EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ... |
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EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ... |
30.08.2006, 19:41
Beitrag
#101
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Meines Wissens ist die Unterscheidung D-FE / "nur" umgeschriebene EU-FE unzulässig, da es sich um völlig gleichwertige Führerscheine handelt. Eine Wiedererteilung eines alten z.B. C1E1, der nach Entzug der Klasse 3 und Neuerwerb der Klasse B im EU-Land verlorengegangen ist, sollte also nach normalen Regeln ohne Fahrschule und ohne MPU erfolgen. Alles andere wäre wieder ein Verstoss gegen die FS-RiLi ... Moment kurz, das hiesse, jemand hatte voher Klasse 3 ( bzw B und CE ), verliert diesen aufgrund vom Auffälligkeiten in DTL, macht nach Sperrzeit seinen FS in der EU ..und lässt seinen erworbene Klasse B wieder in DTL umschreiben und würde auch CE bekommen ? Mit CE meine ich 7,5 Tonnen, kann auch sein heisst anders :-) |
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30.08.2006, 19:49
Beitrag
#102
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Die grundsätzliche Frage, sollte eigentlich lauten, ob eine deutsche Behörde denn überhaupt,bei einer Erweiterung sowie auch bei einer Umschreibung, noch alte Eignungszweifel heranziehen darf!
So denke ich, wurden die alten Zweifel doch mit der Neuerteilung im Ausland beseitigt, denn d FEBs werden nicht die Erteilungsvorausetzungen überprüfen, den ein ausl. Beamte schon überprüft hat! Alles andere währe eine Überprüfung, des zu entscheidenden Beamten (das gegen das grundsätzliche Vertrauen der Mitgliedstaaten spricht!) -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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30.08.2006, 20:03
Beitrag
#103
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Meines Wissens ist die Unterscheidung D-FE / "nur" umgeschriebene EU-FE unzulässig, da es sich um völlig gleichwertige Führerscheine handelt. Eine Wiedererteilung eines alten z.B. C1E1, der nach Entzug der Klasse 3 und Neuerwerb der Klasse B im EU-Land verlorengegangen ist, sollte also nach normalen Regeln ohne Fahrschule und ohne MPU erfolgen. Alles andere wäre wieder ein Verstoss gegen die FS-RiLi ... sollte eigentlich so laufen, machts aber nicht. laut meiner feb muss ich den CE ganz neu machen. Das ist aber in meinen augen auch wieder bullshit weil wenn ich den lkw schein wieder neu machen muss, müsste ich doch eigentlich (weil ich mich ja angeblich nicht auf meine ehemalige deutsche CE berufen kann) erst wieder den fs für die "kleinen" lkw machen, und nicht gleich den für die schwerlast lkw. den fs für die kleinen lkw bräuchte ich aber nicht machen, sondern könnte gleich den CE wieder machen, aber eben das komplette programm. wer soll da noch durchsehen, jede behörde macht seinen eigenen schei.... -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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30.08.2006, 20:26
Beitrag
#104
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die Problematik hat nicht direkt was mit dem EU-Recht zu tun. Man muss hierbei nämlich § 76 Nr. 11a FEV beachten:
Zitat Personen, denen eine Fahrerlaubnis nach Entzug alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen eine Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, wowie die Klasse A1, sofern di e<Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. Für die schweren Lastzüge müsste der Eintrag von CE 79 (C1E>12000 to) auf dem neuen Führerschein vorgenommen werden. Diese Eintragung setzt aber zwingend einen gültigen alten Klasse-3-Führerschein (umgeschrieben in einen neuen B-Führerschein) voraus. Ist der alte 3er oder der aus ihm hervorgegangene B-FS aber einmal von einem deutschen Gericht entzogen, dann kommt diese Erweiterung nicht mehr in Frage, weil gar kein entsprechender Besitzstand mehr vorhanden ist. Dies beruht im übrigen auf der 2. EU-FS-Richtlinie. Und daher kann auch kein ausländischer EU-Staat eine Klasse B erteilen, die die Besitzstände eines alten 3er Führerscheins bewahrt, sondern auch die anderen EU-Staaten können nur Klasse B "neuen Rechts" erteilen, sodass die Berechtigung auf 3,5 to. begrenzt ist. -------------------- |
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30.08.2006, 20:39
Beitrag
#105
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Währe es denn möglich einen ausl. FS der Klasse B bei vorherigem Besitz des CE (Klasse 3) im nachhinein von einer deutschen FEB quasi wiedererteilen zu lassen, vorausgesetzt natürlich, innerhalb der 2 Jahresfrist???
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30.08.2006, 20:44
Beitrag
#106
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Die Problematik hat nicht direkt was mit dem EU-Recht zu tun. Man muss hierbei nämlich § 76 Nr. 11a FEV beachten: Für die schweren Lastzüge müsste der Eintrag von CE 79 (C1E>12000 to) auf dem neuen Führerschein vorgenommen werden. Diese Eintragung setzt aber zwingend einen gültigen alten Klasse-3-Führerschein (umgeschrieben in einen neuen B-Führerschein) voraus. Ist der alte 3er oder der aus ihm hervorgegangene B-FS aber einmal von einem deutschen Gericht entzogen, dann kommt diese Erweiterung nicht mehr in Frage, weil gar kein entsprechender Besitzstand mehr vorhanden ist. wenn ich dich richtig verstanden habe verhält sich meine feb also korrekt und ich kann froh sein wenn ich gleich meinen CE wieder nachen darf, (ohne den umweg uber die C1E usw) oder ? ich frage nur weil @Kalus meinte ,das er sich nicht vorstellen könne das die feb vor einem vg damit durchkommen würde (habe ich zumindest so verstanden) Danke -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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30.08.2006, 20:50
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#107
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ich denke, dass das Verhalten der FEB korrekt ist. Herr Kalus meinte wohl auch etwas anderes: Er kann sich nicht vorstellen, dass die Behörde erst umschreibt (auf deutschen B) und dann anschließend vor einer Erweiterung doch wieder eine MPU verlangt. Über die Erweiterungsvoraussetzungen wollte Herr Kalus wohl nichts sagen mit seinem Posting.
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30.08.2006, 21:41
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#108
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Über die Erweiterungsvoraussetzungen wollte Herr Kalus wohl nichts sagen mit seinem Posting. Denke da würde Volker aber ziemlich vor den Kopf gestoßen werden, da wenn bereits eine ausl. FE bereits existiert, keine nachträgliche MPU ja nichtmehr herangezogen werden kann und innerhalb von 2 Jahren seit Entzug des deutschen 3er, nichtmehr überprüfen könnte und den CE erteilen müßte! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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30.08.2006, 22:51
Beitrag
#109
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Wenn ich mir die Aussagen der deutschen FEBs, Polizeibeamten und auch Richter verinnerliche, frage ich mich, weshalb diese so eine Art Rachegefühle gegenüber EU-FS haben, denn so denke ich, haben wir doch alle das Gesetz eingehalten!
