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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Wo du schreibst 16 Wochen Therapie... das ist die normale stationäre Therapie+Nachsorge. Und dann ein Jahr Abstineznachweis drauf. Der Witz ist es ist ja sogar schon eine MPU angeordnet worden. Es ist mir schleierhaft wie die FSST davon wieder abrücken kann.
![]() ![]() ![]() Aber ich nehme es erstmal so hin. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#52
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Ich danke Euch jedenfalls erstmal für die Informationen.
Für mich wirklich wichtig, nicht ohne Verteidiger in diese Verhandlung zu müssen. Ein Bewährungswiderruf, plus Nachschlag macht mir Angst. |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Und schonmal einen Tipp, wenn Du auf die Suche gehst......nimm nicht irgendeinen aus den Gelben Seiten. Es sollte schon jemand mit den ausdrücklichen Schwerpunkten Straßenverkehrs- und Strafrecht sein. Alles andere bringt Dir gar nichts.
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1047 Beigetreten: 27.03.2006 Wohnort: Wuppertal Mitglieds-Nr.: 17935 ![]() |
Kannst du uns dein Gutachten einscannen???
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#55
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Mein Ziel ist erstmal nicht mit Haft bestraft zu werden.
Ob, es dann nochmal eine Fahrerlaubnis geben wird ist ganz weit weg.......... Gutachten einscannen geht nicht, ich hab nichtmals einen Scanner........... Ich bin gelernte Reno-Gehilfin, ist aber schon 30 Jahre her. Ich weiss, dass Anwalt nicht gleich Anwalt ist. Ich bin mit meiner alleinigen Verteidiung bisher Milde bestraft worden. Der Bewährungswiderruf macht mir Angst, das traue ich mir nicht allein zu. |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1047 Beigetreten: 27.03.2006 Wohnort: Wuppertal Mitglieds-Nr.: 17935 ![]() |
Warum bist du eigentlich auf Bewährung?
![]() Haste dich geprügelt? ![]() |
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Beitrag
#57
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Keine Prügelei, wegen Fahren ohne Führerschein mit Alkohol 1mal, dann nochmal wegen Fahren ohne Führerschein..... insgesamt 5 Monate auf Bewährung............Die Zeit ist nicht um....
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Beitrag
#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Wie schon gesagt, such Dir einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Strafsachen/Verkehrsrecht. Alles andere ist Quatsch, was nützt Dir ein guter Scheidungsanwalt....
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Die TE hat sich auf § 13 FeV (1) Nr.1 berufen:
Zitat Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß
Dass ist zwar so nicht gedacht gewesen, aber bei Evi wurde Alkoholabhängigkeit festgestellt. Sie hat sich darauf berufen (oder die FEB) und es war die Frage, ob Alkoholabhängigkeit (in der Legaldefinition des § 13 FeV) noch vorliegt. Als der Neurologe verneinte, da musste die FEB erteilen. [Achtung: Das ist nicht die medizinisch-psychologische Definition von Abhängigkeit, sondern eine (in meinen Augen unsinnige) vom Gesetzgeber gewillkürte Definition. Genau deshalb kam die diese Erleichterung in einem Schwerrstfall heraus.] @Evi, suche Dir bitte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zumindest einen mit nachhaltigen Erfahrungen auf dem Gebiet Verkehrsrecht. Dann: Es freut mich, wenn Du den erneuten Rückfall wieder in den Griff bekommen hast. Die Frage sit, wie stabil Du wirklcih bist, dem Alkohol zu widerstehen. Es kommt durchaus häufiger vor, wenn die Käseglocke der Therapie beseitigt sit, das Betroffene in ein Loch fallen. bei Dir war die Nachsorge zu Ende, eine eigene Nachsorge - Selbsthilfegruppenbesuche - hattest Du Dir nicht aufgebaut. Ich würde Dir zu psychlogischen Auffanggesprächen, den soofrtigen Besuch eienr Selbsthilfegruppe wie einer Alkoholberatungsstelle und entschiedenes Nachdenken über eine weitere stationäre Therapie raten - auch mit weiterer Nachsorge. Ich habe es in einem ähnlichen Fall erlebt, dass ein Betroffener, nachdem er den "Gestellungsbefehl für die JVA" schon erhalten hatte, Stunden vorher der "Einreise" aufgrund eines Gnadengesuches nochmals die Aussetzung des Vollzuges zur Bewährung erhalten hat. Noch ist also nicht Land unter. Nur: Du musst dringend Deine Erkrankung in den Griff bekommen, sonst hast Du vor Gericht kaum eine Chance. Wenn Du jetzt wertvolle Zeit vergehen lässt, dann kann auch ein Anwalt kaum etwas mit dem Spruch, Rückfälle gehören zur Krankheit, punkten. Da müssen weitere notwendige Taten her. Vielleicht kann Dir dort geholfen werden: Fachkrankenhaus Hansenbarg in Hanstedt/Nordheide. Ganz liebe Greet-Ings, g24h, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#60
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hei, so wie das Mitglied "corneliusrufus" die Bestimmungen genannt hat, so wars bei mir.
