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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig?
Struppi
Beitrag 10.07.2006, 23:22
Beitrag #101


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@cornelius

Zitat
Und mir hülfe wohl Germanistik


Nee, Deutsch (7. Klasse) wäre der Sache auch sehr dienlich..... wink.gif

Sorry für OT
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sifis
Beitrag 10.07.2006, 23:32
Beitrag #102


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Zitat (darkstar @ 11.07.2006, 01:18) *
Zitat (sifis @ 11.07.2006, 00:11) *

MEINE FRAGE:ist die EU nicht das maß aller dinge?---------------ja?
was soll dann jemannd mit der FEV: anfangen BITTE!!!!!!!! WAS!!!!!!!!!!!!

Klick schon gelesen?

mfg
darkstar


wenn ich meine eigenen postings zitieren würde, wären wir beim 18 oder 19 ten teil


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Beitrag 10.07.2006, 23:34
Beitrag #103


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Was mich sehr wundert, ist die Selbstsicherheit des Herrn Tiefensee, bezüglich der nicht "Anerkennung"...

Was mich dahingehend beunruhigt ist, dass der werte Minister an seinen Aussagen NACH dem Halbritterbeschluß weiter daran festhält!
UND DAS ÖFFENTLICH! ! !

Wie seht ihr das?


--------------------
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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sifis
Beitrag 10.07.2006, 23:40
Beitrag #104


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Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 01:22) *
@cornelius

Zitat
Und mir hülfe wohl Germanistik


Nee, Deutsch (7. Klasse) wäre der Sache auch sehr dienlich..... wink.gif

Sorry für OT

@ rufus
nicht ärgern lassen!




eine frage; (falls ich etwas verpasst habe)?



WO IST DOC?


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
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Perplex
Beitrag 10.07.2006, 23:44
Beitrag #105


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Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 22:15) *
Irgendwie werde ich aus deinem Fall nicht schlau. think.gif Darf ich fragen wie das genau begründet wurde?
Ich kann leider mein Posting im VP nicht finden. Deswegen verlinke ich mein Posting im Jurathek:
>Meine Nutzungsuntersagung vom 07.06.2005<


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Asrael
Beitrag 10.07.2006, 23:50
Beitrag #106


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Aha du hättest deinen Neuantrag zurück nehmen müssen-diesen hast du bestimmt gestellt oder täusch ich mich da-das ist glaube das Geheimnis an der ganzen Angelegenheit du hättest bevor du deine neue Fe erwirbst auf deinen deutschen Führerschein verzichten müssen oder zumindest den Antrag auf Neuerteilung zurück nehmen müssen


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Struppi
Beitrag 10.07.2006, 23:51
Beitrag #107


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@sifis

Ich wollte cornelius nicht ärgern!!!

Aber Deine Solidarität ist lobenswert!!
Obwohl ich mir auch ziemlich sicher bin, dass Du ihn genauso wenig verstehst wie ich........ wavey.gif
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sifis
Beitrag 11.07.2006, 00:01
Beitrag #108


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Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 01:51) *
@sifis

Ich wollte cornelius nicht ärgern!!!

Aber Deine Solidarität ist lobenswert!!
Obwohl ich mir auch ziemlich sicher bin, dass Du ihn genauso wenig verstehst wie ich........ wavey.gif

hmm, wavey.gif , maybe

sicher? du kannst dir über etwas sicher sein? HAST du ein Glück


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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 00:23
Beitrag #109


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Zitat
Was mich sehr wundert, ist die Selbstsicherheit des Herrn Tiefensee, bezüglich der nicht "Anerkennung"...


Was wundert Dich daran?
Soll er etwa sagen, dass alle EU-FS-Besitzer das Recht haben, mit ihrer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis hier in Deutschland ganz normal am Straßenverkehr teilnehmen können!!!???
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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 00:24
Beitrag #110


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Zitat (RA XDiver @ 10.07.2006, 22:56) *
Zitat (Thommy Bumm @ 10.07.2006, 22:43) *
Ich möchte den entsprechenden Paragraphen wissen, der die Beschlagnahme rechtfertigen soll.
§§ 47 Abs. 1 FeV, 3 Abs. 2 StVG, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit. c), 12 VwVG . wavey.gif
Danke! wavey.gif

Zitat (Lexus @ 10.07.2006, 23:27) *
(ich verspreche, künftig keine Wikipedia-Links mehr zu platzieren).
Wieso? Ist doch OK! thumbup.gif


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Beitrag 11.07.2006, 00:45
Beitrag #111


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@Strupi

Die breite Masse, wird sicher den Ausführungen des Ministers glauben schenken...

Die MPU Lobby, freut sich auf die 3. Rili, obwohl doch niemand etwas genaues weiß?!?


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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 00:53
Beitrag #112


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Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 23:28) *
Und ich frage mich immer noch, wieso die FSSt ihm an die Pappe will wenn sie nix eintragen will. shutup.gif
Um sie mit Angabe der Entziehungsgründe über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde zurück zu schicken!

Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 23:28) *
Dann sind Leute mit Alkoholproblemen sein Ziel, die gefährden nämlich wirklich den Verkehr.
Plötzlich taucht im Zeitungsartikel eine Extasytablette auf. Ich sehe bei ihm schon lange nicht mehr durch. whistling.gif
Wer eine Extasy-Tablette besessen hatte & gleichzeitig negativ auf Drogen getestet wurde, hat kein Drogenproblem. Wer allerdings mit 3 ‰ am Steuer erwischt wurde, hat sehr wohl ein Alkoholproblem. Droge ist nicht gleich Droge! Die Wirkung von Alkohol am Steuer ist hinreichend bewiesen & erforscht. Die Wirkung von Drogen dagegen weniger. Einige Drogen schränken die Fahrtüchtigkeit ohne Zweifel ein & einige Drogen können die Fahrtauglichkeit & die Konzentrationsfähigkeit sogar verbessern, je nach Menge & Einnahmezeitpunkt. Die Polizei kann aber diesen Unterschied nicht messen, deswegen sind Drogen grundsätzlich am Steuer verboten.

Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 23:28) *
Ich verkenne im Übrigen nicht die Situation und auch Thommy hat gute Argumente, aber das er jetzt keine neuen Eignungszweifel geliefert hat, hat ja auch Gründe...
Ja genau die gleichen Gründe, warum ich 13 Jahre vorher keine Punkte bekam.

@darkstar
Deine Argumente & Dein Interesse schätze ich auch sehr. Dass meine Geschichte sehr verworren ist, ist mir auch klar. Deswegen ist es fast unmöglich meine Geschichte vor einem MPU-Gutachter in 20 Minuten aufzudröseln.

Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 23:28) *
danke Lexus... hab dich fast mit Thommy verwechselt... smile.gif
Wie ist das möglich? blink.gif


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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 01:03
Beitrag #113


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Apropos 3.Richtlinie

Was soll da denn drinstehen???

§1 Allen Nichtdeutschen ist sofort der FS zu entziehen!
§2 Bei allen Deutschen, die für mindestens 185 Tage undeutsch waren, tritt automatisch §1 in Kraft!
§3 Hühner legen Eier!
§4 Die Erde ist wirklich keine Scheibe!

P.S. Stehen da eigentlich Paragraphen drin??? Ich hab doch auch keine Ahnung.... blushing.gif
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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 01:22
Beitrag #114


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Zitat
Wer eine Extasy-Tablette besessen hatte & gleichzeitig negativ auf Drogen getestet wurde, hat kein Drogenproblem.


Ja nee, is klar............ich versuche mir gerade, das bildlich vorzustellen.......... rofl1.gif
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darkstar
Beitrag 11.07.2006, 01:25
Beitrag #115


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Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 02:03) *
§1 Allen Nichtdeutschen ist sofort der FS zu entziehen!
§2 Bei allen Deutschen, die für mindestens 185 Tage undeutsch waren, tritt automatisch §1 in Kraft!
Naja nicht ganz aber fast... blushing.gif

Verkehrsportal
(27.3.2006)
Hier wir ebenfalls dazu Stellung genommen:
klick oder da klick
das hier liest sich doch ganz flockig...
Zitat
Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.

Wenn der Satz so kommt, dürfte dies für einiges Kopfzerbrechen sorgen, aber da erzähle ich niemanden der etwas länger mitliest etwas neues... wink.gif
Selbst das Forum in dem ich zuerst vom Halbritter-Fall erfahren habe machte die Aussage das das Urteil zumindest bis Inkrafttreten der 3.RiLi einen wichtigen Schritt darstellt. Was danach kommt weiß keiner. Bis dahin war dieses Urteil hier unbekannt siehe: klick

mfg
darkstar

@Thommy kann ich nicht viel sagen da ich kein Jurist bin. Einerseits deuten Textbausteine auf NU, andererseits will man entziehen. Da ich das zum ersten Mal lese kann ich glatt mal garnix dazu sagen. Zumindest nichts was dich weiterbringt. Alles was ich dazu schreiben würde, würde wahrscheinlich von einem der sich wirklich auskennt verbessert werden... sad.gif


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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 01:35
Beitrag #116


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Zitat (highlight @ 10.07.2006, 23:46) *
...mittlerweile bist du ja forenbekannt...
Dann bin ich ja froh, wenn ich durch meine Erfolge & Misserfolge für viele User eine Hilfe sein kann. cool.gif

Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 01:23) *
Soll er etwa sagen, dass alle EU-FS-Besitzer das Recht haben, mit ihrer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis hier in Deutschland ganz normal am Straßenverkehr teilnehmen können!!!???
Das hat er doch gesagt!

Zitat (Führerschein-Touristen werden ausgebremst – Zitat: Tiefensee)
„Damit sind wir gezwungen, Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten aufgefallen sind, weiter fahren zu lassen.“


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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 01:41
Beitrag #117


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@darkstar

Zitat
Beantragt somit der Inhaber eines gültigen Führerscheins, der nach Ablauf der Sperrfrist für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, bei dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, die Umschreibung seines Führerscheins in einen nationalen Führerschein, nachdem die befristete Verbotsmaßnahme nicht mehr wirksam ist, so kann dieser Mitgliedstaat auch dann keine erneute Überprüfung der Fahreignung des Antragstellers verlangen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften aufgrund von Umständen, die zum Entzug einer zuvor erworbenen Fahrerlaubnis geführt hatten, eine solche Prüfung vorschreiben, sofern diese Umstände vor der Ausstellung des neuen Führerscheins bestanden.


Soviel dazu!!!

Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.

Was werde ich jetzt wohl ernst nehmen!!!!????
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darkstar
Beitrag 11.07.2006, 01:53
Beitrag #118


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Gähn, ist das aus Halbritter? Nö da mach ich mir nicht erst die Mühe und lese nach. wavey.gif
Fakt ist das das Urteil auf Basis der 2.Richtlinie gefällt wurde. Wenn nun aber neue Grundsätze gelten, wer weiß den wie sich das auf die Rechtssprechung auswirkt? Die Richtlinien sind meiner Meinung nach die Basis (eine davon?) nach der geurteilt wird. Die FeV sind nur nationales Stückwerk. Wie sich die Richtlinie auswirkt da sind sich nichtmal Juristen sicher. Und du handelst es mit einem "soviel dazu ab". Erlaube mir das ich hier vor Lachen zusammenbreche.

