... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrrad an Schildern anschließen erlaubt?
aldimilka
Beitrag 06.07.2006, 22:48
Beitrag #1


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 234
Beigetreten: 25.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12414



    
 
Hallo,
ist es eigentlich erlaubt, sein Fahrrad an einem Verkehrsschild (z.B. für einen Fahrradweg) oder an einer Laterne anzuschließen?
Das würd mich mal interessiren. Häufg finde ich z.B. keine Fahrradständer wenn man nur mal kurz eine Zeitung kaufen möchte oder mal für eine Stunde einen Freund besuchen möchte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Michael_
Beitrag 06.07.2006, 23:03
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1345
Beigetreten: 14.06.2005
Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz
Mitglieds-Nr.: 10319



Es gibt ja auch immer noch viel zu wenig sichere Fahrradständer.

Ich weiß die Antwort leider nicht. Ich vermute aber, dass das Anschließen erlaubt ist, weil nirgends ausdrücklich verboten. Auf dem Gehweg darf man Fahrräder jedenfalls abstellen und da stehen ja auch die Schilder.
Verboten ist allerdings, andere unnötig zu behindern, von daher ist sicherlich das Anschließen nicht an jedem Schild erlaubt. Ich bin mal eine zeitlang an so einem angeschlossenen Rad vorbeigefahren, dass ausgerechnet den Radweg nahezu dicht gemacht hat - sehr intelligent und bestimmt verboten.


--------------------
Gruß, Michael
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Janus
Beitrag 06.07.2006, 23:49
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4899
Beigetreten: 25.04.2004
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 2975



Zitat (Michael_ @ 07.07.2006, 00:03) *
Ich bin mal eine zeitlang an so einem angeschlossenen Rad vorbeigefahren, dass ausgerechnet den Radweg nahezu dicht gemacht hat - sehr intelligent und bestimmt verboten.
Radwegsabotage! Wer war das? Hane? diomega? biggrin.gif

Zum Thema: Natürlich ist es erlaubt... jedenfalls ist es nicht explizit verboten und damit halt erlaubt. Dieser Grundsatz gilt selbst in Deutschland. wink.gif


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 07.07.2006, 07:47
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (Janus @ 07.07.2006, 00:49) *
Radwegsabotage! Wer war das? Hane?
unsure.gif

Die Gerichte sind da weiter als der Gesetzgeber. Solange man niemanden behindert, darf man sein Fahrrad fast überall anschließen.

Die StVO schreibt für Fahrräder eigentlich das Abstellen am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen vor. Es wird kein Unterschied zwischen Auto und Fahrrad gemacht, die Regeln gelten für Fahrzeuge. Und da Fahrzeuge, die leicht zu entfernen sind, also Fahrräder, gegebenenfalls beleuchtet sein müssen, darf man ein Fahrrad auf öffentlichen Flächen nicht so richtig legal abstellen. Aber wie gesagt, Richter sind da weiter.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 07.07.2006, 08:13
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (Hane @ 07.07.2006, 07:47) *
Die Gerichte sind da weiter als der Gesetzgeber. Solange man niemanden behindert, darf man sein Fahrrad fast überall anschließen.


Wie sieht es eigentlich aus, wenn man sein Fahrrad an Privateigentum, sprich Gartenzaun/ Geländer ect. anschließt ? Ist das auch erlaubt ? Hatte nämlich folgenden Vorfall:

Hatte mein Fahrrad an einen Gartenzaun (lackierter Eisenzaun) gekettet. Als ich nach 2 h wiederkam, war ein zweites Schloß dran blink.gif ??? Vermutlich "Selbsthilfe" des Hauseigentümers, zumindest bewegte sich kräftig die Gardine. Da ich nicht wußte, was ich machen soll, ging ich zur nahegelegenen Polizeiwache und die Polizei fuhr mit mir da hin. Da am zugehörigen Haus nicht geöffnet wurde, knachte die Polizei das "Fremdschloß" kurzerhand mit einem mitgebrachten Riesen-Seitenschneider.