Na ja, wenigstens hat mir überhaupt Jemand geglaubt. Die von Dir genannte Klinik, Hansenbarg ist mir bekannt, ich hab dort die Therapie gemacht...... War nicht so mein Ding. Die Nachsorge, das hat mir etwas gebracht. Da stimmte die Chemie und die Gespräche waren wertvoll und nützlich. Ich bin kein Typ für Gruppengespräche. Die intimsten Dinge lege ich nur Menschen meines Vertrauens offen. Ich werd mir am kommenden Wochenende überlegen, was ich machen kann. Ambulante Therapie? Ich denke, ich hab jetzt den Schock über mich selbst überwunden. Hat einige Tage gedauert, bis ich überhaupt begriffen habe, was ich gemacht habe........... |
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Na, dann können wir uns beim Ehemaligentreffen im Hansenbarg begegnen, Evi. Warst Du in Jenfeld zur nachsorge?
Nun, mit den Gruppengesprächen und den Einzelgesprächen - das kenne ich. Ich habe sehr lange benötigt, Vertrauen zu fassen, mich einem Menschen anzuvertrauen. Noch viel länger einer Gruppe. Darin liegt jedoch auch ein Problem. Denn wenn nicht alles heraus kommt, was zum trinken führen wird resp. könnte, dann tickt die Zeitbombe in einem. Irgendwann sind die Einzelgespräche vorbei. Und dann? - Übrigens, Evi, den Einstieg in ein Gruppengespräch kanst Du hier auch haben, bsp. im Thread Schluss mit dem Saufen oder hier weiterhin. Bei bedarf kann die Nachsorge auch wieder aufgenommen werden. Zumindest ambulant. Das würde Dir nochmals Luft verschaffen, Dir eine SHG zu suchen. Ohne wird es nicht gehen. Im Weiteren meine ich, wegen der erneuten Fahrt und des Gerichtsverfahens würde ich schon zu einer erneuten stationären Therapie raten. Die Klinik "Schweriner See" in Lübstorf bei Schwerin hat ein anderes Konzept als der Hansenbarg. Liebe Greet-Ings, g24h, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#62
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hanstedt hat auch deshalb nichts gebracht, weil ich von ganz woanders komme. alle Leute und Gruppen die ich dort kennengelert habe, sind im Raum Hamburg. Ich bin in Ostfriesland, Wilhelmshaven, Aurich....
Ich habe mich aber mit meiner Suchtberatung in Verbindung gesetzt, gerade eben. Ich werd mir die Möglichkeiten zeigen lassen. Meine Nachsorge habe ich bei der Diakonie im Harlingerland gemacht. Das war wirklich gut. Ich war im Hansenbarg fehl am Platz, ich hatte noch nie eine Entgiftung......... Ich hatte einen Unfall (als Fußgänger) unter Alkoholeinfluß, deshalb hat die BfA mir die Therapie "verordnet". |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Vielleicht hilft Dir der Link zu Suchtkliniken. Es ist etwas schwieirg in Ostfriesland. Vom Namen fällt mir noch TuHuus ein als Nachsorge.
