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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig?
Rolf Tjardes
Beitrag 08.07.2006, 12:46
Beitrag #1


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Am 29.04.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse innerhalb der EU - und damit auch in Deutschland - grundsätzlich auch dann anerkannt werden müssen, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat begründet hatte. Ebenso sei eine "automatische" Untersagung hinsichtlich des Gebrauchs einer nach Ablauf einer "Sperrfrist" im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis unrechtmäßig, auch wenn dem Inhaber vormals eine nationale (deutsche) Fahrerlaubnis entzogen wurde.
[Link: Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - Az.: C-476/01]

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven. Eine z.B. in Deutschland zu erwartende MPU-Auflage wegen so genannter "Nichteignung" könnte durch einen Erwerb im EU-Ausland völlig legal und im Einklang mit EU-Recht "umgangen" werden.
[Link: Fachbeitrag zum Thema "MPU"; Autor RA Goetz Grunert]

Ist das wirklich so? Wie reagieren deutsche Fahrerlaubnisbehörden auf dieses Urteil? Kann im Nachgang trotzdem eine MPU von deutschen Behörden gefordert werden? Viel Rauch um nichts? Was ist mit der "185 Tage-Regelung"? Wie definiert sich ein "ordentlicher Wohnsitz"? ...

Diese und andere Fragen wurden hier im Forum in den letzten zwei Jahren leidenschaftlich diskutiert. Das v.g. Urteil des EuGH wurde unterschiedlich interpretiert. Nahezu jede einzelne Formulierung, jedes einzelne Wort aus der Urteilsbegründung wurde unterschiedlich begutachtet, gewogen, umgedreht und gedeutet.

Am 06.04.2006 erging zwischenzeitlich einer neuer Beschluss des EuGH ("Halbritter-Beschluss"):

Die bis dahin weiterhin heftig umstrittene deutsche Verwaltungspraxis, Erwerbern von ausländischen Fahrerlaubnissen eine "MPU" abzuverlangen, sofern diesen vormals eine Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde und deren "Eignung" deshalb in Frage gestellt wird, wurde durch das EuGH mit Beschluss vom 06.04.2006 gekippt. Nach Erteilung einer nach Ablauf der Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis ist es deutschen Behörden nun nicht mehr möglich, die Fahreignung aufgrund von eignungsverneinenden Umständen, die vor Erteilung bestanden, prüfen zu lassen bzw. den Gebrauch der ausländischen EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet zu untersagen, sofern innerhalb einer gesetzten Frist durch den Betroffenen kein positives Gutachtenergebnis vorgelegt werden kann. Gleiches gilt im Falle einer beabsichtigten Umschreibung: Auch hier darf eine nachträgliche Eignungsuntersuchung nicht mehr gefordert werden, die ausländische EU-Fahrerlaubnis ist grundsätzlich umzuschreiben.
[Link: Beschluss des EuGH vom 06.04.2006 - Az.: C-227/05]

Wie geht es nun weiter? Ändert sich die Verwaltungspraxis? Werden ausländische EU-Fahrerlaubnisse tatsächlich vorbehaltlos anerkannt? Gibt es weiterhin Nutzungsuntersagungen? Ändert sich möglicherweise das EU-Recht? Was wird aus der "MPU"? ...

Bereits am 29.04.2004, also am "ersten Urteilstag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage zu diesem Themenkomplex erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 18.000 Beiträge und weit mehr als 600.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

EuGH-Urteil-Thread Teil 4

EuGH-Urteil-Thread Teil 5

EuGH-Urteil-Thread Teil 6

EuGH-Urteil-Thread Teil 7

EuGH-Urteil- Thread Teil 8

EuGH-Urteil- Thread Teil 9

EuGH-Urteil-Thread Teil 10

EuGH-Urteil-Thread Teil 11

EuGH-Urteil-Thread Teil 12

EuGH-Urteil-Thread Teil 13

EuGH-Urteil-Thread Teil 14

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Außerdem existiert noch eine FAQ, in der die wichtigsten Entscheidungen und Interpretationen gesammelt werden:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Dieser neue Thread stellt mittlerweile Teil 15 des zusammengeführten Diskussionsfadens dar. Teil 1 findest Du hier.


Viel Spaß beim diskutieren!

--------------------
*** Anmerkung Admin:

Viele der hier regelmäßig aktiven Diskutanten dürften mitbekommen haben, dass dieser Thread für rund 1 Woche wegen Beiträgen, die eindeutig gegen Forenregeln und/oder unsere Netiquette verstießen, geschlossen wurde. Leider schienen einige Diskutanten ihr Vergnügen darin gefunden zu haben, die Thematik allein ideologisch und/oder emotional ausfechten zu wollen. Auch tummelten sich offenbar einige besonders herausragende Vertreter bildungsferner Schichten im Thread, so dass die inhaltliche Qualität diverser Beiträge - und damit leider auch des ganzen Threads - deutlich abnahm.

Ich möchte nochmals alle Diskussionsteilnehmer dringlichst bitten, einen fairen und sachlichen Diskussionsstil zu pflegen. Dies mag in der Hitze des Gefechts vereinzelt schwer fallen, muss aber einfach sein.

Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen.

Dies muss einfach sein, und zwar in unserem gemeinsamen Interesse. Bei Tausenden von Beiträgen zu unterschiedlichsten Aspekten des EuGH-Urteils wird die Moderation versuchen müssen, die Diskussion von unnötigem Ballast zu befreien. Würde dies nicht konsequent erfolgen, bestünde die reale Gefahr, dass die Diskussion völlig auseinander driftet und damit ihren Sinn verliert.

Kritik, Wünsche und Anmerkungen bitte an mich via PM.

Rolf Tjardes (Administrator)

<<<

Und noch eine Anmerkung von mir. Themenmoderator Uwe investiert wirklich viel Zeit darin, dass dieser Thread in vernünftiger Weise fortgeführt werden kann und alle anderen Moderatorenkollegen unterstützen ihn dabei so gut sie können. Damit er (und der Rest) wenigstens noch ein klein wenig Freizeit haben übt euch bitte in Selbstdisziplin und beachtet die Netiquette und bleibt beim Thema.

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 09.07.2006, 09:26
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Gast_emile_*
Beitrag 09.07.2006, 10:58
Beitrag #2





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@Admin:

Danke, dass es weitergehen kann.

Ich habe mal eine Frage betreffend Erfahrungen der zur Zeit gängigen Umschreibepraxis:

Behörden in HH schreiben jetzt anscheinend problemlos um während in Berlin immer noch versucht wird MPU`s durchzudrücken. Kann das jemand bestätigen. Für HH kenne ich persönlich zwei Leute die dort umgeschrieben haben. Ist das mit Berlin nur ein Gerücht oder Tatsache?
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Medusa
Beitrag 09.07.2006, 11:20
Beitrag #3


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Zur Vollständigkeit

Während der Schließung des EuGH Threads hatte sich im Fahrerlaubnisrecht Forum ein "Alternativthread" gebildet. Zu finden ist er unter:
Eu-Führerschein, Anerkenung,Nu´s und Beschlagnahmungen.

Selbst habe ich dort in einem neuen Thread ein hier bereits einmal angerissenes Thema nochmals angespochen:
Entzogene FE und 3. EU FE Rili - Was ist eine entzogene FE?
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Struppi
Beitrag 09.07.2006, 11:34
Beitrag #4


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@Rolf
DANKE!!!
@Uwe
Ich werde mir Mühe geben!!
@all
Willkommen ZUHAUSE!!!

Mein Leben war sooo leeeer ohne Bäääär......... sadwalk.gif
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Kanexy
Beitrag 09.07.2006, 12:08
Beitrag #5


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Auch Danke an Uwe
Danke an Rolf

Entlich wieder at Home rolleyes.gif smile.gif


Lg @ All Kane
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Perplex
Beitrag 09.07.2006, 13:44
Beitrag #6


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Zitat (emile @ 09.07.2006, 11:58) *
Behörden in HH schreiben jetzt anscheinend problemlos um während in Berlin immer noch versucht wird MPU’s durchzudrücken. Kann das jemand bestätigen. Für HH kenne ich persönlich zwei Leute die dort umgeschrieben haben. Ist das mit Berlin nur ein Gerücht oder Tatsache?
Also, ich hatte seinerzeit ein längeres Gespräch mit dem Leiter der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin Herrn ***** (*** gelöscht ***). Er ist klar der Meinung, dass das Halbritter-Urteil in dem meisten Fällen nicht anwendbar wäre, weil so gut wie keiner eine VPU aus Österreich nachweisen kann. Wem es nicht passt, der könnte ja Klage erheben. So viel Unrechtsbewusstsein ist kaum zu überbieten. wallbash.gif


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Anmerkung Admin:

Bitte keine Namen von Personen, die nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben! Desweiteren ist die Farbe blau den Mods vorbehalten.