Daß die Selbsthilfe mit dem Fremdschloß Nötigung ist, ist klar. Aber hätte der Zaunbesitzer legale Mittel, mich für das Anschließen des Rades zu belangen ?

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 07.07.2006, 11:09
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Zitat (Coyota @ 07.07.2006, 10:13) *
aß die Selbsthilfe mit dem Fremdschloß Nötigung ist, ist klar. Aber hätte der Zaunbesitzer legale Mittel, mich für das Anschließen des Rades zu belangen ?
In Österreich wäre das "Besitzstandsstörung" gewesen. Wird in Deutschland wohl ähnlich sein, vielleicht Hausfriedensbruch?
Immerhin greift man damit in das Eigentum/Grundstück eines Fremden ein.

Da ist auch die Bahn penibel und will Räder am Bahnhof nicht "irgendwo" angeschlossen haben, sondern nur an den offiziellen Radlständern. Sonst kommt die große Flex...


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 07.07.2006, 11:29
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (ts1 @ 07.07.2006, 13:09) *
13']
Da ist auch die Bahn penibel und will Räder am Bahnhof nicht "irgendwo" angeschlossen haben, sondern nur an den offiziellen Radlständern. Sonst kommt die große Flex...
Nö, is' nich' ! wavey.gif

Die Flex darf nur dann kommen, wenn Zugänge für Reisende (insbesondere für Rollstuhlfahrer) versperrt werden.

Dass auch das wilde, nicht behindernde Abstellen nicht o.k. ist, ist klar, doch solange an vielen Bahnhöfen zuwenig Stellflächen oder gar nur Alibi-Stellplätze vorhanden sind, würde ich das eher entspannt sehen. cool.gif

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
danke_mama
Beitrag 07.07.2006, 11:54
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1760
Beigetreten: 01.10.2004
Wohnort: Limassol (Zypern)
Mitglieds-Nr.: 5855



Zitat (diomega @ 28.04.2004, 13:52) *
6) Das Fahrrad soll nicht weg sein
... Wer aber mal ein paar Stichproben in Bezug auf die "feste" Verankerung von Verkehrschilder im Boden macht, wird sich wundern...


Zitat (Coyota @ 07.07.2006, 09:13) *
Hatte mein Fahrrad an einen Gartenzaun (lackierter Eisenzaun) gekettet.
Hallo @Coyota, interessante Frage. Die Story ist mir schon im anderen Thread aufgefallen.
Ich selber schließe mein Rad nicht gerne an Gartenzäune, private Treppengeländer u.ä. - es ist schwierig, den Lack / das Holz gar nicht zu beschädigen, und zusätzlich keinen Efeu abzureißen, kein Zweiglein zu knicken, nicht im Weg zu stehen u.s.w. Ich stelle mir auch manchmal vor, wie ich es fände, wenn ich z.B. in der Nähe eines Freibads wohnen würde, meinen schmiedeeisernen Vorgartenzaun nicht demontiert hätte und dort täglich Trauben von Fahrrädern dranhingen ... die Strebe verbogen oder der leicht morschen Latte engültig den Rest gegeben hat dann vermutlich grundsätzlich der Vorgänger, und die zunehmende Schräglage kommt nur von den ganzen anderen Fahrrädern (wäre ich halt beim Fundament etwas großzügiger gewesen ...). Wo ist die Grenze?
Wenn es z.B. ein Laden ist, der keine Anschließmöglichkeiten (sondern nur diese Vorderrad-Parker für OptimistInnen) bereitstellt, dann frage ich möglichst vorher - es hat noch nie jemand "Nein" gesagt, das Fragen kommt aber gut an.
Stadtmöblierung ist oft viel robuster als ein privates Zäunchen und muss m.E. die Belastung durch z.B. ein spielendes Kind aushalten. Da frage ich nicht.

Ich muss manchmal selber fast lachen, denn gelegentlich brauche ich doch etwas Zeit für die Parkplatzsuche - mit dem Fahrrad!
Was erlaubt ist, und was nicht, das würde mich allerdings auch interessieren.