Jede Klinik hat ihr eigenes Konzept. Manche legen extremen Wert auf regeln, z.B. Hansenbarg. Andere fördern Freiheit und Erleben. Bei mir scheiterte das Konzept im Hansenbarg zunächst. Ich habe das mit denen besprochen. Dann wurde die Therapie dort ein Stück umgestellt. Anschließend habe ich in anderen therapeutischen Einrichtungen und Kliniken die übrigen Probleme behandeln lassen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#64
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
ich benötigen Euren Rat. Meine Ergebnis der Blutprobe ist da. 1,38 Promille im Mittelwert. Welche Strafe erwartet mich? Gruss Evi |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Hm, hättest das auch an deinen Trhead anhängen können.
hier mal eine Liste die für dich aber nicht mehr zutreffen dürfte. Was auf dich zukommen könnte steht schon im alten Thread. Ich würde in deinem Fall schwer zu einem Anwalt tendieren eben wegen der Vorgeschichte. Warum es bei dir geht muß ich dir ja nicht erklären oder? Die MPU steht jedenfalls schonmal fest. mfg darkstar -------------------- |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Anm. Mod: Ich habe die Themen mal verschmolzen. Bitte nicht für jede neue Frage einen eigenen Thread eröffnen.
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#67
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
Danke für`s Verschmelzen.... Sicher kenn ich meine eigene Geschichte. ![]() Habe die Frage trotzdem gestellt, weil Wiederholungstäter ja keine Einzelfälle sind. Vieleicht gibts es Forenteilnehmer die Erfahrung damit haben?? BAK 1,39 Promille, ich bin auf den Rückfall nicht stolz. Eine MPU ist doch erst über 1,59 Promille vorgeschrieben???? Sonst doch Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters???? Gurss Evi |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Nein, bei Wiederholungstätern ist die MPU zwingend vorgeschrieben. Ich hab Dir doch die Passage aus dem § 13 FeV geschickt.
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Deine 2,2 bleiben 10 jahre in den Akten stehen, dazu hemmen deine 2mal FoF die Tilgung. Ich würde mich nicht auf die MPU konzentrieren sondern darauf das nicht plötzlich die Bewährung wiederrufen wird. Das ist vorrangig.
Ergo: In deiner MPU kommt alles auf den Tisch. Könnte auch eine doppelte Fragestellung werden. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#70
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
wie konzentriert man sich darauf, das die Bewährung nicht widerrufen wird? Was kann ich tun? Vorher selbst aktiv werden? Zur Staatsanwaltschaft gehen? Meines Wissens nach, bekommt die Staatsanwaltschaft erst durch die Polizei Kenntnis von der Straftat? Ich bin zwar heute bei der Polzei gewesen, aber nicht zur Vernehmung, sondern nur um das BAK-Ergebnis zu bekommmen. Meinen Führerschein hab ich auch noch. Den wollte die Polizei am 31.7.06 haben, ich hatte ihn nicht dabei. Er war mit Handtasche zu Hause. Ich wurde zwar nach Hause gefahren, aber meinen Führerschein wollten sie hier nicht mehr. Auskunftlich der Polzei darf ich Fahren, bis entweder ein Beschluss, oder ein Urteil vorliegt. Einen Termin bei der Suchtberatung, habe ich Donnerstag (Mein Wohlverhalten will ich geeignet nachweisen). Gruss Evi |
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Also, nehme Dir einen Rechtsanwalt. Und bespreche mit diesem, wie Du möglichst mit laufender Bewährung durch kommst. Was die Staatsanwaltschaft und ein Gericht wenn beeindruckt sind Fakten die zeigen, dass Du gelernt hast. Also Therapie. Ein Anwalt könnte bsp. Dienen FS an die StA schicken und ausführen, dass Dur Deine fehlhandlung bewusst sit und Du selbst einen §111a-Beschluss anregst. Immerhin eine ungewöhnlcihe Strategie, die jedoch Deine Einsicht zeigt. Fakten sind ebenfalls, wenn Du die Ursachen für die Trunkenheitsfahrt beseitigst, bsp. belastende Umstände in der Lebenssituation.
