EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
12.07.2006, 16:27
Beitrag
#201
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Eine ausländische Fahrerlaubnis steht nicht im Polizeicomputer also läßt sich nicht prüfen ob du überhaupt eine Fahrerlaubnis hast,vorallem wenn der Entzug der ehemaligen FE im Computer abrufbar ist,ich denke die Polizei wird dagegen alles unternehmen das du nicht mehr fährst.
Was sich mit der Beschlagnahmung auch durchsetzt,es ging um deine Aussage das du dich weigerst den Führerschein vorzuzeigen. Klar auf deine Art verzögere ich ohne Ende das ist richtig zusätzlich verärgere ich die Polizisten,und letztendlich sehen wir ja was du jetzt für probleme hast. Ich sage ganz klar"Nein"das ist der falsche Weg -------------------- |
|
|
12.07.2006, 16:42
Beitrag
#202
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
...es ging um Deine Aussage, dass Du Dich weigerst den Führerschein vorzuzeigen. Ich hatte ja auch geschrieben, dass ganz Ängstliche einfach nur sagen sollen, dass sie ihren ausländischen EU-Führerschein verbummelt haben. Ich poste doch hier, um meine Ideen hier geistig durchzuspielen, damit ich sie dann mit Euch präzisiere....zusätzlich verärgere ich die Polizisten,... Ich glaube, es gibt nichts schöneres, den Polizisten zu verärgern, der Dich piesacken will. Hätte ich das letztes Jahr so gemacht, dann hätte ich heute keine Nutzungsuntersagung. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
|
|
12.07.2006, 16:54
Beitrag
#203
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Ich poste doch hier, um meine Ideen hier geistig durchzuspielen, damit ich sie dann mit Euch präzisiere. ...zusätzlich verärgere ich die Polizisten,... Ich glaube, es gibt nichts schöneres, den Polizisten zu verärgern, der Dich piesacken will. Hätte ich das letztes Jahr so gemacht, dann hätte ich heute keine Nutzungsuntersagung. Weiß ich doch aber mal im ernst jeder Beamte hat mehr zu sagen als der kleine Bürger mit EU-FE,ist leider so.Deswegen ist es echt das beste immer einen Trumpf in der Hand zu haben(einen guten RA) -------------------- |
|
|
13.07.2006, 07:37
Beitrag
#204
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
an der Grenze wird nach wie vor gefilzt, aber scheinbar haben die Burschen ihren Lappen während einer Sperre gemacht:
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/899242-126,1,0.html Gruss bazi -------------------- |
|
|
13.07.2006, 08:42
Beitrag
#205
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
...die 8 Nassen... Was sind Nassen?An der Grenze wird nach wie vor gefilzt, aber scheinbar haben die Burschen ihren Lappen während einer Sperre gemacht: Das glaube ich weniger! Es steht zwar was von einer Sperre da. Allerdings sieht mir das sehr stark nach einer Fahrschulgruppe aus, die über einen Vermittler lief. Die Vermittler weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass keine Sperre mehr bestehen darf.http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/899242-126,1,0.html Ich gehe also davon aus, dass die bayerische Polizei dem Journalisten fehlerhafte Informationen geliefert hat, oder zumindest dass der Journalist es falsch verstanden hatte. Nach deutschem Beamtenverständnis haben alle MPU-Kandidaten eine Sperre, bis sie die Eignungszweifel ausgeräumt haben. Tatsächlich ist es aber keine Sperre. Ich möchte gerne mal wissen, ob die Grenzpolizisten in Sacksen auch so krass drauf sind wie in Bayern? -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
|
|
13.07.2006, 09:03
Beitrag
#206
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Ich möchte gerne mal wissen, ob die Grenzpolizisten in Sacksen auch so krass drauf sind wie in Bayern? nein thommy, ich hatte zwar mit meinem pl schein auch eine grenzkontrolle, aber es wurde nichts beanstandet oder der feb gemeldet. im übrigen habe ich mit meinem "neuen" D lappen auch schon eine kontrolle weg. Nach 2 min war ich wieder auf der piste -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
|
|
|
13.07.2006, 09:41
Beitrag
#207
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat Und nachdem in Deutschland sowieso richterliche Fahrerlaubnissperren bestehen Bei sowas wundert es dann immer nicht, wenn die Behörden hier in D nicht so richtig mitspielen wollen. Ein Mindestmaß an vorheriger Information kann man doch von den EU-FE-Erwerbern erwarten |
|
|
13.07.2006, 11:07
Beitrag
#208
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Hier mal ein Update zu meinem weiteren Vorgehen im Fall HH:
Eigentlich wollte ich den freundlichen Herren der FEB HH heute mal Anrufen und fragen, welches Gericht/Recht Ihn denn dazu befugt, meine Grundrechte vorsätztlich zu verletzen - aber das übernimmt in diesem Moment mein Anwalt Gleichzeitig werden wir das Ganze wohl auch DIREKT dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, mit der Begründung, das die "möglicherweise" zuständig wären, da ja die FEB schon klar angekündigt hat, man werde sich wohl nicht an einen OVG Entscheid/Beschluss gegen die Behörde halten. Gleichzeitig wird das natürlich auch dem OVG HH vorgelegt, vieleicht gespickt mit dem sarkastischen Hinweis, das die sich nun ruhig noch 1-2 Jahre Zeit lassen können (laäuft ja erst gut 1 Jahr), da Ihre Entscheidung offensichtlich sowieso nicht befolgt/beachtet werden wird. UND wir suchen jetzt den Dialog mit seriösen Journalisten. Kann hier jemand helfen? Am Sa. werde ich dann ne EU-Beschwerde aufsetzen. An die Mods: Irgendwie geht mein PN weiterhin nicht. Mach ich was falsch? |
|
|
13.07.2006, 15:38
Beitrag
#209
|
|
Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 |
...übrigens gibt es im Fahrerlaubnisrecht (Kalus) ein Kommentar von ihm hinsichtlich der HH - e-mail
fand ich nicht schlecht. verflixt ich grige den link hier nich rein gruß lucas |
|
|
13.07.2006, 16:00
Beitrag
#210
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
...übrigens gibt es im Fahrerlaubnisrecht (Kalus) ein Kommentar von ihm hinsichtlich der HH - e-mail, fand ich nicht schlecht. Ich fände es auch gerne, allerdings ohne Link fällt mir das sehr schwer.
