EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
10.07.2006, 13:57
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
1. Die damalige rechtliche Grundlage zur Anerkennung von EU-FE war nach meinem Erkenntnisstand noch eine andere, als die heutige. Daher war oder ist es wohl rechtlich korrekt, dass deine FE in Deutschland nicht anerkannt wurde. Das ist eindeutig falsch! Seit Kapper wissen wir eindeutig, dass eine Nichtanerkennung der EU-Fahrerlaubnis rechtswidrig ist. Genaueres steht in den Randnummern 76 & 77. Das Urteil stammt aber aus dem Jahre 2004, zu beurteilen war hier aber ein Fall aus 2003. Ich kann ich mich so wage erinnern, dass viele Polizisten und Behördenmitarbeiter noch vor dem Urteil Schwierigkeiten hatten, alles rechtlich korrekt einzuordnen. Das sollte aber mit dem Kapper-Urteil eigentlich geklärt sein. -------------------- |
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10.07.2006, 13:59
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Und Fehler, die vor mehr als 10 Jahren begangen wurden, sollten irgendwann mal abgegolten sein und diesen Menschen ermöglicht werden, ein normales Leben zu führen. Dazu gehört in Deutschland einfach eine Fahrerlaubnis dazu. Mfg Bardino In einigen fällen wird ja nach Zehn Jahren keine MPU mehr angeordnet jedoch sind 15 Jahre die Regel. Ich zu meinem Teil kann nur sagen das ich Quasi ein Verbot habe,meinen Beruf als KFZ-Mechaniker auszuüben-obwohl ich 3 Jahre völlig abstinenz war. Und dieses Verbot würde wenn es den CZ oder Pl Führerschein nicht geben würde,noch 10 weitere Jahre bestand haben.Und genau das ist ja das Problem. Bestes beispiel meiner Abneigung zu harten Alkohol,ich war als ich noch in der damaligen Firma angestellt war mitn Chef beim Griechen zum Mittessen,daraufhin hat der Wirt zwei Ouzos zum Tisch gebracht wobei ich meinen dankend abgelehnt habe und mein Chef diesen getrunken hat. Mein damaliger Chef meinte nur "Och den einen kannst du ja trinken du mußt ja nicht fahren". Mir ging es aber rein aus Prinzip das ich harten Alk nicht mehr konsumiere. -------------------- |
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10.07.2006, 14:11
Beitrag
#53
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20055 |
Das Urteil stammt aber aus dem Jahre 2004, zu beurteilen war hier aber ein Fall aus 2003. Ich kann ich mich so wage erinnern, dass viele Polizisten und Behördenmitarbeiter noch vor dem Urteil Schwierigkeiten hatten, alles rechtlich korrekt einzuordnen. Das sollte aber mit dem Kapper-Urteil eigentlich geklärt sein. Trotzdem durfte ich auch nach Kapper nicht fahren, erst jetzt konnte ich meinen Bescheid abholen. Deshalb werden sich auch meine Schadensersatzforderungen auf den Zeitraum von Kapper bis jetzt beziehen. Mfg Bardino |
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10.07.2006, 14:19
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Das ist doch völlig o. k. Nichts anderes habe ich geäußert. Bereits das Kapper Urteil war nach meinem Dafürhalten eindeutig und hätte zu einer Änderung der Vorgehensweise in Deutschland führen müssen.
Es ist nun mal geltendes Recht, ob es uns passt oder nicht. -------------------- |
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10.07.2006, 14:26
Beitrag
#55
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Leider bin ich jetzt seit ca ein jahr wieder arbeitssuchend"Begründung der Kündigung war du bist der finanzielle Grund weil du keinen Führerschein hast"deswegen mußte ich jemanden mit Führerschein einstellen aus diesen Grund muß ich dich nun kündigen.
Wer sowas erfährt fällt vom Glauben ab das manche Chefs menschlich sind,übrigens ich wurde ohne Führerschein eingestellt und Probezeit war auch schon längst abgelaufen. Ständig solche dummen Versprechungen "Der letzte Mechaniker der aus der Werkstatt geht das bist du" solche Lügen kann ich nicht mehr hören und will ich auch nicht hören. -------------------- |
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10.07.2006, 14:27
Beitrag
#56
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Das ist nur richtig wenn es sich um eine D-FS handelt, bei einem CZ-PL-FS kann D den FS nur für D Nutzungsuntersagen. Der CZ-PL-FS bleibt im Ausland gültig, D darf den ausländischen FS nicht entziehen. Also liegt Thommy da vollkommen richtig. Das ist einer der vorteile eines CZ-PL-FS auch bei einer deutschen NU darf man im Ausland fahren.(solange man keine Sperrfrist hat oder diese abgelaufen ist) Das stimmt so allerdings auch nicht. Ein deutsches Gericht (und davor vorläufig auch die ) kann sehr wohl auch ausländische FS einkassieren. Die gehen dann zusammen mit dem Urtreil an die ausstellende Behörde zurück. Und zumindest in der EU gibt es dann auch in der Sperrfrist keine neue FE! -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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10.07.2006, 14:31
Beitrag
#57
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Gerade Ihnen als Polizist und den FEB Behörden wurden zur Ausführung Ihrer Berufe besondere Befugnisse eingeräumt. Hiermit ist allerdings auch eine Besondere Verantwortung verbunden und eben dieses Verantwortungsbewusstsein lassen zumindest einige Mitarbeiter der Behörden und sicherlich auch einige Ihrer Kollegen (siehe Schilderung von Thommy) doch arg vermissen. Wenn ich an der Grenze meinen Reisepass zeige & dort die Info kommt, dass mein CZ-Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben ist, dann ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Grenzpolizist dem nachgeht. Allerdings hat man den Führerschein normaler Weise in der Brieftasche. Es ist also vollkommen unverhältnismäßig in meiner Unterhose nach meinem Führerschein zu suchen. Ich hätte auch über meine Rechte aufgeklärt werden müssen. Es ist auch vollkommen undiskutabel, wenn ein Beamter eine Durchsuchung anordnet, ohne mir die gesetzliche Grundlage dazu zu erläutern.Das hierdurch Verdruss- bis hin zu Wut bei den Betroffenen entsteht ist m.E. vollkommen legitim und schlicht logische Konsequenz. Und auch hierfür tragen die Behörden durch Ihre vorsätzliche Rechtsbeugung die Verantwortung. Ich will es auch nicht hinnehmen, dass ich jetzt in Zukunft bei jedem weiteren legalen Grenzübertritt auch dann eine 2-stündige Durchsuchung über mich ergehen lassen muss, auch wenn ich den Führerschein in Zukunft nicht mehr mit mir führen werde. Soll das jetzt die nächsten 10 Jahre so weiter gehen? Es war auch ein schönes Gefühl, als ich am letzten Dienstag vollkommen legal in Tschechien Auto gefahren bin. -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 15:07
Beitrag
#58
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Spanien: Punkte-Führerschein mit harten Strafen) Im Falle eines Vergehens, auf das eine Punkte-Strafe steht, können sie gezwungen werden, ihre deutsche Fahrerlaubnis gegen einen spanischen Lappen einzutauschen. Das halte ich durchaus für eine vernünftige Lösung. Ich frage mich dann nur, ob ich dann nach Wohnsitznahme in Spanien mit meinem CZ-Führerschein mit Handy am Ohr vor der spanischen auf & ab fahren soll, um die 185 Tage für die Umschreibung zu umgehen?