--------------------
Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Arthur Dent
Beitrag 07.07.2006, 15:08
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4689
Beigetreten: 20.04.2004
Mitglieds-Nr.: 2885



Ein Pfund Urteile zum Thema Fahrrad parken

Tenor:
Zitat
Die Straßenverkehrsordnung bietet keine Rechtsgrundlage, um das Abstellen von Fahrrädern im Gehwegbereich generell zu unterbinden.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 07.07.2006, 15:21
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat (ts1 @ 07.07.2006, 12:09) *
Zitat (Coyota @ 07.07.2006, 10:13) *

aß die Selbsthilfe mit dem Fremdschloß Nötigung ist, ist klar. Aber hätte der Zaunbesitzer legale Mittel, mich für das Anschließen des Rades zu belangen ?
In Österreich wäre das "Besitzstandsstörung" gewesen. Wird in Deutschland wohl ähnlich sein, vielleicht Hausfriedensbruch?
Immerhin greift man damit in das Eigentum/Grundstück eines Fremden ein.
Mangels des Eindringens in die im Besitz eines dritten stehenden Räume fällt der Hausfriedensbruch (§123 StGB) hier weg wink.gif.
Ich persl. hätte jedoch einen Bolzenschneider genommen und das Schloss von @Coyota einfach durchschnitten... Selbsthilfe des Besitzers (§859 BGB) wink.gif.

Solange aber kein Sachschaden entstanden ist, gibt es auch nichts das vom Besitzstörer (hier: @Coyota) einzuklagen wäre. Bis auf das beschädigte Schloss hätte sie also nichts zu befürchten gehabt.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 07.07.2006, 18:42
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Bezüglich eines privaten Zaunes habe ich lange hin und her überlegt und bin zu keinem Schluß gekommen crybaby.gif

Auf der einen Seite ist der Zaun halt privat, was man respektieren sollte.

Auf der anderen Seite markiert aber der Zaun die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Bis also direkt an den Zaun (anlehnen) würde ich es in Ordnung finden.

Aber warum sollte man das Rad dann nicht gleich anschließen? Da fällt mir keine befriedigende Antwort ein.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wikinger57
Beitrag 07.07.2006, 20:23
Beitrag #12


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 138
Beigetreten: 02.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18104



Anschließen des Fahrrades an VZ:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein PolizeibeamIn da einschreiten würde.
Ausnahme: wenn Kausalität für einen Verkehrunfall vorlkiegen könnte.

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Michael_
Beitrag 07.07.2006, 22:28
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1345
Beigetreten: 14.06.2005
Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz
Mitglieds-Nr.: 10319



Zitat (Hane @ 07.07.2006, 20:42) *
Auf der anderen Seite markiert aber der Zaun die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Bis also direkt an den Zaun (anlehnen) würde ich es in Ordnung finden.

Die eigentliche Grundstücksgrenze läuft normalerweise nicht auf der Linie des Zaunes, vielmehr muss der Zaun inkl. Fundamente auf dem Grundstück stehen, insofern bist du beim Anlehnen schon eingedrungen...


--------------------
Gruß, Michael
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hane
Beitrag 08.07.2006, 09:19
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6545
Beigetreten: 25.07.2005
Wohnort: HH
Mitglieds-Nr.: 11567



Zitat (Michael_ @ 07.07.2006, 23:28) *
Zitat (Hane @ 07.07.2006, 20:42) *
Auf der anderen Seite markiert aber der Zaun die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Bereich. Bis also direkt an den Zaun (anlehnen) würde ich es in Ordnung finden.
Die eigentliche Grundstücksgrenze läuft normalerweise nicht auf der Linie des Zaunes, vielmehr muss der Zaun inkl. Fundamente auf dem Grundstück stehen, insofern bist du beim Anlehnen schon eingedrungen...
yes.gif

Aber ich hatte extra Bereich und nicht Besitz geschrieben. Das ist für mich wie der Supermarktparkplatz, zwar Privatbesitz aber quasi öffentliche Fläche. Wenn das Rad also nicht angelehnt werden soll, müßte wenigstens ein entsprechendes Schild stehen.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.12.2024 - 03:51