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> Berufskraftfahrer-Qualifikation, Grundqualifikation und Weiterbildung
frankenstein
Beitrag 28.07.2006, 18:25
Beitrag #1


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FAQ-Verlinkung, einfach den nachfolgenden Code mit Strg+C kopieren und mit Strg+V in den Beitrag einfügen:
QUELLTEXT
[url="http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=40778"]FAQ: Berufskraftfahrer-Qualifikation[/url]


Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr


Nach der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl. EG 2003 L 226 S. 4) über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verbindliche Regelungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr geschaffen worden.


Die Umsetzung der wesentlichen materiellen Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG in deutsches Recht ist durch das Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) im BGBl. I, Nr. 39, S. 1958 vom 17.08.2006 erfolgt.


Die dazugehörige Durchführungsvorschrift ist mit der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKRFQV) veröffentlicht im BGBl. I, Nr. 42, S. 2108 vom 11.09.2006, geschaffen worden.

Nachstehend eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit darstellen!

Der gesamte Gesetzes- bzw. Verordnungstext kann hier eingesehen werden:

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV)




Pflicht zur Qualifikation (§ 1 BKrFQG)


Fahrer und Fahrerinnen, die
  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden
und Fahrzeuge
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
  • mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
zu gewerblichen Zwecken führen, müssen eine entsprechende Qualifikation absolvieren, um in diesen Bereichen tätig sein zu können.

Das BKrFQG enthält in § 1 (2) Ausnahmen vom Anwendungsbereich. Diese bestehen z.B. für Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Notfallrettung etc. und auch für Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer/in zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Haupttätigkeit handelt.


Mindestalter, Qualifikation (§ 2 BKrFQG)

Fahrten im Güterkraftverkehr (Personenverkehr) zu gewerblichen Zwecken darf mit einem Kraftfahrzeug für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE (D oder DE) erforderlich ist, nur durchführen, wer
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt
  • das 21. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt
Besitzstandregelung (§ 3 BKrFQG)

Keine Pflicht für die Grundqualifikation besteht für Fahrer/innen, die
  • im Personenverkehr eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10.09.2008 erteilt worden ist.
  • im Güterkraftverkehr eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist.
erworben haben.



Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG)

Die Grundqualifikation wird erworben durch eine
  • Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, eine theoretische Prüfung (240 Minuten), einer Fahrprüfung (120 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil (30 Minuten) und eine Bewältigung von kritischen Fahrsituationen (max. 60 Minuten) umfasst.
  • Beschleunigte Grundqualifikation, die die Fahrerlaubnis unterstellt und der Fahrer/in das 21. Lebensjahr vollendet hat. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu absolvieren
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als
  • Berufskraftfahrer/in oder
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
wird ebenfalls anerkannt.


Pflicht zur Weiterbildung (§ 5 BKrFQG)

Jeweils fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch den Besuch einer Weiterbildung aufgefrischt werden, die aus Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden und bei einer nach § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführten Weiterbildungsschulung besteht.

Spätestens bis zum 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2014 (Güterkraftverkehr) müssen alle Fahrer/innen, die auf Grund der Übergangsregelung keine Grundqualifikation absolvieren mussten, an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen haben. Danach sind auch hier die Kenntnisse erneut im 5-Jahres-Rhythmus nachzuweisen.


Nachweis der Qualifikationen ( § 5 BKrFQV)

Nach
  • erfolgreicher Ablegung der Prüfung hat die Industrie- und Handelskammer,
  • dem Abschluss der Weiterbildung hat die Ausbildungsstätte,
eine Bescheinigung über die jeweils erbrachten Leistungen oder Teilleistungen auszustellen.

Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl der EU auf dem Führerschein (Schlüsselzahl 95 nach Anlage 9 FeV) nachgewiesen.


Anlage 1

Liste der Kenntnisbereiche



1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
1.1
Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

1.2
Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, komninierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.

1.3
Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
1.4
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zuugurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
1.5
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste, insbesondere: richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Kraftomnibusses, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Kraftomnibusses und die Erfüllung anderer Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).

1.6
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses, insbesondere: bei der Fahrt auf den Kraftomnibus wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftomnibusses oder einer Kombination, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.


