EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig? |
Gast_emile_* |
28.07.2006, 14:17
Beitrag
#751
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28.07.2006, 14:19
Beitrag
#752
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
sicher, es war nicht schlimm, und meine Werte sind TOP Sagt nichts aus. Der Schluß das wenn Leberwerte schlecht sind ein Alkoholproblem vorliegen könnte ist zulässig. Der Umkehrschluß nicht. Auch bei einer Therapie wird man auf den Kopf gestellt, und wenn man dabei etwas gelernt hat, ist es ja in dem Entlassungsbericht nachzulesen. Also wollen sich durch die MPU Anordnungen doch welche bereichern. Wenn du wüßtest wie hoch die Rückfallquoten bei (stationären) Therapien sind würdest du so nicht schreiben. Für viele reicht eine nämlich nicht. In der Threapie ist man auch betreut und sozusagen in der Sandkiste. Im realen Leben funkionierst dann oft nicht mehr. Das soll die einjährige AN danach erreichen. -> Es will sich keiner bereichern zumindest nicht in dem Sinne den du meinst. Der AN danach ist nur lernen aus bitterer Erfahrung. @Anwälte:Ich will meine Frage erneuern da ich noch keine richtige Antwort bekommen habe... Könnte es irgendetwas (neues) geben, was die 3.RiLi in Zukunft anders ins Europarecht einbindet als die 2.RiLi? Ich denke an übergeordnete Gesetze die einen neuen Bezug zu untergeordneten FS-Recht darstellen. mfg darkstar -------------------- |
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28.07.2006, 16:52
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#753
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Es ist in Europa nicht viel anders als in D.:
Grundgesetz, Gesetze, Verordnungen EG-Vertrag, Verordnungen, Richtlinien. Richtlinien bedürfen allerdings - anders als Verordnungen in D. - keiner Ermächtigungsgrundlage in einer EG-Verordnung, sondern sie sind neben den EG-Verordnungen ebenfalls Rechtsquellen - etwa Gesetzen vergleichbar. Aber jede Richtlinie und jede Verordnung müssen EG-vertragskonform sein. Eine Verordnung hätte zwar ohne jede innerstaatliche Umsetzung unmittelbare Wirkung in jedem Staat und gegenüber jedermann, auch unter Privaten; dennoch müsste sie sich an den Maßstäben des EG-Vertrages messen lassen und könnte vom EuGH gekippt oder im Sinne des EG-Vertrages ausgelegt werden (der EuGH liebt bekanntlich das Auslegen). Wenn also der hier befürchtete verschärfende Inhalt der 3. FS-RiLi unanfechtbar geltendes Recht für alle werden sollte, müssten sich die Mitgliedsstaaten auf einen entsprechenden Passus im EG-Vertrag einigen, ein abstruser Gedanke. -------------------- |
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28.07.2006, 17:15
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#754
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wenn also der hier befürchtete verschärfende Inhalt der 3. FS-RiLi unanfechtbar geltendes Recht für alle werden sollte, müssten sich die Mitgliedsstaaten auf einen entsprechenden Passus im EG-Vertrag einigen, ein abstruser Gedanke. Hm, das hatte ich schon vermutet. hier z.B.Zitat Hm, habe die Frage schon geschrieben, da fällt mir ein, das müßte ja dann wieder von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden oder? Aber mal ganz ehrlich Lexus. Du kannst einem auch jeglichen Spaß hier mitzuschreiben verderben. Ich versuche mir was auszudenken und du schreibst mich immer nieder. Will auch mal recht haben. Ich hatte auch sooo gute Argumente. Ich hoffe wenigstens der EuGH nimmt die mal zur Kenntnis... mfg darkstar PS: Die Argumentation weißt du doch auch nicht erst seit gestern, oder warum hast du alle hier so lange zappeln lassen? Oder hab ich dir zuviel Mist geschrieben? -------------------- |
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28.07.2006, 17:20
Beitrag
#755
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die richtigen Fragen zu stellen, soll doch nach alter philosophischer Tradition wichtiger sein als das Antworten, also gräm dich nicht.
Mal ehrlich: deine Überlegungen lösen mehr Nachdenken aus als das sture Positionengeschrei. -------------------- |
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30.07.2006, 12:18
Beitrag
#756
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ich werde nicht müde, zu betonen, dass der Missbrauch von den Gerichten nicht darin gesehen wird, dass man beim Wohnsitz geschummelt hat, sondern darin, dass man sich als glasklarer MPU-Fall auf die EuGH-Rechtsprechung beruft. ... by the way : Was ist denn ein glasklarer MPU-Fall ? Wie schon gesagt, ist in Polen ein einmaliger 2%o-Verstoss kein Grund, eine MPU zu fordern. Auch nicht die mehrmalige Abgabe des FS oder Entzug der FE. Dann müssen noch die unterschiedlichen Tilgungszeiten in den Topf - in Polen ist das Meiste nach 5 Jahren getilgt, während es in Deutschland noch weitere 10 Jahre "glasklar" zur MPU führt ... Ich denke also, daß das Problem doch noch tiefer liegt ... Wir haben es eu-weit mit einer extrem mangelhaften Harmonisierung aller möglichen Regeln zu tun - ausgetragen wird es dann in Prozessen zu Lasten einzelner Betroffener. Und das finde ich nicht in Ordnung. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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31.07.2006, 13:07
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#757
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 19.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6211 |
also ich komme einfach nicht voran das Oberverwaltungsgericht gab der LHS MD Recht mit der Nutzungsuntersagung die Sie mir verhängte
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31.07.2006, 13:12
Beitrag
#758
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
also ich komme einfach nicht voran das Oberverwaltungsgericht gab der LHS MD Recht mit der Nutzungsuntersagung die Sie mir verhängte Wie ich solche Sätze liebe. Hier wird weder klar wer noch was genau noch warum entschieden wurde. Sinnvolle Informationen kann ich jedenfalls nicht daraus ziehen. Jedesmal diese Glaskugelleserei... mfg darkstar -------------------- |
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31.07.2006, 13:30
Beitrag
#759
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 |
Heute bei mir eingtroffen
Herrn ...... wird das Recht zuerkannt, von seiner tschechischen Fahrerlaubniss Nr. ...... vom 01.09.2004 in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen Mit Strafbefehl des Amtsgerichts ...... vom 14.02.1997 wurde Herrn ...... die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen. Seit 27.08.2004 ist Herr ..... im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis ausgestellt in MeO Sokolov ..... wird festgestellt, dass aufgrund des Beschlusses des EUGH vom 06.04.2006 (C-227/05) und der damit geänderten Rechtslage, keine Gründe für die Nichtanerkennung der tschechischen Fahrerlaubnis mehr bestehen. Herr .... ist somit berechtigt ab sofort, von seiner tschechichen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. (§73 Abs. 2, § 28 Abs. 3 FeW Habe auch schon Antrag für die Umschreibung auf eine Deutsche Fahrerlaubnis vorliegen. Nun noch eine Frage an die Anwälte hier Könnte ich eine Schadensersatzklage für die Zeit meiner NU von einem Jahr und 10 Tagen einreichen, mit der Begründung das mir in dieser Zeit keine Möglichkeit einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden möglich war, da jede Stelle einen FS verlangte. |
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31.07.2006, 13:33
Beitrag
#760
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Vergiss es. Wenn, dann müsstest Du konkrete Schadenspositionen nachweisen. Dass dürfte regelmäßig schwerfallen.