Gruß Matte


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 09.07.2006, 14:06


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corneliusrufus
Beitrag 09.07.2006, 23:15
Beitrag #7


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Natürlich ist Kapper ein Einzelurteil gewesen. Halbritter ebenfalls. Schon allein deshalb, weil in D bzw. vor dem EUGH die Verbandsklagen, Gruppenklagen nicht der Verfahrensweg sind. Daraus jedoch schließen zu wollen, andere müssen bei gleicher Konstellation erst den individuellen Rechtsweg ausschöpfen, ist dreist.

Darüber sollten wir uns politische Gedanken machen! Denn bisher wird erst die abweichende rechtsprechung eines Obersten Gerichtes gegenüber dem Gemeinschaftrecht geahndet. jedsmal als Betroffener erst den vollen Instanzenweg gehen zu müssen, erscheint mir unbefriedigend. Daher halte ich einen Ahndungsanspruch für "vorinstanzliche" Fehlentscheidungen, hier einer Behörde, für nachdenkenswert. Bsp. einer inhaltlcihen "Erweiterung der Rechtsbeugung" in Form von "Abweichung der Gesetzesauslegung gegen ständige feste Rechtsprechung".

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MaximilianNRW
Beitrag 09.07.2006, 23:20
Beitrag #8


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Ob wir uns Gedanken machen oder nicht, Cornelius, ist recht unerheblich. Guck Dir die Zusammensetzung der Parlamente an. Alles Beamte (und Rechtsanwälte). Und die werden kaum die Macht der Behörden schwächen.

Ich für meinen Teil bin entsetzt über die Behördenwillkür und die Machtlosigkeit, mit der man sie ertragen muss.

Hätte ich bis vor 2 Jahren nicht für möglich gehalten.
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Perplex
Beitrag 10.07.2006, 01:52
Beitrag #9


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Zitat (MaximilianNRW @ 10.07.2006, 00:20) *
Ich für meinen Teil bin entsetzt über die Behördenwillkür und die Machtlosigkeit, mit der man sie ertragen muss.

Hätte ich bis vor 2 Jahren nicht für möglich gehalten.
Früher glaubte ich mal, dass der Kommunismus gut ist. Später glaubte ich, dass die Demokratie gut ist.
Heute weiß ich, dass ich im Grunde meines Herzens gut bin!

Es ist nicht gerade schön, wenn man sich staatenlos fühlt, weil man die eigene police.gif als die Bösen empfindet & die ausländische als die Guten.

Wie die deutsche Polizei drauf ist, kann man hier nachlesen:
>Grenzübergang-Schirnding: "Wo ist Ihr CZ-Führerschein?"<


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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 03:34
Beitrag #10


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Es liegt mir schon lange auf der Seele, mich mal zu den hier abgehandelten Themenbereich zu äußern. Selbstverständlich muss man als Moderator ganz besonders auf eine behutsame Wortwahl achten, nochmehr allerdings dann, wenn man selbst im Dienste des Staates steht, was bei mir ja kein Geheimnis ist. Das soll es auch nicht sein, da ich gerne meinen jetzigen Beruf ausübe, so, wie ich auch meine vorherigen Tätigkeiten mit Leidenschaft ausgeübt habe. Von Anbeginn meiner beruflichen Laufbahn habe ich auf die eine oder andere Weise mit Verkehrsrecht oder dem Verkehrsgeschehen ansich zu tun gehabt.

Gerade zu meiner Zeit als Busfahrer bei den Berliner Verkehrsbetrieben fallen mir diverse Beispiele von Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Sie reichen vom betrunkenen Motorradfahrer über eingeschlafenen Autofahrer an einer LZA bis hin zu einen alkoholisierten Busfahrer, der volltrunken einen Bus lenkte. Von meinen Erfahrungen als Polizist möchte ich erst gar nicht berichten. whistling.gif

Ein Beispiel blieb bei mir aber besonders haften.

Ich befuhr Anfang Januar 1990 eine Straße mit zwei Fahrstreifen, also je einen für eine Richtung. Im Dunkeln sah ich zwei Scheinwerfer eines Pkw aus einer Kurve auf mich zukommen, die sich allerdings auf meinen Fahrstreifen befanden. Ich ging natürlich davon aus, dass der Fahrer nun in seinen Fahrstreifen wechseln würde, was sich aber als falsch erwies. Er hielt stur auf den Bus zu. Im letzten Moment führte ich eine Vollbremsung durch und lenkte den Bus nach rechts. Irgendwie musste der Fahrer des Pkw das nun auch gerafft haben und zog - aus seiner Sicht - ebenfalls nach rechts. Alles mit einen Affenzahn. Meinen wenigen Fahrgästen ist zum Glück nichts passiert, da sie das Unglück auch kommen sahen. Ich sagte nur, dass er die nächste Kurve nicht mehr heil überstehen werde.

Handy gab es damals noch nicht. Der Funk im Bus war eine einzige Katastrophe. Also hatte ich keine Möglichkeit die Polizei zu informieren. Kurz darauf erreichte ich die Endhaltestelle. Mein nachfolgender Kollege berichtete mir dann, dass sich ein Pkw auf einen Pfahl eines Verkehrsschildes aufgespießt hat. Es war "mein" Pkw. Besetzt mit zwei Erwachsenen und zwei Kinder. Wie durch ein Wunder wurde keiner getötet.

Der Fahrer hatte deutlich über 2 %o. In der Hauptverhandlung bekräftigte er, dass er den Bus gar nicht gesehen habe und von nichts mehr wisse.

Ist so etwas noch normal? Und sollte hier nicht wirklich eine Eignungsprüfung erfolgen? Finden die User, die hier vehement gegen die MPU angehen, es in Ordnung, wenn solchen Kraftfahrern ohne weitere Prüfung ihrer Geeignetheit der FS wiedererteilt wird?

Ich für meinen Teil halte die MPU ansich für ein probates Mittel, um die Gesellschaft vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Leider, und das muss auch gesagt werden, hängt mir das Ergebnis zusehr vom subjektiven Empfinden eines einzelnen Gutachters, von Sympathien und Antipathien ab.

Jaaaaa, und dann sind da noch die einschlägigen Entscheidungen des EUGH.

Hier muss ich sagen, dass so mancher Behördenmitarbeiter den Art. 20 Abs. 3 GG (Gewaltenteilung) und die sich hieraus resultierende Bindung der ausführenden Gewalt an die geltende Rechtsprechung (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) missachtet. Es gibt nun mal die geltende Rechtsprechung des obersten europäischen Gerichtes, dass die in einem EU Staat erworbene FE grundsätzlich anzuerkennen ist. Daran hat sich die Verwaltung ersteinmal zu halten. Wenn sie Bedenken wegen der Rechtmäßigkeit der FE hat, dann muss sie versuchen, über den Ausstellerstaat die bestehenden Bedenken ausräumen zu lassen.

Es kann und darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat bestimmte Behörden bzw. deren Mitarbeiter es als persönliche Niederlage ansehen, wenn ein unzweifelhaft ungeeigneter Kraftfahrer seinen FS (FE) wiedererlangt ohne eine MPU abgelegt zu haben. Dass das so funktioniert, liegt an den politischen Entscheidungsträgern, die nicht den nötigen Weitblick in ihren Entscheidungen haben walten lassen. Es ist doch völlig legitim, dass sich Betroffene auf diese Gesetzeslücke stürzen, um die sich hieraus ergebenen Vorteile zu nutzen.

Es gibt noch weitere Rechtsgebiete, bei denen die Durchsetzung staatlicher Interessen auf Grund unzureichender gesetzlicher Grundlagen gar nicht möglich ist. Und dennoch versuchen dies einzelne Mitarbeiter, in sicherlich guter Absicht und zur Befriedigung ihres eigenen Unrechtbewusstseins, diese Interessen durchzusetzen. Dies lässt sich durchaus unter den Begriff der Rechtsbeugung subsumieren. Dennoch kann es doch nicht sein, dass sich Mitarbeiter der Exekutive für die vermeintlichen Interessen des Staates verbiegen. Solange der Staat die gesetzlichen Grundlagen nicht schafft, kann eben nicht so vorgegangen werden.

