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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig?
MaximilianNRW
Beitrag 14.07.2006, 00:19
Beitrag #251


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Ist gute deutsche Tradition, mit Begriffen Dingen einen harmlosen oder gefährlichen, bösen Touch zu geben. Beispiele: Fixerstübchen, Entsorgungspark, passive Bewaffnung, Arbeitsagentur, Agenda 2010, MPU-Flüchtling, Mautpreller...

Ich bekenne mich schuldig: Ich habe die MPU umgangen. Allerdings legal und im Einklang mit dem EU-Recht.
Niemand hat mich gefragt, ob ich für die Osterweiterung, die EU-Verfassung oder den EUR bin. Jetzt frage ich niemanden, ob ich die EU-Gesetze auch auf mich beziehen darf.

Für mich jedenfalls ist es völlig unbegreiflich, wie an das Recht gebundene Behörden nach Kapper und erst recht nach Halbritter derart verfahren konnten und können. Und erst recht begreife ich überhaupt nicht, warum dieses Verhalten nicht zu irgendwelchen Konsequenzen führt, also Entlassung aus dem Staatsdienst u.s.w.
Dienst kommt von dienen und nicht von unterdrücken.
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Perplex
Beitrag 14.07.2006, 00:39
Beitrag #252


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Zitat (Lexus @ 14.07.2006, 00:16) *
Zitat (VG Münster vom 26.06.2006)
Wenn aber objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Betroffener rechtsmissbräuchlich handelt, kann er sich nicht auf das Gemeinschaftsrecht, namentlich auf Art. 8 Abs. 4 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH berufen.
Klingt an sich einleuchtend, allerdings fehlt hier die gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung. think.gif


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Capture
Beitrag 14.07.2006, 02:58
Beitrag #253


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Zitat (xxmajaxx @ 13.07.2006, 21:34) *
Zitat (Medusa @ 13.07.2006, 21:13) *

Zitat (Freelancer @ 13.07.2006, 19:47) *
Mich hat niemand nach einer bestehenden Sperre gefragt

Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß in meinem CZ EU-FE Antrag nach einer bestehenden Sperrfrist gefragt wurde.


Ich bin bei beiden Anträgen - für die EU-FE Klasse A und B - gefragt worden, ob bei mir noch eine Sperre besteht, und das nicht nur 1x.... Obwohl Klasse B ja erst bestanden sein muß bevor Klasse A gemacht werden kann. Also wäre die Frage nach der Sperre bei A normalerweise Humbug gewesen, aber die wurde bei Klasse A auch nochmal gestellt


Falsch ist = Das zuerst die Klasse B bestanden sein muss um die Klasse A zu machen.
Die A Klasse ist keine Erweiterungsklasse der Klasse B sondern eine in sich geschlossene FS
Klasse, allenfalls wurde bei Dir so gehandelt weil Du beide Klassen an einem Prüfungstag abgelegt hast beziehungsweise die theoretischen Teile zusammen abgelegt hast.

Richtig ist= Das auf dem CZ Fragebogen hier der Fahrschule nicht nach einer bestehenden FS-Sperre gefragt
wird, die 'meisten' CZ Fahrschulen lehnen allerdings den Beginn der Ausbildung ab falls bekannt wird das eine FS -Sperre besteht.
Bei der Prüfung füllt der Kommissar das Prüfungszeugnis aus (Blau/Lila) auf dem ihr die Unterschrift für die FS-Karte getätigt habt, auf diesem wird immer gefragt ob eine FS-Sperre besteht, da Du 2 Klassen abgelegt hast und es dafür 2 Prüfungszeugnisse gibt wurdest auch 2 mal gefragt. wink.gif
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Rettungsflugsaurier
Beitrag 14.07.2006, 07:25
Beitrag #254


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Zitat (sifis @ 13.07.2006, 23:39) *
Zitat (Rettungsflugsaurier @ 11.07.2006, 20:53) *

EUGH für Menschenrechte...


sorry, was ist das für eine einstellung gegenüber eines recht und sozial staates


nicht falsch verstehen, nur habe ich die gleiche argumentation mit anderen worten benutzt und wurde gesteinigt (im forum)



??? Hab ich nicht falsch verstanden, sondern schlicht gar nicht!
Bitte erläutern, was du uns mit obigen sagen willst.

Ich halte es zumindest nicht für fern ab der Realität, auch mal über eine Meldung beim EUGH f. MR nachzudenken. Siehe hierzu auch die Grundgesetzdebatte weiter unten.
Wenn eine Behörde mir meine Rechte vorenthält und hierdurch zumindest indirekt meine Grundrechte verletzt oder beeinträchtigt, so ist das schlicht ein Fall von Menschenrechtsverletzung. das sagt doch schon der Name in sich.
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Rettungsflugsaurier
Beitrag 14.07.2006, 08:10
Beitrag #255


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Zitat (bazi @ 14.07.2006, 09:34) *
Saurier, hast e-mail!

bazi


Danke,

übrigens gibt es weitere Stellungnahmen von Herrn Kalus unter:

http://www.stebosoft.de/fahrerlaubnisrecht...c&start=200

Immerhin hält er die Aussagen der FEB HH im zusammenhang mit Grundgesetz auch für zusammenhangslos,
allerdings wünscht er sich einen BverwG entscheid.
Ich frag mich, was das bringen soll, erstens sind auch die dem EUGH untergeordnet, zweitens bezweifel
ich, das sich hartnäckige FEB's dem fügen würden.
Wahrscheinlich würde sich HH dann darauf berufen, das die Anerkennung/Umschreibung moralisch nicht zu vertretenb sei und entsprechend beim Vatikan anfragen laugh2.gif
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Uwe
Beitrag 14.07.2006, 09:30
Beitrag #256


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Ein paar unwichtige Beiträge sind dem Besen zum Opfer gefallen. Sie sind hier nachzulesen.