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31.07.2006, 14:51
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#761
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Heute bei mir eingtroffen Herrn ...... wird das Recht zuerkannt, von seiner tschechischen Fahrerlaubniss Nr. ...... vom 01.09.2004 in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen Mit Strafbefehl des Amtsgerichts ...... vom 14.02.1997 wurde Herrn ...... die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen. Seit 27.08.2004 ist Herr ..... im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis ausgestellt in MeO Sokolov ..... wird festgestellt, dass aufgrund des Beschlusses des EUGH vom 06.04.2006 (C-227/05) und der damit geänderten Rechtslage, keine Gründe für die Nichtanerkennung der tschechischen Fahrerlaubnis mehr bestehen. Herr .... ist somit berechtigt ab sofort, von seiner tschechichen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. (§73 Abs. 2, § 28 Abs. 3 FeW Habe auch schon Antrag für die Umschreibung auf eine Deutsche Fahrerlaubnis vorliegen. Nun noch eine Frage an die Anwälte hier Könnte ich eine Schadensersatzklage für die Zeit meiner NU von einem Jahr und 10 Tagen einreichen, mit der Begründung das mir in dieser Zeit keine Möglichkeit einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden möglich war, da jede Stelle einen FS verlangte. Glückwunsch. Darf man fragen, woher du kommst (bzw. welche Führerscheinstelle) Gruss, RS |
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31.07.2006, 16:58
Beitrag
#762
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Von mir natürlich auch einen Glückwunsch hast du die möglichkeit das einzuscannen??
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31.07.2006, 20:24
Beitrag
#763
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
auch ich schliese mich gerne den Glückwünschen an.
Welches Bundesland? |
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31.07.2006, 20:33
Beitrag
#764
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 |
Das habe ich schon einmal geschtieben. Komme aus Bayern zwischen Nürnberg und Regensburg
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31.07.2006, 22:03
Beitrag
#765
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
Das habe ich schon einmal geschtieben. Komme aus Bayern zwischen Nürnberg und Regensburg Toll - die Nürnberger wehern sich nach wie vor bei mir umzuschreiben... -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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31.07.2006, 22:19
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#766
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 |
Der Sinneswandel auf der FSSt ist auch erst seit letzte Woche Freitag.
Davor musste ich mir auch alle möglichen Ausreden anhören. Möglich ist es aber das vom Bayerischen Ministerium an die FSSt gegangen ist. Bis zum Freitag waren es immer die selben Ausreden, sie haben noch keine Anweisung erhalten. Nochmals nachfragen, vielleicht gibt es was neues |
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01.08.2006, 08:55
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#767
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 15.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21219 |
Guten Morgen zusammen,
hab da mal einen Link gefunden ,einer Stellungnahme einer unserer Volksvertreter in Bezug auf die 3 FS-Rili http://www.cduhessen.de/home/details.cfm?nr=5174 schönen Tag noch!! |
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01.08.2006, 09:01
Beitrag
#768
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 19.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6211 |
also ich komme einfach nicht voran das Oberverwaltungsgericht gab der LHS MD Recht mit der Nutzungsuntersagung die Sie mir verhängte Wie ich solche Sätze liebe. Hier wird weder klar wer noch was genau noch warum entschieden wurde. Sinnvolle Informationen kann ich jedenfalls nicht daraus ziehen. Jedesmal diese Glaskugelleserei... mfg darkstar als Grund wurde genannt das ich den tschechischen Führerschein hier hätte anerkennen lassen müssen-wobei mein Anwalt dies als sehr mehrkwürdige theorie beschrieb wer entschieden hat-Oberverwaltungsgericht Magdeburg was wurde entschieden-das die Nutzungsuntersagung weiter bestand hat das ganze wurde im Eilverfahren entschieden mein Anwalt strebt nun das Hauptverfahren an |
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01.08.2006, 09:12
Beitrag
#769