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10.07.2006, 15:48
Beitrag
#59
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich frage mich nur wieso jetzt alle möglichen Länder darüber nachdenken Eignungsuntersuchungen einzuführen. Kein Land in Europa will die MPU einführen. Wer die Realexistierende MPU will, der will auch den Führerscheintourismus, der eine direkte Folge davon ist.Egal was nun jeder davon hält, jeder der zur MPU muss hat ein Problem. Entweder mit Drogen, Alkohol oder er kann sich einfach nicht an Verkehrsregeln halten (oder will es nicht). Das alles trifft z.B. auf mich absolut nicht zu! Ich denke, würdest du die Story von Thommy wirklich kennen, würdest Du nicht solchen Unsinn schreiben. Ich finde, dass Rettungsflugsaurier es auf den Punkt getroffen hat. Wie war das noch? Mehrmaliges Fahren ohne FS, Aufforderung zur Eintragung einer NU nicht nachgekommen, Fahren trotz rechtskräftiger NU. Alle Verfehlungen nach Erteilung meiner CZ-Fahrerlaubnis sind für Eignungszweifel nicht mehr verwertbar. Siehe hierzu Kapper & Halbritter!Eine Aufforderung zur Eintragung der Nutzungsuntersagung hat es nie gegeben. Es war immer nur davon die Rede den Führerschein komplett einzuziehen. Ich bin zwar nach der Nutzungsuntersagung kontrolliert worden. Da es aber keine Verurteilung gab, ist dieser Umstand auch nicht verwertbar. Das es da einer FSST irgendwann zu bunt wird ist nicht verwunderlich. Eine Verwaltungsbehörde ist kein Mensch, die gefühlsmäßig reagieren darf. Die Verwaltungsbehörde hat sich an geltendes Recht zu halten. Wenn ein deutscher FS aufgrund Fristversäumnis nicht abgegeben wird dann wird er auch zur Fahndung ausgeschrieben. Wieso sollte jemand der einen ausländischen FS hat, Auflagen nicht eintragen lassen hat da anders wegkommen... Weil es keine klare Rechtsgrundlage dazu gibt!Im Übrigen verstehe ich die ständigen Angriffe gegen mich nicht, das vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass zurzeit die meisten Nutzungsuntersagungen in anderen Bundesländern zurück genommen werden. -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 16:11
Beitrag
#60
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 03.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19971 |
Weiss jemand von euch wie die FSST in Niedersachsen oder NRW sich verhalten auf Umschreiben oder verteilen die dort auch noch NU´s.
Kane |
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10.07.2006, 16:40
Beitrag
#61
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Wenn ein Führerscheinentzug einem Berufsverbot gleichkommt, dann muss man halt aufpassen das er nicht plötzlich weg ist. Genau das habe ich getan, als ich am Grenzübergang-Schirnding den Führerschein so gut versteckte, dass der Grenzbeamte ihn nicht finden konnte.Klar, & aufpassen, dass man nicht in eine Routinekontrolle gerät, oder aufpassen, dass die Verwaltungsbehörden nicht Recht beugt. Ich brauch mich nur an die Verkehrsregeln halten, mehr nicht! Die Nutzungsuntersagung kam trotzdem. Wenn jemanden die deutsche FE wegen Nichteignung entzogen wird dann kann er auch nicht im Ausland fahren. Ich bin halt mit meinem ausländischen Führerschein gleicher als gleich! Hätte ich 2004 eine deutsche Fahrerlaubnis erworben, dann hätte Deutschland diese Fahrerlaubnis auch nicht wegen bekannter Eignungszweifel von 2002 entziehen dürfen. Bei neuen Eignungszweifeln spielt es übrigens keine Rolle welche Fahrerlaubnis der Betroffene hat.Es geht hier auch nicht primär um die NU sondern um das Nichtvorlegen der FE, zwecks Beschränkung. Bei mir geht es nur um die Wegnahme des Führerscheins!Selbst Thommy versucht sich von der Klientel Alkoholfahrer abzugrenzen. Für die ist dann wahrscheinlich eine MPU auch gerechtfertigt. Ich halte die MPU auch für diese Menschen nicht für gerechtfertigt. Ich möchte nicht für solche Menschen ein Leben lang Sozialleistungen mitfinanzieren, nur weil sie sich die MPU nicht durch Schwarzarbeit finanzieren. Es ist auch langweilig zu lesen das Thommy aus der Opferrolle überhaupt nicht mehr rauskommt. Ich bin doch auch Opfer, wenn ich selbst als Nichtfahrer belästigt werde!
