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darkstar
Beitrag 03.08.2006, 18:54
Beitrag #9


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Fehlt hier irgendwo eine positive MPU? Und wie hast du den FS neu gemacht, komplette Fahrschule...?!!!!!!!????????!!!!!!! think.gif


mfg
darkstar


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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 18:54
Beitrag #10


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blink.gif

Wie hast Du denn die MPU geschafft??
Irgendwie riecht es hier ein wenig nach EU-FS think.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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AMenge
Beitrag 03.08.2006, 18:58
Beitrag #11


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Zitat (GSX-R @ 03.08.2006, 20:54) *
Irgendwie riecht es hier ein wenig nach EU-FS think.gif

Und nach einem generellen Alkoholproblem.
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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:00
Beitrag #12


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Ohne MPU ging das so. Ich habe mich eine Therapie gemacht, 2 Jahre ohne Alkohlol nachgewiesen und mich von einem Neurologen begutachten lassen. Da alles gut war, konnte ich den Führerschein neu machen.
Brauchte nur Therorie und Praxis bestehen, mußte keine Pflichtstunden nehmen.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 19:02
Beitrag #13


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Zitat (evi0703 @ 03.08.2006, 18:35) *
tja...war eine halbe Flasche Korn mit Cola und das auf nüchternen Magen....



Zitat (AMenge @ 03.08.2006, 18:58) *
Und nach einem generellen Alkoholproblem.

Stimmt.... sad.gif

Moment....

Du behauptest, dass Du nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,2 ‰ die FE ohne MPU wiederbekommen hast? blink.gif

Tut mir leid, das nehme ich Dir nicht ab...


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:04
Beitrag #14


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Sicher gibt es das Alkoholproblem. Keiner macht Therapie ohne so ein Problem.
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darkstar
Beitrag 03.08.2006, 19:06
Beitrag #15


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Zitat (GSX-R @ 03.08.2006, 20:02) *
Du behauptest, dass Du nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,2 ‰ die FE ohne MPU wiederbekommen hast? blink.gif

Das kommt ganz auf die Zeiten der Taten an die wir (noch) nicht kennen. Aber sagen wirs mal so, ich bin auch skeptisch.

mfg
darkstar


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AMenge
Beitrag 03.08.2006, 19:08
Beitrag #16


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Zitat (evi0703 @ 03.08.2006, 21:04) *
Sicher gibt es das Alkoholproblem. Keiner macht Therapie ohne so ein Problem.

Nimms mir bitte nicht übel, aber ne halbe Flasche Korn zum Frühstück (gemeint: auf nüchternen Magen) klingt nicht danach, als hättest du das Problem wirklich überwunden.
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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:10
Beitrag #17


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Wer anstatt MPU macht sich auf die Therapie einläßt und 2 Jahre wartet, mit Blutnachweisen nachtürlich und zum Gutachter geht und sich begutachten läßt, der kann einen neuen Führerschein machen. Ich frage doch nicht in soeinem Formun nach Rat, um Geschichten zu erfinden.

Da hast Du Recht, das Problem ist nicht überwunden. Ich bin nicht stolz drauf, getrunken zu haben und mich dann ins Auto gesetzt zu haben.
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gerri
Beitrag 03.08.2006, 19:12
Beitrag #18


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Na sowas habe ich noch nie gehört rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


Dann erzähl mal weiter wavey.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 19:15
Beitrag #19


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Also, ich schreibe ja jetzt nicht erst seit gestern im Unterforum MPU und hab ja schon einiges gelesen, wie man vielleicht um eine MPU herumkommt, aber von sowas wie Du es hier beschreibst habe ich absolut noch nichts gehört...

Zumal die MPU ab einer BAK von 1,6 ‰ laut § 13 FeV zwingend vorgeschrieben ist.
Ich kenne eigentlich nur eine Möglichkeit, über 1,6 ‰ um eine MPU herumzukommen und die ist nur mit einem sehr guten Anwalt, einem mitspielendem Richter und viel Glück möglich.

Und bei Dir als Wiederholungstäter... think.gif
Zitat
Ich frage doch nicht in soeinem Formun nach Rat, um Geschichten zu erfinden.

Ist jetzt nicht auf Dich bezogen, aber schonmal den Begriff Forentroll gehört?


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:18
Beitrag #20


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Ich hab den Führerschein 2001 abgenommen bekommmen.

Und im Febraur 2006 neu gemacht.
Dazwischen lag Fahren ohne Fahrerlaubnis und 16 Wochen stationäre Therapie.
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gerri
Beitrag 03.08.2006, 19:20
Beitrag #21


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Ich glaube du willst uns hier alle auf die Schüppe nehmen..