Selbst Thommy hat dies schon bemerkt in einem Posting das über die Suchmaschine verdammt schwer zu finden ist, da jedesmal der ganze Thread und nicht Einzelposts angezeigt werden. ranting.gif

Urteile ersetzen keinen Gesetzestext. Urteile sind nur die Aussage/Interpretation des Gesetzestextes. Alles in allem ist dies genau der Grund weshalb ich die Richtlinie gern sehen würde. Dann könnte ich mit meinen Laienaugen drüberschauen und mir eine unmaßgebliche Meinung bilden. whistling.gif

mfg
darkstar


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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 02:05
Beitrag #119


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@darkstar
Nein, das ist nicht aus dem Halbritter-Urteil!

Das ist die Interpretation des Halbritter-Urteils einer renommierten Berliner Kanzlei......... wavey.gif

Noch Fragen???
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darkstar
Beitrag 11.07.2006, 02:13
Beitrag #120


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Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 03:05) *
Das ist die Interpretation des Halbritter-Urteils einer renommierten Berliner Kanzlei......... wavey.gif

Ich hab mir den Text wirklich garnicht durchgelesen. Klang irgendwie nach Halbritter. rofl1.gif
Aber die tolle Kanzlei kann nur eine Momentaufnahme geltenden Rechts machen. Glaskugeln bleiben den Psychologen vorbehalten...
Ändert sich die Rechtslage, schreibt die Kanzlei halt eine neue Interpretation der gängigen Rechtslage. Ein Beispiel wäre z.B. der Wegfall des §218. Eine Interpretation die auf ihm fußte bricht dann natürlich völlig weg. Es wurden zwar jetzt Urteile gefällt, die aber nur Interpretionen des in der Sekunde geltenden Rechts ist. Wenn dann was Neues dazukommt muß dies natürlich mit beachtet/bewertet werden. Dies kann dann überraschenderweise zu völlig unerwarteten Ergebnissen führen. shutup.gif

mfg
darkstar


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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 02:14
Beitrag #121


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Zitat (darkstar @ 11.07.2006, 02:53) *
Urteile ersetzen keinen Gesetzestext. Urteile sind nur die Aussage/Interpretation des Gesetzestextes.
Trotzdem glaube ich, dass es nicht so kommen wird, wie Tiefensee es gerne hätte. Auf EU-Seite ist von Tiefensee's Wunschträumen nichts zu finden. Es kann auch nicht sein, dass Leuten, denen wegen des Halbritter-Urteil's die Nutzungsuntersagung aufgehoben wurde, plötzlich, wegen der 3. Führerscheinrichtlinie, die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird. no.gif


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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 02:25
Beitrag #122


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@darkstar

Du bist der absolute Brüller!!!!

§218 und EU-FS!!!????

Lass mich mal überlegen,wie man das unter einen Hut bringen kann......... think.gif

Also er hat sie während einer Trunkenheitsfahrt in Deutschland geschwängert. Plötzlich kommen sie in eine allgemeine Verkehrskontrolle............ich breche jetzt lieber ab.

*kopfschüttel*
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darkstar
Beitrag 11.07.2006, 02:37
Beitrag #123


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 03:14) *
Es kann auch nicht sein, dass Leuten, denen wegen des Halbritter-Urteil's die Nutzungsuntersagung aufgehoben wurde, plötzlich, wegen der 3. Führerscheinrichtlinie, die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird. no.gif

Das ist wenn man es in allen Konsequenzen bedenkt ein guter Punkt.

Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 03:25) *
Du bist der absolute Brüller!!!!
§218 und EU-FS!!!????

Bin ich nicht. Ich wollte nur anhand eines Beispiels deutlich machen das die Rechtslage sich ändern kann. Wenn ein § nicht mehr existiert oder abgeändert wird dann muß das in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Ich wollte es nur so allgemeinverständlich wie möglich darstellen, da Recht bekanntlich überall gleich funktioniert. Das man manchmal dazu Äpfel mit Birnen vergleichen muß ist denke ich legitim.

mfg
darkstar

***** Anmerkung Moderator:

Thommy Bumms Quote korrigiert. Diese war abgeändert. Originaltext eingesetzt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 11.07.2006, 05:01


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Struppi
Beitrag 11.07.2006, 02:45
Beitrag #124


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Apropos Äpfel und Birnen

Zitat
Es werden von der Gesellschaft unschuldige Menschen mit MPU bestraft, damit Menschenleben gerettet werden. Aber gleichzeitig wird eine LKW-Maut eingeführt, damit sich dann Radfahrer auf der Landstraße im Idealfall vor Maut-Umgehern in den Strassengraben flüchten können. Da scheinen dann die Menschenleben nicht zu zählen.


Genau diesen Vergleich hast Du abgelehnt............ think.gif
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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 03:49
Beitrag #125


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Zitat (Struppi @ 11.07.2006, 03:45) *
Genau diesen Vergleich hast Du abgelehnt............ think.gif
Der war gut! rofl1.gif


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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 04:37
Beitrag #126


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Erster Toter wegen CZ-Führerschein!



