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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 15.09.2005 Wohnort: F-Dorf im Taunus Mitglieds-Nr.: 13001 ![]() |
mich hat ein Freund angesprochen, der in Frankfurt wohnt. Er lebt in einem ganz normalen Wohngebiet. Es ist kein Gebiet, wo das Parken nur mit Anwohnerausweis erlaubt ist. Es handelt sich um ganz normale öffentliche Parkplätze. Er hat eine kleine Handwerkerfirma in Hanau. Hier hat er auch einen kleinen VW Firmenbus. Den Wagen hat er natürlich auf seine Firma angemeldet. Jetzt ist er schon dreimal vom Ordnungsamt angerufen worden, er dürfe in "seinem" Wohngebiet mit dem auswärtigen Kennzeichen nicht parken. Ich werde aus dieser Aussage nicht so ganz schlau. Er kann doch nicht gezwungen werden, seinen Firmenwagen auf die Privatadresse zuzulassen. Nach §23 (1) S.1 STVZO bekommt ein Fahrzeug ein Kennzeichen doch von der Behörde zugeteilt in dessen Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. In diesem Fall ist das bei einem Firmenwagen natürlich der Standort der Firma. Ich lasse mich natürlich gerne eines bessern belehren. Ich dank dann schonmal für die Mühe die ich gemacht habe ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Da soll Dein Kumpel mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Da dürfte es keine geben. Es scheint eher eine Willkürentscheidung der Behörde zu sein.
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Gast_Uwe K._* |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Nach §23 (1) S.1 STVZO bekommt ein Fahrzeug ein Kennzeichen doch von der Behörde zugeteilt in dessen Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. In diesem Fall ist das bei einem Firmenwagen natürlich der Standort der Firma. Wieso? Regelmäßiger Standort ist der Ort, an dem der Wagen regelmäßig steht. Und wenn der Wagen mehr vor der Türe deines Freundes steht als vor der Firma, dann kann auch der Wagen der Firma in Hanau seinen Standort in Frankfurt haben. Fahrzeug- und Firmenstandort können durchaus unterschiedlich sein. Auch einige größere Unternehmen haben nicht unerhebliche Teile ihres Fuhrparks in den jeweiligen Regionen, in denen die Fahrzeuge eingesetzt werden, zugelassen und nicht am Standort des Firmensitzes. Somit müsste dann ggf. die Firma den Wagen auf ihren eigenen Namen in Frankfurt anmelden (die Firma könnte dabei weiterhin Halterin bleiben, der Wagen müsste nicht "umgeschrieben" werden). Willkür sehe ich hier nicht, und die Rechtsgrundlage ist ja bereits genannt worden... edit: Ein Parkverbot begründet sich daraus selbstverständlich nicht, allenfalls ein Zulassungsverstoß... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Deiner Theorie zufolge müssten Fahrzeuge von Vertretern ständig umgemeldet werden, da sie immer wo anders stehen.
Und übrigens hat die Deutsche Bahn Fahrzeuge mit der Zulassung von Frankfurt. Für mich unverständlich, warum diese ihr ganzes Autoleben in Dresden stehen. Hat wohl doch etwas mit dem Standort der Firma zu tun. Ummelden würde ich auf keinen Fall. Ist doch ein Firmenfahrzeug, wenn auch zur privaten Nutzung überlassen. -------------------- |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Deiner Theorie zufolge müssten Fahrzeuge von Vertretern ständig umgemeldet werden, da sie immer wo anders stehen. Nein. Wenn das Fahrzeug immer wieder woanders steht, ist der Standort nicht regelmäßig. Als regelmäßiger Standort ist imho der Ort anzusehen, von dem aus eine Vielzahl von Fahrten begonnen wird und an dem eine Vielzahl von Fahrten endet. Würde jemand täglich mit dem Wagen von daheim in die Firma, von da aus zu Kunde A, zurück in die Firma, zu Kunde B, in die Firma und dann nachhause fahren, läge der Standort imho am Firmensitz. Führe der Wagen jedoch direkt von daheim zum Kunden und hernach wieder zurück, und nur gelegentlich in die Firma, läge der Standort am Wohnort. Der Grenzbereich ist groß und fließend. Zitat Und übrigens hat die Deutsche Bahn Fahrzeuge mit der Zulassung von Frankfurt. Für mich unverständlich, warum diese ihr ganzes Autoleben in Dresden stehen. Hat wohl doch etwas mit dem Standort der Firma zu tun. Oder mit einer evtl. existierenden Ausnahmegenehmigung ![]() ![]() Zitat Ummelden würde ich auf keinen Fall. Ist doch ein Firmenfahrzeug, wenn auch zur privaten Nutzung überlassen. Ob Firmen- oder Privatfahrzeug ist dabei vollkommen belanglos. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Was bleibt ist, dass es Quatsch ist, das Anwohnerparken auf den Zulassungsort ndes Fahrzeugs zu beziehen.
