalls ist es nicht explizit verboten und damit halt erlaubt. Dieser Grundsatz gilt selbst in Deutschland. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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07.07.2006, 07:47
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Radwegsabotage! Wer war das? Hane? Die Gerichte sind da weiter als der Gesetzgeber. Solange man niemanden behindert, darf man sein Fahrrad fast überall anschließen. Die StVO schreibt für Fahrräder eigentlich das Abstellen am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen vor. Es wird kein Unterschied zwischen Auto und Fahrrad gemacht, die Regeln gelten für Fahrzeuge. Und da Fahrzeuge, die leicht zu entfernen sind, also Fahrräder, gegebenenfalls beleuchtet sein müssen, darf man ein Fahrrad auf öffentlichen Flächen nicht so richtig legal abstellen. Aber wie gesagt, Richter sind da weiter. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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07.07.2006, 08:13
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Die Gerichte sind da weiter als der Gesetzgeber. Solange man niemanden behindert, darf man sein Fahrrad fast überall anschließen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man sein Fahrrad an Privateigentum, sprich Gartenzaun/ Geländer ect. anschließt ? Ist das auch erlaubt ? Hatte nämlich folgenden Vorfall: Hatte mein Fahrrad an einen Gartenzaun (lackierter Eisenzaun) gekettet. Als ich nach 2 h wiederkam, war ein zweites Schloß dran ??? Vermutlich "Selbsthilfe" des Hauseigentümers, zumindest bewegte sich kräftig die Gardine. Da ich nicht wußte, was ich machen soll, ging ich zur nahegelegenen Polizeiwache und die Polizei fuhr mit mir da hin. Da am zugehörigen Haus nicht geöffnet wurde, knachte die Polizei das "Fremdschloß" kurzerhand mit einem mitgebrachten Riesen-Seitenschneider. Daß die Selbsthilfe mit dem Fremdschloß Nötigung ist, ist klar. Aber hätte der Zaunbesitzer legale Mittel, mich für das Anschließen des Rades zu belangen ? Gruß von COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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07.07.2006, 11:09
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#6
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
aß die Selbsthilfe mit dem Fremdschloß Nötigung ist, ist klar. Aber hätte der Zaunbesitzer legale Mittel, mich für das Anschließen des Rades zu belangen ? In Österreich wäre das "Besitzstandsstörung" gewesen. Wird in Deutschland wohl ähnlich sein, vielleicht Hausfriedensbruch?Immerhin greift man damit in das Eigentum/Grundstück eines Fremden ein. Da ist auch die Bahn penibel und will Räder am Bahnhof nicht "irgendwo" angeschlossen haben, sondern nur an den offiziellen Radlständern. Sonst kommt die große Flex... -------------------- MfG Thomas
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07.07.2006, 11:29
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
13'] Nö, is' nich' ! Da ist auch die Bahn penibel und will Räder am Bahnhof nicht "irgendwo" angeschlossen haben, sondern nur an den offiziellen Radlständern. Sonst kommt die große Flex... Die Flex darf nur dann kommen, wenn Zugänge für Reisende (insbesondere für Rollstuhlfahrer) versperrt werden. Dass auch das wilde, nicht behindernde Abstellen nicht o.k. ist, ist klar, doch solange an vielen Bahnhöfen zuwenig Stellflächen oder gar nur Alibi-Stellplätze vorhanden sind, würde ich das eher entspannt sehen. Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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07.07.2006, 11:54
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
6) Das Fahrrad soll nicht weg sein ... Wer aber mal ein paar Stichproben in Bezug auf die "feste" Verankerung von Verkehrschilder im Boden macht, wird sich wundern... Hatte mein Fahrrad an einen Gartenzaun (lackierter Eisenzaun) gekettet. Hallo @Coyota, interessante Frage. Die Story ist mir schon im anderen Thread aufgefallen. Ich selber schließe mein Rad nicht gerne an Gartenzäune, private Treppengeländer u.