Ich bitte darum, beim Topic zu bleiben und nichtssagende Beiträge zu unterlassen.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Rettungsflugsaurier
Beitrag 14.07.2006, 10:09
Beitrag #257


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... hier mal was interessantes zur Frage inwieweit (offensichtluich) rechtswidrige Anordnungen trozdem zu befolgen sind whistling.gif

http://www.staatsrecht.info/pub/anordnungen.pdf
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strichachtdoktor
Beitrag 14.07.2006, 11:51
Beitrag #258


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.07.2006, 00:39) *
Zitat (Lexus @ 14.07.2006, 00:16) *
Zitat (VG Münster vom 26.06.2006)
Wenn aber objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Betroffener rechtsmissbräuchlich handelt, kann er sich nicht auf das Gemeinschaftsrecht, namentlich auf Art. 8 Abs. 4 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH berufen.
Klingt an sich einleuchtend, allerdings fehlt hier die gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung. think.gif

Ich denke, daß es das ist, was Lexus schon gepredigt hat: Wer rechtsmißbräuchlich agiert, kann sich nicht auf Bestandschutz etc. berufen. Der Bankräuber kann schliesslich auch nicht klagen, wenn er Falschgeld erbeutet ... wink.gif
Für mich IST das einleuchtend ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Rettungsflugsaurier
Beitrag 14.07.2006, 11:55
Beitrag #259


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Ich überlege grade, ob es in meinem Fall nicht möglich & sinnvoll wäre, in UK als Ausstellerland gegen D. zu klagen (inkl. Schadenersatz).
Der Ausgang wäre doch sehr Interessant, weil eben auch das House of Lords sicherlich nicht begeistert ist, wenn es mitbekommt, wie D. mit rechtmässig erteilten britischen Befugmnissen umgeht.

Meinungen? think.gif
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2006, 11:57
Beitrag #260


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Zitat
Ich überlege grade, ob es in meinem Fall nicht möglich & sinnvoll wäre, in UK als Ausstellerland gegen D. zu klagen (inkl. Schadenersatz)


Viel Spaß. Auf was willst Du denn klagen und vor allem, auf welcher Rechtsgrundlage? Englische SE-Bestimmungen wären nicht einschlägig und für alles andere hat GB nicht die Kompetenz. Allenfalls käme ein Vertragsverletzungsverfahren in Betracht, und dass kannst Du nicht anleiern.


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Rettungsflugsaurier
Beitrag 14.07.2006, 12:19
Beitrag #261


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Erstmal danke,

was wäre denn, wenn ein Brite in D. ein rechtswidriges (und unbefristetes) Fahrverbot bekommen würde.
Der müsst doch auch irgendwelche Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren.

Am allerbesten wäre natürlich, die UK Behörden/Organe dazu zu bringen, selbst gegen D. zu klagen.
Z.B. wegen Nichteinhaltung der Anerkennungspflicht und verletzung der Hoheitsrechte.

Hab eigentlich recht weitreichende Beziehungen dort, werd das mal "weiterspinnen".
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RA XDiver
Beitrag 14.07.2006, 12:26
Beitrag #262


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Zitat
as wäre denn, wenn ein Brite in D. ein rechtswidriges (und unbefristetes) Fahrverbot bekommen würde.


Dann steht ihm der Rechtsweg vor die deutschen VG offen. Wie jedem anderen auch.


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pascal344
Beitrag 14.07.2006, 13:08
Beitrag #263


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Zitat (Rettungsflugsaurier @ 14.07.2006, 14:19) *
Am allerbesten wäre natürlich, die UK Behörden/Organe dazu zu bringen, selbst gegen D. zu klagen.



Es mag ja sein das die Yellow Press in United Kingdom uns gerne mal eins drüber haut, weil die Leute dort
auf sowas abfahren, aber die Beziehungen der jeweiligen Regierung sind nicht so schlecht, insofern glaube ich nicht, das die auf den Zug mit aufspringen, nur weil wir das gerne so hätten wink.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 14.07.2006, 13:22
Beitrag #264


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Einen Rechtsweg gibt es in Deutschland nicht.

Es gibt schmale, extrem lange, ungewartete Piste mit sehr hoher Maut, die irgendwo hinführt. Keiner weiß so genau, wohin und noch weniger, ob er auch gesund ankommt.

Und unterwegs wird er von allerhand Mörderbanden angefallen.

Sind so meine in den letzten 2 Jahren gewonnenen Eindrücke.
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Perplex
Beitrag 14.07.2006, 15:56
Beitrag #265


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.07.2006, 12:51) *
Ich denke, dass es das ist, was Lexus schon gepredigt hat: Wer rechtsmissbräuchlich agiert, kann sich nicht auf Bestandschutz etc. berufen.
Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, welcher Paragraph das bestimmt.

So gesehen hatte Kapper doch auch rechtsmissbräuchlich agiert. Deswegen hatte Deutschland seinen NL-Führerschein nicht anerkannt. Dem hatte der EuGH allerdings eine klare Absage erteilt.


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Gast_emile_*
Beitrag 14.07.2006, 18:58
Beitrag #266





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Zitat (Thommy Bumm @ 14.07.2006, 17:56) *
So gesehen hatte Kapper doch auch rechtsmissbräuchlich agiert. Deswegen hatte Deutschland seinen NL-Führerschein nicht anerkannt. Dem hatte der EuGH allerdings eine klare Absage erteilt.