Wieso müßen u.a. FEB Mitarbeiter immer eine Art Rachegefühle haben, nur weil wir nicht den Depperltest gemacht haben...?!? Ein Maurer zum Beispiel wäre froh, wenn er nicht noch mehr Arbeit hat, die deutschen Beamten wohl nicht!!! Warum muß man uns andauernt Steine in den Weg legen, obwohl wir unsere Eignung doch - jeden Tag - beweisen! Nur gut, dass ich einen wahren Freund in der FEB hatte, der mir zu dem CZ EU-FS geraten hat!!! Echt traurig! ! ! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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31.08.2006, 01:40
Beitrag
#110
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat obwohl wir unsere Eignung doch - jeden Tag - beweisen! Nein - eben nicht. Es ist rechtlich gesehen kein Unterschied, ob man als "EU-FE-Inhaber ohne MPU" zwei Jahre unauffällig unterwegs ist oder einen Tag oder gar nicht- über die Eignung sagt das schier nichts aus. Das Monopol der MPU und die Macht der Bürokraten ist auf diese Art und Weise in der FeV festgeschrieben. Was imho in einem verfassungsrechtlich relevanten Widerspruch zu einer zweijährigen Probezeit steht ... - aber das ist nur meine unmaßgebliche Meinung dazu. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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31.08.2006, 03:07
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#111
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Was imho in einem verfassungsrechtlich relevanten Widerspruch zu einer zweijährigen Probezeit steht ... Naja, man kann einen Fahranfänger der mit 2 jähriger PZ und weißer Weste startet wohl kaum mit jemanden vergleichen der Straftat(en) begangen hat die erst nach 10 Jahren getilgt werden. Da nützt eine 2 Jährige PZ nicht viel. Normalerweise hätte ja keiner den FS um seine Eignung auf diese Art zu beweisen. Die FSST will nicht implizite Beweise (also sehen ob er nochmal Straftaten begeht oder nicht und dann entziehen) sehen sondern explizite mit Hilfe eines Psychologen, auch wenn Fehlentscheidungen mgl sind.Mir gefallen aber die Vorlagefragen von Chemnitz ganz gut. Auch der Fall ist eigentlich passend. Die 1. Frage ist meiner Meinung nach noch gut zu beantworten. Die 2. ist m.E. interessanter Zum Wohnsitz steht ja u.a. bei Kapper: Zitat 42 [...]Das Wohnsitzerfordernis sei eine Folge der unvollständigen Harmonisierung und werde mit deren zunehmendem Fortschreiten an Bedeutung verlieren, so dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung lückenlos verwirklicht werden könne. Wieso jemanden für einen Umstand verurteilen, welcher in (ferner) Zukunft sowieso nicht mehr nötig ist? Man muß bedenken das wir hier ja schon mind. 3-4 Jahre weiter sind. Trotzdem kann es als objektives Kriterium herangezogen werden. Worauf es hier aber ankommt ist das hier nicht nach Wohnsitz sondern auch nach "erfolgloser Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland" gefragt wird. Dann wäre eine Art Mißbrauch nämlich begründbar. (nur für mich als Laie) Und nun schauen wir uns mal Kapper und Halbritter an. Zitat Kapper-Urteil:"Aus den Akten ist nicht ersichtlich, ob er nach diesem Zeitpunkt bei den deutschen Behörden eine solche Fahrerlaubnis beantragt hatte." Chemnitz zu Halbritter:"Denn in der Rechtssache Halbritter war vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis nicht erfolglos im Inland ein Wiedererteilungsverfahren betrieben worden war." (übrigens schlechtes Deutsch.. ) Das ist genau die interessante Lücke, die bis jetzt auch noch nicht beackert wurde, zusammen mit dem Rechtsmißbrauch. Dem Betroffenen muß nicht klar gewesen sein, das er inländisches Recht umgeht, da er nie eine Neuerteilung beantragte. Ich gebe zu das was jetzt folgt ist reine Spekulation und ist mir gerade zwischen Haarekämmen und Fensterputzen eingefallen... Wir haben hier z.B. eine Straftat. Diese ist für sich betrachtet kein Eignungszweifel da der Betroffene ja keinen FS wieder beantragen muß. Erst durch einen Neuerteilungsantrag wird die Straftat zum manifestiertem Eignungszweifel für die FSST, wobei keineswegs sicher ist, das überhaupt eine MPU angeordnet werden muß (siehe FeV, es gibt ja solche Fälle). Wenn dann durch eine z.B. neg. MPU die Neuerteilung erfolglos bleibt dann sieht die Sache halt etwas anders aus. Wird dann eine ausländische FE erworben, dann muß dem Betroffenen unzweifelhaft klar sein, das er inländisches Recht umgeht und rückt das ganze schon näher an einen Mißbrauch. Halbritter und Kapper haben beide erst gar keinen Neuerteilungsantrag gestellt. Somit war nicht klar ob sie nur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 ff. EG) und/oder Niederlassungsfreiheit (Art. 43 ff. EG) genutzt haben oder die inländischen Bestimmungen umgangen haben. Bei einem fehlgeschlagenen Neuerteilungsantrag ist dies viel treffsicherer nachzuweisen und kann dann evtl. das nette Argument "Rechtsmißbrauch" begründen. Genau das will Chemnitz wissen. PS: Das steht hier so einfach geschrieben, aber das ist garnicht so leicht zu formulieren.... Wie es ausgeht kann man nicht sagen. Ich kann nur sagen das ich mir die Entscheidung für beide Seiten so schnell wie möglich wünsche. Denn nach Chemnitz fällt mir nicht mehr viel ein. Dann können wir aber auch jede FS-RiLi vergessen wenn sie derart leicht zu umgehen sein sollte. mfg darkstar -------------------- |
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31.08.2006, 05:49
Beitrag
#112
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Wenn dann durch eine z.B. neg. MPU die Neuerteilung erfolglos bleibt dann sieht die Sache halt etwas anders aus. Wird dann eine ausländische FE erworben, dann muß dem Betroffenen unzweifelhaft klar sein, das er inländisches Recht umgeht und rückt das ganze schon näher an einen Mißbrauch. Interessanter Ansatz - bleibt hoffentlich erfolglos vorm EuGH . Es ergäbe sich jedoch bei diesem Kriterium, analog zur Tilgungsfristverlängerung bei Bekanntwerden einer neg. MPU, eine Ungleichbehandlung zu einem zurückgezogenem FE Antrag .. . Wie lange nach einem abgelehntem FE Antrag soll ein Erwerb im EU Ausland als Mißbrauch gewertet werden? 15 Jahre? |
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31.08.2006, 13:47
Beitrag
#113
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ich halte von dem Argument, dass mich eine vergeigte MPU rechtsschlau macht, überhaupt nichts. Die MPU nicht geschafft zu haben, kann viele Gründe haben, es kann z. B. an dem Psychologen oder am Untersuchungsklima gelegen haben. Wenn ich mit dieser Meinung ins Ausland gehe, dann tue ich das in tiefster Überzeugung, dass ich fahrgeeignet bin und nur das MPU-Gutachten falsch war.