Es gibt schliesslich noch andere Konstellationen, in denen das Problem auftritt, zB Studenten am Studienort. Die wohnen da, dürfen daher auch bei Anwohnerparken parken, haben ihr Fahrzeug aber oft am Wohnort der Eltern angemeldet. Ausserdem möchte ich den Zulassungsmarathon sehen, wenn er versucht, das Fahrzeug auf die Firma an seinem Wohnort zuzulassen. Ich glaube nicht, dass das auf Anhieb klappt, wenn es auch theoretisch möglich ist. Die Zulassungsstellen stellen sich bei sowas idR erstmal quer. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#8
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 15.09.2005 Wohnort: F-Dorf im Taunus Mitglieds-Nr.: 13001 ![]() |
Ich habe mir heute mal die Telefonnummer dieses Odnungsamt Angestellten geben lassen. Ich werde ihn heute mal anrufen und mir mal die Rechtsgrundlage erklären lassen.
Das Ergebnis werde ich dann später hier posten. -------------------- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo,
Zitat Ob Firmen- oder Privatfahrzeug ist dabei vollkommen belanglos. Das ist es zum Glück nicht. Im Gegensatz zu Privatfahrzeugen müssen Firmenfahrzeuge an ihrem regelmässigen Standort über eine Abstellmöglichkeit ausserhalb des fliessenden Verkehrs verfügen. Diese Abstellmöglichkeit muss natürlich auch genutzt werden. Der Sinn dahinter ist, dass die Strassen für jedermann zugänglich sein sollen und von jedermann genutzt werden können. Betriebe dürfen deshalb ihr Betriebsgelände nicht auf öffentliche Flächen ausdehnen, indem sie ihren Fuhrpark grundsätzlich im öffentlichen Verkehr stehen lassen. Da die Schaffung von eigenen Stellplätzen natürlich Geld kostet würde man in Gegenden, die viele Betriebe beherbergen, ansonsten kaum Parkplätze finden. Das ist ähnlich zu sehen wie bei den PKW-Anhängern, die aus ähnlichen Gründen auch nicht beliebig lange am Strassenrand abgestellt werden dürfen. Für den Zulassungsbezirk kommt es auch darauf an, wo ein Fahrzeug seinen regelmässigen Standort hat. Das muss nicht der Betriebssitz sein. Wenn das Auto also jede Nacht in Frankfurt steht aber in Hanau zugelassen ist steht der Verdacht im Raum, dass hier illegal Versicherungsgelder gespart werden sollen und die Stadt Frankfurt um Steuergelder betrogen wird. Zitat Nach §23 (1) S.1 STVZO bekommt ein Fahrzeug ein Kennzeichen doch von der Behörde zugeteilt in dessen Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Und wo ist der regelmässige Standort? Doch dort, wo das Fahrzeug abgestellt ist, wenn es nicht genutzt wird. Das scheint in diesem Fall eher Frankfurt zu sein. Gruss MrMurphy |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Aber dann müssten sich ja die ganzen großen Firmen, wie Bahn, Telekom, Siemens usw. strafbar machen.