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Stellungnahme einer unserer Volksvertreter in Bezug auf die 3 FS-Rili http://www.cduhessen.de/home/details.cfm?nr=5174 Naja gut gebrüllt Löwe: Zitat Verärgert ist Lenz, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung im Mai 2006 die erneuten Eignungsüberprüfungen in Frage gestellt hat: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat höchst bedenkliche Folgen für die Verkehrssicherheit.“ Da die Interpretation umstrittenen sei, hält Lenz es für richtig, dass die Landesregierung zunächst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel abwartet, ob Eignungsüberprüfungen weiterhin zulässig sind oder nicht.“ Anfang August sei mit einer VGH-Entscheidung zu rechnen. Interpretation umstritten? weis nicht was beim Halbritter Beschluss zu Interpretieren wäre? Zitat Der Abgeordnete fordert von der Bundesregierung, dass sie „alles tut, um das weiterhin bestehende Schlupfloch zu stopfen“, nämlich die Möglichkeit, im Falle des Bestehens der Eignungsüberprüfung mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland weiter zu fahren Also auch wenn man mit seinem EU-FS die MPU bestehen sollte, sollte einem die Fahrerlaubnis enzogen werden, "der gute man ist ein witziger Mann" wie ich finde". als Grund wurde genannt das ich den tschechischen Führerschein hier hätte anerkennen lassen müssen-wobei mein Anwalt dies als sehr mehrkwürdige theorie beschrieb wer entschieden hat-Oberverwaltungsgericht Magdeburg was wurde entschieden-das die Nutzungsuntersagung weiter bestand hat das ganze wurde im Eilverfahren entschieden mein Anwalt strebt nun das Hauptverfahren an Das verstehe ich nicht (anerkennen lassen müssen?): in D gilt: Zitat Die Registrierungspflicht für EU-Führerscheine in Deutschland entfällt zum 01.02.2005
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01.08.2006, 14:06
Beitrag
#770
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat ... man muss ja nicht jeden populistischen Vorstoß inhaltlich bewältigen. Interessant immerhin, daß man NACH dem EuGH nun auf den VGH in Kassel warten will - da scheinen Zuständigkeiten noch nicht ganz angekommen zu sein. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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01.08.2006, 14:36
Beitrag
#771
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
als Grund wurde genannt das ich den tschechischen Führerschein hier hätte anerkennen lassen müssen Fakten, Fakten, Fakten und an die Leser denken. §§ sind immer interessant.das ganze wurde im Eilverfahren entschieden mein Anwalt strebt nun das Hauptverfahren an Dann würde ich meinen Anwalt mit Hilfe dieses Threads aber mal aufmunitionieren. Vorzugsweise mit aufgehobenen NU als Scan, wo hier schon mehrere rumschwirren. Wenn ich in deiner Situation wäre würde mir so einiges einfallen.Noch Fragen Kienzle...? Mfg darkstar -------------------- |
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02.08.2006, 01:50
Beitrag
#772
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 |
Zitat Interessant immerhin, daß man NACH dem EuGH nun auf den VGH in Kassel warten will - da scheinen Zuständigkeiten noch nicht ganz angekommen zu sein. GENAU! Auf den Punkt gebracht. Wenn Du es nicht schon gepostet hättest, dann ich mit Sicherheit. Das war für mich auch das gravierendste, welches mir beim Lesen des Artikels sofort ins Auge sprang. Aber auch: Zitat Verärgert ist Lenz, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung im Mai 2006 die erneuten Eignungsüberprüfungen in Frage gestellt hat Wie jetzt? Was heißt "in Frage gestellt" ?? M.E. nach hat der EuGH nichts in Frage gestellt, sondern eine ganz klare Aussage getroffen. @mirko1 Zitat Der Abgeordnete fordert von der Bundesregierung, dass sie „alles tut, um das weiterhin bestehende Schlupfloch zu stopfen“, nämlich die Möglichkeit, im Falle des Bestehens der Eignungsüberprüfung mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland weiter zu fahren Ich habe den Satz jetzt bestimmt schon 10 mal gelesen, allein der Sinn des selbigen erschließt sich mir (wahrscheinlich auch nach dem elften Mal lesen) nicht. Du bist also nicht der Einzigste, der das nicht kapiert. Wäre aber vielleicht ein guter Satz bei der MPU. Wer's nicht begreift fällt durch. Aber Scherz beiseite, denn es ist einfach nur traurig. Was soll auch eigentlich immer dieses Zitat fordert von der Bundesregierung ?? Was soll diese denn, bitteschön, tun? Sich gegen geltendes Recht hinwegsetzen? Aus der EU austreten? Ständig wird irgendwas von Novellierung der FS-RILI gefaselt dabei wäre eine Novellierung der MPU bestimmt angebrachter und m.E. auch durchaus sinnvoller. Aber bis auf vereinzelte Stimmen dazu, findet sich niemand der das Problem auch nur ansatzweise mal zur Sprache bringt. Das Fazit, welches sich mir bei solchem Geschwafel erschließt, ist, daß es diesen Leuten in keinster Weise um die Verkehrssicherheit in Deutschland geht, sondern einzig und allein um den Erhalt eines völlig maroden aber immerhin unwahrscheinlich lukrativen Geschäftszweiges.Ich für meinen Teil möchte solche unqualifizierten"Stellungnahmen" wie die eines Herrn Lenz überhaupt nicht lesen. Leider muß man es aber dennoch tun auch wenn ich es dann doch eher wie Joe halte Zitat ... man muss ja nicht jeden populistischen Vorstoß inhaltlich bewältigen.