Mich würde es auch sehr stören, wenn jemand, der ohne vorherige MPU eine EU-FE erwirbt ("ich werd der MPU-Maschinerie doch nicht mein gutes Geld in dem Rachen werfen!") besser gestellt sein soll als jemand, der es vergeblich versucht hat. Letztendlich wird es in der Praxis wohl irgendwann darauf hinauslaufen, dass man zwischen den Fällen unterscheidet, in denen die Wohnsitzumgehung "nicht so schlimm" ist, und den anderen, die hier meistens unter "krass" abgehandelt werden. Und irgendwie ist das Rechtsmissbrauchsargument, das voll in der Rechtsprechungstradition des EuGH liegt, ganz gut dafür geeignet, die guten ins Kröpfchen und die schlechten ins Töpfchen zu werfen. Eigentlich finde ich den Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen auch sehr interessant, weil der EuGH hier mal etwas über die Praktiken in CZ sagen müsste, wenn es zu einer Entscheidung kommen sollte. Hier werden ja die tschechischen Behörden ganz bewusst als vrosätzliche Helfershelfer an den Pranger gestellt. @darkstar Seit deinem diesbezüglichen Posting ist mir auch aufgefallen, dass "Paletta" munter mal so und mal so zitiert wird; mit keinem Zitat hab ich den Fall bisher gefunden. -------------------- |
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31.08.2006, 17:37
Beitrag
#114
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Interessanter Ansatz - bleibt hoffentlich erfolglos vorm EuGH . Naja, mußt halt akzeptieren, das ich hier hobbymäßig eher dagegenschreibe.Man muß nur Lücken finden. Ich halte von dem Argument, dass mich eine vergeigte MPU rechtsschlau macht, überhaupt nichts. Die MPU nicht geschafft zu haben, kann viele Gründe haben, es kann z. B. an dem Psychologen oder am Untersuchungsklima gelegen haben. Wenn ich mit dieser Meinung ins Ausland gehe, dann tue ich das in tiefster Überzeugung, dass ich fahrgeeignet bin und nur das MPU-Gutachten falsch war. Ich sehe selbstverständlich welche Probleme dies aufwirft. Ich würde evtl. auch nichtmal bis zur neg. MPU gehen. U.U. reicht schon die Kenntnis der Erteilungsvoraussetzungen bei Bearbeitung eines Neuerteilungsantrag aus. (Zugegeben reine Spekulation)Mich würde es auch sehr stören, wenn jemand, der ohne vorherige MPU eine EU-FE erwirbt ("ich werd der MPU-Maschinerie doch nicht mein gutes Geld in dem Rachen werfen!") besser gestellt sein soll als jemand, der es vergeblich versucht hat. Ungerechtigkeiten wird es immer geben und gibt es jetzt schon. Im Prinzip ist doch auch derjenige jetzt schon schlechter gestellt, der eine neg. MPU bei der FSST abgibt. Er hätte genauso einen Anwalt konsultieren können, der ihm davon abrät.Also könnte es in Zukunft heißen keinen Neuerteilungsantrag zu stellen, um sich die Option EUFS offenzuhalten. Nichts anderes als jetzt die Empfehlung neg. Gutachten nicht abzugeben.Letztendlich wird es in der Praxis wohl irgendwann darauf hinauslaufen, dass man zwischen den Fällen unterscheidet, in denen die Wohnsitzumgehung "nicht so schlimm" ist, und den anderen, die hier meistens unter "krass" abgehandelt werden. Und irgendwie ist das Rechtsmissbrauchsargument, das voll in der Rechtsprechungstradition des EuGH liegt, ganz gut dafür geeignet, die guten ins Kröpfchen und die schlechten ins Töpfchen zu werfen. Ich sehe eine ähnliche Möglichkeit. Irgendwo wird eine Grenze gezogen werden. Wo dies ist kann man schwer abschätzen. Ich bin mir allerdings nicht so sicher ob das nur aufgrund des Wohnsitzes gelingen kann, eben aus dem Grund den ich anführte. Es darf nicht zum Ausschlußgrund führen, aber ist als Kriterium zur Beurteilung ob Mißbrauch vorlag geeignet. (nur IMHO) Das in Verbindung mit einem nach abgelehnten Neuerteilungsantrag nach Aktenlage. Dieses Argument kann auch viel besser durch den Staat überprüft werden, ohne jetzt explizit die Rechtssprechung zur Nichtüberprüfbarkeit des Wohnsitzes bei Kapper aufzubrechen.Eigentlich finde ich den Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen auch sehr interessant, weil der EuGH hier mal etwas über die Praktiken in CZ sagen müsste, wenn es zu einer Entscheidung kommen sollte. Hier werden ja die tschechischen Behörden ganz bewusst als vorsätzliche Helfershelfer an den Pranger gestellt. Kannte ich vorher nicht. Muß ich erstmal durchlesen. Wollte man mir wohl vorenthalten... Seit deinem diesbezüglichen Posting ist mir auch aufgefallen, dass "Paletta" munter mal so und mal so zitiert wird; mit keinem Zitat hab ich den Fall bisher gefunden. Er taucht in der Urteilsdatenbank nicht auf. Ich mußte ihn auf anderem Wege beschaffen.Wäre ich FSST würde ich erstmal weiter Daten über EuFS sammeln. Wer weiß was man damit noch anfangen kann... mfg darkstar PS: Wohin führt das bloß... Jetzt lese ich mir schon Urteile von Verwaltungsgerichten durch. Ich habe Angst um mich... -------------------- |
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31.08.2006, 21:21
Beitrag
#115
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
@ all unheimlich viele Urteile wurden bereits veröffentlicht nur 1 Positives was mich schon ziemlich nervt.
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/ -------------------- |
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31.08.2006, 21:52
Beitrag
#116
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
@ all unheimlich viele Urteile wurden bereits veröffentlicht nur 1 Positives was mich schon ziemlich nervt. Erstmal sind ja noch nicht die Urteile die Kalus anführen wollte dort eingepflegt. Ich denke er wird dies zu gegebener Zeit noch tun. Nur keine Eile... Und worüber macht ihr euch Gedanken? Wenn vorm EuGH die Argumentationskette der Urteile widerlegt werden würde könnte er doppelt soviele Urteile anführen und es würde nur bedingt etwas nützen. Das es allerdings Zeitverzug ist sehe ich auch. Wir werden sehen was die Zukunft bringt. Ich sehe aber keine großen Änderungen im nächsten halben bis einem Jahr. Ich wünschte mir aber die ausstehenden 3 Entscheidungen am besten schon morgen. Weil ich gern auch mal recht hab... mfg darkstar PS: Wenn irgendjemand die 3. RiLi sieht, Links werden nur per PM angenommen... -------------------- |
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01.09.2006, 01:15
Beitrag
#117
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Was imho in einem verfassungsrechtlich relevanten Widerspruch zu einer zweijährigen Probezeit steht ... Wenn man mal davon ausgeht, daß eine rechtmässige Erteilung im EU-Ausland zu einem ganz normalen Führerschein führt - mitunter nach sechs oder zehn Jahren Entzug in D - dann ist eine "bestandene zweijährige "Bewährungszeit" als Fahrerlaubnisinhaber durchaus vergleichbar mit der zweijährigen Probezeit des Fahranfängers. Jedenfalls vermag es mir nicht einzuleuchten, warum nach einer unterstellten langen Zeit des Entzuges die einstigen Gründe für eine Entziehung höherwertiger sein sollen als die tagtägliche Legalbewährung. Angelehnt an die Unschuldsvermutung in Strafverfahren halte ich es zudem für eine verfassungsrelevante Zumutung, einem EU-FE-Inhaber zu unterstellen, er würde ja u.U. weiter Straftaten begehen (mit seinem neuen EU-FS) die nur bisher noch nicht entdeckt wurden ... Zitat Normalerweise hätte ja keiner den FS um seine Eignung auf diese Art zu beweisen. Da hat sich die "Normalität" schlicht verschoben und es liegt nun am Verwaltungsapparat, sich den veränderten Realitäten nach Kapper und Halbritter anzupassen. Die ersten EU-FE-Inhaber nutzen nun schon seit einer langen Zeit ihre Führerscheine ganz normal und unauffällig und bieten keinen Anlass, weiterhin mit der Selbstverständlichkeit einer arroganten bürokratischen Weltsicht von einer stets vorherrschenden Ungeeignetheit bzw. EU-FE-Inhaber-immanenten Wiederholungsgefahr eines weit zurückliegenden Fehlverhaltens ausgehen zu können. Daher ist es vielleicht ein zur Zeit noch nicht anerkannter aber bestimmt nicht ungeeigneter Weg, seine Eignung durch die Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr tagtäglich unter Beweis zu stellen, wenn man bei der Ausstellung der FE auf einige Punkte geachtet hat ... Im Grunde genommen handelt es sich nach einer langen Zeit des FE-Entzugs ja nur um eine unbewiesene Unterstellung, man sei weiterhin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dieses auch nur, weil in Deutschland den Prüfern in anderen Ländern unterstellt wird, sie würden es bei der Führerscheinprüfung (die imho fälschlicherweise als reine "Befähigungsprüfung" und nicht als kombinierte "Befähigungs- und Eignungsprüfung" angesehen wird) sowieso nicht merken, wenn der zu prüfende Fahrzeugführer ungeeignet sei. Diese Unlogik wird gebraucht um die Theorie von der fortdauernden Ungeeignetheit überhaupt aufrecht erhalten zu können. Was natürlich von einschlägig verdienenden Psychologen wissenschaftlich gestützt wird ... Dabei kann ich es nicht für von vornherein verwerflich ansehen, gerade Ländern ohne MPU zu unterstellen, daß sie bzw. ihre staatlichen Prüfer bei ihren Führerscheinprüfungen besonders genau auch im Hinblick auf medizinische oder psychologische Auffälligkeiten bei den Prüflingen hinschauen. Jeder, der wie ich in Polen seinen EU-FS gemacht hat, wird bestätigen können, daß alleine die Nähe des Prüfers (auf dem Beifahrersitz) und seine Möglichkeit des sofortigen Eingriffs per Fahrschulpedalerie eine mit der deutschen Prüfungssituation nicht vergleichbare Angelegenheit darstellt. Und genau diese Nähe und der veränderte Blickwinkel des Prüfers hat so manchem Deutschen die Prüfung mächtig verhagelt, der irgendwie auffällig reagiert, gerochen, ausgesehen etc. hatte ... Wenn man also annimmt, daß im EU-Ausland bei der Erteilung alles mit rechten Dingen zugegangen ist - auch wenn es sich vom deutschen System unterscheidet - dann muss man auch annehmen, daß die ersten zwei Jahre parallel zur deutschen Erteilung eine besondere Stufe der Bewährung darstellen. So eine Probezeit kennt man übrigens auch nach polnischem Recht, dort dauert sie ein Jahr und gilt nach jeder Erteilung; also Erst- und Wiedererteilung ! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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01.09.2006, 07:50
Beitrag
#118
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die Zeit schreitet voran; nun gibt es mal zur Abwechslung ein Hauptsache-Urteil hinsichtlich einer tschechischen FE-Entziehung mit der Wirkung einer Nutzungsuntersagung:
Verwaltungsgericht Stade (Urt. v. 16.08.2006 - 1 A 2642/05). Irgendwann ist die Zeit der Eilverfahren mal vorbei, sodass immer mehr Fälle entstehen, in denen möglicherweise rechtskräftige Hauptsache-Urteile mit EuGH-Entscheidungen kollidieren können. Das gibt dann wieder neuen Diskussionsstoff über Rechtskraft und Rechtssicherheit ... so ein EU-FE-Thema muss gar nicht unbedingt in absehbarer Zeit verbraucht sein ;-) Man beachte auch, was das Gericht über die fehlende Bindungswirkung von EuGH-Vorabentscheidungs-Urteilen und -beschlüssen sagt; ich hatte auch mehrfach darauf hingewiesen, dass es keine direkte Bindung deutscher Gerichte an die EuGH-Rechtsprechung gibt. Eine EuGH-Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren bindet nur die direkt an dem Verfahren beteiligten Gerichte, Behörden und sonstigen Beteiligten. Mehr als eine starke Autoriätswirkung geht von einer EuGH-Entscheidung nicht aus. Ich hatte auch schon einmal früher darauf hingewiesen, dass die deutschen Gerichte auch einfach aufhören könnten, dem EuGH noch Vorlagefragen zu stellen, wenn ihnen die ganze Richtung nicht passen sollte. Wegen der fehlenden Bindung stören dann Kapper und Halbritter nicht im weiteren Ablauf. Es hat bereits einmal eine Phase gegeben, in der sich sämtliche deutschen Gerichte geweigert haben, weitere Vorlagefragen zu stellen. Da ist der EuGH dann an Fallmangel fast verhungert und hat seine Rechtsprechung schließlich wieder geändert und ist dann prompt auch wieder mit Vorabentscheidungsersuchen verwöhnt worden. -------------------- |
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01.09.2006, 09:50
Beitrag
#119
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Ich hatte auch schon einmal früher darauf hingewiesen, dass die deutschen Gerichte auch einfach aufhören könnten, dem EuGH noch Vorlagefragen zu stellen, wenn ihnen die ganze Richtung nicht passen sollte. Wegen der fehlenden Bindung stören dann Kapper und Halbritter nicht im weiteren Ablauf. Es hat bereits einmal eine Phase gegeben, in der sich sämtliche deutschen Gerichte geweigert haben, weitere Vorlagefragen zu stellen. Da ist der EuGH dann an Fallmangel fast verhungert und hat seine Rechtsprechung schließlich wieder geändert und ist dann prompt auch wieder mit Vorabentscheidungsersuchen verwöhnt worden. Nachstehend die Fakten zu obigem Dressur-Hinweis: Auszug 12) Ein Gericht dessen Entscheidungen nicht mehr mit nationalen Rechtsmitteln angegriffen werden koennen, ist jedoch grundsaetzlich verpflichtet, dem Gerichtshof eine solche Frage vorzulegen, es sei denn es existiert bereits eine einschlaegige Rechtssprechung (und der moeglicherweise neue Kontext weckt keine echten Zweifel an der Moeglichkeit, diese Rechtssprechung anzuwenden) oder die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist offenkundig. C 143/1 |
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01.09.2006, 10:47
Beitrag
#120
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Die Entscheidung des Gerichtshofs betraf nämlich einen Fall, in dem der Betreffende nicht nur seinen Wohnsitz dauerhaft von Deutschland nach Österreich verlegt hatte, sondern dort auch erst nach Durchführung einer eigenständigen medizinisch-psychologischen Eignungsbegutachtung nach Ablauf der nach nationalem Recht bestehenden Sperrfrist für die Wiedererteilung einer deutschen Fahrerlaubnis eine neue österreichische Fahrerlaubnis erteilt bekommen hatte. Diesen Satz list man bei fast allen VG OVG VGH Entscheidungen. Ich finde es als dreist erst Halbritter ne NU verpassen die VPU nicht anerkennen, das Wohnsitzprinzip war erfüllt und wurde nicht anerkannt und nun so tun als wäre Halbritter was ganz anderes als CZ-PL-FS Besitzer. Erst Halbritter mit CZ-PL-Besitzer in einen Topf werfen und´nun wird "sauber" getrennt. Im grossen und ganzen sieht es nach Halbritter zwar besser für uns aus doch "Frei" sind wir noch lange nicht. Wie ist nun die vorgehensweise nach einer Kontrolle? Meldung an FSST --> MPU Aufforderung ---> NU alles wie vor Halbritter? oder hat sich die Vorgehensweise geändert? |
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01.09.2006, 12:11
Beitrag
#121
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Nachstehend die Fakten zu obigem Dressur-Hinweis: Auszug 12) Ein Gericht dessen Entscheidungen nicht mehr mit nationalen Rechtsmitteln angegriffen werden koennen, ist jedoch grundsaetzlich verpflichtet, dem Gerichtshof eine solche Frage vorzulegen, es sei denn es existiert bereits eine einschlaegige Rechtssprechung (und der moeglicherweise neue Kontext weckt keine echten Zweifel an der Moeglichkeit, diese Rechtssprechung anzuwenden) oder die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist offenkundig. C 143/1 Was du da leichtfüßig "Fakten" nennst, ist doch auch bloß die Meinung des EuGH. Um vorzulegen, muss man doch erst mal eine Frage haben. Hab ich keine Frage, weil mir meine Lösung schon klar ist, dann brauche ich auch nicht vorzulegen ... @mirko1 Ganz so wie vor Halbritter ist es natürlich nicht; der Beschluss wird schon ernst genommen. Ich glaube, dass zur Zeit NUen nur sehr zurückhaltend ausgesprochen werden, dass man sich also die "krassen" Fälle rauspickt, bei denen jedem schlecht wird, wenn er die Hintergründe liest, und sich vorstellt, dass derjenige jetzt draußen rumkurvt. Jetzt geht es wahrscheinlich darum, was ist "krass" und was ist tolerabel. Jedenfalls in der Übergangszeit, bis Neuigkeiten vom EuGH kommen. Wenn sich der Richter Léger mal die Tatbestände zu den deutschen Beschlüssen angucken würde, müsssten ihm eigentlich auch die Tränen kommen über seine nassforschen Plädoyers. -------------------- |
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01.09.2006, 12:55
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#122
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wenn sich der Richter Léger mal die Tatbestände zu den deutschen Beschlüssen angucken würde, müsssten ihm eigentlich auch die Tränen kommen über seine nassforschen Plädoyers. Meinst Du wirklich, das hätte er nicht längst gemacht ? Ich meine, daß man den Légér nicht unterschätzen sollte - hat Deutschland schon einige empfindliche Niederlagen eingebracht, weil der EuGH seinen Gedankengängen offenbar besser folgen konnte als denselben der deutschen Vertreter ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_emile_* |
01.09.2006, 13:12
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#123
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Kurze Frage: Richter Léger?