Ebenso kann es nicht sein, dass sich einige User hier derart im Ton vergreifen, dass es schon unerträglich ist mitzulesen. Da die Diskussionen einfach zu oft und zu schnell abtrifften, macht es auch kaum noch Spaß, hier mitzulesen.

Auch ich wünsche mir, dass alle User die Neueröffnung des Threads als eine weitere Chance für eine sachliche Diskussion zu einem sehr umstrittenen Thema verstehen. Nur durch gegenseitigen Respekt wird es möglich sein, sich auf sachlicher Ebene auseinanderzustezen. wavey.gif

Zitat (Thommy Bumm @ 10.07.2006, 02:52) *
Wie die deutsche Polizei drauf ist, kann man hier nachlesen:
>Grenzübergang-Schirnding: "Wo ist Ihr CZ-Führerschein?"<


Und solch polemischen Beiträge, gehen mir so richtig auf die Nerven. ranting.gif Mit deiner Intelligenz solltest du doch in der Lage sein, bestimmte Einzelfälle vernünftig einzuordnen. Wenn du zur Fahndung ausgeschrieben bist, damit man deines FS habhaft wird, sind die polizeilichen Maßnahmen zunächst einmal völlig korrekt.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 03:56


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lucas
Beitrag 10.07.2006, 09:21
Beitrag #11


Neuling
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Ich muß Expert in fast allen Punkten Recht geben, auch wenn ich selbst besitzer eines CZ-Fe bin.
Mein Vorfall ist 19 Jahre her.
Aber wie wäre es denn wenn man einmal über Prävention nachdächte.
In die Fahrschulen kommt schon ein gerüttelt Maß junger Leute die schon während der Fahrausbildung
mit Giften Probleme haben. Wurde auch vom Fahrlehererverband bestätigt.

Mfg. lucas think.gif
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Capture
Beitrag 10.07.2006, 10:08
Beitrag #12


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Wie bekannt war ich in der Zeit vom Nov. 04 – Juli 05 Führerscheinvermittler ich habe in diesem Zeitraum ca. 107 Leuten zum EU-FS verholfen, rückblickend kann ich behaupten das ich bei 30% dieser Leute gemäß eigenen ermessen einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht zugestimmt hätte.

Erstaunlicherweise hatte keiner dieser 30% Probleme mit Alkohol oder Drogen, sondern es waren ‚lediglich’ die die in relativ kurzer Zeit ein Punktekonto von 18 erreicht hatten.

Ich bin zwar kein Fachmann was Fahreignung anbelangt aber es war zeitweise schon mehr als Peinlich wie sich manche in CZ und PL Ausland benommen und verhalten haben und es fehlte nur wenig Phantasie sich auszumalen wie sich ein solches Verhalten im Straßenverkehr darbieten würde.


p.s. schön wieder hier posten zu können wavey.gif
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Kanexy
Beitrag 10.07.2006, 10:12
Beitrag #13


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Was erwartet uns bei der 3FÜhrerschein Richtlinie,haben wir dan entgültig gewonnen oder wird es auch wen sie für uns gut ausgeht immer noch schlecht von den Deutschen FSST ausgelegt? Oder ist es möglich das Deutschland immer so weitermacht und wie jetzt auf die 3 Richtlinie und dan auf die 4 Richtlinie dan auf die 5 und immer so weiter.. Oder das sie sich wie bisher gegen EU-REcht beugt?? Wan kan man sich entlich mit dem EU-Führerschein sicher Fühlen,ich meine Tarnmodus hin oder her ich finde das ZERMÜRBT einen irgentwan immer vor der nächsten VK auschau halten zu müssen.Was denkt ihr ab wan man sich wirklich sicher mit seinem EU-Führerschein fühlen kann?? Ich fühle mich echt wie ein SCHWERSTKRIMINELLER nur weil ich ein Eu-Führerschein besitze das kan doch wohl nicht sein das maht mich einerseits unheimlich sauer und andererseits weil man nix dagegen machen kann,stimmt es mich sehr Angstlich.... Was ist wen ich jetzt in eine VK komme,ich verliere meinen Job,kan meine Familie nicht mehr ernähren,kan meine Raten fürs Haus nicht mehr bezahlalen usw. Ich habe einfach verdammt Angst vor der nächsten VK und möchte einfach mal einen Anhaltspunkt haben,ab wan man sich sicher fühlen kann? Aber das weiss wohl keiner so genau...

Viele liebe grüsse

Kane
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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 10:34
Beitrag #14


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Die Quote stammt aus einem leider verschollenen Beitrag von mirko1 sad.gif war wohl meine Schuld, dass er sich verflüchtigt hat und nicht mehr aufzufinden ist.

Zitat
Im gegensatz was passiert dem police.gif oder den Behörden wenn sie geltendes Recht ignorieren? nix, oder im Verhältnis zu uns EU-FS Besitzer so gut wie nix. So kann ich manche heftige Reaktion gut nachvollziehen.


Ich möchte es nocheinmal hervorheben, ich kann den Frust verstehen. Aber, die Polizei beschlagnahmt in diesem Zusammenhang nicht aus eigenen Stücken einen Führerschein und ignoriert damit nicht geltendes Recht. Die Beschlagnahme erfolgt nur dann, wenn der Führerschein zur Fahdung ausgeschrieben ist. Die Polizei kann nicht prüfen, ob die Anordnung der Beschlagnahme rechtens ist. Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie selbst die Anordnung vor Ort trifft.

Deshalb würde ich einfach darum bitten, dass man hier eine ganz klare Trennung der Verantwortlichkeiten vornimmt. Die Polizei macht hier nur ihren Job. Dass es dabei immer auch auf die Art und Weise, also auf das WIE ankommt, ist unstrittig. Dann sollten wir uns aber auch über konkrete Einzelfälle unterhalten und nicht alles verallgemeinern.

Wenn ich einen Kraftfahrer überprüfe, dessen FS zur Fahndung ausgeschrieben ist, dann werde ich diesen auch beschlagnahmen.

Und dann noch eine kleine Ergänzung persönlicher Natur und nicht auf die letzten Beiträge bezogen.

Dieser Thread sollte nach meinem Dafürhalten dazu dienen, die Rechtslage gründlich zu beleuchten und nicht dafür, dass hier über Gott und die Welt geschimpft wird, die Inhaber einer EU-FE (FS) die Opfer sind und die Polizei und die Behörden die Täter. Auch halte ich es für legitim, über den Sinn oder Unsinn der MPU zu diskutieren, solange dies sachbezogen erfolgt.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 11:04


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corneliusrufus
Beitrag 10.07.2006, 10:56
Beitrag #15


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@Expert: Voll(st)e Zustimmung!

Wenn eine Behörde eklatant gegen Recht verstößt, der gerichtlche Instanzenweg beschritten werden muss und dauert, bis sich ein Obergericht dann "erbarmt", warum das nicht als Verstoß bsp. gegen die Menschenwürde anprangern und ggf. eine Klage beim EUGH für Menschenrechte erheben? Warum nicht einmal Querdenken und Amnesty International einschalten?

Das übersenden ablehnender Urteile an die EU-Kommission und den EUGH finde ich richtig. Von dort wird politischer Druck kommen, endlich in D zu handeln.

Für mich gilt der Grundsatz, wenn jemand im Unrecht ist, darf ich noch lange nciht selbst Unrecht begehen. So verstehe ich auch den Artikel über Schirnding. Ich würde mich dann peinlich genau an das Recht halten, schon um das fremde Unrecht aufzuzeigen und nicht hintenrum noch Munition und nachträglcihe Begründung zu liefern.

Im Übrigen hat der EUGH die Beschränkung der deutschen Amtshaftung und Richterhaftung eine Absage erteilt. Deshalb gilt dann auch hier, ruhig und bestimmt auf europäischer Ebene bzw. über das BVerfG weiter klagen und den Schadenersatz (auch als Verstoß gegen die Mennschenwürde) einzuklagen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


PS: Ich vergaß weiter oben mich für die Neueröffnung des EUGH-Threads zu bedanken! DANKE!


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mirko1
Beitrag 10.07.2006, 11:07
Beitrag #16


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@Expert
nun ja habe deine PM bekommen mein Beitrag ist verschwunden? was solls.

Ich hatte das nicht auf einen EU-FS der zur Fahndung ausgeschrieben ist bezogen, es wurden hier schon mehrere Fälle gepostet, die so ab liefen: " Kontrolle der police.gif CZ-FS nach 30 minütiger funkerei beschlagnahmt + das Auto, noch vor Ort Anwalt erreicht, nach kurzem gespräch mit dem police.gif ten CZ-FS zurück gegeben "gute Fahrt", in anderen fällen ging das nicht so glimpflich ab, Beschlagnahmung durchgezogen am nächten Tag mit RA in der Hand zur police.gif Wache CZ-FS wieder ausgehändigt.