Weiter oben hat Dir ein Anwalt bereits einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben. Mehr kann hier kaum für Dich getan werden, Du musst handeln. Am besten, wenn Du die Vorschläge aufgreifst und umsetzt. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#72
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 25.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21481 ![]() |
1. Umgehend einen Anwalt aufsuchen (im Amtsgericht gibt es "Scheine", wo man kostenlos, 20 Euro) eine Beratung bei einem RA bekommen kann = morgen machen!
2. Trunkenheit ist eine Straftat, Bewährung kann widerrufen werden, bei deiner Geschichte (Fahren ohne) sehe ich Probleme. 3. Zum Anwalt gehen... 4. Ohne Anwalt kann durchaus ein offenes Gespräch bei der Staatsanwaltschaft was bringen. 5. Versuchen, die Sucht in den Griff zu bekommen, (sorty, hört sich leicht an) , zumindest für die nächsten Tage, damit du guten Willen beweist. Bitte korrigiert mich wer, falls es falsch ist Nur MUT!! Weiter oben hat Dir ein Anwalt bereits einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben. Mehr kann hier kaum für Dich getan werden, Du musst handeln. Am besten, wenn Du die Vorschläge aufgreifst und umsetzt. Liebe Greet-Ings, Cornelius Bitte nenne sie noch einmal |
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#73
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 25.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21481 ![]() |
Die Vorgeschichte. Promillefahrt: 2,22. Entzug der Fahrerlaubnis. MPU. Durchgefallen. Erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Alkohl. 3 Monate auf Bewährung. Erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ohne Alkohol. Gesamtstrafe 5 Monate auf Bewährung. Sperre seit 18.2.06 abgelaufen, neuen Führerschein gemacht. Montag die erneute Trunkenheitsfahrt. sorry, aber ich denke nicht, dass eine FEB dir einen Führerschein erteilen würde... |
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 25.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21481 ![]() |
Meinen Führerschein hab ich auch noch. Den wollte die Polizei am 31.7.06 haben, ich hatte ihn nicht dabei. Er war mit Handtasche zu Hause. Ich wurde zwar nach Hause gefahren, aber meinen Führerschein wollten sie hier nicht mehr. Auskunftlich der Polzei darf ich Fahren, bis entweder ein Beschluss, oder ein Urteil vorliegt. und das kommt mir auch "spanisch" vor... |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Das liegt an den rechtlichen Gegebenheiten, weil Evi damals ihren FS nicht dabei hatte, so dass dieser nicht beschlagnahmt werden konnte.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 25.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21481 ![]() |
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#78
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
der Wink war: Mit Fachanwalt für Verkehrsrecht auf § 21 (verminderte Schuldährigkeit zu plädiieren) und eine erneute stationäre Therapie zu beginnen. Was das Alkoholproblem betrifft, ist es so, dass ich bis auf den Rückfall vom 31.7.06, stabil und trocken lebe. Mein Termin bei bei der Suchtberatung ist Donnerstag. Da werde ich die weiteren notwendigen Schritte besprechen. Ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft scheue ich nicht. Ene anwaltliche Beratung "auf Schein"? Das kannte ich nicht. Ich werde mich informieren. Lieben Dank. Gruß Evi |
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#79
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