-------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
|
|
13.07.2006, 16:01
Beitrag
#211
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
...übrigens gibt es im Fahrerlaubnisrecht (Kalus) ein Kommentar von ihm hinsichtlich der HH - e-mail fand ich nicht schlecht. verflixt ich grige den link hier nich rein gruß lucas jap, und jetuzt gibt es dort auch ein kommentar von mir auf den kommentar. Kleiner Auszug (nicht ganz ernst gemeint) in bezug auf HH und Grundgesetzverletzung: Grotesker Weise wäre somit (zumindest aus HH FEB Sicht) das BverwG dazu befugt, Verwaltungsmitarbeiter zum aktiven Verstoss gegen das GG zu beordern und würde damit zur Beihilfe zum schweren Rechtsbruch auffordern. Somit müsste dann konsequenterweise das BverwG selbst aufgelöst werden und die FEB Ma's gehen alle als Mittäter in den Bau. Nur wer Verurteilt im obigen Fall das BverwG? Ach ja, richtig, der EUGH! Ach, der Link: http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...6&start=200 |
|
|
13.07.2006, 16:02
Beitrag
#212
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
...übrigens gibt es im Fahrerlaubnisrecht (Kalus) ein Kommentar von ihm hinsichtlich der HH - e-mail, fand ich nicht schlecht. Ich fände es auch gerne, allerdings ohne Link fällt mir das sehr schwer. klick |
|
|
13.07.2006, 16:10
Beitrag
#213
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Einer von den 8 hat eine aktuelle Sperre (und weiss dass er zumindest bis zum Ablauf der Sperrfrist nicht fahren darf). Dann sollte ihm vielleicht mal jemand sagen, das er auch nach Ablauf der Sperrfrist zumindest mit der jetzt erhaltenen EU-FE in D nicht fahren darf. So ein Blödsinn, hab den Führerschein auch während der laufenden Sperre gemacht und danach genutzt, was auch zulässig ist!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 16:19
Beitrag
#214
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
So ein Blödsinn, hab den Führerschein auch während der laufenden Sperre gemacht und danach genutzt, was auch zulässig ist!!! Dann finde bitte hier oder in einem anderen juristischen Forum jemanden der deine Meinung bestätigt... (Vorzugsweise durch Urteile, Gesetzestexte, Richtlinien und ähnliches, eine persönliche Rechtsauffassung ist leider kein Nachweis) Ich lese hier und in anderen Foren so einige Beiträge mit, habe aber selbst auf Vermittlerseiten(ups... ) noch nicht solchen Unsinn gelesen. mfg darkstar @Rettungsflugsaurier: Thommy hatte irgendwo noch einen Jounalisten an der Hand... ich würde es vorziehen wenn du in der Realität bleibts... -------------------- |
|
|
13.07.2006, 16:21
Beitrag
#215
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
oder wie wäre es mit folgenden (leider illusorischen) Szenario:
ich spiele dem OVG HH die Stellungnahme der FEB HH zu (das mach ich sowieso, soweit keine Illusion). Der OVG veklagt darauf die FEB wegen verschwörung gegen die Obrigkeit und Missachtung der weisungsbefugten Gerichte. Dann streiten die sich plötzlich gegenseitig und die Gerichte wären somit (zumindest emotional) auf unserer Seite und kämpfen somit indirekt für den EU-FS Die FEBs verteilen dann fleissig NU's welche die Gerichte postwendend als nichtig erklären. Flach-Im-Bach erleidet schliesslich einen Nervenzusammenbruch und legt sein Amt nieder - Nachfolger wird M. Semmelrogge. Schlussendlich beobachten unsere EU Nachbarn das Desaster mit zunehmenden entsetzen und sehen sich schliesslich gezwungen, uns aus der EU zu schmeissen. Hierin wittern widerum die FEB's Ihre Chance, da der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung für D. ja nun nicht mehr gilt. Gleichzeitig stellen die MA's aber erschrocken fest, das auch Sie mit einem Schlag keinen gültigen Lappen mehr haben, weil ja jeder inzwischen das EU Modell in der Tasche hat. Es darf also schlicht keiner mehr in D. Autofahren, was natürlich nicht ohne Folgen für die Autoindustrie etc. bleibt.... (to be continued) |
|
|
13.07.2006, 16:56
Beitrag
#216
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Dann finde bitte hier oder in einem anderen juristischen Forum jemanden der deine Meinung bestätigt... Wieso? Man könnte es auch umgekehrt sehen!(Vorzugsweise durch Urteile, Gesetzestexte, Richtlinien und ähnliches, eine persönliche Rechtsauffassung ist leider kein Nachweis) Hast Du Beweise, dass es nicht stimmt? Gott gibt es schließlich auch, obwohl es keine Beweise für Gott gibt, aber es gibt auch keinen Beweis, dass es Gott nicht gibt. @darkstar Außerdem würdest Du ja damit behaupten, dass Freelancer sich strafbar gemacht hat oder es in Zukunft noch tun wird. Das hallte ich für vollkommen abwegig. Klare Aussage wurde darüber getroffen, dass ein während der Sperre erteilter Führerschein während der Sperre in Deutschland ungültig ist. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
|
|
13.07.2006, 17:08
Beitrag
#217
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
So ein Blödsinn, hab den Führerschein auch während der laufenden Sperre gemacht und danach genutzt, was auch zulässig ist!!! Dann finde bitte hier oder in einem anderen juristischen Forum jemanden der deine Meinung bestätigt... (Vorzugsweise durch Urteile, Gesetzestexte, Richtlinien und ähnliches, eine persönliche Rechtsauffassung ist leider kein Nachweis) Ich lese hier und in anderen Foren so einige Beiträge mit, habe aber selbst auf Vermittlerseiten(ups... ) noch nicht solchen Unsinn gelesen. mfg darkstar @Rettungsflugsaurier: Thommy hatte irgendwo noch einen Jounalisten an der Hand... ich würde es vorziehen wenn du in der Realität bleibts... Jup, kein Thema, Amtsgericht Günzburg Urteil vom 14.03.05 Aktenzeichen: 1DS 24 JS 1358/00 Um eins zu nennen!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 17:20
Beitrag
#218
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Und Günzburg, liegt in Bayern!!!!