Richtig, es liegt doch an dem austellendem Staat, die Rechtmäßigkeit der 185 Tage zu überprüfen. Allein, dass PL oder CZ nicht antwortet, darf diese Anmaßung des VG-Münster nicht rechtfertigen. Dann muss man halt in PL oder CZ solange anfragen bis man eine Antwort bekommt.
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 14.07.2006, 20:11
Beitrag #267





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Zitat (Capture @ 14.07.2006, 03:58) *
Falsch ist = Das zuerst die Klasse B bestanden sein muss um die Klasse A zu machen.
Die A Klasse ist keine Erweiterungsklasse der Klasse B sondern eine in sich geschlossene FS
Klasse,

Das ist CE oder DE auch und dennoch musst du erst Klasse B haben, bevor du dort dran darfst.
B ist keine Voraussetzung für A, soweit richtig.
Deine Begründung ist aber falsch, da du auf einer geschlossenen FS-Klasse argumentierst.
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Capture
Beitrag 14.07.2006, 23:37
Beitrag #268


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Zitat (nypdcollector @ 14.07.2006, 22:11) *
Zitat (Capture @ 14.07.2006, 03:58) *

Falsch ist = Das zuerst die Klasse B bestanden sein muss um die Klasse A zu machen.
Die A Klasse ist keine Erweiterungsklasse der Klasse B sondern eine in sich geschlossene FS
Klasse,

Das ist CE oder DE auch und dennoch musst du erst Klasse B haben, bevor du dort dran darfst.
B ist keine Voraussetzung für A, soweit richtig.
Deine Begründung ist aber falsch, da du auf einer geschlossenen FS-Klasse argumentierst.


Es entzieht sich meines Wissens (trotz amerikanischer Staatsbürgerschaft, ich bin in U.S.A Mn. geboren) wie derartige Abläufe in NYC d.c. gehandhabt werden.

Allerdings muss ich mich dennoch auf meinen Kenntnisstand berufen:

In CZ sind die A Klassen eine in sich geschlossene Art der FS-Klasse die Klassen Definierung sieht dergestalt aus:

CZ:
Kl. = AM = entspricht den D Mofa FS
Kl. = A1 = entspricht dem D A1 FS mit entsprechender Alterbegrenzung
Kl. = A = entspricht dem D A FS mit entsprechender Altersfreigabe

Darüber hinaus gibt es keine Erweiterungs- Klassifizierung in der A Klasse, dem entsprechend sind alle A Klassen in sich geschlossen und von dem Erwerb anderer FS-Klassen unabhängig, nichts anderes gilt in der BRD?!!!

Ich habe in 132 einzelne Führerscheinprüfungen ca. 46 Dual-Klassen Prüfungen in CZ bewerkstelligt, noch nie war es anders gewesen, Du wirst gleichfalls kaum anderen in diesem Forum finden der mehr Ahnung von CZ Prüfungen hat und deren Klassenerteilungen als ich !
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Im Allgemeinen gefragt?

Warum besteht bei allen Postern hier, der krampfhafte Zwang es dem anderen Poster WIDERLEGEN zu müssen??? ( vielleicht sogar wider besseres Wissen?)

- Kaum einer kennt hier den anderen privat-

Aber dennoch herrscht hier im Forum ein Krieg den ich in der Form nicht Akzeptieren kann und will.

Wir sind hier nicht unter uns, dieser Thread steht einer unbekannten Vielzahl von unregistrierten Usern zur im Internet zur Verfügung und wird von einer unbekannten Vielzahl von Usern gelesen!

Ihr tut hier so ALS BESTÜNDE VON EUEREN MEINUNGEN die Anerkennung oder nicht Anerkennung eines EU-Füherscheines ab, dem ist nicht so, das letzte Wort darüber haben sowieso irgendwelche Gerichte.

Warum zum Teufel beruft ihr Euch nicht auf die de-emotionalen Sachfragen?

Oder anders gefragt:

Warum muss ein Posting des einen User’s kaputt gemacht werden nur weil es der Gegenseite nicht passt oder dieselbe glaubt es besser wissen zu müssen?.....

…ohnehin gilt ein Posting eines Forums-Neulings, hier, als nur kaum relevant!

Ich für meinen Teil möchte hier nicht mehr Posten wollen, das Theaterspiel dessen was sich Katz und Mausspiel nennt, bringt mir keine zusätzliche, ergänzende Informationen, die mir weiterhelfen würden meine Wissensbasis zu erweitern.

Nur noch eines Bitte….
Das was Ihr hier darbietet animiert einen bisher nicht registrierten User nicht zur Diskussionsteilnahme in diesem Forum!!!
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pascal344
Beitrag 15.07.2006, 01:54
Beitrag #269


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Zitat (Capture @ 15.07.2006, 01:37) *
…ohnehin gilt ein Posting eines Forums-Neulings, hier, als nur kaum relevant!



Stimmt, ist aber in jedem Internetforum so, man baut eine Beziehung auf, fängt an sich zu vermissen etc., da werden Leute mit 3.500 Stronzobeiträgen mehr geachtet, als Newcomer mit Inhalt.


Das Ganze geht dann irgendwann sogar soweit, das Veteranen mit Inhalt auch die Newcomer nicht beachten, weil sie unbewusst von den Hohlköpfen manipuliert wurden, und ihren Sonderstatus nicht verlieren wollen.


Das ist alles menschlich, lohnt sich nicht drüber aufzuregen wink.gif
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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 02:14
Beitrag #270


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Das kann ich so nicht stehen lassen! Es mag zwar vorkommen, dass N00bies öfter mal technische Fehler machen, aber das gibt sich mit der Zeit. Jeder von uns hat mal angefangen. Also nölt nicht so rum!


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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 05:13
Beitrag #271


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Zitat (Expert @ 13.07.2006, 20:33) *
Lieber Thommy Bumm!
Du kannst mir nicht glaubhaft machen, dass Du DAS nicht gelesen hast. Auf alles antwortest Du und zerlegst jedes Wort. Wenn es Dir offensichtlich nicht genehm ist, antwortest Du einfach nicht, was sicherlich Dein gutes Recht ist.