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Medusa
Beitrag 11.07.2006, 08:09
Beitrag #127


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Ob der Fahrer keine FE, eine CZ EU-FE, oder eine, nach einem falschen MPU Gutachten neu erteilte dt. EU-FE besitzt, dürfte für das bedauernswerte Opfer keine Rolle spielen.
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Beitrag 11.07.2006, 09:39
Beitrag #128


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Was spricht denn überhaupt die EU Kommision zu der 3. Rili???


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MaximilianNRW
Beitrag 11.07.2006, 10:28
Beitrag #129


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Nur mal als Anmerkung zm Zeitungsbericht: Hier, in der Spargelgegend, gibt es jedes Jahr mehrere Meldungen über volltrunkene Spargelstecher aus den neuen EU-Ländern, die in Unfälle verwickelt waren. Das sind dann kleine Meldungen am Rande.
Aber anscheinend ist es schlimmer, wen ein Inländer einen Unfall baut, wie wenn ein Ausländer dies tut.
Denn bei der ganzen Verkehrssicherheitsdebatte unserer Politiker und Beamten vermisse ich eine Aussage: Dass sie jeden Risikoführerscheininhaber aus dem Ausland völlig unbehelligt lassen müssen. Und ich denke mal, dass das mindestens genau so viele sind, wie EU FS besitzende Deutsche.

Also, alles mal ein wenig relativiert sehen.

Wobei natürlich völlig klar ist, dass jeder Tote oder Verletzte einer zu viel ist.

Nur: Risikoloses Leben mit Strassenverkehr ist nicht möglich. Genau so wenig, wie das Risiko im Luftverkehr, Bahnverkehr u.s.w. nicht auf NULL zurückzuführen ist. Und das wird akzeptiert.
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Uwe Brandt
Beitrag 11.07.2006, 10:46
Beitrag #130


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Nüchtern, und nur auf blanke Zahlen bezogen, liegst du sicherlich richtig, Maximilian. Es ist letztendlich egal, ob der Verursacher Aus- oder Inländer ist, ob er einen Führerschein besitzt oder nicht, ob ihm einmal in Deutschland die FE entzogen wurde oder nicht, ob ob ob usw. Das Ergebnis bleibt das gleiche - leider.

Im Einzelfall aber bleibt hier die Erkenntnis, dass dieser überflüssige Tod möglicherweise nicht eingetreten wäre, wenn für den Verursacher eben nicht die Möglichkeit bestanden hätte, eine ausländische EU-FE unter (legaler) Umgehung einer deutschen Eignungsüberprüfung zu erwerben?

Man kann es drehen und wenden wie man will, man kann so oder so argumentieren.

Für die Stellung der EU-Fahrerlaubnis-Inhaber (also Erwerb im EU-Ausland) ist dieser Fall jedenfalls prekär, stärkt es doch das allgemeine Mißtrauen gegen jeden, der im Ausland trotz bestehender Eignungszweifel eine FE erwirbt.

Solche Fahrer sind es dann, die das Bild in der Öffentlichkeit prägen. dry.gif

Trotz möglicherweise vieler guter Beispiele von "Tarnmodusfahrern", die verantwortlich mit ihrem neuen Schein umgehen, bleibt die tatsächliche Erkenntnis, dass es einen gewissen Teil von Fahrern gibt, die mit dieser Verantwortung nicht umgehen können. Dies erklärt auch den gegenseitigen "Glaubenskrieg" in der hier geführten EuGH-Diskussion.


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Burkhard
Beitrag 11.07.2006, 11:30
Beitrag #131


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 00:44) *
Zitat (darkstar @ 10.07.2006, 22:15) *
Irgendwie werde ich aus deinem Fall nicht schlau. think.gif Darf ich fragen wie das genau begründet wurde?
Ich kann leider mein Posting im VP nicht finden. Deswegen verlinke ich mein Posting im Jurathek:
>Meine Nutzungsuntersagung vom 07.06.2005<



Ich habe mir mal alles durchgelesen. Wirklich interessant. Ich halte diesen Bescheid für rechtswidrig, da er zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als der EUGH bereits eindeutig zur Gesamtfrage entschieden hat und Deutschland zur Umsetzung dieser geltenden Rechtsprechung verpflichtet war.

Zur Begründung muss man tatsächlich auf das Verfassungsrecht zurückgreifen.

Wichtigster Bestandteil ist die Gewaltenteilung, die in Art. 20 Abs. 3 GG festgeschrieben ist. Hiernach übt die Legislative Gewalt über Gesetzgebung, die Exekutive über Vollzug von Gesetzen, richterlichen Anordnungen und Urteilen und die Judikative über den Erlaß von Urteilen und richterlichen Anordnungen. Diese Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. So kontrolliert die Judikative die Exekutive auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Urteile des BVerfG sind ebenso geltende und bindende Rechtsprechung, wie Urteile des EUGH.

Die Verwaltung als Teil der Exekutive darf somit nur auf Grund eines Gesetzes in die Grundrechte des Bürgers eingreifen. Sie darf dabei nicht gegen bestehende Gesetze und richterliche Anordnungen verstoßen.

Das zu diesem Zeitpunkt erlassene Kapper-Urteil wurde im vorliegendem Fall schlichtweg vernachlässigt oder übergangen.

Hier wird also nur der Gang zum Verwaltungsgericht weiterhelfen.