-------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 17:21
Beitrag
#219
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Jup, kein Thema, Amtsgericht Günzburg Urteil vom 14.03.05 Aktenzeichen: 1DS 24 JS 1358/00 Hier wird darauf schon eingegangen. Bitte die darauf folgenden Posts auch durchlesen. Ein Aktenzeichen ist für mich nicht genug. Wenn aber selbst Lexus nicht den Volltext kriegt wie soll ich das dann als Laie schaffen? Dann gibts halt ein Urteil dafür (wobei ich den Wortlaut nicht kenne). Und? Ich könnte duzende (Bluff) Urteile mit gegenteiligen Wortlaut auftreiben. Hier hatte übrigens ein anderer Anwalt hier im Forum darauf schon geantwortet... klick mfg darkstar PS: Gott ist tot. @Freelancer-PM: Dann solltest du auch die Postings davor nicht außer acht lassen... -------------------- |
|
|
13.07.2006, 17:35
Beitrag
#220
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Darkstar
Das Urteil ist leicht anzufechten, es kommt nicht auf den Zeitpunkt an, vor, während oder nach einer Sperre der Führerschein erworben wurde... Wichtig ist, dass keine Sperre oder Fahrverbot in dem Land besteht!!! Naja... Was glaubst du wie oft ich deswegen schon Angezeigt wurde?!? Die letzten 8 oder 9 samt meiner ehemals zuständigen FEB, hatten die gleiche Rechtsauffassung wie du!!! Dann mache ich mich JEDES Wochenende strafbar?!?! Ok, angenommen wir gehen mal davon aus, dass ein FS während der Sperre erteilt wurde, aber nach der Sperre benutzt wird nicht zulässig ist! ! ! So, habe die FE Klasse A und B, Tschechien hat mir die FE ausgestellt, in Österreich wo ich wohne bekomme ich auch keinen mehr weil ich die Klassen habe die hier gültig sind. Deutschland kann mir auch keinen ausstellen, da ich dort nicht wohnhaft bin! Darf ich dann niemehr wieder in Deutschland Autofahren?!?!? Was aber ist, wenn ich zu den FEs A und B den CE mache, darf ich dann in Deutschland nur LKW fahren, da der nachder Sperre gemacht wurde??? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 17:35
Beitrag
#221
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Naja... Was glaubst Du wie oft ich deswegen schon Angezeigt wurde?!? Die letzten 8 oder 9 hatten die gleiche Rechtsauffassung wie Du!!! Na das ist ja nun der absolute Beweis, dass Gott lebt!Flach-Im-Bach...
