EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
11.07.2006, 18:53
Beitrag
#151
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Ich denke, ich werde mich vorübergehend in Schl. Holstein melden und dort dann Umschreiben.
Hier in HH besteht dazu wohl in absehbarer Zeit keine Chance. Unglaublich. Leitest Du es weiter? Darauf kannst Du dich verlassen. Jetzt gibt es EU-Beschwerde, EUGH Meldung, EUGH für Menschenrechte... Das volle Programm. Vieleicht sollte ich auchnoch irgendwo Asyl wegen politischer Verfolgung beantragen! |
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11.07.2006, 18:55
Beitrag
#152
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Also mir fällt dazu nun wirklich gar nix mehr ein Mir schon!Mit der Begründung könnte man auch Folter unter bestimmten Umständen rechtfertigen. Ich erinnere nur an den Fall Daschner. Und schon wären wir wieder im Mittelalter. -------------------- (\_/)
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11.07.2006, 18:57
Beitrag
#153
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Letztendlich ist doch geklährt das alte Eignungszweifel nicht mehr anwendbar sind.
@Rettungsflugsaurier hast du über Anwalt angefragt oder allein-denn allein hat überhaupt kein Sinn -------------------- |
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11.07.2006, 19:00
Beitrag
#154
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Letztendlich ist doch geklährt das alte Eignungszweifel nicht mehr anwendbar sind. @Rettungsflugsaurier hast du über Anwalt angefragt oder allein-denn allein hat überhaupt kein Sinn Über Anwalt. Aber der ist mE in letzter Zeit leider recht untätig. Werde ggf. wechseln. |
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11.07.2006, 19:06
Beitrag
#155
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Über Anwalt. Aber der ist mE in letzter Zeit leider recht untätig. Werde ggf. wechseln. Sorry wenn ich das sagen muß aber dann ist dein Anwalt völlig überfordert mit dieser Angelegenheit,du kannst dich ja auch von einem Anwalt aus einem anderen Ort vertreten lassen.Ging es um Rücknahme einer NU oder um eine Umschreibung? Ich würde sagen ganz schnell wechseln weil einige Anwälte ziehen dich schnell in einen Schlamassel wo du nicht mehr raus kommst -------------------- |
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11.07.2006, 19:11
Beitrag
#156
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ich muss zugeben, dass mich die Hamburger Argumentation ein wenig amüsiert. Die spielen wohl ein wenig auf Solange I + II des BVerfG an. Im Endeffekt nicht haltbar und tatsächlich recht leicht zu zerlegen. Aber wenigstens ist das mal eine Argumentation, die selbst ich noch nicht gelesen habe.
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11.07.2006, 19:21
Beitrag
#157
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Vielleicht sollte man ihnen mal was nettes zum lesen geben
Frankreich muss 57,7 Millionen Zwangsgeld zahlen |
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11.07.2006, 19:25
Beitrag
#158
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Über Anwalt. Aber der ist mE in letzter Zeit leider recht untätig. Werde ggf. wechseln. Sorry wenn ich das sagen muß aber dann ist dein Anwalt völlig überfordert mit dieser Angelegenheit,du kannst dich ja auch von einem Anwalt aus einem anderen Ort vertreten lassen.Ging es um Rücknahme einer NU oder um eine Umschreibung? Ich würde sagen ganz schnell wechseln weil einige Anwälte ziehen dich schnell in einen Schlamassel wo du nicht mehr raus kommst Rücknahme von NU. Kennt denn jemand nen versierten RA im Raum HH? |
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11.07.2006, 19:31
Beitrag
#159
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Rücknahme von NU. Kennt denn jemand nen versierten RA im Raum HH? Warum unbedingt ein Anwalt ausn Hamburger Raum,ich denke das wichtigste ist es das er die Rücknahme deiner NU bewirkt.Das muß nicht unbedingt ein Anwalt aus Hamburg sein,übrigens es gibt nicht sehr viele Anwälte die sich mit dieser Materie auskennen -------------------- |
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11.07.2006, 19:35
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#160
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Nur zur Erinnerung, damit es keinen Ärger gibt: Sowas wie Anwaltsempfehlungen bitte nur per PN.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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11.07.2006, 19:38
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#161
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Mein PN läuft nicht.
Nehme Empfehlungen gerne unter ********** entgegen. Mir wäre Umkreis HH lieber, dann kann der zur Not auch mal persönlich vorsprechen. Ausserdem lässt sich dann mein Fall doch auch besser besprechen etc. OVG läuft ja auch noch. Anm. Mod: Mailadresse aus Spamschutzgründen entfernt. Btw, die PN-Funktion wird erst nach 5 Postings freigeschaltet, die funzt mittlerweile auch bei Dir. Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 11.07.2006, 19:48 |
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11.07.2006, 19:39
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#162
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Jeder Amtsträger, der heute noch geltendes Recht ignoriert, handelt in klarer krimineller Absicht. Zitat (EuGH-Urteil vom 06.04.2006) 1. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Natürlich gibt es in jedem Bereich auch Übermotivierte, nur klar kriminell handelt kein SB, höchsten fahrlässig oder grob fahrlässig. Ach ja? "Wir Verfahren weiter wie bisher. Sie sollten die Halbritterentscheidung genau lesen. Dort heißt es u.a. "unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens". Die Formulierung ist nur sekundär zu bewerten & ist primär nicht relevant, weil sonst diese Formulierung zwingend im Schlusssatz hätte stehen müssen. Ich hoffe, die Anwälte hier im Forum werden genau das bestätigen. Dieselben Umstände liegen bei Ihnen und anderen seltenst vor. Wir haben nicht die Annerkennung der Fahrerlaubnis abgelehnt... Was für ein absoluter Unfug! ...haben wir Ihnen das Recht aberkannt zukünftig von der englischen Fahrerlaubnis gebrauch machen zu dürfen. ...und den Bundesgerichtshof anrufen. So weit ich weiß steht der Europäische Gerichtshof über dem Bundesgerichtshof.Kein EuGH-Urteil kann uns anweisen, gegen Grundrechte zu verstoßen. Ach ja? Darf das etwa der Bundesgerichtshof?Kriminelle Energie zu unterstellen, halte ich für sehr paranoid. Dann bin ich eben paranoid! Gründe gibt es dazu genug!
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11.07.2006, 19:42
Beitrag
#163
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Zum hamburger Schreiben empfehle ich hier einmal die Lektüre des Artikels auf Seite 116, Spiegel 27/2006 "Das Risiko ist immer da".