Das ist doch unmöglich.... rofl1.gif rofl1.gif


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:20
Beitrag #22


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Nein, ich kenne den Begriff Forentroll nicht.
Ist überhaupt das erste Mal, dass ich etwas in einem Forum gefragt habe.
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michios1979
Beitrag 03.08.2006, 19:22
Beitrag #23


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Zitat (evi0703 @ 03.08.2006, 20:26) *
Was erwartet mich?

Ne Menge Ärger... wavey.gif

Darf ich mal was persönliches fragen? Wenn du wegen Alkohol schon einmal deinen Führerschein abgeben musstest, warum machst du das Gleiche nochmal?

Ich kenne das, wenn man mit Freunden unterwegs ist, feiert und was trinkt, aber lass um Himmels Willen die Finger vom Steuer. Du hast Bewährung; mach dir nicht alles kaputt nur wegen dem Alkohol... wavey.gif
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darkstar
Beitrag 03.08.2006, 19:23
Beitrag #24


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Zitat (GSX-R @ 03.08.2006, 20:15) *
Ich kenne eigentlich nur eine Möglichkeit, über 1,6 ‰ um eine MPU herumzukommen und die ist nur mit einem sehr guten Anwalt, einem mitspielendem Richter und viel Glück möglich.
Ich kenne eine 2. abgemilderte Möglichkeit, zumindest war sie 2005 noch möglich. Beides Mal ging es um Fälle um 1,9 Promille. Beide mußten keine MPU im eigendlichen Sinne machen. Aus welchem Bundesland kommst du evi0703?

Fakt ist: laut Gesetz ist das was du beschreibst unmöglich.

mfg
darkstar


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:25
Beitrag #25


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Ich war letzts Jahr im Oktober beim Straßenverkehrsamt und habe ich gefragt, was ich tun muss um einen neuen Führerschein zu bekommen. Und da hat man mich eine einverständniserklärung unterschreiben lassen, daß die akte zum Neurologen geschickt wird und ich mit dem Arzt einen Termin zur Untersuchung vereinbaren muß. Das Gutachten wurde erstellt, ich habe es bezahlt und daraufhin die Erlaubnis für die Fahrerlaubnis erhalten. Nicht gelogen, nichts erfunden.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 19:26
Beitrag #26


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Zitat (michios1979 @ 03.08.2006, 19:22) *
Du hast Bewährung; mach dir nicht alles kaputt nur wegen dem Alkohol... wavey.gif

Dazu ist es jetzt wohl schon zu spät... sad.gif

Aber IMHO solltest Du zuallererst was gegen Deine Alkoholkrankheit machen.
Die erste Therapie hat ja nicht lange gehalten. sad.gif


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:32
Beitrag #27


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Ich lebe in Niedersachen, auf einem Dorf, hier ist der Landkreis zuständig. Ich bin hier vor 5 Jahren hergezogen.Ist also auch nicht so, dass ich hier irgendwelche besonderen Kontakte habe.


Ich arbeite jeden Tag an der Krankheit.
Montag hab ich mir wohl meine komplette weitere Zukunft versaut.

Weiß jemand etwas, ob ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe?
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michios1979
Beitrag 03.08.2006, 19:40
Beitrag #28


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Zitat (evi0703 @ 03.08.2006, 21:32) *
Montag hab ich mir wohl meine komplette weitere Zukunft versaut.

Soweit würde ich jetzt nicht gehen... wavey.gif

Hast du wegen dem Vorfall schon Post bekommen?
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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:42
Beitrag #29


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Nein, ich hab noch keine Post. Ich warte darauf. Das Ergebnis vom Blut ist wohl noch nicht da. Ich frag morgen nach, ob es da ist.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 19:42
Beitrag #30


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Zitat (evi0703 @ 03.08.2006, 19:32) *
Ich arbeite jeden Tag an der Krankheit.

Ich hoffe mit professioneller Hilfe. Denn ganz offensichtlich hat sie Dich noch immer fest im Griff.


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:47
Beitrag #31


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Nein, ohne Hilfe. Die sogenannte Nachsorgezeit war vorbei.
Ich dachte, ich komm klar.
War auch super stolz auf meinen Führerschein und das neu gewonnene Stück Freiheit.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 19:49
Beitrag #32


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Was Du hast ist ein klassischer Rückfall. Geh zum Arzt und lass Dir helfen. Alleine ist die Chance, vom Alkohol wegzukommen, im Promillebereich.


