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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig?
Medusa
Beitrag 16.07.2006, 12:27
Beitrag #301


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@pitkoeln41

Herzlichen Glückwunsch flowers.gif
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Freelancer
Beitrag 16.07.2006, 13:10
Beitrag #302


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@Pitkoeln

Gratulation! ! ! clapping.gif thumbup.gif clapping.gif

@all

Die 3. Führerscheinrichtlinie kann kommen, ihr werdet sehen das wir dann immernoch fahren dürfen!!!
smartass.gif


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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Asrael
Beitrag 16.07.2006, 13:41
Beitrag #303


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Das ist sogar eine sehr gute Nachricht thumbup.gif
Bin jetzt aber erstmal für heute unterwegs zu den Harley-Days in HH


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Kanexy
Beitrag 16.07.2006, 16:27
Beitrag #304


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Könnt ihr mir bitte bei meiner Entscheidung den FS umzuschreiben ein bisschen helfen? Man hört immer was anderes einerseits wir geschrieben das man auf der sicheren seite wäre wen man die FE umschreiben lässt(3Führerscheinrichtlinie) und dan hört man wieder das man nicht umschreiben sollte weil man dan nicht mehr durch die Eu geschützt ist und die BRD nach der 3.Führerscheinrichtlinie alles mit einem machen kann in bezug aud den Führerschein.Ich hatte schon bei der FSST nachgefragt (unter falschen Namen) und da gab es keine probleme wollten ohne wen und aber umschreiben,das einzigste was sie gefragt hatten war ob ich schon einmal eine FE in Deutschland hatte was ich verneinte und dan sagt die nett Frau von der FEB dan sei es erst recht kein Problem.Aber was hat es damit zu tuhen ob ich hier in der BRD jemals eine FE hatte?

Bitte gibt mir mal ein paar tips,und sagt mir ob ich das umschreiben wirklich machen soll,ich bin echt ratlos??

Besten dank im Voraus,

an dieses super Forum smile.gif
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Medusa
Beitrag 16.07.2006, 16:46
Beitrag #305


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Mit einer umgeschriebenen FE steht man m. E. auf der sicheren Seite. Risiko - evtl. zieht sich der Umschreibevorgang bis nach der 3. Rili hin. Die ersten Umschreibeberichte deuten aber nicht darauf.
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sifis
Beitrag 16.07.2006, 16:49
Beitrag #306


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Zitat (pitkoeln41 @ 16.07.2006, 14:09) *
Hallo zusammen habe meinen CZ Führerschein in Köln umschreiben lassen alles ohne wenn und aber geklappt!!!! whistling.gif


bravo,
würde trotzdem nicht feiern da alles was ein D trägt, ist hinterlistig, gemein


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Freelancer
Beitrag 16.07.2006, 17:05
Beitrag #307


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@Kanexy / ALL

Im Prinzip sollte jeder für sich entscheiden, ob umschreiben oder nicht.
Offengesagt, hab ich mit meinem Führerschein schon so viel erlebt (auch positive Dinge / Möglichkeiten, die ich sonst niemals gehabt hätte),
dass ich persönlich keine Fahrerlaubnis der Welt, die meines CZ Führerscheins eintauschen möchte!!!

Nach Auskunft meines Rechtsanwaltes, wird sich auch nach Einführung der 3. Rili für uns nichts ändern!

So long, Tobias


--------------------
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sifis
Beitrag 16.07.2006, 17:25
Beitrag #308


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Zitat (Medusa @ 16.07.2006, 18:46) *
Mit einer umgeschriebenen FE steht man m. E. auf der sicheren Seite.


da wäre ich mir nicht so sicher!


für mich ist gültig und legal was die EU vorschreibt und nicht was D wunschdenken ist,
darum hab ich mein D-fs auch umscheiben lassen in einen eu-fs

umgekehrt hätte ich mich den D fs- behörden ausgeliefert

ps.

an die behördenanhängigen


punkte? ok, 18, in anderen EU-ländern ist die grenze bei 25, trotzdem ohne mpu


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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fcmlars
Beitrag 16.07.2006, 17:31
Beitrag #309


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also ich versteh garnichts ich habe gestern Post bekommen vom Oberverwaltungsgericht mit einer Kostenrechnung von 160€

weiter stand nichts drinne da ich die Rechnung bekommen habe gehe ich aber davon aus das meine Berufung abgeschmettert wurde ranting.gif
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lucas
Beitrag 16.07.2006, 18:16
Beitrag #310


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...seht euch mal dem Beitrag von capture im Fahrerlaubnisrecht an

lucas ranting.gif thread.gif
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corneliusrufus
Beitrag 16.07.2006, 19:08
Beitrag #311


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Du meinst wahrscheinlcih die Beiträge ab hier.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Perplex
Beitrag 16.07.2006, 19:19
Beitrag #312


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Zitat (pitkoeln41 @ 16.07.2006, 14:09) *
Hallo zusammen, habe meinen CZ-Führerschein in Köln umschreiben lassen, alles ohne wenn und aber geklappt!!!! whistling.gif
Das ist ja mal eine gute Nachricht, herzlichen Glückwunsch! clapping.gif

Zitat (sifis @ 16.07.2006, 17:49) *
Bravo,
würde trotzdem nicht feiern, da alles was ein D trägt, ist hinterlistig und gemein!
Diese Befürchtung habe ich auch, so was nennt man Paranoia.