Hier geht es um den Maßregelvollzug in Hamburg und es wird klar gesagt, dass es keine 100 %ige Sicherheit bei der Freilassung von Verbrechern gibt. Also verstösst damit HH nach der Interpretation der eigenen Verkehrsbehörde gegen das Grundgesetz. Unglaublich, so ein Verhalten. wer sanktioniert den Verfasser dieses Schreibens? Was muss man sich eigentlich noch alles gefallen lassen??????? |
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11.07.2006, 20:32
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#164
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Um noch mal auf die hamburger Sachbearbeiter zurück zu kommen. Würde man ihnen folgen, dann dürfte man einen jugendlichen Mörder nach 10 Jahren nicht mehr aus dem Knast lassen.
Es fehlt bei den hamburger Sachbearbeitern an einer konkreten Benennung der Gefährdung. Einfach nur zu behaupten, wer als ungeeignet eingestuft wird, gefährdet irgendwie die Allgemeinheit, reicht nicht aus. Auch die Benennung eines Verkehrstoten, der als Beifahrer auch noch Mitschuld hatte, weil er bei einen alkoholisierten Fahrer mitfuhr, reicht nicht aus. Die hamburger Sachbearbeiter müssten also konkret eine Gefahrensituation benennen, mit Ort, Zeit & Sachverhalt. Einen verurteilten Mörder würde man nach seiner Strafe auch nicht einfach freilassen, wenn er einen konkreten Mord ankündigt. Kein Amtsträger ist also dazu berechtigt, klar geltendes Recht zu beugen, indem er sich auf das Grundgesetz wegen einer unbestimmten, unkonkreten Gefahr beruft. -------------------- (\_/)
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11.07.2006, 20:38
Beitrag
#165
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Also ich bin auch schlicht schockiert vom HH Verhalten.
Habe den netten Herrn mal eben aufgezählt, gegen welche § des Grundgesetzes denn sein vorgeschlagenes Verhalten verstösst. Also Artikel 1-3 sind schonmal sicher gebongt! Würde, Freiheit, Gleichheit vor Gericht! Und solche Verbrecher werden auch noch durch unsere Steuergelder finanziert. Es ist zum Heulen |
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11.07.2006, 20:51
Beitrag
#166
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
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11.07.2006, 20:51
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#167
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Wann genau ist ein Führerschein "entzogen" im Sinne des 3.Rilientwurfes??? Meinen Führerschein gibt es nichtmehr, die 2 Jahresfrist ist um,
neu beantragt habe ich auch nichts.... -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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11.07.2006, 20:56
Beitrag
#168
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Wann genau ist ein Führerschein "entzogen" im Sinne des 3.Rilientwurfes??? Meinen Führerschein gibt es nichtmehr, die 2 Jahresfrist ist um, neu beantragt habe ich auch nichts.... Dazu gibt es bereits einen Thread mit interessanten infos unter: http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...opic.php?t=3033 |
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11.07.2006, 20:58
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#169
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Würde, Freiheit, Gleichheit vor Gericht! Und solche Verbrecher werden auch noch durch unsere Steuergelder finanziert. Es ist zum Heulen Solche Allgemeinplätze und solche Verunglimpfungen wie "Verbrecher" haben zum wiederholten Mal zur Schließung dieses Threads geführt. Ich denke mal, wenn es zu einer weiteres Schließung kommen sollte, dann wird diese Endgültig sein. Darum würde ich mit an Deiner Stelle Deine Wortwahl zukünftig überlegen. Und noch ´ne kleine Anmerkung außerhalb meiner Modtätigkeit am Rande: Warum hast Du eigentlich Deine FE verloren? Kleine Straftat? Wer ist denn dann der Verbrecher? Im Sinne vom Topic kannst Du mir die Antwort exclusiv gerne per PN schicken. So long Rolf -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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11.07.2006, 21:02
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#170
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Würde, Freiheit, Gleichheit vor Gericht! Und solche Verbrecher werden auch noch durch unsere Steuergelder finanziert. Es ist zum Heulen Solche Allgemeinplätze und solche Verunglimpfungen wie "Verbrecher" haben zum wiederholten Mal zur Schließung dieses Threads geführt. Ich denke mal, wenn es zu einer weiteres Schließung kommen sollte, dann wird diese Endgültig sein. Darum würde ich mit an Deiner Stelle Deine Wortwahl zukünftig überlegen. Und noch ´ne kleine Anmerkung außerhalb meiner Modtätigkeit am Rande: Warum hast Du eigentlich Deine FE verloren? Kleine Straftat? Wer ist denn dann der Verbrecher? Im Sinne vom Topic kannst Du mir die Antwort exclusiv gerne per PN schicken. So long Rolf Nein, die Antwort gibt es postwendend und völlig öffentlich: Ich habe einen schweren Fehler gemacht. In 1998. Hierfür wurde ich rechtskräftig verurteil und habe meine Strafe auch vollkommen akzeptiert. Nun verhält es sich leider so, das ich nach Ablauf meiner Sperre zu widererteilung als Vollzeitstudent im Ausland war und dort vollkommen legal (auch unter Angabe des Entzugs in D.) eine Fahrerlaubnis erworben habe. Über soetwas wie 185 Tage Regelung kann ich somit nur müde lachen. Bin ich hier also der Verbrecher? Ich denke nicht. Sollte es wirklich der überwiegende Wunsch der Forumnutzer sein, das man die Dinge hier nicht beim Namen nennen darf, so werde ich mich dem gerne fügen. Aber Vorsätzliche Rechtsbeugung & Amtsmisbrauch sind nunmal auch schwerwiegende Vergehen. Hiervor sollte man nicht die Augen verschliessen. |
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11.07.2006, 21:05
Beitrag
#171
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Und wenn sich dann der Sachbearbeiter Deiner FsST an seine Vorgaben hält, dann ist der ein Verbrecher?
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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11.07.2006, 21:08
Beitrag
#172
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Und wenn sich dann der Sachbearbeiter Deiner FsST an seine Vorgaben hält, dann ist der ein Verbrecher? Nein, dann sitzt der "Verbrecher" wie so oft weiter oben und der MA ist (in diesem Fall ja sogar ein offener & ehrlicher) MITLÄUFER. Find ich aber auch nicht so prickelnd. |
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11.07.2006, 21:12
Beitrag
#173
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Warum hast Du eigentlich Deine FE verloren? Kleine Straftat? Wer ist denn dann der Verbrecher? Im Sinne vom Topic kannst Du mir die Antwort exclusiv gerne per PN schicken. So long Rolf sorry, aber mit dieser äusserung stellst du alle die, die nach einem fe entzug in D, einen eufs rechtmässig erworben haben, ebenfalls als verrecher hin. was du von anderen verlangst, musst du schon selber beachten Nein, das mache ich nicht. Ich versuche jemandem, der wegen einer Straftat seine FE verloren hat vor Augen zu führen, dass ihm seine neue FE nicht wegen der Böswilligkeit der deutschen Behörden, sondern wegen seines Fehlverhaltens und der damals aktuellen Gesetzeslage vorenthalten wurde. Und ich merke mal wieder, dass ich mich in eurem ewig währenden Streit mit der Wirklichkeit und dem Gesetz zu verfangen beginne. Daher für mich: EOD. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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11.07.2006, 21:17
Beitrag
#174
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Ausserdem ist mE mit einer leitenden Position einer FEB (und im Fall HH kommt die Stellungnahme von Leitender Position) auch einiges an Befugnissen verbunden. Hieraus konsultiert aber auch ein dazugehöriges besonderes Verantwortungsbewusstsein, und das vermisse ich hier vollkommen.