Die Telekom Autos z.B. sind alle über den DeTeFleetservice in Münster zugelassen und haben Münster wahrscheinlich noch nie gesehen, sondern werden von Kauf bis Verkauf an irgendwo anders in Deutschland genutzt (z.B. nur in Hamburg). Irgendwo muss es hier auch Ausnahmen für Firmen geben, was wäre es sonst für eine Firma wie die Telekom oder Siemens z.B. für ein Aufwand jedes Fahrzeug an seinem regelmäßigen Standort anzumelden. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Hallo, Zitat Ob Firmen- oder Privatfahrzeug ist dabei vollkommen belanglos. Das ist es zum Glück nicht. Im Gegensatz zu Privatfahrzeugen müssen Firmenfahrzeuge an ihrem regelmässigen Standort über eine Abstellmöglichkeit . . . . .Strassen für jedermann zugänglich sein sollen und von jedermann genutzt werden können. Betriebe dürfen deshalb ihr Betriebsgelände nicht auf öffentliche Flächen ausdehnen. . . . . . dass hier illegal Versicherungsgelder gespart werden sollen und die Stadt Frankfurt um Steuergelder betrogen wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass Firmenfahrzeuge in der StVO anders behandelt werden als Privatfahrzeuge. Richtig ist, Straßen können grundsätzlich von "jedermann" benutzt werden. --> Also auch von Firmen, mit deren Fahrzeugen. Man kann Firmen vorschreiben, entsprechend der Größe des Betriebs, private Stellplätze bereitzuhalten. Man kann aber nicht festlegen, wer, wann, mit welchem Fahrzeug darauf parkt. Was soll der Qutsch mit "illegal Versicherungsgelder gespart" und "um Steuergelder betrogen". Selbst wenn ich soetwas tun würde, könnte ich immer noch parken wo ich wollte, solange ich StVO beachte. Zitat Nach §23 (1) S.1 STVZO bekommt ein Fahrzeug ein Kennzeichen doch von der Behörde zugeteilt in dessen Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Hier muß es einfache Möglichkeiten geben, Firmenfahrzeuge nicht an ihrem regelmäßigen Standort zuzulassen, sondern z.B.am zentralen Firmensitz. Es gibt 100erte Beispiele hierfür in Deutschland. Ich selbst habe ein Münchner Kennzeichen, obwohl ich in einer Niederlassung bei Frankfurt arbeite und in Rheinland-Pfalz wohne, weil der Stammsitz meiner Fa. in München ist. Vielleicht kann jemand hierzu eine gesetzliche Grundlage nennen. Gruß Fridolin -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10278 ![]() |
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#13
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 15.09.2005 Wohnort: F-Dorf im Taunus Mitglieds-Nr.: 13001 ![]() |
War ja klar, dass ich beim Ordnungsamt heute niemanden erreiche.
Ich wollte hier gerade nocheinmal klar stellen, dass es sich bei dem Betrieb um keine Riesenfirma handelt. Es ist ein kleines Zweimannunternehmen. Mein Freund hat in seiner Familie zwei Autos. Einen Privat-PKW und eben den kleinen Bus ohne Anhänger. Mit dem PKW fährt seine Frau auf die Arbeit und er mit seinem Bus. Also es handelt sich hier nicht um eine Fahrzeugflotte, die übermäßig die Parkplätze blockieren. So ganz sehe ich hier keine Rechtsgrundlage, warum er seinen Bus ummelden soll. Schließlich ist der Hauptsitz und die Hauptverwendung eben die geschäftliche. Finde ich übrigens klasse, dass das Ordnungsamt in Frankfurt sonst keine anderen Sorgen hat, als sich Gedanken darüber zu machen, ob jemand in einem abseits gelegenen Wohngebiet wie seine Fahrzeuge zuzulassen hat. -------------------- |
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Gast_Uwe K._* |
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Beitrag
#14
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So ganz sehe ich hier keine Rechtsgrundlage, warum er seinen Bus ummelden soll. Sehe ich auch nicht. Einer unserer Fahrschulwagen, zugelassen in BS steht auch täglich im LK Helmstedt ![]() ![]() |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Finde ich übrigens klasse, dass das Ordnungsamt in Frankfurt sonst keine anderen Sorgen hat, als sich Gedanken darüber zu machen, ob jemand in einem abseits gelegenen Wohngebiet wie seine Fahrzeuge zuzulassen hat. Immerhin geht es hier um Steuereinnahmen... ![]() Ach ja, zu den Großflotten: Selbst wenn dort die vorherrschende Praxis das Anmelden am Ort des Firmensitzes ist und keine Ausnahmegenehmigung bzw. keine entsprechende Absprache mit den Behörden vorliegt: Nicht alles, was praktiziert wird, muss auch zwangsweise hunderprozentig korrekt sein. Wo kein Kläger, da kein Richter... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Ach ja, zu den Großflotten: Selbst wenn dort die vorherrschende Praxis das Anmelden am Ort des Firmensitzes ist und keine Ausnahmegenehmigung bzw. keine entsprechende Absprache mit den Behörden vorliegt: Nicht alles, was praktiziert wird, muss auch zwangsweise hunderprozentig korrekt sein. Wo kein Kläger, da kein Richter... Das ist nicht nur bei "Großflotten" so sondern bei allen auf eine Firma zugelassenen Fahrzeugen. Und das ist in Deutschland eine nicht unbedeutende Anzahl. Es muss hier eine gesetzliche Grundlage geben, ich finde sie nur nirgendwo ?!?! zu "Wo kein Kläger, da kein Richter" Ich glaube Kläger gibt es in Deutschland genug. Ich denke hier nur an die lieben Nachbarn, die neidisch auf das alle drei Jahre erneuerte Auto sind. Gruß Fridolin -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Ach ja, zu den Großflotten: Selbst wenn dort die vorherrschende Praxis das Anmelden am Ort des Firmensitzes ist und keine Ausnahmegenehmigung bzw. keine entsprechende Absprache mit den Behörden vorliegt: Nicht alles, was praktiziert wird, muss auch zwangsweise hunderprozentig korrekt sein. Wo kein Kläger, da kein Richter... Das ist nicht nur bei "Großflotten" so sondern bei allen auf eine Firma zugelassenen Fahrzeugen. Und das ist in Deutschland eine nicht unbedeutende Anzahl. Ich kenne mindestens ein deutschlandweit operierendes Großunternehmen, dass seinen Fuhrpark an mehreren vom Firmensitz abweichenden Standorten zugelassen hast. Es werden also definitiv beide Varianten praktiziert... Zitat Es muss hier eine gesetzliche Grundlage geben, ich finde sie nur nirgendwo ?!?! Viel Spass beim weitersuchen. Ich denke, du wirst nicht fündig werden. Weil man etwas, das es nicht gibt, eben nicht finden kann... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#18
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 28.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21600 ![]() |
Ich denke, die Zulassung eines Firmenfahrzeuges an der Privatadresse wird schon deshalb nicht möglich sein, weil der Halter (Firma) am Privatwohnort keine Anschrift hat. Zulassungen auf juristische Personen(Firmen) benötigen Handelsregisterauszüge, Vollmachten, vertretungsberechtigte Geschäftsführer und korrekte Anschriften. Der Standort ist nach BGB frei wählbar. Keine Zulassungsstelle wird ein Fahrzeug auf eine Firma zulassen, die an dem "privaten Standort" keine Adresse hat. Und die Deutsche Bahn wird sich nicht für jeden Dienstwagenstandort eine Firmenadresse zulegen. Der Sinn der Zulassung I(des Kennzeichens) ist es doch einen verantwortlichen Halter zu bestimmen. Wie soll der Postbote eine Ticket an die "Deutsche Bahn AG" in Hintertupfingen im Dachgeschoß zustellen.
Nach Steuerrecht ist das Fahrzeug Bestandteil des Betriebes und deshalb dort auch zugelassen. Einige Firmen aktivieren ihre Einrichtung in Niederlassungen, andere an zentralen Standorten. Ich denke nicht, dass es hier einer "Sondergenehmigung" bedarf. |
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Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
@Lannegan: Sicher ist die korrekte Firmenanschrift vonnöten. Aber auch eine Firma mit korrektem Firmensitz in A kann einen Wagen mit einem Standort in B anmelden. Dann bekommt das Fahrzeug ein "B"-Nummernschild, in den Papieren steht jedoch die Anschrift des Unternehmens in A.
Es ist für die Zulassung eben kein Firmenstandort am Fahrzeugstandort vonnöten. Es handelt sich um zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist die Halteranschrift. Dies kann selbstverständlich (und unabhängig vom Zulassungsbezirk) die korrekte Firmenanschrift (Hauptsitz) sein. Dennoch kann auch mit diesen Daten der Wagen an dem Standort, der dem Fahrzeugstandort entspricht, angemeldet werden. Steuerrecht und BGB regeln nicht die Zulassung eines Kfz, es ist hier ausschließlich die StVZO anzuwenden. Bezogen auf dein Beispiel: Das "Ticket" für den Wagen mit Kennzeichen "HTPFG-XYZ123", Standort Hintertupfingen" ginge an "Firma soundso, Großstadt XYZ". Der Standort tritt in den Fahrzeugpapieren - außer durch die Repräsentation durchs Kennzeichen - nicht weiter in Erscheinung. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.03.2025 - 06:44 |