-------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
|
|
13.07.2006, 17:47
Beitrag
#222
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das Urteil ist leicht anzufechten, es kommt nicht auf den Zeitpunkt an, vor, während oder nach einer Sperre der Führerschein erworben wurde... Wichtig ist, dass keine Sperre oder Fahrverbot in dem Land besteht!!! "Die Behörde ist angewiesen bis zum Ablauf von x-Monaten keine neuen FS auszustellen." Oder so ähnlich... Ist das so schwer zu verstehen? Wenn nun eine Behörde erteilt, tut sie das auf Grund falscher Tatsachen gerade wenn es eine ausländische ist. Führerscheine die aufgrund falscher Tatsachen erteilt wurden die eindeutig der TE (der je bei der Antragstellung gelogen hat) zu verantworten hat, können nie eine wirkliche FE darstellen. FS die aufgrund falscher Tatsachen erteilt wurden können natürlich wieder eingezogen werden. Oder was wäre wenn ich mir ein positives MPU-GA fälsche... Naja... Was glaubst du wie oft ich deswegen schon Angezeigt wurde?!? Die letzten 8 oder 9 samt meiner ehemals zuständigen FEB, hatten die gleiche Rechtsauffassung wie du!!! Dann ist ja gut. Da ich vermute das das Ironie war und die Zahl der Anzeigen noch bei 0 liegt, nehme ich an das du bisher Glück hattest. Ist ja auch nicht so einfach bei jeder Kontrolle nachzuweisen. [Ironie on] Ich hab auch immer denn Kofferraum voll BtM. Ich hatte bei Kontrollen immer Glück und mußte nie den Kofferraum öffnen. Kann ich jetzt davon ausgehen das dies bei jeder Kontrolle so abläuft und das ich keine Anzeige bekomme wenn es auffliegt? Das ist doch kurzsichtig. [Ironie off] Du willst einen sicheren Beweis das es bei dir nicht geht? Stelle einen Antrag auf Umschreibung bei deiner FSST. Die Antwort wird bestimmt interessant ausfallen. Dann mache ich mich JEDES Wochenende strafbar?!?! Ja. edit: (zumindest nach meiner Auffassung) andere Meinungen die nicht von Freelancer kommen erwünscht. mfg darkstar -------------------- |
|
|
13.07.2006, 18:20
Beitrag
#223
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Darkstar
Nein, das war von mir nicht ironisch gemeint, wurde 8 oder 9 mal bis JETZT angezeigt, nach der 2. Anzeige wurde von einem Richter ohne mündlichen Verhandlung beschloßen, dass der FS gültig ist!!! Beschluß: "... Aus diesem Sachverhalt ergibt sich keine Straftat nach §21 StVG. xxx machte zu Recht von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch. Die Sache ist im Prinzip einfach: Die Richtlinie will, dass jeder, zumindest jeder EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten von einer FE Gebrauch machen kann und darf, die ihm els EU-Führerschein von einem anderen Vertragsstaat erteilt wurde. Im Gegenzug treffen den erteiltenden Vertragsstaat Erkundigungs und Konsultationspflichten. Die Entscheidung des EuGH(siehe vorallem den letztend Absatz) sagt eigentlich nur, dass die Grundlagen, auf denen ein anderer Vertragsstaat die FE erteilt hat, nicht im Sinne einer Nichtanerkennung hinterfragt werden dürfen. Ob die Erteilung der FE vor oder nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt wurde, ist unerheblich, auch wenn dem vom EuGH zu entscheidenden Fall eine Erteilung nach Ablauf der Sperrfrist zugrunde lag, zumindest, wenn nicht vor Ablauf der Sperrfrist in Deutschland von der FE Gebrauch gemacht wird." Die Staatsanwälte haben alle samt, die Verfahren EINGESTELLT!!! Die FE in einen deutschen umzuschreiben lassen, ist auch kein Thema, was ich aber nicht will und auch wegen der Zuständigkeit wegen Wohnsitz nicht möglich wäre! @Darkstar Nein, das war von mir nicht ironisch gemeint, wurde 8 oder 9 mal bis JETZT angezeigt, nach der 2. Anzeige wurde von einem Richter ohne mündlichen Verhandlung beschloßen, dass der FS gültig ist!!! Beschluß: "... Aus diesem Sachverhalt ergibt sich keine Straftat nach §21 StVG. xxx machte zu Recht von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch. Die Sache ist im Prinzip einfach: Die Richtlinie will, dass jeder, zumindest jeder EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten von einer FE Gebrauch machen kann und darf, die ihm els EU-Führerschein von einem anderen Vertragsstaat erteilt wurde. Im Gegenzug treffen den erteiltenden Vertragsstaat Erkundigungs und Konsultationspflichten. Die Entscheidung des EuGH(siehe vorallem den letztend Absatz) sagt eigentlich nur, dass die Grundlagen, auf denen ein anderer Vertragsstaat die FE erteilt hat, nicht im Sinne einer Nichtanerkennung hinterfragt werden dürfen. Ob die Erteilung der FE vor oder nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt wurde, ist unerheblich, auch wenn dem vom EuGH zu entscheidenden Fall eine Erteilung nach Ablauf der Sperrfrist zugrunde lag, zumindest, wenn nicht vor Ablauf der Sperrfrist in Deutschland von der FE Gebrauch gemacht wird." Die Staatsanwälte haben alle samt, die Verfahren EINGESTELLT!!! Die FE in einen deutschen umzuschreiben lassen, ist auch kein Thema, was ich aber nicht will und auch wegen der Zuständigkeit wegen Wohnsitz nicht möglich wäre! Glaubtest du wirklich, ich meinte das ironisch?!? @Darkstar Nein, das war von mir nicht ironisch gemeint, wurde 8 oder 9 mal bis JETZT angezeigt, nach der 2. Anzeige wurde von einem Richter ohne mündlichen Verhandlung beschloßen, dass der FS gültig ist!!! Beschluß: "... Aus diesem Sachverhalt ergibt sich keine Straftat nach §21 StVG. xxx machte zu Recht von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch. Die Sache ist im Prinzip einfach: Die Richtlinie will, dass jeder, zumindest jeder EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten von einer FE Gebrauch machen kann und darf, die ihm els EU-Führerschein von einem anderen Vertragsstaat erteilt wurde. Im Gegenzug treffen den erteiltenden Vertragsstaat Erkundigungs und Konsultationspflichten. Die Entscheidung des EuGH(siehe vorallem den letztend Absatz) sagt eigentlich nur, dass die Grundlagen, auf denen ein anderer Vertragsstaat die FE erteilt hat, nicht im Sinne einer Nichtanerkennung hinterfragt werden dürfen. Ob die Erteilung der FE vor oder nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt wurde, ist unerheblich, auch wenn dem vom EuGH zu entscheidenden Fall eine Erteilung nach Ablauf der Sperrfrist zugrunde lag, zumindest, wenn nicht vor Ablauf der Sperrfrist in Deutschland von der FE Gebrauch gemacht wird." Die Staatsanwälte haben alle samt, die Verfahren EINGESTELLT!!! Die FE in einen deutschen umzuschreiben lassen, ist auch kein Thema, was ich aber nicht will und auch wegen der Zuständigkeit wegen Wohnsitz nicht möglich wäre! Glaubtest du wirklich ich meinte das ironisch?!? @Darkstar