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lucas
Beitrag 16.07.2006, 19:39
Beitrag #313


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...danke Cornelius und auch mal danke für deine Ausführungen allgemein die ich meist
für sehr fundiert halte.

nene ich bin kein Schleimer wavey.gif
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Freelancer
Beitrag 16.07.2006, 20:54
Beitrag #314


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Manchmal, wenn ich so die "Panikmache" Posts durchlese, muss ich fast ein bisschen schmunzeln....
Meine CZ FE ist mir ohne Frage, eines der wichtigsten Dinge, ABER

SAGTMAL,ES IST EINE FAHRERLAUBNIS, EIN DOKUMENT, DESHALB HABEN WIR DOCH NICHT DIE WELTHERRSCHAFT ÜBERNOMMEN!!!
laugh2.gif no.gif clapping.gif rofl1.gif
(Jetzt weiß ich auch, warum der deutsche Führerscheine, eines der fälschungssicherste Dokumente der Welt ist)
Oder ist gestern der ausl. FS ungültig, heute gültig, morgen wieder nicht, oder er wird übermorgen wieder anerkannt?!?! Denkt mal darüber nach! ! !


Ausserdem, ist es mir sch...egal, was ein deutscher cop.gif oder ein deutscher police.gif von mir will, wichtig ist, was mein smartass.gif sagt yes.gif !

wavey.gif


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bazi
Beitrag 16.07.2006, 20:59
Beitrag #315


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pit aus Kölle,

warum hast du umschreiben lassen?

ich halte das erstens für vollkommen überflüssig, zweitens für riskant, die FEB hat jetzt die "Verfügungsgewalt" über deinen Lappen,

ist meine Meinung,

wie schon weiter oben gesagt, ich fahre weiter mit meinem CZ-Schein, hab eine beglaubigte Kopie der NU-Aufhebung im Auto und werde die Karte nicht aus der Hand geben!

Gruss bazi

Zitat (Freelancer @ 16.07.2006, 22:54) *
Manchmal, wenn ich so die "Panikmache" Posts durchlese, muss ich fast ein bisschen schmunzeln....
Meine CZ FE ist mir ohne Frage, eines der wichtigsten Dinge, ABER

SAGTMAL,ES IST EINE FAHRERLAUBNIS, EIN DOKUMENT, DESHALB HABEN WIR DOCH NICHT DIE WELTHERRSCHAFT ÜBERNOMMEN!!!
laugh2.gif no.gif clapping.gif rofl1.gif
(Jetzt weiß ich auch, warum der deutsche Führerscheine, eines der fälschungssicherste Dokumente der Welt ist)
Oder ist gestern der ausl. FS ungültig, heute gültig, morgen wieder nicht, oder er wird übermorgen wieder anerkannt?!?! Denkt mal darüber nach! ! !


Ausserdem, ist es mir sch...egal, was ein deutscher cop.gif oder ein deutscher police.gif von mir will, wichtig ist, was mein smartass.gif sagt yes.gif !

wavey.gif



genau meine Meinung, Freelancer,

bazi


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K@i
Beitrag 16.07.2006, 21:21
Beitrag #316


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Zitat (Medusa @ 13.07.2006, 21:13) *
Zitat (Freelancer @ 13.07.2006, 19:47) *
Mich hat niemand nach einer bestehenden Sperre gefragt

Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß in meinem CZ EU-FE Antrag nach einer bestehenden Sperrfrist gefragt wurde.



in meinem wurde auch nicht gefragt !!! wavey.gif scheint auch von region zu region unterschiedlich zusein !
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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 08:02
Beitrag #317


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Zitat (Expert @ 13.07.2006, 20:33) *
Heute fiel mir ein Fahrer eines Kleinkraftrades auf, der ein ca. 2 m hohes U-Profil, angelehnt am Oberkörper, transportiert hatte. Der Fahrer war zweifelsfrei in der Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt. Als Rechtsfolge stehen hier 50 € und 3 Pkt. zu Buche.

Er legte mir schließlich einen polnischen FS vor, ausgestellt 2004. Der Datenabgleich ergab, dass er bis 2000 eine Sperre in Deutschland hatte. In Kenntnis der aktuellen Rechtslage durfte er ohne die unvorschriftsmäßige Ladung weiterfahren, obwohl es mich schon geärgert hat, dass es so einfach ist, deutsche Vorgaben zu umgehen.