2. Anwendung der Vorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
2.1
Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
2.2
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertag im internationalen Straßenverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
2.3
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, insbesondere: Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Kraftomnibusses.


3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
3.1
Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

3.2
Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Informationen, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.

3.3
Ziel: Fähigkeit, Gesungheitsschäden vorzubeugen. Insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitlichsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.

3.4
Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

3.5
Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung der LAge, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

3.6
Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des FAhrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des FAhrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
3.7
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigleiten, unterschiedliche Speziallisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
3.8
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Personenverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenverkehr, Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenverkehr.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.01.2013, 21:55


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Beitrag 15.12.2007, 22:52
Beitrag #2


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NRW hat nach § 8 Abs. 3 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) eine ZuständigkeitsVO erlassen->klick.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.12.2010, 23:12
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert


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Beitrag 11.04.2008, 22:21
Beitrag #3


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Fragen-Antwortkatalog zur Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) -Ergebnis eines Ländergesprächs am 27.11.2007 in Duisburg->klick


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frankenstein
Beitrag 07.05.2008, 10:49
Beitrag #4


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Musterfragebögen veröffentlicht:

DIHK-Bildungs.GmbH



Mustersatzung DIHK:
Angehängte Datei  Mustersatzung_DIHK_Stand_12_12_2007.pdf ( 66.62KB ) Anzahl der Downloads: 225


Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern:
Angehängte Datei  Gemeinsame_Richtlinien_der_IHKn.pdf ( 269.21KB ) Anzahl der Downloads: 231


Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 09.11.2009, 07:58
Bearbeitungsgrund: verlinkt


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frankenstein
Beitrag 10.10.2008, 07:25
Beitrag #5


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Buß- und Verwarnungsgeldkatalog
bei Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 10.12.2010, 23:01
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert


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Beitrag 20.01.2009, 08:53
Beitrag #6


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Leitfaden Berufskraftfahrerqualifikation "Bessere Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr" in Rheinland-Pfalz


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frankenstein
Beitrag 05.02.2009, 07:57
Beitrag #7


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Orientierungsrahmen zur Prüfung gem. BKrFQG:

In der Anlage 1 zur BKrFQV werden die Kenntnisbereiche zur Qualifikation von Fahrpersonal im Personen- und Güterkraftverkehr aufgeführt.

Welche konkreten Inhalte könnten Bestandteil der Prüfung sein?

Eine Übersicht hierzu bieten die Orientierungsrahmen:

Angehängte Datei  Orientierungsrahmen_G_terkraftverkehr.pdf ( 73.66KB ) Anzahl der Downloads: 264


Angehängte Datei  Orientierungsrahmen_Personenverkehr.pdf ( 75.5KB ) Anzahl der Downloads: 190


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frankenstein
Beitrag 04.05.2009, 13:51
Beitrag #8


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Auf dieser Seite findet man Ausbildungseinrichtungen/-institute nach Postleitzahlen.


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frankenstein
Beitrag 29.07.2009, 12:52
Beitrag #9


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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage

Antworten auf häufig gestellte Fragen eingestellt.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.11.2010, 21:17
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert


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frankenstein
Beitrag 01.09.2009, 07:14
Beitrag #10


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Auskunftsschreiben der EU zur gegenseitigen Anerkennung der Übergangsfristen

Angehängte Datei  090708_Europ_ische_Union.pdf ( 63.53KB ) Anzahl der Downloads: 289


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Beitrag 25.09.2009, 19:23
Beitrag #11


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Jeder, der noch Probleme mit den Fristen zur Absolvierung der Weiterbildung hat, kann den Weiterbildungsrechner der IHK Saarland auf dieser Seite nutzen.
Zu finden ist die Datei unter Downloads auf der rechten Seite.


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frankenstein
Beitrag 12.10.2009, 14:10
Beitrag #12


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Teil 2 Fragen/Antworten

ab Seite 76


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Beitrag 30.05.2011, 12:42
Beitrag #13


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Informationen der IHK München für das Ausland (Italien, Frankreich, England, Spanien, Portugal und Tschechien)


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