und das kommt mir auch "spanisch" vor... Nein, das ist ok. Ohne Beschluß nach § 111a StPO kann im Nachhinein die FE nicht entzogen werden. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Was das Alkoholproblem betrifft, ist es so, dass ich bis auf den Rückfall vom 31.7.06, stabil und trocken Das Problem ist nur das dir kein Gutachter das abnehmen wird. 2,2 einmal. Therapie. Abschlußgutachten usw. und jetzt halt wieder 1,4. 5 Monate nachdem du den FS wiederhast wirst du gleich wieder auffällig.lebe. Ergo: Um einen Gutachter zu überzeugen, mußt du jetzt wohl das volle Programm fahren. Nur "ein tut mir leid" ist da nicht genug. mfg darkstar -------------------- |
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#81
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Ergo: Um einen Gutachter zu überzeugen, mußt du jetzt wohl das volle Programm fahren. Nur "ein tut mir leid" ist da nicht genug. Sehe ich auch so... ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#82
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 07.08.2006 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 21899 ![]() |
@evi:
Beim Amtsgericht Beratungshilfeschein holen (gilt im Strafrecht aber nur für Beratung) und den Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Der sollte dann - RA XDiver hat es schon deutlich gesagt - seine Beiordnung als Pflichtverteidiger anregen wegen des im Raum stehenden Bewährungswiderrufs. Und er wird Dir in deiner Situation vermutlich nahelegen, neben der aktiven Weiterführung der Therapie ganz, ganz intensiv über die folgenden zwei Schritte nachzudenken: 1. freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis 2. Veräußerung des PKW - und zwar an eine Person außerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises. Denn sowohl die Entscheidung über den Widerruf der laufenden Bewährung wie die jetzt zu erwartende Strafe (und deren Bewährungs-Aussetzung) hängen von der Prognose deines zukünftigen Verhaltens ab. Du hast durch deine neuerliche Trunkenheitsfahrt bewiesen, daß Du deine Sucht nicht im Griff hast, § 21 StGB hilft da nicht wirklich. Also solltest Du überlegen, dem Gericht deinerseits zu beweisen, daß trotzdem keine Wiederholungsgefahr besteht, weil nämlich nicht nur auf die Erlaubnis zum Fahren verzichtet wird (deren Fehlen hat Dich in der Vergangenheit ja auch nicht geschreckt), sondern auch das mögliche Tatmittel - das Auto - nicht mehr vorhanden ist. Das - und ernsthaft nachgewiesenene Therapiebemühungen, einschließlich fortlaufender Blutwerte - kann Dir ganz vielleicht noch einmal das Gefängnis ersparen. Aber nur ganz vielleicht. Zumindest hier in der bayerisch besetzten Zone wäre es richtig eng, und bei deiner Vorgeschichte wirst Du es auch im Norden schwer haben. Viel Glück, Michael -------------------- |
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#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 ![]() |
...schaden kann auch nicht, Dich mit dem ÖPNV vertraut zu machen, die Möglichkeiten die für deine alltäglichen Wege vorhanden sind , zu erkunden....auch das zeigt ein einsetzendes Umdenken...
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Beitrag
#84
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
lieben Dank für die zahlreichen Anregungen. Morgen ist der Termin bei meiner Therapeutin. Mein Ansatz. Es bleibt abzuwarten, welche Srafe mich erwartet. Ich werde Euch berichten. Viele Grüsse Evi |
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#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Mit dem Fahrzeugverkauf ist eine Möglichkeit gegeben. Das hat allerdings - verschmerzbare - versicherungsrechtliche und daraus -ökonomische Konsequenzen.