Aber, auch ich habe mich an die geltende Rechtsprechung zu halten. sad.gif
Ich verstehe da einiges nicht!
Ich stelle mir unter einem Kleinkraftrad ein Mofa vor. Jetzt weiß ich nicht, was der Führerschein mit der Ordnungswidrigkeit zu tun hat. Nach meinem Rechtsverständnis hätte auch ein Fahrer mit deutschem Führerschein weiter fahren können, nachdem er die Strafe kassiert hatte.
Auch verstehe ich nicht, wo er das U-Profil gelassen hatte, nachdem er weiter fahren dürfte. Wenn er es einfach liegen gelassen hatte, dann sieht mir das sehr stark nach einer illegalen Müllentsorgung aus.

Ich musste auch schon mal einen 2,5 m langen Stahlträger transportieren. Leider musste ich meinen angemeldeten LKW (Wohnmobil) stehen lassen, weil das ausgerechnet in meine Führerscheinlose Zeit fiel. Ich hatte mein KFZ nicht abgemeldet, weil ich darauf wartete, dass der Führerscheinantrag bewilligt werden sollte. Eine MPU wurde anfänglich nicht gefordert. Jetzt nahm ich also diesen 2,5 m langen Stahlträger auf die Schulter & ging zu Fuß. Weil der Weg zur S-Bahn so weit war, nahm ich den herannahenden Bus. Als ich dort einstieg, der Fahrer sagte erstaunlicher Weise nichts, kam es beinahe zu einem schwerwiegenden Unfall, weil der Bus so eng war. Ich hätte beinahe einen Fahrgast mit dem Stahlträger im Gesicht getroffen. Hätte ich mir zu der Zeit schon einen ausländischen EU-Führerschein besorgt, dann hätte es nicht zu dieser Gefährdung kommen können. Im Extremfall hätte der Fahrgast tödlich verunglücken können, nur weil mir zu dieser Zeit der Führerschein von Deutschland verweigert wurde, & ich in diesem Moment nicht genug nachgedacht hatte. Die Sperre war bei mir zu der Zeit längst abgelaufen & die MPU wurde noch nicht gefordert, weil noch eine Gerichtsverhandlung ausstand. Der Gefahr war ich mir vorher nicht bewusst, weil ich solche Dinge vorher immer mit meinem LKW transportiert hatte. Wäre ich mir der Gefahr bewusst gewesen, dann hätte ich zumindest auf die Busfahrt verzichtet. Ein Transportieren lassen schied für mich aus finanziellen Gründen aus, weil ich durch den vorherigen Führerscheinverlust zu viele finanzielle Einbußen hatte.
Im Ergebnis muss also festgestellt werden, dass von einem Fußgänger auch eine erhebliche Gefahr ausgehen kann, vor allem dann, wenn er noch dazu in ein finanzielles Loch gestoßen wird.

Der Grund für die damalige Entziehung war bei mir mehrmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis, jedoch mit Führerschein in der Tasche, weil ich ein einmonatiges Fahrverbot nicht angetreten hatte. Nach meinem damaligen Rechtsverständnis war der deutsche Führerschein der Beweis für die vorhandene Fahrerlaubnis. Ich wurde damals mit meinem D-Führerschein mehrfach kontrolliert, sodass ich mir nicht bewusst war, dass ich inzwischen keine Fahrerlaubnis mehr hatte. Ich glaubte, dass das einmonatige Fahrverbot längst abgelaufen sei. Ich hatte damals nicht so viel Ahnung über die deutsche Rechtslage in dieser Beziehung. Angesichts der sehr verwirrenden Rechtssprechung in Deutschland ist das auch kein Wunder.


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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 08:20
Beitrag #318


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Zitat (Lexus @ 13.07.2006, 22:52) *
Das sehen aber das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und die übrigen Verwaltungsgerichte ganz anders. Selbstverständlich ist das Recht, eine Fahrerlaubnis haben zu können, ein Grundrecht (freie Entfaltung des Persönlichkeitsrechts). Die Rechtsprechung begreift auch die MPU-Anordnung als einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff - allerdings ist dieser im Rahmen strenger gesetzlicher Regelungen zulässig.
So streng können diese gesetzlichen Regelungen nun auch nicht sein, wenn jeder Sachbearbeiter nach individuellem Rechtsverständnis, der sich für zuständig hält, rechtswidrige MPU-Anordnungen mit Sofortvollzug verschicken darf.


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 08:35
Beitrag #319


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@ Thommy

Die Rechtsprechung zum Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht ist alles andere als verwirrend. Und Unwissenheit schützt bekanntermaßen vor Strafe nicht. Dass man, wenn man seinen FS nicht abgibt, irgendwann ohne FE unterwegs ist, steht groß und breit auf jedem Bußgeldbescheid. Wenn man das nicht liest ist es zwar schön einfach, dies auf die Behörden zu schieben. Die Schuld trägst aber einzig und allein Du.

@all

Aus Süddeutschland (BW) flattert mir gerade ein Bescheid ins Fax, nach dem ein Mandant mit NU wieder fahren darf. Es ist zwar noch kein Aufhebungsbescheid, aber zumindest die aufschiebende Wirkung haben sie wieder hergestellt (die Behörde, nicht das Gericht).