Nein, das war von mir nicht ironisch gemeint, wurde 8 oder 9 mal bis JETZT angezeigt, nach der 2. Anzeige wurde von einem Richter ohne mündlichen Verhandlung beschloßen, dass der FS gültig ist!!! Beschluß: "... Aus diesem Sachverhalt ergibt sich keine Straftat nach §21 StVG. xxx machte zu Recht von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch. Die Sache ist im Prinzip einfach: Die Richtlinie will, dass jeder, zumindest jeder EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten von einer FE Gebrauch machen kann und darf, die ihm els EU-Führerschein von einem anderen Vertragsstaat erteilt wurde. Im Gegenzug treffen den erteiltenden Vertragsstaat Erkundigungs und Konsultationspflichten. Die Entscheidung des EuGH(siehe vorallem den letztend Absatz) sagt eigentlich nur, dass die Grundlagen, auf denen ein anderer Vertragsstaat die FE erteilt hat, nicht im Sinne einer Nichtanerkennung hinterfragt werden dürfen. Ob die Erteilung der FE vor oder nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt wurde, ist unerheblich, auch wenn dem vom EuGH zu entscheidenden Fall eine Erteilung nach Ablauf der Sperrfrist zugrunde lag, zumindest, wenn nicht vor Ablauf der Sperrfrist in Deutschland von der FE Gebrauch gemacht wird." Die Staatsanwälte haben alle samt, die Verfahren EINGESTELLT!!! Die FE in einen deutschen umzuschreiben lassen, ist auch kein Thema, was ich aber nicht will und auch wegen der Zuständigkeit wegen Wohnsitz nicht möglich wäre! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 18:36
Beitrag
#224
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
"Die Behörde ist angewiesen bis zum Ablauf von x-Monaten keine neuen FS auszustellen." Oder so ähnlich... Ist das so schwer zu verstehen? Wenn nun eine Behörde erteilt, tut sie das auf Grund falscher Tatsachen, gerade wenn es eine Ausländische ist. So weit ich weiß sind die ausländischen Behörden nicht an die deutschen Bestimmungen gebunden. Sie könnten zum Beispiel während der deutschen Sperre erteilen & einen Sperraufkleber auf den Führerschein anbringen, dass bis zum Tag X keine Fahrberechtigung in Deutschland besteht, auf Grundlage der bestehenden deutschen Sperre. Das hätte sogar den Vorteil, dass Deutschland später kein Sperraufkleber mehr drüberkleben könnte.Führerscheine die aufgrund falscher Tatsachen erteilt wurden, die eindeutig der TE (der je bei der Antragstellung gelogen hat) zu verantworten hat, können nie eine wirkliche FE darstellen. Doch, siehe Kapper!FS die aufgrund falscher Tatsachen erteilt wurden können natürlich wieder eingezogen werden. Das ist richtig, allerdings nur vom Ausstellerstaat!Ist ja auch nicht so einfach bei jeder Kontrolle nachzuweisen. Ge-nau!Du willst einen sicheren Beweis, dass es bei dir nicht geht? Stelle einen Antrag auf Umschreibung bei deiner FSST. Die Antwort wird bestimmt interessant ausfallen. Sachbearbeitern, die das Recht nicht so genau nehmen, kann man nicht trauen!Nein, das macht er sich nicht! -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
|
|
13.07.2006, 18:47
Beitrag
#225
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Momment, was heißt hier das "unter falscher Tatsachen"?!?!?
Mich hat niemand nach einer bestehenden Sperre gefragt, somit habe ich die Prüfung bestanden und auch mein Führerschein wurde WÄHREND der Sperrzeit in der BRD ausgestellt! Die Sperrzeit bindet einen deutschen Beamten ABER KEINEN AUSLÄNDISCHEN BEAMTEN!!! Wie oft soll ich das noch predigen?!? Natürlich ergeben sich in einer solchen Konstellation Probleme bzw. Anzeigen, die aber alle eingestellt wurden!!! Fahre jetzt schon ÜBER 1 Jahr, jedes Wochenende mit meinem GTI und die FE die während der Sperre erteilt wurde,auf DEUTSCHEN Straßen und sehe JEDER Verkehrskontrolle gelassen entgegen!!! Meinen Beschluß, gebe ich natürlich nicht bekannt, die und die Staatsanwälte sollen auch etwas tun für ihr Geld (habe auch dafür einen extra DICKEN ORDNER zum abheften)!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 19:13
Beitrag
#226
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
|
|
|
13.07.2006, 19:22
Beitrag
#227
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Darkstar
Seltsam, die Polizei, denen meine FE BEKANNT IST, hüten sich davor mich nochmal wegen FoFE anzuzeigen! ! ! @Medusa In meinem Antrag wurde nicht nach einer Sperre gefragt, deshalb habe ich die Fahrerlaubnis während der deutschen Sperrezeit gemacht (habe ich sogar damals den Beamten gesagt!!!) . Irgendwo, hatte auch der ÖAMTC mal geschrieben, dass 18 Punkte in Deutschland, zu einem FAHRVERBOT führen. Selbst meine Lebensgefährtin, hätte KEINE deutsche FE, wenn ihr Vater nicht ein deutscher wäre (der auch von meiner FE weiß) der den FS bezahlt!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 19:33
Beitrag
#228
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Lieber Tommy Bumm. Du kannst mir nicht glaubhaft machen, dass du das nicht gelesen hast. Auf alles antwortest du und zerlegst jedes Wort. Wenn es dir offensichtlich nicht genehm ist, antwortest du einfach nicht, was sicherlich dein gutes Recht ist.