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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 13:14
Beitrag #132


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Zitat (Medusa @ 11.07.2006, 09:09) *
Ob der Fahrer keine FE, eine CZ EU-FE, oder eine, nach einem falschen MPU Gutachten neu erteilte dt. EU-FE besitzt, dürfte für das bedauernswerte Opfer keine Rolle spielen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass der Tote ein Toter zu viel ist. Der Tote ist hauptsächlich die Schuld einer verfehlten Politik in Deutschland. Anstatt einem alkoholkranken Menschen zu helfen, wird er mit seinem Problem ins Ausland gedrängt, wenn er einen Führerschein haben will. Wenn Deutschland die Hürden für Fahrerlaubniserwerber so hoch baut, dann muss sich der Staat nicht wundern, wenn die Hürden umgangen werden.

Ich fordere den Staat auf, sofort die Hürden in Deutschland für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an die Realitüt anzupassen, damit die Umgehung der deutschen Regeln in einem freien Europa nicht mehr interessant ist. Das heißt, die MPU muss so billig werden, damit die Umgehung dieser sich nicht mehr lohnt. Jetzt mal unabhängig vom Führerschein würde es einer Gesellschaft gut tun, wenn es dort weniger Alkoholiker gäbe. Noch besser wäre es, die MPU sofort abzuschaffen & dann die arbeitslosen Psychologen in staatliche Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, wo sie dann meinetwegen im Fließbandverfahren die Bewerber um eine deutsche Fahrerlaubnis behandeln könnten. Bei fürstlichen 10,- Euro Stundenlohn für die Psychologen wäre die Rehabilitation kranker Menschen auch für den Staat bezahlbar. Damit könnte der Staat mit einer durchschnittlichen Verwaltungsgebühr von 100,- Euro jedem Fahrerlaubnisbewerber eine deutsche Fahrerlaubnis wiedererteilen, damit sie sich nicht mehr weiter dem Arbeitsmarkt entziehen müssen. Eine Umgehung der deutschen Regeln wäre dann kaum noch interessant.

Außerdem sollte die Frist zur prüfungsfreien Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 2 auf 10 Jahre verlängert werden, weil Autofahren wie Fahrradfahren ist, man verlernt es nie.

Der Staat soll endlich Verantwortung für seine Bürger übernehmen, damit alle Bürger glücklich sind, Teil dieser Gemeinschaft zu sein. Dazu gehört natürlich auch allgemein die Abschaffung der Abzockermentalität.

So, jetzt könnt Ihr mich zerreißen! scared.gif


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pascal344
Beitrag 11.07.2006, 14:05
Beitrag #133


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 15:14) *
Der Staat soll endlich Verantwortung für seine Bürger übernehmen


Schade das der Thread schon wieder auf "Currywurstbuden-Niveau" angelangt ist.
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mirko1
Beitrag 11.07.2006, 14:08
Beitrag #134


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HEHE rofl1.gif Thommy

Thommy wie er lebt, mal wieder einer deiner ganz speziellen Beiträgen.

@pascal344
naja man sollte nicht immer gleich alles so ernst nehmen, dieser Thread lebt von seinen ganz speziellen Postern. Ab und zu sollte es jedem mal gestattet sein seinem unmut frei lauf zu lassen. Solange persönlich niemand beileidigt wird.
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Perplex
Beitrag 11.07.2006, 14:11
Beitrag #135


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Zitat (Expert @ 11.07.2006, 12:30) *
Ich habe mir mal alles durchgelesen. Wirklich interessant. Ich halte diesen Bescheid für rechtswidrig, da er zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als der EuGH bereits eindeutig zur Gesamtfrage entschieden hat und Deutschland zur Umsetzung dieser geltenden Rechtsprechung verpflichtet war.
So dachte ich bis gestern auch, bis mir dann der Fall Silva Carvalho C408/02 bekannt wurde, der 2003 vor dem EuGH erstritten hatte, dass Deutschland auch dann die EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen hat, wenn die 185 Tage nachweislich nicht eingehalten wurden. Wie die deutsche Rechtssprechung vor Kapper war, wissen wir alle zu genau. Wenn die 185 Tage Lebensmittelpunkt in Deutschland nicht anerkannt wurden, dann wurden die Betroffenen automatisch kriminalisiert. Der gesunde Menschenverstand hätte jedem klar werden lassen müssen, dass der Führerschein alleine mehr Gewicht haben muss, im Vertrauen darauf, dass der Ausstellerstaat alle innerstaatlichen Regeln gewissenhaft beachtet hat.

Aber nach Kapper kann sich keine Behörde darauf berufen, es nicht gewusst zu haben.

Mir liegt immer noch das dumme Geschwafel in den Ohren, dass eine Nutzungsuntersagung keine Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit sein soll, sondern eine vom Betroffenen selbst bestimmte Zeit, die mit einer positiven MPU jederzeit beendet werden kann. Oder die scheinheilige Argumentation der Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle, die sagen: „Sicher erkennen wir ihre Fahrerlaubnis an! Wir erkennen an, dass sie im Ausland damit fahren dürfen, nur eben nicht in Deutschland!“

Seit Halbritter weiß selbst der Dümmste, dass das Schwachsinn ist. Jeder Amtsträger, der heute noch geltendes Recht ignoriert, handelt in klarer krimineller Absicht.


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Gast_emile_*
Beitrag 11.07.2006, 14:45
Beitrag #136





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@thommy bumm
Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 16:11) *
Jeder Amtsträger, der heute noch geltendes Recht ignoriert, handelt in klarer krimineller Absicht.

Soso, klare kriminelle Absicht!? Da kann ich pascal344 nur beipflichten
Zitat (pascal344 @ 11.07.2006, 16:05) *
Schade das der Thread schon wieder auf "Currywurstbuden-Niveau" angelangt ist.