Verzciht auf die FE ist nciht schlecht, wenn sie nciht wörtlcih genommen wird sondern überlegt ausgeführt wird. Verzichtet Evi nämlcih freiwillig auf die FE, dann wird ihr Punktekonto nicht gelöscht. (Manche FEB tun das dennoch.) Da ist es besser bei der FEB anzuregen, auch vor einem abgeschlossenen STrafverfahren unter Hinweis auf die Tat die FE zu entziehen und zugleich zu erklären, dass für diesen Fall auf Rechtsmittel verzichtet wird. Dann müssen die Punkte gelöscht werden. Das Gericht kann später dann noch eine isolierte Sperrfrist verhängen. Jedenfalls ist eine solche Überlegung Verhandlungsmasse für ein Gespräch mit der StA. Lieeb Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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Beitrag
#86
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 07.08.2006 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 21899 ![]() |
@corneliusrufus
Es geht hier nicht um "Verhandlungsmasse", um das Löschen von Punkten, oder um das Offenhalten von Hintertürchen, um doch irgendwann mal wieder den Führerschein wiederzukriegen, es geht alleine darum, den Richter davon zu überzeugen, daß man aus freien Stücken die Wiederholungsgefahr ein und für allemal ausgeräumt hat. Sonst gibt's nämlich garantiert keine Bewährung mehr, und die alte wird widerrufen. Was glaubst Du wohl, wie bei der Vorgeschichte der Versuch ankäme, noch darum zu schachern, wann die TE den Lappen wieder angehen darf? Greetz, Michael -------------------- |
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Beitrag
#87
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Nö, sehe ich anders. Wenn klar betont wird, dass man einsichtig ist, dass der FE-Entzug für richtig gehalten wird, dass man bereit sit, dabei freiwillig und vorbildlcih mitzuwirken, dann darf man ohne weiteres auch die rechtlcihen Vorteile ausschöpfen, die einem sonst auch zustünden.
Das ist etwas völlig anderes als gleich mit Forderungen zu kommen. Mit der Methiode hatte ich übrigens schon Erfolg. Es ist die Musik, wie der Gesang ankommt. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#88
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
Danke für die Anregungen. Gruss Evi |
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Beitrag
#89
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
ich habe lange nichts geschrieben, weil ich bis heute auf eine Nachricht vom Gericht gewartet habe. Heute wurde mir die Anklageschrift übersandt. Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c.Ich habe nun eine Woche Frist, Beweiserhebungen und Zeugenvernehmung zu beantragen. Ich habe schriflich im Ermittlungsverfahren folgendermaßen ausgesagt: 22.08.06 Ich habe die Tat begangen, ich bekenne mich schuldig. Ich bereue die Tat und bitte um milde Bestrafung. Meine Fehlhandlung und Straftat sind mir bewusst. Ich übersende hiermit meinen Führerschein an die Staatsanwaltschaft. Wenn formal ein § 111a-Beschluss erforderlich ist, so öchte ich ihn hiermit selbst gegen mich erwirken. Das Fahrzeug XX-XX-ooo wurde bereits am 7.8.06 abgemeldet) Ich bin alkoholkrank, und habe nach stationärer Therapie, 2 Jahre ein abstinentes Leben geführt. an diesem Tag ist es aufgrund besonderer Umstände zu einem Rückfall gekommen. Zum Zeitpunkt der Tat war mir meinHandeln nicht bewußt. Mir fehlte die für mich lebenswichtige Nüchterheit und Einsicht in mein Handeln. Rückfall und Tat, eine selbstzerstöerische Handlung. Ich bin froh, daß ich niemanden anderen durch meine Tat verletzt habe.Es wird nicht geben, was mich nochmal dazu veranlasst, von dem einzig richtigen Weg, der Abstinenz, abzugehen. Ich führe seit der Tat wieder ambulante Therapiegespräche. ich schreibe täglich im Alkoholikerforum, tausche mich nit anderen abstinent lebenden Alkoholiker aus. Ich gehe mit diesem Thema ernsthaft um, meine Bekenntnis zum Alkoholismus ist wahrhaft, ebenso wie mein Bestreben alles daran