Das ist es was ich meine, wie kann sowas passieren? Stell dir vor das passiert mir in Berlin 700 KM weg von Stuttgart (da wohne ich).
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bardino
Beitrag 10.07.2006, 11:11
Beitrag #17


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@ Expert

Findest du es auch richtig, wenn eine 2003 erworbene AUT-FE nicht anerkannt wird, weil 1996 Drogen konsumiert wurden und dabei eine 10monatige stationäre Therapie ohne Rückfall und mit positiver Zukunftsprognose ebenso ignoriert wird, wie eine anschliessende Bewährungsüberwachung, in der es auch keinerlei Anzeichen für Drogenkonsum gab?

Der Nachweis der Fahreignung wird von einem MPU-Gespräch abhängig gemacht. Kannst du mir bitte erläutern, was dieser Psychologe herausfinden kann, was mehrere Psychologen und Therapeuten in wöchentlich mehrfach stattfindenden Grossgruppen-, Kleingruppen- und Einzelgesprächen nicht herausfinden.

Für mich persönlich sieht das sehr danach aus, dass das Geld und nicht die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Um mal über den Einzelfall zu sprechen.


Mfg

Bardino
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corneliusrufus
Beitrag 10.07.2006, 11:12
Beitrag #18


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Das sehe ich auch als Problem, mirko1. Dennocih ist auch nach dem Anlass zu unterscheiden. Verkehrskontrolle oder nachgehen einer Fahndung. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Expert aht das verdeutlicht.

Auch in Stuttgart gibt es Anwälte. Das leben ist nun mal nciht immer einfach und bequem. Für derartige Ärgernisse gibt es keinen Schadenersatz, diese gelten als zumutbar.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 11:21
Beitrag #19


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Zitat (mirko1 @ 10.07.2006, 12:07) *
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nun ja habe deine PM bekommen mein Beitrag ist verschwunden? was solls.


Ich glaube, ich habe deinen Beitrag editiert, anstatt zu zitieren. Tut mir leid. blushing.gif

Zu den anderen Vorwürfen kann ich nur sagen, dass ich es nur auf die Unwissenheit der Kollegen zurückführen kann, was allerdings wirklich ärgerlich ist. Vielleicht sollte allen Polizisten das VP als Zwangslektüre verordnet werden, dann wären sie auf dem neuesten Stand. whistling.gif

Zitat (bardino @ 10.07.2006, 12:11) *
@ Expert
Der Nachweis der Fahreignung wird von einem MPU-Gespräch abhängig gemacht. Kannst du mir bitte erläutern, was dieser Psychologe herausfinden kann, was mehrere Psychologen und Therapeuten in wöchentlich mehrfach stattfindenden Grossgruppen-, Kleingruppen- und Einzelgesprächen nicht herausfinden.


Reicht dir das als Antwort:
Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *
Ich für meinen Teil halte die MPU ansich für ein probates Mittel, um die Gesellschaft vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Leider, und das muss auch gesagt werden, hängt mir das Ergebnis zusehr vom subjektiven Empfinden eines einzelnen Gutachters, von Sympathien und Antipathien ab.


Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 11:22


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bazi
Beitrag 10.07.2006, 11:25
Beitrag #20


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hallo Gemeinde,

soeben hab ich die Aufhebung der Nutzungsuntersagung aus dem Briefkasten geholt! wavey.gif

bazi


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bardino
Beitrag 10.07.2006, 11:28
Beitrag #21


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Zitat (Expert @ 10.07.2006, 13:21) *
Reicht dir das als Antwort:
Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *

Ich für meinen Teil halte die MPU ansich für ein probates Mittel, um die Gesellschaft vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Leider, und das muss auch gesagt werden, hängt mir das Ergebnis zusehr vom subjektiven Empfinden eines einzelnen Gutachters, von Sympathien und Antipathien ab.



Nein, reicht mir nicht als Antwort, ist mir zu oberflächlich.
Außerdem wolltest du doch über den Einzelfall diskutieren.
Dann geh bitte auch darauf ein.



Mfg

Bardino

Quoten gerichtet wavey.gif

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 11:35
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Kanexy
Beitrag 10.07.2006, 11:30
Beitrag #22


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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH BARZI wavey.gif

Darf man fragen aus welchen Bundesland du kommst?


LG Kane
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bazi
Beitrag 10.07.2006, 11:33
Beitrag #23


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Kane, als bazi kommt man aus Bayern

bazi


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corneliusrufus
Beitrag 10.07.2006, 11:35
Beitrag #24


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Bei Bazi doch sicherlich aus Bayern. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Kanexy
Beitrag 10.07.2006, 11:38
Beitrag #25


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Da kann man mal sehen sogar Bayern hält sich jezt an Eu-Recht,und in NRW werden immer noch Nu´s und Mpu´s angeordnet.Naja vieleicht setzen die FSST in Nrw das ja bald auch mal um sad.gif



Mfg Kane

HEy Bazi kannst du das Dokument vieleicht mal einscannen und hier Posten?

Mfg Kane
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bardino
Beitrag 10.07.2006, 11:41
Beitrag #26


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Bardino hat heute auch seinen Bescheid bei der FEB München abgeholt.


Herrn ... wird hiermit mit Wirkung für die Zukunft das Recht zuerkannt, von seiner österreichischen Fahrerlaubnis der Klassen A und B im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
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corneliusrufus
Beitrag 10.07.2006, 11:43
Beitrag #27


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Ebenfalls HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

LG, Cornelius


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bardino
Beitrag 10.07.2006, 11:44
Beitrag #28


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Zitat (corneliusrufus @ 10.07.2006, 01:15) *
Natürlich ist Kapper ein Einzelurteil gewesen. Halbritter ebenfalls.



Könntest du bitte erläutern, weshalb es sich hierbei aus deiner Sicht um Einzelfälle handelt?



Mfg

Bardino
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mirko1
Beitrag 10.07.2006, 11:45
Beitrag #29


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Zitat (Expert @ 10.07.2006, 13:21) *
Ich glaube, ich habe deinen Beitrag editiert, anstatt zu zitieren. Tut mir leid. blushing.gif

Zu den anderen Vorwürfen kann ich nur sagen, dass ich es nur auf die Unwissenheit der Kollegen zurückführen kann, was allerdings wirklich ärgerlich ist. Vielleicht sollte allen Polizisten das VP als Zwangslektüre verordnet werden, dann wären sie auf dem neuesten Stand. whistling.gif

Reicht dir das als Antwort:
Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *

Ich für meinen Teil halte die MPU ansich für ein probates Mittel, um die Gesellschaft vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Leider, und das muss auch gesagt werden, hängt mir das Ergebnis zusehr vom subjektiven Empfinden eines einzelnen Gutachters, von Sympathien und Antipathien ab.


Der verschwundene Beitrag kein Problem schwamm drüber.
Danke für deine offenen Worte, nun dann bleibt nur zu hoffen bei einer VK auf einen wissenden police.gif zu treffen.

@Cornelius
zumutbar? na und wie soll man dann von Berlin nach Stuttgart kommen? obwohl der police.gif den FS nicht hätte bschlagnahmen dürfen. laufen? schwarz fahren?

@Bardino
ich denke beim Beitrag von Expert kann man eindeutig heraus lesen das er mit der MPU und wie sie abläuft so ganz auch nicht zufrieden ist.
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bazi
Beitrag 10.07.2006, 11:46
Beitrag #30


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vielen Dank an alle hier im Forum für die umfangreichen Informationen, ich bleibe trotzdem hier und beobachte die weitere Entwicklung,
Kane, ich sitz hier in der Arbeit, ich werde es zuhause einscannen,

bazi


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Asrael
Beitrag 10.07.2006, 12:01
Beitrag #31


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Klasse bazi würde mich sehr freuen wenn du das machst,
bardino kannst du das auch einscannen dann hätte ich schon drei Aufhebungen würde die dann auf ner Webspace laden und dann verlinken.


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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 12:07
Beitrag #32


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Zitat (bardino @ 10.07.2006, 12:28) *
Nein, reicht mir nicht als Antwort, ist mir zu oberflächlich.
Außerdem wolltest du doch über den Einzelfall diskutieren.
Dann geh bitte auch darauf ein.


Ich gehe gerne auf diesen Einzelfall ein. Aber meinst du nicht, dass auch hier der Ton die Musik macht? sad.gif
Wenn du permanent mit diesem aggressiven Grundton auftrittst, dann hinterlässt das mit Sicherheit keinen positiven Gesamteindruck.