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02.08.2006, 13:55
Beitrag
#773
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Aus gegebenen Anlass möchte ich hier nochmal ausdrücklich darauf hinweisen,
das die hier kräftig mitliest. In einem Anderen Thread wurden soeben rechtliche Schritte gegen einen User hier angekündigt und es soll u.A. die Offenlegung der Identität seitens der Forenbetreiber per Gerichtsbeschluss erzwungen werden. Es empfiehlt sich also entsprechende Vorsicht beim Posten |
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02.08.2006, 14:03
Beitrag
#774
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Zitat „Da ist es nur konsequent und im Interesse aller übrigen Verkehrsteilnehmer, dass das Hessische Verkehrsministerium die örtlich zuständigen Führerscheinstellen der hessischen Landkreise und kreisfreien Städten verpflichtet hat, Personen einer erneuten Eignungsüberprüfung zu unterziehen, wenn sie Führerscheine aus dem EU-Ausland mitbringen, nachdem ihr deutscher Führerschein eingezogen wurde.“ Guten Morgen!!! Hat ihm niemand vom Halbritter Beschluß erzählt?!? Zitat Verärgert ist Lenz, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung im Mai 2006 die erneuten Eignungsüberprüfungen in Frage gestellt hat: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat höchst bedenkliche Folgen für die Verkehrssicherheit.“ Da die Interpretation umstrittenen sei, hält Lenz es für richtig, dass die Landesregierung zunächst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel abwartet, ob Eignungsüberprüfungen weiterhin zulässig sind oder nicht.“ Anfang August sei mit einer VGH-Entscheidung zu rechnen. JA GENAU, warten wir auf das Verwaltungsgericht! Ich lach mich schief, der Mann ist ein echter Knaller!!! *fallvomstuhl* @Rettungsflugsaurier Das die hier kräftig mitlesen hoffe ich doch, sonst werde ich noch mehr Ordner zum abheften der Anzeigen wegs FoFE kaufen müssen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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02.08.2006, 14:33
Beitrag
#775
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Zitat Das die hier kräftig mitlesen hoffe ich doch, sonst werde ich noch mehr Ordner zum abheften der Anzeigen wegs FoFE kaufen müssen! Naja, so betrachtet schon aber der User den ich meine war im Begriff sich um Kopf & Kragen zu posten. Das tut ja nun nich noct :-)) |
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02.08.2006, 14:47
Beitrag
#776
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Was soll das heisen die liest kräftig mit "na und" wo leben wir den das man seine Meinung nicht mehr schreiben darf? Verfolgung per Forum naja ich hoffe für uns alle soweit darf es nicht kommen.
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02.08.2006, 16:27
Beitrag
#777
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10523 |
Sorry for OT
Ein neues Urteil zur Thematik geht noch einen Schritt weiter: Bei ehrverletzenden Äußerungen soll der Forenbetreiber private Daten seiner Nutzer an denjenigen weitergeben, der sich verletzt fühlt. Hierbei liegt die Betonung auf "denjenigen, der sich verletzt fühlt", denn diese Datenweitergabe ist nicht nur eine große Gefahr für den Urheber des vermeintlich ehrverletzenden Kommentares sondern sie verstößt vielmehr auch gegen gesetzliche Bestimmungen. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23189/1.html |
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02.08.2006, 17:18
Beitrag
#778
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Was soll das heisen die liest kräftig mit "na und" wo leben wir den das man seine Meinung nicht mehr schreiben darf? Verfolgung per Forum naja ich hoffe für uns alle soweit darf es nicht kommen. ***Amerkung Moderator: Es scheint tatsächlich so zu sein, dass hier ein Ermittlungsbeamter Äußerungen mit strafrechtlich relevanten Hintergrund zum Anlass nimmt, diese zur Anzeige zu bringen. Hierbei geht es jedoch nicht um allgemeine oder besondere Meinungsäußerungen zu bestimmten Sachthemen sondern um die Preisgabe eigenen strafbaren Verhaltens. Bevor hier Missverständnisse aufkommen; es war schon von jeher so, dass das Moderatorenteam und die Insider gegen Aufrufe zu strafbaren Handlungen oder Hilfestellungen, wie strafbare Handlungen begangen werden können, angetreten sind. Ich bitte nunmehr alle User zu den hier diskutierten Sachthemen zurückzukommen, da bei drohendem Abtrifften in den OT Bereich der Thread zumindest temporär geschlossen wird. MfG Expert (die Polizei liest fast immer mit ) -------------------- |
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02.08.2006, 20:14
Beitrag
#779
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
OK, ist aber ehrlich gesagt:
... es stört mich nicht, wenn die oder der hier mitliest - dafür ist man in einem öffentlichen Forum. Im Gegenteil: Ich hoffe, das die angesprochenen Personen nicht nur mitlesen, sondern auch mitschreiben. Die Dinge/Meinungen von zwei Seiten zu beleuchten, das macht sie doch erst richtig interessant ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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02.08.2006, 20:30
Beitrag
#780
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Das haben wir doch auch immer so gehandhabt.
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03.08.2006, 10:19
Beitrag
#781
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Die letzten Beiträge haben wohl ihre Wirkung nicht verfehlt, viele sind auf Tauchstation gegangen.