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10.07.2006, 16:49
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#62
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 02.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19965 |
Schön, dass hier wieder geöffnet ist.
Hoffentlich reissen sich künftig einige zusammen.......... Glückwünsche an Bazi zur Rücknahme der NU. Gab es eigentlich eine Verhandlung vor dem VG? Oder lief das per Verwaltungsakt? Einige Beiträge weiter oben wurde über Sinn und Unsinn der MPU geschrieben. Meine Meinung hierzu: Leute mit Suchtproblem oder Defekten im Sozialverhalten gehören nicht hinters Steuer. Diejenigen müssen gezwungen werden, sich mit ihrer Problematik auseinander zu setzen. Hilfs- / Therapiemöglichkeiten gibt es genug auf verschiedenen Ebenen. M.E. muss die erforderliche Verhaltensänderung klar quantifizierbar und auf wissentschaftlicher Basis nachgewiesen werden. Beispielsweise durch methodische Diagnostik. Diese psychologischen Gutachten sind nicht weitreichend genug. Mit einigem Training hat man das als Proband ganz gut drauf - das nun aus eigener Erfahrung. In diesem Zusammenhang ist auch die Fallbeschreibung des Klägers, dessen Sache im Verfahren vor dem VG Freiburg verhandelt wurde, interessant. Wir leben in einer Marktwirtschaft - das ist auch gut so. Beim Nachweisverfahren über die Verkehrstüchtigkeit von Verkehrsauffälligen zugunsten der anbietenden Institute unter dem moralischen Deckmäntelchen "Verkehrstüchtigkeit". Hinter vorgehaltener Hand geben das Insider auch unumwunden zu. |
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10.07.2006, 16:50
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das alles trifft z.B. auf mich absolut nicht zu! Achwas... klick Du hast ein schlechtes Gedächtnis. Eine Aufforderung zur Eintragung der Nutzungsuntersagunghat es nie gegeben. Es war immer nur davon die Rede den Führerschein komplett einzuziehen. Ich bin zwar nach der Nutzungsuntersagung kontrolliert worden. Ja sicher.... klick oder klick Und fortfolgende Postings... Da es aber keine Verurteilung gab, ist dieser Umstand auch nicht verwertbar. Wo steht das? Eine Verwaltungsbehörde ist kein Mensch, die gefühlsmäßig reagieren darf. Die Verwaltungsbehörde hat sich an geltendes Recht zu halten. Macht sie doch. Sie versucht dir deine Beschränkungen in den FS einzutragen. Die Rechtsgrundlage hatte ich dir schon genannt. Bitte schaue nochmal gaaaanz genau nach. mfg darkstar Link korrigiert Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.07.2006, 20:56 -------------------- |
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10.07.2006, 16:57
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich müsste mich ändern. Ich müsste mich mit mir selbst auseinandersetzen. Das ist für einige scheinbar nicht möglich. Wäre es nur das, dann wäre die MPU kein Problem. Aber leider fallen auch Leute durch, die sich beim Psycho nicht richtig ausdrücken konnten. Ich würde alleine schon wegen meiner selbstbewussten Gesinnung durchfallen.
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10.07.2006, 17:13
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
.. Aber bloß nicht die MPU. Ich müßte mich ändern. Ich müßte mich mit mir selbst auseinandersetzen. Das ist für einige scheinbar nicht möglich. Sorry für OT, aber das kann ich nicht unkommentiert stehen lassen. Eine über Jahre nachgewiesene Änderung ist eben nicht in jedem Fall ausreichend - es wird auch der Weg zu dieser Änderung vorgeschrieben: Zitat Besteht eine Alkoholabhängigkeit, so ist die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen generell aufgehoben. Voraussetzung einer positiven Prognose ist eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung mit entsprechender Nachsorge. Aus: Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung - 3.11.2.6 Abhängigkeit + Begründung OT Ende |
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10.07.2006, 17:16
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Hoppla-wo ist denn Commodore's Post hingekommen-worauf ich ihn ja zitiert habe? Der ist handlich gepresst im Endlager gelandet -------------------- |
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10.07.2006, 17:17
Beitrag
#67
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Da ich aber insbesondere meine Meinung zur unbefriedigenden Umsetzung der EUGH Urteile loswerden wollte und ich durchaus den Frust verstehen kann, der sich dagegen aufbaut, sah ich mich veranlasst, meinen Ausgangsbeitrag für diese Diskussion hier zu schreiben. @ExpertDeine Meinung ist uns allen willkommen. Es ist durchaus auch interessant zu erfahren, wie die darüber denkt. Live hatte ich nur Polizisten erlebt, die vom Thema keine Ahnung hatten. Das wird von der Politik & der Presse auch bewusst so forciert. Noch mal nebenbei, ich war über 3Jahre völlig abstinent und das aus eigener Kraft. Das alleine reicht schon aus um durchzufallen, weil eine Abstinenz ohne Therapie grundsätzlich nicht anerkannt wird. Das Problem ist nur, dass es den Betroffenen in der Regel vorher nicht gesagt wird.