Allerdings würde ich von Dir erwarten, dass Du auch mal dazu stehst, wenn Du sowohl inhaltlich daneben lagst, als auch Dich in der Wortwahl vergriffen hast. Und dass Du hier wohl daneben lagst, dürfte unstrittig sein.

Schade eigentlich. sad.gif
Ich muss zugeben, dass es mir vorgestern leichter fiel, auf die anderen Postings zu antworten. Allerdings habe ich Deine Kritik nicht aus den Augen gelassen. Deine Beiträge, Expert, erscheinen mir so hochwertig, dass ich darauf nur ausführlich & wohl überlegt antworten will. Leider sind meine kreativen Phasen nicht immer gleich.

Ansonsten stehe ich im Großen & Ganzen zu dem was ich schreibe. Es mag sein, dass ich ab & zu auch mal übertreibe, um auf eine bestimmte Situation aufmerksam zu machen. Aber trotzdem mache ich mir Gedanken, auch unkonventionelle Lösungen zu finden. Für viele von Euch scheint es ja nur die Möglichkeit zu geben, die EuGH-Urteile zu bekämpfen. Dabei sind die EuGH-Urteile dazu da, die derzeitige MPU-Praxis in Deutschland generell zu überdenken.


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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 06:38
Beitrag #272


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Zitat (Expert @ 12.07.2006, 04:03) *
Lieber Thommy Bumm!
Was Du hier geschrieben hast, ist ja nun der absolute Blödsinn. Sorry, aber mir fehlen die Worte. Überdenkst Du eigentlich auch mal, was Du so niederschreibst? no.gif think.gif

Ich halte Dich durchaus für einen intelligenten Menschen, der sehr wohl weiß was er will, auch wenn Du so manches Mal einen "leicht" konfusen Eindruck hinterlässt. Aber wieder mal trieft Dein Beitrag vor Polemik. sad.gif
Polemik ist es bei mir in diesem Fall nun überhaupt nicht. Ich habe erkannt, dass manche Leute ein Problem damit haben, dass es jetzt eine Alternative zur MPU gibt. Sie versuchen mit allen legalen & illegalen Mitteln den Status Quo, wie vor den EuGH-Urteilen, wieder herzustellen. Ich bin der Meinung, dass das der absolut falsche Weg ist.

Ich will Euch nur die Augen öffnen, dass es auch andere Wege geben kann, als Menschen in diese derzeitige MPU zu zwingen, obwohl sie inzwischen eine gültige EU-Fahrerlaubnis haben, mit der sie nicht erneut aufgefallen sind.

Meine Ideen sind Denkanstöße, die nicht den Anspruch erheben absolut ausgereift zu sein. Selbstverständlich müsste man neue Ideen von mir gemeinsam verbessern. Ich finde es nur unfair, solche Ideen insgesamt von vornherein als Schwachsinn abzustempeln, nur weil einzelne Punkte übertrieben erscheinen.

Zitat (Expert @ 12.07.2006, 04:03) *
Zitat (Thommy Bumm @ 11.07.2006, 14:14) *
Anstatt einem alkoholkranken Menschen zu helfen, wird er mit seinem Problem ins Ausland gedrängt, wenn er einen Führerschein haben will. Wenn Deutschland die Hürden für Fahrerlaubniserwerber so hoch baut, dann muss sich der Staat nicht wundern, wenn die Hürden umgangen werden.
Das ist nicht Dein Ernst, oder? Du willst also, dass der Staat die Hürden etwas tiefer setzt, die ein alkoholkranker Mensch überwinden muss, damit er endlich wieder einen Führerschein erhält?
Genau das! Das heißt aber noch lange nicht, dass die Effektivität darunter leiden muss. Es gibt so viel Sparpotenzial, was nur deswegen von den Entscheidungsträgern nicht genutzt wird, weil grundsätzlich die anderen dafür zahlen müssen. Ich kann zum Beispiel nicht verstehen, warum der Betroffene erst ein Gesamtgutachten von bis zu 700,- Euro bezahlen muss, wo das Gutachten doch zu 99 % am psychologischen Gespräch scheitert. Es wäre doch viel sparsamer das psychologische Gespräch & das ärztliche Gutachten zu trennen. Das heißt, der Betroffene macht erst das psychologische Gespräch & bezahlt das separat. Und erst wenn er das bestanden hat, macht & bezahlt er das ärztliche Gutachten in einer angemessenen Frist. Wobei ich die ärztliche Untersuchung in einigen Fällen generell in Frage stelle. Wer gesundheitlich nicht aufgefallen ist, der braucht meiner Meinung nach nur ein psychologisches Gutachten, was sich im niedrigeren Preis niederschlagen würde.

Außerdem verstehe ich nicht, warum bei mir die Fahrerlaubnisbehörde erst ein Gesundheitszeugnis forderte, um danach ein ärztliches Gutachten in einer MPU zu verlangen. Da fühlte ich mich schon ziemlich verarscht, was meinen Entschluss verstärkte, die MPU generell zu umgehen.

Zitat (Expert @ 12.07.2006, 04:03) *
Zunächst einmal muss doch die Krankheit durch den Betroffenen akzeptiert werden. Dann muss er bereit sein, die Hilfe, die durch private und/oder staatliche Einrichtungen gewährt wird, anzunehmen. Glaube mir, ich weiß, was es heißt alkoholkrank zu sein (damit meine ich nicht, dass ich hierzu gehöre). Dann muss er nachweisen, dass er seine Abhängigkeit kontrollieren kann, er also "trocken" ist.