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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 08:59
Beitrag #320


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Zitat (THOR @ 13.07.2006, 23:40) *
Zitat (Expert @ 13.07.2006, 23:31) *
... MPU Flüchtling ...
Sorry. gefällt mir genauso wenig wie FS-Tourismus oder Mautpreller.
Na und...?
Ich finde den Begriff "MPU-Flüchtling" gar nicht so schlecht, weil ich mir diese MPU sowieso nicht leisten kann. Wahrscheinlich hätte ich gute Chancen sie zu bestehen, wenn ich sie machen dürfte. Derzeit scheitert es daran, dass ich einen Neuerteilungsantrag für 193,- Euro stellen müsste, obwohl ich die schon mal bezahlt hatte & ich eigentlich keinen deutschen Führerschein für so viel Geld kaufen will, wo ich den deutschen weg mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu Ende gehen könnte. Außerdem hätte ich ein tiefstes Unbehagen dabei, wenn die Sachbearbeiter Sieger in meiner Sache werden würden, wo ich sie doch persönlich als böse Rechtsbrecher erlebt habe. Das soll keine Beleidigung sein, sondern ist nur eine rein subjektive Feststellung.

Aber es gibt ja noch eine ganze Reihe weiterer Begriffe, die ganz putzig sind:
Z.B.: Maut-Umgeher, Steuersparer, EU-Recht-Ausnutzer, Führerscheisammler & Steuergeldverschwender


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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 09:29
Beitrag #321


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Zitat (Freelancer @ 14.07.2006, 00:28) *
Ich verstehe noch nicht ganz, weshalb ein Gericht bei GLEICHEM Sachverhalt so unterschiedlich recht spricht bzw. sprechen darf!
Selbst in Deinem Fall gab es schon ein gegensätzliches Urteil, wo das Gericht feststellte, dass eine während der Sperre erteilte Fahrerlaubnis, nach der Sperre in Deutschland ungültig ist. Frage mal Lexus, der weiß bescheid!

Allerdings könnte kein Gericht der Welt bei Dir mehr eine Rechtsverletzung feststellen, wegen der während der Sperre erteilten Fahrerlaubnis, weil das letzte Gericht ja eindeutig festgestellt hatte, dass Deine Fahrerlaubnis jetzt gültig ist. Sonst würde das Gericht ja eine rechtskräftige Entscheidung aufheben. Damit währst Du selbst in einem anderen Bundesland sicher. Deswegen kann ich voll verstehen, dass Du gut Lachen hast.


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 09:40
Beitrag #322


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Zitat
Damit währst Du selbst in einem anderen Bundesland sicher.


Da wird sich ein Amtsrichter aber freuen, dass Du gerade sein Urteil zum bundesweit geltenden Recht gemacht hast. Deine Aussage ist wiedermal völliger Mumpitz. An das Urteil ist zunächst erstmal gar keiner gebunden. Nichtmals das ehedem erkennende Gericht.

Allenfalls käme vielleicht ein Verbotsirrtum in Betracht, unter Beziehung auf das vorige Urteil. Das klappt aber auch nur genau einmal.

Es wäre ein großer Fortschritt, wenn Du endlich damit aufhören würdest, mit dem Brustton der Übertzeugung falsche Tatsachen zu behaupten.


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Freelancer
Beitrag 17.07.2006, 10:32
Beitrag #323


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@Thommy

Mmmhh, wenn eine FE nach der Sperre nicht gültig wäre, könnte ich NIEMEHR in Deutschland autofahren.
Da die Tschechische Republik mir AA und B ausgestellt hat, in Österreich habe ich schon eine gültige,
selbst bei Umschreibung, keine Daten (Datum) verändert werden können und in DEUTSCHLAND wohne ich nicht, somit auch keine deutsche FE erwerben kann!

Dann wären wir bei der nächsten Frage, die Fahrerlaubnis CE baut auf B, die B ist nicht gültig in BRD da die während der Sperre erteilt wurde, nicht aber die CE,
was dann heist, ich dürfe auf Deutschlands Straßen nur LKW fahren.


Wie ich schon erwähnte, braucht es kein anderes Bundesland mich anzuzeigen! laugh2.gif
Der Landkreis meiner Eltern hat ca. 10.000 Einwohner, die Polizei dort hat mich die ersten zeimal angezeigt,
dann erhielt ich den Beschluß, indem die Gültgkeit des FS feststand.
Da ich mit den Polizisten dort u.a Verwandt bin, von der Schule, oder von der Ausbildung kenne,
kannst du dir ein Bild davon machen, dass ich und mein FS dort bestens bekannt ist!

Nachdem Beschluß haben sie mich weiterfahren lassen, wurde aber 15 Minuten später im Nachbarort erneut angehalten,
prompt folgte die Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis smile.gif (7 o. 8 Anzeige) samt Alk, Drogentests und Leibesvisitation (Schickane).
Selbst auf die Hinweise von mir auf den Beschluß half nicht, da ich die Kopie nicht dabei hatte.