Ist er nicht der Chefankläger oder Generalstaatsanwalt? Ihr meint doch Philipp Léger? |
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01.09.2006, 18:37
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#124
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Légér ist Generalanwalt, das ist kein Ankläger, sondern einer der Richter des EuGH, der mit der Vorbereitung der Verfahren betraut ist, so eine Art Berichterstatter. Er sammelt den Stoff und gibt seinen Kollegen eine aufbereitete Meinung über die Sache zur Kenntnis.
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Gast_emile_* |
01.09.2006, 19:59
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#125
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Ups, da habe ich den Generalanwalt ein "staats" zuviel beigemengt. Kann er eigentlich auch Dinge vorab beschließen oder macht das grundsätzlich das übergeordnete Gremium? Manchmal gibts ja auch Beschlüsse ohne Verhandlung.
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02.09.2006, 02:06
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#126
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo,
Ich habe mal alle 27 Urteile überflogen, die nach Halbritter gefällt wurden. (ausl. FE - Umsetzung des EU-GH -Beschlusses C227/05) Quelle ist die Seite von Kalus. Lesen ist unmöglich, das bleibt den Profis vorbehalten. Hier der Link dazu. Hier mal eine Auswertung dazu. Es ist auch zu sagen das es durchaus zu Ungenauigkeiten gekommen sein kann. Ich kann mir zumindest VG-Urteile nicht länger als 1 Stunde am Stück durchlesen. Ich starte bei Augsburg (1) am 29.5. und Ende bei Lüneburg (27) am 15.8. Weiterhin ist zu berücksichtigen, das in den Urteilen oftmals nicht alles genau drinsteht. Insbesondere bei den pos. Entscheiden, da es hier nur um die Aufhebung ging. Weiterhin möchte ich betonen das Irrtümer mögl. sind. negativer Entscheid: 3 5 6 7 8 11 12 14 15 16 18 19 20 21 22 23 24 26 27 davon mit neg. MPU/MPU Aufforderung: 3w 5 6 7 8w 11 12 14 15(2) 16 19w(2) 20w 21(2) 22 23w 24w 26 27w (Zahl-neg MPU; Zahlw-nicht vorgelegt oder widersprochen, auch durchaus pos. MPU nachher mögl.) ausgesetzt (Vorlagefrage für EuGH): 17 25 (Hier kommt noch Sigmaringen dazu) positiver Entscheid: 1 2 4 9 10 13 davon mit neg. MPU/MPU Aufforderung: 1w 2w 4w 9w 10w 13 (es kann sein, das hier nicht alle aufgeführt wurden, da ja pos. beschieden wurde) erneute EZ aber noch nicht abgehandelt: 7 27 (FS während nicht abgeschlossener Verfahren erworben.) Schlüsse: 1.) Es ist wohl nie günstig wenn so ein Verfahren vor Gericht geht, wenn man neg. MPU im Lebenslauf hat. Weiterhin genügt teilweise der Neuantrag und die Weigerung zur Beibringung einer MPU schon als zusätzliches Argument ein neg. in Erwägung zu ziehen aus. Ein neuer weiterer Grund neben der 15 Jahresfrist neg. Gutachten bei der FSST nicht abzugeben. Eben um sich die Option EuFS offenzuhalten. Das Wohnsitzargument habe ich nicht überprüft. 2.) Es ist wohl nie günstig bei der FSST zuviele Angaben über sich selbst zu machen. Das steht dann alles in der Akte und wird entsprechend genutzt. 3.) Weiterhin war bei 2 Urteilen der Betreffende so schlau während laufender Verfahren eine neuen FS zu erwerben.Sobald das Verfahren rechtskräftig war und es zur FSST gelangte kam es zum Entzug oder Aufforderung MPU. Klasse nachgedacht.... 4.) Weiterhin gibt es wohl drei neue Vorlagen beim EuGH. 1x Sigmaringen und 2xVG Chemnitz (2 K 1093/06;2 K 1380/05) Die beiden Chemnitz Fragestellungen ähneln sich natürlich.(bzw. stellt die letzte eine Ergänzung dar) 5.) Es ist zu beobachten, das sich je mehr neg. Urteile es gibt sie die jeweiligen anderen neg. Urteile ebenfalls zur Entscheidung heranziehen. Weiterhin wird in einigen neg. Entscheidungen auf das Argument "Rechtsmißbrauch" verweisen, wenn auch nicht immer unter Angabe der Quellen der EuGH-Urteile. einige Goodies: Zitat dass der Antragsteller -[...] bei einer Polizeikontrolle am Grenzübergang nach Tschechien angegeben hat, er habe in Tschechien keinen Wohnsitz, alle Formalitäten würden jedoch durch eine tschechische Fahrschule erledigt. Zitat Da es sich um ein Dokument der Republik Polen handele, widerspreche es dem Souveränitätsprinzip, ihr den Führerschein wegzunehmen. Zitat Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Antragsteller bei der dritten medizinisch-psychologischen Untersuchung am 28. April 2005 trotz dort behaupteter Alkoholabstinenz alkoholisiert erschienen ist (gemessene Blutalkohofkonzentration: 0,38 %o), was im Rahmen der Fahrprobe aufgefallen ist. Zitat Es sei festgestellt worden, dass der Führerschein nicht durch den Antragsteller persönlich in Empfang genommen worden sei, so dass es nicht zum In-Kraft-Treten des Führerscheins gekommen sei. Der Antragsteller habe Kraftfahrzeuge in dem guten Glauben, dass er Inhaber einer Fahrberechtigung sei, geführt,[..] Zitat In Bezug auf den Antragsteller, der bei seinem zweiten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Mai 2001 gegenüber dem Landratsamt eingeräumt hatte, „unter Alkoholproblemen zu leiden bzw. gelitten zu haben", erscheint dies jedoch überaus zweifelhaft. Zitat Offen ist, ob der Antragsteller für diesen gefälschten Führerschein womöglich bis zu 1.500,- Euro gezahlt hat, obwohl er zuvor gegenüber dem Antragsgegner angegeben hatte, er könne sich eine (deutsche) medizinisch-psychologische Untersuchung nicht leisten. Verkehrskontrolle:Zitat Auf Befragen habe er angegeben, dass er in der Bundesrepublik Deutschland Probleme habe, eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen und deshalb die Fahrerlaubnis in Tschechien erworben habe. Interessant: Zitat Im Rahmen des internationalen Informationsaustausches teilte die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Sczecin in Polen dem Kraftfahrtbundesamt mit, sie habe dem Antragsteller am 25.10.2005 eine Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt. Meinungen?mfg darkstar -------------------- |
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02.09.2006, 03:16
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#127
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@darkstar - Danke für die Auswertung, damit hat man auf die schnelle einen prima Überblick.
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02.09.2006, 11:53
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#128
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 31.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12578 |
Sehr aufschlusreiche Auswertung!
Da fragt man sich in so manchem Fall doch, wie dämlich man eigentlich sein muss, seine "zweite" (letzte) Chance so völlig bescheuert zu vergeigen. Allerdings schon erstaunlich, wie locker hierzulande die Rechtsprecheung des EuGH umgangen bzw ignoriert wird. Hab das blöde Gefühl, dass ich in nächster Zeit auch unter "ausl. FE - Umsetzung des EU-GH -Beschlusses C227/05" auf www.fahrerlaubnisrecht.de für einen neuen Eintrag sorgen könnte. Mein Tarnmodus ist nämlich leider dahin, da der mich kotrolliernede Polizist eine Meldung an meine FEB gemacht hat. Is nur eine Frage der Zeit, bis die mich anschreiben werden. Hab zum Glück kein negatives Gutachten und auch keine zurückgenommene Wiederbeantragung. Wie is denn die aktuelle Praxis in NRW? Was werden die mit mir machen? MPU? NU? |
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02.09.2006, 11:54
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#129
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Mir sind momentan keine neuen NUen aus NRW bekannt. Aber wer weiß.