So, jetzt wird es aber wirklich etwas "off topic" deshalb zurück zum Thema. Zitat Nein, das mache ich nicht. Ich versuche jemandem, der wegen einer Straftat seine FE verloren hat vor Augen zu führen, dass ihm seine neue FE nicht wegen der Böswilligkeit der deutschen Behörden, sondern wegen seines Fehlverhaltens und der damals aktuellen Gesetzeslage vorenthalten wurde. Und ich merke mal wieder, dass ich mich in eurem ewig währenden Streit mit der Wirklichkeit und dem Gesetz zu verfangen beginne. Daher für mich: EOD. Naja, zu Straftat siehe oben. zu "der damals aktuellen Gesetzeslage" eben nicht. Schick dir gerne mal das Urteil per PN - Da steht weder etwas von MPU, noch von 15 Jahren und mehr Eignungszweifel und schon gar nicht steht da "Sie dürfen nicht in Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben" oder so. Anm. Mod: Quote korrigiert. Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 11.07.2006, 21:47 |
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11.07.2006, 21:24
Beitrag
#175
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Warum hast Du eigentlich Deine FE verloren? Kleine Straftat? Wer ist denn dann der Verbrecher? Eine Fahrerlaubnis verliert man unter anderem bei Krankheiten, übermäßigen Alkoholkonsum oder Drogenkonsum. Soweit ich weiß sind diese Dinge alleine noch nicht strafbar. Auch ein Justizirrtum wäre möglich. Selbst wenn der Betroffene mal eine Straftat begangen hatte, rechtfertigt das noch lange nicht die Straftaten der Behörden!Dass die Emotionen hochschaukeln, bei den offensichtlichen Rechtsbeugungen, ist vollkommen klar. Ich bemühe mich aber trotzdem die Bezeichnung "Verbrecher" geschickter zu umschreiben. Man kann ja schon sagen, dass man das Verhalten der Behörden für rechtswidrig hält. Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Thread-Schließung wegen ein Paar Entgleisungen einiger N00bies, übertrieben ist. Wir haben alle mal angefangen. Ich habe früher auch viel öfter ins Klo gegriffen, wie heute. -------------------- (\_/)
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11.07.2006, 21:47
Beitrag
#176
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Ich finde es auch einfach nicht fair, eine MPU anzuorden, die man aufgrund der Tatsache nicht bestehen kann..weil mindestens 6 Monate Verhaltensänderung nachgewiesen werden müssen, die MPU aber nach 2 Monaten kommt...
Genauso unfair finde ich, wenn man den Führerschein freiwillg deshalb abgibt, die Punkte in Flensburg nicht auf Null gesetzt werden..ganz toll, angenommen ich bestehe die MPU bin ich meine Führerschein trotzdem losgewesen und gehe mit Punkten belastet in die neue Führerscheinzeit. Komischerweise dürfen "Drogenbenutzer" , ich hab ein Gerichtsurteil dazu gelesen, erst zur MPU aufgefordert werden, nachdem sie ihre Abstinzzeit nachweisen können , also..dumm ausgedrückt ...ich hab das GU so verstanden, das eben erst nach 6 Monaten eine MPU angeordnet werden darf.( bzw kann man sich vorher wehren) Als Fahrradfahrer hab ich nur eine Geldstrafe vom Gericht bekommen, keine Sperrzeit...die FSST wollte unbedingt meinen FS..und ..auch wenn es keine Strafe im eigentlichen Sinne ist..ich empfinde es nunmal so. |
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11.07.2006, 21:54
Beitrag
#177
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Eine Fahrerlaubnis verliert man unter anderem bei Krankheiten, übermäßigen Alkoholkonsum oder Drogenkonsum. Ach.... Also lauter Dinge, die in Anlage 4 der FeV aufgeführt sind, oder? Sollte doch jeder kennen, so wie das Kapper- oder das Halbritterurteil, oder? Zitat Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Thread-Schließung wegen ein Paar Entgleisungen einiger N00bies, übertrieben ist. Das ist alleine die Entscheidung der Forenverantwortlichen, die eine Reputation zu verlieren haben, oder? Zitat Ich habe früher auch viel öfter ins Klo gegriffen, wie heute. Stimmt. Die Häufung macht´s. Mal ehrich: Das VP kommt auch sehr gut ohne EU-GH-Thread aus. Wie sieht´s mit den Diskutanten hier aus? Dann benehmt Euch entsprechend. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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11.07.2006, 22:06
Beitrag
#178
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich finde es auch einfach nicht fair, eine MPU anzuorden, die man aufgrund der Tatsache nicht bestehen kann..weil mindestens 6 Monate Verhaltensänderung nachgewiesen werden müssen, die MPU aber nach 2 Monaten kommt... Ich fände es unfair einem Fahrer der unter Drogen oder Alkohol (für Thommy auch Straftaten begeht) seinen FS zu lassen bis er geruht mit seinem Abstinenznachweis anzufangen. Dies kann über 12 Monate dauern. Und jemanden der nachweislich ungeeignet ist läßt man nicht noch ewig draussen rumfahren. Wie mans macht ists den Leuten nicht recht. Das die MPU nicht bestehbar ist liegt daran das Verhaltensänderung Zeit braucht. Offensichtlich sind 6 Monate noch nicht genug, da so eine hohe Rückfallquote besteht. Es wird immer von Prävention und zu laschen Strafen in D gesprochen. Wird man präventiv tätig passts auch wieder nicht... Genauso unfair finde ich, wenn man den Führerschein freiwillg deshalb abgibt, die Punkte in Flensburg nicht auf Null gesetzt werden..ganz toll, angenommen ich bestehe die MPU bin ich meine Führerschein trotzdem losgewesen und gehe mit Punkten belastet in die neue Führerscheinzeit. Du hast die Wahl dich zu informieren. Wenn du viele Punkte hast kannst du doch auch entziehen lassen. Ist doch deine Entscheidung. Wenn ich x-Punkte habe, gebe ich also meinen FS ab. Dann beantrage ich ihn sofort neu und kann weitermachen mit meinem neuen FE ohne Punkte Verstöße zu begehen. Dies mache ich dann so oft wie hier einige ausländische FS erwerben. Hier denken einige irgendwie nur von der Tapete zur Wand.. Komischerweise dürfen "Drogenbenutzer" , ich hab ein Gerichtsurteil dazu gelesen, erst zur MPU aufgefordert werden, nachdem sie ihre Abstinzzeit nachweisen können , also..dumm ausgedrückt ...ich hab das GU so verstanden, das eben erst nach 6 Monaten eine MPU angeordnet werden darf.( bzw kann man sich vorher wehren) Ich hab auch kürzlich davon gelesen. Das ist aber die absolute Ausnahme. Beweis: siehe MPU-Forum. Als Fahrradfahrer hab ich nur eine Geldstrafe vom Gericht bekommen, keine Sperrzeit...die FSST wollte unbedingt meinen FS..und ..auch wenn es keine Strafe im eigentlichen Sinne ist..ich empfinde es nunmal so. Wenn das so im Gesetz steht was soll die FSST machen? Rechtsbruch begehen? Die FSST-Mitarbieter sind doch keine Verbrecher.... FS-Besitz ist kein Grundrecht. Zumindest finde ich keinen Artikel dazu im GG. mfg darkstar -------------------- |
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11.07.2006, 22:07
Beitrag
#179
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Sorry, aber ich werde hier bestimmt nicht fortan von "freundliche FEB Mitarbeitern mit verzeihbaren Wissenslücken im Bereich Europäische Rechtssprechung" reden, wenn ich Leute meine, welche VORSÄTZLICH übergeordnetes Recht (und somit einzig anzuwendendes Recht) mit Füssen treten, ins Absurdum verdrehen und mich auch noch als eine Gefährdung im sinne des GG darstellen.