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10.07.2006, 17:48
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
@Expert Deine Meinung ist uns allen willkommen. Es ist durchaus auch interessant zu erfahren, wie die darüber denkt. Es ist ausschließlich meine persönliche Meinung. Besser wäre es also gewesen, wenn du geschrieben hättest, "... wie du als Polizist darüber denkst." Du weißt doch, dass hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird (manchmal auch von mir). Und noch etwas. Ich weiß nicht, ob ich zu dieser Meinung gelangt wäre, wenn ich nicht die Vielschichtigkeit der Gesamtproblematik hier im VP hätte erfahren dürfen. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 17:49 -------------------- |
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10.07.2006, 17:52
Beitrag
#69
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Zitat Natürlich ist Kapper ein Einzelurteil gewesen. Halbritter ebenfalls. Schon allein deshalb, weil in D bzw. vor dem EUGH die Verbandsklagen, Gruppenklagen nicht der Verfahrensweg sind. Ich halte es für sinnlos zu fragen @bardino, wenn cih obige Erklärung gleich dazugeliefert habe. Somit sind es - formale - Einzelurteile gewesen. Davon zu unterscheiden ist die materielle (= inhaltliche) Seite. Diese ist durchaus zu verallgemeinern. Wenn wir nochmals meinen Beitrag gemeinsam lesen, dann lässt sich das auch feststellen. Eine der großen Schwieirgkeiten in diesem Thread ist, dass die formale und die materielle Seite immer wieder vermengt wird. Dieser sind jedoch fein auseinander zu halten, wenn gleich die formale Seite der materiellen dienen soll. Bisweilen dient sie nicht (teils Fall Thommy) und dann bleibt für die Behörden die formale Argumentationsschiene. Diese besagt nicht, dass sie materiell im Recht ist. Wohl jedoch für die aus der formalen Seite sich ergebenden NEUEN materiellen Gegebenheiten. Deswegen ist es bei Thommy auch FoFE. Halbritter und Kapper sind formal betrachtet Einzelurteile. Deshalb darf jede Behörde daraus auch formale Folgen (zunächst) ableiten. Gebremst wird sie durch die materielle Seite. Da muss sie erkennen, dass diese bestimmte formale Schlussfolgerungen (nämlcih nur Einzelurteile) verbietet. Denn dafür ist der Urteilstenor zu klar. Nun kann das eine Behörde übersehen bzw. falsch interpretieren. Ist es absichtlich, siehe oben zu Expert. Brrr, da langen einige kräftig daneben. Ist es aus Versehen nun ja, das kommt vor. Hat die Behörde die matierielle Bindung übersehen, so muss sie sich längs der formalen Schiene weiter hangeln. Das bedeutet NU, Vorlage des FS, Erzwingung der Vorlage, Fahndung nach FS etc. Diese Schiene ist erstens völlig legal und zweitens auch logisch völlig richtig. (Der Fehler wurde vorher gemacht, nicht innerhalb der Argumentationsschiene.) Wegen des Fehlers darf ja geklagt werden, in Widerspruch getreten werden etc. Ich beobachte, das manche das nicht akzeptieren wollen. Bzw. die Mühen, die sie für ein rechtliches Gehör aufbringen müssen, beklagen. So haben wir uns jedoch mal geeinigt. Was ich als merkwürdig empfinde ist, dass einige da die Mühe einer MPU gescheut haben und sich nun über neue Mühen beklagen. Eine FE gibt es nun mal nicht ohne Mühe. Was ich als merkwürdig empfinde ist, dass die Bereitschaft zu einer Mühe angeprangert wird und das lese ich oftmals als Jammern. Das nützt wenig bis nichts. Über resultierende Ungerechtigkeiten etc. diskutiere ich gerne. Als ich mal angefangen hatte zu rechnen, was eine MPU kostet und eine EU-FE, da waren einge der Ansicht, dass die EU-FE günstiger ist. Nun ich stelle trocken fest, nun kommen die Folgekosten, dich ich damals einbeziehen wollte. Zum Thema Gerechtigkeit sehe ich es so, dass Abweichungen zwischen formalem und materiellem Recht im Besonderen hervortreten und daher auch im Besonderen zu Ungerechtigkeiten führen. Den Weg heraus habe ich aufgezeigt. Weiterhin halte ich es für schlechten Stil, wenn immer wieder die XYZ benannt wird als Synonym oder Gruppenbegrifflichkeit wie die Polizei, die FEB etc. Wir sollten zunehmend in der Diskussion dahin kommen auszuführen, die FEB in, die FSSt für ..., im Bundesland NRW ... Denn immer mehr FEB erkennen auch ihre Fehler und weisen die Verantwortlichkeit dahin, wo sie hingehört, an die Politik. Sie halten sich zunehmend an das nun für sie klare materielle Recht und erteilen als Ausdruck dessen, wieder im Einklang mit formalem Recht, einen deutschen EU-FS. Wenn ich quer in anderen Foren mitlese, so stellt sich mir das Bild dar, dass die FEB höchst uneinheitlich vorgehen, immer in der Anwendung einheitlichen Bundesrechts in der eigenen landestypischen Auftragsverwaltung. Liebe Greet-Ings, Cornelius Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.07.2006, 22:37 -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Gast_emile_* |
10.07.2006, 17:55
Beitrag
#70
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Guests |
Es ist ausschließlich meine persönliche Meinung. Besser wäre es also gewesen, wenn du geschrieben hättest, "... wie du als Polizist darüber denkst." Und noch etwas. Ich weiß nicht, ob ich zu dieser Meinung gelangt wäre, wenn ich nicht die Vielschichtigkeit der Gesamtproblematik hier im VP hätte erfahren dürfen. Wie werdet ihr denn überhaupt informiert? Es scheint mir so, als wenn der Staat seine Mitarbeiter so ziemlich im Regen stehen lässt. |
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10.07.2006, 18:00
Beitrag
#71
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 |
...und genau das ist es, ich glaube das eine menge Leute die Gesamtproblematik nicht
kennen, bis hin zur Politik und Öffentlichkeit. Es gab schon vor ca. 15 Jahren kritische Berichte Im Stern (kann mich nur dunkel erinnern) Reaktionen darauf gab es natürlich nicht. lucas |
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10.07.2006, 18:05