Allerdings würde ich von dir erwarten, dass du auch mal dazu stehst, wenn du sowohl inhaltlich daneben lagst, als auch dich in der Wortwahl vergriffen hast. Und dass du hier wohl daneben lagst, dürfte unstrittig sein. Schade eigentlich. Aber mal was anders. Heute fiel mir ein Fahrer eines Kleinkraftrades auf, der ein ca 2 m hohes U-Profil, angelehnt am Oberkörper, transportiert hatte. Der Fahrer war zweifelsfrei in der Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt. Als Rechtsfolge stehen hier 50 € und 3 Pkt. zu Buche. Er legte mir schließlich einen polnischen FS vor, ausgestellt 2004. Der Datenabgleich ergab, dass er bis 2000 eine Sperre in Deutschland hatte. In Kenntnis der aktuellen Rechtslage durfte er ohne die unvorschriftsmäßige Ladung weiterfahren, obwohl es mich schon geärgert hat, dass es so einfach ist, deutsche Vorgaben zu umgehen. Aber, auch ich habe mich an die geltende Rechtsprechung zu halten. -------------------- |
|
|
13.07.2006, 19:34
Beitrag
#229
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Mich hat niemand nach einer bestehenden Sperre gefragt Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß in meinem CZ EU-FE Antrag nach einer bestehenden Sperrfrist gefragt wurde. Ich bin bei beiden Anträgen - für die EU-FE Klasse A und B - gefragt worden, ob bei mir noch eine Sperre besteht, und das nicht nur 1x.... Obwohl Klasse B ja erst bestanden sein muß bevor Klasse A gemacht werden kann. Also wäre die Frage nach der Sperre bei A normalerweise Humbug gewesen, aber die wurde bei Klasse A auch nochmal gestellt -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info |
|
|
13.07.2006, 19:42
Beitrag
#230
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Er legte mir schließlich einen polnischen FS vor, ausgestellt 2004. Der Datenabgleich ergab, dass er bis 2000 eine Sperre in Deutschland hatte. In Kenntnis der aktuellen Rechtslage durfte er ohne die unvorschriftsmäßige Ladung weiterfahren, obwohl es mich schon geärgert hat, dass es so einfach ist, deutsche Vorgaben zu umgehen. Aber, auch ich habe mich an die geltende Rechtsprechung zu halten. @Expert Dann zeige nicht Leute an, die die FE vor, während, oder nach einer Sperre erworben haben und akzeptiere die FE, nach der Sperrzeit!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 19:54
Beitrag
#231
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Ich habe doch gar keine Maßnahmen getroffen, außer den augenblicklichen Verstoß zu ahnden.
Ich kenne die Rechtsprechung. -------------------- |
|
|
13.07.2006, 19:58
Beitrag
#232
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Expert
Respekt! Dann bist du einer von wenigen die neben, meinem Rechtsanwalt, Thommy und dem Richter, die die EU Rechtssprechung verstehen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 21:52
Beitrag
#233
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
FS-Besitz ist kein Grundrecht. Zumindest finde ich keinen Artikel dazu im GG. Das sehen aber das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und die übrigen Verwaltungsgerichte ganz anders. Selbstverständlich ist das Recht, eine Fahrerlaubnis haben zu können, ein Grundrecht (freie Entfaltung des Persönlichkeitsrechts). Die Rechtsprechung begreift auch die MPU-Anordnung als einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff - allerdings ist dieser im Rahmen sdtrenger gesetzlicher Regelungen zulässig. -------------------- |
|
|
13.07.2006, 21:53
Beitrag
#234
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Die Sache mit den existierenden Sperrfrsiten wird europäisch noch gelöst werden, bsp. durch die dritte FS-RiLi, durch das EU-Zentralregister bzw. gegenseitige Information.
So betrachtet ist das "Modell Freelancer" eh ein Auslaufmodell! Ich sage es mal so, bei freelancer wurde zu seinen Gunsten entschieden.Daraus eine Allgemeingültigkeit für alle andeen ableiten zu wollen, halte ich für verfrüht. Gut ist, dass Freelancers Position nun (in den betroffenen Landkreisen) geklärt ist. (Und einen Ausflug nach NRW oder ähnlich beabsichtigt er nicht.) Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
|
|
13.07.2006, 22:07
Beitrag
#235
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Gut ist, dass Freelancers Position nun (in den betroffenen Landkreisen) geklärt ist. (Und einen Ausflug nach NRW oder ähnlich beabsichtigt er nicht.) Liebe Greet-Ings, Cornelius @Cornelius "Es wird Ihnen hiermit untersagt, ein Fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug auf dem Bundesgebiet Deutschland zu führen, ansonsten..." Habe diesen Satz schon so oft gehört und jedesmal finde ich es witziger, da die Sache ja offensichtlich ist. Einen Ausflug nach NRW benötigt es garnicht, sondern nur in ein "benachbartes" Polizeirevier, das von meinem FS nichts weiß und schon läuft der ganze Staatsapparat von vorne los! Man glaubt garnicht, auf welche "Gedankengerüste" sich die Polizei beruft! Habe wie schon oft erwähnt, den Führerschein wegs der Ausbildung in Österreich, während der deutschen Sperre gemacht. Es gibt auch bei vorzeigen, des Beschlußes, kein Problem wieder weiterfahren zu dürfen! Sicherlich wird es wenn es das EU-Zentralregister gibt, werden keine FE währen der Sperre ausgestellt! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 22:22
Beitrag
#236
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Dieser Thread krankt einfach daran, dass einige User der Auffassung sind, dass ihre Meinung der Weißheit letzter Schluss ist. Selbst wenn ihnen bewusst wäre, dass sie hier einer recht einseitigen bzw. sehr subjektiven Rechtsauslegung verfallen wären, würden sie selbst in Erkenntnis dessen niemals eine Fehlinterpretation eingestehen. Ihr ganzes Streben ist lediglich auf Provokation ausgerichtet, frei dem Motto, wir sind dagegen. Es muss einfach alles ersteinmal in Frage gestellt werden.