Offengesagt, hätte auch meine Freundin keine deutsche FE, wäre nicht ihr Vater der cop.gif ist und den auch bezahlt.
Ihr Vater läßt sie bei mitfahren, obwohl ich die "deutsche Eignung nicht bewiesen" habe. think.gif


@RA XDriver

Habe meinen Führerschein jetzt über 1 Jahr, nach unzähligen Anzeigen die immer eingestellt werden,
bin ich mir absolut sicher, dass sich nichtsmehr ändert!

Sei mal ehrlich, würdest du da noch eine Anzeige wegen Fahren ohne noch ernst nehmen????


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Beitrag 17.07.2006, 10:52
Beitrag #324


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 10:40) *
Allenfalls käme vielleicht ein Verbotsirrtum in Betracht, unter Beziehung auf das vorige Urteil. Das klappt aber auch nur genau einmal.
Tut mir leid, aber da klingen bei mir alle Alarmglocken!
Das erscheint mir aber extremst unlogisch! Wenn ein Richter eindeutig festgestellt hat, dass der Führerschein von Freelancer in seinem speziellen Fall gültig ist, dann geht es absolut nicht in meinen Kopf rein, wie er sich dann des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar machen könnte.
Andernfalls hätte sich der Richter bei Freelancer einer Anstiftung zu einer Straftat strafbar gemacht & das wäre wohl absurd. Ach ja, bei ihm waren es ja 8 Richter. think.gif

@RA XDiver
Deine Rechtsauffassung erscheint mir manchmal äußerst rätselhaft. Das kam mir auch vor dem Halbritter-Urteil so vor.

Ich brauche meine Meinung nicht ändern, weil ich heute genau die gleiche Rechtsauffassung habe, wie vor dem Halbritter-Urteil, das heißt, ich wusste vorher wie das Urteil ausgehen würde, was meine unzähligen Postings in dieser Richtung eindeutig beweisen.


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 11:00
Beitrag #325


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Zitat
Wenn ein Richter eindeutig festgestellt hat, dass der Führerschein von Freelancer in seinem speziellen Fall gültig ist, dann geht es absolut nicht in meinen Kopf rein, wie er sich dann des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar machen könnte.


Das ist relativ simpel. Rechtsauffassungen differieren bisweilen. Gerade amtsrichterliche Urteile sind da nicht sonderlich aussagekräftig. Nehmen wir also den Fall, freelancer fährt nach NRW und hier sieht das ein Amtsrichter anders. Dann würde er verurteilt, so der Richter keinen Verbotsirrtum annehmen würde. Mit dem Verbotsirrtum hätte er aber wieder Kenntis davon, dass es nicht erlaubt wäre. Damit wäre das nächste Urteil sicher.

Wie freelancer selber zugibt, ist diese Frage nicht abschließend geklärt, auch vom EuGH nicht. Deswegen würde ich nicht von einer gefestigten Rechtsprechung reden. Und über Deine Rechtsauffassung lieber Thommy, verliere ich lieber kein Wort. whistling.gif


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Asrael
Beitrag 17.07.2006, 11:36
Beitrag #326


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Moinsen,
ich habe etwas gefunden aber ich weiß nicht ob der Link hier schon veröffentlicht wurde

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?...t=bay&BNR=0


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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 11:46
Beitrag #327


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.07.2006, 12:51) *
Wer rechtsmissbräuchlich agiert, kann sich nicht auf Bestandschutz etc. berufen.
Entweder etwas ist erlaubt, verboten oder nicht beweisbar. Alleine die Tatsache, dass ein Betroffener ununterbrochen formal in Deutschland gemeldet war, beweist noch lange nicht, dass er nicht seinen Lebensmittelpunkt im Ausland gehabt haben könnte. Dieses Gericht >KLICK< stützt sein Beschluss ausschließlich auf Vermutungen & Mutmaßungen, ohne sich auf Paragraphen zu berufen. Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass Rechtsmissbrauch begangen wurde, dann soll es auch gefälligst dieses Vergehen anklagen & entsprechend aburteilen. Ein handfestes Urteil wäre dann eine nachvollziehbare Begründung!

Zitat (strichachtdoktor @ 14.07.2006, 12:51) *
Der Bankräuber kann schließlich auch nicht klagen, wenn er Falschgeld erbeutet ... wink.gif
Die Bank macht sich ja wohl auch dann strafbar, wenn sie einem Bankräuber Falschgeld geben würde.


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Freelancer
Beitrag 17.07.2006, 11:49
Beitrag #328


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"Vorsorglich verweisen wir ergänzend auf die insoweit einzige obergerichtliche Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.08.05, abgedruckt in NJW 2005, 3228 ff.

Denselben Rechtsstandpunkt haben - bereits in den jeweiligen Eilverfahren -
die Verwaltungsgerichte in Neustadt/Wstr., Karlsruhe, Frankfurth/a. Main, Berlin und Schleswig eingenommen,
von denen uns natürlich auch entsprechende Beschlüsse vorliegen.

