Verbot der Rechtsberatung im Forum, Wer mehr dazu wissen will |
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Verbot der Rechtsberatung im Forum, Wer mehr dazu wissen will |
16.02.2004, 11:21
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Nicht ohne Grund wird in jeder Maske zum Schreiben eines Beitrags deutlich darauf hingewiesen, dass Rechtsauskünfte und Rechtsberatungen, im Fachjargon als "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen," bezeichnet, zu einem konkreten Fall nur von solchen Personen und Stellen gegeben werden dürfen, denen die dafür erforderliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt worden ist. Das ist hier im Forum regelmäßig nicht der Fall, da es sich bei der Mehrzahl der hier postenden Teilnehmer nicht um solche Personen handelt. Rechtsgrundlage ist das Rechtsberatungsgesetz von 13.12.1935, zuletzt geändert mit Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2072). Danach ist ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € bedroht. Mehr zu dieser Thematik findet Ihr auf einer Website der Freien Universität Berlin. Also bitte keine konkreten Fälle zur Diskussion stellen, sondern den Sachverhalt ggf. verallgemeinert darstellen! |
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