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02.09.2006, 12:52
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#130
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Hab zum Glück kein negatives Gutachten und auch keine zurückgenommene Wiederbeantragung. Ich denke es kommt stark darauf an wielange die evtl. Negative MPU oder Antrag zurück gezogen zurück liegt . Sollte die Negative MPU mehrere Jahre zurück liegen, lässt sich bei einem 2 Jahre andauernden Tarnmodus nur erschwert (so denke ich mir das) eine Aktuelle ungeegnetheit ableiten. Ist die Negative MPU nur kurze Zeit her ist es bestimmt für die FSST VG´s ein leichteres da einzuhaken. Wie gesagt so habe ich den Eindruck. |
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02.09.2006, 19:23
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#131
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 06.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9637 |
Ich denke, dass das Verhalten der FEB korrekt ist. Herr Kalus meinte wohl auch etwas anderes: Er kann sich nicht vorstellen, dass die Behörde erst umschreibt (auf deutschen B) und dann anschließend vor einer Erweiterung doch wieder eine MPU verlangt. Über die Erweiterungsvoraussetzungen wollte Herr Kalus wohl nichts sagen mit seinem Posting. Fast richtig Ich kann es mir nicht nur nicht vorstellen, sondern sehe ein derartiges Vorgehen als ermessensfehlerhaft an ! Hier wurde meiner Meinung nach ganz klar durch die Erteilung der Klasse B Vertrauensschutz gewährt. @ all unheimlich viele Urteile wurden bereits veröffentlicht nur 1 Positives was mich schon ziemlich nervt. http://www.fahrerlaubnisrecht.de/ Egal wie man nun Positiv bewertet - die Anzahl ist nicht richtig . Du solltest vielleicht noch einmal in Ruhe lesen. Denke da würde Volker aber ziemlich vor den Kopf gestoßen werden, da wenn bereits eine ausl. FE bereits existiert, keine nachträgliche MPU ja nichtmehr herangezogen werden kann und innerhalb von 2 Jahren seit Entzug des deutschen 3er, nichtmehr überprüfen könnte und den CE erteilen müßte! Diesen Beitrag nixversteh |
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02.09.2006, 20:50
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#132
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
@ herr kalus, wie würde das in ihrer behörde gehandhabt, oder was habt ihr für anweisungen wie in meinem fall zu verfahren wäre: - alle klassen in D-entzug- fe klasse b in polen gemacht-in D umgeschrieben. müsste ich bei euch auch alle klassen, insbesondere CE wieder komplett neu machen, oder würde es reichen nur die prüfungen zu wiederholen? danke für die antwort
-------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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03.09.2006, 22:21
Beitrag
#133
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... erwartest Du eine Rechtsberatung, Sachse ?
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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04.09.2006, 10:20
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#134
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
... erwartest Du eine Rechtsberatung, Sachse ? nein, ich wollte nur wissen wie das woanders gehandhabt wird, ich dachte dazu wäre ein forum da -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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04.09.2006, 13:26
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#135
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Was du da leichtfüßig "Fakten" nennst, ist doch auch bloß die Meinung des EuGH. Um vorzulegen, muss man doch erst mal eine Frage haben. Hab ich keine Frage, weil mir meine Lösung schon klar ist, dann brauche ich auch nicht vorzulegen ... Es ist die Quintessenz aus den EU Vertraegen und keine unverbindliche Meinungsaesserung deren Kenntnisnahme ins Belieben deutscher Gerichte gestellt ist. Wenn eine deutsche Kammer gegen vorrangiges EU-Recht entscheidet und sich hieraus keine Frage ergibt ist das schlichtweg die Negation des europaischen Rechtsystems dem Deutschland beigetreten ist. Es wird Vorsorge getroffen sein derartige Rechtsdbeugungen zu sanktionieren. |
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Gast_emile_* |
04.09.2006, 14:31
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#136
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04.09.2006, 21:23
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#137
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 06.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9637 |
@ herr kalus, wie würde das in ihrer behörde gehandhabt, oder was habt ihr für anweisungen wie in meinem fall zu verfahren wäre: - alle klassen in D-entzug- fe klasse b in polen gemacht-in D umgeschrieben. müsste ich bei euch auch alle klassen, insbesondere CE wieder komplett neu machen, oder würde es reichen nur die prüfungen zu wiederholen? danke für die antwort Unabhängig von der Diskussion über die Grenzen von Rechtsberatungen möchte ich mich in einem Forum nicht über Sachverhalte mit "Lösungen" äußen, solange ich nicht alle (!) Fakten kenne die mit einem Fall in Verbindunge stehen. |
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04.09.2006, 22:11
Beitrag
#138
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... typisch Behörde, Herr Kalus. Ist es die Behörde, die Sie geprägt hat oder prägen Leute wie Sie die Behörde ? Das würde mich wirklich interessieren - ist aber streng , tut nichts zur Sache und muss hier nicht abschliessend geklärt werden ...
Das Problem ist doch, daß die EU-FS-RiLi und der EuGH von "genereller" oder "grundsätzlicher Anerkennung" reden und die Deutschen da eine "Einzelfall(will)kür" draus machen - selbstverständlich unter Berücksichtigung aller nur möglichen Fakten, die mit dem Einzelfall in Verbindung stehen. Das gebietet nicht nur die deutsche Gründlichkeit; nein, auch das Ansinnen: Denn es verschafft der Behörde vermeintlich die Möglichkeit sich im Einzelfall eben über EU-Recht hinwegzusetzen - bis es jemand merkt ... Und wer es merkt, der kann ja klagen - bringt nochmal drei, vier Jahre "kalten" Entzug und damit Sicherheit für die Gutmenschen ... Wenn D die Klasse B der Polen in eine Klasse B der Deutschen umschreibt bzw. umgeschrieben hat, sollte imho eine Eignungsprüfung nicht mehr notwendig sein, also eine MPU-Anforderung nach einem Erweiterungsantrag z.B. auf C oder C1E usw. nicht korrekt sein. Der Erweiterungsantrag hätte aber die Funktion einer Wiedererteilung, weil es den FS in D in den beantragten Klassen ja schonmal gab. Daher sollte es reichen, die Prüfungen zu wiederholen um wieder in den Genuss der ehedem entzogenen Klassen zu kommen - ohne Pflichtstunden in der Fahrschule usw. Soweit die (meine) Theorie. Ob das in Deinem Einzelfall wirklich zur Anwendung kommt, @ der Sachse, entscheiden aber Leute wie Herr Kalus. Und was "alle nur mögliche Fakten" sind, die mit Deinem Einzelfall in Verbindung stehen, eben auch ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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05.09.2006, 01:41
Beitrag
#139
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
... typisch Behörde, Herr Kalus. Ist es die Behörde, die Sie geprägt hat oder prägen Leute wie Sie die Behörde ? Das würde mich wirklich interessieren - ist aber streng , tut nichts zur Sache und muss hier nicht abschliessend geklärt werden ... Wie ein früherer Bekannter immer meinte,er war mal Beamter.Im Dienst darf ich nicht denken,ich habe meine Vorschriften. Da ihm das immer gegen denStrich ging und er deswegen öfters aneckte hat er dann seinen Beamtenstatus gegen die Selbständigkeit eingetauscht.Original waren seine Worte,bevor ich ganz verblöde muß ich raus aus dem Job. |
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05.09.2006, 17:13
Beitrag
#140