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Wie werdet ihr denn überhaupt informiert? Es scheint mir so, als wenn der Staat seine Mitarbeiter so ziemlich im Regen stehen lässt. Nein, das sicherlich nicht. I. d. R. ist es so, dass Neuerungen oder rechtliche Veränderungen durch Kollegen aufgearbeitet werden und allen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist es auch für uns sehr schwer alles durchzuarbeiten, umzusetzen und vor allem auch zu merken. Darüber hinaus sind wir sogar verpflichtet uns selbst fortzubilden. Ich glaube, dass ein Außenstehender gar nicht erahnen kann, mit welcher Informationsfülle wir überhäuft werden. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 10.07.2006, 18:06 -------------------- |
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10.07.2006, 18:23
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Das Urteil stammt aber aus dem Jahre 2004, zu beurteilen war hier aber ein Fall aus 2003. Ich kann mich so wage erinnern, dass viele Polizisten und Behördenmitarbeiter noch vor dem Urteil Schwierigkeiten hatten, alles rechtlich korrekt einzuordnen. Das sollte aber mit dem Kapper-Urteil eigentlich geklärt sein. Danke für deine Beurteilung zum Kapper-Fall! Ich muss zugeben, dass die Rechtslage vor Kapper schon ziemlich verworren war. Da wurden Menschen bestraft, nur weil sie die 185 Tage im Ausland nicht nachgewiesen hatten. Aber das eine ausländische Eignungsprüfung, wie zum Beispiel die VPU in Österreich, nicht anerkannt wurde, war noch nie wirklich nachvollziehbar. Dazu bedürfte es keiner EuGH-Entscheidung. Nicht einmal die deutschen Gesetze sind dazu eindeutig. Da ist nur davon die Rede, dass das Begutachtungsinstitut bei der BASt akkreditiert sein muss. Aber das alleine widerspricht schon offenkundig jeder länderübergreifenden Rechtsnorm, weil die VPU natürlich in Österreich auch akkreditiert ist. Es kann nicht hingenommen werden, dass jedes Land nach einer Entziehung eigene Eignungsprüfungen verlangt. Das könnten dann im Extremfall 25 Eignungsprüfungen sein, nach einer Entziehung. -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 18:41
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Es kann nicht hingenommen werden, dass jedes Land nach einer Entziehung eigene Eignungsprüfungen verlangt. Das könnten dann im Extremfall 25 Eignungsprüfungen sein, nach einer Entziehung. Wer hat dir den den Floh ins Ohr gesetzt das überall an jedem Ort der EU gleiches Führerscheinrecht gelten muß? Dies ist selbst bei so homogenen Staaten wie der USA nicht der Fall, wie soll das in der EU die eine viel inhomogenere Masse ist durchgesetzt werden... Es wird eine Grundlage geben an die sich alle Länder zu halten haben. Ich vermute dazu sind die Eu-FS-Richtlinien da. Dazu wird es Länderspezifische Regeln, FeV geben. Da wird IMHO (als Laie) auch die MPU enthalten sein. Mal ganz offtopic: Ich will bloß einmal einen Blick in die 3. Richtlinie werfen, so wie sie dann beschlossen wird. Hach wär das schön... Das man da auch garnix drüber findet ist einfach... mfg darkstar -------------------- |
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10.07.2006, 19:59
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat Natürlich ist Kapper ein Einzelurteil gewesen. Halbritter ebenfalls. Schon allein deshalb, weil in D bzw. vor dem EUGH die Verbandsklagen, Gruppenklagen nicht der Verfahrensweg sind. Hier liegt ein großes Missverständnis vor: Zitat Artikel 234 EG-Vertrag Der Gerichtshof entscheidet im Wege der Vorabentscheidung a) über die Auslegung dieses Vertrags, b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft und der EZB, ... Die EuGH-Entscheidungen sind keine Einzelfallentscheidungen; Einzelfallentscheidungen fällt der EuGH nicht. Er legt vielmehr auf Anfrage eines Gerichts das Gemeinschaftsrecht aus. Und danach ist dann generell maßgeblich, was der EuGH zum Verständnis des Gemeinschaftsrechts gesagt hat. Erst anschließend geht die Antwort wieder an das anfragende Gericht zurück und dieses hat dann den Einzelfall - und zwar mit der durch den EuGH neu gewonnenen Auslegungseinsicht - zu entscheiden. Man benötigt also gar nicht den Kunstgriff, in einer EuGH-Entscheidung hinter der formellen Seite noch eine weiter wirkende materielle Seite zu suchen. Aus diesem Grund ist es auch äußerst deprimierend, dass einige FE-Behörden nun nachträglich wieder versuchen, zu argumentieren, dass doch im Fall Halbritter das Wohnsitzerfordernis eingehalten wurde, dass doch im Fall bardolino die AUT-VPU durchgeführt wurde usw. usw. Das alles hat der EuGH doch nur beiläufig mitgeteilt. Der Hauptinhalt seiner Auslegungsentscheidung ist aber ein ganz anderer sonnenklarer. Mal ganz offtopic: Ich will bloß einmal einen Blick in die 3. Richtlinie werfen, so wie sie dann beschlossen wird. Hach wär das schön... Das man da auch garnix drüber findet ist einfach... mfg darkstar Mir würde es schon reichen, wenigstens mal den derzeitigen Entwurfsbearbeitungsstand zu sehen. Aber es ist irgendwie bezeichnend, dass auch auf den EU-Seiten meines Wissens nirgends der Entwurf nach dem 27.03.2006 (letzte Verkehrsminister-Ratssitzung) veröffentlicht ist. Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass die Beamten, die für die Formulierung für die Parlamentsvorlage zuständig sind, krampfhaft daran rumkauen, wie man gar nichts an Art. 8 ändern und dennoch Tiefensee nicht zu sehr ärgern kann. -------------------- |
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10.07.2006, 20:26
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Das ist doch völlig o. k. Nichts anderes habe ich geäußert. Bereits das Kapper Urteil war nach meinem Dafürhalten eindeutig und hätte zu einer Änderung der Vorgehensweise in Deutschland führen müssen. Dem kann ich mich nur voll & ganz anschließen!