zu setzen ein nüchteres Leben zu leben. Priorität hat in meinem leben Abstinenz, dann kommt eine Weile gar nicht. Nun lese ich in der Anklageschrift, daß ich beim Einbiegen aufgrund der Alkoholisierung die Vorfahrt des Funksteifenwagen missachtet haben soll und dieser nur durch eine sofortige Notbremsung und ausweischen einen Zusammenstoß verhindern konnte. Nach meiner "benebelte" Erinnerung war es so: Ich beführ die Straße und bog auf die vorfahrtsberechtigte Landstraße nach rechts ein. An der Einmündung, links von mir befand sich ein großes Maisfeld, der Mais war hoch gewachsen, kurz vor der Ernte. Soweit ich die vorfahrtsberechtige Strasse einsehen konnte, war da kein Fahrzeug. Dort darf man wegen der Einmündung nur 70 fahren. Als ich abbegogen bin, sah ich im Rückspiegel das Polizeiauto mit Blaulicht, es näherte sich sehr schnell. Ich schätze die Geschwenidigkeit auf ca. 130. Martinshorn war nicht zu hören. Der Polizeiwagen bremste ab, überholte mich, und hielt mich an. Es wurde ein anderes Polizeifahrzeug über Funk gerufen, was den geplanten Einsatz erledigen mußte. In der Anklageschrift wird das eingeleitete Überholmanöver als Ausweichmanöver dargestellt. Meine Frage nun an Euch, denkt Ihr, es macht Sinn, das dem Gericht zu schreiben? Mache ich es damit nur schlimmer? Ich bin mit 1,38 gefahren und bin somit nicht in Lage gewesen das Fahrzeug sicher zu führen. Ich bin schuld. Hätte ich nicht getrunken, dann wäre da wohl auch keine Anzeige draus geworden. Letzend hat der Polizist erst auf der Wache zu seinem kollegen gesagt, "und vergiß die Straßenverkehrsgefährdung" nicht! auch wenn, ich nüchtern gewesen wäre, hätte der Polizeiwagen bremsen müssen, und mich überholen müssen, was an seiner gefahrenen Geschwindigkeit lag. Ob, ich denn nun eine Verteidung bekommen werde, wenigstens eine Pflichtverteidigung, daß wird sich bald rausstellen, weil ich nachfragen werde. Ich freue mich über Eure Anregungen. Liebe Grüße Evi |
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#90
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Herzlichen Glückwunsch zur Abstinenz.
Ich bin kein Anwalt, jedoch Dein Schreiben an die StA spricht für Dich zusammen mit Deiner Abstinenz. Wegen einer Einlassung zum Abbiegen mit folgenden Überholmanöver resp. Ausweichmanöver tendiere ich, es jetzt zu schweigen, um in der Hauptverhandlung beide Polizisten zu befragen. Möglicherweise ergeben sich daraus Widersprüche. Fiele die Straßenverkehrsgefährdung zugunsten einer Trunkenheitsfahrt weg, so wäre eine erneute Bewährungsstrafe viel greifbarer als mit ihr. Mir fehlen da die Erfahrungen und ich möchte daran erinnern, einen erfahrenen Verkehrsrechtsexperten dazu aufzusuchen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#91
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
heute war mein Verhandlungtag. Ich wurde verurteilt wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährung in Folge von Trunkenheit zu 6 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf 4 Jahre, Geldstrafe von € 500,00 und zu einer Fahrerlaubnisssperre von 18 Monaten ab Rechtskraft des Urteils. Die Zeit meiner freiwilligen Abgabe des Führerschein wurde bei der Zeit berücksichtigt. Was meint Ihr dazu? Bin ich als einschlägig Vorbestrafte Wiederholungstätermin damit Tat und schuld angemessen verurteilt? Ich war auch sofort beim Straßenverkehrsamt, dort steht Führerschein beschlagnahmt am 31.7.06. Das ist falsch, denn ich habe ihn freiwillig am 22.08.06 abgegeben. Mit der sperre für 18 Monate ab Rechtskraft, sind dann die 2 Jahre überschritten und die Fahrerlaubnis muss neu (nach Vorlage einer positiven MPU) beantragt werden. Mir stellte sich die Frage, ob ich das Urteil annehmen soll, oder in die Berufung gehen soll. Meine Pflichtverteidigerin hält das Urteil für übermäßig hart und tendiert zur Berufung. Liebe Grüsse Evi |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Mir