Dennoch, zwei Dinge sind bei deinem Fall zu unterscheiden.

1. Die damalige rechtliche Grundlage zur Anerkennung von EU-FE war nach meinem Erkenntnisstand noch eine andere, als die heutige. Daher war oder ist es wohl rechtlich korrekt, dass deine FE in Deutschland nicht anerkannt wurde.

2. Ist die Durchführung der MPU
Und genau das wollte ich mit meiner Antwort verdeutlichen. Ich halte die MPU, wie sie derzeit gehandhabt wird, für nicht geeignet, tatsächlich ungeeignete Kraftfahrer zu erkennen und einmalige Verfehlungen auch als solche zu werten und den Betroffenen eine 2. Chance zu gewähren. Das liegt nach meinem Dafürhalten daran, dass alles von der unzweifelhaft subjektiven Bewertung eines einzelnen Gutachters abhängig gemacht wird.

In wieweit in deinem Fall die stationäre Therapie und die anschließende Bewährungsüberwachung in die Beurteilung deiner Person mit eingeflossen sind, weiß ich nicht. Das ist eine Aussage, die du hier zur Disposition stellst. Jedenfalls müsste das ja alles im Gutachten stehen. Was war denn die Begründung dafür, dass du die MPU nicht bestanden hast? Denn erst, wenn man alles weiß, kann man auch eine abschließende Antwort geben.

Wenn ich jetzt nur auf die mir zur Verfügung stehenden Information antworten würde, dann hielte ich es für eine Verfehlung des Gutachters, dass er solche erfolgreichen Therapien nicht berücksichtigt hat.


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Rettungsflugsaurier
Beitrag 10.07.2006, 12:08
Beitrag #33


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@ Expert (k.A. warum das mit den Zitierbutton nicht geklappt hat, sorry)
"Es kann und darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat bestimmte Behörden bzw. deren Mitarbeiter es als persönliche Niederlage ansehen, wenn ein unzweifelhaft ungeeigneter Kraftfahrer seinen FS (FE) wiedererlangt ohne eine MPU abgelegt zu haben."

Nun, das widerspricht sich ja in sich.
Wie kann eine MPU dazu dienen, einem "unzweifelhaft ungeeigneten Kraftfahrer" wieder zum FS zu verhelfen?
Und sind Sie wirklich der Meinung, die Deutschen wären (einmal mehr) die erleuchteten, und alle anderen Länder (ohne MPU) liegen so falsch? Etwas anmaßend, wie ich meine.

Dennoch, in vielen Punktwen kann ich Ihren Post zustimmen, allerdings übersehen Sie leider einen kleinen, aber wichtigen Punkt:

Gerade Ihnen als Polizist und den FEB Behörden wurden zur Ausführung Ihrer Berufe besondere Befugnisse eingeräumt. Hiermit ist allerdings auch eine Besondere Verantwortung verbunden und eben dieses Verantwortungsbewusstsein lassen zumindest einige MA's der Behörden und sicherlich auch einige Ihrer Kollegen (siehe Schilderung von Tommy) doch arg vermissen.
Das hierdurch Verdruss- bis hin zu Wut bei den Betroffenen entsteht ist m.E. vollkommen legitim und schlicht logische Konsequenz. Und auch hierfür tragen die Behörden durch Ihre vorsätzliche Rechtsbeugung die Verantwortung.

Der Beitrag wurde von Rettungsflugsaurier bearbeitet: 10.07.2006, 12:11
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Asrael
Beitrag 10.07.2006, 12:23
Beitrag #34


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Das schlimme ist es doch das man wenn man das nötige Kleingeld hat,wieder seine Fahreignung trotz nicht geänderter Trinkgewohnheiten wieder erlangt.
Ich persönlich kenne zwei Fälle wo diese Personen die erste MPU nicht geschaft haben,dann durch das Programm"Leer" die folgende zweite MPU geschafft haben obwohl die Trinkgewohnheit in keinster Weise geändert wurde.


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Perplex
Beitrag 10.07.2006, 12:25
Beitrag #35


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Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *
...noch mehr allerdings dann, wenn man selbst im Dienste des Staates steht, was bei mir ja kein Geheimnis ist. Das soll es auch nicht sein, da ich gerne meinen jetzigen Beruf ausübe, so, wie ich auch meine vorherigen Tätigkeiten mit Leidenschaft ausgeübt habe.
@Expert
Meine manchmal etwas harte Haltung gegenüber der Berufsgruppe "Polizei" bezieht sich nicht auf einzelne Menschen, wie Du zum Beispiel, die sich an geltende Gesetze halten, & nur bei neuen offensichtlichen Eignungszweifeln restriktiv vorgehen. Einer meiner besten Freunde war bei der Polizei (Reiterstaffel). Er hörte aber dort auf, als er einen Betroffenen wegen 10,- DM in Beugehaft nehmen sollte, weil der Betroffene seine Parkzeit überschritten hatte. Er konnte es nicht nachvollziehen, dass für die "öffentliche Ordnung" ein Aufwand getrieben wird, der die Strafe 100-fach übersteigt, dafür dann aber in wichtigeren Bereichen das Geld fehlt. Ich schätze Deine Beiträge sehr & bin froh, dass Du hier inzwischen mit zum Inventar gehörst. thumbup.gif

Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *
Der Fahrer hatte deutlich über 2 ‰. In der Hauptverhandlung bekräftigte er, dass er den Bus gar nicht gesehen habe und von nichts mehr wisse.

Ist so etwas noch normal? Und sollte hier nicht wirklich eine Eignungsprüfung erfolgen? Finden die User, die hier vehement gegen die MPU angehen, es in Ordnung, wenn solchen Kraftfahrern ohne weitere Prüfung ihrer Geeignetheit der FS wiedererteilt wird?
Meine Haltung gegenüber alkoholisierten Verbrechern, tut mir leid, aber wenn Menschen alkoholisiert andere Menschen in Lebensgefahr bringen, dann sind das für mich Verbrecher, ist ziemlich hart. Der Richter verurteilt solche Menschen zu einer Geldstrafe. Die Gesellschaft verurteilt ihn & seine unschuldigen Angehörigen dann weiter zu einem Leben in Armut, Hartz IV & weiterer Sucht. Die Gesellschaft sagt dann, wenn Du ein Paar Tausend Euro (MPU mit Vorbereitungskosten) zahlst, dann darfst Du in Deinem Beruf wieder arbeiten. Bei Alkoholikern ist das wie mit der Brandbekämpfung, wenn man bei einem Feuer das Brennmaterial nicht entziehen kann, dann muss man eben den Sauerstoff entziehen. Wenn man bei einem alkoholsüchtigen Straftäter den Führerschein nicht dauerhaft entziehen kann, dann muss man ihm eben die Sucht entziehen.

Noch mehr schmerzt es mich, dass ich mit solchen Menschen in einen Topf geworfen werde, wo ich noch nie Menschenleben gefährdet hatte. Bei mir wird generell die Ungeeignetheit unterstellt, ohne die konkrete Gefahr zu konkretisieren. Die unbezahlbare MPU wird von einigen Menschen als einziges Allheilmittel favorisiert, ohne sich dabei für Alternativen zu öffnen. Es werden von der Gesellschaft unschuldige Menschen mit MPU bestraft, damit Menschenleben gerettet werden. Aber gleichzeitig wird eine LKW-Maut eingeführt, damit sich dann Radfahrer auf der Landstraße im Idealfall vor Maut-Umgehern in den Strassengraben flüchten können. Da scheinen dann die Menschenleben nicht zu zählen. no.gif

Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *
Es ist doch völlig legitim, dass sich Betroffene auf diese Gesetzeslücke stürzen, um die sich hieraus ergebenen Vorteile zu nutzen.
Es ist auch vollkommen legitim, wenn ein Betroffener sein Problem gelöst hat, lieber den Führerschein für 400,- Euro sicher im Nachbarland macht, anstatt für 595,- Euro den Weg der unsicheren MPU geht.

Zitat (Expert @ 10.07.2006, 04:34) *
Wenn Du zur Fahndung ausgeschrieben bist, damit man deines FS habhaft wird, sind die polizeilichen Maßnahmen zunächst einmal völlig korrekt.
Nur an den gesetzlichen Grundlagen scheint es zu fehlen. Einerseits soll mir von Deutschland nicht die Fahrerlaubnis für das Ausland entzogen werden, andererseits soll mir der Führerschein entzogen werden, damit ich meine Fahrerlaubnis im Ausland nicht mehr nachweisen kann & dadurch im Ausland mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte. Angenommen ich bekäme einen Fahrerjob in Irrland, dann wäre spätestens am deutschen Flughafen Schluss mit der beruflichen Laufbahn. Oder ich müsste meinen Führerschein mit der Post vorausschicken. Das kann ja wohl mit der freien europäischen Berufswahl nicht vereinbar sein.