Es ist nun mal geltendes Recht, ob es uns passt oder nicht. -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 20:43
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Artikel aus der PNP vom 7.07.06:
"Noch heuer gibts die wasserdichte Regelung. In Zukunft soll alles besser werden: Die EU-Verkehrsminister haben sich schon auf eine "wasserdichte" Regelung verständigt. Die Richtlinie muss nur noch vom EU-Parlament bestätigt werden; sie tritt "vielleicht schon Ende des Jahres" in Kraft, so Beckstein. Danach werden Führerscheine nicht anerkannt, wenn die Lizenz in einem Mitgliedsstaat entzogen wurde." Leider hab ich den Artikel nicht Online gefunden! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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10.07.2006, 20:46
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
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10.07.2006, 21:05
Beitrag
#79
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 26.10.2005 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 14092 |
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10.07.2006, 21:08
Beitrag
#80
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Das stimmt so allerdings auch nicht. Ein deutsches Gericht (und davor vorläufig auch die kann sehr wohl auch ausländische FS einkassieren. Die gehen dann zusammen mit dem Urteil an die ausstellende Behörde zurück. Und zumindest in der EU gibt es dann auch in der Sperrfrist keine neue FE! Das ist richtig! Nur bei mir gibt es kein Urteil. Bei mir stützt sich die Entziehung ausschließlich auf Eignungszweifel, die vor Erteilung der CZ-Fahrerlaubnis lagen. Damit ist bei mir also die Rücksendung des Führerscheins an die ausstellende Behörde nicht begründbar. Es gibt kein Gesetz, dass das rechtfertigt. -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 21:15
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Nur bei mir gibt es kein Urteil. Bei mir stützt sich die Entziehung ausschließlich auf Eignungszweifel, die vor Erteilung der CZ-Fahrerlaubnis lagen. Damit ist bei mir also die Rücksendung des Führerscheins an die ausstellende Behörde nicht begründbar. Es gibt kein Gesetz, dass das rechtfertigt. Irgendwie werde ich aus deinem Fall nicht schlau. Darf ich fragen wie das genau begründet wurde? mfg darkstar -------------------- |
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10.07.2006, 21:17
Beitrag
#82
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 26.10.2005 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 14092 |
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10.07.2006, 21:41
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
zur mpu und ihre notwendigkeit die verkeherssicherheit zu untermauern: Käse!!!!!!
WARUM? weil es einfach nur um geld und gewinne geht und nicht um verkehrssicherheit Frage: wie oft kann ein mensch eine mpu bestehen? Antwort: so oft wie es sein Konto erlaubt. geeignet/ungeeignet sind nur bezeichnungen für -hat genug bezahlt/ oder nicht ------------------------------------ leute, ich habe mir vorgenommen nichts mehr in diesem forum zu posten, leider fällt es mir schwer da die desinformationen überhand nehmen defakto: ich habe drei positive gutachten von dem gleichen mpi über die jahre und bin mir sicher das wenn ich es drauf ankommen lasse das vierte auch schaffe (wenn der preis stimmt) also wer die mpu als eine institution zur wiederherstellung der fahreignung sieht könnte auch gleichgestellt in der sahara sand verkaufen ( da hätte er mehr chancen) Wo ist das D, problem?(warum braucht D die mpu um die leute im zaun zu halten?) GANZ EINFACH: die antwort : lebensqualität Deutschland möchte einfach nicht zugeben das die lebensqualität in D die niedrigste in der EU ist: -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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10.07.2006, 21:43
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Da es aber keine Verurteilung gab, ist dieser Umstand auch nicht verwertbar. Wo steht das?Sie versucht dir deine Beschränkungen in den FS einzutragen. Warum behauptest Du immer wieder, dass die Führerscheinstelle in meinem CZ-Führerschein eine Nutzungsuntersagung eintragen will? Davon war in meinem Fall nie die Rede! Wie oft soll ich das noch wiederholen?Die Rechtsgrundlage hatte ich dir schon genannt. Ich möchte den entsprechenden Paragraphen wissen, der die Beschlagnahme rechtfertigen soll.
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10.07.2006, 21:56
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ich möchte den entsprechenden Paragraphen wissen, der die Beschlagnahme rechtfertigen soll. §§ 47 Abs. 1 FeV, 3 Abs. 2 StVG, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit. c), 12 VwVG . -------------------- |
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10.07.2006, 21:59
Beitrag
#86
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
§§ 47 Abs. 1 FeV, 3 Abs. 2 StVG, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit. c), 12 VwVG . Danke XDiver, das hätte ich nie und nimmer zusammengebracht... Trotzdem verstehe ich Thommys Fall nicht und ich lese hier schon seit 2004 mit. Was ist mir entgangen? Oder hat er was falsch verstanden .. mfg darkstar -------------------- |
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10.07.2006, 22:01
Beitrag
#87
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Hier habt Ihr mal ein Link von mir ich habe mir mal die Mühe gemacht
****************** ***** Anmerkung Moderator: Auf den verlinkten Bildern sind diverse Daten von Personen und Institutionen enthalten, die möglicherweise der Veröffentlichung nicht zustimmen. Link daher entfernt. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.07.2006, 22:19 -------------------- |
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10.07.2006, 22:05
Beitrag
#88
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Es ist ausschließlich meine persönliche Meinung. Besser wäre es also gewesen, wenn du geschrieben hättest, "... wie du als Polizist darüber denkst." Du weißt doch, dass hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird (manchmal auch von mir). Wie Recht Du hast! Und noch etwas. Ich weiß nicht, ob ich zu dieser Meinung gelangt wäre, wenn ich nicht die Vielschichtigkeit der Gesamtproblematik hier im VP hätte erfahren dürfen. Das ist ja das Problem, weil die Politik & die Presse bewusst Falschinformationen verbreiten. Dadurch gibt es verschiedene Ansichten, was ein wirres Chaos verursacht. Jeder Entscheidungsträger versucht dann seine persönliche Rechtsauffassung durchzusetzen. Das kann im Extremfall dazu führen, dass Betroffene wie sie es machen, es immer verkehrt machen. Es lassen sich dann Schwierigkeiten kaum vermeiden. Selbst eine freiwillige MPU wäre ausgeschlossen, weil so neue Eignungszweifel begründet werden könnten.