stellte sich die Frage, ob ich das Urteil annehmen soll, oder in die Berufung gehen soll. Meine Pflichtverteidigerin hält das Urteil für übermäßig hart und tendiert zur Berufung. Ich denke das den einzigen Erfolg den du erzielen könntest ist unter die 2-Jahresfrist zu kommen zumal du schon Bewährung hattest. Auch wenn du innerhalb der 2 Jahresfrist bist muß der FS neubeantragt werden. Hier mal die Schritte dazu... klick. Erst nach der 2 Jahresfrist theoretische und praktische Prüfung erneut. Wie gesagt, der Gutachter will wohl diesmal ein Komplettprogramm sehen. Nimmst du regelmäßig LW? Was machst du jetzt sonst noch Therapeutin, SHG etc? mfg darkstar -------------------- |
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#93
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
ein Urteil mit einer Sperrfrist von insgesamt 18 Monaten, das hätte ich sofort angenommen. Mit der Haftstrafe, der überlangen Bewährungszeit und der Geldstrafe kann ich gut klar kommen. Also, ich stand das 3 Mal vor dem gleichen Richter. Ob er da noch wirklich neutral urteilt? In der Strafakte ist ein Strafbefehl gewesen, den dieser Richter zurückgewiesen hat. 12 Monate Fahrerlaubnisspresse und 1600 Euro Geldstrafe. ??? Ich bin jedenfalls verunsichert. Aber so wie es jetzt ausieht, sind es 18 Monate ab Rechtskraft, plus die 7 Monate, also ist die Frist der 2 Jahre rum und ich muss zusätzlich zur postiven MPU die theroretische und praktische Prüfung ablegen. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das ein sehr hartes Urteil ist. Ich habe bisher regelmäßig einmal im Monat meine Blutwerte nehmen lassen. Ich bin seit August 2006 in amulanter Therapie, zur Rückfallaufarbeitung. Und auch sonst in einem Alk-forum aktiv. dort schreibe ich seit 4.8.06 mein Tagebuch, im offenen Bereich, das kann Jeder lesen. Hinsichtlich einer MPU, da mache ich mir jetzt noch gar keine Gedanken drum. Ich lebe abstinent, ich habe den den Rückfall mit der Therapeutin aufgearbeitet. Ich gehe heute völlig anders mit Problemen um und löse sie. Bis ich zur MPU kann, sind meine Blutwerte von 2006 sicher nichts mehr wert? Ich werde sie wieder regelmäßig nehmen lassen, um dann ein Jahr die Werte vorzulegen. Sie sind in Ordnung, was ja, wie bekannt nicht für Einen spricht. Liebe Grüsse Eveline |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Hi Evi,
nun, ich bin kein Anwalt, vielleicht äußert sich noch einer der Unseren dazu, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Urteil für einen 315c und einer im Raum stehenden Bewährung nicht übermäßig hart ist. Allerdings kann man auch isoliert gegen die TS-Höhe und die FE-Sperre vorgehen. In jedem Fall freue ich mich für Dich, dass Du abstinent geblieben bist. ![]() Zitat Bis ich zur MPU kann, sind meine Blutwerte von 2006 sicher nichts mehr wert? Würde ich nicht so sagen. Je länger der lückenlose Abstinenznachweis ist, umso aussagekräftiger und besser ist er bei der MPU. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 03.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21799 ![]() |
Hallo,
danke für den Hinweis, ich wußte nicht, dass man isoliert gegen die TS oder FS-Sperre vorgehen kann. (Das wird mir meine Anwältin beim nächsten Termin sicher erklären) Würde mich trotzdem freuen, wenn sich noch die Fachleute zu dem Urteil äußern. Ich, als Laie bin da unsicher und mein Bauchgefühl ist sowie kein Gutes, weil ich die Betroffene bin. Liebe Grüsse Evi |
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Ich finde das Urteil nicht unangemessen. Über die zwei Jahre wärst Du so oder so gekommen. Was ist auch daran schlimm? Die theoretische und die praktische Prüfung kostet doch nicht die Welt.
Ich kann mir vorstellen, dass der Richter Dir die Erfahrung einer neuen Prüfung schenken wollte, damit Du nun begreifst, dass Du in einer Prüfungssituation bleibst. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:54 |