Ich denke, dass alle die Sachbearbeiter, die mit diesen Fällen befasst sind, folgendermassen vorgehen:
1. Lage
2. Auftrag
3. Durchführung
Natürlich gibt es in jedem Berreich auch übermotivierte, nur klar kriminell handelt kein SB, höchsten fahrlässig oder grob fahrlässig.

Da die Lage in allen FEB`s nun klar sein dürfte, ist durch den letzten Erlass auch der Auftrag für FEB`s nun neu geregelt. Über die Durchführung kann man streiten. Kriminelle Energie zu unterstellen, halte ich für sehr paranoid.
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Medusa
Beitrag 11.07.2006, 16:53
Beitrag #137


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Zur Vollständigkeit - Zur hier bereits diskutierten Frage FoFE durch 3. Rili habe ich im Fahrerlaubnisrecht Forum ebenfalls einen Thread erstellt. Wirkung der 3. EU FE Rili auf bestehende EU-FEs. Mich interessiert die Meinung der dortigen Fachleute natürlich auch.
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lucas
Beitrag 11.07.2006, 17:19
Beitrag #138


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Ich bin zwar kein Fachmann aber ich könnte mir vorstellen das sollte es tatsächlich zum Einzug der
ausländischen FE kommen wieder Heerscharen von Anwälten losziehen werden. (kleines Arbeitsbeschaffungs-
programm) es sei ihnen gegönnt den Kühlschrank mal wieder ordentlich zu füllen whistling.gif
Lexus hatte schon mal vorher auf die Problematik hingewiesen . Die Frage wäre auch, was geschieht mit den
FEs die schon umgeschrieben sind hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes?? think.gif

Hätte mein Onkel nen Busen wär er meine Tante rofl1.gif
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Commodore25E
Beitrag 11.07.2006, 17:34
Beitrag #139


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 14:14) *
Der Staat soll endlich Verantwortung für seine Bürger übernehmen, damit alle Bürger glücklich sind....

Nein, die Bürger (alle, auch Du), müssen endlich davon loskommen, auf hohem Niveau zu jammern und den allumsorgenden Staat zu fordern. Die Vision ist schon seit locker 20 jahren tot. Wie sagte John F: Kennedy so schön passend: Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern frage, was Du für Dein Land tun kannst. Aber ich wette, Thommy Bumm wird dieses Zitat nun so verdrehen, daß es heißt, ohne FE und allumsorgenden Staat, der FE's im Losverfahren verschenkt, kann ich nichts für dieses Land tun.

Ich nenne sowas Mitnahmementalität wink.gif

Ach, und übrigens: Das Feintuning und "runde" Autofahren sowie die aktuellen Regelungen vergißt/verlernt man wohl......


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bazi
Beitrag 11.07.2006, 17:37
Beitrag #140


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Leute,

es wird alles so kommen wie bei mir, also Aufhebung der NU und Anerkennung der CZ-EU-FE, wenn schon das provinzielle Regensburg kapituliert, werden alle nachziehen müssen,

Gruss bazi


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darkstar
Beitrag 11.07.2006, 17:53
Beitrag #141


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 14:14) *
Der Tote ist hauptsächlich die Schuld einer verfehlten Politik in Deutschland. Anstatt einem alkoholkranken Menschen zu helfen, wird er mit seinem Problem ins Ausland gedrängt, wenn er einen Führerschein haben will. Wenn Deutschland die Hürden für Fahrerlaubniserwerber so hoch baut, dann muss sich der Staat nicht wundern, wenn die Hürden umgangen werden.

Ich wage zu behaupten das in Sachen Hilfe für Süchtige Deutschland Vorreiter ist. Die Hilfe wird bloß nicht angenommen. Für Süchtige stehen Psychologen, ambulante und stationäre Therapie, Selbsthilfegruppen, Ärzte und viele andere Institute zur Verfügung. Die MPU soll nicht therapieren sie soll nur das Ergebnis der Therapie feststellen. Und nun beschwer dich nicht über die Kosten. Viele Angebote sind spottbillig und nie kostendeckend oder sogar kostenlos.
Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 14:14) *
Das heißt, die MPU muss so billig werden, damit die Umgehung dieser sich nicht mehr lohnt.

Ich bezahl doch nicht die MPU von ehemaligen Süchtigen auch noch mit. Bist du schon in der Realität angekommen? Ich bezahle doch schon den Entzug durch meine Steuern. Wer Mist baut soll gefälligst auch mal mit eigenem Geld dafür geradestehen.
Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 14:14) *
Noch besser wäre es, die MPU sofort abzuschaffen & dann die arbeitslosen Psychologen in staatliche Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, wo sie dann meinetwegen im Fließbandverfahren die Bewerber um eine deutsche Fahrerlaubnis behandeln könnten. Bei fürstlichen 10,- Euro Stundenlohn für die Psychologen wäre die Rehabilitation kranker Menschen auch für den Staat bezahlbar. Damit könnte der Staat mit einer durchschnittlichen Verwaltungsgebühr von 100,- Euro jedem Fahrerlaubnisbewerber eine deutsche Fahrerlaubnis wiedererteilen, damit sie sich nicht mehr weiter dem Arbeitsmarkt entziehen müssen. Eine Umgehung der deutschen Regeln wäre dann kaum noch interessant.

Ich frage mich nur warum überhaupt noch studiert werden soll wenn du dann die Leute mit 10€ abspeisen willst. Während des Studiums kann man schon keine Unmassen dazuverdienen und dann nach Beeendigung kriegt man noch weniger wie vorher.Da verdient ja eine Ungelernte Putzfrau mehr. Thommy du bist langweilig in deinen unsachlichen und polemischen Posts. Bei sowas bleibt nur noch... ranting.gif crybaby.gif blink.gif

Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 14:14) *
Außerdem sollte die Frist zur prüfungsfreien Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 2 auf 10 Jahre verlängert werden, weil Autofahren wie Fahrradfahren ist, man verlernt es nie.