Ich soll in 2 Monaten meinen luxemburischen EU-Führerschein erhalten. Ich wäre gezwungen den Führerschein dann nicht mitzuführen & müsste damit eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis riskieren, nur um den Verwaltungsakt einer neuen Nutzungsuntersagung nachhaltig zu verzögern. Das kann es ja wohl nicht sein. no.gif


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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 12:34
Beitrag #36


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Zitat (Rettungsflugsaurier @ 10.07.2006, 13:08) *
@ Expert (k.A. warum das mit den Zitierbutton nicht geklappt hat, sorry)
"Es kann und darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat bestimmte Behörden bzw. deren Mitarbeiter es als persönliche Niederlage ansehen, wenn ein unzweifelhaft ungeeigneter Kraftfahrer seinen FS (FE) wiedererlangt ohne eine MPU abgelegt zu haben."

Nun, das widerspricht sich ja in sich.
Wie kann eine MPU dazu dienen, einem "unzweifelhaft ungeeigneten Kraftfahrer" wieder zum FS zu verhelfen?

Das ist nach meinem Dafürhalten kein Widerspruch. Die MPU ist ins Leben gerufen worden, um gerade die zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeigneten Kraftfahrer zu selektieren, damit sie eben keine FE bekommen. Hierbei sollten aber an der Ungeeignetheit keine Zweifel bestehen.

Und wenn ein alkohol- oder drogenabhäniger Kraftfahrer, der durch sein Verhalten eine Gefährdung anderer darstellt nunmehr in einem anderen EU Staat sein FE macht und mit dieser wieder in Deutschland fahren darf, dann sehen das offensichtlich einige Behördenmitarbeiter als persönliche Niederlage an. Menschlich verständlich, wenn man des öffteren mit den folgenschweren Unfällen konfrontiert wird.

Zitat (Rettungsflugsaurier @ 10.07.2006, 13:08) *
Und sind Sie wirklich der Meinung, die Deutschen wären (einmal mehr) die erleuchteten, und alle anderen Länder (ohne MPU) liegen so falsch? Etwas anmaßend, wie ich meine.

Wer ist anmaßend? Ich? Ich habe die MPU nicht eingeführt. Sie ist aus den genannten Umständen erwachsen und hat sich sicherlich in vielen Fällen bewehrt.

Zitat (Rettungsflugsaurier @ 10.07.2006, 13:08) *
Dennoch, in vielen Punktwen kann ich Ihren Post zustimmen, allerdings übersehen Sie leider einen kleinen, aber wichtigen Punkt:

Gerade Ihnen als Polizist und den FEB Behörden wurden zur Ausführung Ihrer Berufe besondere Befugnisse eingeräumt. Hiermit ist allerdings auch eine Besondere Verantwortung verbunden und eben dieses Verantwortungsbewusstsein lassen zumindest einige MA's der Behörden und sicherlich auch einige Ihrer Kollegen (siehe Schilderung von Tommy) doch arg vermissen.


Wo habe ich denn diesen Punkt nicht beachtet?
Zitat
Hier muss ich sagen, dass so mancher Behördenmitarbeiter den Art. 20 Abs. 3 GG (Gewaltenteilung) und die sich hieraus resultierende Bindung der ausführenden Gewalt an die geltende Rechtsprechung (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) missachtet. Es gibt nun mal die geltende Rechtsprechung des obersten europäischen Gerichtes, dass die in einem EU Staat erworbene FE grundsätzlich anzuerkennen ist. Daran hat sich die Verwaltung ersteinmal zu halten. Wenn sie Bedenken wegen der Rechtmäßigkeit der FE hat, dann muss sie versuchen, über den Ausstellerstaat die bestehenden Bedenken ausräumen zu lassen.

Es kann und darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat bestimmte Behörden bzw. deren Mitarbeiter es als persönliche Niederlage ansehen, wenn ein unzweifelhaft ungeeigneter Kraftfahrer seinen FS (FE) wiedererlangt ohne eine MPU abgelegt zu haben. Dass das so funktioniert, liegt an den politischen Entscheidungsträgern, die nicht den nötigen Weitblick in ihren Entscheidungen haben walten lassen. Es ist doch völlig legitim, dass sich Betroffene auf diese Gesetzeslücke stürzen, um die sich hieraus ergebenen Vorteile zu nutzen.


Zitat (Rettungsflugsaurier @ 10.07.2006, 13:08) *
Das hierdurch Verdruss- bis hin zu Wut bei den Betroffenen entsteht ist m.E. vollkommen legitim und schlicht logische Konsequenz. Und auch hierfür tragen die Behörden durch Ihre vorsätzliche Rechtsbeugung die Verantwortung.

Und auch das ist unstrittig.


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bardino
Beitrag 10.07.2006, 12:45
Beitrag #37


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Zitat (Expert @ 10.07.2006, 14:07) *
Zitat (bardino @ 10.07.2006, 12:28) *

Nein, reicht mir nicht als Antwort, ist mir zu oberflächlich.
Außerdem wolltest du doch über den Einzelfall diskutieren.
Dann geh bitte auch darauf ein.


Ich gehe gerne auf diesen Einzelfall ein. Aber meinst du nicht, dass auch hier der Ton die Musik macht? sad.gif
Wenn du permanent mit diesem aggressiven Grundton auftrittst, dann hinterlässt das mit Sicherheit keinen positiven Gesamteindruck.

Dennoch, zwei Dinge sind bei deinem Fall zu unterscheiden.

1. Die damalige rechtliche Grundlage zur Anerkennung von EU-FE war nach meinem Erkenntnisstand noch eine andere, als die heutige. Daher war oder ist es wohl rechtlich korrekt, dass deine FE in Deutschland nicht anerkannt wurde.

2. Ist die Durchführung der MPU
Und genau das wollte ich mit meiner Antwort verdeutlichen. Ich halte die MPU, wie sie derzeit gehandhabt wird, für nicht geeignet, tatsächlich ungeeignete Kraftfahrer zu erkennen und einmalige Verfehlungen auch als solche zu werten und den Betroffenen eine 2. Chance zu gewähren. Das liegt nach meinem Dafürhalten daran, dass alles von der unzweifelhaft subjektiven Bewertung eines einzelnen Gutachters abhängig gemacht wird.

In wieweit in deinem Fall die stationäre Therapie und die anschließende Bewährungsüberwachung in die Beurteilung deiner Person mit eingeflossen sind, weiß ich nicht. Das ist eine Aussage, die du hier zur Disposition stellst. Jedenfalls müsste das ja alles im Gutachten stehen. Was war denn die Begründung dafür, dass du die MPU nicht bestanden hast? Denn erst, wenn man alles weiß, kann man auch eine abschließende Antwort geben.

Wenn ich jetzt nur auf die mir zur Verfügung stehenden Information antworten würde, dann hielte ich es für eine Verfehlung des Gutachters, dass er solche erfolgreichen Therapien nicht berücksichtigt hat.

@ Expert

Ich kann keinen aggressiven Grundton erkennen.

Desweiteren möchte ich feststellen, dass seit Kapper die Rechtslage eindeutig ist und die Behörden seitdem wissentlich gegen geltendes Recht verstossen.
Wenn ein System, wie hier die MPU versagt, dann muß es eben abgeschafft werden. Mit Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun.
Ein MPU habe ich nicht, aber ein VPU aus AUT und denen hätten schon 5 Jahre Drogenfreiheit gereicht. Die BRD wollte trotzdem eine MPU von mir. Dieser Aufforderung bin ich nicht nachgekommen.

Frage: Wenn das VPU nicht die Aussagekraft einer MPU hat, warum hat dann AUT keine schlechteren Unfallstatistiken als die BRD.

Ich entschuldige mich schon mal im vorhinein, falls dir das wieder zu aggressiv ist


Mfg

Bardino
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bazi
Beitrag 10.07.2006, 12:56
Beitrag #38


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bazi

Anmerkung Moderator:
Die Links habe ich gelöscht, da die kleinen Randbilder wohl nicht so ganz ins VP passen.
wavey.gif

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 13:07


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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 13:04
Beitrag #39


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Zitat (bardino @ 10.07.2006, 13:45) *
Frage: Wenn das VPU nicht die Aussagekraft einer MPU hat, warum hat dann AUT keine schlechteren Unfallstatistiken als die BRD.