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10.07.2006, 22:07
Beitrag
#89
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
§§ 47 Abs. 1 FeV, 3 Abs. 2 StVG, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit. c), 12 VwVG . Danke XDiver, Trotzdem verstehe ich ... Fall nicht und ich lese hier schon seit 2004 mit. Was ist mir entgangen? mfg darkstar @ darkstar man kann nur verstehen wenn man will, oder wenn es jemannd zulässt der die grenzen nicht so eng bestimmt -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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10.07.2006, 22:27
Beitrag
#90
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
§§ 47 Abs. 1 FeV, 3 Abs. 2 StVG, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit. c), 12 VwVG . Danke XDiver, das hätte ich nie und nimmer zusammengebracht... Trotzdem verstehe ich Thommys Fall nicht und ich lese hier schon seit 2004 mit. Was ist mir entgangen? Oder hat er was falsch verstanden .. mfg darkstar Ich glaube kaum, dass es einen einzigen hier im Forum gibt, der Thommy B.'s Fall wirklich versteht - mich natürlich eingeschlossen. Er trank nicht, er rauchte nicht, er zahlte keine Parkknöllchen (letzteres allerdings chronisch!) ... irgendwie sind mal alk- oder drogenunabhängige Eigungszweifel aufgetaucht, über deren exakte Tatsachengrundlage er sich beharrlich ausschweigt ... und seitdem ist nicht zu bestreiten, dass eine gewisse Paranoia - gepaart mit einer gewissen Michael-Kohlhaas-Mentalität - durchschlägt ... (ich verspreche, künftig keine Wikipedia-Links mehr zu platzieren). -------------------- |
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10.07.2006, 22:28
Beitrag
#91
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Zitat man kann nur verstehen wenn man will, oder wenn es jemannd zulässt der die grenzen nicht so eng bestimmt Das würde ich ja soo gern sifis. Bloß Thommy ändert dauernd seine Meinung. Erst schreibt er "Das er klar mit einer Nutzungsuntersagung erwischt wurde". Dann schreibt er ja ne, die wollen mir den ganz einziehen. Dazu hab ich immer noch nix gehört. Ich hab von den Gründen keine Ahnung. Dann schreibt er er auf: Zitat Entweder mit Drogen, Alkohol oder er kann sich einfach nicht an Verkehrsregeln halten (oder will es nicht). --Das alles trifft z.B. auf mich absolut nicht zu! Was meinst du was mehrfaches FoF ist? Und ich frage mich immernoch wieso die FSST ihm an die Pappe will wenn sie nix eintragen will. Dann sind Leute mit Alkoholproblemen sein Ziel, die gefährden nämlich wirklich den Verkehr. Plötzlich taucht im Zeitungsartikel eine Extasytablette auf. Ich sehe bei ihm schon lange nicht mehr durch. Das einzige was für mich klar rauskommt ist das er sich für im Recht hält. Ich bemühe mich wirklich Thommy zu verstehen, sehe aber nur die Ergebnisse die er bis jetzt erreicht hat. Und die sind mau. Ich verkenne im übrigen nicht die Situation und auch Thommy hat gute Argumente, aber das er jetzt keine neuen Eignungszweifel geliefert hat hat ja auch Gründe... mfg darkstar danke Lexus... hab dich fast mit Thommy verwechselt... -------------------- |
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10.07.2006, 22:29
Beitrag
#92
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Eine der großen Schwierigkeiten in diesem Thread ist, dass die formale und die materielle Seite immer wieder vermengt werden. Diese sind jedoch fein auseinander zu halten, wenn gleich die formale Seite der materiellen dienen soll. Bisweilen dient sie nicht (teils Fall Thommy) und dann bleibt für die Behörden die formale Argumentationsschiene. Diese besagt nicht, dass sie materiell im Recht ist. Wohl jedoch für die aus der formalen Seite sich ergebenden NEUEN materiellen Gegebenheiten. Deswegen ist es bei Thommy auch FoFE. Ich glaube man muss studiert haben, um das zu verstehen. @corneliusrufus Es ist äußerst schwer Deine sehr interessanten Texte zu lesen, weil Du es immer wieder unterlässt, Deine Texte durch die Rechtschreibprüfung zu schicken. Wie werdet ihr denn überhaupt informiert? Gute Frage!
Es scheint mir so, als wenn der Staat seine Mitarbeiter so ziemlich im Regen stehen lässt. -------------------- (\_/)
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10.07.2006, 22:39
Beitrag
#93
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
I beg your pardon. Ach (((Thommy))), wenigstens Du erinnerst mich daran, Word zu starten und die Rechtschreibprüfung laufen zu lassen.