Ja logisch würde ich auch machen. Jemand der zwei Wochen nach seiner Fahrprüfung den FS verliert ist selbstverständich in 10 Jahren problemlos in der Lage ein KfZ zu führen. Weil Autofahren verlernt man ja nicht.
Wache auf Thommy, vorzugsweise in der Realität... wink.gif

mfg
darkstar


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bazi
Beitrag 11.07.2006, 18:08
Beitrag #142


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wache auf Darkstar,

vorzugsweise in der Realität!

bazi


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darkstar
Beitrag 11.07.2006, 18:14
Beitrag #143


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Zitat (bazi @ 11.07.2006, 19:08) *
wache auf Darkstar, vorzugsweise in der Realität!

Dann solltest du das aber auch schlüssig begründen. Vielleicht entscheide ich mich ja weiterzuträumen. dry.gif

mfg
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edit@ Medusa: wie lange hattest du den FE davor? Du meinst die 100km Fahrererfahrung zählen nach 10 Jahren noch irgendwas (In meinem Beispiel)?


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Medusa
Beitrag 11.07.2006, 18:15
Beitrag #144


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Zitat (darkstar @ 11.07.2006, 18:53) *
Jemand der zwei Wochen nach seiner Fahrprüfung den FS verliert ist selbstverständich in 10 Jahren problemlos in der Lage ein KfZ zu führen. Weil Autofahren verlernt man ja nicht.
Wache auf Thommy, vorzugsweise in der Realität... wink.gif


Aus der Praxis kann ich da nur sagen, daß ich nach über 10 Jahren ohne FE in der CZ mit dem Fahrschulwagen von Anfang an ohne Probleme unterwegs war. Autofahren verlernt man wirklich nicht. Einzig ein paar neue Regeln kommen hinzu - that's it.
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Rettungsflugsaurier
Beitrag 11.07.2006, 18:31
Beitrag #145


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Hier mal ne Stellungnahme aus HH, wie die dort verfahren wollen.
Den würde offensichtlich nichtmal ein OVG Urteil gegen sie reichen!!!

"Wir Verfahren weiter wie bisher. Sie sollten die Halbritterentscheidung genau lesen. Dort heißt es u.a. "unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens".
Dieselben Umstände liegen bei Ihnen und anderen seltenst vor. Wir haben nicht die Annerkennung der Fahrerlaubnis abgelehnt, sondern Sie aufgefordert die bestehenden Eignungsbedenken auszuräumen. Da Sie dies nicht konnten/wollten haben wir Ihnen das Recht aberkannt zukünftig von der englischen Fahrerlaubnis gebrauch machen zu dürfen. Nach Abschluß Ihres Verfahrens könnten Sie einen Antrag auf Wiederingebrauchnahme stellen. Sollte das OVG Hamburg gegen uns entscheiden ist es durchaus im Bereich des möglichen, dass wir wiederum Rechtsmittel einlegen und den Bundesgerichtshof anrufen.

Ich hoffe Ihnen damit dargelegt zu haben, dass wir vor einer Entscheidung des OVG Hamburg auf gar keinen Fall unsere Verfahrensweise ändern werden.
Wir haben Anweisung von unserer obersten Landesbehörde weiter wie bisher zu Verfahren.Dies sehen wir auch als sinnvoll an und stehen voll hinter der Rechtsauffassung, dass ein Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis weiter auf seine Eignung überprüft werden kann/muss.
Wie erste Fälle mit Unfalltoten gezeigt haben, kann ohne eine Überprüfung der Eignungsbedenken keine Wiederingebrauchnahme zugelassen werden.
Gem. Art.1 Abs.3 GG binden die Grundrechte u.a. auch uns. Gem. Art. 2 Abs.2 GG hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben u.a. wir für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer gehen hier den Ihren eindeutig vor. Wie würden bei einer Nichtüberprüfung also Grundrechte der anderen Verkehrsteilnehmer verletzen.
Kein EuGH-Urteil kann uns anweisen, gegen Grundrechte zu verstossen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch schon schriftlich mitgeteilt."

Also mir fällt dazu nun wirklich gar nix mehr ein ranting.gif
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SL_bodensee
Beitrag 11.07.2006, 18:33
Beitrag #146


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 15:14) *
Ich fordere den Staat auf, sofort die Hürden in Deutschland für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an die Realitüt anzupassen, damit die Umgehung der deutschen Regeln in einem freien Europa nicht mehr interessant ist. Das heißt, die MPU muss so billig werden, damit die Umgehung dieser sich nicht mehr lohnt. Jetzt mal unabhängig vom Führerschein würde es einer Gesellschaft gut tun, wenn es dort weniger Alkoholiker gäbe. Noch besser wäre es, die MPU sofort abzuschaffen & dann die arbeitslosen Psychologen in staatliche Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, wo sie dann meinetwegen im Fließbandverfahren die Bewerber um eine deutsche Fahrerlaubnis behandeln könnten. Bei fürstlichen 10,- Euro Stundenlohn für die Psychologen wäre die Rehabilitation kranker Menschen auch für den Staat bezahlbar. Damit könnte der Staat mit einer durchschnittlichen Verwaltungsgebühr von 100,- Euro jedem Fahrerlaubnisbewerber eine deutsche Fahrerlaubnis wiedererteilen, damit sie sich nicht mehr weiter dem Arbeitsmarkt entziehen müssen. Eine Umgehung der deutschen Regeln wäre dann kaum noch interessant.