Kann ich dir nicht sagen, da ich die Statistiken nicht kenne und ich mich weder mit den Inhalten der VPU noch der MPU auseinandergesetzt habe. Mein Rechtsgebiet ist ein anderes. Daher kann ich mich hierzu nicht vertiefend auslassen.


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penny
Beitrag 10.07.2006, 13:14
Beitrag #40


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Hallo

und danke das dieser Thread wieder geöffnet wurde.
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bardino
Beitrag 10.07.2006, 13:16
Beitrag #41


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Zitat (Expert @ 10.07.2006, 15:04) *
Kann ich dir nicht sagen, da ich die Statistiken nicht kenne und ich mich weder mit den Inhalten der VPU noch der MPU auseinandergesetzt habe. Mein Rechtsgebiet ist ein anderes. Daher kann ich mich hierzu nicht vertiefend auslassen.


Wie kann man die MPU für notwendig halten, wenn man sich weder mit den Inhalten auseinandersetzt, noch sich um Statistiken kümmert?


Mfg


Bardino
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Asrael
Beitrag 10.07.2006, 13:18
Beitrag #42


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Diese lösung finde ich schon viel besser

http://auto-motor-und-sport.de/news/politi...afen.117524.htm


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darkstar
Beitrag 10.07.2006, 13:30
Beitrag #43


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Zitat (Rettungsflugsaurier @ 10.07.2006, 13:08) *
Nun, das widerspricht sich ja in sich.
Wie kann eine MPU dazu dienen, einem "unzweifelhaft ungeeigneten Kraftfahrer" wieder zum FS zu verhelfen?
Und sind Sie wirklich der Meinung, die Deutschen wären (einmal mehr) die erleuchteten, und alle anderen Länder (ohne MPU) liegen so falsch? Etwas anmaßend, wie ich meine.

Ich frage mich nur wieso jetzt alle möglichen Länder darüber nachdenken Eignungsuntersuchungen einzuführen. Bei der MPU soll nur das Ergebnis der Wandelung festgestellt werden. Die Eignung selbst muß der geneigt Kraftfahrer schon selbst wieder herstellen. (Vorher!!) Egal was nun jeder davon hält, jeder der zur MPU muß hat ein Problem. Entweder mit Drogen, Alkohol oder er kann sich einfach nicht an Verkehrsregeln halten (oder will es nicht)
Zitat (Rettungsflugsaurier @ 10.07.2006, 13:08) *
Gerade Ihnen als Polizist und den FEB Behörden wurden zur Ausführung Ihrer Berufe besondere Befugnisse eingeräumt. Hiermit ist allerdings auch eine Besondere Verantwortung verbunden und eben dieses Verantwortungsbewusstsein lassen zumindest einige MA's der Behörden und sicherlich auch einige Ihrer Kollegen (siehe Schilderung von Tommy) doch arg vermissen.
Das hierdurch Verdruss- bis hin zu Wut bei den Betroffenen entsteht ist m.E. vollkommen legitim und schlicht logische Konsequenz. Und auch hierfür tragen die Behörden durch Ihre vorsätzliche Rechtsbeugung die Verantwortung.

Ich denke würdest du die Story von Thommy wirklich kennen würdest du nicht solchen Unsinn schreiben. Wie war das noch mehrmaliges Fahren ohne FS, Aufforderung zur Eintragung einer NU nicht nachgekommen, Fahren trotz rechtskräftiger NU. Das es da einer FSST irgendwann zu bunt wird ist nicht verwunderlich. Wenn ein deutscher FS aufgrund Fristversäumnis nicht abgegeben wird dann wird er auch zur Fahnung ausgeschrieben. Wieso sollte jemand der einen ausländischen FS hat, Auflagen nicht eintragen lassen hat da anders wegkommen... think.gif
Zitat
Meine Haltung gegenüber alkoholisierten Verbrechern, tut mir leid, aber wenn Menschen alkoholisiert andere Menschen in Lebensgefahr bringen, dann sind das für mich Verbrecher, ist ziemlich hart.

Die die ohne fahren/fuhren schiebens auf die Alkoholiker, die Alkoholiker auf die Drogenfahrer, die Drogenfahrer auf die die ohne fahren. Gähn. Lass dir was neues einfallen. Fakt ist Verkehrsverstöße begehen alle. shutup.gif
Zitat
Der Richter verurteilt solche Menschen zu einer Geldstrafe. Die Gesellschaft verurteilt ihn & seine unschuldigen Angehörigen dann weiter zu einem Leben in Armut, Hartz IV & weiterer Sucht.

Und die Richter verhelfen jemand anderem zu einem Leben in Reichtum, Arbeit und ohne Sucht. Das ist doch alles billige Polemik Thommy. Erkennst du das nicht? Also Nullsummenspiel. rolleyes.gif
Zitat
Die Gesellschaft sagt dann, wenn Du ein Paar Tausend Euro (MPU mit Vorbereitungskosten) zahlst, dann darfst Du in Deinem Beruf wieder arbeiten.

Wir hatten schon festgestellt das dies Quatsch ist. Wenn ein Führerscheinenzug einem Berufsverbot gleichkommt, dann muß man halt aufpassen das er nicht plötzlich weg ist. Und wie war das noch mit der gefundenen Tablette bei dir? Wer hat die dir untergeschoben... unsure.gif
Zitat
Noch mehr schmerzt es mich, dass ich mit solchen Menschen in einen Topf geworfen werde, wo ich noch nie Menschenleben gefährdet hatte. Bei mir wird generell die Ungeeignetheit unterstellt, ohne die konkrete Gefahr zu konkretisieren. Die unbezahlbare MPU wird von einigen Menschen als einziges Allheilmittel favorisiert, ohne sich dabei für Alternativen zu öffnen.

Ich denke bist zurecht im Topf. Der Alkoholker mit 1,5Promille gefährdet auch nie Menschenleben. Der Drogensüchtige auch nicht, da er ohne sie nicht fahren kann. Der Raser schon garnicht, weil er fährt ja nur schnell. Und Fahren ohne ist ohnehin gesellschaftlich akzeptiert, siehe Aussagen von Trailer. shutup.gif
Zitat
Es werden von der Gesellschaft unschuldige Menschen mit MPU bestraft, damit Menschenleben gerettet werden. Aber gleichzeitig wird eine LKW-Maut eingeführt, damit sich dann Radfahrer auf der Landstraße im Idealfall vor Maut-Umgehern in den Strassengraben flüchten können. Da scheinen dann die Menschenleben nicht zu zählen. no.gif

Schonmal Äpfel mit Birnen verglichen? unsure.gif

Zitat
Einerseits soll mir von Deutschland nicht die Fahrerlaubnis für das Ausland entzogen werden, andererseits soll mir der Führerschein entzogen werden, damit ich meine Fahrerlaubnis im Ausland nicht mehr nachweisen kann & dadurch im Ausland mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte. Angenommen ich bekäme einen Fahrerjob in Irrland, dann wäre spätestens am deutschen Flughafen Schluss mit der beruflichen Laufbahn. Oder ich müsste meinen Führerschein mit der Post vorausschicken. Das kann ja wohl mit der freien europäischen Berufswahl nicht vereinbar sein.

Ja logisch, ich verstehe nicht worauf du hinauswillst. Wenn jemanden die deutsche FS wegen Nichteignung entzogen wird dann kann er auch nicht im Ausland fahren. Es geht hier auch nicht primär um die NU sondern um das Nichtvorlegen der FE, zwecks Beschränkung. Das sie dann zur Fahndung ausgeschrieben wird ist doch logische Folge davon.

Außerdem ist für mich klar das jeder der eine MPU machen muß, natürlich dagegen ist. Weil er hat ja gar kein Problem. Und sowieso alles Abzocke. Somit sind die Meinung eindeutig subjektiv. Objektiv sind Meinungen denen sich die Problematik nicht stellt. (Zum Beispiel meine... nicht ganz erstgemeint smile.gif )Ich bin der Meinung das doch jeder für die MPU ist solange er sie nicht selber machen muß. Selbst Thommy versucht sich von der Klientel Alkoholfahrer abzugrenzen. Für die ist dann wahrscheinlich eine MPU auch gerechtfertigt. Es ist auch langweilig zu lesen das Thommy aus der Opferrolle überhaupt nicht mehr rauskommt. Außerdem ist es bei dir eine never-ending Story, denk ich.