Wer eine Auffassung vertritt wie der verehrte Herr aus HH, der zeigt somit das er der Verantwortung durch seinen Job schlicht nicht gewachsen ist. Somit ist diese Position dann schlicht fehlbesetzt. Wir alle wissen, wo es hinführen kann, wenn insbesondere Staatsvertreter und Amtsträger vorsätzlich ihre Ämter misbrauchen. Dazu braucht mann im Geschichtsbuch nun wirklich nicht soweit zurückblättern. Jetzt hat vieleicht auch der letzte hier bemerkt, das ich ggf. schonmal unter einem andern Username hier gepostet hab. Gut, dann sperrt mich eben wieder. Wenn es hier nicht erwünscht ist, das auch kritische Meinungen objektiv aber eben direkt angesprochen werden, wenn offensichtlicher Rechtsbruch von Seiten der Behörden hier nur verharmlost dargestellt werden darf, dann ist dies offenbar nicht das richtige Forum für mich. Ich höre ständig "Du bist der Verbrecher" etc. Ja, richtig. Aber ich habe dafür schon gebüßt. Ist es rechtens, zurückzuschlagen, wenn mann geschlagenb wird? Darf mann das Gesetz brechen, nur weil der andere das ja auch tut? Basiert unser Rechtssystem auf Vergeltung? Ich hoffe nicht. Sagt hier irgendjemand "ich wurde zu unrecht verurteilt"? Ich jedenfalls nicht. Aber ich sage, ich werde jetzt, lange nach meiner Verurteilung unfair und unrechtmässig behandelt. Und das ohne erneute eigene Schuld. Mann kann keinen fruchtbaren, offenen Dialog führen, solange keine Bewertungsgleichheit besteht. Wer meint, wir EUFS Besitzer sind ja nur sauer über die Konsequenzen unseres eignen Handelns, der hat ggf. im Einzelfall sogar Recht - aber hier geht es inzwischen um viel mehr. Ich hab nichtmal nen Auto und bin recht unabhängig vom FS. Mir geht es nicht (mehr) vorrangig ums Fahren. Mir geht es darum, das auch ich verdammtnochmal Rechte habe. Und es gefällt mir eben gar nicht, wenn die so hartnäckig vom eigenem Vaterland missachtet werden. Grade Deutschland hat mit am lautesten geschrien, als es um die EU Verfassung ging. Es kann doch bitte einfach nicht sein, das D. sich die Dinge alle so hinbiegen möchte, wie es eben passt. Nein, hier fordere ich konsequenz. Wenn wir die EU wollen, dann haben wir auch den EUGH und die dazugehörigen Richtlinien zu akzeptieren. OHNE WENN UND ABER. Es geht um die Glaubwürdigkeit dieses Landes, dieses Systems und nicht zuletzt um das Vertrauen der Bürger. Es ist schade, das bislang kaum ernstzunehmende Journalisten das Thema mal wirklich objektiv aufgefasst haben. Hier fehlt eben die Lobby (welche auf Seiten der MPU ja vorhanden ist). Wir werden fortwährend belogen und betrogen. Kein einziger FEB Mitarbeiter mit gesundem Menschenverstand kann mir weissmachen, das er wirklich aus Halbritter rausliest, das dies sich ja nur auf den speziellen Einzelfall bezieht. Genau das Gegenteil steht drin! Nein Freunde, macht die Augen auf. Den Behörden geht es nicht um Führerscheine, Verkehrstote oder sonstwas. Die wollen schlicht Ihr Gesicht nicht verlieren. Hier geht es um trotz, uneinsichtigkeit und fehlgeleitete Machtkämpfe. Wer will schon den späten Sieg der Proletarier über das System? Ausserdem spielt Angst vor Schadenersatzklagen etc. eine Rolle. Partizipation an den Einnahmen der MPU tut ein übriges. Nennt mich ruhig "Verbrecher" - dann aber nicht wegen meiner Fahrerlaubnisvergehen, sondern weil ich es mir erlaube, mich über ein koruptes und rechtswidriges System aufzuregen. Dann bin ich schuldig wie einst Rudi Dutschke, Johann Georg Elser, Rosa Luxemburg, Joschka Fischer und andere. Gute Nacht. |
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11.07.2006, 22:15
Beitrag
#180
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
@ Darkstar
zur MPU - Ich könnte Dir gerne nen linke per PN zukommenlassen, wo du ohen jegliche Prüfung eine positive MPU für viel Geld bkommst. Das ist dann natürlich ein wünschenswertes ausräumen der Eignungszweifel, schliesslich verdient Deutschland gut mit. Zum Grundgesetz: Mein recht auf Freiheit wird eingeschränkt Ich werde fortwährend Diskreminiert Es ist eben nicht jeder vor Gericht gleich - es wird willkürlich entschieden. Klingelt da was? (Liesse sich noch weit fortsetzen) |
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11.07.2006, 22:29
Beitrag
#181
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
zur MPU - Ich könnte Dir gerne nen linke per PN zukommenlassen, wo du ohen jegliche Prüfung eine positive MPU für viel Geld bkommst. Das ist dann natürlich ein wünschenswertes ausräumen der Eignungszweifel, schliesslich verdient Deutschland gut mit. "Ich kann dir gern Links zukommen lassen wo sich Nobellimousinen für den halben Preis erwerben lassen. Treff mit Geldkoffer im Steinbruch." Und? Korruption gibts überall. Und dabei ist nichtmal sicher das du bekommst wofür du bezahlst. Zitat Es ist eben nicht jeder vor Gericht gleich - es wird willkürlich entschieden. Käse, wenn willkürlich entschieden würde, wäre Semmelroge nie im Knast gelandet. Er hätte sich einfach freigekauft. Zitat Da steht weder etwas von MPU, noch von 15 Jahren und mehr Eignungszweifel und schon gar nicht steht da "Sie dürfen nicht in Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben" oder so. 1. Ein Richter hat mit der MPU rein garnix zu schaffen. Das kann dir dein Anwalt erklären. 2. die 15 Jahre stehen im Gesetz. Das kann dir dein Anwalt erklären. 3. und mehr ist Käse. Nur wenn du dich ungeschickt gegenüber der FSST verhälst. Das kann dir dein Anwalt erklären. 4. Dir steht es frei im Ausland einen FS zu erwerben. Nur durftest!!! du nach gängiger Rechtslage damit nicht in D fahren. Das kann dir dein Anwalt erklären. Ich verstehe nicht worauf du hinauswillst. Ich sehe natürlich das die Situation unschön ist. Aber man darf nicht Ursache und Wirkung des Ganzen verwechseln. Ursache war deine Straftat. Die Wirkung sind Eignungszweifel der FSST die nicht ausgeräumt wurden. Durch zwei Urteile ist jedenfalls die MPU noch lange nicht tot. Du brauchst bloß ins MPU-Forum zu schauen. mfg darkstar PS: Das kann dir dein Anwalt erklären.= Dazu gibts auch Informationen hier im Forum nicht nur beim Anwalt -------------------- |