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03.08.2006, 10:23
Beitrag
#782
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Ich nicht
Ist aber insgesamt recht ruhig in den letzten Tagen. Für wann ist denn nun das neue Urtewil Kassel zu erwarten? |
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03.08.2006, 12:10
Beitrag
#783
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Hier mal was zum Thema Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (NU):
http://www.valuenet.de/php/customers/lexCo...bb0136777deb8a7 Ich bleib bei meiner Meinung, das mann recht gute Möglichkeiten hätte, hiermit straffrei durchzukommen, wenn mann trotz NU fährt (was ich aber ausdrücklich niemanden empfehle), denn: - Nach der in § 44 Absatz 1 VwVfG enthaltenen Generalklausel ist der Verwaltungsakt nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies offensichtlich ist. Ein besonders schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn er den Wertvorstellungen der Rechtsordnung so sehr widerspricht, dass es unerträglich ist, wenn der Verwaltungsakt die durch ihn hervorgerufenen Rechtsfolgen hätte. Offensichtlich ist der Fehler, wenn er sich dem verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Beobachter geradezu aufdrängt. (m.E. gegeben da übergeordnetes Recht eben klarr widersprüchlich) - Verletzung bestimmter Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ist m.E. ggf. in Bezug auf auf 185 Tage etc. frage gegeben - D. ist nicht zuständig für Prüfung - Unausführbarkeit des Verwaltungsaktes für jedermann ist m.E. in Bezug auf Aufforderung zur Beibringung von pos. MPU innerhalb weniger Wochen/Monate gegeben, da dies ja bekanntlich ohne AbstinenzNACHWEIS von min. 1 Jahr gar nicht möglich ist. Somit ist die NU m.E. sowohl offensichtlich rechtswidrig, als auch offensichtlich schwerwiegend fehlerhaft und somit nichtig, also gegenstandslos & unwirksam. Meinungen? |
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03.08.2006, 12:31
Beitrag
#784
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Meinungen? Jo, das Argument ist Quatsch.- Unausführbarkeit des Verwaltungsaktes für jedermann ist m.E. in Bezug auf Aufforderung zur Beibringung von pos. MPU innerhalb weniger Wochen/Monate gegeben, da dies ja bekanntlich ohne AbstinenzNACHWEIS von min. 1 Jahr gar nicht möglich ist. 1.)Nicht bei jeder MPU ist ein Abstinenznachweis erforderlich. Das schon mal dazu. Bitte informiere dich genau. 2.)Weiterhin haben wir im Verkehrsportal gelernt das die MPU kein Verwaltungsakt ist. Das mag einigen nicht passen aber das ist die Realität. 3.)Viele haben eine Sperrfrist, eine exzellente Möglichkeit sich nebenbei vorzubereiten. 4.)Man kann nicht solange warten bis der Betroffene endlich mal geruht seinen AN anzufangen. Du willst also einem Alkoholiker oder Drogensüchtigen mind. 1 Jahr nachdem er erwischt wurde den Führerschein lassen? Sry aber für solche (Alp)träumerein ist hier wenig Platz. Offensichtlich ist der Fehler, wenn er sich dem verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Beobachter geradezu aufdrängt. Für den juristitisch ungebildeten ist eher nicht nachvollziehbar (da er ja die Urteile nicht lesen darf, sonst wäre er ja juristisch gebildet) warum ein FS aus dem Ausland plötzlich unbeschränkt gültig sein soll. Drogendelikt, keine Sperrfrist, sofort nach Polen, 2 Wochen später neuer Führerschein. Und da soll eine NU offensichtlich rechtswidrig sein? Mach eine Umfage hier im Board und du wirst von den Ergebnissen überrascht sein. Somit ist die NU m.E. sowohl offensichtlich rechtswidrig, als auch offensichtlich schwerwiegend fehlerhaft und somit nichtig, also gegenstandslos & unwirksam. Die Argumentation ist auf das Themengebiet der Rechtssprechung zu beschränken und nicht auf die MPU auszudehnen. Nur dann sind realistische Ergebnisse mgl. mfg darkstar PS: @Andreas postet im Board wieder mit, er war immer jemand den ich respektiert habe da er eine fundiertere Meinung hatte als ich... -------------------- |
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03.08.2006, 13:15
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#785
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Sorry, aber
zu 1. Nicht bei jeder MPU ist ein Abstinenznachweis erforderlich. Das schon mal dazu. Bitte informiere dich genau. - OK; DANN EBEN NUR ANWENDBAR FÜR ENTSPR. FÄLLE (wohl ca. 75%) zu 2.)Weiterhin haben wir im Verkehrsportal gelernt das die MPU kein Verwaltungsakt ist. Das mag einigen nicht passen aber das ist die Realität. DIE MPU SELBST IST KEIN VERWALTUNGSAKT, DIE AUFFORDERUNG ZUR MPU DAGEGEN (m.E.) SCHON (oder irre ich hier?!?) zu 3.)Viele haben eine Sperrfrist, eine exzellente Möglichkeit sich nebenbei vorzubereiten. Nicht, wenn es (wegen eindeutiger Rechtsprechung EU) kein plausiblen Grund gibt, sich vorzubereiten, da ja hiernach keine MPU zu befürchten ist. zu 4.)Man kann nicht solange warten bis der Betroffene endlich mal geruht seinen AN anzufangen. Du willst also einem Alkoholiker oder Drogensüchtigen mind. 1 Jahr nachdem er erwischt wurde den Führerschein lassen? Sry aber für solche (Alp)träumerein ist hier wenig Platz. Moralisch (und ggf. auch im Sinne der Sicherheit) gesehen richtig, aber eben trozdem lt. EU nicht (siehe 3.) zu Für den juristitisch ungebildeten ist eher nicht nachvollziehbar (da er ja die Urteile nicht lesen darf, sonst wäre er ja juristisch gebildet) warum ein FS aus dem Ausland plötzlich unbeschränkt gültig sein soll. Drogendelikt, keine Sperrfrist, sofort nach Polen, 2 Wochen später neuer Führerschein. Und da soll eine NU offensichtlich rechtswidrig sein? Mach eine Umfage hier im Board und du wirst von den Ergebnissen überrascht sein. erstens beziehe ich mich hier auf Fälle, bei denen die "Regeln" eingehalten wurden (185 Tage etc.) und zweitens ist es eben nicht so wie Du schreibst. Es geht nicht um juristische "vollidioten" sondern ledigl. um "juristisch nicht vorgebildete Personen". Also Leute wie Du & ich, die eben nicht Jura studiert haben, aber sehr wohl ein gewisses Rechtsverständniss haben. Und eben auch Urteile lesen und (zumindest laienhaft) verstehen können. Nur weil ich ein Urteil lese, bin ich doch nicht gleich juristisch gebildet (sonst renn ich gleich mal eben zur Anwaltskammer und lass mich dort eintragen ) Ist übrigens genau so, wenn du eine Dissertation oder Diplomarbei etc. schreibst. Die soll so geschrieben sein, das eben ein geschultes Publikum ohne explizite Fachkenntniss auf dem speziellen Themengebiet die Arbeit zumindest grundsätzlich verstehen kann. Trozdem danke für die Meinung, genau darum geht es schliesslich hier |
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03.08.2006, 13:22
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#786
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Weiterhin haben wir im Verkehrsportal gelernt das die MPU kein Verwaltungsakt ist. Das mag einigen nicht passen aber das ist die Realität. DIE MPU SELBST IST KEIN VERWALTUNGSAKT, DIE AUFFORDERUNG ZUR MPU DAGEGEN (m.E.) SCHON (oder irre ich hier?!?) Du irrst. Auch die Aufforderung ist kein Verwaltungakt. Allenfalls bei Nichtbeibringung und Versagung ist eine Anfechtung möglich da die Versagung ein Verwaltungsakt ist. Bloß was soll das bringen wenn das im Gesetz steht das sie Pflicht ist. (Irrtümer bei der Anordnung oder Ungenauigkeiten hier mal ausgenommen) mfg darkstar -------------------- |
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03.08.2006, 13:35
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#787
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Naja, darum geht es doch.