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Unabhängig von der Diskussion über die Grenzen von Rechtsberatungen möchte ich mich in einem Forum nicht über Sachverhalte mit "Lösungen" äußen, solange ich nicht alle (!) Fakten kenne die mit einem Fall in Verbindunge stehen. danke für die umfassende auskunft. ich wollte weder eine verbindliche zusage ,noch eine rechtsberatung von ihnen sondern eine ganz allgemeine auskunft, warscheinlich von einem beamten nicht zu erwarten bzw zu viel verlangt wenn ich eine rechtsberatung in punkto fs haben wollte, frage ich bestimmt keinen von einer FEB -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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05.09.2006, 19:12
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#141
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
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05.09.2006, 19:44
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#142
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
wenn ich eine rechtsberatung in punkto fs haben wollte, frage ich bestimmt keinen von einer FEB Ich schon, wenn auch nicht ungetarnt . Mommentmal, was heißt hier Rechtsberatung, bei fast jeder Führerscheinstelle wollte man mir keine telefonische Auskunft jedwederart geben. Aber wie hat Volkers Kollege in Nürnberg schon am Tel. gesagt, Zitat: "nönö, wir schreiben ganz sicher nicht um, denn dann ist das Hintertürchen über das Ausland nach der 3. Rili geschlossen und dann werden wieder viele zu Fuß gehen, ha ha ha ha!" (Das Telefongespräch fand ich absolut niveaulos!) Naja die ausländischen Kollegen können den Job eh viel besser, als die Deutschen! @Volker Bis jetzt bin ich der Ansicht, dass deine "Rechtsberatung" sich doch bis jetzt ziemlich in Grenzen gehalten hat, hier! Schade, das VP ist ein Forum in dem Meinungen und auch Rechtsansichten ausgetauscht werden ohne andauernd die Antworten den Anderen aus der Nase ziehen zu müssen! Ich meine du sitzt doch an der Quelle! Oder nimmst du das persönlich, wie deine Kollegen, wenn bei dir einer mit Auslandsfleppe auftaucht und mit dieser die MPU umgangen hat?!? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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05.09.2006, 20:14
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#143
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Die Angriffe gegen Volker Kalus finde ich offen gesagt völlig daneben. Ich kann dem nur zustimmen. Einerseits finde ich es schade das eine so einfache Auskunft nicht möglich ist, andererseits habe ich auch in einem gewissen Rahmen Verständnis.Mommentmal, was heißt hier Rechtsberatung, bei fast jeder Führerscheinstelle wollte man mir keine telefonische Auskunft jedwederart geben. Wie soll jemand zu einem komplizierten Sachverhalt am Telefon Auskunft geben ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts. Schonmal dem Finanzbeamten die Steuererklärung telefonisch übermittelt? Jeder würde empfehlen das er vorbeikommen soll, die Unterlagen auf den Tisch legen und dann kann man sich die Sache ansehen."nönö, wir schreiben ganz sicher nicht um, denn dann ist das Hintertürchen über das Ausland nach der 3. Rili geschlossen und dann werden wieder viele zu Fuß gehen, ha ha ha ha!" Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen auch da die 3.RiLi noch nicht veröffentlicht ist. Ich glaube nicht das es dazu kommt. Warum hatte ich schon beschrieben.Naja die ausländischen Kollegen können den Job eh viel besser, als die Deutschen! Du meinst die tschechischen SB oder sind da auch die Sachbearbeiter auf österreichischen FSST mit drin? Die fragen nämlich nach bevor sie wie wild erteilen. Für dich ist aber anscheinend ein guter SB einer der einfach erteilt und keine Fragen stellt. Wo da die Logik ist bleibt mir verborgen. Bis jetzt bin ich der Ansicht, dass deine "Rechtsberatung" sich doch bis jetzt ziemlich in Grenzen gehalten hat, hier! Schade, das VP ist ein Forum in dem Meinungen und auch Rechtsansichten ausgetauscht werden ohne andauernd die Antworten den Anderen aus der Nase ziehen zu müssen! Du meinst nur weil jemand im Forum ist muß er jetzt zwingend Auskunft geben nur weil er an der Quelle sitzt? Du hast ein recht merkwürdiges Anspruchsdenken. Du suchst dir ja auch aus welche Fragen du beantwortest oder?Oder nimmst du das persönlich, wie deine Kollegen, wenn bei dir einer mit Auslandsfleppe auftaucht und mit dieser die MPU umgangen hat?!? Sehe ich nur zum Teil so. Die FSST haben sich an die geltenende Rechtslage zu halten. Wenn es da Unklarheiten gibt, dann werden da die VG angerufen. Dies dürfte aber nur in Härtefällen der Fall sein. Von 25 Entscheidungen gingen 19 für die FSST aus. Nur 6 gingen für den Antragsteller aus. Ich kann vor diesem Hintergrund verstehen, das da am Telefon keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden können, wenn man nicht den ganzen Sachverhalt kennt. In einem bin ich allerdings nicht sicher, inwieweit die Urteile einen repräsentativen Schnitt darstellen. Da muß ich mich auf Herrn Kalus verlassen. mfg darkstar -------------------- |
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Gast_emile_* |
05.09.2006, 22:50
Beitrag
#144
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Ich kann mich Darkstar nur anschließen und wenn ich die gleiche Stellung und Ansehen wie ein Volker Kalus hätte dann wäre ich auch auf meine Äußerungen bedacht. Da auch in den Bundesländern einge FEB`s unterschiedlich agieren, z.B.: BW, ist eine pauschale Antwort wohl nicht, auf die Frage vom Sachse, möglich.
Ferner hat jeder die Möglichkeit sich den Teil 15 ab dem Bekantwerden des Halbritterentscheids noch mal durchzulesen. Es war eine wahnsinnige Euphorie der MPU-Gegner und keiner wollte hören das da noch was hinterherkommt. Nur aufs EU-Recht wurde gepocht. Und der Ton war nicht der feinste. Egal, ob das was manche FEB`s machen rechtlich richtig oder falsch machen: "Niveau" ist keine Creme. Und das gilt für beide Seiten. Volker ist einer der wenigen, die das Rückrat besitzen sich hier zu stellen. Ob mir seine Antworten passen oder nicht, wenn wir ihn auch noch vergraulen ist das nicht gerade ein Zeichen von Toleranz. Toleranz hat was mit Respekt zu tun und nicht mit Akzeptanz. |
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06.09.2006, 09:26
Beitrag
#145
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Ich habe Volker Kalus schon öfters einfache Fragen gestellt leider ohne Antwort. "Schade" den er sitzt nun mal in der ersten Reihe, er könnte uns sicherlich weiter helfen, doch sitzt er auf der anderen Seite.
z.B. gibt es eine Anweisung in Bayern das umgeschrieben werden muss? Antwort kamm keine. Ich kann es verstehen das man MPU-Umgehern keinen "guten Rat" gibt. Die MPU-Befürworter FSST-Mitarbeiter arumentieren eher so "heute hatte ich auf meinem Tisch wieder so einen Fall - mit dem CZ-PL-FS die MPU umgangen und nach kurzer Zeit wieder aufgefallen" das sind die Gründe wieso keine brauchbaren Antworten kommen die uns helfen könnten. Ich denke es liegt immer wieder ein Postiv-MPU wieder aufgefallen Fall auf den Tischen der FSST-Mitarbeiter na für diese Kandidaten hat man einen Besen. Ohne MPU hätte doch ein FSST Mitarbeiter fast nix mehr zu tun oder doch? Die einzigen brauchbaren Beiträge von der "Neutralen Seite" mit dennen man wirklich was anfangen kann kommen von Lexus, RAXDiver, Cornelius. Von der MPU-Befürworter Seite z.B. FSST-Mitarbeiter kommt doch nix. Immerhin verfolge ich den Thread hier schon über 2 Jahre und erinnere mich gut an Andreas nix sagende 1 Zeiler. Wir die CZ-PL-FS Besitzer müssen uns selbst helfen, brauchbare Informationen von der Gegenseite sind nicht zu erwarten. Wir haben nur einen Mächtigen an unserer Seite den EUGH. Das nach Halbritter es nun 19 zu 6 (deutsche Gerichte) gegen uns steht ist ein Skandal ein kleiner trost bleibt vor Halbritter stand es irgendwas mit unendlich zu 2 (OVG Koblenz Vg Frankfurt) gegen uns. |
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06.09.2006, 13:27
Beitrag
#146
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17640 |
Wahrscheinlich kennt Ihr das Urtei bereits schon ?!