Natürlich ist uns auch bekannt, dass die Verwaltungsgerichte in Bayern und in Badenwürtemberg derzeit noch "auf Zeit spielen" und
die hier in Rede stehende europarechtliche Problematik als "offen" zu bezeichnen pflegen und den Hauptsacheverfahren überantworten.

Darüber hinaus verweisen wir auf die insoweit lesenswerten und kaum bestreitbaren Ausführungen von Otte/Kühne, Führerscheintourismus ohne Grenzen? NZV 2004, Seite 321 ff.

Wie eine Staatsanwaltschaft unter diesen Umständen noch auf eine strafrechtliche Ahndung antragen kann, ist uns nicht so recht verständlich.

Im übrigen wissen wir natürlich auch, dass es durchaus rechtspolitisch motivierte Überlegungen gibt, dass vom
Unterzeichner erstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofes möglichst restriktiv auszulegen, was mit dem Begriff der "teleologischen Reduktion" verbrämt wird.
Das das nicht zulässig sein kann, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.

Der Umstand, dass dem Angeschuldigten bereits am xx.xx.xx die tschechische Fahrerlaubnis erteilt worden, die Sperrfrist aber erst wenige Tage später am xx.xx.xx abgelaufen war, vermag zu keiner anderen Beurteilung zu führen. Denn der Europäische Gerichtshof hat ja mit hinreichender Deutlichkeit klar gemacht, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Ausstellung eines Führerscheins ankommt, sondern auf den Zeitpunkt der notwendigen Anerkennung der Gültigkeit.
Unstreitig hat der Angeschuldigte erst nach Ablauf der Sperrfrist von diesem tschechischem Führerschein Gebrauch gemacht.

Jede andere Rechtsauffassung würde dazu führen, dass der Angeschuldigte auf Lebenszeit vom öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik ausgesperrt sein würde.

Denn nachdem er im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis war und ist, kann ihm natürlich auch keine neue z.B. deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden.

Von daher wird man wohl nicht ernsthaft die Auffassung vertreten können, dass der Angeschuldigte schlauer sein muss, als die vorgezeichneten Organe der Rechtspflege.



@XDriver wavey.gif rofl1.gif


Du kannst dir ja vorstellen, wer mein Rechtsanwalt ist! ! !


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 11:53
Beitrag #329


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Durchaus. Der Kollege mit den Serienbriefen.... wink.gif wavey.gif


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gerri
Beitrag 17.07.2006, 11:59
Beitrag #330


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Freelancer
Beitrag 17.07.2006, 12:11
Beitrag #331


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 12:00) *
Wie freelancer selber zugibt, ist diese Frage nicht abschließend geklärt, auch vom EuGH nicht. Deswegen würde ich nicht von einer gefestigten Rechtsprechung reden. Und über Deine Rechtsauffassung lieber Thommy, verliere ich lieber kein Wort. whistling.gif



Was ich meinte, war das fahren während einer bestehenden Sperrzeit mit ausl. FS!


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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 12:12
Beitrag #332


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 12:00) *
Und über Deine Rechtsauffassung lieber Thommy, verliere ich lieber kein Wort. whistling.gif
Selbst wenn ein Richter in einem anderen Bundesland so urteilen würde wie Du sagst, nachdem er das vorhergehende Urteil gelesen hatte, wäre das neue Urteil offensichtlich rechtswidrig. Ich weiß in diesem Fall ganz sicher, dass ich Recht habe. smartass.gif


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darkstar
Beitrag 17.07.2006, 12:17
Beitrag #333


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.07.2006, 13:12) *
Selbst wenn ein Richter in einem anderen Bundesland so urteilen würde wie Du sagst, nachdem er das vorhergehende Urteil gelesen hatte, wäre das neue Urteil offensichtlich rechtswidrig.

Gibts dafür auch schon ein EuGH-Urteil Thommy? Mach mir bitte keine Angst.... shutup.gif

mfg
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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 12:39
Beitrag #334


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Zitat
ch weiß in diesem Fall ganz sicher, dass ich Recht habe. smartass.gif


Zeig mir bitte die entsprechende Norm dazu.... whistling.gif


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darkstar
Beitrag 17.07.2006, 12:49
Beitrag #335


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 13:39) *
Zeig mir bitte die entsprechende Norm dazu.... whistling.gif

Lese ich hier Ironie heraus? Warts nur ab XDiver, Thommy sucht dir jetzt garantiert wieder einen Wikipedia-Link heraus der dich zittern läßt. Aber das ist nicht schlimm. Den kannst du dann in deiner nächsten einschlägigen Verhandlung gut gebrauchen. shutup.gif

Es wurde schon früher darauf angesprochen das unter Umständen bei ähnlichen/gleichen Fällen unterschiedliche Urteile erfolgen. Einfach mal ein paar Seiten zurückblättern. Warum sollte dies hier nicht so sein?

mfg
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Freelancer
Beitrag 17.07.2006, 12:52
Beitrag #336


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@ALL

Nebenbei möchte ich auch noch erwähnen das ich aus dem Beschluß, herauslesen kann, dass es dem Richter sicherlich nicht paßte, mich fahren zu lassen!