Sofern der Verwaltungsakt tatsächlich als nichtig einzustuffen wäre, brauch ich gar nicht gross anfechten etc. Dann kann ich auch gleich fröhlich weiter fahren, da ich einen nichtigen Verwaltungsakt eben mangels rechtswirkung nicht befolgen muss (übrigens ganz im Gegensatz zum schlicht fehlerhaften verwaltungsakt). In diesem Sinne ist es dann doch völlig egal, ob bereits die Aufforderung zur MPU ein "Verwaltungsakt" ist, oder eben erst die NU nach Nichtbeibringung. Es geht mir ja um die NU. Diese sehe ich als ggf. nichtig und somit unwirksam an. Ein weiterer noch unerwähnter Punkt ist die oftmals enthaltene Aufforderung (gegen Strafgeldandrohung) den ausl. Führerschein abzugeben, zumindest wenn im Schreiben steht, man beabsichtige den FS ins Ausstellerland zurückzuschicken (wie in meinem Fall) oder gar zu vernichten. |
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03.08.2006, 14:19
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#788
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 56 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21035 |
Ganeugenommen greift ja sogar
- Inhalt verlangt die Begehung einer rechtswidrigen Tat http://www.valuenet.de/php/customers/lexCo...bb0136777deb8a7 Schliesslich wird einerseits indirekt verlangt, sich eine positive MPU zu "ergaunern" (Da dies ja anders in der geforderten Zeit gar nicht möglich ist) und ausserdem wird durch die Aufforderung zur FS Abgabe zur Beihilfe zum rechtswidrigen Eingriff in die Hoheitsrechte eines anderen Landes aufgefordert Ok, war nicht ganz ernst gemeint, obwohl - die Gegenseite schreckt ja auch nicht vor haltlosen Behaubtungen & Vorwürfen (z.B. Grundgesetzverletzung etc.) zurück. |
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Gast_emile_* |
03.08.2006, 18:18
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#789
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Guests |
@Rettungsflugsaurier:
Dein Ansatz hat schon was aber das halte ich für eine sehr gewagte Nummer. Lieber Lexus/X Diver schreibt doch mal was dazu |
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03.08.2006, 20:58
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#790
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Emile, verzeih mir bitte, wenn ich mich zu diesem Thema enthalte. Thommy hatte seinerzeit diese Theorie schonmal aufgeworfen, da habe ich mir die Finger wund geschrieben, warum das Tinneff ist. Ich persönlich habe keine Lust mich zu wiederholen. Nur soviel: FALSCH!
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05.08.2006, 10:26
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#791
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
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05.08.2006, 11:37
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#792
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 03.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19971 |
Éinen schönen guten Tag,
ich bin auch gerade am Umschreiben dauert mir aber alles etwas zu lange ist jezt schon die 4te Woche.Und bei mir steht der Deutsche Wohnsitz auf dem Lappen,meint ihr das es ein Problem darstellt wen der Deutsche Wohnsitz auf dem Lappen unter punkt8 steht? Danke für die Antworten, Lg Kane |
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06.08.2006, 08:43
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#793
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@ Kanexy:
... ein bißchen spät, sich da jetzt erst Gedanken drüber zu machen, oder ?! Jetzt hilft nur abwarten, was und wie die Behörde entscheidet. Ich persönlich halte den deutschen Wohnsitz unter Punkt 8 für "absolut tödlich". -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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06.08.2006, 11:10
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#794
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Ich persönlich halte den deutschen Wohnsitz unter Punkt 8 für "absolut tödlich". Das denke ich nicht: Zitat Mein cz fs wurde problemlos in baden-würt. landratsamt ostalbkreis fs behörde AALEN umgetauscht ! TomXY (keine Ahnung warum der Link nicht angezeigt wird?) es spricht einiges dafür das es geklapt hat AALEN Ostalbkreis ist richtig, wohne nur 30 KM von Aalen weg, ich warte von TomXY nur noch auf eine Bestätigung das der D-Wohnsitz drauf steht, weiter sind schon einige Nu´s mit CZ-FS D-Adresse drauf aufgehoben worden. Im übrigen sind bestimmt 95% aller CZ-FS mit D-Adresse drauf ausgestellt. Sobald die Rückmeldung von TomXY da ist beschafe ich mir einen Wohnsitz in Aalen und lasse auch umschreiben (Tarnmodus gebe ich dann nach 2 Jahren auf) "keine lust mehr". Entweder Hop oder Top. Anm. Mod: Link klickbar gemacht. Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 06.08.2006, 20:09 |
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06.08.2006, 11:42
Beitrag
#795
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 20159 |