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11.07.2006, 22:47
Beitrag
#182
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
@DarkStar
ich merk schon, du willst einfach nicht begreifen. Ein letztes mal: ich habe meinen EU Lappen nicht ein einziges mal vor Kapper in D. genutzt. Ging auch gar nicht, weil ich derzeit nicht in D. war, sondern mich u.A. noch durch die Abschlussklausuren für International Law quälen musst. Somit schreib mir nix davon, was mir mein Anwalt erzählen kann. Kannst ja mal bei deinem Anwalt anfragen - vieleicht erzählt er dir dann mal was zur Rechtsfolge, zuständigkeit der Gerichte und Gewaltenteilung. Sorry, du bittest hier um mehr Sachlichkeit und vor allem Themenbezogenheit? Dann lies dir mal dein letztes Post genau durch. Klingelts schon wieder? |
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11.07.2006, 23:02
Beitrag
#183
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
ich merk schon, du willst einfach nicht begreifen. Ich begreife schon ganz gut denk ich... Somit schreib mir nix davon, was mir mein Anwalt erzählen kann. Kannst ja mal bei deinem Anwalt anfragen - vieleicht erzählt er dir dann mal was zur Rechtsfolge, zuständigkeit der Gerichte und Gewaltenteilung. Ich sehe schon wir kommen hier auf keinen gemeinsamen Nenner. Du schreibst nichts war im Urteil. Ich schreibe dir das nichts dazu im Urteil stehen muß und verweise auf deinen Anwalt der es offensichtlich besser wissen müßte als du. Wo ist dein Problem? Ich sehe nur das du etwas erwartest was einfach nicht erforderlich ist, nämlich die MPU und den ganzen Rest im Urteil festzuschreiben. Für deine Unkenntnis kann ich doch nichts. Sorry, du bittest hier um mehr Sachlichkeit und vor allem Themenbezogenheit? Dann lies dir mal dein letztes Post genau durch. Klingelts schon wieder? Ich habe auf jeden Post themenbezogen reagiert soweit das möglich war. Wenn du natürlich schreibst das FEB-Mitarbeiter alle besser aufgeklärt werden müssen , das es positve MPU's beim Russen um die Ecke zu kaufen gibt, das Gerichte willkürlich urteilen und das du politsches Asyl erbittest dann fällt mir nix mehr ein als darauf sachlich und themenbezogen zu antworten. Zitat Sorry, du bittest hier um mehr Sachlichkeit und vor allem Themenbezogenheit? Im übrigen bin ich nicht GSX-R. Der hatte zurecht nach mehr Sachlichkiet gebeten. Ich nicht. Wäre aber schön... mfg darkstar -------------------- |
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11.07.2006, 23:03
Beitrag
#184
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Hallo darkstar..
eine Entziehung kostet nun mal Geld, welches ist durch den ganzen Tara einfach nicht mehr habe. Jeder Brief der FFST kostet mich jedesmal 30 Euro.., die Androhung der Führerscheinenziehung, der Führerscheinentzug seitens der FSST natürlich auch. Wenn ich ungeeignet bin zu fahren, dann soll bitte das Gericht das feststellen ..und nicht eine 22 jährige FSST-Mitarbeiterin... und, da ich scheinbar eine Gefahr darstelle, wieso durfte ich bis eben noch fahren ??? Ok..das sehe ich ein, ich habe einen Fehler gemacht, ich bin betrunken Fahrrad gefahren und hatte mehr als 1,6% .. aber mittlerweile wird das existensbedrohend...ich verliere meinen Job..etc.. ( ok...ich hab begriffen, das interessiert keinen.) Ich hatte vorher , also ich hab sie ja auch noch, Punkte in Flensburg (Geschwindigkeit und einmal Unfall) und jetzt natürlich nochmal 7 Punkte ..., meine FSST-Bearbeiterin sagt, ich würde keine doppelte Fragestellung bekommen..., weil sie der Meinung ist, die Verkehrsverstöße während nicht gravierend..sie hat also doch Spielraum..scheinbar...ich allerdings glaube.., es wird doch eine doppelte Fragestellung..und demzufolge fast doppelte Kosten...mittlerweile sind wir dann bei über 2500 Euro. Natürlich, das will ich jetzt nicht bestreiten, kam eine Auffordrung zum besonderen Aufbauseminar....und dem anfangs netten Satz.."Ich hoffe, das dieses BSA als Erziehungsmaßnahme" ausreicht ...hätte es auch, mit Sicherheit ..., wenn nicht paar Tage später die Aufforderung zur MPU gekommen wäre.. Ich hatte leider keine RSV ...ansonsten wäre vielleicht ein Anwalt drin gewesen mit für mich besseren Ausgang. Für mich bleibt...ich bin betrunken losgefahren, hab unterwegs , nach vielleicht 500 Metern gefahren, ich schiebe lieber..ich bin zu betrunken....hab nochmal fast 1 km geschoben und bin vor meiner Wohnungstür um 3.30 am 24.12 von der Polizei angehalten wurden, man hat mich gesehen ..das ich gefahren bin.. Blasen.., anschliessend Blutprobe Auf Nachfrage , was nun passiert..die Auskunft...Einstellung gegen Geldstrafe ( Zahlung an Verein etc) Stattdessen Strafbefehl...Einspruch meinerseits ..ich hab ja gemerkt, ich kann nicht mehr Fahren, also hab ich geschoben... Staatsanwältin " Sie haben es gemerkt ? Das hätten sie auch 5 Minuten vorher bemerken können, also ist es nicht fahrlässig, sondern Vorsatz" ..Richter: "An ihrer Stelle würde ich den Einspruch zurückziehen" Mittlerweile liest man ja so einiges ..im Internet (EU-FS einerseits, andererseits, was andere so für Strafen bekommen haben..manchmal schüttel ich einfach den Kopf und denke mir...wäre ich mit dem Auto gefahren..wäre ich schneller als die Polzei zu Hause gewesen.aber du Trottel musstes ja bewusst das Auto stehn lassen, weil Du gedacht hast, mein FS ist zu wichtig) Ich bin seit 1993 übrigens fast 1 Million Kilometer gefahren, bis auf einen Unfall (Vorfahrt) ist nichts passiert und bin auch nie mit dem Auto gefahren , wenn ich mehr als 1 Bier getrunken habe. |
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11.07.2006, 23:11
Beitrag
#185
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
@Darkstar
ich sag nur "Semmelroge". Wirklich sachlich und Themenbezogen. Übrigens ist mir sehr wohl bewusst, das die MPU nicht Sache der Gerichte ist. Ist ja schliesslich KEINE Strafe Nur übersiehst Du, das eben genau diese MPU im EU-FS Fall seit Kapper & spätestens seit Halbritter eben auch nicht mehr Sache der Deutschen Behörden ist und genau hier drehen wir uns im Kreis. Nun aber wirklich N8! |