Nichtsdestotrotz verkenne ich nicht die Probleme der MPU. Und da darauf noch nie eingegangen wurde. Üblicherweise werden immer längere Sperrfristen gefordert, meinetwegen auch höhere Geldstrafen. Aber bloß nicht die MPU. Ich müßte mich ändern. Ich müßte mich mit mir selbst auseinandersetzen. Das ist für einige scheinbar nicht möglich. Das sind dann die Kanditaten für einen EU-Schein. Ich sehe aber natürlich das es Ausnahmen gibt, ich schere nicht alle über einen Kamm.

Wir hatten schon festgestellt das üblicherweise ohne FS=schwierig einen Job zu finden/behalten. Wenn ich längere Sperrfristen einführen und auf die MPU verzichte profitieren die fFlschen. Die die Änderung nachweisen können können dies nicht und stehen noch länger ohne FS da. Diejenigen die sich nicht ändern können oder wollen also mutmaßlich ungeeignet sind, sind nach Ablauf der Sperrfrist wieder auf der Straße. shutup.gif


mfg
darkstar

PS: Aber ich fürchte ich hab mal wieder umsonst gepostet bei der Hitze... shutup.gif

Zitat (bardino @ 10.07.2006, 14:16) *
Wie kann man die MPU für notwendig halten, wenn man sich weder mit den Inhalten auseinandersetzt, noch sich um Statistiken kümmert?

Wie kann man über die MPU urteilen wenn mann sie nicht selbst gemacht hat... think.gif
Das du sie nicht machen willst ist kein Argument. Frage die Bürger, das Volk wenn auch immer wer für die MPU ist und wer nicht. Welche Lobby haben Fahrer die Alkohol mißbrauchen, Drogen mißbrauchen oder Leute die unentwegt Verkehrsverstöße begehen. Also ist die MPU gesellschaftlich akzeptiert, nur von denen die sich machen müssen natürlich nicht.


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Burkhard
Beitrag 10.07.2006, 13:31
Beitrag #44


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Man muss sich nicht in jedes Rechtsgebiet vertiefen, um eine Meinung hierzu zu haben. Es ist nur eine Frage, inwieweit man sich auf Diskussionen einlässt, wenn man eben nicht über gesicherte Erkenntnisse verfügt. Wenn du dir mal mein Profil anschaust, wirst du feststellen, dass ich mich aus diesem Thema weitgehend rausgehalten habe und ich das auch weiterhin vorhabe.

Da ich aber insbesondere meine Meinung zur unbefriedigenden Umsetzung der EUGH Urteile loswerden wollte und ich durchaus den Frust verstehen kann, der sich dagegen aufbaut, sah ich mich veranlasst, meinen Ausgangsbeitrag für diese Diskussion hier zu schreiben.

Im Übrigen, wo habe ich denn geschrieben, dass ich die MPU für notwendig oder unabdingbar erachte? Ich halte sie lediglich für ein probates Mittel, wenn es um die Selektierung charakterlich ungeeigneter Kraftfahrer geht. Eine bessere Lösung fällt mir momentan nicht ein.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 14.08.2006, 14:05


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Asrael
Beitrag 10.07.2006, 13:34
Beitrag #45


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@darkstar du willst also allem ernstes sagen ich habe ein Problem mit Alkohol,das lese ich aus deinen Text.
Ich habe vor 5Jahren meinen Führerschein verloren seit dem Tag der Tat trinke ich von mir aus keinen Tropfen mehr-jetzt mittlerweile schon Alsterwasser gerade durch die WM dann nur maximal 2 Stück an der Zahl da ich dann schon leicht angesäuselt bin und ich weiß das dann Schluß ist.
Du willst mir allen ernstes erzählen ich habe ein Problem mit Alkohol-tut mir Leid da teilen sich die Meinungen enorm,sogar wenn ich bei einer MPU zugeben würde das ich max. 2 Alster trinke würde ich durchfallen-genau so sieht es aus

Nochmal nebenbei ich war über 3Jahre völlig abstinenz und das aus eigener Kraft


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Gast_emile_*
Beitrag 10.07.2006, 13:42
Beitrag #46





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@darkstar

Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 15:30) *
Außerdem ist für mich klar das jeder der eine MPU machen muß, natürlich dagegen ist.


Das stimmt nicht. Ich zum Beispiel wollte nur nicht mit den Alkies in denselben Topf!
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mirko1
Beitrag 10.07.2006, 13:46
Beitrag #47


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Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 15:30) *
Ja logisch, ich verstehe nicht worauf du hinauswillst. Wenn jemanden die deutsche FS wegen Nichteignung entzogen wird dann kann er auch nicht im Ausland fahren. Es geht hier auch nicht primär um die NU sondern um das Nichtvorlegen der FE, zwecks Beschränkung. Das sie dann zur Fahndung ausgeschrieben wird ist doch logische Folge davon.

Das ist nur richtig wenn es sich um eine D-FS handelt, bei einem CZ-PL-FS kann D den FS nur für D Nutzungsuntersagen. Der CZ-PL-FS bleibt im Ausland gültig, D darf den ausländischen FS nicht entziehen. Also liegt Thommy da vollkommen richtig.

Das ist einer der vorteile eines CZ-PL-FS auch bei einer deutschen NU darf man im Ausland fahren.(solange man keine Sperrfrist hat oder diese abgelaufen ist)
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Perplex
Beitrag 10.07.2006, 13:46
Beitrag #48


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Zitat (Expert @ 10.07.2006, 13:07) *
Aber meinst du nicht, dass auch hier der Ton die Musik macht? sad.gif
Wenn du permanent mit diesem aggressiven Grundton auftrittst, dann hinterlässt das mit Sicherheit keinen positiven Gesamteindruck.
Volle Zustimmung! thumbup.gif

Zitat (Expert @ 10.07.2006, 13:07) *
1. Die damalige rechtliche Grundlage zur Anerkennung von EU-FE war nach meinem Erkenntnisstand noch eine andere, als die heutige. Daher war oder ist es wohl rechtlich korrekt, dass deine FE in Deutschland nicht anerkannt wurde.
Das ist eindeutig falsch! huh.gif

Seit Kapper wissen wir eindeutig, dass eine Nichtanerkennung der EU-Fahrerlaubnis rechtswidrig ist. Genaueres steht in den Randnummern 76 & 77. Das Halbritter-Urteil war vorhersehbar & konnte nur so & nicht anders lauten. Ich kann das ganze herumgeeiere der deutschen Behörden nicht nachvollziehen. no.gif


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(\_/)
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(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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bardino
Beitrag 10.07.2006, 13:50
Beitrag #49


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Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 15:30) *
Wie kann man über die MPU urteilen wenn mann sie nicht selbst gemacht hat... think.gif
Das du sie nicht machen willst ist kein Argument. Frage die Bürger, das Volk wenn auch immer wer für die MPU ist und wer nicht. Welche Lobby haben Fahrer die Alkohol mißbrauchen, Drogen mißbrauchen oder Leute die unentwegt Verkehrsverstöße begehen. Also ist die MPU gesellschaftlich akzeptiert, nur von denen die sich machen müssen natürlich nicht.


Ich habe nie als Argument angeführt, dass ich die MPU nicht machen will. Fragen brauche ich niemanden, es reicht sich die Unfall- und Rückfallstatistiken anzuschauen. Und da steht die BRD nicht besser da, als AUT mit ihrer VPU oder die anderen EU-Staaten ohne vergleichbare Maßnahmen. Ich sehe nur nicht ein, warum Deutschland die Maßnahmen (in meinem Fall) Österreichs nicht anerkennt.
Das die MPU gesellschaftlich anerkannt ist, wäre ja wohl noch zu beweisen.
Im übrigen muß ich keine MPU machen, ich darf inzwischen fahren, habe ich aber alles schon gepostet.

Und Fehler, die vor mehr als 10 Jahren begangen wurden, sollten irgendwann mal abgegolten sein und diesen Menschen ermöglicht werden, ein normales Leben zu führen. Dazu gehört in Deutschland einfach eine Fahrerlaubnis dazu.


Mfg


Bardino
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richy
Beitrag 10.07.2006, 13:51
Beitrag #50


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Zitat
Deshalb würde ich einfach darum bitten, dass man hier eine ganz klare Trennung der Verantwortlichkeiten vornimmt.


wie soll das denn gehen in deutschland ?? durch den perfekten bürokratismus kann sich doch jeder
beamte auf eine höher geordnete instanz berufen.
es gab mal eine zeit in deutschland, da verschwanden millionen von menschen, und keine behörde hats gewusst. wehret den anfängen.


Quotierung korrigiert

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 20.07.2006, 22:39
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