@ Kanexy: Ich persönlich halte den deutschen Wohnsitz unter Punkt 8 für "absolut tödlich". Ich mag den Wohnsitz bei CZ - FS - Karten unter Punkt 8 auch nicht, ein klarerer Beweis dafür das die 185 Tage nicht einhalten wurden sind gibt nicht, eine evtl. Umschreibung von CZ auf PL wäre ein gangbarer Weg. Wie schon gepostet, auch bei PL -FS - Karten gibt es einen 'Augenscheinbeweis', es ist das Ausstellungsdatum der PL-Bürgerkarte zum Erteilungsdatum des PL-FS-Karte, nur bei kaum jemanden kommen hierbei 185 Tage in der Rechnung raus, allerdings wird bei einer Umschreibung in D dort kaum jemand drauf sehen. Bei beiden FS-Karten (CZ&PL) ist aber dass Hintertürchen offen zu behaupten das man die Absicht hatte 185 Tage im Ausstellerland Leben zu wollen aber wie will man eine solche Absicht bei einen CZ FS mit D Wohnsitz glaubhaft äussern ? Erstaunlich dass wir darüber noch diskutieren müssen hat der Eugh. doch bei Kapper festgestellt das die 185 Tage alleinige Sache des Ausstellerstaates sind. Hierzu bemerkenswert: ’corneliusrufus’ "… haben das die FEB erkannt und fragen deshalb gezielt nach dem Nachweis der 185-Tage-Regelung in der Hoffnung, die Antragssteller würden hierzu inhaltlich Stellung beziehen, so dass ihnen später kein Bestandsschutz gewährt werden muss." weiter " Diese Frage sollte einfach offen gelassen werden bzw. mit dem Hinweis begegnet werden, sie dürfen Fragen und zwar den Ausstellerstaat. Soweit sie mich fragen, darf ich dazu schweigen, weil Ihrem Auskunftsbegehren auch anderweitig zulässig begegnet werden kann. Es reicht aus, dass ich Ihnen einen Informationsweg zuweise. Es muss nicht der für Sie günstigste sein. Im Übrigen sind alle Kosten mit der Gebühr abgegolten. Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers, diese Gebühren gegebenenfalls vom Aufwand abhängig zu gestalten. " |
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07.08.2006, 19:34
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#796
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
2.)Weiterhin haben wir im Verkehrsportal gelernt das die MPU kein Verwaltungsakt ist. Das mag einigen nicht passen aber das ist die Realität. hat sich schon mal jemannd Gedanken gemacht warum die mpu kein Verwaltungsakt sein kann? und alles was Realität ist bedeutet nicht das es gleichzeitig auch richtig ist, dafür gibt es unzählige Beispiele in der Vergangenheit eins ist das die Menschheit geglaubt hat (oder glauben sollte) das die Erde eine Scheibe ist |
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07.08.2006, 20:08
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#797
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
hat sich schon mal jemannd Gedanken gemacht warum die mpu kein Verwaltungsakt sein kann? Aber haufenweise, einfach die Suchfunktion benutzen. Ich gebe aber zu das ich ungenau war. Die Aufforderung zur MPU ist kein Verwaltungsakt, sondern nur die Vorbereitung des Verwaltungsakts. Im Verwaltungsakt selbst wird über Ablehnung oder Erteilung entschieden. Also ist nur dieser Akt auch angreifbar. Ohne pos. MPU ists dann halt Essig mit der Erteilung. und alles was Realität ist bedeutet nicht das es gleichzeitig auch richtig ist, dafür gibt es unzählige Beispiele in der Vergangenheit eins ist das die Menschheit geglaubt hat (oder glauben sollte) das die Erde eine Scheibe ist Damals gab es nur wenige Menschen mit der Kenntnis dies zur widerlegen. Fest steht nur das was im Gesetz steht. Heute gibt es genügend die das Gesetz auslegen können. Noch keiner hatte die Ansicht das sich hier der Gesetzgeber undeutlich ausgedrückt hat.Im Übrigen ist dein Bsp sehr schlecht gewählt da kaum übertragbar. mfg darkstar PS: Ich stelle aber fest, das es immer schwieriger wird zum Thema Eu-FS wirklich sachkundige Meinungen zu erhalten (meine gehört IMHO nicht dazu). Wenn man sich das Halbritter-Urteil aber mal wirklich anhand der Begründung durchliest kann ich es persönlich nicht nachvollziehen. Ich meine "juristisch" Nachvollziehen schon, aber die 2.RiLi hätte genügend Möglichkeiten geboten auch anders zu entscheiden. Das ist das was mir nicht so in den Kopf will. Aus Artikel 7 Abs. 4 ließe sich gegebenfalls auch noch etwas gewinnen. (Zwar nicht direkt aber indirekt) Dieser wird im Urteil nicht erwähnt. Mir will zumindest nicht in den Kopf wieso überhaupt eine RiLi erlassen wird, wenn im Zweifel Art. 1 gilt. Das ist für einen rationalen Menschen wie mich nicht nachvollziehbar. Die interessanten Artikel für die Zukunft in der 3.Rili sollten Artikel 8 und 12 sein. Sonst ist immer nur vom Artikel 12 die Rede. Aber auch Artikel 8 hat sich geändert. Da sich das Urteil auch darauf stützt muß auch dies neu überdacht werden. Ich stelle aber nicht soo gravierende Änderungen fest... -------------------- |
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07.08.2006, 21:25
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#798
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