-------------------- |
|
|
13.07.2006, 22:27
Beitrag
#237
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
So ein Blödsinn, hab den Führerschein auch während der laufenden Sperre gemacht und danach genutzt, was auch zulässig ist!!! Dann finde bitte hier oder in einem anderen juristischen Forum jemanden der deine Meinung bestätigt... (Vorzugsweise durch Urteile, Gesetzestexte, Richtlinien und ähnliches, eine persönliche Rechtsauffassung ist leider kein Nachweis) Ich lese hier und in anderen Foren so einige Beiträge mit, habe aber selbst auf Vermittlerseiten(ups... ) noch nicht solchen Unsinn gelesen. mfg darkstar Dann empfehle ich dir mal die Lektüre des AG Günzburg (Beschl. v. 14.03.2005 - 1 Ds 24 Js 1358/00). -------------------- |
|
|
13.07.2006, 22:31
Beitrag
#238
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Und was ist da das Problem??? 50€ und 3 Punkte Strafe kannst Du doch auch einem Polen aufdrücken!!!!!???? Es war aber kein Pole, sondern ein MPU Flüchtling, was er auch bestätigt hat. Er war übrigens sehr erstaunt, als ich ihn mit dem Kapper- und dem Halbritter-Urteil gekommen bin. Ebenso meine Funkleitstelle. -------------------- |
|
|
13.07.2006, 22:38
Beitrag
#239
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Expert
Wieso wußte der Autofahrer nichts vom Kapper Urteil?!?! Leider gibt es nicht viele Beamte, die die Rechtsauslegung kennen (bis jetzt war es bei mir 1, hatte 3 oder 4 silb. Sterne an der Schulter -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 22:38
Beitrag
#240
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
Dieser Thread krankt einfach daran, dass einige User der Auffassung sind, dass ihre Meinung der Weißheit letzter Schluss ist. Selbst wenn ihnen bewusst wäre, dass sie hier einer recht einseitigen bzw. sehr subjektiven Rechtsauslegung verfallen wären, würden sie selbst in Erkenntnis dessen niemals eine Fehlinterpretation eingestehen. Ihr ganzes Streben ist lediglich auf Provokation ausgerichtet, frei dem Motto, wir sind dagegen. Es muss einfach alles ersteinmal in Frage gestellt werden. @ expert welches meiner gutachten soll ich dir zukommenlassen!!! NICHT weil das forum eine pos. oder neg. meinung bilden würde, sondern weil ich geeignet zum fahren begutachtet wurde von einer institution, die meiner meinung nach keine gewinne erziehlen kann und dürfte wenn sie nicht vom rechtstaat gefördert wäre -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
|
|
13.07.2006, 22:40
Beitrag
#241
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
... MPU Flüchtling ... Sorry. Gefällt mir genauso wenig wie FS-Tourismus oder Mautpreller. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
|
|
13.07.2006, 22:41
Beitrag
#242
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ich denke, ich muss meine Einstellung nicht hinterfragen. Diese habe ich hier klar und deutlich offengelegt. Ich bin auch gerne bereit, bei einer Fehlinterpretation meinen Fehler einzugestehen.
Dass hier so einige gegen Gesetze sind, ist bereits deutlich geworden. Das brauchst du nicht hervorzuheben. Aber du weißt ja: "Freiheit ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Freiheit." Und Tschüß bis Sonntag, ich fahre zum Fahrsicherheitstrainig Lkw. -------------------- |
|
|
13.07.2006, 22:46
Beitrag
#243
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das sehen aber das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und die übrigen Verwaltungsgerichte ganz anders. Selbstverständlich ist das Recht, eine Fahrerlaubnis haben zu können, ein Grundrecht (freie Entfaltung des Persönlichkeitsrechts). Die Rechtsprechung begreift auch die MPU-Anordnung als einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff - allerdings ist dieser im Rahmen sdtrenger gesetzlicher Regelungen zulässig. Nun da muß ich jetzt als rechtlicher Laie wirklich aufpassen wie ich es sage und welche Worte ich benutze. Ich kann trotzdem im GG nix von Führerscheinen finden. Nichts anderes hatte ich gesagt. Prinzipiell stellt doch das Grundgesetz nur eine allgemeine Basis dar wie gehandelt werden soll. Sie gilt nur soweit keine anderen Gesetze verletzt werden und diese existieren zur Genüge (Einmal umschauen zur Gesetzestextsammlung bitte... ) So kommen natürlich die einschränkende Gesetze und nicht das GG zur Geltung, wenn wirklich Verstöße begangen wurden... Prinzipiell hört man z.B. §1 GG auch nur von Menschen die gerade betrunken am Steuer aufgegriffen wurden, in der Ausnüchterungszelle sitzen und rauswollen. Dies ist im übrigen der komplette Art.2 des GG. Liest sich im Zusammenhang viel besser... Zitat Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das Urteil ist natürlich auch ganz nett... mfg darkstar -------------------- |
|
|
13.07.2006, 22:47
Beitrag
#244
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Das hat mit Fehlinterpretation nichts zu tun. Aber warum wird ein LKW-Fahrer der (legal) nicht BAB fährt als "Maut-Preller" tituliert? Und warum jemand der (legal) seine FE in Polen erwirbt als "MPU-Flüchtling"?