Beschluß ist vor einem knappen Jahr gefällt worden ! ! ! huh.gif
...
"Es geht aber andererseits nicht an, mit diesen Probleme den Angeklagten zu belasten.
Herr xxx hat eine tschechische EU - Fahrerlaubnis und darf daher grundsätzlich von dem tschechischen EU - Führerschein auch
im Bundesgebiet Gebrauch machen.
Die Frage, ob die deutsche Verwaltungsbehörde ihm dieses untersagen kann (die Rechtssprechung dazu ist uneinheitlich),
braucht hier nicht entschieden zu werden, weil sie dieses - zumindest bislang - nicht getan hat."

cool.gif

wavey.gif rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 12:53
Beitrag #337


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Es geht mir nichtmals um den konkreten Fall. Aber Thommy neigt ein wenig zum Verallgemeinern.... wink.gif


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Beitrag 17.07.2006, 13:11
Beitrag #338


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 13:39) *
Zeig mir bitte die entsprechende Norm dazu.... whistling.gif
@'RA XDiver
Du bist doch der Anwalt & müsstest die Einschlägigen Gesetze kennen.

Ich streite ja auch nicht ab, dass es Gerichte gibt, die eine während der Sperre erteilte Fahrerlaubnis, nach der Sperre für ungültig erklären. Nur bei Freelancer hatte der Richter ja eindeutig gesagt, was er auch beweisen kann, dass der Führerschein in ganz Deutschland gültig ist. Damit kann er auf Rechtssicherheit vertrauen.

Zitat (wikipedia - Rechtssicherheit)
Rechtssicherheit ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen...
...
Wird durch einen rückwirkenden Akt ein bereits beendetes Rechtsverhältnis anders, und zwar nachteilig für die Betroffenen, geregelt, so ist dies grundsätzlich verboten...
...
Wenn die Leute der Meinung sind, sie hätten keine Rechtssicherheit, sie könnten also letztendlich nicht darauf vertrauen, dass der Staat wenigstens seinen sich selbst gesetzten Regeln treu bleibt, kann es zur Selbstjustiz kommen.
Deutlicher geht es ja wohl kaum!

@darkstar
Es war ja wohl nicht schwer zu erraten, dass ich in Wikipedia die Antworten finde.


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 13:14
Beitrag #339


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Falsch lieber Thommy. Wikipedia hilft halt nicht immer weiter. Spätestens nach einem Freispruch wegen Verbotsirrtum könnte er sich eben nicht mehr darauf berufen. Dann hätte er es schriftlich, dass er es nicht darf, aufgrund des Vorurteils jedoch den Irrtum nicht vermeiden konnte. Im Falle einer weiteren Verhandlung wäre dann eine Verurteilung sicher. Aber ich erwrate ja gar nicht, dass du das verstehst. Und höre bitte auf, mich mit Wikipedia zu nerven. Was da drinsteht interessiert nen Toten.

Zitat
Du bist doch der Anwalt & müsstest die Einschlägigen Gesetze kennen.


Tut mir leid, aber an Deine Rechtsvorstellungen hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Ich bitte ihm dies zu verzeihen. whistling.gif


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Gallier
Beitrag 17.07.2006, 13:16
Beitrag #340


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HOSSA HOSSA HOSSA

Soeben mit FSST Nürnberg Rücksprache gehalten am Telefon...
Laut Auskunft wird in Nürnberg NICHT umgeschrieben sondern auf die 3. Führerscheinrichtlinie gewartet-dann habe es sich sowieso automatisch erledigt und ich werde nicht mehr fahren dürfen unsure.gif

Warum weigern sie sich so und was soll ich nun machen? Mein Anwalt wollte mir ja sagen ob ich eine D-FE brauche oder nicht-deshalb habe ich ihm die Mandantschaft gekündigt. Wie solls weiter gehen? Umziehen in anderes Bundesland iss auch nicht da ich Hartz4 bekomme... Oder reicht da ein Zweitwohnsitz zur Umschreibung?

Bitte um Sachdienliche Hinweise wie ich nun verfahren soll? ich will aber definitiv eine D-FE haben!

gruß
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Freelancer
Beitrag 17.07.2006, 13:27
Beitrag #341


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@Gallier

Was ist mit der 3. Führerscheinrichtlinie?!?
Du bist doch sicher auch nicht der Meinung, dass die ausländischen Behörden Narren sind, die sich vom Tiefensee mit der 3.Rili, die Verwaltungsakte streitig machen lassen?!?


@RA XDriver

Das mit dem Verbotsirrtum habe ich auch schon von ein paar Polizisten gehört, du solltest es doch besser wissen als ein paar (dahergelaufene) PHM`s... !

Du glaubst doch nicht allenernstes, dass ich wegen FoFE verurteilt werde .... irgendwann ....?!?