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11.07.2006, 23:12
Beitrag
#186
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
[Natürlich gut! Aber wenn ich hier manchmal wirklich unqualifizierte und desinformierende Kommentare lese, überlege ich auch, ob ich nicht zu einem intellektuell höher einzustufendem Forum wechseln soll!!! Ich auch.... Stop. Da war doch nicht ich gemeint, oder..? edit: Zitat Übrigens ist mir sehr wohl bewusst, das die MPU nicht Sache der Gerichte ist. Oben schriebst du noch das Gegenteil. Was denn nun? Zitat Nur übersiehst Du, das eben genau diese MPU im EU-FS Fall seit Kapper & spätestens seit Halbritter eben auch nicht mehr Sache der Deutschen Behörden ist und genau hier drehen wir uns im Kreis. Du meinst also das das MPU-Forum hier in naher Zukunft geschlossen wird? mfg darkstar PS: Mir ist der Unterschied zwischen FS und FE sehr wohl bekannt. Ich hab beides noch in der Tasche. -------------------- |
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12.07.2006, 01:54
Beitrag
#187
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Mir kommt die Galle hoch, wenn mir ein "Reputierter" sagt, dass ich ein Verbrecher bin!!!! @StruppiBeruhige Dich mal! Ich bin auch der Meinung, dass volltrunkene Autofahrer Verbrecher sind, weil sie in verantwortungsloser Weise Unbeteiligte in Lebensgefahr bringen. Jeder Täter sollte sich das klarmachen. Trotzdem berechtigt das deutsche Amtsträger nicht, vorsätzlich gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ich würde also die Bezeichnung "Verbrecher" an Deiner Stelle nicht persönlich nehmen. Ich bezahl doch nicht die MPU von ehemaligen Süchtigen auch noch mit. Na und...?Du bezahlst doch schon die monatlichen Sozialleistungen für diese Leute in Höhe von knapp 1000,- Euro monatlich mit Deinen Steuergeldern. Wenn ein Betroffener wegen einer Nutzungsuntersagung seinen Beruf nicht ausüben darf, dann kann sich die Arbeitslosigkeit um viele Monate verlängern. Wer Mist baut soll gefälligst auch mal mit eigenem Geld dafür geradestehen. Zumindest wären zinsgünstige Darlehen für MPU-Maßnahmen denkbar, damit die Arbeitslosigkeit schneller beendet werden könnte. Solange das nicht möglich ist, können die Betroffenen mit Recht sagen: Der Staat muss so lange zahlen, bis sich der Staat an geltendes Recht hält & die Nutzungsuntersagung aufhebt. Zum Glück ist das bei Einigen inzwischen geschehen.
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12.07.2006, 03:03
Beitrag
#188
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Es ist wirklich erstaunlich, welche Anziehungskraft dieser Thread zu scheinen hat. Da werden in kürzester Zeit so viele Beiträge neu verfasst, dass man mit dem Lesen einfach nicht hinterher kommt. Ich habe leider auch nicht die Zeit mir alles explizit durchzulesen, da ich zum einen berufstätig bin (bin gerade von Arbeit gekommen) und auch noch andere Verpflichtungen habe.
Daher bleibt mir auch nicht die Zeit, auf den einen oder anderen Beitrag zu antworten, obwohl es mächtig in den Fingern krippelt. Einen Beitrag kann ich aber nicht unkommentiert lassen. Lieber Tommy Bumm was du hier geschrieben hast, ist ja nun der absolute Blödsinn. Sorry, aber mir fehlen die Worte. Überdenkst du eigentlich auch mal, was du so niederschreibst? Ich halte dich durchaus für einen intelligenten Menschen, der sehr wohl weiß was er will, auch wenn du so manches Mal einen "leicht" konfusen Eindruck hinterlässt. Aber wiedermal trieft dein Beitrag vor Polemik. Anstatt einem alkoholkranken Menschen zu helfen, wird er mit seinem Problem ins Ausland gedrängt, wenn er einen Führerschein haben will. Wenn Deutschland die Hürden für Fahrerlaubniserwerber so hoch baut, dann muss sich der Staat nicht wundern, wenn die Hürden umgangen werden. Das ist nicht dein Ernst, oder? Du willst also, dass der Staat die Hürden etwas tiefer setzt, die ein alkoholkranker Mensch überwinden muss, damit er endlich wieder einen Führerschein erhält? Zunächst einmal muss doch die Krankheit durch den Betroffenen akzeptiert werden. Dann muss er bereit sein, die Hilfe, die durch private und/oder staatliche Einrichtungen gewährt wird, anzunehmen. Glaube mir, ich weiß, was es heißt alkoholkrank zu sein (damit meine ich nicht, dass ich hierzu gehöre). Dann muss er nachweisen, dass er seine Abhängigkeit kontrollieren kann, er also "trocken" ist. Meinst du nicht, dass zuerst einmal die Familie und Freunde Verantwortung tragen? Ich will es nicht weiter ausbauen, da Commo hier bereits die passende Antwort gegeben hat. Dem braucht man nichts mehr hinzuzufügen. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 12.07.2006, 03:21 -------------------- |
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12.07.2006, 12:25
Beitrag
#189
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
VG Münster vom 30. Juni 2006
Mir stellen sich da einige Fragen: Zitat (VG Münster vom 30. Juni 2006) Dass die polnischen Behörden trotz der Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes eine neue Fahrerlaubnis erteilt hätten, deute eklatant auf eine missbräuchliche Umgehung der europarechtlichen Vorschriften hin. Wer soll denn da gegen europarechtliche Vorschriften verstoßen haben? Wenn es die polnische Behörde war, warum wird dann die Führerscheininhaberin bestraft?Zitat (VG Münster vom 30. Juni 2006) Ferner bestehe der Verdacht, dass sich die Frau aus Westerkappeln nicht in Polen niedergelassen habe, um dort die polnische Fahrerlaubnis zu nutzen. Also reicht jetzt ein Verdacht für das Gericht aus, um der Betroffenen geltendes Recht vorzuenthalten. Zitat (VG Münster vom 30. Juni 2006) Die Antragstellerin berief sich auf das Europarecht und dabei insbesondere auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Objektive Anhaltspunkte, ohne sie zu benennen? Wo sagt der EuGH, dass Deutschland EU-Recht missachten darf, nur weil sie glauben, dass eine missbräuchliche Nutzung Europarechts vorliegen soll?