ä. - es ist schwierig, den Lack / das Holz gar nicht zu beschädigen, und zusätzlich keinen Efeu abzureißen, kein Zweiglein zu knicken, nicht im Weg zu stehen u.s.w. Ich stelle mir auch manchmal vor, wie ich es fände, wenn ich z.B. in der Nähe eines Freibads wohnen würde, meinen schmiedeeisernen Vorgartenzaun nicht demontiert hätte und dort täglich Trauben von Fahrrädern dranhingen ... die Strebe verbogen oder der leicht morschen Latte engültig den Rest gegeben hat dann vermutlich grundsätzlich der Vorgänger, und die zunehmende Schräglage kommt nur von den ganzen anderen Fahrrädern (wäre ich halt beim Fundament etwas großzügiger gewesen ...). Wo ist die Grenze? Wenn es z.B. ein Laden ist, der keine Anschließmöglichkeiten (sondern nur diese Vorderrad-Parker für OptimistInnen) bereitstellt, dann frage ich möglichst vorher - es hat noch nie jemand "Nein" gesagt, das Fragen kommt aber gut an. Stadtmöblierung ist oft viel robuster als ein privates Zäunchen und muss m.E. die Belastung durch z.B. ein spielendes Kind aushalten. Da frage ich nicht. Ich muss manchmal selber fast lachen, denn gelegentlich brauche ich doch etwas Zeit für die Parkplatzsuche - mit dem Fahrrad! Was erlaubt ist, und was nicht, das würde mich allerdings auch interessieren. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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07.07.2006, 15:08
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Ein Pfund Urteile zum Thema Fahrrad parken
Tenor: Zitat Die Straßenverkehrsordnung bietet keine Rechtsgrundlage, um das Abstellen von Fahrrädern im Gehwegbereich generell zu unterbinden.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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07.07.2006, 15:21
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
aß die Selbsthilfe mit dem Fremdschloß Nötigung ist, ist klar. Aber hätte der Zaunbesitzer legale Mittel, mich für das Anschließen des Rades zu belangen ? Immerhin greift man damit in das Eigentum/Grundstück eines Fremden ein. Ich persl. hätte jedoch einen Bolzenschneider genommen und das Schloss von @Coyota einfach durchschnitten... Selbsthilfe des Besitzers (§859 BGB) . Solange aber kein Sachschaden entstanden ist, gibt es auch nichts das vom Besitzstörer (hier: @Coyota) einzuklagen wäre. Bis auf das beschädigte Schloss hätte sie also nichts zu befürchten gehabt. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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07.07.2006, 18:42
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Bezüglich eines privaten Zaunes habe ich lange hin und her überlegt und bin zu keinem Schluß gekommen
Auf der einen Seite ist der Zaun halt privat, was man respektieren sollte. Auf der anderen Seite markiert aber der Zaun die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Bis also direkt an den Zaun (anlehnen) würde ich es in Ordnung finden. Aber warum sollte man das Rad dann nicht gleich anschließen? Da fällt mir keine befriedigende Antwort ein. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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07.07.2006, 20:23
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 138 Beigetreten: 02.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18104 |
Anschließen des Fahrrades an VZ:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein PolizeibeamIn da einschreiten würde. Ausnahme: wenn Kausalität für einen Verkehrunfall vorlkiegen könnte. |
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07.07.2006, 22:28
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Auf der anderen Seite markiert aber der Zaun die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Bis also direkt an den Zaun (anlehnen) würde ich es in Ordnung finden. Die eigentliche Grundstücksgrenze läuft normalerweise nicht auf der Linie des Zaunes, vielmehr muss der Zaun inkl. Fundamente auf dem Grundstück stehen, insofern bist du beim Anlehnen schon eingedrungen... -------------------- Gruß, Michael
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08.07.2006, 09:19
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Auf der anderen Seite markiert aber der Zaun die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Bis also direkt an den Zaun (anlehnen) würde ich es in Ordnung finden. Die eigentliche Grundstücksgrenze läuft normalerweise nicht auf der Linie des Zaunes, vielmehr muss der Zaun inkl. Fundamente auf dem Grundstück stehen, insofern bist du beim Anlehnen schon eingedrungen...Aber ich hatte extra Bereich und nicht Besitz geschrieben. Das ist für mich wie der Supermarktparkplatz, zwar Privatbesitz aber quasi öffentliche Fläche. Wenn das Rad also nicht angelehnt werden soll, müßte wenigstens ein entsprechendes Schild stehen. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.12.2024 - 03:51 |