Meinst Du nicht, dass zuerst einmal die Familie und Freunde Verantwortung tragen?
Ich bin auch der Meinung, dass ein alkoholkranker Mensch Hilfe braucht. Nur ist es für ihn absolut unwirtschaftlich den deutschen Weg zu gehen, weil das Verschwendungspotenzial hier viel zu hoch ist. Es wäre viel sinnvoller die MPU in der Weise umzustrukturieren, dass sie mit der Konkurrenz aus dem Osten mithalten kann, ohne dass die Wiederherstellung der Eignung an Qualität verliert. Müsste der Staat die MPU bezahlen, dann wäre sie schon längst billiger, ohne an Qualität einzubüßen.

Außerdem ist es sehr ungeschickt vom Staat, sinnlose Gutachten (ich meine die unnötigen Bestandteile des Gutachtens) zu fordern, was viele Betroffene dazu verleitet, ihr Geld lieber ins Ausland zu tragen. Auf diese Weise geht das Geld der Betroffenen der deutschen Wirtschaft für immer verloren & hilft den Betroffenen nicht, sich zu rehabilitieren.

Beispiel: Ein Betroffener ist Arbeitslos & hat 500,- Euro gespart.

Jetzt entscheidet er sich für den "guten" deutschen Wege. Der Wiedererteilungsantrag kostet in Berlin 193,- Euro. Damit hätte er dann noch 307,- Euro übrig. Jetzt kostet das Gutachten aber 380,- bis 700,- Euro, was den Restbetrag in jedem Fall übersteigt. Dazu kämen dann noch die Fahrschulkosten, falls die MPU irgendwann doch bestanden wird.

Wenn sich der Betroffene doch für das Ausland entscheidet & die Fahrschulen in Tschechien abklappert >KLICK<, dann könnte er den Führerschein schon für 400,- Euro bekommen. Dann hätte er noch 100,- Euro für Nebenkosten übrig. So war es zumindest, als die 185 Tage nicht flächendeckend gefordert wurden.

Auch sollte sich der Staat darüber Gedanken machen, ob es noch zeitgemäß ist Arbeitslosigkeit & Sozialleistungen zu fördern, anstatt kurzfristig finanzielle Hilfen anzubieten, damit die Betroffenen schnell mit Führerschein wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was die Chancen auf dem Arbeitsmarkt in extremer Weise verbessert.

Außerdem lasse ich das Argument nicht gelten, dass wenn jemand kaum eine finanzielle Chance hat seine Eignung wieder herzustelle, er einem anderen Arbeitslosen indirekt seinen ehemaligen Arbeitsplatz verschafft. Das ist menschenverachtend, wenn eine Minderheit, auch wenn sie oft selbst Schuld an ihrer Misere hat, in der Art benachteiligt wird. Jeder arbeitende Mensch schafft mit seiner Kaufkraft wieder einen Arbeitsplatz, wenn er sein Geld im Inland ausgibt. Denkt mal darüber nach!


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Beitrag #273


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Hallo, bastel gerade an meiner EU-Beschwerde (http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/guides/enforcing/index.html#10350_9)

und habe auf standard Formular (http://ec.europa.eu/comm/secretariat_general/sgb/lexcomm/index_de.htm)
u-A- folgende Angaben gemacht:

7. Mitgliedstaat oder öffentliche Einrichtung, die nach Ansicht des Beschwerdeführers das Gemeinschaftsrecht nicht beachtet hat:

Bundesrepublik Deutschland,
Bundesministerium für Verkehr, Bau & Stadtentwicklung, Verwaltungsgerichtshof Hamburg,
Obervervaltungsgerichtshof Hamburg im allgemeinen;

Landesbetrieb Verkehr, Hamburg (Fahrerlaubnisbehörde) und
Behörde für Inneres, Hamburg im Besonderen


9. Möglichst genaue Angabe der Bestimmung(en) des Gemeinschaftsrechts an (Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen usw.), gegen die der Mitgliedstaat nach Ansicht des Beschwerdeführers verstoßen hat:


Richtlinie 91/439/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine ;
Insbesondere Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG
Sowie Missachtung der EUGH Urteile EUGH C-476/01 (Kapper) und EUGH C 227/05 (Halbritter) und weitere.
Siehe auch anhängendes Schreiben
Verstoss gegen die Artikel 6, 7, 14, 17 und ggf. 5 der Menschenrechte nach EUGH für Menschenrechte

Zeitgleich werde ich eine Petition & eine Beschwerde beim EUGH v.MR aufgeben.
Übrigens kann JEDER eine EU-Beschwerde einreichen, AUCH OHNE DIREKT BETROFFEN ZU SEIN! whistling.gif

Volständig? Meinungen?

Der Saurier
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Weißnichtsogenau
Beitrag 15.07.2006, 08:56
Beitrag #274


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Also ich kann Dir folgendes dazu sagen: Das mit den Petitionen ist allgemein bekannt. Auch ich habe eine eingereicht. Das war genau zum selben Thema und Ende letzten Jahres. Habe bisher zweimal Antwort darauf erhalten.
Als erstes wird Dir mitgeteilt, daß die Petition eingegangen ist und überprüft wird ob sie zulässig ist.
Dieses war bei mir der Fall (wird es in Deinem auch sein). Deshalb bekam ich am 9.03.06 wieder ein Schreiben aus welchem hervorgeht, daß der Ausschuss die Prüfung der Petition fortsetzt, sobald ihm die erforderlichen Informationen vorliegen. Bislang allerdings habe ich nichts mehr vom Ausschuss gehört. Inzwischen kam aber auch "Halbritter". Nun weiß ich nicht, ob es sich damit erledigt hat, oder ich noch weitere Schreiben erhalten werde.
Auf jeden Fall siehst Du: Es ist auch dort ein sehr langer Weg, ehe man was erreicht.