@Staatsanwalt Dr. B aus P

Und nein, Günzburg liegt in Bayern! ! ! narr.gif twinkle.gif


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 13:29
Beitrag #342


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@freelancer
Ich halte es grundsätzlich für nicht ausgeschlossen, wenn auch für eher unwahrscheinlich.


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Perplex
Beitrag 17.07.2006, 13:31
Beitrag #343


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 14:14) *
Spätestens nach einem Freispruch wegen Verbotsirrtum könnte er sich eben nicht mehr darauf berufen. Dann hätte er es schriftlich, dass er es nicht darf, aufgrund des Vorurteils jedoch den Irrtum nicht vermeiden konnte. Im Falle einer weiteren Verhandlung wäre dann eine Verurteilung sicher.
Dem stimme ich voll & ganz zu! thumbup.gif Nur ein Freispruch (wegen Verbotsirrtum) ist keine Verurteilung. Nach einem Freispruch wegen Verbotsirrtum hätte sich ja auch die Rechtslage für Freelancer geändert.

Ich ging fälschlicher Weise davon aus, dass ein Freispruch wegen Verbotsirrtum nicht möglich wäre. Ich glaubte die Strafe könnte bei einen Verbotsirrtum gemildert, oder das Verfahren eingestellt werden.


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Gallier
Beitrag 17.07.2006, 13:31
Beitrag #344


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Zitat (Freelancer @ 17.07.2006, 15:27) *
@Gallier

Was ist mit der 3. Führerscheinrichtlinie?!?
Du bist doch sicher auch nicht der Meinung, dass die ausländischen Behörden Narren sind, die sich vom Tiefensee mit der 3.Rili, die Verwaltungsakte streitig machen lassen?!?



Das kann ich dir nicht sagen weil ich kein Hellseher bin...
Nur mache ich mir so langsam meine Gedanken und hab Angst daß ich bald mit ner CZ-FE dastehe die in D nicht mehr gültig ist!


@ RAXdiver - was kannst du mir raten?


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 13:33
Beitrag #345


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Zitat
Ich ging fälschlicher Weise davon aus, dass ein Freispruch wegen Verbotsirrtum nicht möglich wäre.


Das ist so beim vermeidbaren VI. Der unvermeidbare VI führt zum Entfallen der Schuld und damit zum Wegfall der Strafbarkeit.


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Freelancer
Beitrag 17.07.2006, 13:42
Beitrag #346


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Zitat (RA XDiver @ 17.07.2006, 14:29) *
@freelancer
Ich halte es grundsätzlich für nicht ausgeschlossen, wenn auch für eher unwahrscheinlich.


@RA XDriver
Du hast doch sicher nicht die gleiche "Ausbildung" genossen wie, Staatsanwalt Dr. B aus P?!? ODER???

"Was in Günzburg passiert, interessiert mich nicht, WIR HIER in BAYERN haben das IMMER schon so GEHANDHABT" narr.gif lightbulb.gif wavey.gif

rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 17.07.2006, 13:43
Beitrag #347


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Grööööhl.....inder Tat, das habe ich im Studium nicht gelernt.... rofl1.gif rofl1.gif


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Beitrag 17.07.2006, 13:52
Beitrag #348


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Zitat (Gallier @ 17.07.2006, 14:16) *
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Woher die Nürnberger die 3. Führerscheinrichtlinie kennen wollen, ist mir schleierhaft. Bisher gab es nur unqualifizierte Äußerungen von TiefimSee in der einschlägigen Presse. Darauf allerdings jetzt eine Ablehnung zu begründen, erscheint mir absolut rechtswidrig. Es gelten die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen & nicht die zukünftigen Wunschvorstellungen einiger Unbelehrbarer.

@Gallier
Du solltest jetzt einen schriftlichen Antrag auf Umschreibung stellen. Sollten sie diesen Antrag ablehnen, könntest Du nach dem Widerspruch klagen. Bist Du rechtsschutzversichert? Der ADAC bietet sofortigen Rechtsschutz. Sobald der Antrag abgelehnt wurde, muss die Versicherung bestehen.


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Beitrag 17.07.2006, 14:04
Beitrag #349


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.07.2006, 15:52) *
@Gallier
Du solltest jetzt einen schriftlichen Antrag auf Umschreibung stellen. Sollten sie diesen Antrag ablehnen, könntest Du nach dem Widerspruch klagen. Bist Du rechtsschutzversichert? Der ADAC bietet sofortigen Rechtsschutz. Sobald der Antrag abgelehnt wurde, muss die Versicherung bestehen.


und das zieht sich locker bis nächstes jahr hin, die 3 rili ist da und er hat sich den ärger umsonst gemacht shutup.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Asrael
Beitrag 17.07.2006, 14:08
Beitrag #350


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Voralledem das die Nürnberger MA behaupten dann sei sowie so Schluß mit einer EU FE-das ist doch der Knaller überhaupt rofl1.gif .Als wenn die Mitarbeiter genau wüßten was da genau in der 3.RILI drinsteht da die RILI noch garnicht veröffentlicht wurde narr.gif ,das ist doch wieder so eine Aussage die braucht die Welt nicht.


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