Das Verwaltungsgericht entschied hingegen, die Antragstellerin könne sich hierauf nicht berufen. Es bestünden objektive Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch. Die missbräuchliche Berufung auf das Europarecht gestatte auch der EuGH nicht. -------------------- (\_/)
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12.07.2006, 13:07
Beitrag
#190
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat (VG Münster vom 30. Juni 2006) Ferner bestehe der Verdacht, dass sich die Frau aus Westerkappeln nicht in Polen niedergelassen habe, um dort die polnische Fahrerlaubnis zu nutzen. Also reicht jetzt ein Verdacht für das Gericht aus, um der Betroffenen geltendes Recht vorzuenthalten. Ja schon heftig, was da für Begründungen aus dem Hut gezogen werden, um geltendes Recht zu ignorieren. Zumal die Frage der 185-Tage-Regelung und deren Überprüfung schon seit Kapper geklärt ist, von einer Aberkennung aufgrund eines bloßen Verdachts, meine ich im Kapper-Urteil nichts gelesen zu haben Da erlassen Verwaltungsgerichte Beschlüsse, und begründen das mal so aus dem Bauch heraus, ohne sich an jegliches Recht zu binden. Man könnte auch meinen, es wären Currywurstbuden-Beschlüsse |
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12.07.2006, 13:36
Beitrag
#191
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Eine kleine Idee die nicht schlecht klingt
Man sollte sich zusätzlich einen internationalen Fs besorgen? Dieser ist relativ unbürokratisch im Ausstellerland (in unserem Fall Pl) erhältlich. Mit dem i-Fs darf man dann auf der ganzen Welt fahren, nur eben nicht in Polen. Ich stelle diese Frage deshalb, da es beim Verlust des Führerscheines ja ziemlich problematisch ist, sich ein "Ersatzdokument" in Stettin zu besorgen. Angenommen man verliert den Geldbeutel, oder der Führerschein liegt im Handschuhfach und das Auto wird geklaut..., dann ist der Lappen ohne jeglichen Verkehrsverstoß erstmal geschichte! Weiter stelle ich mir vor, daß die Vorlage des i-FS auch in Verkehrskontrollen von Vorteil sein könnte! Zwar gilt, daß der i-fs nur in zusammenhang mit einem "nationalen" gültig ist und dieser stets mitgeführt werden müsse, doch glaubt ihr, daß der Dorfpolizist das ebenfalls weiß? Selbst wenn, dann könnte man den PL-Lappen immernoch auf dem Revier vorzeigen. In der Regel dürfte dies aber kaum der Fall sein (wenn man nicht gerade an einen jungen karrieregeilen Polizisten gerät), da für die meisten Polizisten die Vorlage des i-fs und der Bürgerkarte ausreichend sein dürften. Zwar gibt es den Halbritter-Beschluß, aber trotzdem sollten wir immer auf der hut sein, da die dt. Behörden ja ziemlich erfinderisch sind, wenn´s drum geht ihre Bürger zu quälen. Naja, jetzt war ich mal erfinderisch Zusammengefaßt: ist dies vielleicht eine mögliche Alternative zur notariell beglaubigten Kopie? Ich denke, daß derjenige der eine beglaubigte Kopie vorzeigt binnen einer bestimmten Frist trotzdem das Original vorzeigen muß. Wäre es dann nicht besser ein Original (i-Fs vorzuzeigen)? Es wäre jedenfalls nichts illegales: 1 Fahrerlaubnis und 2 Dokumente! -------------------- |
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12.07.2006, 14:12
Beitrag
#192
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hallo,
zu dem Urteil des VG Münster ist meiner Meinung nach folgendes zu sagen, zum einen ist es noch nicht rechtskräftig, zumindest im Boardeintrag war es das noch nicht und zum anderen wird das Urteil in der nächsthöheren Instanz mit absoluter Sicherheit cecancelt. Der Wohnsitznachweis muss nicht die Dame erbringen und Anerkennung ist Anerkennung egal wie es die Gerichte auch drehen und wenden mögen. Leider ist der Zeitverlust sehr sehr ärgerlich für die Betroffenen, aber das ist das einzige probate Mittel, um die "Fahruntüchtigen" laut Ansicht der deutschen Behörden von der Strasse fernzuhalten. Zeitschinden,Ablehnen und Nichtanerkennen ist Methode, die Justiz sitzt immer am längeren Hebel. Übrigens noch ein nettes Urteil des EuGh gegen Deutschland. EuGH verurteilt Deutschland Straßburg. Deutschland ist wegen des zwangsweisen Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Der Einsatz des Brechmittels in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung, befand gestern der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dem Kläger, einem 41 Jahre alten Mann aus Sierra Leone, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zu. Der Einsatz des Brechmittels sei nicht "zwingend erforderlich" gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. In diesem Fall hätte man auf die "natürliche Ausscheidung" der Droge warten können. Die Richter verwiesen darauf, dass in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Vielleicht kann man ja der Empfehlung von CorneliusRufus folgen und mal auf Verletzung der Menschenwürde klagen. Gruss Natrix |
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12.07.2006, 14:18
Beitrag
#193
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zusammengefasst: Ist dies vielleicht eine mögliche Alternative zur notariell beglaubigten Kopie? Es gäbe ja auch die Möglichkeit die Vorlage des EU-Führerscheins bei einer Kontrolle vorsätzlich zu verweigern, mit der Begründung, weil Deutschland nachweislich geltendes Recht beugt. Weitere Aussagen werden verweigert, weil der Beschuldigte das Recht dazu hat. Eine Strafe wegen eines nicht mitgeführten Führerscheins wird es mit Sicherheit nicht geben. Es folgt eine Anzeige nach § 21 StVG. Dem Gericht könnte man schreiben, dass man den Führerschein sofort vorlegt, wenn Deutschland sich dazu verpflichtet den Führerschein nach geltendem Recht uneingeschränkt anzuerkennen, & keine MPU fordert wegen der alten Eignungszweifel (siehe Halbritter). Sollte der Richter dieser berechtigten Forderung nicht nachkommen, entstehen der Allgemeinheit unnötige Kosten, die nicht mehr vom Betroffenen zu vertreten sind. Solange die Verwaltungsbehörden das Recht für sich wahrnehmen, offensichtlich rechtswidrige Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug zu verschicken, ist man gezwungen den Führerschein so spät wie möglich vorzulegen, um einer Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis im letzten Moment zu entgehen. Der Verwaltungsbehörde ist es nicht möglich eine Nutzungsuntersagung zu erteilen, wenn gleichzeitig eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis läuft. Es kann die Nutzung einer Fahrerlaubnis nicht untersagt werden, wenn angeblich keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
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12.07.2006, 14:29
Beitrag
#194
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Übrigens noch ein nettes Urteil des EuGH gegen Deutschland. >>>Déjà-vu<<<Ich finde dazu keine Worte......