Meine Petition hat die Nummer 0984/2005 (falls jemand damit was anzufangen weiß)
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sawa
Beitrag 15.07.2006, 09:39
Beitrag #275


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Na das sind doch auf jeden Fall
zwei gute Ansätze um die EU mal etwas Wachzurütteln.
Ich hoffe nur das es nicht der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein ist.
Weiter so!!!!
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darkstar
Beitrag 15.07.2006, 09:49
Beitrag #276


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@Rettungsflugsaurier
Du solltest dazuschreiben wo diese Menschenrechte zu finden sind. Die die du meinst sind nämlich gar nicht so leicht zu finden. Es gibt durchaus andere Auflistungen, die irgendwie mit den § nicht so hinkommen. Ich wollte nämlich schon... rofl1.gif

Menschenrechte

mfg
darkstar


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Rettungsflugsaurier
Beitrag 15.07.2006, 10:01
Beitrag #277


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Zitat (darkstar @ 15.07.2006, 11:49) *
@Rettungsflugsaurier
Du solltest dazuschreiben wo diese Menschenrechte zu finden sind. Die die du meinst sind nämlich gar nicht so leicht zu finden. Es gibt durchaus andere Auflistungen, die irgendwie mit den § nicht so hinkommen. Ich wollte nämlich schon... rofl1.gif

Menschenrechte

mfg
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Bitteschön: http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/F45A6...manAllemand.pdf

Wird natürlich an die Beschwerde angehängt. Schätze mal so, das das Ganze am ende >200 Seiten hat.

Hier alleine eine (vorläufige) Liste, welche Urteile ich anzubringen gedenke: (neben meinen eignen)

VG Chemnitz, 07.06.2006, Az.: 2 K 1377/05
VG Freiburg, 01.06.2006, Az.: 1 K 752/06
VGH Kassel, 16.12.2005, Az.: 2 TG 2511/05
VGH München, 23.11.2005, Az. : 11 CS 05.1279
BverwG, 17.11.2005, Az. : 3 C 54 / 04
OVG Münster, 09.11.2005, Az. : 16 B 544/05
VGH Mannheim, 07.11.2005, Az. : 10 S 1057 / 05
OVG Münster, 04.11.2005, Az. : 16 B 736 / 05
VGH München, 20.10.2005, Az. : 11 CS 05.2088
VG Sigmaringen, 06.10.2005, Az. : 2 K 1276 / 05
OVG Lüneburg, 11.10.2005, Az. : 12 ME 288 / 05

(Widersprüchliche Rechtsauffassung)

OVG Schleswig, 20.06.2006, Az. : 4MB 44/06
VG Neustadt 01.06.2006, Az. : 3 L 685 / 06
VG Neustadt 30.05.2006, Az. : 3 L 745 / 06
VG Augsburg 29.05.2006, Au 3 S 06.600
OVG Koblenz, 29.08.2005, Az. : 7 B 10956 / 05
OVG Koblenz, 15.08.2005, Az. : 7 B 11021/05

Und weitere, alle zu finden unter : www.fahrerlaubnis.de

Hier mal komplett:

14. Geben Sie etwaige Belege und Beweismittel an, auf die Sie Ihre Beschwerde stützen können, einschließlich der betreffenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften (fügen Sie die Beweismittel gegebenenfalls als Anlage bei):


Richtlinie 91/439/EWG – Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; hierzu widersprüchlich die Fahrerlaubnisverordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I 1998, S. 2214) in der gülitgen Fassung der Verordnung vom 25. Februar 2000 (BGBl. I 2000, S. 141, im Folgenden: FeV) der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere § 11 (Eignung), § 14 (Klärung von Eignungszweifeln), § 20 (Neuerteilung)
Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung (erfolglos) – Im Anhang
Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg – Im Anhang
Falschinformation des Bundesministerium für Verkehr, Bau & Stadtentwicklung zur Anerkennung von Führerscheinen und Fahrerlaubnissen aus Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft auf der Internetseite der Behörde unter :
http://www.bmvbs.de/dokumente/,-1843/Artikel/dokument.htm
(Stand 15.Juli 2006)
E-Mail Schriftverkehr des Landesbetrieb Verkehr, Hamburg, in welcher mir unter Anderem indirekt die verletzung der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen wird. (im Anhang)
Schriftverkehr mit der Behörde für Inneres, Hamburg, aus welchem eine klare Missachtung und Falschinterpretation der Richtlinie 91/439/EWG hervorgeht. (Im Anhang)
Ermittlungsakte der Behörde für Inneres, Hamburg, aus welcher u.A. die Verletzung meiner Menschenrechte hervorgeht. (Im Anhang)

Weitere Urteile
(nicht dem Beschwerdeführe betreffend, aber in gleicher/aähnlicher Sache)
VG Chemnitz, 07.06.2006, Az.: 2 K 1377/05
VG Freiburg, 01.06.2006, Az.: 1 K 752/06
VGH Kassel, 16.12.2005, Az.: 2 TG 2511/05
VGH München, 23.11.2005, Az. : 11 CS 05.1279
BverwG, 17.11.2005, Az. : 3 C 54 / 04
OVG Münster, 09.11.2005, Az. : 16 B 544/05
VGH Mannheim, 07.11.2005, Az. : 10 S 1057 / 05
OVG Münster, 04.11.2005, Az. : 16 B 736 / 05
VGH München, 20.10.2005, Az. : 11 CS 05.2088
VG Sigmaringen, 06.10.2005, Az. : 2 K 1276 / 05
OVG Lüneburg, 11.10.2005, Az. : 12 ME 288 / 05

(Widersprüchliche Rechtsauffassung)

OVG Schleswig, 20.06.2006, Az. : 4MB 44/06
VG Neustadt 01.06.2006, Az. : 3 L 685 / 06
VG Neustadt 30.05.2006, Az. : 3 L 745 / 06
VG Augsburg 29.05.2006, Au 3 S 06.600
OVG Koblenz, 29.08.2005, Az. : 7 B 10956 / 05
OVG Koblenz, 15.08.2005, Az. : 7 B 11021/05

Und weitere, alle zu finden unter : www.fahrerlaubnis.de
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MaximilianNRW
Beitrag 15.07.2006, 11:26
Beitrag #278


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Wo ich nicht mehr ganz durchblicke ist folgendes:

Wird jetzt wieder flächendeckend an NUs festgehalten? Oder macht jedes Bundesland, was es will? Oder jede FEB? Wer kann mir da näheres sagen, vor allem interessiert mich natürlich NRW.