@Lexus: Dann habe wohl nicht nur ich etwas bei der Interpretation der EUGH-Urteile (nur materielles Recht) missverstanden, sondern ein Großteil der FEB auch ... Wenn diese Urteile jedoch noch zurückverwiesen werden an deutsche Instanzen, dann haben wir jedoch ab dort wieder diese Unetrscheidung. Und damit die bekannten Probleme. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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10.07.2006, 22:46
Beitrag
#94
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Verflucht...
sorry...wer 3 mal positiv durch die MPU kommt..hat 2 mal nix gelernt.., ok..vielleicht auch nur einmal.. Ich hadere hier auch rum, mit meinem Schicksal , als Fahrradfahrer und einer MPU-Aufforderung sehr zeitnah, bin ich leider zur Zeit auch Fussgänger..mit allen Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust. Ich hatte keine Rechtschutzversicherung, zu der Zeit, vor Gericht war ich verdammt allein..(Staatsanwalt: Warum sind sie abgestiegen vom Fahrrad ? "Weil ich gemerkt habe, ich kann nicht mehr fahren" Ach, das hätten sie auch 5 Minuten eher merken können, also sind sie bis dahin vorsätzlich gefahren... Bevor ich meinen FS abgegeben habe..( sorry...das muss ich doch noch los werden ... mittlerweile dient die MPU als Ersatzstrafe !!, also so denk ich ), hatte ich mit meiner Sachbearbeiterin der FSST mehrere Telefonate und auch persönlichen Kontakt. Entschuldigt bitte meine Wortwahl, es war ein 22 jähriges Huhn. Ich hab versucht ihr zu erklären, ich bräuchte wenigstens 6 Monate Zeit, um den Gutachter zu überzeugen, das ich eine veränderte Einstellung zum Alkohol lebe ( 12 Monate wären besser) , aber es hat nix genutzt. Der Polizist, der mich angehalten hat ( im übrigen vor der Hausstür) kam persönlich nochmal vorbei (er war zu der Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen) und erklärte, er hätte gedacht, mit einer Geldstrafe wäre alles erledigt. (Einstellung gegen Zahlung an gemeinützigen Verein etc) Um zum Thema zurückzukommen , ich wünsche Thommy alles Gute...ich hoffe, deine NU wird zurückgezogen...mittlerweile bist du ja forenbekannt... |
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10.07.2006, 22:55
Beitrag
#95
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Führerschein-Touristen werden ausgebremst) „Damit sind wir gezwungen, Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten aufgefallen sind, weiter fahren zu lassen. Das ist für mich inakzeptabel“ Tut mir leid, aber so klingt für mich ein Rechtsbrecher! Zitat (Führerschein-Touristen werden ausgebremst) Sie können das in Tschechien ausgefertigte Dokument selbst dann nicht einziehen, wenn sonnenklar ist, dass der Besitzer überwiegend in Bayern lebt. Außer natürlich, wenn der Führerschein ohne Rechtsgrundlage zur Fahndung ausgeschrieben ist.Zitat (Führerschein-Touristen werden ausgebremst) „Ferienfahrschulen“ im Ausland seien zudem schwere Konkurrenz gerade für Fahrschulen im Grenzland. Wenn die Großfirmen ins Ausland gehen dürfen, weil die Arbeitsplätze dort billiger sind, dann dürfen wir von unserem weniger werdendem Geld unsere Dienstleistungen & Waren auch im Ausland kaufen.Zitat (Führerschein-Touristen werden ausgebremst) Danach werden Führerscheine nicht anerkannt, wenn die Lizenz in einem Mitgliedstaat entzogen wurde. Träumt mal schön weiter, ihr Herren Minister!
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10.07.2006, 22:57
Beitrag
#96
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 116 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17944 |
Hach.........ich krieg das mit dem Zitieren und Einfügen nicht hin...........SORRY
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10.07.2006, 23:11
Beitrag
#97
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 352 Beigetreten: 28.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16360 |
I beg your pardon. Ach (((Thommy))), wenigstens Du erinnerst mich daran, Word zu starten und die Rechtschreibprüfung laufen zu lassen. @Lexus: Dann habe wohl nicht nur ich etwas bei der Interpretation der EUGH-Urteile (nur materielles Recht) missverstanden, sondern ein Großteil der FEB auch ... Wenn diese Urteile jedoch noch zurückverwiesen werden an deutsche Instanzen, dann haben wir jedoch ab dort wieder diese Unetrscheidung. Und damit die bekannten Probleme. Liebe Greet-Ings, Cornelius NEE rufus, verstehen tust du wie ne eins, mehr wie die FEB´s (deren mitarbeiter ICH als ungeeignet zum halten eines bleistifts halte) MEINE FRAGE:ist die EU nicht das maß aller dinge?---------------ja? was soll dann jemannd mit der FEV: anfangen BITTE!!!!!!!! WAS!!!!!!!!!!!! -------------------- Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06) -:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:- MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. |
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10.07.2006, 23:11
Beitrag
#98
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 116 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17944 |
Zitat „Damit sind wir gezwungen, Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten aufgefallen sind, weiter fahren zu lassen. Zitat Sie können das in Tschechien ausgefertigte Dokument selbst dann nicht einziehen, wenn sonnenklar ist, dass der Besitzer überwiegend in Bayern lebt. Zitat Danach werden Führerscheine nicht anerkannt, wenn die Lizenz in einem Mitgliedstaat entzogen wurde. Na was denn nun??? Langsam wird`s peinlich..........und lustsch............ |
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10.07.2006, 23:15
Beitrag
#99
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Na Rechtswissenschaft, Jura.
Und mir hülfe wohl Germanistik, smile. LG, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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10.07.2006, 23:18
Beitrag
#100
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
MEINE FRAGE:ist die EU nicht das maß aller dinge?---------------ja? was soll dann jemannd mit der FEV: anfangen BITTE!!!!!!!! WAS!!!!!!!!!!!! Klick schon gelesen? mfg darkstar -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 05:05 |