Außerdem sollte die Frist zur prüfungsfreien Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 2 auf 10 Jahre verlängert werden, weil Autofahren wie Fahrradfahren ist, man verlernt es nie.

Der Staat soll endlich Verantwortung für seine Bürger übernehmen, damit alle Bürger glücklich sind, Teil dieser Gemeinschaft zu sein. Dazu gehört natürlich auch allgemein die Abschaffung der Abzockermentalität.

So, jetzt könnt Ihr mich zerreißen! scared.gif


Ist das nun eine Satire?

Oder etwa ernst gemeint?

Der in Deinem Beitrag formulierte Ruf nach dem Staat - der noch mehr Verantwortung für seine Bürger übernehmen soll - zeugt eben von angesprochener Abzockermentalität. Der "Staat" als abstraktes Gebilde, das für das Wohlergehen des Bürgers nach dessen Anspruchshaltung zu sorgen hat: M.E. der Grund für die deutsche Wirtschaftsmisere.

Der Staat soll sich auf seine Kernaufgaben begrenzen - dies schlank und effizient. Übertragen aufs Verkehrsrecht heisst das: Wer aufgrund persönlicher Problematik seine Ungeeignetheit beweisst, fliegt aus dem System. Es wird ihm die Möglichkeit geboten, klar und nachvollziehbar die Problemlösung darzustellen und seine Entwicklung zu beweisen. Das wäre der richtige Weg. Die Aufwendungen hierfür hat jeder selbst zu tragen.

Die derzeitige Diskussion und juristische Tauzieherei kostet doch nur Geld: Das Geld des Bürgers. Vom Verkehrsminister über die Sachbearbeiter bei der FEB bis hin zum Verwaltungsrichter leben alle diese Leute von meinen und denen anderer Bürger Steuern. Und das, um im Prinzip Humbug im Sinne einer Wir-machen-es-allen-Recht Mentalität zu praktizieren. Damit muss Schluss sein.
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Medusa
Beitrag 11.07.2006, 18:41
Beitrag #147


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Wenn das Schreiben echt ist bitte ich um Weiterleitung an die EU Kommission und den EuGH.
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SL_bodensee
Beitrag 11.07.2006, 18:44
Beitrag #148


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Zitat (Rettungsflugsaurier @ 11.07.2006, 20:31) *
Hier mal ne Stellungnahme aus HH, wie die dort verfahren wollen.
Den würde offensichtlich nichtmal ein OVG Urteil gegen sie reichen!!!

"Wir Verfahren weiter wie bisher. Sie sollten die Halbritterentscheidung genau lesen. Dort heißt es u.a. "unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens".
Dieselben Umstände liegen bei Ihnen und anderen seltenst vor. Wir haben nicht die Annerkennung der Fahrerlaubnis abgelehnt, sondern Sie aufgefordert die bestehenden Eignungsbedenken auszuräumen. Da Sie dies nicht konnten/wollten haben wir Ihnen das Recht aberkannt zukünftig von der englischen Fahrerlaubnis gebrauch machen zu dürfen. Nach Abschluß Ihres Verfahrens könnten Sie einen Antrag auf Wiederingebrauchnahme stellen. Sollte das OVG Hamburg gegen uns entscheiden ist es durchaus im Bereich des möglichen, dass wir wiederum Rechtsmittel einlegen und den Bundesgerichtshof anrufen.

Ich hoffe Ihnen damit dargelegt zu haben, dass wir vor einer Entscheidung des OVG Hamburg auf gar keinen Fall unsere Verfahrensweise ändern werden.
Wir haben Anweisung von unserer obersten Landesbehörde weiter wie bisher zu Verfahren.Dies sehen wir auch als sinnvoll an und stehen voll hinter der Rechtsauffassung, dass ein Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis weiter auf seine Eignung überprüft werden kann/muss.
Wie erste Fälle mit Unfalltoten gezeigt haben, kann ohne eine Überprüfung der Eignungsbedenken keine Wiederingebrauchnahme zugelassen werden.
Gem. Art.1 Abs.3 GG binden die Grundrechte u.a. auch uns. Gem. Art. 2 Abs.2 GG hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben u.a. wir für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer gehen hier den Ihren eindeutig vor. Wie würden bei einer Nichtüberprüfung also Grundrechte der anderen Verkehrsteilnehmer verletzen.
Kein EuGH-Urteil kann uns anweisen, gegen Grundrechte zu verstossen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch schon schriftlich mitgeteilt."

Also mir fällt dazu nun wirklich gar nix mehr ein ranting.gif


Eine interessante Argumentation.
Als juristischer Laie nehme ich jedoch an, dass das scheitern wird.

Die Berufung auf "erste Fälle mit Unfalltoten" und die Grundgesetzartikel ist spassig. Ein geübter Jurist wird diese Argumentation auseinandernehmen. Im Umkehrschluss müsste sofort die MPU für FS-Inhaber über 65 eingeführt werden - einer wachsenden Gruppe Verkehrteilnehmer mit hohem Gefährdungspotential.
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Rettungsflugsaurier
Beitrag 11.07.2006, 18:48
Beitrag #149


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Zitat (Medusa @ 11.07.2006, 20:41) *
@Rettungsflugsaurier

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Selbstverständlich ist das Echt. Denkst Du ich denk mir son Unfug aus?
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Beitrag 11.07.2006, 18:51
Beitrag #150


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