Und um mal ein wenig mit Worten zu spielen: Wir sind MPU-Umgeher. Warum nennt man dann Fahrerlaubnisbehörden nicht EUGH-Umgeher oder Rechtsumgeher? Gleiches Recht für alle!
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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 13:22
Beitrag #279


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@Rettungsflugsaurier
Dein Engagement ist große klasse, nur kann sich mir nicht erschließen, warum Du die Urteile 2-mal auflistest, ohne sie zu verlinken. think.gif


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Medusa
Beitrag 15.07.2006, 18:50
Beitrag #280


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Ich habe eine Liste mit Kontaktstellen europäischer Institutionen erstellt. Vielleicht hat noch jemand Verwendung dafür twinkle.gif

Zitat
Europe Direct
http://europa.eu.int/europedirect/index_de.htm

"Ihre direkte Verbindung zur Europäischen Union
Für Ihre Fragen über die Europäische Union"

----

EUROPA > Europäische Kommission > Generaldirektionen > Energie und Verkehr

Kontaktformular
http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/c...ct/index_de.htm

----

Rat der Europäischen Union

Kontaktadressen der Pressereferenten
http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/sho...9=DE&mode=g

----

Europäisches Parlament

Petitionen an das Europäische Parlament
http://www.europarl.de/parlament/buergerbe...petitionen.html

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
http://www.europarl.europa.eu/activities/e...amp;language=DE

----

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Kontakt
http://www.curia.eu.int/de/infosprat/index_contacts.htm

----

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/

Formular für Beschwerden unter:
http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/9D52A...rmulaireGER.pdf

----

Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation, Kontakt Presse

Liste der Sprecher
http://europa.eu.int/comm/dgs/communication/contact_de.htm
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Freelancer
Beitrag 15.07.2006, 19:20
Beitrag #281


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War vorhin in einer Verkehrskontrolle, die Polizisten wussten sogar vom Halbritter Beschluß und wünschten mir eine gute Fahrt! smile.gif


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Medusa
Beitrag 15.07.2006, 19:26
Beitrag #282


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Prima smile.gif
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bazi
Beitrag 15.07.2006, 19:31
Beitrag #283


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Medusa,
tolle Liste, obwohl ich ja nimmer betroffen bin,

und Freelancer, toi toi toi,


bazi


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Medusa
Beitrag 15.07.2006, 19:46
Beitrag #284


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Ich denke der Link zum Verkehrsausschuß des Europäischen Parlaments ist interessant. M.W. muß die nächste Rili doch noch vom Europäischen Parlament abgesegnet werden. twinkle.gif
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Freelancer
Beitrag 15.07.2006, 19:46
Beitrag #285


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Zitat (bazi @ 15.07.2006, 20:31) *
und Freelancer, toi toi toi,


bazi


Danke!

Die gleichen Polizisten haben mich die ersten zweimal, vor über einem Jahr wegs FoFE angezeigt, weil der FS während der Sperre erteilt wurde. smile.gif


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bazi
Beitrag 15.07.2006, 20:11
Beitrag #286


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naja, dann haben wenigstens einige dazugelernt,
ich bin auch auf die nächste Kontrolle gespannt, den Aufhebungsbescheid der NU hab ich fein säuberlich in Klarsichthüllen verpackt im Handschuhfach,

bazi


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Asrael
Beitrag 15.07.2006, 20:18
Beitrag #287


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bazi aber hoffentlich nicht das Original nicht das sie das einsacken und nicht mehr herausrücken


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bazi
Beitrag 15.07.2006, 20:38
Beitrag #288


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asrael,

bis jetzt schon noch das Original, aber ich hab vor eine Kopie von dem Ding notariell zu beglaubigen lassen,
kostet fast nichts, den CZ-Führerschein geb ich sowieso nicht aus der Hand,

bazi

Nachtrag:

die können vielleicht mal dran riechen!

bazi


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Freelancer
Beitrag 15.07.2006, 20:47
Beitrag #289


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Die Polizei wird die NU Aufhebung und die FSe nichtmehr kassieren, inzwischen wissen alle, dass die
FE gültig ist und man weiterfahren darf.


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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 21:04
Beitrag #290


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Zitat (Freelancer @ 15.07.2006, 21:47) *
... inzwischen wissen alle, dass die FE gültig ist und man weiterfahren darf.
Außer bei mir! crybaby.gif
Mein Führerschein ist immer noch zur Fahndung ausgeschrieben, sodass ich ihn nicht bei mir haben kann.

Sollte ich eine Sperre kassieren, weil ich trotz Nutzungsuntersagung fahre, weiß ich zumindest, dass ich die nächste Fahrerlaubnis während der Sperre machen kann.


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Beitrag 15.07.2006, 21:19
Beitrag #291


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Zitat (Thommy Bumm @ 15.07.2006, 22:04) *
Sollte ich eine Sperre kassieren, weil ich trotz Nutzungsuntersagung fahre, weiß ich zumindest, dass ich die nächste Fahrerlaubnis während der Sperre machen kann.


rofl1.gif laugh2.gif rofl1.gif

Eigentlich sollte es ja garnicht auf eine Sperre, für die Erteilung ankommen, ob vor, während oder danach.