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 19:54
Beitrag #33


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Ja, war ein Rückfall, aber nur Montag und ich hab nicht weiter gemacht.
Im Moment hab ich natürlich Angst. Wer will schon hinter Gitter.
Der Führerschein ist weg. Und das wird wohl lange dauern, oder nie mehr etwas.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 20:02
Beitrag #34


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Zitat (evi0703 @ 03.08.2006, 19:54) *
Ja, war ein Rückfall, aber nur Montag und ich hab nicht weiter gemacht.

Besuchst Du eine SHG?


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:04
Beitrag #35


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Kann mir Jemand sagen, ob man im Strafverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat?
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 20:06
Beitrag #36


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Die Frage könnte unser RAXdiver beantworten.


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:06
Beitrag #37


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Keine SHG, hier gibts nichts hilfreiches, ich hab mir die Gruppen angesehen. Nur AA und ich fühlte mich da nicht wohl.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 20:11
Beitrag #38


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Das ist schade. Alleine, nur für sich trocken zu bleiben soll verdammt schwer sein habe ich mir sagen lassen.
Und ein Besuch bei einer SHG könnte ein Pluspunkt für Dich bei der anstehenden Verhandlung sein.


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:14
Beitrag #39


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RAXdiver hatte geschrieben, dass wird ohnehin ein Pflichtverteidigung.

Ich hatte die letzten 2 mal vor Gericht keinen Verteidiger.
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RA XDiver
Beitrag 03.08.2006, 20:16
Beitrag #40


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Hier steht ein Bewährungswiderruf im Raum. Das ist ein klassischer Fall für eine notwendige Verteidigung. Um bei der Gelegenheit übrigens mal mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Auch den Pflichtverteidiger muss man bezahlen. Dessen Kosten tauchen auf der Gerichtskostenrechnung auf. wink.gif


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:20
Beitrag #41


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Die sind beim den letzten beiden Malen milde mit mir umgegangen, weil ich ja Therapie freiwillig gemacht hab.

Nochmal wird das nicht so Milde ausgehen. Die Angeklagte ist unbelehrbar........und von ihren persönlichen
Eigenschaften unfähig ein Kraftfahrzeug zu führen........

Selbst schuld, hat mich ja niemand gezwungen zu trinken und zu fahren.
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RA XDiver
Beitrag 03.08.2006, 20:23
Beitrag #42


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Naja, wenigstens bist Du einsichtig. Was mich allerdings wundert: Wenn Du bislang nicht anwaltlich vertreten warst, wer hat den Kuhhandel mit der Fahrerlaubnisbehörde eingefädelt? Normalerweise verfahren die bei Fällen wie Deinem nach Schema "F" = MPU und gut is....

Wie dem auch sei, bei Dir solltem an mal überlegen, ob man nicht auf § 21 geht und versucht, Dich wieder in eine stationäre Therapie zu bekommen. Wird für den Kollegen aber ein hartes Stück Arbeit.


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:25
Beitrag #43


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Danke für die Information über die Verteidigung.
Das auch eine Pflichtverteidigung zu bezahlen ist und in der Gerichtkostenrechnung enthalten ist, wußte ich nicht.
Leider verfüge ich nicht über die Mittel mir einen dafür qualifizierten Verteidiger nehmen zu können.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 20:26
Beitrag #44


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Zitat (RA XDiver @ 03.08.2006, 20:23) *
Naja, wenigstens bist Du einsichtig. Was mich allerdings wundert: Wenn Du bislang nicht anwaltlich vertreten warst, wer hat den Kuhhandel mit der Fahrerlaubnisbehörde eingefädelt? Normalerweise verfahren die bei Fällen wie Deinem nach Schema "F" = MPU und gut is....

Ja, das hab ich mich weiter oben auch schon gefragt...


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darkstar
Beitrag 03.08.2006, 20:30
Beitrag #45


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Zitat (RA XDiver @ 03.08.2006, 21:23) *
Wird für den Kollegen aber ein hartes Stück Arbeit.
Es soll Anwälte geben die Herausforderungen lieben. Bei Pflichtverteidigung allerdings lieben viele Anwälte keine Herausforderungen mehr. rolleyes.gif

Naja: Vielleicht kann hieraus noch Informationen gewonnen werden wie es ohne MPU geht. Schien die absolute Ausnahme zu sein. Ob dies jetzt noch möglich ist.... k.A. unsure.gif

mfg
darkstar


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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:32
Beitrag #46


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§ 21, verminderte Schuldfähigkeit?