Sorry, da bekomme ich, Einstellung hin oder her, einen faden Beigeschmack. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
|
|
13.07.2006, 22:54
Beitrag
#245
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 02.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19965 |
........Aber mal was anders. Heute fiel mir ein Fahrer eines Kleinkraftrades auf, der ein ca 2 m hohes U-Profil, angelehnt am Oberkörper, transportiert hatte. Der Fahrer war zweifelsfrei in der Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt. Als Rechtsfolge stehen hier 50 € und 3 Pkt. zu Buche. Er legte mir schließlich einen polnischen FS vor, ausgestellt 2004. Der Datenabgleich ergab, dass er bis 2000 eine Sperre in Deutschland hatte. In Kenntnis der aktuellen Rechtslage durfte er ohne die unvorschriftsmäßige Ladung weiterfahren, obwohl es mich schon geärgert hat, dass es so einfach ist, deutsche Vorgaben zu umgehen. Aber, auch ich habe mich an die geltende Rechtsprechung zu halten. Schöner Trottel, der Kleinkraftradfahrer. Wie kann man so etwas gefährliches tun? Du wirst ihn entsprechend belehrt und eben die vorgesehene Strafe in die Wege geleitet haben. Richtig so. Verstehe nur nicht, was Dich an seiner PL-FE geärgert hat. Du unterstellst ihm, auf einfachem Wege "deutsche Vorgaben" umgangen zu haben. Wenn es real so wäre, ist Deine Kritik bei Deinem Dienstherren an der richtigen Adresse. Da ist etwas schief gelaufen. Gut, Polizisten sind auch nur Menschen in dem Sinn, das sie emotional handeln. Hierzu eine kleine off-topic-story: Vor Jahren wurde ich verkehrskontrolliert, nachts um 3.00 Uhr, mit meinem Spassauto (einem 89er Pontiac in schwarz). Ich fuhr nicht, da ich etwas getrunken hatte. Der Fahrer, ein Freund, war absolut nüchtern. Er musste "blasen" da sein Nachname gleichlautend mit einer bekannten Brauerei lautet, die Begründung war "Wer so heisst, hat auch etwas getrunken". Erwartungsgemäss zeigte das Pustegerät "Null". Daraufhin der kontrollierende Beamte mit triumphierendem Ausdruck zu mir: "Aber Sie, Sie haben etwas getrunken!". Ich wies ihn darauf hin, dass ihn das überhaupt nichts angehe und meine Funktion die eines Beifahrers und darüber hinaus Fahrzeugeigners sei. Scherzhaft meinte ich noch zu ihm, dass sein Verhalten den Tatbestand der Steuergeldverschwendung in einem minderschweren Fall bilde. Die anschliessende Kontrolle sämtlicher Fahrzeugfunktionen und vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände nahm dann etwa 20 Min. in Anspruch. Da meine Autos "gut in Schuss" sind gabs keine Beanstandung - ein paar hämische Kommentare musste der Gute aber noch über sich ergehen lassen........ |
|
|
13.07.2006, 23:07
Beitrag
#246
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
"Freiheit ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Freiheit." Und Tschüß bis Sonntag, ich fahre zum Fahrsicherheitstrainig Lkw. ich merke das du nicht deine zeit investiert hast um die wurzeln der EU kultur zu studieren nun gut, freiheit, ist ein wort das im D benutzt wird mit abstammung "eleytheria" das wort "freiheit" hat in der D,nicht , existierenden kultur keine bedeutung -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
|
|
13.07.2006, 23:09
Beitrag
#247
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@SL Bodensee
Als Besitzer einer ausl. FE sind solche, Schickanen äääähhhm, berechtigte Verkehrskontrollen, "normal" (samt Leibesvisitation)! Die Äusserungen der "Ich weiß doch was da im Osten abläuft" "Wieviele Stunden hatten Sie, wieviel haben Sie bezahlt?" "Hatten Sie auch erste Hilfe?" -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 23:16
Beitrag
#248
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Für den Fall, dass jemand an einer längeren Fassung vpn
Verwaltungsgericht Münster (Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06) interessiert ist. -------------------- |
|
|
13.07.2006, 23:28
Beitrag
#249
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Lexus
Ich verstehe noch nicht ganz, weshalb ein Gericht bei GLEICHEM Sachverhalt so unterschiedlich recht spricht bzw. sprechen darf! Und vorallem das nocht feststellt, dass sich die Angeklagte nicht auf EU Rechte berufen darf! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
|
|
13.07.2006, 23:29
Beitrag
#250
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Lexus hast du schon was erhalten von dem VG Schleswig oder ging das in die Berufung war das Urteil vom letzten Jahr Az: 3B 192/05
-------------------- |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:39 |