Beschluß wörtlich: "Ob die Erteilung der FE vor oder nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt wurde, ist unerheblich,
auch wenn dem vom EuGH zu entscheidenden Fall eine Erteilung nach Ablauf der Sperrfrist zugrunde lag,zumindest wenn nicht vor Ablauf der Sperrfrist in Deutschland von der FE Gebrauch gemacht wird."

Hauptsache du fährst nicht während!

Wann wurdest du "erwischt", ist doch schon ein paar Monate her! Gab es noch keine Verhandlung?!?


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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 21:30
Beitrag #292


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Zitat (Freelancer @ 15.07.2006, 22:19) *
Wann wurdest du "erwischt", ist doch schon ein paar Monate her! Gab es noch keine Verhandlung?!?
Meinst Du diesen Fall?
Da ist bis jetzt noch nichts gekommen! no.gif


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Gallier
Beitrag 15.07.2006, 21:41
Beitrag #293


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Nur den Gallier hats heute wieder mal sauber erwischt am Grenzübergang zu Cheb...

Hab bei der Ausreise aus der Tschechei fast 1,5 Stunden warten müssen bis ich meine CZ-FE wieder bekommen habe. Der Herr Wachtmeister meinte daß er eine Meldung an mein zuständiges OA machen werde worauf ich ihm mit einem breiten dreckigen Lachen auslachen musste rofl1.gif weil ich ihm dann sagte daß mein OA schon alles weis von meiner CZ-FE da es heute ca. die 20. Kontrolle war seit ich die FE habe whistling.gif Abschließend bin ich auch noch (versehentlich natürlich whistling.gif ) mit dem linken Fuß von der Kupplung abgerutscht und hatte Zeitgleich am rechten Fuß einen Wadenkrampf der sich in Form eines steifen Gasfußes in Richtung Bodenblech bemerkbar machte whistling.gif

Ich wusste gar nicht daß ein Grenzbeamter so dumm schauen kann blink.gif als ich in den Rückspiegel guggte während ich winkend von dannen fuhr rolleyes.gif


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Perplex
Beitrag 15.07.2006, 22:20
Beitrag #294


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Zitat (Gallier @ 15.07.2006, 22:41) *
Nur den Gallier hat’s heute wieder mal sauber erwischt am Grenzübergang zu Cheb...
Welcher Grenzübergang war es denn?

Schirnding, Hundsbach oder Schönberg?


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Beitrag 15.07.2006, 22:29
Beitrag #295


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@Thommy

Das 27.11.05 war letztes Jahr, was soll da noch kommen können???

Eine Sperrzeit hast du ja nicht, gut du wurdest zwar erwischt, NU sind rechtswidrig!
Warum also nicht die NU anfechten, oder wie sieht es jetzt mit der Umschreibung aus?
Selbst mein Führerschein, fand nach den Anzeigen, immer sofort zu mir zurück! smile.gif


@Gallier

rofl1.gif
"Ich werde Ihren CZ FS an die zuständige FEB melden, wegs Aberkennung des Rechts, von Ihrer CZ FE in der BRD gebrauch zu machen" laugh2.gif
Habs den letzten Polizeibeamte auch gesagt, dass die Meldung ans Landratsamt unötige Arbeit ist (war vor Halbritter),
da unzählige Kopien schon dort liegen vom FS, ich nichtmehr in Deutschland wohne und das letzte was mich interessiert ist das d LRA! smile.gif


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Gallier
Beitrag 15.07.2006, 23:42
Beitrag #296


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Zitat (Thommy Bumm @ 16.07.2006, 00:20) *
Zitat (Gallier @ 15.07.2006, 22:41) *
Nur den Gallier hat’s heute wieder mal sauber erwischt am Grenzübergang zu Cheb...
Welcher Grenzübergang war es denn?

Schirnding, Hundsbach oder Schönberg?




Schirnding-der sagenumwogendste Grenzübergang den ich kenne think.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Perplex
Beitrag 16.07.2006, 00:55
Beitrag #297


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Zitat (Gallier @ 16.07.2006, 00:42) *
Schirnding, der sagenumwogendste Grenzübergang den ich kenne. think.gif
War das bei Dir etwa der etwas ältere Typ mit dem leicht grauen Urwald im Gesicht? Das war nämlich der, der meinen Führerschein in meiner U-Hose gesucht hatte.


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pitkoeln41
Beitrag 16.07.2006, 12:09
Beitrag #298


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Hallo zusammen habe meinen CZ Führerschein in Köln umschreiben lassen alles ohne wenn und aber geklappt!!!! whistling.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 16.07.2006, 12:13
Beitrag #299





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Zitat (pitkoeln41 @ 16.07.2006, 14:09) *
Hallo zusammen habe meinen CZ Führerschein in Köln umschreiben lassen alles ohne wenn und aber geklappt!!!! whistling.gif


Herzlichen Glückwunsch!!

Und du musstest nicht auf irgendwelche Urteile hinweisen oder gar einen Anwalt bemühen? Na das sind doch mal gute Nachrichten.
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pitkoeln41
Beitrag 16.07.2006, 12:24
Beitrag #300


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Zitat (emile @ 16.07.2006, 14:13) *
Zitat (pitkoeln41 @ 16.07.2006, 14:09) *

Hallo zusammen habe meinen CZ Führerschein in Köln umschreiben lassen alles ohne wenn und aber geklappt!!!! whistling.gif


Herzlichen Glückwunsch!!

Und du musstest nicht auf irgendwelche Urteile hinweisen oder gar einen Anwalt bemühen? Na das sind doch mal gute Nachrichten.

Nein keine Dummen Fragen nichts!!!!!!!!!!!
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