Ich bin für jeden Rat dankbar und ich bin einsichtig.
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 20:35
Beitrag #47


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Hm, von einem aktuellen "Gutachten nach Aktenlage" habe ich in meiner aktiven Zeit im VP noch nie was gehört.... think.gif


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Beitrag 03.08.2006, 20:39
Beitrag #48


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Niemand hat den Kuhhandel ohne MPU eingefädelt.

Dies hat das Straßenverkehrsamt für den Landkreis Wittmund so zugelassen.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis war nicht möglich, weil die Sperrfristen zu lange gedauert haben.
Neuantrag, und vorher zum Neurologen (Blutwerte füer Monate o.k. und Therapienachweis der Nachsorge
erbracht) Das Gutachten war positiv und damit war mir der Weg offen.
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darkstar
Beitrag 03.08.2006, 20:42
Beitrag #49


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Zitat (GSX-R @ 03.08.2006, 21:35) *
Hm, von einem aktuellen "Gutachten nach Aktenlage" habe ich in meiner aktiven Zeit im VP noch nie was gehört.... think.gif

Ich auch nicht. Der hat das wohl in Köln gemacht. Selbst der Psychologe der dort mitschreibt kannte diese Variante nicht.

mfg
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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 20:46
Beitrag #50


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Das Straßenverkehrsamt hat mir diese Möglichkeit angeboten.
Ich mußte unterschreiben, dass meine Akte zum Facharzt geht, Dr. Glettenberg in Wittmund, Facharzt für Arzt Neurologie (hat aber in Bezug auf Straßenverkehr eine Zusatzausbildung, weil das nicht jeder Neurologe erstellen darf.
Das gutachten war im Gegensatz zu MPU preisgünstig, 150 Euro.

Ich erzähl hier keine Geschichte.
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darkstar
Beitrag 03.08.2006, 20:50
Beitrag #51


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Wo du schreibst 16 Wochen Therapie... das ist die normale stationäre Therapie+Nachsorge. Und dann ein Jahr Abstineznachweis drauf. Der Witz ist es ist ja sogar schon eine MPU angeordnet worden. Es ist mir schleierhaft wie die FSST davon wieder abrücken kann. think.gif think.gif think.gif

Aber ich nehme es erstmal so hin. thread.gif

mfg
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Beitrag 03.08.2006, 20:51
Beitrag #52


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Ich danke Euch jedenfalls erstmal für die Informationen.
Für mich wirklich wichtig, nicht ohne Verteidiger in diese Verhandlung zu müssen.
Ein Bewährungswiderruf, plus Nachschlag macht mir Angst.
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RA XDiver
Beitrag 03.08.2006, 20:53
Beitrag #53


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Und schonmal einen Tipp, wenn Du auf die Suche gehst......nimm nicht irgendeinen aus den Gelben Seiten. Es sollte schon jemand mit den ausdrücklichen Schwerpunkten Straßenverkehrs- und Strafrecht sein. Alles andere bringt Dir gar nichts.


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michios1979
Beitrag 03.08.2006, 20:53
Beitrag #54


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Kannst du uns dein Gutachten einscannen??? thread.gif
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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 21:05
Beitrag #55


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Mein Ziel ist erstmal nicht mit Haft bestraft zu werden.

Ob, es dann nochmal eine Fahrerlaubnis geben wird ist ganz weit weg..........


Gutachten einscannen geht nicht, ich hab nichtmals einen Scanner...........

Ich bin gelernte Reno-Gehilfin, ist aber schon 30 Jahre her. Ich weiss, dass Anwalt nicht gleich Anwalt ist. Ich bin mit meiner alleinigen Verteidiung bisher Milde bestraft worden.
Der Bewährungswiderruf macht mir Angst, das traue ich mir nicht allein zu.
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michios1979
Beitrag 03.08.2006, 21:10
Beitrag #56


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Warum bist du eigentlich auf Bewährung? blink.gif
Haste dich geprügelt? huh.gif
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evi0703
Beitrag 03.08.2006, 21:12
Beitrag #57


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Keine Prügelei, wegen Fahren ohne Führerschein mit Alkohol 1mal, dann nochmal wegen Fahren ohne Führerschein..... insgesamt 5 Monate auf Bewährung............Die Zeit ist nicht um....
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GSX-R
Beitrag 03.08.2006, 21:33
Beitrag #58


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Wie schon gesagt, such Dir einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Strafsachen/Verkehrsrecht. Alles andere ist Quatsch, was nützt Dir ein guter Scheidungsanwalt....


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