hat sich schon mal jemannd Gedanken gemacht warum die mpu kein Verwaltungsakt sein kann? Aber haufenweise, einfach die Suchfunktion benutzen. Ich gebe aber zu das ich ungenau war. Die Aufforderung zur MPU ist kein Verwaltungsakt, sondern nur die Vorbereitung des Verwaltungsakts. Im Verwaltungsakt selbst wird über Ablehnung oder Erteilung entschieden. Also ist nur dieser Akt auch angreifbar. Ohne pos. MPU ists dann halt Essig mit der Erteilung. und alles was Realität ist bedeutet nicht das es gleichzeitig auch richtig ist, dafür gibt es unzählige Beispiele in der Vergangenheit eins ist das die Menschheit geglaubt hat (oder glauben sollte) das die Erde eine Scheibe ist Damals gab es nur wenige Menschen mit der Kenntnis dies zur widerlegen. Fest steht nur das was im Gesetz steht. Heute gibt es genügend die das Gesetz auslegen können. Noch keiner hatte die Ansicht das sich hier der Gesetzgeber undeutlich ausgedrückt hat.Im Übrigen ist dein Bsp sehr schlecht gewählt da kaum übertragbar. mfg darkstar PS: Ich stelle aber fest, das es immer schwieriger wird zum Thema Eu-FS wirklich sachkundige Meinungen zu erhalten (meine gehört IMHO nicht dazu). Wenn man sich das Halbritter-Urteil aber mal wirklich anhand der Begründung durchliest kann ich es persönlich nicht nachvollziehen. Ich meine "juristisch" Nachvollziehen schon, aber die 2.RiLi hätte genügend Möglichkeiten geboten auch anders zu entscheiden. Das ist das was mir nicht so in den Kopf will. Aus Artikel 7 Abs. 4 ließe sich gegebenfalls auch noch etwas gewinnen. (Zwar nicht direkt aber indirekt) Dieser wird im Urteil nicht erwähnt. Mir will zumindest nicht in den Kopf wieso überhaupt eine RiLi erlassen wird, wenn im Zweifel Art. 1 gilt. Das ist für einen rationalen Menschen wie mich nicht nachvollziehbar. Die interessanten Artikel für die Zukunft in der 3.Rili sollten Artikel 8 und 12 sein. Sonst ist immer nur vom Artikel 12 die Rede. Aber auch Artikel 8 hat sich geändert. Da sich das Urteil auch darauf stützt muß auch dies neu überdacht werden. Ich stelle aber nicht soo gravierende Änderungen fest... ich möchte weitgehend nicht auf einzelne Artikel eingehen weil sie uninterressant sind, da sie von der EU nicht berücksichtigt werden (siehe Entscheidungen)(wäre noch schöner wenn die FEV die Grundlage für eine EU-weite Gesetzesgebung bilden würde ) und zu meinem Beispiel würde ich sagen, es trifft den Nagel auf den Kopf!, was die Taktik betrifft, um eine gewisse Menschenmenge zu beeinflussen die immer noch glaubt das die mpu das Allheilmittel für alle Verkehrsprobleme ist, was schön und gerne immer wieder als Argument "benutzt" wird im Gegenteil, die mpu hat auf der ganzen Linie versagt |
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07.08.2006, 21:35
Beitrag
#799
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 25.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21481 |
[quote name='Capture' date='06.08.2006, 13:42' post='500219']
Ich persönlich halte den deutschen Wohnsitz unter Punkt 8 für "absolut tödlich". [/quote] Bei beiden FS-Karten (CZ&PL) ist aber dass Hintertürchen offen zu behaupten das man die Absicht hatte 185 Tage im Ausstellerland Leben zu wollen aber wie will man eine solche Absicht bei einen CZ FS mit D Wohnsitz glaubhaft äussern ? Erstaunlich dass wir darüber noch diskutieren müssen hat der Eugh. doch bei Kapper festgestellt das die 185 Tage alleinige Sache des Ausstellerstaates sind. [[/quote] 1. D darf! den Wohnsitz nicht kontrollieren - 2. es zählt der Wille, dass man da wohnen wollte... |
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07.08.2006, 21:36
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
ich möchte weitgehend nicht auf einzelne Artikel eingehen weil sie uninterressant sind, da sie von der EU nicht berücksichtigt werden (siehe Entscheidungen)(wäre noch schöner wenn die FEV die Grundlage für eine EU-weite Gesetzesgebung bilden würde ) Hättest du wirklich Ahnung gehabt wovon ich spreche hätte ich das jetzt hier nicht lesen müssen. Ich hatte zu keiner Zeit die FeV referenziert. Ergo: Du hast noch nicht genügend im Thread gelesen Und wenn du meinst die Artikel sind uninteressant und nur das Ergebnis zählt dann hast du dich geschnitten. Um die Zukunft zu verstehen, muß man erstmal die Begründung verstehen oder sie zumindest anfangen zu lesen. und zu meinem Beispiel würde ich sagen, es trifft den Nagel auf den Kopf!, was die Taktik betrifft, um eine gewisse Menschenmenge zu beeinflussen die immer noch glaubt das die mpu das Allheilmittel für alle Verkehrsprobleme ist, was schön und gerne immer wieder als Argument "benutzt" wird So ein Quatsch, lies dir das MPU Board durch, das ist zu 100% in 10 Jahren auch noch so voll. Ich bin es zumindest leid von Leuten zu lesen, das die MPU versagt hat, welche nie eine gemacht haben. Ähnliches hatte vorher schon Freelancer versucht und ich habe ihn widerlegt.im Gegenteil, die mpu hat auf der ganzen Linie versagt mfg darkstar PS: Dein Bsp ist deswegen so gut wie überhaupt nicht übertragbar weil sich naturwissenschaftliche Tatsachen kaum auf juristische Fragen übertragen lassen. Prinzipiell ist doch jeder für die MPU solange er sie nicht selber machen muß. Da dies wie ich annehme bei dir im Raume stand, halte ich deine Meinung für rein subjektiv. Das mag am Stammtisch reichen, für mich reicht das nicht. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:54 |