http://www.wetterauer-zeitung.de/redaktion...andkreis_wz.php Sehe ich das richtig: Beim Kapepr-Urteil hatte sich D darauf berufen, es hätte eine Nichteinhaltung der EU-Richtline (185 Tage) bestanden, daher sei der FS nicht anzuerkenn. Der EUGH urteilte: Auch bei einer Verletzung der EU-Richtline ist der FS grundsätzlich anzuerkennen. Darauf hatte D den FS anerkannt, jedoch eine NU erteilt. Dieses Vorgehen wurde D nun mit dem Urteil vom 06.04.06 untersagt. Es hieß, der FS sei, wenn nach Ablauf der Sperrfrist erworben, uneingeschränkt anzuerkennen. Und wie im Kapper-Urteil, auch bei Nichteinhaltung der 185 Tager-Regelung. D argumentiert seit dem Urteil vom 06.04.06, auf Grund der missbräuchlichen Umgehung der europarechtlichen Vorschriften (185 Tageregelung), sei der FS nicht anzuerkennen. Ich schätze, das wird so noch eine ganze Weile so weiter gehen: Der EUGH urteilt und D urteilt dagegen. Möglich das D gegen Ende, die Souverenität des EUGH nicht anerkennt... |
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06.09.2006, 13:32
Beitrag
#147
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Einer der größten und mächtigsten Verbündeten ist in uns. Seine Gaben sind sich an die Umwelt anzupassen, ihr die Stirn zu bieten und aus beidem die richtige Entscheidung zu fällen.
Niemand hat das Recht auf Antwort. (((Darkstar))) hat das wunderbar getroffen mit der Toleranz (= Respekt) und Akzeptanz. Wenn ich ständig aufgefordert würde zu antworten, wo ich nicht kann oder mag, wenn ich einen Eindruck gewönne, mein Schweigen würde benutzt, um mir Charakterfehler (bsp. sich nicht der Diskussionstellen etc.) indirekt oder direkt vorzuwerfen, dann würde ich wohl auch weiterhin schweigen - in dem ich über lang dem Forum den Rücken kehrte. Ein Respektvoller Umgang ist es, wenn folgende Aussagen und Fragen gestellt würden, bsp. ich meine, Volker (Kalus) sitzt an der Quelle von Informationen, er hat gute Konmtakte. Da finde ich es schade, wenn er sie hier nicht einbringt. Das ist mein Problem, ich respektiere Volkers Entscheidung zum Schweigen. Es hülfe mir jedoch, wenn Volker mir erläutern könnte, weshalb er schweigt. Ich werde jetzt nicht (wieder) Möglichkeiten benennen, warum Volker aus guten Grunde schweigen könnte. Einen Grund hat er schon geliefert. Wenn, jeder kann ihn fragen! Ich persönlich finde es traurig, wenn er über Aussagen in eine Rolle gedrängt werden sollte, die er vielleicht garnicht annehmen möchte. Ich versuche immer ein Stück zu unterscheiden zwischen der Funktion die er nun mal hat, den Beruf den er ausübt eben, seine konkrete Stelle betreffend und ihm, den Menschen mit auch anderer Meinung. So meine ich aus vielen seiner Beisträge herausgelesen zu haben, dass er als Privatmensch durchaus Positionen vertritt, die er beruflich zwar äußern darf (und tut), nur sie nicht umsetzen kann. Dass er zugleich überwiegend aus Überzeugung handelt, nun, das tue ich auch. Selbst wenn einigen das Ergebnis nicht passt. Wenn jemand einem anderen gegenüber Respekt zeigt, dann ist er bereit, dessen Meinung nachzuvollziehen. Deswegen muss er ja nicht die Meinung teilen, kann durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen. Derlei Respekt beeindruckt mich immer. Bei mir schafft das , selbst bei unterschiedlciher Meinung, Vertrauen. Darüber habe ich unter dem Strich mehr erfahren als anderswie. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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06.09.2006, 21:01
Beitrag
#148
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
"Niemand hat das Recht auf Antwort"
Wer das sagt ist entweder veraltet, oder digtatorisch Veranlagt. |
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06.09.2006, 21:31
Beitrag
#149
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich habe Volker Kalus schon öfters einfache Fragen gestellt leider ohne Antwort. "Schade" den er sitzt nun mal in der ersten Reihe, er könnte uns sicherlich weiter helfen, doch sitzt er auf der anderen Seite. Ach kommt es ist doch offensichtlich, dass Volker uns nicht helfen bzw. informieren möchte! Genau dieses meinte ich auch in meinem letzten Posting! Die einzigen brauchbaren Beiträge von der "Neutralen Seite" mit dennen man wirklich was anfangen kann kommen von Lexus, RAXDiver, Cornelius. Volle zustimmung! Von der MPU-Befürworter Seite z.B. FSST-Mitarbeiter kommt doch nix. Immerhin verfolge ich den Thread hier schon über 2 Jahre und erinnere mich gut an Andreas nix sagende 1 Zeiler. Wieso habe ich keine Diskussion mit Andreas nach dem Halbritter Beschluß gesehen, seit dem ergehen des Beschlußes, habe ich Andy auch nichtmehr gesehen im EUGH Thread bzw. selten, vorher war er immer vertreten....! Keine Antwort ist auch eine! ! ! Ist es deutsche FEB Mitarbeiter jetzt zur Angewohnheit geworden, bei unangenehmen Fragen keine Antwort zu geben?!? @ALL / Cornelius Ein respektvoller Umgang ist bei jedem Forum das maß der Dinge, bei allem anderen, käme kein konstruktives Gespräch dabei raus! Aber es bringt niemanden weiter, wenn die Leute die an den Quellen sitzen schweigen, oder vieles was geschrieben wird total uninteressant ist! Stell dir einen RA hier vor, der das gleiche wie die FEB Mitarbeiter hier praktizieren, dann wären die Leser genauso schlau wie vorher! @Karlos An die Zeitungsberichte vor 2 Jahren bzw. gleich nach Kapper, berichteten die Medien genau so etwas! Totaler Müll, denn es kann nur vermutet werden und die näheres Wissen könnten, schweigen! Am besten fand ich den Spruch: "Die frisch gedruckten Auslandsführerscheine aus Osteuropa, sind in Deutschland nicht das Papier wert!" -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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06.09.2006, 21:43
Beitrag
#150
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Jetzt werd mal bitte wieder sachlich..niemand ist verpflichtet , auf Fragen auch Antworten zu geben..
Ich kann FSST-Beamte auch nicht sonderlich ausstehen, trotzdem machen sie ihren Job, und ich meinen. Herr Kalus stellt sich wenigstens der Diskussion, die für mich zuständige Person (sorry) ..naja...eh ich ausfallend werde, schweig ich lieber wieder . Aber, Herr Kalus, jemanden, der seinen FS entzogen bekommen hat, und einen neúen EU-Fs erworben hat, aus einer nichterbrachten 12 Monate Abstinzenz einen "erneuten "Eignungszweifel" konstruieren zu wollen, finde ich ehrlich gesagt, daneben. Ich behaupte, mag man es mir widerlegen, Personen mit einem neuerworbenen EU-FS, werden weniger auffällig im Straßenverkehr, als MPUler. Und, mal für mich nachgedacht, ...einen EU-FS macht man nicht aus Rechtsmissbrauch, sondern weil man eine FS braucht, damit man (wieder) arbeiten kann, seine Arbeit nicht verliert und allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Andere Länder schaffen es scheinbar auch, auch ohne MPU, die alkoholisierten Fahrer in den Griff zu bekommen. Und , als letztes meine Frage, wie gehen andere Länder mit betrunkenen Fussgängern und Radfahrern um ? Man möge die DDR verdammen oder nicht, einen Führerschein hätte ein Radfahrer nicht so ohne weiteres verloren. |
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