Einigkeit, Recht und Freiheit.... -------------------- (\_/)
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12.07.2006, 15:00
Beitrag
#195
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
[Es gäbe ja auch die Möglichkeit die Vorlage des EU-Führerscheins bei einer Kontrolle vorsätzlich zu verweigern, mit der Begründung, weil Deutschland nachweislich geltendes Recht beugt. da du dann nicht nachweisen kannst das du überhaupt einen fs hast. wirst du höchstwarscheinlich auch nicht mit deinem pkw diese kontrolle wieder verlassen.oder denkst du im ernst das dich die ohne den nachweis eines fs noch weiterfahren lässt? auch mit deiner kostenrechnung wird das nicht so gehen. hättest du den fs gezeigt wie es verlangt wurde, wären diese kosten nicht entstanden- ergo- du zahlst -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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12.07.2006, 15:01
Beitrag
#196
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Es gäbe ja auch die Möglichkeit die Vorlage des EU-Führerscheins bei einer Kontrolle vorsätzlich zu verweigern, mit der Begründung, weil Deutschland nachweislich geltendes Recht beugt. Man sollte aber nicht den Fehler machen, den Führerschein am nächsten Tag bei der Wache vorzulegen, weil am nächsten Tag ist die Polizei böse & erhebt ein Bußgeld bis zu 20,- Euro. Nach einer Gerichtsverhandlung wäre deswegen schon die Verjährung (3 Monate) eingetreten. Außerdem wird dann mit Sicherheit Meldung an die Führerscheinstelle gemacht, was dann eine Nutzungsuntersagung mit sich bringen könnte. Für ganz Ängstliche empfiehlt es sich zu sagen, dass der Führerschein verloren gegangen ist, wohlwissentlich, dass sich der Führerschein zu Hause im Tresor befindet. Nach der Anklage sollte man den Führerschein sowieso nicht mehr mit sich führen, weil es sehr peinlich wäre, wenn man den Führerschein kurz vor der Gerichtsverhandlung wirklich verlieren würde. -------------------- (\_/)
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12.07.2006, 15:06
Beitrag
#197
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Na klasse Thommy ich sage ich habe meinem Führerschein verloren,der Polizist fragt seinem Computer wo drin steht das ich eine FE-Entziehung hatte-und schon darf ich wieder zu Fuß gehen.
Nee der Internationale FS ist schon eine gute Idee -------------------- |
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12.07.2006, 15:20
Beitrag
#198
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Da Du dann nicht nachweisen kannst, dass Du überhaupt einen FS hast, wirst du höchstwahrscheinlich auch nicht mit Deinem PKW diese Kontrolle wieder verlassen. Oder denkst Du im Ernst, dass Dich die ohne den Nachweis eines FS noch weiterfahren lässt? Na und...? Es ist sowieso gesund einen Lauf um den Häuserblock zu machen, bis die wieder weg ist.Auch mit Deiner Kostenrechnung wird das nicht so gehen. Hättest du den FS gezeigt wie es verlangt wurde, wären diese Kosten nicht entstanden -ergo- Du zahlst Welche Kosten? Bei einem Freispruch gibt es für den Angeklagten keine Kosten, wenn er die Anklage nicht vorsätzlich verursacht hat. Wenn man den Führerschein nur verbummelt hatte oder er sogar gestohlen wurde, kann von Vorsätzlichkeit nicht die Rede sein.
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12.07.2006, 15:40
Beitrag
#199
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Na und...? Es ist sowieso gesund einen Lauf um den Häuserblock zu machen, bis die wieder weg ist. Welche Kosten? Bei einem Freispruch gibt es für den Angeklagten keine Kosten, wenn er die Anklage nicht vorsätzlich verursacht hat. Wenn man den Führerschein nur verbummelt hatte oder er sogar gestohlen wurde, kann von Vorsätzlichkeit nicht die Rede sein. Mit dem Lauf um den Häuserblock wird es auch nicht immer helfen schonmal was von einer vorläufigen Beschlagnahme des KFZ gehört bzw. der abnahme des Kfz-Scheins und der Schlüssel. Ja klasse den Polizisten der bei Gericht aussagt das du dich geweigert hast den Führerschein vorzuzeigen,hättest Ihn vorgezeigt währ es garnicht soweit gekommen. Und so ein Argument wird in jeder Verhandlung kommen. -------------------- |
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12.07.2006, 16:16
Beitrag
#200
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Na klasse Thommy, ich sage ich habe meinem Führerschein verloren, der Polizist fragt seinen Computer wo drin steht, dass ich eine FE-Entziehung hatte und schon darf ich wieder zu Fuß gehen. Wo steht das? Wenn Du den Führerschein nicht hast, hast Du ja immer noch die Fahrerlaubnis. Selbstverständlich sagst Du dem , dass Du ihm morgen den Führerschein vorlegen wirst. Du sagst am besten immer: "Jaja...!" (Das heißt im Übrigen übersetzt: ...)Nur weil ein Führerschein "vergessen" wurde, ist das noch lange keine gesetzliche Grundlage das Auto zu beschlagnahmen. Damit können die Abschleppkosten auch nicht dem Fahrer angelastet werden, weil die Voraussetzung, keine Fahrerlaubnis, fehlt. Außerdem kann nur im Wiederholungsfall innerhalb zweier Jahre eine Beschlagnahme angeordnet werden. Von einem Wiederholungsfall kann ja nicht die Rede sein, weil ja eine Fahrerlaubnis besteht. Nee der Internationale FS ist schon eine gute Idee. Klar, wenn Du 3 Monate später eine Nutzungsuntersagung kassieren willst. Auf meine Art kannst Du das ein Jahr verzögern.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:56 |